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    FRAGE: Spekulationsgewinn - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 16.10.03 18:30:04 von
    neuester Beitrag 17.10.03 09:01:20 von
    Beiträge: 17
    ID: 786.825
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      schrieb am 16.10.03 18:30:04
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      gilt bei einem Depot,das gemeinsam (Eheleute) veranlagt ist, die doppelte Summe an steuerfreiem Gewinn / Jahr ? (500 Euro / Person ?) ?

      Wenn ja, muss der uebrige Gewinn nach dem Halbeinkuefteverfahren versteuert werden ?

      Angenommen: 5000 Euro Gewinn - 500 Euro /Person frei; bleiben 4000 Euro, /2 (Halbeinkuenfteverfahren); 2000 Euro zu versteuern ? Zu 50 % ? Summa Summarum 1000 Euro Steuer ?

      Bitte um Berichtigungen bzw. Bestaetigung. Danke & Gruss
      Avatar
      schrieb am 16.10.03 18:47:38
      Beitrag Nr. 2 ()
      momentan liegt die speku steuer "auf Eis"

      es gibt ein Urteil von BFH, das diese nicht " rechtens "
      sind

      bis ein neues gesetz beschlossen wird, einfach speku gewinne angeben , aber unter Vorbehalt auf dieses BFH Urteil!!

      dises Urteil müsste jeder Steuerberater kennen...

      somit fallen vorserst keine speku gewinne an...
      Avatar
      schrieb am 16.10.03 18:53:22
      Beitrag Nr. 3 ()
      Danke fuer Deine Antwort - das ist mir bekannt, ja am 18.11.03 "Verhandlung"; ABER: Ich denke nicht, dass es rechtens ist mit Verweis auf dieses Urteil die Gewinne zu behalten (also angeben, aber nicht zahlen), aber das war wohl, was Du meintest "unter Vorbehalt".

      Prinzipiell, also ohne BGH, liege ich aber richtig ?
      Avatar
      schrieb am 16.10.03 18:57:59
      Beitrag Nr. 4 ()
      ich habe bei meiner steuererklärung meine kompletten gewinne für 2002 angegeben, aber unter Vorbehalt auf das BFH Urteil.

      was im November 2003 heraus kommen wird, wissen wir nicht...

      aber momentan dürfen die keine speku steuer verlanschlagen...

      angeben würde ich sie aber

      habe einen guten Freund, der ist bei der steuerfahndung,
      und der hat mir dazu geraten....alles angeben, aber unter vorbehalt !!

      habe die steuererklärung vor ca. 3 monaten abgegeben.,..

      bis heute kam kein schreiben, dass ich irgend welche steuern zahlen muss...
      Avatar
      schrieb am 16.10.03 18:58:07
      Beitrag Nr. 5 ()
      @pco

      wo hast du den Termin 18.11 her ?
      Bitte mal einen link oder so was reinstellen !

      Vielen Dank
      Grüße

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      Avatar
      schrieb am 16.10.03 19:03:55
      Beitrag Nr. 6 ()
      Pco ! Wie kommst Du auf 50% Steuer?? Die 2000 kommen zu deinem zu versteuertem Einkommen dazu und entsprechend wirdst Du versteuert!! Nicht automatisch 50% !! Salut
      Avatar
      schrieb am 16.10.03 19:05:17
      Beitrag Nr. 7 ()
      Danke Dir @Maja - angegeb muss die Person sowieso, weil es da schon mal Porbleme gab...ich bin´s nicht:)

      @Trader Den Termin habe irgendwo aufgeschnappt - also keine sicherer Erkenntnis, muesste aber stimmen. Denke in der FAZ vor ein paar Wochen gelesen.
      Avatar
      schrieb am 16.10.03 19:08:33
      Beitrag Nr. 8 ()
      hi,

      die 500€? (bin mir aktuell nicht sicher ob es tatsächlich 500 sind) sind eine freigrenze. d.h. wenn du drüber kommst musste auch die 500 versteuern.

