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    Soviel zum Thema: Bürokratieabbau - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 11.04.04 14:01:31 von
    neuester Beitrag 11.04.04 15:52:15 von
    Beiträge: 6
    ID: 846.098
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      schrieb am 11.04.04 14:01:31
      Beitrag Nr. 1 ()
      Nach §§ 60 Abs. 4, 84 Abs. 3c EStDV in der Fassung des Gesetzes zur Förderung von Kleinunternehmern und zur Verbesserung der Unternehmensfinanzierung (Kleinunternehmerförderungsgesetz) vom 31. Juli 2003 (BGBl. I S. 1550; BStBl I S. 398) haben Steuerpflichtige, die den Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG durch den Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben ermitteln, für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2003 beginnen, ihrer Steuererklärung eine Gewinnermittlung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck beizufügen. Erläuterungen finden Sie auf den Seiten des :laugh: :laugh: :laugh: :laugh: :laugh:
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      schrieb am 11.04.04 14:31:49
      Beitrag Nr. 2 ()
      Und das ist ja noch nicht alles.

      Wenn man sieht, wie z.B. die formalen Voraussetzungen für eine Rechnung hochgeschraubt worden sind, unter denen überhaupt noch ein Vorsteuerabzug zulässig ist, dann kann
      man das nur noch als Schikanierung all derjenigen bezeichnen, die sich damit befassen müssen, damit sie kein bares Geld verschenken.

      Da muß man schon ein zweitägiges Seminar für belegen, damit man da nichts falsch macht. Und das, wohlgemerkt, neben der eigentlichen Arbeit mit der man schließlich sein Geld verdienen muß, sei es als kleiner Friseur, Maler oder Bäcker von nebenan.
      Avatar
      schrieb am 11.04.04 14:53:39
      Beitrag Nr. 3 ()
      Ja es nervt schon leit langem, und braucht man wirklich für alles einen amtlichen Vordruck, nachdem es jetzt 50 Jahre ohne ging. Da hat sich wieder eine ganze Abteilung im Ministerium mehrere Monate mit so einem Schwachsinn beschäftigt, dann müssen diese Formulare noch gedruckt werden, die Finanzämter müssen wieder zusätzlich einen Vordruck bearbeiten - dahinter steckt vermutlich viel mehr.
      Stasi lässt grüssen !
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      schrieb am 11.04.04 15:06:39
      Beitrag Nr. 4 ()
      Stimmt. Da steckt mehr dahinter. Es sollen Daten gesammelt werden, damit Vergleiche möglich werden.
      Avatar
      schrieb am 11.04.04 15:40:26
      Beitrag Nr. 5 ()
      :laugh: :laugh: irgendwann passt die steuererklärung auf einen bierdeckel, aber die amtlichen vordrucke , die beizufügen sind, müsssen mit einem lkw vorgefahren werden..:laugh: :laugh: aber jetzt einmal im ernst..wer zb einnahmen aus kapitaleinkünften und sein vermögen auf verschiedenen banken und in verschiedenen anlageformen..von fonds, über anleihen und in aktien angelegt hat, sieht sich schon seit jahren einem bürokratischen aufwand bei abgabe der steuererklärung ausgesetzt, die er ohne steuerberater garnicht mehr bewältigen kann..das ist eine zumutung insbesondere für ältere leute..die vielleicht nur noch einnahmen aus renten haben...und ich befürchte, es wird noch schlimmer kommen..

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      schrieb am 11.04.04 15:52:15
      Beitrag Nr. 6 ()
      Sehe ich auch so. Wenn mit dem Alterseinkünftegesetz Steuererklärungen von hochbetagten angefordert werden (enstprechende Meldungen der Versicherer BfA, Privatversicherungen, etc...) an das FA werde obligatorisch, dann wird es sicherlich nicht unkomplizierter.
      Ausserdem scheint sich das geplante Gesetz in die Reihe der verfassungsrechtlich bedenklichen Werke einzureihen, weil sowohl die Höherversicherung (Beitrag 100%), sowie die Beiträge von freiwillig Versicherten bzw. Selbstständigen (ebenfalls 100% aus Eigenmitteln) mit der geplanten Besteuerung von 50% nicht ganz in Einklang bringen lässt. Zumindest nicht mit der Argumentation, dass 50% des Arbeitgebers (Arbeitgeberbeitrag zur RV) bereits nicht versteuert werden, da sie als Betriebsausgaben abzugsfähig sind.
      Naja dauert eben wieder 8-10 Jahre bis das durch ist.


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