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    Hilfe ...meine Vermieterin nervt II - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 19.06.05 12:44:03 von
    neuester Beitrag 10.07.05 13:18:50 von
    Beiträge: 101
    ID: 988.178
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      schrieb am 19.06.05 12:44:03
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      bei mir geht eben heiß her.
      Ich wohne hier seit 5 Jahren zu Miete, in dieser Zeit haben ich und meine Vermieterin und auseinandergelebt, was auch nicht weiter schlimm ist.Man hat sich gegrüßt, mehr auch nicht. Sie hat hier und da mal über mich gelästert, was mich nicht weiter gestört hat. Ihrer Ansicht nach, kann jemand der den ganzen Tag zuhause hockt und Geld hat, nicht ganz sauber sein...Sie ist halt ein schon ein bissi in die Jahre gekommen und grinst den ganzen Tag, weiss nicht ob die noch ganz sauber ist, aber egal.

      Ok, jetzt zur Sache...An Neujahr habe ich sie an der Haustür getroffen und ihr ein frohes neues Jahr gewünsch. Sie hat mir den Rücken zugedreht und ist an mir vorbeigelaufen. Das war natürlich schon merkwürdig. Die muss sich an Silvester mit igendetwas geistig infiziert haben. Nu ja, evtl. hat sie sich eine zweite Wirklichkeit aufgebaut. Ihr Mann hat sich ähnlich verhalten, es ging nur noch kurz ums Wetter, aber nu ja..:D
      Vor kurzem habe ich bemerkt, dass jemand heimlich meine Wohnung betritt, wenn ich abwesend bin. Ausserdem liegt mein Fahrrad immer inner Ecke wo es nix zu suchen hat. Es ist ein kleines Fahrradhäuschen, indem ich + Vermieterin ihre Räder stehen haben. Sie braucht seit neustem etwas mehr Platz und wirft/legt meins immer aus dem Ständer inne Ecke auf ein weitere Rad. Ich natürlich nicht damit einvestanden und ein Zettel an die Wnad geheftet, das dies zu unterlassen ist und es dabei zu Lackschäden kommen kann.
      Desweiteren hab ich festgestellt, dass jemand an meiner Waschmaschine das Wählprogramm verändert und die Spartatse drückt. Ich habe eben meine Vermieterin zur Rede gestellt. Sie meinte, die Maschiene sei nur halb voll, da drückt man die Spartaste!...Ich hätte nix gegen einen Hinweis gehabt, aber wir haben hier ziemlich stark verkalktes Wasser und es handelte sich um Kochwäsche. 2 Bettbezüge ein Laken, Kopfkissen und ein paar Handtücher. Also, so wenig war es nicht. Ich habe sie darum gebeten dies in Zukunft zu unterlassen, da sie auch in der Nebenkostenabrechnung immer volle Waschgänge berechnet.
      Daraufhin hat sie mir mündlich den Mietvertag gekündigt.

      "So geht das nicht weiter mit uns, sie bekommen jetzt die Kündigung"


      Wenige Tage zuvor gab es noch einen Disput an der AHustür mit ihrem Mann. Ich wollte mein Fahrrad(sehr wertvoll) mit in die Wohnung nehmen, was auch rechtlich ist, das ein Fahrrad keine gefahr darstellt. Er hat mir daraufhin den Zutritt ins Haus verweigert.

      Also die spinnen doch?



      Ok, jetzt zu meiner Frage an die Experten unter Euch. Ich finde die Vergehen, wenn auch teilweise kleinen, nehmen jetzt überhand. Der Hausfrieden ist eindeutig gestört.
      Die Kündigungsandrohung fand ich schon weit unter der Gürtellinie...normal sehe ich das als Nötigung an.

      Mit welchen Mitteln kann ich als Alleinstehender meinem Vermieter diese Vergehen nachweisen, so daß sie auch bei einer evtl. Anzeige beweisgültig sind?

      Was würdet ihr mir raten?

      Ausziehen will ich nicht, die Wohnung liegt günstig, ich komme mit anderen Einwohnern gut klar und fühle mich sonst auch wohl.

