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    Vaterschaftstest negativ - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 02.02.05 16:33:58 von
    neuester Beitrag 17.02.05 13:47:51 von
    Beiträge: 57
    ID: 950.193
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     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 02.02.05 16:33:58
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo

      ich habe einen privaten Vaterschaftstest gemacht und heute erfahren, dass ich nicht der Vater des 13 jährigen Mädchens bin.

      Ihre Mutter und sie sind 1994 bei mir ausgezogen, sie ist seitdem jedes 2 WE bei mir und seit damals zahle ich der Mutter Unterhalt, seit 2 Jahren übers Jugendamt.

      Frage, wie soll ich mich meiner (Tochter) gegenüber verhalten? Ich hole sie am Freitag wieder zu uns.

      Wie gehe ich am besten gegen die Mutter und dem Jugendamt vor, um evtl. einen Teil des Geldes zurückzubekommen?

      Nachfolgend der Text


      Herr
      ..... ...........



      ........., den 02.02.2005



      Vaterschaftsgutachten


      Aufgrund des Auftrages von Herrn ..... ........führten wir einen Vaterschaftstest durch.



      Methodik:

      Aus den Proben wurde nach Standardmethoden DNA extrahiert. Anschließend wurden Erbmerkmale mit der PCR-Single-Locus-Technik bestimmt. Es wurden die sechzehn unabhängigen PCR-Systeme D3S1358, TH01, D21S11, D18S51, Penta E, D5S818, D13S317, D7S820, D16S539, CSF1PO, Penta D, Amelogenin, vWA, D8S1179, TPOX und FGA untersucht.
      Es wurden positive und negative Kontrollen mitgeführt, die richtige Resultate erbrachten.

      Herr .... ........... besitzt in den DNA-Systemen TH01, D21S11, D18S51, D13S317 und Penta D nicht die für den Vater des Kindes ..... ..... zu fordernden Erbmerkmale. Er ist somit als Vater des Kindes ....... ..... auszuschließen.


      Ergebnis:

      Aufgrund der vorliegenden Untersuchungsbefunde ist Herr ..... ...... als der biologische Vater des Kindes ...... ......mit 100% Wahrscheinlichkeit auszuschließen.
      Avatar
      schrieb am 02.02.05 16:37:27
      Beitrag Nr. 2 ()
      Wieso wurde der Test nicht vor 13 Jahren gemacht?
      Avatar
      schrieb am 02.02.05 16:41:10
      Beitrag Nr. 3 ()
      #2

      weil ich damals keine Zweifel hatte
      Avatar
      schrieb am 02.02.05 16:43:51
      Beitrag Nr. 4 ()
      Normalerweise steht da immer, zu 99,999999%
      Avatar
      schrieb am 02.02.05 16:44:48
      Beitrag Nr. 5 ()
      Wenn du dich als Vater des Mädchen fühlst
      dann lass alles so wie es ist.
      Es gibt genug Beispiele auf der Welt, wo
      die Erwachsenen die Kinder nicht als das
      persönliche Eigentum sehen, sondern als
      Geschenk.

      Freue dich an den schönen Dingen auch wenn
      du nicht der "Eigentümer" bist.

      Ich habe selber einen Sohn und mir schon
      die Frage gestellt wie ich in so einem Fall
      reagieren würde. Allein schon die schönen
      aber auch schlechten Erinnerungen haben mein
      Leben bereichert. Ich möchte es nicht missen.

      Deshalb werde ich auch keinen einen Vaterschafts-
      test machen da ich mich als Vater/Mentor dieses
      Kindes sehe.

