FRAGE: Spekulationsgewinn - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 16.10.03 18:30:04 von
neuester Beitrag 17.10.03 09:01:20 von
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Hallo,
gilt bei einem Depot,das gemeinsam (Eheleute) veranlagt ist, die doppelte Summe an steuerfreiem Gewinn / Jahr ? (500 Euro / Person ?) ?
Wenn ja, muss der uebrige Gewinn nach dem Halbeinkuefteverfahren versteuert werden ?
Angenommen: 5000 Euro Gewinn - 500 Euro /Person frei; bleiben 4000 Euro, /2 (Halbeinkuenfteverfahren); 2000 Euro zu versteuern ? Zu 50 % ? Summa Summarum 1000 Euro Steuer ?
Bitte um Berichtigungen bzw. Bestaetigung. Danke & Gruss
gilt bei einem Depot,das gemeinsam (Eheleute) veranlagt ist, die doppelte Summe an steuerfreiem Gewinn / Jahr ? (500 Euro / Person ?) ?
Wenn ja, muss der uebrige Gewinn nach dem Halbeinkuefteverfahren versteuert werden ?
Angenommen: 5000 Euro Gewinn - 500 Euro /Person frei; bleiben 4000 Euro, /2 (Halbeinkuenfteverfahren); 2000 Euro zu versteuern ? Zu 50 % ? Summa Summarum 1000 Euro Steuer ?
Bitte um Berichtigungen bzw. Bestaetigung. Danke & Gruss
momentan liegt die speku steuer "auf Eis"
es gibt ein Urteil von BFH, das diese nicht " rechtens "
sind
bis ein neues gesetz beschlossen wird, einfach speku gewinne angeben , aber unter Vorbehalt auf dieses BFH Urteil!!
dises Urteil müsste jeder Steuerberater kennen...
somit fallen vorserst keine speku gewinne an...
es gibt ein Urteil von BFH, das diese nicht " rechtens "
sind
bis ein neues gesetz beschlossen wird, einfach speku gewinne angeben , aber unter Vorbehalt auf dieses BFH Urteil!!
dises Urteil müsste jeder Steuerberater kennen...
somit fallen vorserst keine speku gewinne an...
Danke fuer Deine Antwort - das ist mir bekannt, ja am 18.11.03 "Verhandlung"; ABER: Ich denke nicht, dass es rechtens ist mit Verweis auf dieses Urteil die Gewinne zu behalten (also angeben, aber nicht zahlen), aber das war wohl, was Du meintest "unter Vorbehalt".
Prinzipiell, also ohne BGH, liege ich aber richtig ?
Prinzipiell, also ohne BGH, liege ich aber richtig ?
ich habe bei meiner steuererklärung meine kompletten gewinne für 2002 angegeben, aber unter Vorbehalt auf das BFH Urteil.
was im November 2003 heraus kommen wird, wissen wir nicht...
aber momentan dürfen die keine speku steuer verlanschlagen...
angeben würde ich sie aber
habe einen guten Freund, der ist bei der steuerfahndung,
und der hat mir dazu geraten....alles angeben, aber unter vorbehalt !!
habe die steuererklärung vor ca. 3 monaten abgegeben.,..
bis heute kam kein schreiben, dass ich irgend welche steuern zahlen muss...
was im November 2003 heraus kommen wird, wissen wir nicht...
aber momentan dürfen die keine speku steuer verlanschlagen...
angeben würde ich sie aber
habe einen guten Freund, der ist bei der steuerfahndung,
und der hat mir dazu geraten....alles angeben, aber unter vorbehalt !!
habe die steuererklärung vor ca. 3 monaten abgegeben.,..
bis heute kam kein schreiben, dass ich irgend welche steuern zahlen muss...
@pco
wo hast du den Termin 18.11 her ?
Bitte mal einen link oder so was reinstellen !
Vielen Dank
Grüße
wo hast du den Termin 18.11 her ?
Bitte mal einen link oder so was reinstellen !
Vielen Dank
Grüße
Pco ! Wie kommst Du auf 50% Steuer?? Die 2000 kommen zu deinem zu versteuertem Einkommen dazu und entsprechend wirdst Du versteuert!! Nicht automatisch 50% !! Salut
Danke Dir @Maja - angegeb muss die Person sowieso, weil es da schon mal Porbleme gab...ich bin´s nicht
@Trader Den Termin habe irgendwo aufgeschnappt - also keine sicherer Erkenntnis, muesste aber stimmen. Denke in der FAZ vor ein paar Wochen gelesen.
