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    Aussenspiegel ab - Haftpflicht Debeka - Schadensabwicklung ? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 30.03.04 10:24:03 von
    neuester Beitrag 31.03.04 09:39:38 von
    Beiträge: 20
    ID: 841.621
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      Avatar
      schrieb am 30.03.04 10:24:03
      Beitrag Nr. 1 ()
      Moin,

      mein Bekannter ist beim Verlassen meines Grundstücks mit seinem Fahrrad gg. meinen rechten PKW-Aussenspiegel gefahren und dort ist ein Stück Plastik abgebrochen.

      ich dachte, es sei nicht so schlimm, aber in meiner Werkstatt sagte man mir, dass es das Spiegelgehäuse nur komplett gibt.

      Kosten incl. Einbau: 125 Flocken.

      Mein Bekannter ist bei der Debeka haftpflichtversichert + möchte den Schaden nun gerne über die Debeka abwickeln.

      Wie läuft die Abwicklung ?

      Sollte man bei der Schadensfallschilderung irgendwas beachten ?

      Muss ich die Rechnung erstmal begleichen und bekomme den Betrag dann später von der Debeka gutgeschrieben ?

      Danke für alle Antworten

      Dio
      Avatar
      schrieb am 30.03.04 10:34:25
      Beitrag Nr. 2 ()
      Es ist wohl besser, wenn Du den Schädiger nicht näher kennst - passiert ist es natürlich auf der Strasse - nicht auf dem Privatgrundstück. Noch besser wäre es gewesen, wenn der Schaden bei der Polizei gemeldet worden wäre !
      Avatar
      schrieb am 30.03.04 10:44:34
      Beitrag Nr. 3 ()
      wegen 125 Euro müsst Ihr eine Versicherung bescheißen...

      Meine Fresse, habt Ihr denn überhaupt nichts drauf?
      :mad:
      Avatar
      schrieb am 30.03.04 10:51:01
      Beitrag Nr. 4 ()
      #3
      Na und, die Versicherungen bescheißen uns doch auch.... ;)
      Avatar
      schrieb am 30.03.04 10:55:47
      Beitrag Nr. 5 ()
      Wieso bescheissen ????

      Wenn der gg. meinen Spiegel fährt ?

      Wo ist da der Beschiss ?

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      Avatar
      schrieb am 30.03.04 10:59:01
      Beitrag Nr. 6 ()
      #5 genau das (#3) wird die Versicherung denken. Daher mach es wasserdicht - auch wenn es so war wie Du geschrieben hast!
      Avatar
      schrieb am 30.03.04 11:07:17
      Beitrag Nr. 7 ()
      Ich soll mir also lieber was zurechtlügen, weil die wahre geschichte nach beschiss aussieht !

      Wie behämmert !

      Also gut: ich parkte also in der Straße XY als ein mir bis dato unbekannter Radfahrer beim Befahren des an die Straße angrenzenden Radweges meinen Aussenspiegel beschädigte !

      Der Radfahrer sah seine volle Schuld als erwiesen und daher wurde die Polzeio nicht gerufen !

      So versicherungstechnisch korrekt ?

      Dio
      Avatar
      schrieb am 30.03.04 11:12:43
      Beitrag Nr. 8 ()
      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 30.03.04 11:13:00
      Beitrag Nr. 9 ()
      Habe übrigens gerade meinen Provinzial - Versicherungsfuzzi angerufen.

      Er meint, wir sollen der debeka schildern wie es wirklich war.

      Die wären wohl etwas problematischer in der Schadensabwicklung, aber dennoch müssten die zahlen !

      Mir wäre das auch lieber !

      Dio
      Avatar
      schrieb am 30.03.04 11:25:44
      Beitrag Nr. 10 ()
      Sehr geehrte Damen und Herren,
      mein Freund und Zechkumpel Hanz hat mir nach einem furchtbaren Trinkgelage mit seinem Fahrrad der rechten Aussenspiegel an meinem Fahrzeug beschädigt. Ich bitte um Schadenregulierung. Anbei die Rechnung und meine Bankverbindung.
      Liebe Grüße
      Der Geschädigte.
      Avatar
      schrieb am 30.03.04 11:42:08
      Beitrag Nr. 11 ()
      oder so:
      ... mein Freund war 5 mal hintereinander gegen die selbe Tür gelaufen. Danach war Ihm etwas schwindelig. Er setzte sich auf sein Fahrrad und rammte damit min Auto.

      Und ganz ganz ehrlich, es war bestimmt nicht meine Tochter, die Ihr Fahrrad aus unserer Garage schieben wollte und dabei mein Auto zerkratzte....

      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 30.03.04 12:04:16
      Beitrag Nr. 12 ()
      Dein Provinzial- Vertreter hat völlig Recht. Die Debeka muss leisten, da Dein Bekannter

      1: keine mitversicherte Person ist
      2: einem Dritten einen Schaden zugefügt hat
      3: Du Deinen Bekannten nicht gebeten hast, vor den Spiegel zu fahren und er fahrlässig gehandelt hat.

      Obs auf dem eigenen Grundstück war, ist dabei völlig zweitrangig.

      MfG

      Titus, der sich schon über manche Antworten hier sehr wundert.
      Avatar
      schrieb am 30.03.04 12:21:50
      Beitrag Nr. 13 ()
      Das ist ein klarer Fall für die Haftpflicht. Da dürfte die Versicherung keine Probleme machen.

