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    Verjährung von verschwiegenen Unfallschäden bei Gebrauchtwagenverkauf - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 08.08.03 13:26:04 von
    neuester Beitrag 11.08.03 21:35:40 von
    Beiträge: 10
    ID: 762.866
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      Avatar
      schrieb am 08.08.03 13:26:04
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo Forum,

      hab da mal eine Frage ...

      Habe mir vor knapp 3 Jahren ein Auto mit "Vorschaden" gekauft. Der angebliche Umfang des Schadens war im Kaufvertrag vermerkt. Nun möchte ich das Fahrzeug veräußern u. stelle fest (auf Initiative des Interessenten) daß mir damals beim Kauf nicht der komplette Umfang vom Schaden gesagt wurde u. dementsprechend auch "abgeschwächt" im Vertrag vermerkt ist! Kann ich mich gegen diesen unseriösen Händler noch wehren oder ist das sinnlos? Gäbe es eine Verjährungsfrist ... ich habe das Auto jetzt knapp 3 Jahre!

      Vielen Dank im voraus für Eure Hilfe

      Gruß Freddy
      Avatar
      schrieb am 08.08.03 13:33:23
      Beitrag Nr. 2 ()
      Schreib mal genau was im Kaufvertrag steht !
      Avatar
      schrieb am 08.08.03 13:52:38
      Beitrag Nr. 3 ()
      Rechtsgrundsatz: Versteckter Mangel bei arglistiger Täuschung = 30-jähriger Verjährungsfrist

      Arglist scheint nachweisbar, wenn die Beschreibung im Vertrag erheblich von dem tatsächlichen Schaden abweicht.

      Wenn das vorstehende zutrifft, dann dürfte der "verstecke Mangel" ebenso erfüllt sein - also es kommt auf den tatsächlichen Schaden im Verhältnis zur den Angaben im Vertrag an.

      Gruß, dijubi
      Avatar
      schrieb am 08.08.03 13:55:23
      Beitrag Nr. 4 ()
      ist verjährt laut bgb
      §196 oder §197 - gruß fhr - wenn du glück haßt gibt es eine andere klausel in deinem vertag dann greift §225

      gruss fhr
      Avatar
      schrieb am 09.08.03 11:34:41
      Beitrag Nr. 5 ()
      @ Guy Ritschi

      Im Kaufvertrag steht

      "beide rechten Türen erneuert u. Stoßstange vorne erneuert" ...

      jetzt muß ich erfahren, daß die Türen nicht erneuert wurden sondern ausgebogen u. lackiert. Außerdem waren es anscheind nicht die rechten sondern die linken oder eine rechte u. eine linke (kann man nicht exakt rauslesen!) Zusätzlich wurde auch an der Karosserie (Radläufe, Einstieg etc.) rumgebogen, ausgebessert u. lackiert wovon nie im Kaufvertrag die Rede war!

      Wie Ihr seht, ziemlich undurchsichtig diese Sache ... meint Ihr da kann man noch was machen?

      Vielen Dank u. Gruß

      Freddy

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      Avatar
      schrieb am 09.08.03 16:18:37
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hi Startrader, ist wohl mehr ein untauglicher Versuch die dt. Gerichte zu blockieren oder der taugliche Versuch bei der Vermeidung der Armut im dt. Anwaltsstande Beihilfe zu leisten.


      Also ehrlich, jeder Vergleich hinkt zwar, aber es ist so, als wenn Du Dich von Deiner Beziehungskiste (Mann/Frau) trennen willst und jetzt, nachdem Du viele Jahre die Freudenseiten einer Beziehung genosssen hast, Schmerzensgeld verlangst, weil die andere Seite vor Dir unter anderem auch eine Beziehungskiste hatte, von der Du nichts erfahren hattest.

      Echt fair!
      Avatar
      schrieb am 10.08.03 18:27:02
      Beitrag Nr. 7 ()
      Hallo Hittfeld,

      ich weiß zwar nicht was Dir an meinem Anliegen sauer aufstößt aber Du wirst schon Deine Gründe haben.

