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    An die Experten - Werbetafel 7m vorm Haus erlaubt? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 13.03.04 12:39:00 von
    neuester Beitrag 15.03.04 21:00:38 von
    Beiträge: 13
    ID: 834.264
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      schrieb am 13.03.04 12:39:00
      Beitrag Nr. 1 ()
      Habe folgendes Problem: Irgendein Restaurantbesitzer hat keine 10m vor meinem Haus eine 2qm Reklametafel auf einem Kleinanhänger hingestellt. Das Teil steht auf öffentlichem Grund auf einem kleinen Stück Wiese an der Straße. Habe natürlich keine Lust, jeden Morgen den Reklamemist anzukucken, oder daß andere Kleinanhängerbesitzer auf die gleiche Idee kommen...

      Habe ich da eine Handhabe, oder darf der das?:(
      Avatar
      schrieb am 13.03.04 12:52:10
      Beitrag Nr. 2 ()
      häng ein banner aus dem fenster: bei mutti schmeckts immer noch am besten.
      Avatar
      schrieb am 13.03.04 13:05:52
      Beitrag Nr. 3 ()
      gehe ich richtig in der Annahme das GRAFFITTY Künstler immer Nachts kommen ? Ich nehme an das er dafür seinen Anhänger nicht gern zur verfügung stellt:D :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 13.03.04 13:10:56
      Beitrag Nr. 4 ()
      oder einfach mal aufs schild kotzen
      Avatar
      schrieb am 13.03.04 13:20:34
      Beitrag Nr. 5 ()
      da gibt es meines wissens richtlinien. bei uns in der presse war da auch mal was zu lesen, weil ein finessstudio ein altes feuerwehr auto in eine überdimensionallen werbetafel umfunktioniert hat und immer wo anders in der stadt geparkt hat. sorry hab keine ahnung. ist soviel ich weis von komune zu komune anders geregelt.

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      schrieb am 13.03.04 14:08:08
      Beitrag Nr. 6 ()
      prima Ideen. Aber ist denn keiner hier der beim Ordnungsamt arbeitet??
      Avatar
      schrieb am 13.03.04 14:09:19
      Beitrag Nr. 7 ()
      bei uns ist´s so, dass plakate ab 1qm genehmigungspflichtig sind durch die stadt, ist aber von stadt zu stadt unterschiedlich da das eine lokale richtlinie hier ist. frag zur not mal beim bauamt oder ordnungsamt nach
      Avatar
      schrieb am 13.03.04 14:46:21
      Beitrag Nr. 8 ()
      @ 7

      das dürfte dann aber natürlich für den fall gelten,dass das schild auf dem eigenen grundst. steht.

      hier hat er`s aber auf ein fremdes grdst ,nämlich eins der gemeinde gestellt.deshalb kann diese ohne weiteres beseitigung verlangen.
      Avatar
      schrieb am 13.03.04 18:09:35
      Beitrag Nr. 9 ()
      Ruf doch mal an (Rufnummerunterdrückung nicht vergessen:D) und sag Du seist vom Ordnungsamt. Dann kannst Du selbst die Rechtslage bestimmen... :D
      Avatar
      schrieb am 13.03.04 18:17:53
      Beitrag Nr. 10 ()
      willkommen in deutschland, dem land der kleinkarierten paragraphenreiter.

      traurig

      dpunkt
      Avatar
      schrieb am 15.03.04 18:24:25
      Beitrag Nr. 11 ()
      @10 ??
      Schlechte Verdauung? Du bist hier im Recht und Steuernboard, wg. der Paragraphen...
      Avatar
      schrieb am 15.03.04 19:15:37
      Beitrag Nr. 12 ()
      Hallo,

      also wenn man "jeden Morgen das Reklameschild ankucken" muß, ist das wohl auch nicht so schlimm oder? Dann müßten Dich ja alle Reklameschilder der Geschäfte etc. auch stören? Vielleicht hat sogar die Firma, in der Du arbeitest, auch so eines oder meherere "Hinweisschild"? Dann würde ich Deinen Chef mal ansprechen und darauf hinweisen, dass Du unter diesen Bedingungen auf gar keinen Fall arbeiten kannst und die sofortige Beseitigung verlangst!!??.

      Außerdem solange es ein bewegliches Schild (sprich auf einem Anhänger etc) ist, dann darf er das auch wohl, vorausgesetzt, der Anhänger ist, sofern er im öffentlichen Straßenraum steht, auch angemeldet.


      Nichts für ungut


      immerdabei
      Avatar
      schrieb am 15.03.04 21:00:38
      Beitrag Nr. 13 ()
      lt. 1 steht er auf der wiese.

      aber auch auf der strasse bräuchte er eine sog. sondernutzungsgenehmigung.
      str. dient nämlich dem verkehr ,nicht als werberaum.


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