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      Avatar
      schrieb am 02.02.05 16:45:33
      Beitrag Nr. 6 ()
      harter tobak.... da würde ich mich auch erstmal setzen und ein schnäppschen trinken.

      konfrontiere dochmal die mutter damit (?)
      Avatar
      schrieb am 02.02.05 16:55:48
      Beitrag Nr. 7 ()
      Von den GEFÜHLEN her, vermute ich das Deine Tochter immer noch Deine Tochter ist und bleibt!!?? Das ist ja eine Sache!! Von der Mutter-Seite ist es eine Schweinerei hoch drei!!! Und da würde ich KNALLHART vorgehen!!!
      Ich finde es sehr gut das es diese vaterschaftstest gibt!!
      Bin vor kurzem Vater geworden, und MIT Einverständnis der Mutter habe ich den Test machen lassen!! Bin der Vater!
      Man fühlt sich irgendwie BESSER wenn man 1000% weiss, das man der "echte" Vater ist!! Ich würde sagen, Deine Tochter hat ein Recht drauf die WAHRHEIT zu wissen!! Salut
      Avatar
      schrieb am 02.02.05 16:55:59
      Beitrag Nr. 8 ()
      kann mich 5 nur anschliessen; hat die "Mutter" gebeichtet?
      Vom Jugendamt kannste nix fordern, aber von dem Erzeuger, nur ob und wie und wieviel der zahlt is ne andere Sache
      Avatar
      schrieb am 02.02.05 16:58:56
      Beitrag Nr. 9 ()
      #1
      Tut mir erstmal leid für Dich, obwohl ich Dich nicht kenne... Ist natürlich ein Schlag voll auf die Fresse, so ein Ergebnis. :(

      Wie Du Dich jetzt Deiner (Tochter) und der Mutter gegenüber verhalten sollst kann Dir kein Mensch der Welt beantworten. Das musst Du ganz alleine mit Dir selbst ausmachen. So hart das auch ist.

      Rein rechtlich (Rückerstattung Unterhalt) bringt Dir der Test erstmal Nullkommanix, da es ja ein heimlicher Vaterschaftstest war. Um irgendeine rechtliche Handhabe zu bekommen, muss die Mutter einem offiziellen Test zustimmen und der muss selbstverständlich auch negativ sein.


      Gruß,

      LMR



      P.S.: Sorry, Skipy - aber so gerne auch ICH Blödsinn verzapfe.... Blöde Kommentare sind in SO einem Thread HÖCHST überflüssig.
      Avatar
      schrieb am 02.02.05 17:01:20
      Beitrag Nr. 10 ()
      #1: Wenn ihr euch wichtig seid, dann lass es so, wie es ist. Meine Meinung

      Was hat es zu bedeuten, wenn man seinen Unterhalt über das Jugendamt bezahlt? :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 02.02.05 17:03:01
      Beitrag Nr. 11 ()
      Asche auch!... Das ist HART!

      Kann mich Beitrag 5 nur anschließen!

      Würde zumindest mehrere Tage darüber nachdenken!

      Wie mag denn nur deine Ex darauf reagieren, wenn Du "spaßeshalber" die Diskussion über dieses Thema DNA + Vaterschaftstest anschneidest?

      Elektrisiert oder "normal"...?

      Würde mich freuen, wenn Du über deine Entscheidung und die mögliche Entwicklung hin+wieder Info´s gibst!

      Live long + prosper - Jetok
      Avatar
      schrieb am 02.02.05 17:12:49
      Beitrag Nr. 12 ()
      Warum hast du erst den Test gemacht?Was du nicht weiss macht dich nicht heiss.
      Ich würde nichts machen und die Sache vergessen.
      Deine Tochter ist alle 2 Wochen bei dir also liebt sich dich und sie braucht dich.
      Denke nur an deine Tochter und nicht daran ob du ihr Erzeuger bist.

      Freue dich dass du an ihrem Leben teilhaben darfst.
      Avatar
      schrieb am 02.02.05 17:16:19
      Beitrag Nr. 13 ()
      Das ist natürlich ein harter Schlag für dich, den solltest du erstmal setzen lassen.

      Ich gehe davon aus, das du die Kleine weiterhin sehen willst, und nur kennst die Verhältnisse zu dem Kind selbst und zur Mutter.

