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    Hauskauf, unterschiedliche Anteile und Grundbuch - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 15.07.04 13:13:14 von
    neuester Beitrag 17.07.04 16:29:21 von
    Beiträge: 5
    ID: 880.769
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      Avatar
      schrieb am 15.07.04 13:13:14
      Beitrag Nr. 1 ()
      Etwas knifflige, aber reale Frage. Hoffe, dass irgendwer das Thema auch schon gehabt hat.

      Meine Frau und ich wollen ein Haus kaufen. Eigenkapital kommt aus drei Quellen:
      1.) Schenkung meiner Eltern
      2.) mein Vermögen vor der Ehe (ihr Vermögen vorher quasi Null)
      3.) während der Ehe gemeinsam erwirtschaftetes Vermögen.

      Tilgung soll in den nächsten Jahren aus gemeinsam (hauptsächlich von mir)erwirtschaftetem Vermögen geleistet werden. Weitere Erbschaften/Schenkungen erstmal nicht zu erwarten.

      Wegen der unterschiedlichen Eigenkapitaleinsätze wäre ein 50/50 Kauf nicht logisch und auch meine Eltern sperren sich dagegen. Eine andere feste Aufteilung geht natürlich auch nicht, da die Tilgungen ja immer von uns gemeinsam laufen, damit verschieben sich die Verhältnisse natürlich immer weiter Richtung 50/50.

      Was tun? Neben den unterschiedlichen (aber festen) Anteilen im Grundbuch habe ich bisher nur den Tip Ehevertrag (geht auch während der Ehe) gehört.
      Irgendwelche Erfahrungen da draussen?

      Danke und Grüsse
      Dampflok
      Avatar
      schrieb am 15.07.04 13:50:33
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ja, haben uns auch eine Wohnung gekauft. Das Eigenkapital kam komplett von mir, die Verhältnisse laufen allerdings auf 50:50.

      Lösung:

      Im Kaufvertrag notariell aufnehmen lassen, dass bei Verkauf des Hauses (wegen Scheidung oder Ähnlichem)die unterschiedlichen Eigenkapitalanteile nach Einlage zuzüglich eines marktüblichen Zinssatzes ausgeschüttet werden.

      Viel Spaß
      ICGDepp
      Avatar
      schrieb am 15.07.04 17:41:25
      Beitrag Nr. 3 ()
      Dampflok,
      wenn das Haus abbezahlt ist, ist eben kein Anteil von 50:50 erreicht. Beispiel: das Haus kostet € 250.000,- . Deine Eltern schenken dir 30 T€, du hattest allein 20 T€, als Paar habt ihr 40 T€ zusammengespart. Ihr beide zahlt also noch 160 T€ über mehrere Jahre an eine Bank. Danach hat deine Frau (160 + 40) / 2 = 100 T€ für das Haus aufgebracht. Das ist ein Anteil von 40%.

      2/5 auf ihren Namen, 3/5 auf deinen Namen könnte man sofort ins Grundbuch eintragen lassen. Bei einer schnellen Trennung wärst du etwas im Nachteil, denn der anfängliche Anteil deiner Frau am Haus wäre ja nur 20 T€ von 90 T€. Bei einer späten Trennung bist du etwas im Vorteil, denn ihr habt die Zinsen nicht 40:60 sondern 50:50 getragen.
      Avatar
      schrieb am 16.07.04 10:20:33
      Beitrag Nr. 4 ()
      Stimmt "alzwo" es wird nie 50/50, kommt nur näher dran. Bei uns geht es von 80/20 (Eigenkapital jetzt) auf 60/40 (voll abgezahlt). Eben wegen der Verschiebung sind die festen Anteile schwierig.
      Die Lösung von "ICG Depp" scheint mir ganz praktikabel. Danke schön.
      Avatar
      schrieb am 17.07.04 16:29:21
      Beitrag Nr. 5 ()
      Bei der Lösung #2 würde mich interessieren, was ins Grundbuch eingetragen wird. Irgendwelche Formulierungen im Kaufvertrag spielen beim Weiterverkauf (schlimmstenfalls Teilungsversteigerung) keine Rolle. Sie können lediglich als Nachweis dienen, daß etwas geschenkt wurde.

      Wie wäre es, wenn deine Eltern ein nachrangig gesichertes Darlehen geben? Normale Zinsen, Tilgung bei Verkauf des Hauses. Die Zinsen können sie dir ja auf anderem Weg wieder zukommen lassen.


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