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    Garantie oder Gewährleistung? Folgendes Problem - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 30.11.03 20:07:33 von
    neuester Beitrag 01.12.03 17:25:02 von
    Beiträge: 16
    ID: 800.322
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      Avatar
      schrieb am 30.11.03 20:07:33
      Beitrag Nr. 1 ()
      spülmaschine kaputt. kauf vor 13 Monaten.
      angabe in den unterlagen ist, dass die garantiezeit 12 monate beträgt.

      aber die gewährleistungspflicht beträgt doch 24 monate?

      wird die spülmaschine also kostenlos repariert, oder nicht?


      Danke für fundierte antworten
      Avatar
      schrieb am 30.11.03 20:49:54
      Beitrag Nr. 2 ()
      Seit 01.01.2002 gilt das neue EU-Recht und hier sind 24 Monate Gewährleistung vorgeschrieben.

      Die Unterlagen die Sie haben sind ein alter Hut und nicht massgebend.

      Massgebend ist wann Sie das Gerät gekauft haben, wenn die 13 Monate stimmen haben Sie nach dem 01.02.2002 eingekauft also ist die 24 Monatige Gewährleistung Gesetz. Beharren Sie darauf!

      Gruß
      reuth
      Avatar
      schrieb am 30.11.03 21:20:40
      Beitrag Nr. 3 ()
      Garantie: Der Händler übernimmt quasi die Verpflichtung, das Gerät zu reparieren/auszutauschen, wenn innerhalb der Garantiezeit ein Mangel auftaucht.
      Eine gesetzliche Mindest-Garantiezeit existiert nicht.
      Da Dein Gerät erst nach der vertraglichen Garantiezeit kaputt ging, hast Du keinen Garantieanspruch.
      (Etwas anders würde gelten, wenn das Gerät noch in der Garantiezeit kaputt ging, Du aber erst nach ein paar Tagen Zeit gefunden hattest um in das Geschäft des Verkäufers zu gehen;))

      Gewährleistung: Der Händler versichert, dass im Zeitpunkt der Übergabe (!) kein Mangel vorlag. Geht das Gerät zwei Tage nach dem Verkauf kaputt, dann hast Du (grundsätzlich) keinen Reparaturanspruch. Der Gesetzgeber hilft aber dem Privatkäufer: der Verkäufer muss bei einem Mangel (innerhalb von sechs Monaten)beweisen, dass der Mangel erst nach Übergabe aufgetreten ist. Das bereitet einige Schwierigkeiten.
      Nach Ablauf von sechs Monaten muss der Käufer beweisen, dass der Mangel schon bei Übergabe vorlag. Wenn der das Gerät schon benutzt und es für eine gewisse Dauer fúnktioniert hatte, dann kann der Käufer den Mangel bei Übergabe so gut wie nicht beweisen.
      Die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate.

      Gruß
      Kniebeisser
      Avatar
      schrieb am 30.11.03 21:23:18
      Beitrag Nr. 4 ()
      Reuth erzählt Unsinn:

      Zwischen Garantie und Gewährleistung ist ein Unterschied.
      gesetzl. Garantie ist 6 Monate.
      viele Hersteller erhöhen freiwillig die Garantiezeit

      Nach Ablauf der Garantie muß der Käufer beweisen, dass das Gerät schon von Anfang an defekt war
      Avatar
      schrieb am 30.11.03 21:27:53
      Beitrag Nr. 5 ()
      Die Gewährleistung von 24 Monaten ist gesetzlich vorgeschrieben, sie besteht also in jedem Fall.
      Anders ist es mit der Garantie. Diese ist eine freiwillige Leistung.

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      Avatar
      schrieb am 30.11.03 21:55:45
      Beitrag Nr. 6 ()
      Eigentlich ist es ganz einfach. Ab 01.01.02 24 Monate
      Gewährleistung-also wird der Schaden kostenlos behoben,
      wenn kein Eigenverschulden vorliegt.Sicherheitshalber Siebe
      und Sprüharme sowie Steckdose und Wasserhahn vor Beauftragung des Kundendienstes selber überprüfen.
      Ist das Gerät an ein Kombiventil (Anschluß Spüler und
      Armatur des Spülbeckens)angeschlossen, dann Schlauch lösen
      und prüfen, ob das Ventil wirklich öffnet.
      Avatar
      schrieb am 30.11.03 22:12:50
      Beitrag Nr. 7 ()
      Tja, es zeigt sich leider, dass dieser Versuch, den Käufer besser zu schützen doch wohl ziemlich daneben ging! Oder irre ich da?
      Avatar
      schrieb am 30.11.03 22:24:53
      Beitrag Nr. 8 ()
      Du irrst Dich ;)
      Avatar
      schrieb am 30.11.03 22:31:09
      Beitrag Nr. 9 ()
      #8

      Ich gestehe das auch gerne ein, dass ich mich da irre.

      Aber kannst Du mir evtl mal in ganz knapper Form sagen, was an der jetzigen Regelung besser ist? Ich bin da seit einiger Zeit etwas irritiert.

      Habe jetzt beispielsweise gelesen, dass zB die meisten Autohäuser nach den 6 Monaten keinerlei Garantie mehr leisten (wie sie das früher machten) und somit ich als Kunde schlechter dastehe. Wohl deshalb, weil sie die Folgen fürchten.