      Mein Tipp, überlege dir wo deine persöhnlichen Prioritäten liegen und die vom Kind, und versuche dann so sachlich und unaufgeregt wie nur möglich deine Vorhaben umzusetzen.

      Grüße
      Avatar
      schrieb am 02.02.05 17:17:00
      Beitrag Nr. 14 ()
      ich würde es auch lassen wie es ist.

      letztlich weiß doch der erzeuger nicht mal das er was angesetzt hast.

      emotional bist du der vater - also mußt du auch zahlen. aus der nummer kommst du nicht raus , jedoch würde ich es finanziell nicht so eng sehen .

      wenn du es der kleinen sagst hat sie keinen vater mehr , du keine tochter - ist dann irgendwie auch blöd.

      ich würde mal sagen verschiebe das treffen am freitag um dich etwas fre zu machen und in zwei wochen machst du es genauso weiter wie bisher.
      Avatar
      schrieb am 02.02.05 17:19:37
      Beitrag Nr. 15 ()
      Einmal gezahlten Unterhalt kannst Du eh nicht mehr zurück fordern. Aber Du must 100%tig zu Deiner Tochter stehen,
      auch wenn Du nicht der leibliche Vater bist. Mit 13 Jahren haut einen das sonst voll aus der Bahn.:cry:
      Avatar
      schrieb am 02.02.05 17:21:45
      Beitrag Nr. 16 ()
      Gegenüber der Mutter auf Nachlieferung bestehen:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 02.02.05 17:45:54
      Beitrag Nr. 17 ()
      friseuse :eek:

      #1 hat wirklich die höchststrafe erhalten, und die tochter auch. armes mädel, mit 13 erfahren, daß papi nicht der vater ist.
      mit der mutter sollte er aber einmal ein ernstes wörtchen unter 4 augen reden. die dame hat sich ein paar schlaflose nächte redlich verdient :D
      Avatar
      schrieb am 02.02.05 17:46:19
      Beitrag Nr. 18 ()
      du willst doch nicht wirklich so eine sache hier über´s board diskutieren oder ?
      tut mir leid, aber ich finde deinen hoax ( geh mal schwer davon aus, dass das einer ist ) absolut geschmacklos.
      und wenn´s doch wahr ist, such dir mal einen guten psychater.
      is wirklich das allerletzte !
      Avatar
      schrieb am 02.02.05 17:47:23
      Beitrag Nr. 19 ()
      @#16-und wenn sie heute knackige 53 Jahre alt ist? :)
      Avatar
      schrieb am 02.02.05 17:47:52
      Beitrag Nr. 20 ()
      typisch weiber... alle die gleichen. egal ob in deutschland oder österreich:D der gehört mal den arsch versohlt:mad:
      Avatar
      schrieb am 02.02.05 17:50:54
      Beitrag Nr. 21 ()
      Klau der Mutter die Kredit Karte und hol dir dein Geld zurück ! :D


      ... garnicht fackeln ... machen :D !!! Steht dir doch zu die Kohle :laugh:
      Avatar
      schrieb am 02.02.05 17:58:19
      Beitrag Nr. 22 ()
      Hätte nicht gedacht,daß so ein Test nur 299 € kostet.:eek:

      http://www.gen-test.org/
      Avatar
      schrieb am 02.02.05 18:04:53
      Beitrag Nr. 23 ()
      die Mutter wird bestreiten, dass sie das wusste. Vielleicht wusste sie es ja wirklich nicht. Ich würde die Unterhaltszahlung an die Mutter einstellen und Deiner "Tochter" das Geld direkt geben, als Sparvertrag oder cash oder wie auch immer.

      Ich würde der Tochter die Sache behutsam beibringen und ihr zeigen, dass ihr trotzdem zusammengehört, weil zum Vatersein nunmal mehr als die Zeugung gehört.

