Ärger mit vermieter! wer kann helfen? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 20.10.03 22:07:48 von
neuester Beitrag 22.10.03 16:16:09 von
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ich habe meine wohnung gekündigt und nun ärger mit der vermieterin
ich bin am 15.11.99 in eine neubauwohnung eingezogen musste also nicht tapezieren und streichen-muss der einziehende mieter immer machen.
§18 des mietvertrages:
schönheitsreperaturen bei auszug
endet das mietverhältnis,so ist der mieter verpflichtet die kosten für die schönheitsreperaturen(wie in §7 abs 1 aufgeführt)aufgrund eines kostenvoranschlages eines vom vermieter auszuwählenden malerfachgeschäftes an den vermieter nach folgender massgabe zu bezahlen:
liegen die letzten schönheitsreperaturen während der mietzeit länger als ein jahr zurück so zahlt der mieter25% der kosten-länger als 2 jahre 40%-länger als 3 jahre 60%-länger als 4 jahre80% des kostenvoranschlages
§7 schönheitsreperaturen
der mieter verpflichtet sich,gemäss nachstehendem fristenplan die schönheitsreperaturen durchzuführen
a.)heizkörper einschliesslich heizungsrohre,innentüren samt rahmen,einbauschränke sowie fenster und aussentüren von innen-5 jahre
b.)tapezieren und anstreichen der wände und decken-5 jahre
c.)neuanbringen von rauhfasertapeten-10 jahre
für arbeiten in küchen bad und wc verringern sich die fristen um 2jahre
das heisst doch ich hätte letztes jahr küche un bad streichen müssen,was ich nicht tat da alles noch tip-top in ordnung ist
jetzt will die vermieterin von mir die 80% eines kostenvoranschlages eines malers für die streichung der räume obwohl der maler die wohnung nicht steichen wird,da das der nachmieter macht
ich wär ja noch bereit für küche und bad aufzukommen da ich da die fristen nicht eingehalten hab,aber beim rest sind die fristen ja noch gar nicht akut
danke für eure meinungen oder ratschläge
derfrager
ich bin am 15.11.99 in eine neubauwohnung eingezogen musste also nicht tapezieren und streichen-muss der einziehende mieter immer machen.
§18 des mietvertrages:
schönheitsreperaturen bei auszug
endet das mietverhältnis,so ist der mieter verpflichtet die kosten für die schönheitsreperaturen(wie in §7 abs 1 aufgeführt)aufgrund eines kostenvoranschlages eines vom vermieter auszuwählenden malerfachgeschäftes an den vermieter nach folgender massgabe zu bezahlen:
liegen die letzten schönheitsreperaturen während der mietzeit länger als ein jahr zurück so zahlt der mieter25% der kosten-länger als 2 jahre 40%-länger als 3 jahre 60%-länger als 4 jahre80% des kostenvoranschlages
§7 schönheitsreperaturen
der mieter verpflichtet sich,gemäss nachstehendem fristenplan die schönheitsreperaturen durchzuführen
a.)heizkörper einschliesslich heizungsrohre,innentüren samt rahmen,einbauschränke sowie fenster und aussentüren von innen-5 jahre
b.)tapezieren und anstreichen der wände und decken-5 jahre
c.)neuanbringen von rauhfasertapeten-10 jahre
für arbeiten in küchen bad und wc verringern sich die fristen um 2jahre
das heisst doch ich hätte letztes jahr küche un bad streichen müssen,was ich nicht tat da alles noch tip-top in ordnung ist
jetzt will die vermieterin von mir die 80% eines kostenvoranschlages eines malers für die streichung der räume obwohl der maler die wohnung nicht steichen wird,da das der nachmieter macht
ich wär ja noch bereit für küche und bad aufzukommen da ich da die fristen nicht eingehalten hab,aber beim rest sind die fristen ja noch gar nicht akut
danke für eure meinungen oder ratschläge
derfrager
Na, willst Du die Vermieterin bescheißen?
Die Fristen gelten nur so lange Du in der Wohnung wohnst.
Ansonsten gilt: Wenn Du in "frische" Tapeten eingezogen bist, dann hast Du auch "frische" zu hinterlassen.
Die Fristen gelten nur so lange Du in der Wohnung wohnst.
