Dach-Solaranlage und Gewerbe wg. MWSt ???? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 23.08.04 00:43:38 von
neuester Beitrag 23.08.04 08:56:50 von
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Hallo,
ich habe mir eine Solaranlage aufs Dach gepackt. Nun hat mich ein Bekannter darauf aufmerksam gemacht, daß es sinnvoll wäre, für die Stromerzeugung ein Gewerbe anzumelden - dann könnte ich mir die MWSt für die Solaranlage zurückerstatten lassen!
Wer weiß etwas darüber ???
Vielen Dank!
Rene
ich habe mir eine Solaranlage aufs Dach gepackt. Nun hat mich ein Bekannter darauf aufmerksam gemacht, daß es sinnvoll wäre, für die Stromerzeugung ein Gewerbe anzumelden - dann könnte ich mir die MWSt für die Solaranlage zurückerstatten lassen!
Wer weiß etwas darüber ???
Vielen Dank!
Rene
ja, für photovoltaik-anlagen sollte man dieses machen. auch ergibt sich so die möglichkeit zumidnest einer linearen (bei mir war es noch eine degressive) abschreibung nach afa ...
mich wundert auch wie man eine photovolataikanlage ohne diese möglichkeiten profitabel bei ordentlicher buchführung betreiben kann ...
die gewerbeanmeldung ist eine reine formalie und schnell gemacht ...
dein finanzamt informiert dich sicherlich gern ....
insbesondere interessant ist dieses vorgehen für leute die in ca. 10 jahren in rente gehen und für die sich diese vorgehensweise als sehr profitabel auswirkt ...
sollte es sich mit der bezeichnung solaranlage allerdings um solarkollektoren für die heimische warmwassererwärmung handeln, wüsste ich nicht wie eine solches vorgehen allerdings möglich sein sollte ...
allerdings bin ich nicht auf dem neuesten stand da meine infos aus 2002/2003 stammen ...
mich wundert auch wie man eine photovolataikanlage ohne diese möglichkeiten profitabel bei ordentlicher buchführung betreiben kann ...
die gewerbeanmeldung ist eine reine formalie und schnell gemacht ...
dein finanzamt informiert dich sicherlich gern ....
insbesondere interessant ist dieses vorgehen für leute die in ca. 10 jahren in rente gehen und für die sich diese vorgehensweise als sehr profitabel auswirkt ...
sollte es sich mit der bezeichnung solaranlage allerdings um solarkollektoren für die heimische warmwassererwärmung handeln, wüsste ich nicht wie eine solches vorgehen allerdings möglich sein sollte ...
allerdings bin ich nicht auf dem neuesten stand da meine infos aus 2002/2003 stammen ...
im übrigen müsstest du klären wie sich eine _nachträgliche_ gewerbeanmeldung auswirkt ...
Gehe zum Finanzamt und lasse dir die Formulare für die Umsatzsteuervoranmeldung geben. Dann bekommst du auch gleich eine entsprechende Steuernummer. Das geht meist problemlos. Also keine "echte" Gewerbeanmeldung" oder dergleichen notwendig. Allerdings mußt Du den Strom verkaufen und auf den Rechnungen jeweils die Mwst. ausweisen und dann natürlich an das Finanzamt abführen.
Viel Erfolg...
Abschreiben ist je nach Einkommen auch sehr sinnvoll.
Viel Erfolg...
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