      Verschweigst Du es ihr, wird sie Dir das irgendwann mit Sicherheit vorwerfen, sie wird sich betrogen vorkommen. Das zeigt die erfahrung in solchen Fällen (also wen ich so kenne)

      Ansonsten, sei standhaft, Alter !
      Avatar
      schrieb am 02.02.05 18:13:23
      Beitrag Nr. 24 ()
      Hab dazu mal meine 14-jährige Tochter gefragt......

      ...Äußerst schonend beibringen....das wird sehr traurig:(
      Sie hat auf jeden Fall ein Recht darauf, es zu erfahren.

      Versichere Ihr, das du ihr dadurch nicht verlorengehst und ihr wie bisher mit Rat und Tat zur Seite stehst.

      Wie das rechtlich weitergeht, kann dir vielleicht @ Nataly
      was zu sagen; auf alle Fälle muß ein gerichtsverwertbares
      Vaterschaftsgutachten her,um weiteren Forderungen des Jugendamtes zu begegnen.


      Alles Gute

      DS
      Avatar
      schrieb am 02.02.05 18:25:50
      Beitrag Nr. 25 ()
      Ja, das ist eine harte Sache.
      Mein Sohn ist auch sehr leidgeprüft mit seiner Tochter (9Jahre). Er hat nach der Geburt einen Vaterschaftstest (übers Gericht) machen lassen. Da er der Vater ist, zahlt er seitdem, bekommt seine Tochter aber nie zu sehen. Die Mutter hatte damals schon ein Mädchen, inzwischen hat sie 5 Kinder (von 4 Vätern) mit dem 4. ist sie verheiratet, will sich jetzt aber trennen.......

      Ich glaube, es kommt bei der Entscheidung, wie man sich einem <Kuckuckskind> gegenüber verhält sehr darauf an, wie das Verhältnis zur Mutter ist. Immerhin darfst Du <Deine> Tochter sehen, das ist viel. Und wenn Du ein gutes Verhältnis zu ihr hast, ist es vielleicht wirklich besser, alles zu lassen wie es ist.

      Andrerseits nagt die dahinterstehende Lüge. Und eines Tages wird die <Tochter> vielleicht durch <Zufall> davon erfahren. Ich würde, wenn ich vor Deine Entscheidungen gestellt wäre, mir das Vorgehen reiflich überlegen und möglichst weisheitsvoll--die Folgen der Entscheidungen wohl betrachtend--handeln. Das nächste Wochenende wirst Du sicherlich <überstehen>, ohne daß die Tochter etwas merkt. Das über-und übernächste Mal vielleicht auch noch. Wenn Du sie ins Herz geschlossen hast, auch länger. Mit der Mutter allerdings bedarf es wohl schon einer Klärung, sonst wird das Verhältnis zur Tochter wahrscheinlich untergründig belastet. Es kommt auch auf Deine jetzige finanzielle Lage an, ob es Dir leicht oder schwerfällt, den Unterhalt zu bezahlen. Denn erst jetzt wird es ja erst so richtig teuer. es kommt auch noch darauf an, wie die Mutter mit dem Geld umgeht: Wird alles für die Tochter verwendet, oder betrachtet sie es als <Ihr Einkommen>, wie das bei uns der Fall ist. ...Designerklamotten usw. Vielleicht kann man hier andere Regelungen finden. Denn das Jugendamt schaltet sich nicht ein, wenn die Eltern sich einigen. Und wenn Du dort Deine Vaterschaft schriftl. anerkannt haben solltest, muß sie halt angefochten werden. Und das geht tatsächlich nur, wenn Du darüber mit der Mutter ins Gespräch kommst.
      Eines jedenfalls ist sicher: In dem Augenblick, in dem Zweifel an der Vaterschaft aufkommen, nagt es. Vielmehr nagt die Lüge, die dahintersteht. Und dann geht es nicht mehr darum, ob man die Tochter lieb hat oder nicht, sondern daß man von der Mutter belogen worden ist, und daß sie fortwährend weiterlügt. Ich glaube, das ist auf Dauer auch vor dem Kind nicht zu verheimlichen, und wenn doch: es ist ziemlich sicher, daß es irgendwann herauskommt, und dann ist der Schock für die Tochter um so größer. Wenn sensibel damit umgegangen wird, ist es vielleicht besser, sie erfährt es bald, allerdings nur, wenn sie weiterhin Deiner Zuneigung und Zuverlässigkeit sicher sein kann. Dass sie sicher sein kann, daß sich für sie nichts zwischen Euch ändert, daß sie unverändert Deine Tochter ist, auch wenn Du nicht ihr leiblicher Vater bist. Aber was heißt das heute schon. Das ist eigentlich egal. Die finanzielle Seite ist natürlich eine andere, da muß vielleicht eine andere Lösung gefunden werden, daß Du für besondere Dinge aufkommst z.B.(Schulgeld, Musikunterricht, Sport....Ausbildungsversicherung), daß aber der Grundunterhalt dann von woanders her kommen muß, vor allem für die Mutter.