Ansonsten gilt: Wenn Du in "frische" Tapeten eingezogen bist, dann hast Du auch "frische" zu hinterlassen.
und kann ich mich dagegen wehren,wenn der vermieter den teuersten maler den kostenvoranschlag machen lässt?
grüsse
derfrager
grüsse
derfrager
kann ich mich dagegen wehren,das der vermieter den teuersten maler der stadt raussucht
grüsse
derfrager
grüsse
derfrager
§18-kann sich der VM abschminken, hier herrscht eine grobe Vergünstigung zur Einseitigkeit des Vermieters vor.
Vielleicht bist du selbst so handwerklich geschickt, die Arbeiten in fachgerechter Ausführung zu erledigen.
Die Einreichung eines KV durch einen vom Vermieter bestimmten Unternehmen (vielleicht auch sein eigenes -hihihi)ist Null und Nichtig, wenn schon darfst noch andere KV einholen, vielleicht gibts preiswertere als die gekungelten vom Vermieter.?
Die Regel, man braucht nur das wieder herzurichten, was man abgewohnt hat.Nicht mehr und nicht weniger.
Nurmal §7c, Tapeten 10Jahre, warum sollst dann nach 4Jahren schon 80% zahlen?, wenn diese Arbeiten aber spätestens nach 10Jahren erst fällig werden.
Vielleicht bist du selbst so handwerklich geschickt, die Arbeiten in fachgerechter Ausführung zu erledigen.
Die Einreichung eines KV durch einen vom Vermieter bestimmten Unternehmen (vielleicht auch sein eigenes -hihihi)ist Null und Nichtig, wenn schon darfst noch andere KV einholen, vielleicht gibts preiswertere als die gekungelten vom Vermieter.?
Die Regel, man braucht nur das wieder herzurichten, was man abgewohnt hat.Nicht mehr und nicht weniger.
Nurmal §7c, Tapeten 10Jahre, warum sollst dann nach 4Jahren schon 80% zahlen?, wenn diese Arbeiten aber spätestens nach 10Jahren erst fällig werden.
sperling
ich soll ja gar nicht streichen(lassen)-das macht auf jeden fall der nachmieter!
sie will nur geld von mir weil ich in eine neue wohnung eingezogen bin und nun bei auszug nichts streichen muss
grüsse
derfrager
ich soll ja gar nicht streichen(lassen)-das macht auf jeden fall der nachmieter!
sie will nur geld von mir weil ich in eine neue wohnung eingezogen bin und nun bei auszug nichts streichen muss
grüsse
derfrager
Auf Kostenvoranschläge würde ich mich nicht einlassen.
Ich würde die Vermieterin fragen, welche Farbe/Tapete sie haben will und es dann selber machen.
Oder von einem Maler deiner Wahl machen lassen.
Ich würde die Vermieterin fragen, welche Farbe/Tapete sie haben will und es dann selber machen.
Oder von einem Maler deiner Wahl machen lassen.
@derFrager,
Sie will Geld von Dir ?
Als der Frager würd ich Sie fragen ob Sie Dir einen b...n will !
Sie will Geld von Dir ?
Als der Frager würd ich Sie fragen ob Sie Dir einen b...n will !
du wartest auf die rechnung und bezahlstdavon 80%
nochmal:
die malerarbeiten macht auf jeden fall der nachmieter(steht im vertrag)macht immer der einziehende mieter.
sie will 80% eines kv weil nach 4 eben 80 % im vertrag stehen aber eigentlich müsstre ich doch noch gar nichts machen weil erst nach 5jahren die fristen wirken (ausser küche und bad)
grüsse
derfrager
die malerarbeiten macht auf jeden fall der nachmieter(steht im vertrag)macht immer der einziehende mieter.
sie will 80% eines kv weil nach 4 eben 80 % im vertrag stehen aber eigentlich müsstre ich doch noch gar nichts machen weil erst nach 5jahren die fristen wirken (ausser küche und bad)
grüsse
derfrager
der maler wird den auftrag aber nicht durchführen,da der nachmieter (bekannte von mir) die wohnung selber steichen werden(müssen)
also keine rechnung
derfrager
also keine rechnung
derfrager
dann stell dich stur und warte ab
@defrager
he?????? im Vertrag steht, daß die Schönheitsrep immer der Nachmieter macht, lese ich das richtig?
he?????? im Vertrag steht, daß die Schönheitsrep immer der Nachmieter macht, lese ich das richtig?
Als ich #7 geschrieben habe, war mir #6 nicht bekannt.
Du hast das Recht, das was Du "verwohnt" hast, selbst zu reparieren.
Wenn sie das nicht will, dann hast Du da nichts mehr mit zu tun.
Evt. ist der § 18 sittenwidrig.