      Vielen Dank für jeden Hinweis der mir weiterhelfen kann.

      Liebe Grüße
      Percy
      Avatar
      schrieb am 19.06.05 12:52:34
      Beitrag Nr. 2 ()
      ..und entschuldigt bitte für die Rechtscheibfehler.D:;):cool:
      Avatar
      schrieb am 19.06.05 13:10:07
      Beitrag Nr. 3 ()
      ich würde dir mal einfach raten, festzustellen, was eigentlich der kündigungsgrund ist.

      aus emotionalen gründen a la "mit uns geht es so nicht weiter" kann sie dir gar nicht kündigen bei einem normalen unbefristeten mietvertrag ...

      ich würde mal 60 euro investieren zum nächsten mieterbund gehen - dann bist du auch gleich mietrechtschutzversichert - und dann lässt du die ein nettes schreiben an deine vermieterin mit all den gennanten punkten für dich formulieren - das sollte dann deiner vermieterin besser reichen - ansonsten kann sie gerne in der folge rechtliche schritte gegen dich einreichen - du bist dann versichert und dein anwalt sollte die sache für dich ohne grössere probleme regeln.

      was die "übergriffe" auf dein eigentum angeht so lässt sich dies in diesem rahmen dann auch in einem abwasch regeln - ein schuss vor den bug sollte reichen - ansonsten kurze anzeige beim nächsten polizeirevier deiner wahl - damit die angelegenheit aktenkundig wird - das gesüpräch mit deiner vermieterin würde ich das nächste mal im übrigen aus diesem grund besser mit einem nuabhängigen (!) zeugen führen.

      simple sache eigentlich - und wenn nichts weiter vorgefallen ist von deiner seite kann sie dir eigentlich gar nichts - die frage ist nur, wieviel mühe du dir damit privat machen willst - ich würde lieber dies für einen recht geringen betrag leuten überlassen, die solche dinge jeden tag abwicklen - das hebt die lebensqualität ungemein und ist in der regel auch deutlich einprägsamer für die gegenpartei ;)
      Avatar
      schrieb am 19.06.05 13:12:59
      Beitrag Nr. 4 ()
      Das erste wäre die Lage schriftlich darzulegen, damit du im Ernstfall was in der Hand hast.
      Wenn sie nicht darauf schriftlich reagiert, bist du sowieso im Vorteil.
      Deine Waschmaschine darf sie nicht berühren. Wenn sie in deiner Wohnung eintritt, kann es ziemlich böse für sie enden. Das kann man als eine Möglichkeit anmahnen.

      oder, wenn es dir darauf ankommt:

      Die Sache mit Kamera aufgenommen. (Was ziemlich paranoisch ist…) Wenn du das wirklich aufnehmen kannst wie sie dein Fahrrad, Waschmaschine oder in der Wohnung eintritt, hast du sie Mundtot gemacht. Sie kann dir dann nichts mehr anhaben.

      Es wäre aber besser wenn die Lage sich beruhigt. Musst verstehen was sie wirklich stört.
      Fragen was Sache ist, oder so.
      Erzähle ihr dass du geerbt hast oder von Zinsen lebst, oder irgendetwas was sie annehmen kann, wenn deine Geldquelle wirklich der Grund ist.
      Avatar
      schrieb am 19.06.05 13:22:57
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hallo Jansche,:)
      die Idee mit dem Mieterbund werde ich aufgreifen, aber es lässt sich nicht immer so regeln, dass jemand bei einem Vertoß dabei ist. Sie hat die Angewohnheit mich im Treppenhaus zu überfallen und dann Dinge an den Kopf zu werfen. Die ist nich so dumm und macht das wenn Zeugen dabei sind.
      Wie kann ich diese Gepräche/Unterstellungen ohne Zeugen glaubhaft nachweisen?
      Wie soll ich dem Vermieter den unerlaubten Zugang zur Wohnung nachweisen?
      Wie die Manipulation an der Waschmaschine?
      Evtl. Verleumdung in der Nachbarschaft?