      Sollte ich das Auto weiter selber nutzen wird mir das Ganze ziemlich wurscht sein, weil ich mit dem Fahrzeug zufrieden bin. Sollte ich das Fahrzeug aus diesem Grund aber nicht oder nur zu einem schlechten Kurs verkaufen können werde ich mich dagegen wehren. Ob ich dabei was blockiere oder Anwälte finanziere ist mir ziemmlich wurscht denn bescheißen ist alles andere als ein Kavaliersdelikt in meinen Augen.

      Schönen Sonntag noch.

      Gruß Freddy
      Avatar
      schrieb am 10.08.03 19:36:29
      Beitrag Nr. 8 ()
      Hi Startrader, mir ist gar nichts sauer aufgestossen. Im Gegenteil, ich liebe es, wenn Leute so voll ins Messer laufen. Jeder Anwalt, den Du fragst wird Dir sagen: Da müssen wir klagen! Aber frag mal vorher Deine Rechtsschutzversicherung!

      Wie Du selbst sagst, bist Du mit dem Auto seit Jahren zufrieden, aber wenn es bei dieser derzeitigen tollen Marktlage Verkaufsprobleme gibt, dann bist Du natürlich beschissen worden!????!

      Wie Du das einem Richter klarmachen willst, weiss ich nicht.

      Trotzdem viel Spass beim Versuch!

      Hittfeld
      Avatar
      schrieb am 11.08.03 11:12:50
      Beitrag Nr. 9 ()
      Hallo Hittfeld,

      also irgendwie verstehe ich Deine Verbindung aus Ironie u. Argumentation nicht ... könntest Du mal bitte deutlicher schreiben was für eine Position Du jetzt genau vertrittst?

      Ich bin kein Jurist u. kenne mich in solchen Angelegenheiten auch nur bedingt aus. Darum habe ich meine Frage hier plaziert in der Hoffnung Antwort zu bekommen. Daß sich so eine Diskussion entfacht hatte ich nicht auf der Rechnung u. verstehe ich auch nicht.

      Dein "Beziehungsvergleich" im ersten Posting ist übrigens ganz schön weit an den Haaren herbeigezogen aber ich glaub das weißt Du selber ... ? ? ?

      Mal angenommen ... ich schreibe mein Auto aus, jemand interessiert sich dafür u. stellt bei der Besichtigung fest daß das Fahrzeug einen "umfangreichen" Unfall hatte, welcher mir nicht bekannt war. Er kauft das Auto darum natürlich nicht oder drückt den Preis entsprechend. Was hat das mit "Verkaufsproblemen wg. schlechter Marktlage" zu tun bitte? ? ?

      Ich nenne das schlichtergreifend "Verkaufsprobleme weil ich beschissen wurde". Wie nennst Du das? Hinzu kommt, daß ich u. der potentielle Käufer auch noch blöd dastehen ... zum einen weil ich ihm einen Unfall, wenn auch aus Unwissenheit, verschwiegen hätte u. zum anderen weil der Interessent aus Unwissenheit hunderte von KM umsonst zur Besichtigung angereist ist. Würde Dich denn sowas nicht ärgern?

      Im übrigen habe ich keine Rechtschutzversicherung ... sowas brauch ich nicht ... werde dem Verkäufer den Fall mal schildern u. hören was er dazu sagt ... im Anschluß sehen wir weiter ...

      Gruß Freddy
      Avatar
      schrieb am 11.08.03 21:35:40
      Beitrag Nr. 10 ()
      Heyho,

      also früher warens mal 30, heute ( seit 01.01.2002) sind es 3 Jahre bei Arglist §§ 438 III, 195 ,197 BGB ab Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis der Arglist. Für vor dem 01.01.2002 geschlossene Verträge gilt die Überleitungsvorschrift des Art. 229 § 6 EGBGB. Nach dessen Absatz 4 ist die 3 jährige Frist anzuwenden, die aber nicht vor dem 01.01.02 zu laufen beginnen darf.

      Warum nicht erstmal Strafanzeige?

      Alles ohne gewähr ( verdien ja auch keine kohle dran)

      @ hittfeld: Mann du Frusti, was ist dein Problem oder sind das auch so deine Geschäftspraktiken?


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