      Und zur Ermutigung noch ein paar <weise Zeilen>:

      <Kennen Sie die Grundgesetze unserer Welt? Dann wissen Sie auch, daß noch immer die Wahrheit über die Lüge triumphiert - auch wenn uns die Herrschaft der Lüge manchmal etwas lange vorkommt....Lügen haben eine für den Lügner unangenehme Eigenschaft: sie bröckeln. Was Wahrheitssucher in jahrelanger Kleinarbeit aus ihrem Mauerwerk herausbrechen, kehrt nie mehr an seinen Platz zurück. Schließlich stürzt das Ganze wie ein Kartenhaus in sich zusammen> (Horst Mahler, Rechtsanwalt und Dissident zur <Tätervolk>-Debatte am 7.11.2003


      Viel Kraft und viel Geduld und Güte,

      wünscht Dir Zinnober
      Avatar
      schrieb am 02.02.05 18:31:07
      Beitrag Nr. 26 ()
      #1
      Und was,wenn nicht mal die Mutter weiss,dass du nicht der Vater bist??
      Könnte ja sein.
      Avatar
      schrieb am 02.02.05 18:35:03
      Beitrag Nr. 27 ()
      Die besten Vaterschaftstest im Internet gibts übrigens hier: http://www.dnaanalysen.net

      Viele Grüße, Hampelmann777
      Avatar
      schrieb am 02.02.05 18:46:58
      Beitrag Nr. 28 ()
      #26......Warum ist sie dann weggezogen?.......Vielleicht hat ihr der Vater Prügel angedroht wenn sie ihn verrät? oder Schlimmeres?
      Avatar
      schrieb am 02.02.05 18:48:33
      Beitrag Nr. 29 ()
      das ist nicht toll und ich wünsche es meinem größten Feind nicht. Bei allem was Du tust, mache es behutsam und nicht voreilig, siehe auch die Anmerkungen von @zinnober.

      Bespreche mögliche Konsequenzen erst mit einem Anwalt, einfach kommst Du da sowieso nicht raus und es könnte sogar zum Bruch mit Deiner Tochter kommen, willst Du das riskieren?

      Eine Frage stellt sich mir aber: Wieso hast Du den Test überhaupt gemacht? Hast Du das Gefühl, dass sie von Dir keine Gene hat? Wie ist denn der Kontakt zur Mutter, gibt es da überhaupt noch was zu zerstören?

      Helfen kann Dir hierbei keiner, Du alleine mußt die Entscheidung treffen, aber lass sie reifen.

      Ich wünsche Dir viel Kraft und eine gute Lösung für alle Beteiligten.
      Avatar
      schrieb am 02.02.05 20:19:56
      Beitrag Nr. 30 ()
      erstmal danke für eure Kommentare.