      Eine schriftlich Abmahnung vom Mieterbund ist sicherlich beindruckender, als eine mündliche Abmahnung meinerseits,...aber ohne Zeugen und Beweise hat sie auch wenig Gültigkleit, oder? Was bring dann eine Anzeige bei der Polizei, wenn ich nix vorlegen kann?

      Liebe Grüße:)
      Percy

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      Avatar
      schrieb am 19.06.05 13:23:50
      Beitrag Nr. 6 ()
      [posting]16.927.147 von humm am 19.06.05 13:12:59[/posting]Unauffällige Kameras dieser Art gibt es lt.Computerbild(meistens in den letzten Werbeseiten)schon für ca.100 €.Aufnehmen wenn sie die Wohnung betritt-am besten 2 mal,danach Unterlassungserklärung unterschreiben lassen für jenes und dieses,danach küßt sie Dir vermutlich die Füße.;)
      Avatar
      schrieb am 19.06.05 13:31:21
      Beitrag Nr. 7 ()
      hallo hummi:D

      ich habe sie nach dem Vorfall mit dem Fahrrad, das ich in die Wohnung tragen wollte, abgemahnt. Das Streitgepräch mit ihrem Mann, fand auf ziemlich ordinären Niveau statt...er hatte ausserdem kein Recht mir den Zugang zu verweigern. Sie hat dieses Schreiben nicht beantwortet...sie weiss, dass keine weitere Zeugen anwesend waren, somit hätte sie mit der Unterschrift auf Unterlassung ein Schuldeingeständnis unterschrieben.

      Ich muss die aber bremsen, die kündigungsandrohung ist doch wieder ein neuer Höhepunkt. Die fühlen sich mir gegenüber stark, weil ich alleinstehend bin und sogesehen ein leichtes Opfer für ihre minderwertigern Interessen.

      Liebe Grüße:)
      Percy
      Avatar
      schrieb am 19.06.05 13:35:23
      Beitrag Nr. 8 ()
      [posting]16.927.510 von goodbuy2003 am 19.06.05 13:31:21[/posting]100.000 Tournigan Aktien kaufen für 28.000 Euro, die steigen bis Weihnachten im Wert auf 300.000 Euro.

      Dann kaufst Du Dir ein Haus...:D:D:D:D:D und bist die Hyäne los
      Avatar
      schrieb am 19.06.05 13:36:12
      Beitrag Nr. 9 ()
      http://www.pearl.de

      Geb mal oben in die Volltextsuche Spy Cam Profi ein.;)
      Avatar
      schrieb am 19.06.05 13:36:43
      Beitrag Nr. 10 ()
      moin Wolfi:)

      darf ich ihr die Kosten, für meine neue Kameraausrüstung, dann wenigstens in Rechnung stellen.:confused:
      Avatar
      schrieb am 19.06.05 13:38:20
      Beitrag Nr. 11 ()
      Anschließend bestimmt...:laugh:
      Avatar
      schrieb am 19.06.05 13:38:58
      Beitrag Nr. 12 ()
      ..im Prinzip hatte ich auch die Idee eine Kamera zu installieren, aber ist denn jedes Gerät für einen Beweis zulässig?

      Immerhin lassen sich digitale Bilder einfach manipulieren?
      Avatar
      schrieb am 19.06.05 13:40:32
      Beitrag Nr. 13 ()
      @Frickfreundin

      auf Dich ist Verlaß !:laugh:
      Avatar
      schrieb am 19.06.05 13:44:45
      Beitrag Nr. 14 ()
      Die Kündigungsandrohung nehme ich als eine Belästigung, aber nicht ernst.
      Mündliches Blabla nutzt nichts. Es muss schriftlich sein. Machst du dir zu viele Gedanken vielleicht? ;)

      Wenn sie ein Schreiben nicht beantwortet hat, ist es wie ein halbes Geständnis.
      Stell dir vor dass du beschuldigt wirst und nichts Antwortest. Wer kein Schuldgefühl hat hätte sofort reagiert…

      Aber wie gesagt, ich hätte zunächst eine einvernehmliche Lösung gesucht. Das ist das Beste, und normalerweise gibt es ein Weg, auch wenn man es nicht sofort sieht.

