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    Wie vererbe/verschenke ich richtig? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 26.11.03 14:00:57 von
    neuester Beitrag 05.12.03 13:58:02 von
    Beiträge: 17
    ID: 799.372
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      schrieb am 26.11.03 14:00:57
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,
      habe ein Reihenhaus und möchte dies im "Wege der vorweggenommenen Erbfolge" vererben oder auch durch "Schenkungsvertrag" weitergeben.

      Folgendes Szenario VATER und MUTTER besitzen gemeinschaftlich ein Reihenhaus und wollen es an die Tochter SUSI geben. SUSI ist mit PEDRO seit Mitte d.J. verheiratet. Sie leben friedlich im gesetzlichen Güterstand (Zugewinngemeinschaft). Objekt soll wie es "steht und fällt" weitergegeben werden, also mit allen Rechten (Mieten, ca. Verkehrswert TEURO 220,0) und Belastungen (ca. TEURO 122,0),

      Nun die Fragen:

      a)Ist es besser nur an SUSI im Falle Schenkung den Vertrag zu machen?

      b)Und stimmt es, dass bei Schenkung im Falle einer Scheidung von SUSI und PEDRO die vorgenommene Schenkung n i c h t unter den Zugewinnausgleich fällt, also die Schenkung bei Scheidung rausgerechnet aus dem Zugewinn wird?

      c) Welche Konsequenzen hätte der Vertrag als "vorweggenommene Erbfolge" formuliert an SUSI?

      d) Welche Konsequenzen hätte sowohl eine "Schenkung" oder auch "vorweggenommene Erbfolge" wenn in dem Vertrag an b e i d e, also SUSI und PEDRO zu gleichen Teilen geschenkt/vererbt werden würde?

      Vielen Dank für Eure Antworten im voraus,
      Grüße vom Euroweg
      Avatar
      schrieb am 26.11.03 14:08:09
      Beitrag Nr. 2 ()
      bei dieser konstellation ist es ziemlich einfach...Objekt schätzen lassen und übertragen....dann werden die schulden sogar ncoh gegengerechnet..
      da das objekt beiden Elternteilen hälftig gehört besteht auch der doppelte FReibetrag, sprich jedes Elternteil darf je 307.000 € alle 10 Jahre verschenken...also Erbschaftssteuerrechtlich gibt es wohl keie Probleme...im Gegenteil zur Zeit werden Immobilien noch günsitig bewertet...das soll sich ändern...
      über das Thema Scheidung mag und kann ich mich fachlich nicht äußern...
      viele grüße
      Avatar
      schrieb am 26.11.03 14:14:12
      Beitrag Nr. 3 ()
      eine ergänzung...an das Kind dürfne nur 205.000€ steuerfrei pro Elternteil vererbt werden...unter den eheleuten gilt die höhere Grenze....
      Tschuldigung...

      noch eins: besser nur an die Tocher vererben, da sonst für den Ehemann eine Schenkungssteueranfällt anfällt
      Avatar
      schrieb am 26.11.03 14:22:45
      Beitrag Nr. 4 ()
      Schenkungen und Erbschaften während einer "Zugewinn-Ehe" an einen der beiden Ehepartner fallen nicht unter den Zugewinn und müssen somit bei Ende/Auflösung der Ehe nicht "geteilt" werden.

      Somit spielt es keine Rolle, wenn die Immobilie bereits jetzt mit "waren Händen" übergeben wird. Unter steuerlichen Gesichtspunkten ist allerdings bei dem notariellen Vertrag darauf zu achten, dass auch eine Regelung über die vorhandenen Fremdmittel getroffen wird.

      mytic
      Avatar
      schrieb am 26.11.03 14:28:33
      Beitrag Nr. 5 ()
      die Fremdmittel sollten mit übergehen, dann ist es sauber geregelt....und steuerrechtlich einwandfrei....oder es wird ein nießbrauchrecht vereinbart und die fremdmittel verbleiben bei den Eltern

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      schrieb am 26.11.03 15:10:29
      Beitrag Nr. 6 ()
      #4 stimmt aber die Wertsteigerung des Haus, fällt in die Zugewinngemeinschaft.


      Am besten wenn Petro nichts haben soll einen Ehevertrag machen. ist so oder so immer besser.
      Avatar
      schrieb am 26.11.03 17:04:34
      Beitrag Nr. 7 ()
      Wenn das Haus unentgeltlich an Susi übergeht, handelt es sich um eine Schenkung, es ist egal, ob man den Vertrag als "vorweggenommene Erbfolge" oder als "Schenkung" bezeichnet. Insbesondere steuerlich macht die Bezeichnung keinen Unterschied.
      Avatar
      schrieb am 26.11.03 17:13:56
      Beitrag Nr. 8 ()
      Manomann, danke für die schnelle Antworten!

      Verkehrswert TEURO 220,--, Schulden TEURO 122,0, berechnet der Notar nur für die Differenz TEURO 98.0 die Gebühren?

      Wenn Notarvertrag noch in diesem Jahr erfolgt. Können dann SUSI u. PEDRO steuerlich v. 1.1.03-31-12-03 bei gem. Veranlagung den vollen Betrag in der V+V geltend machen, oder erfolgt das anteilig (ich der Geber bis Notarvertrag und dann SUSI u. PEDRO) oder besteht ein Wahlrecht, SUSI u. PEDRO oder ich den vollen Betrag in der V+V?

