Regionen mit geringer Gewerbesteuer gesucht! - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 02.10.03 10:36:09 von
neuester Beitrag 12.10.03 22:53:00 von
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ID: 782.046
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Hallo allerseits,
suche Regionen in Deutschland, in denen keine Gewerbesteuern anfallen. Kann mich an eine Diskussion in diesem Forum erinnern, in der eine Liste mit den fuehrenden Regionen gepostet wurde - leider kann ich diese nicht mehr finden...
Danke.
suche Regionen in Deutschland, in denen keine Gewerbesteuern anfallen. Kann mich an eine Diskussion in diesem Forum erinnern, in der eine Liste mit den fuehrenden Regionen gepostet wurde - leider kann ich diese nicht mehr finden...
Danke.
erinner mich wieder - danke..
m.E. werden dort aber selbst die abgelegensten Schuppen irgendwelcher reichgeglaubter Bauern fuer horende Mieten angeboten.. Na mal schauen - schoenen Dank schon mal.
Interessieren wuerde mich noch, ob jemand Erfahrung mit solchen "Scheinadressen" hat? Wer hat schon Lust, dort wirklich zu leben...?!
Gruss.
m.E. werden dort aber selbst die abgelegensten Schuppen irgendwelcher reichgeglaubter Bauern fuer horende Mieten angeboten.. Na mal schauen - schoenen Dank schon mal.
Interessieren wuerde mich noch, ob jemand Erfahrung mit solchen "Scheinadressen" hat? Wer hat schon Lust, dort wirklich zu leben...?!
Gruss.
Wieso dort leben? Lebt Siemens etwa in Norderfriedrichskoog?
A propos Siemens:
Wer lachen will, sollte sich http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,268030,00.html angucken, hilft garantiert.
A propos Siemens:
Wer lachen will, sollte sich http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,268030,00.html angucken, hilft garantiert.
Ja, die "Mieten" sind schon entsprechend gut
Andere Frage an die Steuerexperten hier:
Ich hab mal gehoert, dass man mit einer GBR keine Gewerbesteuer zahlen muss, sofern man eine beratende Taetigkeit ausuebt. Kann mir jemand hierzu Auskunft geben?
Danke.
Ich hab mal gehoert, dass man mit einer GBR keine Gewerbesteuer zahlen muss, sofern man eine beratende Taetigkeit ausuebt. Kann mir jemand hierzu Auskunft geben?
Danke.
Nach einiger Suche bin ich zumindest ein Stueck weiter.
Dass es diese Gewerbesteuerbefreiung in einigen speziellen Berufsfeldern gibt, ist mir soweit klar. Nur wuerde mich noch interessieren, in welchen speziellen Faellen dies explizit der Fall ist.
Ich habe hier einen Artikel gefunden, der mir schlicht zu kompliziert erscheint:
Der BFH hatte darüber zu entscheiden, ob sich eine Gewerbesteuerbefreiung gem. § 3 GewStG bezüglich einer gewerblichen Einkunftsart auch auf eine umqualifizierte freiberufliche Tätigkeit auswirkt. Der Entscheidung lag der Sachverhalt (vereinfacht) zugrunde, dass freiberuflich tätige Ärzte (GbR) auch eine Klinik mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben. Der gewerbliche Klinikbetrieb ist gem. § 3 Nr. 20 GewStG von der Gewerbesteuer befreit. Wegen des "Abfärbungseffekts" des § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG, der bei Personengesellschaften, die neben der gewerblichen Tätigkeit auch in anderen Einkunftsarten tätig sind, eine Umqualifizierung der anderen Tätigkeiten hin zur gewerblichen Tätigkeit ("in vollem Umfang") vorschreibt, wollten die Ärzte auch bezüglich der freiberuflichen Tätigkeit Befreiung von der Gewerbesteuer. Dem widersprach das Finanzamt.
Der BFH stellte fest, dass wegen der "Abfärberegelung" § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG die freiberufliche Tätigkeit der Personengesellschaft in eine gewerbliche Tätigkeit umqualifiziert wird. Demnach fällt auch für diese Tätigkeit Gewerbesteuer an. Aus dem Sinn und Zweck des § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG müsse aber auch die Gewerbesteuerbefreiung auf die -ohne "Abfärbung"- freiberufliche Tätigkeit ausstrahlen. Denn hinter dem Zweck, die Trennung von Gewerbeeinkünften und anderen Einkünften ein und derselben Gesellschaft zu vermeiden, steht auch der Gedanke, die Entziehung von Gewerbesteuern durch "Verschleierung" der gewerblichen Einkünfte -wegen der unzureichenden Abgrenzungsmöglichkeiten- zu verhindern. Wenn aber nun die gewerblichen Einkünfte gewerbesteuerbefreit sind, besteht keine Gefährdung der Gewerbesteuer.
Darüber hinaus wird man wohl auch das Argument anführen können, dass ansonsten die Problematik der Trennung von gewerblicher und anderer Tätigkeit ein und derselben Gesellschaft wieder aufleben würde, die man gerade mit dem § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG ausschalten wollte.