      Wenn es nicht klappt, hätte ich an eine Schriftliche Abmahnung wegen Betretung der Wohnung gedacht. Wenn sie da nicht reagiert, ist sie vor jedem Gericht reif. Zwei schriftliche Beschuldigungen ohne Antwort – na ja.
      Avatar
      schrieb am 19.06.05 13:53:07
      Beitrag Nr. 15 ()
      humm, die hat vermutlich über JAHRE ein Bild über mich aufegbaut, dass in Wirklichkeit nicht existiert.
      Das ist eine einfach alte Frau...bäuerlich:laugh:..Diese Bild wird die nimmer so einfach los. Ich will das die jemand innen Zaun hält. Die haben vor mir keinen RESPEKT.

      Die mündlichen Androhungen nehe ich natürlich nicht ernst, aber es geht darum, das sie den Quatsch unterlässt.

      Das es ein Geständnis ist, wenn sie ein Schrieben ignoriert, ist klar, mir war auch vorheer schon klar, dass ihr Mann sich daneben benommen hat.

      Liebe Grüße
      Percy
      Avatar
      schrieb am 19.06.05 13:56:29
      Beitrag Nr. 16 ()
      Kannst auch pokern und sagen dass du Aufnahme der Eintritt in deiner Wohnung hast.
      Wenn sie eine alte Bäuerin ist, wird sie schnell ruhig werden und Respekt haben. ;)
      Avatar
      schrieb am 19.06.05 13:58:44
      Beitrag Nr. 17 ()
      [posting]16.928.020 von humm am 19.06.05 13:56:29[/posting]Pokern würd ich in dem Fall nicht,sonst endet dies in einer Verleumdungsklage ihrerseits.;)
      Avatar
      schrieb am 19.06.05 14:00:23
      Beitrag Nr. 18 ()
      sie ist keine Bäuerin, nur ihr Verhalten ähnelt. :rolleyes:

      Also, mit drohen komme ich auf dauer nicht weiter...Ich brauch DAS BILD:laugh:...damit sie zu denklen anfängt.

      also kann ich jede Kamera nehmen?
      Avatar
      schrieb am 19.06.05 14:01:04
      Beitrag Nr. 19 ()
      Warum auch pokern?Mir wäre es ein Vergnügen,sie persönlich zu einem "netten Filmabend oder ähnliches"einzuladen.;)
      Avatar
      schrieb am 19.06.05 14:02:13
      Beitrag Nr. 20 ()
      DAZU würd ich sie auch gerne einladen:laugh:
      Avatar
      schrieb am 19.06.05 14:04:29
      Beitrag Nr. 21 ()
      Schick ihr doch einfach ab und zu mal anonym ein paar Blumen. :cool:
      Dann hat sie nach kurzer Zeit sicher soviele Eheprobleme, dass du deine Ruhe hast ! :D

      Viele Grüsse
      Mysti
      Avatar
      schrieb am 19.06.05 14:05:47
      Beitrag Nr. 22 ()
      [posting]16.928.189 von Mystifikator am 19.06.05 14:04:29[/posting]Womit wir fast beim Thema Sex wären... :)
      Avatar
      schrieb am 19.06.05 14:08:03
      Beitrag Nr. 23 ()
      @goodbuy2003

      Ich hoffe für dich, dass du nicht das Pech hast in einem Zweifamilienhaus mit deinen Vermietern zu wohnen.
      Dieser Umstand stellt dich sozusagen vor dein wesentlichstes Problem, was wie folgt aussieht.
      Leider hat unsere Rechtssprechung Vermieter, die mit ihren Mietern in einem Zweifamilienhaus wohnen mit einem Sonderkündigungsrecht ausgestattet, dass es auch ermöglicht ohne Angabe von Gründen jederzeit fristgerecht zu kündigen.
      Fatal daran ist, dass dem Vermieter seitens genannter Gesetzgebung jedoch nicht einmal eine Hinweispflicht dahingehend auferlegt wurde, bei Abschluss eines Mietvertrages den Mieter auf die Existenz eines derartigen Sonderkündigungsrechtes hinweisen zu müssen.