Du hast das Recht, das was Du "verwohnt" hast, selbst zu reparieren.
Wenn sie das nicht will, dann hast Du da nichts mehr mit zu tun.
Evt. ist der § 18 sittenwidrig.
§23 sonstige vereinbarungen
der mieter zieht in eine neu tapezierte und gestrichene wohnungein (erstbezug) die kosten dafür bezahlt der vermieter an denbauträger(im kaufpreis enthalten).bei künftigen mieterwescheln soll der einziehende mieter die schönheitsreperaturen übernehmen,deshalb macht der mieter während der mietzeit die schönheitsreperaturennach§7 aber nicht bei auszug die schönheitsreperaturen bei auszug werden nach§18 abgerechnet.
der mieter zieht in eine neu tapezierte und gestrichene wohnungein (erstbezug) die kosten dafür bezahlt der vermieter an denbauträger(im kaufpreis enthalten).bei künftigen mieterwescheln soll der einziehende mieter die schönheitsreperaturen übernehmen,deshalb macht der mieter während der mietzeit die schönheitsreperaturennach§7 aber nicht bei auszug die schönheitsreperaturen bei auszug werden nach§18 abgerechnet.
"die malerarbeiten macht auf jeden fall der nachmieter(steht im vertrag)macht immer der einziehende mieter."
für watt willse danne Gelde? ich würde in diesem Falle sage, da hatse Pech jehabt, die kriegt garnischt -PASTA-
wiederspricht Treu+Glauben-Fall für die Sitte!
also für mich riecht das nach besenrein-ausdiemaus
für watt willse danne Gelde? ich würde in diesem Falle sage, da hatse Pech jehabt, die kriegt garnischt -PASTA-
wiederspricht Treu+Glauben-Fall für die Sitte!
also für mich riecht das nach besenrein-ausdiemaus
§23/17/18
diese Vetragsklauseln sind unwirksam, sie sind formularmäßig getroffen, da sie gegen AGB §9 verstoßen, gleiches kann auch für Anfangsrenovierung bei Einzug geltend gemacht werden.
Diese Klauseln benachteiligen den Mieter unangemessen, entgegen den Grundsätzen der BGH-Rechtssprechung.
[Was Du während des Fristenplanes hättest erledigen sollen(wohlgemerkt während der Mietdauer) mußt aber spätestens normalerweise bei Auszug nachholen, wenn du es versäumt hast.]
diese Vetragsklauseln sind unwirksam, sie sind formularmäßig getroffen, da sie gegen AGB §9 verstoßen, gleiches kann auch für Anfangsrenovierung bei Einzug geltend gemacht werden.
Diese Klauseln benachteiligen den Mieter unangemessen, entgegen den Grundsätzen der BGH-Rechtssprechung.
[Was Du während des Fristenplanes hättest erledigen sollen(wohlgemerkt während der Mietdauer) mußt aber spätestens normalerweise bei Auszug nachholen, wenn du es versäumt hast.]
danke hynel
hast du mir links oder kannst mir seiten im i-net geben wo ich das finden kann?
grüsse
derfrager
hast du mir links oder kannst mir seiten im i-net geben wo ich das finden kann?
grüsse
derfrager
Howdy,
guckst Du hier :
www.bundesgerichtshof.de - unter Stichwort eingeben :
Schönheitsreparaturen - dann Urteil vom 25.6.2003 - lesen und zurücklehnen !
Kurzum - Du brauchst nix zahlen !!
cu
RK
guckst Du hier :
www.bundesgerichtshof.de - unter Stichwort eingeben :
Schönheitsreparaturen - dann Urteil vom 25.6.2003 - lesen und zurücklehnen !
Kurzum - Du brauchst nix zahlen !!
cu
RK
thanx,eidor
aber ich weiss nicht ob das urteil für mich gilt.
ich soll bei auszug nicht renovieren!-ich soll nur dafür zahlen(80%vom kv eines malerfachgeschäftes)weil ich damals in eine neubauwohnung gezogen bin,und infolge dessen alles frisch gestichen und tapeziert war,und ich nichts machen musste,ausser meine möbel reinzustellen
grüsse
derfrager
aber ich weiss nicht ob das urteil für mich gilt.
ich soll bei auszug nicht renovieren!-ich soll nur dafür zahlen(80%vom kv eines malerfachgeschäftes)weil ich damals in eine neubauwohnung gezogen bin,und infolge dessen alles frisch gestichen und tapeziert war,und ich nichts machen musste,ausser meine möbel reinzustellen
grüsse
derfrager
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