Mein konkreter Fall:
Ich moechte mit 2 Kollegen eine GBR im Bereich Unternehmensberatung gruenden. Muss Gewerbesteuer gezahlt werden?
Danke.
Dass es diese Gewerbesteuerbefreiung in einigen speziellen Berufsfeldern gibt, ist mir soweit klar. Nur wuerde mich noch interessieren, in welchen speziellen Faellen dies explizit der Fall ist.
Ich habe hier einen Artikel gefunden, der mir schlicht zu kompliziert erscheint:
Der BFH hatte darüber zu entscheiden, ob sich eine Gewerbesteuerbefreiung gem. § 3 GewStG bezüglich einer gewerblichen Einkunftsart auch auf eine umqualifizierte freiberufliche Tätigkeit auswirkt. Der Entscheidung lag der Sachverhalt (vereinfacht) zugrunde, dass freiberuflich tätige Ärzte (GbR) auch eine Klinik mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben. Der gewerbliche Klinikbetrieb ist gem. § 3 Nr. 20 GewStG von der Gewerbesteuer befreit. Wegen des "Abfärbungseffekts" des § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG, der bei Personengesellschaften, die neben der gewerblichen Tätigkeit auch in anderen Einkunftsarten tätig sind, eine Umqualifizierung der anderen Tätigkeiten hin zur gewerblichen Tätigkeit ("in vollem Umfang") vorschreibt, wollten die Ärzte auch bezüglich der freiberuflichen Tätigkeit Befreiung von der Gewerbesteuer. Dem widersprach das Finanzamt.
Der BFH stellte fest, dass wegen der "Abfärberegelung" § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG die freiberufliche Tätigkeit der Personengesellschaft in eine gewerbliche Tätigkeit umqualifiziert wird. Demnach fällt auch für diese Tätigkeit Gewerbesteuer an. Aus dem Sinn und Zweck des § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG müsse aber auch die Gewerbesteuerbefreiung auf die -ohne "Abfärbung"- freiberufliche Tätigkeit ausstrahlen. Denn hinter dem Zweck, die Trennung von Gewerbeeinkünften und anderen Einkünften ein und derselben Gesellschaft zu vermeiden, steht auch der Gedanke, die Entziehung von Gewerbesteuern durch "Verschleierung" der gewerblichen Einkünfte -wegen der unzureichenden Abgrenzungsmöglichkeiten- zu verhindern. Wenn aber nun die gewerblichen Einkünfte gewerbesteuerbefreit sind, besteht keine Gefährdung der Gewerbesteuer.
Darüber hinaus wird man wohl auch das Argument anführen können, dass ansonsten die Problematik der Trennung von gewerblicher und anderer Tätigkeit ein und derselben Gesellschaft wieder aufleben würde, die man gerade mit dem § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG ausschalten wollte.
Mein konkreter Fall:
Ich moechte mit 2 Kollegen eine GBR im Bereich Unternehmensberatung gruenden. Muss Gewerbesteuer gezahlt werden?
Danke.
Mit 2 anderen eine GBR-Gründen und keine Gewerbesteuer zahlen wollen....
Übel übel.....
Warum macht nicht jeder eine eigene GBR???
Warum macht ihr keine GmbH???
Sobald ihr eine GBR zu dritt gründet, und nur EINER wird Gewerbesteuerpflichtig, müsst ihr alle Gewerbesteuer zahlen.
Mach doch einfach einen auf "Freiberufler".... da hast du die wenigsten Probleme.
Übel übel.....
Warum macht nicht jeder eine eigene GBR???
Warum macht ihr keine GmbH???
Sobald ihr eine GBR zu dritt gründet, und nur EINER wird Gewerbesteuerpflichtig, müsst ihr alle Gewerbesteuer zahlen.
Mach doch einfach einen auf "Freiberufler".... da hast du die wenigsten Probleme.
hab mich schon gewundert, wo Dein Beitrag bleibt....
Tja, Chance vertan.
Gruss von einem nichtgewerbesteuerzahlenden Freiberufler
Gruss von einem nichtgewerbesteuerzahlenden Freiberufler
Im Einkommensteuerrecht und in den Einkommensteuerrrichtlinien sind die Tätigkeiten aufgeführt, die als "freiberufliche Tätigkeiten" und somit als gewerbesteuerbefreit anzusehen sind.
Unternehmensberater sind natürlich nicht von der Gewerbesteuer ausgenommen.
Mit einem Unternehmensberater, der derart unqualifizierte Fragen stellt, würde ich mich nicht mal am telefon unterhalten.
Unternehmensberater sind natürlich nicht von der Gewerbesteuer ausgenommen.
Mit einem Unternehmensberater, der derart unqualifizierte Fragen stellt, würde ich mich nicht mal am telefon unterhalten.
und ausserdem soll ab 2004 ja eh alles gewerbesteuerpflichtig sein (ist in Planung)
Norderfriedrichskoog bekommt Konkurenz: http://www.freudenberg-ag.de
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