      Einem Bekannten von mir ist etwas ähnliches passiert, nur daß der Radfahrer unbekannt war und abgehauen ist. Der Spiegel wurde von der Teilkaskoversicherung anstandslos bezahlt.
      Avatar
      schrieb am 30.03.04 12:27:01
      Beitrag Nr. 14 ()
      @Ja_mein_Sohn

      ich habe keine Tochter sondern 2 Söhne.

      Und Du hast offensichtlich ein Problem !

      Geh zum Arzt !

      Ich werde auf alle Fälle nicht rumlügen und es so erzählen, wie es war !
      Avatar
      schrieb am 30.03.04 12:35:36
      Beitrag Nr. 15 ()
      Ich würde mir mal Gedanken machen, ob ich bei der richtigen Versicherung bin, bzw. ob ich nicht den falschen Vertreter habe. Ich kenne es nur so, dass man alles mit seinem Vertreter bespricht,der ja auf der Seite der Kunden steht. Ein guter Vertreter hat außerdem Regulierungsvollmacht, d.h. er kann kleinere Schäden selber abwickeln. Aber leider interessiert so etwas keine Sau mehr, hauptsache billig, billig, billig.
      Und dann im Schadenfall ist die Kacke am dampfen!!
      Avatar
      schrieb am 30.03.04 12:47:56
      Beitrag Nr. 16 ()
      Wie Titus_Livius schon sagte;

      Ansonsten kommt es noch darauf an, wann er denn seine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat. Debeka Verträge 1995-2000 haben idR eine Selbstbeteiligung von 102,- € pro Schadenfall. Ob sich dann die Regulierung über die PHV noch "lohnt"?

      Tipp: Ruhig auch einmal die Haftpflichtkasse Darmstadt sowie z.B. VHV, NV, InterRisk in einen Bedingungs- und Beitragsvergleich einbeziehen. Schadensfall = außerordentliches Kündigungsrecht

      Mit freundlichen Grüßen
      Matthias Vogel
      info@fonds-und-mehr.de
      Avatar
      schrieb am 30.03.04 12:50:56
      Beitrag Nr. 17 ()
      Habe übrigens gerade meinen Provinzial - Versicherungsfuzzi angerufen.

      Er meint, wir sollen der debeka schildern wie es wirklich war.

      Die wären wohl etwas problematischer in der Schadensabwicklung, aber dennoch müssten die zahlen !

      :eek: Aber die Provinzial ist die beste ! :laugh:

      Timotey, mit deiner Regulierungsvollmacht hast du keinen Freifahrtsschein. Auch hier wird intern geprüft. Also bitte nicht so tun, als kommst du da ganz lässig an und drückst einen Scheck über 3000 Euro in die Hand.


      155 Euro Schaden ! Mein Gott, welch ein Aufwand.
      Avatar
      schrieb am 30.03.04 12:51:10
      Beitrag Nr. 18 ()
      @ Timotey:

      Wie der Name schon sagt: Versicherungsvertreter vertreten die Interessen des Versicherungsunternehmens gegenüber den Kunden. ;)

      Ein guter Kundenbetreuer wird jedoch dem Kunden das meiste der "Arbeit" abnehmen. Debeka-Mitarbeiter haben keine Regulierungsvollmacht. Prüfung und Regulierung dauern bei der Debeka jedoch nur selten länger als eine Woche.
      Avatar
      schrieb am 30.03.04 21:08:03
      Beitrag Nr. 19 ()
      Dioportas,

      glaub es mir, ich habe kein Problem, oder besser, mein Problem fängt bestimmt nicht bei 125 euro an.

      in diesem Sinne, wünsche ich Dir noch viel Erfolg und alles Gute....

      Halt die Ohren steif und diskutiere mit Deinen Freunden alle Deine Probleme hier am Board, das hilft bestimmt.

      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 31.03.04 09:39:38
      Beitrag Nr. 20 ()
      Bei der Schadensmeldung zählt nach wie vor das Motto "ehrlich währt am längsten". Die Leute bei der DEBEKA (und auch bei allen anderen Haftpflichtversicherungen), die die Sache intern prüfen, haben meist einen guten Riecher für das, was Sache ist. Wenn Storys nicht stimmig sind, merken die das meist.

      Wer unrichtige Angaben bei der Schadensmeldung macht, riskiert grundsätzlich seinen Versicherungsschutz.

      Ich habe bislang noch nichts wirklich negatives von der DEBEKA gehört, meist nur von Direktversicherern. Die private Haftpflichtversicherung gilt als Türöffner zum Verkauf von Kranken- und Lebensversicherungen (und inzwischen auch Renten- und Berufsunfähigkeitsversicherung). Genauso wie andere Sachversicherungen für den breiten Markt auch. Wirklich Geld wird damit bei den Gesellschaften nicht verdient, auch die Provisionen für die Vermittler sind nicht ultrahoch. Aber für den Kunden sind diese Sachversicherung auch ein Tester für die Güte des eigenen Versicherungsvermittlers (egal ob Agent oder Makler). Wenn der bei so kleinen Sachen einen Schwindel nahe legt, lohnt es sich meistens, sich nach einem anderen Vertreter umzusehen - was nicht zwangsläufig mit einer anderen Gesellschaft verbunden sein muß, aber sein kann.

      Übrigens: im Versicherungsfall haben beide Seiten immer ein außerordentliches Kündigungsrecht. Auch dann, wenn die Verträge mit sehr langer Laufzeit (also nicht nur für ein Jahr mit automatischer Verlängerung, sondern für 5 oder 10 Jahre oder mehr) geschlossen sind.


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