      ansonsten halbeinkünfteverfahren auf aktien. wenn du den gewinn mit z.b. optionsscheinen gemacht hast gilt dieses anrechnungsverfahren nicht, also ansatz von 100% des gewinns.

      was bitte ist ein "gemeinsam veranlagtes" depot? ist es ein und-konto/depot oder seid ihr gemeinsam steuerlich veranlagt? wenn das depot "und" ist sollte es funktionieren

      auf jedenfall wiederspruch gegen steuerbescheid einlegen w/ausstehendem urteil!


      mfg

      danny
      Avatar
      schrieb am 16.10.03 19:12:27
      Beitrag Nr. 9 ()
      So ein Zeug kommt raus, wenn man nebenbei den Amis zuschaut *gg

      @Frenchman Danke, habe mich da etwas "pauschal" ausgedrueckt
      Avatar
      schrieb am 16.10.03 19:15:57
      Beitrag Nr. 10 ()
      @danny

      Bin mir ziemlich sicher, dass es ein "Oder-Konto" ist.

      Ergo muesste es gehen. Ferner ausschliesslich Aktien bzw. nur eine .) (wie gesagt, nicht mein Depot, sonst waeren es zwar mehrere Aktien, OS...bunt gemischt, aber sicher kein GEWINN :cry: :cry: ).

      Gruss
      Avatar
      schrieb am 16.10.03 19:47:53
      Beitrag Nr. 11 ()
      wieso wird zu 50% versteuert - dachte der satz liegt bei 15% (also 7,5% effektiv auf den gesamten gewinn - natürlich abzüglich freibetrag von 500 euro und gegengerechnete verluste ) - korrigiert mich bitte ...
      Avatar
      schrieb am 16.10.03 19:57:42
      Beitrag Nr. 12 ()
      @Jansche bin nir nicht sicher, aber ich dachte, der Gewinn wir dem "normal" zu versteuerendem EK zugerechnet und dann individuell versteuert ??
      Avatar
      schrieb am 16.10.03 20:07:45
      Beitrag Nr. 13 ()
      #12

      genau so ist es....
      Avatar
      schrieb am 16.10.03 20:21:09
      Beitrag Nr. 14 ()
      ja, so war die bisherige regelung, aber ich dachte man wolte/hätte das nun einmal langsam auf 15% pauschal, wie z.B. hier http://www.apollo-intermedia.de/ratgeber/steuern/steuertipps… beschrieben, geändert. zusammen mit dem halbeinkünfteverfahren, wären es dann 7,5%. kommt diese regelung denn nun nicht mehr ?
      Avatar
      schrieb am 16.10.03 20:48:04
      Beitrag Nr. 15 ()
      Jansche!!! Diese neue Regelung ist leider noch nicht durch!!! Aber was soll man von dieser Regierung noch halten?? Wird nur dumm gelabbert, aber NIX passiert!!
      Das neue Gesetz wäre mir viel lieber! Man brauchte noch nicht mal einen Steuerberater, man könnte allein ausrechnen was Fiskus bekommt!! Leider leider, alles was einfach ist, wird in deutschland NIE zur Realität!! Traurig aber wahr!! Salut
      Avatar
      schrieb am 16.10.03 21:04:33
      Beitrag Nr. 16 ()
      @ jansche

      FRenchmen hat recht...

      unsere Politiker wissen einfach nicht was sie tun.....

      momentaner stand ist, dass das Finanzamt auf GRund eines BFH Urteil´s keine Speku Steuer erheben darf...

      das kann sich im November 2003 ändern...

      bis dahin heisst es abwarten was unsere (un)-fähigen Politiker machen werden.....
      Avatar
      schrieb am 17.10.03 09:01:20
      Beitrag Nr. 17 ()
      @pco

      Die 512 € sind eine Freigrenze, kein Freibetrag.
      Wenn also die Gewinne (genaugenommen die Hälfte der Gewinne) darüber sind, wird der gesamte Gewinn (zur Hälfte) versteuert (mit indiv. Steuersatz).


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