      Ich versuche mal, das ganze in wenigen Sätzen zu erklären:

      Wir waren nicht verheiratet, ausgezogen ist sie damals weil ich als selbst. Unternehmer in meiner damals jungen Firma sehr viel arbeiten musste und selten zu Hause war, wir hatten dann weiterhin ein sehr gutes Verhältnis, dh. ich bin oft hingefahren,habe auch manchmal bei ihnen geschlafen, wir hatten damals ja beide keine neue Beziehung,sie wohnen im Nachbarort.

      Sie sagte einmal, dass sie ausgezogen sei, um mir einen Denkzettel zu verpassen, aber zurück wollte sie dann doch nicht.Es war also eine lockere Beziehung ohne Verpflichtungen, wir waren ja nicht zusammen.

      Vor 2 Jahren habe ich eine für meinen Geschmack äußerst nette und attraktive Frau kennen und lieben gelernt.

      Ab da wollte sie mehr Geld und drohte mit dem Jugendamt.(Eifersucht?)

      Bis dahin hatte ich ihr den Unterhalt IMMER in bar ohne Quittung gegeben.

      Ab dem Tag, als sie beim JA war bis zu dem, an dem ich davon erfuhr und direkt an dieses zahlen musste vergingen 4 monate, in diesen 4 mon. zahlte ich auch dirakt an sie, was meine Tochter immer am Küchentisch mitbekam und mir auch bestätigte, aber beim JA bestritt sie es und meine mon. Zahlungen wurden auf 400 € erhöht, bis diese Forderung beglichen ist und ich wieder 327 € zu zahlen habe.

      Da mich mehrere Leute darauf ansprachen, dass meine Tochter und ich keine Ähnlichkeit haben und aufgrund ihrer Lüge beim JA sowie der Tatsache, dass ich im letzten Herbst auf Druck des JA die Vaterschaft anerkennen mußte, was ich aber innerhalb von 2 Jahren widerrrufen kann,habe ich mich dann zu dem Vaterschaftstest entschlossen.


      Gruß

      Casta
      Avatar
      schrieb am 02.02.05 22:58:07
      Beitrag Nr. 31 ()
      Konsultiere dringend mal einen Fachanwalt für Familienrecht.

      Grüße

      DS
      Avatar
      schrieb am 03.02.05 11:46:33
      Beitrag Nr. 32 ()
      #31 kann ich nur dringend zustimmen. Das Problem ist nach dem jüngsten Urteil des Bundesverfassungsgericht, daß Du überhaupt erst einmal begründen mußt, warum Du Deine Vaterschaft feststellen lassen willst (das heißt, sie aberkennen lassen willst), denn der heimliche Vaterschaftstest allein reicht als Grund nicht aus, überhaupt so etwas zu beantragen. Hier muß ein Fachmann ran. Eine weitere Gefahr besteht darin, daß aufgrund der nicht nachweisbaren früheren Zahlungen (leider ja in bar) eine Strategie der Frau darin bestehen könnte, zu unterstellen, daß Du schon immer gewußt hättest, daß das Kind nicht von Dir sei. In dem Fall könnte die Vaterschaftsfeststellung von vornherein abgewiesen werden, auch wenn das für den Laien absurd klingt. Hier nichts machen ohne im Familienrecht erfahrenen Anwalt!
      Avatar
      schrieb am 03.02.05 11:51:24
      Beitrag Nr. 33 ()
      Zu #32: Das Urteil stammt vom BGH, nicht vom BVerfG:

      http://www.abendblatt.de/daten/2005/01/14/386895.html
      Avatar
      schrieb am 03.02.05 12:01:16
      Beitrag Nr. 34 ()
      #33, sorry. Ich erinnere mich auch wieder, hatte es nicht nachgeschlagen.