@Trader Den Termin habe irgendwo aufgeschnappt - also keine sicherer Erkenntnis, muesste aber stimmen. Denke in der FAZ vor ein paar Wochen gelesen.
hi,
die 500€? (bin mir aktuell nicht sicher ob es tatsächlich 500 sind) sind eine freigrenze. d.h. wenn du drüber kommst musste auch die 500 versteuern.
ansonsten halbeinkünfteverfahren auf aktien. wenn du den gewinn mit z.b. optionsscheinen gemacht hast gilt dieses anrechnungsverfahren nicht, also ansatz von 100% des gewinns.
was bitte ist ein "gemeinsam veranlagtes" depot? ist es ein und-konto/depot oder seid ihr gemeinsam steuerlich veranlagt? wenn das depot "und" ist sollte es funktionieren
auf jedenfall wiederspruch gegen steuerbescheid einlegen w/ausstehendem urteil!
mfg
danny
die 500€? (bin mir aktuell nicht sicher ob es tatsächlich 500 sind) sind eine freigrenze. d.h. wenn du drüber kommst musste auch die 500 versteuern.
ansonsten halbeinkünfteverfahren auf aktien. wenn du den gewinn mit z.b. optionsscheinen gemacht hast gilt dieses anrechnungsverfahren nicht, also ansatz von 100% des gewinns.
was bitte ist ein "gemeinsam veranlagtes" depot? ist es ein und-konto/depot oder seid ihr gemeinsam steuerlich veranlagt? wenn das depot "und" ist sollte es funktionieren
auf jedenfall wiederspruch gegen steuerbescheid einlegen w/ausstehendem urteil!
mfg
danny
So ein Zeug kommt raus, wenn man nebenbei den Amis zuschaut *gg
@Frenchman Danke, habe mich da etwas "pauschal" ausgedrueckt
@Frenchman Danke, habe mich da etwas "pauschal" ausgedrueckt
@danny
Bin mir ziemlich sicher, dass es ein "Oder-Konto" ist.
Ergo muesste es gehen. Ferner ausschliesslich Aktien bzw. nur eine .) (wie gesagt, nicht mein Depot, sonst waeren es zwar mehrere Aktien, OS...bunt gemischt, aber sicher kein GEWINN ).
Gruss
Bin mir ziemlich sicher, dass es ein "Oder-Konto" ist.
Ergo muesste es gehen. Ferner ausschliesslich Aktien bzw. nur eine .) (wie gesagt, nicht mein Depot, sonst waeren es zwar mehrere Aktien, OS...bunt gemischt, aber sicher kein GEWINN ).
Gruss
wieso wird zu 50% versteuert - dachte der satz liegt bei 15% (also 7,5% effektiv auf den gesamten gewinn - natürlich abzüglich freibetrag von 500 euro und gegengerechnete verluste ) - korrigiert mich bitte ...
@Jansche bin nir nicht sicher, aber ich dachte, der Gewinn wir dem "normal" zu versteuerendem EK zugerechnet und dann individuell versteuert ??
#12
genau so ist es....
genau so ist es....
ja, so war die bisherige regelung, aber ich dachte man wolte/hätte das nun einmal langsam auf 15% pauschal, wie z.B. hier http://www.apollo-intermedia.de/ratgeber/steuern/steuertipps… beschrieben, geändert. zusammen mit dem halbeinkünfteverfahren, wären es dann 7,5%. kommt diese regelung denn nun nicht mehr ?
Jansche!!! Diese neue Regelung ist leider noch nicht durch!!! Aber was soll man von dieser Regierung noch halten?? Wird nur dumm gelabbert, aber NIX passiert!!
Das neue Gesetz wäre mir viel lieber! Man brauchte noch nicht mal einen Steuerberater, man könnte allein ausrechnen was Fiskus bekommt!! Leider leider, alles was einfach ist, wird in deutschland NIE zur Realität!! Traurig aber wahr!! Salut
Das neue Gesetz wäre mir viel lieber! Man brauchte noch nicht mal einen Steuerberater, man könnte allein ausrechnen was Fiskus bekommt!! Leider leider, alles was einfach ist, wird in deutschland NIE zur Realität!! Traurig aber wahr!! Salut
@ jansche
FRenchmen hat recht...
unsere Politiker wissen einfach nicht was sie tun.....
momentaner stand ist, dass das Finanzamt auf GRund eines BFH Urteil´s keine Speku Steuer erheben darf...
das kann sich im November 2003 ändern...
bis dahin heisst es abwarten was unsere (un)-fähigen Politiker machen werden.....
FRenchmen hat recht...
unsere Politiker wissen einfach nicht was sie tun.....
momentaner stand ist, dass das Finanzamt auf GRund eines BFH Urteil´s keine Speku Steuer erheben darf...
das kann sich im November 2003 ändern...
bis dahin heisst es abwarten was unsere (un)-fähigen Politiker machen werden.....
@pco
Die 512 € sind eine Freigrenze, kein Freibetrag.
Wenn also die Gewinne (genaugenommen die Hälfte der Gewinne) darüber sind, wird der gesamte Gewinn (zur Hälfte) versteuert (mit indiv. Steuersatz).
Die 512 € sind eine Freigrenze, kein Freibetrag.
Wenn also die Gewinne (genaugenommen die Hälfte der Gewinne) darüber sind, wird der gesamte Gewinn (zur Hälfte) versteuert (mit indiv. Steuersatz).
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