      Wenn nur an SUSI, dann wohl keine Schenkungssteuer, wenn an beide dann muss PEDRO wohl Schenkungssteuer an den Fiskus zahlen. Für die Übergabe der Schulden werden die Bankfuzzis wohl 2 Unterschriften neben der Absicherung am Objekt (Grundschulden ) haben wollen. Nämlich SUSIs u. PEDROs ?
      Avatar
      schrieb am 26.11.03 22:13:12
      Beitrag Nr. 9 ()
      "Wenn Notarvertrag noch in diesem Jahr erfolgt. Können dann SUSI u. PEDRO steuerlich v. 1.1.03-31-12-03 bei gem. Veranlagung den vollen Betrag in der V+V geltend machen"

      Was für ein Betrag sollgeltend gemacht werden?
      Ist das zu verschenkende Haus vermietet?
      Avatar
      schrieb am 27.11.03 07:22:43
      Beitrag Nr. 10 ()
      @NATALY

      Das Haus ist vermietet. Die V+V mache ich als Geber bisher mit allen Aufwendungen (Kosten, Abschreibung, etc.) sowie allen Mieteinnahmen (auch Umlagen etc.)

      Der Vertrag soll beim Notar noch in diesem Jahr geschlossen werden.
      Mit der Frage meinte ich, ob die Beschenkten auch für das v o l l e Jahr 2003 die V+V machen können. Ob die V+V für die Beschenkten nur anteilig geht, oder ob ein Wahlrecht, entweder für den Geber oder den (die) Beschenkten besteht?
      Avatar
      schrieb am 27.11.03 10:44:24
      Beitrag Nr. 11 ()
      Die Beschenkten erzielen erst ab dem Zeitpunkt Einkünfte aus V+V, ab dem Nutzen und Lasten übergehen. Dieser Zeitpunkt ergibt sich aus dem notariellen Vertrag. Zivilrechtlich mag es wirksam sein, diesen Zeitpunkt vorzuverlegen (auf einen Zeitpunkt vor Vertragsabschluss), ich zweifle aber daran, ob dies steuerrechtlich anerkannt würde.
      Avatar
      schrieb am 28.11.03 08:49:27
      Beitrag Nr. 12 ()
      Hallo, Fragen bis auf eine geklärt, weiss da vielleicht jemand doch die Antwort?

      aus #11

      Angenommen der Verkehrswert ist TEURO 220,-, die Belastungen belaufen sich auf TEURO 122,0 und sollen auf den Beschenkten rübergehen.

      Berechnet der Notar nur von der Differenz = TEURO 98,0 seine Gebühren, oder vom vollen Betrag = TEURO 220,- oder berechnet er vom Verkehrwert TEURO 220,- und zusätzlich von den Belastungen TEURO 122,0 die Gebühren?

      Mfg, Euroweg
      Avatar
      schrieb am 28.11.03 13:25:13
      Beitrag Nr. 13 ()
      Der Notar berechnet bei diesen Übertragen seine Gebühren auf Basis Bruttovermögen, also ohne Abzug von Belastungen.
      Avatar
      schrieb am 28.11.03 13:25:24
      Beitrag Nr. 14 ()
      Der Notar berechnet bei diesen Übertragen seine Gebühren auf Basis Bruttovermögen, also ohne Abzug von Belastungen.
      Avatar
      schrieb am 02.12.03 10:22:29
      Beitrag Nr. 15 ()
      Dank für alle Eure Antworten, machen wir es mal rund an folgendem Beispiel. Ist die Vorgehensweise durch geltendes Recht gsichert? - Mal wieder Frage an die Experten.....

      Es soll an Tochter und Schwiegersohn zu gleichen Teilen geschenkt werden. Die Schulden sollen von beiden übernommen werden.

      Verkehrswert (angenommen geschätzt von mir selbst)
      TEURO 220,-.
      Schulden TEURO 122,--.

      Jetzt kommt der "steuerliche Wert" in Ansatz. Der basiert auf der Kaltmiete p.a.
      - Kaltmiete p.a. EURO 13380,--
      mult. mit 12,5-fachem ergibt den "steuerlichen Wert" von TEURO 167,250 abzueglich 0,5% pro Jahr für Abnutzung = 6% = EURO 10035,-- ergibt dann TEURO 157,215.
      Es handelt sich um ein Vermietungsobjekt, in dem 7 Appartements vermietet sind. Also kein klassisches Einfamilien-/Zweifamilienhaus.
      Frage: Unterbleibt dann der 20% Aufschlag auf den "steuerlichen Wert"?

      Weiter mit der Rechnung ohne Abzug von 20%. Es gehen von den TEURO 157,215 die Schulden von TEURO 122,0 runter, es verbleiben dann TEURO 35,215. Da Tochter und Schwiegersohn zu gleichen Teilen ergibt fuer jeden schenkungsrelevante TEURO 17,607. Tochter verbleibt unter der Grenze von TEURO 205,- -also keine Schenkungssteuer. Schwiegersohn gehört der Klasse II an, somit verbleiben für den Schwiegersohn bei Freibetrag von EURO 10.300,-- auf den Rest = EURO 7.307,-- 12% = Schenkungssteuer Euro 876,84 für den Fiskus.
      Ist das so richtig gerechnet?

      @OPAFRITZ
      Bist Du sicher, dass der Notar auf den Bruttobetrag seine Gebühren berechnet oder gibt es da "Ermessensspielraum" für den Notar?
      Grüße vom Euroweg
      Avatar
      schrieb am 05.12.03 10:05:06
      Beitrag Nr. 16 ()
      Hallo, kein Steuer- /Rechtsexperte kann da mal auf meine Musterrechnung schauen bzw. die Fragen beantworten?

      Grüße vom Euroweg
      Avatar
      schrieb am 05.12.03 13:58:02
      Beitrag Nr. 17 ()
      mein Notar rechnet auf Bruttowerte ab.
      Falls es andere gibt, wäre ich für einen dezenten Hinweis dankbar. ;)


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