      Kann man also hoffen, daß der Rechtsweg noch nicht ausgeschöpft ist...? ;)
      Avatar
      schrieb am 03.02.05 12:04:39
      Beitrag Nr. 35 ()
      Man kann;)
      Avatar
      schrieb am 05.02.05 18:45:00
      Beitrag Nr. 36 ()
      @all,

      danke

      Casta
      Avatar
      schrieb am 08.02.05 19:44:23
      Beitrag Nr. 37 ()
      so Neuigkeiten:

      in einem Gespräch am letzten Samstag hat die Mutter mir gegenüber zugegeben, damals während der Zeugungszeit auch mit einem mir Bekannten geschlafen zu haben, aber sie ist sich sicher, dass ich der Vater bin.

      Heute teilte sie mir mit, das ich ruhig einen Anwalt einschalten solle.

      Das heißt, ich muss erstmal ans Jugendamt weiterzahlen, Anwaltskosten, usw.

      Gruß

      Casta
      Avatar
      schrieb am 08.02.05 19:47:13
      Beitrag Nr. 38 ()
      und auf mein Angebot, einen neuen privaten Test vor Zeugen zu machen ist sie nicht eingegangen.
      Avatar
      schrieb am 08.02.05 19:48:41
      Beitrag Nr. 39 ()
      Sofort alle Zahlungen einstellen!!!!!!!!!

      Dann ist SIE im Zugzwang.


      catchup
      Avatar
      schrieb am 08.02.05 19:51:02
      Beitrag Nr. 40 ()
      Catch

      das JA wird pfänden, da bin ich mir sicher, und das vom Geschäftskonto, das geht garnicht
      Avatar
      schrieb am 08.02.05 19:59:55
      Beitrag Nr. 41 ()
      @castaloni

      Was da gegenwärtig in unser Justiz passiert, ist der absolute Oberhammer. Es gibt allerdings auch Länder (Bayern) die darüber ganz anders denken.

      Pass auf, ich mach Dir hier öffentlich folgenden Vorschlag:

      Ich unterstütze deine rechtlichen Auseinandersetzungen bezügl. der (Nicht)Vaterschaft und der damit verbundenen Unterhaltszahlungen, sofern der Sachverhalt wahrheitsgetreu geschildert wurde, und die von dir bereits anerkannte Vaterschaft einen solchen Rechtsstreit NICHT erschwert oder unmöglich macht, mit 500.- EURO.

      Abgemacht?

      catchup
      Avatar
      schrieb am 08.02.05 20:20:56
      Beitrag Nr. 42 ()
      Catch

      warum machst du das? Danke trotzdem schonmal

      Gruß

      Casta
      Avatar
      schrieb am 08.02.05 20:23:47
      Beitrag Nr. 43 ()
      @castaloni

      Du weisst doch warum, oder?

      catchup
      Avatar
      schrieb am 08.02.05 20:36:12
      Beitrag Nr. 44 ()
      Catch

      ich denke ja, aber trotzdem, du investierst da in etwas, was dir auch im Erfolgsfall keinen Profit bringt, außer Genugtuung

      Casta
      Avatar
      schrieb am 08.02.05 20:48:37
      Beitrag Nr. 45 ()
      Die Genugtuung bei einer solchen Verarsche mit geholfen haben zu obsiegen, ist Profit genug!

      catchup
      Avatar
      schrieb am 09.02.05 23:40:27
      Beitrag Nr. 46 ()
      Nu aber ran, castaloni!
      Ab zum Anwalt!!!!!!!!!!:D:cool:
      Schreib bei Gelegenheit mal, wie´s weitergegangen ist.
      Avatar
      schrieb am 10.02.05 17:16:25
      Beitrag Nr. 47 ()
      #46

      habe morgen Anwaltstermin

      Casta
      Avatar
      schrieb am 11.02.05 14:59:11
      Beitrag Nr. 48 ()
      es sieht garnichtmal schlecht aus, sagt mein Anwalt.