      Langfristig wirst du hier jeden Prozess verlieren, da es für den Vermieter nicht zumutbar erscheint mit dir unter einem Dach zu leben wenn er das nicht mehr will. So wird das von deutschen Gerichten ausformuliert.


      Gruß, Bio
      Avatar
      schrieb am 19.06.05 14:08:51
      Beitrag Nr. 24 ()
      Nix da, keine Regelung in Naturalien.:laugh:

      ich bin doch keine 80Jahre alt und steh auf 20 Jahre jünger Hüpfer.
      Avatar
      schrieb am 19.06.05 14:09:29
      Beitrag Nr. 25 ()
      Quatschköppe :D

      Mit "Pokern" natürlich nur mündlich!
      Avatar
      schrieb am 19.06.05 14:11:59
      Beitrag Nr. 26 ()
      [posting]16.928.303 von humm am 19.06.05 14:09:29[/posting]Würd ich nicht machen,dann wäre sie vorgewarnt,falls der Poker erfolglos bleibt.;)
      Avatar
      schrieb am 19.06.05 14:12:04
      Beitrag Nr. 27 ()
      Hallo Bio
      Danke für den Hinweis!

      meinste du das fällt auch noch unter diese Regelung?


      ...es gibt 7 Wohneinheiten...die sich im Ug, EG, 1.OG, und DG aufteilen.

      2 x 4 Zimmer
      5 x 1 Zimmer, Studentenbuden.
      Avatar
      schrieb am 19.06.05 14:19:45
      Beitrag Nr. 28 ()
      Sonderkündigungsrecht wie gesagt nur bei Zweifamilienhaus und wenn der Vermieter "mitwohnt". Scheint also bei dir nicht so zu sein, da ja noch weitere Mietverhältnisse existent sind. ;)
      Avatar
      schrieb am 19.06.05 14:29:41
      Beitrag Nr. 29 ()
      ..der Vermieter wohnt natürlich mit im Haus.
      Im Prinzip meinst du ein Zweifamilienhaus mit Einliegerwohnung?


      Ist dies so eine Grenzsituation?
      2 große Wohnungen, der Rest Studenten, die am WE heimfahren?

      Liebe Grüße
      Percy
      Avatar
      schrieb am 19.06.05 14:40:39
      Beitrag Nr. 30 ()
      es sind komplette Studentenbuden, mit eigenem Bad, Kochnische,Wohnraum, Abstellraum im Keller.
      Avatar
      schrieb am 19.06.05 14:45:49
      Beitrag Nr. 31 ()
      [posting]16.928.985 von goodbuy2003 am 19.06.05 14:40:39[/posting]Da Studenten auch nur Menschen sind, sind sie somit auch Mieter.;)
      Avatar
      schrieb am 19.06.05 14:48:38
      Beitrag Nr. 32 ()
      Wie ist das mit den Fahrrädern und dem Schuppen geregelt?

      Steht dazu evtl. etwas im Mietvertrag drin?
      Evtl. hat ja mal jemand gesehen, wie das Fahrrad von dem Besitzer einfach weggelegt wurde....
      Avatar
      schrieb am 19.06.05 14:50:28
      Beitrag Nr. 33 ()
      puuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuhhhhhhhhhhhhhh:laugh:

      da habt Ihr mich zum Schwitzen gebracht....:laugh:

      Im meinem Mietvertrag steht auch nix von einem Sonderkündigungsrecht...*hächel*

      Ok, ich muss halt mal schaun wie es jetzt weiter geht. Wenn die sich mit mir unter einem Dach nicht mehr wohl fühlöen, sollte man eine Lösung finden...Was wäre denn möglich?
      Avatar
      schrieb am 19.06.05 14:53:31
      Beitrag Nr. 34 ()
      hallo guenni22

      es ist ein Gartenhaus, ca. 2x2m, mit einer kleinen Tür, von aussen nicht einsehbar. Im Prinzip wohne ich eine Etage höher und sehe vom Balkon aus den Eingang...

