DIHK warnt Unternehmen vor Verjährungsfalle - 500 Beiträge pro Seite | Diskussion im Forum
neuester Beitrag 16.09.04 08:27:57 von
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Berlin (ots) - Unternehmen können auf alten Forderungen sitzen
bleiben und damit viel Geld verlieren, wenn sie nicht bis zum
Jahresende gerichtlich Einspruch erheben! Darauf weist der Deutsche
Industrie- und Handelskammertag (DIHK) hin. Der Grund: Zum 1. Januar
2005 kann erstmalig die kurze Verjährung von Forderungen nach den
neuen Verjährungsvorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches
eintreten. Betroffen sind Altforderungen, die vor dem Inkrafttreten
der Neuregelung zum 01.01.2002 entstanden sind und für die nach neuem
Recht die Verjährung auf drei Jahre verkürzt wurde. Die Folge: Offene
Forderungen - gleich in welcher Höhe - wären mit Ablauf des
31.12.2004 nicht mehr durchsetzbar.
DIHK-Hauptgeschäftsführer Martin Wansleben befürchtet, dass sich
viele Unternehmen dieser "Verjährungsfalle" noch gar nicht bewusst
seien. In Anbetracht milliardenschwerer Außenstände forderte er die
Betriebe auf, umgehend bestehende Ansprüche zu prüfen. Dies gelte
insbesondere für Kaufpreisforderungen im kaufmännischen Bereich oder
Ansprüche auf wiederkehrende Leistungen, wie z.B. rückständige
Zinsen, für die früher eine vierjährige Verjährung galt, erläuterte
Wansleben. Ebenso aber auch für Erfüllungs-, Bereicherungs- und
Schadensersatzansprüche, für die das alte Recht unter Umständen sogar
eine dreißigjährige Verjährung vorsah.
Geändert worden waren die Verjährungsvorschriften im Rahmen der
sog. Schuldrechtsreform. Bis dahin gab es rund 130 verschiedene
Fristen. Die Länge unterschiedlicher Fristen folgte nach Auffassung
des Gesetzgebers bis dahin einem nicht mehr nachvollziehbaren System.
Ähnliche Sachverhalte unterlagen unterschiedlichster Verjährung. Dies
zog Wertungswidersprüche und Ungerechtigkeiten nach sich. Vor allem
die allgemeine Verjährungsfrist von 30 Jahren wurde in vielen Fällen
als unangemessen lang empfunden. Sie wurde deshalb durch eine
dreijährige abgelöst und die Zahl der Ausnahmeregelungen drastisch
reduziert. Neben verschiedenen Sonderregelungen sieht das Gesetz für
Altansprüche, die zum 31.12.01 noch nicht verjährt waren,
Übergangsregelungen vor. Die Dreijahresfrist solcher Ansprüche begann
zum 1. Januar 2002 zu laufen.
ots-Originaltext: DIHK Dt. Industrie- und Handelskammertag
Digitale Pressemappe:
http://www.presseportal.de/story.htx?firmaid=39438
Dr. Christian Groß
(030) 20308-2723
Autor: news aktuell (© news aktuell),08:10 16.09.2004
Es wird alles heimgezahlt.
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