      Casta
      Avatar
      schrieb am 11.02.05 20:08:24
      Beitrag Nr. 49 ()
      Na also.ist doch was.
      Freut mich sehr für dich.:cool:

      DS
      Avatar
      schrieb am 15.02.05 19:16:21
      Beitrag Nr. 50 ()
      @lassmichrein:

      Skipy hat recht, das war wohl kein Scherz, und mir war es auch aufgefallen. In solch einem Test steht praktisch nie "zu 100%...", da es immer eine wennn auch noch so kleine Irrtumswahrscheinlichkeit gibt.
      Mich würde das jedenfalls stutzig machen.

      Anonsten bin ich ganz klar der Meinung, daß es aufgeklärt werden muß und auch die Tochter das Ergebnis wissen muß. Jeder Mensch hat Anrecht darauf zu wissen, wer seine Eltern sind, auch wenn es weh tut. Die Entscheidung, wie sie damit umgeht, muß sie natürlich selbst treffen, aber man darf ihr die Entscheidung nicht abnehmen.
      Und in 13 Jahren wird wohl auch unabhängig von der Nichtblutsverwandschaft eine emotionale Bindung da sein.
      Außerdem hat die Tochter auch das Recht, ihren richtigen Vater kennen zu lernen.

      Übrigens: nebenbei könnte dieTochter den Druck auf die Mutter erhöhen, einen offiziellen Test machen zu lassen, das aber nur am Rande. Denn daß ein "offizieller" Test gemacht werden muß, steht für mich außer Zweifel.

      Grüße, Gutedel
      Avatar
      schrieb am 16.02.05 12:26:14
      Beitrag Nr. 51 ()
      Hallo @ll


      hier die Antwort auf meine Frage, warum in dem Test 100% steht.





      Sehr geehrter Herr .......






      Im Gutachten steht 100 % da wir eine Vaterschaft mit 100% Wahrscheinlichkeit ausschließen oder mit 99,999% bestätigen können.



      Ich hoffe Ihnen geholfen zu haben.



      Mit freundlichen Grüssen,



      ...... .......
      Avatar
      schrieb am 16.02.05 12:32:56
      Beitrag Nr. 52 ()
      Zahlt der leibliche Vater auch:confused:
      Avatar
      schrieb am 16.02.05 13:12:31
      Beitrag Nr. 53 ()
      Friseuse, nein, der zahlt nicht, bisher nur ich

      Gruß

      Casta
      Avatar
      schrieb am 16.02.05 13:14:41
      Beitrag Nr. 54 ()
      Weiß denn der "leibliche" Vater schon von seinem Glück??
      Avatar
      schrieb am 16.02.05 13:21:29
      Beitrag Nr. 55 ()
      ja

      die Mutter hat ihn unterrichtet, darauf rief er mich an und gab zu, in der fraglichen Zeit 5 x mit ihr gepoppt zu haben, aber er könne unmöglich der Vater sein, da er zu wenig Samen hat, bla bla bla, er ist zumindest sehr betroffen.

      Gruß

      Casta
      Avatar
      schrieb am 16.02.05 13:48:45
      Beitrag Nr. 56 ()
      Ist er denn noch Junggeselle oder hat er schon eine Familie?
      Dann ist auch er unmittelbar "betroffen" - von wegen Erbrecht usw..........
      Ich denke mir, daß er zum Thema Unterhalt keine Aussage gemacht hat! Fühlt er sich dafür "zuständig"? Oder braucht er noch ein paar Tage um die INFO "zu verarbeiten"?
      Avatar
      schrieb am 17.02.05 13:47:51
      Beitrag Nr. 57 ()
      er hat kurz vor der Geburt geheiratet, also wenn er der Vater ist hat er seine damalige Freundin schwerstens betrogen. Dieses hat sie, die damalige Freundin, mir auch gesagt, sie ist sehr enttäuscht und fühlt sich betrogen. Sie sind jetzt getrennt,keine Kinder, er zahlt ihr Unterhalt, er sagte ihr, dass sie wohl demnächst keinen Unterhalt mehr bekäme, wegen der Geschichte, da er ja wohl dann für das Kind aufkommen müsse.

      Gruß

      Casta


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      Vaterschaftstest negativ