      Im meinem Mietvertrag steht ein "Fahrradstellplatz"

      Liebe Grüße
      Percy
      Avatar
      schrieb am 19.06.05 14:58:24
      Beitrag Nr. 35 ()
      Wenn du es etwas preisgünstiger haben willst, kannst du ihrem Mann
      ja auch ab und zu so eine (parfümierte) Ansichtskarte schicken (lassen).

      Halloooo Schatz ! :kiss:

      Super schön hier, danke nochmal für den tollen Abend :kiss: :kiss: :D
      und auch für die Aufbeserung der Urlaubskasse. :kiss: :kiss: :kiss:

      Ganz dicken Schmatz
      Deine ******


      Wenn die dann auf einander rumhacken,
      (Was sich ja auch so gehört, wozu sind die denn schliesslich verheiratet) :laugh:
      gerät deine Waschmaschine und dein Fahrrad sicherlich recht schnell in Vergessenheit. :)

      Viele Grüsse
      Mysti

      PS: Es gibt wohl kaum etwas Schlimmeres als Vermieter die offensichtlich zu viel Zeit haben. :mad:
      Avatar
      schrieb am 19.06.05 15:08:01
      Beitrag Nr. 36 ()
      [posting]16.929.365 von Mystifikator am 19.06.05 14:58:24[/posting]"Super schön hier, danke nochmal für den tollen Abend
      und auch für die Aufbeserung der Urlaubskasse. "

      Wann soll der tolle Abend denn gewesen sein?:confused:

      35 Jahe vor deren Hochzeit?Sind wahrscheinlich Leute die permanent zusammenhocken und der eine nie was ohne den anderen unternimmt. :D
      Avatar
      schrieb am 19.06.05 15:12:09
      Beitrag Nr. 37 ()
      Ehrlich gesagt - wenn ich einen alleinstehenden & paranoiden Mieter wie den in #1 hätte, würde ich ebenfalls das Mietverhältnis kündigen.
      :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 19.06.05 15:14:47
      Beitrag Nr. 38 ()
      [posting]16.929.500 von Wolframit am 19.06.05 15:08:01[/posting]Meinte natürlich vor 35 Jahren ,vor deren Hochzeit :p
      Avatar
      schrieb am 19.06.05 15:20:07
      Beitrag Nr. 39 ()
      [posting]16.929.526 von borazon am 19.06.05 15:12:09[/posting]Ehrlich gesagt...wenn ich mir Deine Interessen unter Userinfo angucke,würden Dir manche noch nichtmals einen Fahrradschuppen vermieten...:laugh:
      Avatar
      schrieb am 19.06.05 15:21:05
      Beitrag Nr. 40 ()
      Stellplatz ist auch ein Stellplatz und kein Liegeplatz.

      Mach doch einfach mal ein Foto, sobald dein Fahrrad mal wieder nebendran liegt. Da nur deine Vermieterin dieses Fahrradhäuschen mitnutzt, denke ich das sollte ein Richter einem auch glauben, dass man sein Fahrrad nicht extra nebenhin wirft...

      Immer schön Fotos machen von allem. Gespräche evtl. einfach auch mal aufzeichnen...

      Kündigung sollte schon einen Grund haben. Lass dir halt nicht irgendwas in nächster Zeit nichts zu Gute kommen.

      Gruss Dirk
      Avatar
      schrieb am 19.06.05 15:33:52
      Beitrag Nr. 41 ()
      Der Mieter ist sogar berechtigt, seine Wohnungstür - etwa durch zusätzliche Riegel - dagegen abzusichern, wenn er den Verdacht hat, dass der Vermieter heimlich einen Zweitschlüssel zurückbehalten hat.
      Das Amtsgericht Köln hat zu diesem Thema ein Urteil gefällt: Betritt ein Vermieter ohne Erlaubnis der Mieter und in deren Abwesenheit die Wohnung, ohne dass ein Notfall vorgelegen hat, so kann der Mieter ein neues Schloss einbauen lassen - und die Kosten dafür seinem Vermieter in Rechnung stellen.
      Gleiches gilt, wenn der Hausherr seinen Reserveschlüssel nach einem solchen Vorfall nicht herausgibt oder sich zumindest verpflichtet, die Wohnung künftig nicht mehr grundlos ohne Genehmigung des Mieters aufzusuchen. (AZ: 217 C 483/93)

      Wenn du es nachweisen kannst, z.B. durch Videoaufnahmen oder einen netten Bekannten, der einfach einmal ganz still in der Wohnung bleibt, wenn du offensichtlich für längere Zeit diese verlässt ;) , dann ist es eindeutig Hausfriedensbruch § 123 StGB und sie hat sich strafbar gemacht.