      Interessiert mich echt. Ist also nicht als "Kontraposition" zu Deiner Aussage gedacht.

      Danke schon einmal.
      Avatar
      schrieb am 30.11.03 22:35:31
      Beitrag Nr. 10 ()
      #3:Sehr schöne Darstellung!

      #7:Ich denke, Du hast nicht ganz unrecht. Viele Hersteller verzichten seit der Umstellung auf längere Garantien, wie sie in manchen Branchen (z.B. KFZ) üblich waren. Und tatsächlich steht der Käufer, dem keine Herstellergarantie über die besagten 6 Monaten hinaus gewährt wurde, nicht mehr sehr gut. Schließlich trifft ihn dann die Beweislast..
      Avatar
      schrieb am 01.12.03 00:18:00
      Beitrag Nr. 11 ()
      @JoJo
      Früher gab es - genauso wie auch heute - keine Mindestgarantiezeit. Bezüglich einer Garantie hat sich also nichts geändert. Wenn Autohändler nun keine Garantie mehr geben sollten, dann kann man das nicht auf eine gesetzliche Regelung zurückführen.

      Das Gewährleistungsrecht hat zum verbesserten Schutz der Käufer beigetragen, denn innerhalb der ersten sechs Monate ist der Unternehmen für das Fehlen eines Mangels beweispflichtig. Früher musste der Käufer beweisen, dass die Waren im Zeitpunkt der Übergabe mangelhaft waren.
      Oder anders formuliert: Gingen die Kaufsachen früher nach Ingebrauchnahma kaputt, konnte der Verkäufer meist eine Gewährleistung verhindern. Man war auf den goodwil des Verkäufers angewiesen. Das ist nun für den Verkäufer nicht mehr so einfach.

      Bei einem Versendungskauf, z.B. bei Quelle, hat der Käufer das Risiko der Versendung getragen. Wenn Waren beim Transport verschwunden sind bzw beschädigt wurden, ging das zu Lasten des Käufers (er musste dann von der mit der Versendung Schadensersatz verlangen). Das ist nun anders. Heute trägt der Verkäufer das Risiko der Versendung.

      Das Gewährleistungsrecht kann nicht mehr generell kraft ausdrücklicher Vereinbarung ausgeschlossen werden. möglich ist nur noch ein Ausschluss/Beschränkung von Shcadensersatz. Das Rücktrittsrecht des Verbruachers kann nicht beschnitten werden.

      Beim Kauf via Internet/Telefonie hat man ein 14-tägiges Rückgaberecht. Wenn beim Kauf nicht explizit auf ein solches Recht hingewiesen wurde, dann verlängert sich diese Frist entsprechend.

      Das sind nur eineige Regelungen, die den Verbraucher im Gegensatz zu früher schützen.

      Gruß
      Kniebeisser
      Avatar
      schrieb am 01.12.03 06:34:56
      Beitrag Nr. 12 ()
      kniebeisser

      Vielen Dank für diese Informationen!

      Gruß

      JoJoInvest
      Avatar
      schrieb am 01.12.03 12:25:53
      Beitrag Nr. 13 ()
      Vielen Dank für die Antworten.

      Hier der bericht aus der Praxis. Der Hersteller bestätigt mir nach Schilderung der Situation, daß die Reparatur innerhalb von 2 Jahren völlig kostenlos ausgeführt wird.
      Avatar
      schrieb am 01.12.03 13:54:08
      Beitrag Nr. 14 ()
      #Kniebeisser:
      Ich halte es für etwas blauäugig, dass die Änderung der gesetzlichen Regelungen bzgl der Gewährleistung sich nicht auf die freiwilligen Garantien ausgewirkt haben soll. Abgesehen, dass diese Frage aktuell in diversen Verbraucherschutzsendungen, Zeitschriften usw bejaht wird, kann ja jeder mal selbst darüber nachdenken, wie die Wechselwirkungen sind.
      Ein Beispiel:
      Ab dem 1.10.2001 warb ein großer Automobilhersteller mit dem Superangebot:"..und jetzt 24 Monate Gewährleistung!". Die Werbekampagne wurde breitest möglich platziert. Mit Erfolg! Seine Umsätze stiegen signifikant. Aber was war geschehen. Die gesetzliche Neuregelung war einfach 3 Monate vorgezogen werden. Dumm für die, die das nicht wussten, womöglich allein dadurch eine (vorgezogene) Kaufentscheidung getroffen haben.
      Und natürlich kann es so sein, dass es reiner Zufall ist, dass es seit Einführung der 24 Monate Gewährleistung kaum noch Garantien gibt. Aber wer will das ernsthaft glauben?!
      Avatar
      schrieb am 01.12.03 13:56:53
      Beitrag Nr. 15 ()
      #13:
      Und erfreulich für Dich, dass Dein Hersteller sich so verhält. Aber das es auch oft genug anders ist, sieht man ja alllein daran, wie oft es diskutiert wird.

      Grüße!
      Avatar
      schrieb am 01.12.03 17:25:02
      Beitrag Nr. 16 ()
      s135012
      Kann schon sein, dass die gesetzlichen Regelungen Auswirkungen aus freiwillige Garantien haben. Aber das kann man dem Gesetzgeber nun wirklich nicht anlasten.

      Gruß
      Kniebeisser


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