      Päpstin
      Avatar
      schrieb am 19.06.05 15:54:08
      Beitrag Nr. 42 ()
      ...paranoid ist mein Vermieter!



      Username: borazon
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      Interessen: Weltherrschaft, Massenvernichtungswaffen, Brandrodungswanderhackbau, Psychopharmaka-Selbstversuche, Walfang, Pelztierhandel, Uranbergbau, Diskordianismus, kognitive Archäologie, Fallschirme testen




      zieh doch einfach mal deine Rolläden wieder hoch (wenn sie nicht festgerostet sind)..öffne die Fenster
      ...und lass mal wieder frische Luft in dein Hirn:laugh:
      Avatar
      schrieb am 19.06.05 16:01:17
      Beitrag Nr. 43 ()
      Hallo Päps

      danke:)...Es ist beschlossenen Sache, es muss eine Kamera her, ich steh auf Heimvideos...und studenlanges vor und zurrückspuhlen.:rolleyes:

      Wenn ich sie dabei erwischt habe, dann gibt es den gemeinsamen Fehrsehabend.

      Ob das was bringen wird,

      das werden dann weiter Aufnahmen belegen:D

      Schönen Sonntag!:)
      Gruß Percy
      Avatar
      schrieb am 19.06.05 16:05:06
      Beitrag Nr. 44 ()
      und vergess nicht zu dem gemeinsamen Fernsehabend die Nachbarn einzuladen.Studenten lieben Partys;)
      Avatar
      schrieb am 19.06.05 16:07:28
      Beitrag Nr. 45 ()
      ...unter mir wohnt eine wilde, die braucht dazu keine Partys...ich glaub die geht sogar im Haus betteln, wenn mal Not am Mann ist.
      Avatar
      schrieb am 19.06.05 16:10:39
      Beitrag Nr. 46 ()
      ...ich glaube ihr Rekord lag von 3Uhr morgens bis Mittags. Ich habe dann so ca. um 5Uhr kurz mal das Haus verlassen, weil es einfach nicht mehr mitanhören konnte:rolleyes:...
      Avatar
      schrieb am 19.06.05 16:12:24
      Beitrag Nr. 47 ()
      ach, es wird immer besser hier ;)
      Avatar
      schrieb am 19.06.05 16:13:34
      Beitrag Nr. 48 ()
      Was sagt die Vermieterin zu der "Willde"? :D
      Avatar
      schrieb am 19.06.05 16:16:17
      Beitrag Nr. 49 ()
      [posting]16.929.633 von humm am 19.06.05 16:13:34[/posting]Wahrscheinlich nichts.Ihr Mann treibt gerade die Miete ein!?:lick:
      Avatar
      schrieb am 19.06.05 16:16:31
      Beitrag Nr. 50 ()
      humm...die "Wilde" hat auch Beanstandungen gemacht, das hat der Vermieterin nicht gefallen. Reparatur wurde am Sonntag durchgeführt, war irgendetwas anner Klospühlung nicht i.O.
      Avatar
      schrieb am 19.06.05 16:19:32
      Beitrag Nr. 51 ()
      #49...entweder sofortBar oder ausziehen:laugh:
      Avatar
      schrieb am 19.06.05 16:23:57
      Beitrag Nr. 52 ()
      Avatar
      schrieb am 19.06.05 16:26:36
      Beitrag Nr. 53 ()
      nein, sie ist nett...Ihr schlechte Gewissen merkt man ihr bei jeder Begegnung an.
      Avatar
      schrieb am 19.06.05 16:32:06
      Beitrag Nr. 54 ()
      Mein Magen knurrt eben, muss Schnappi machen!

      bis Später


      ...und sollte jemandem zu #1 noch etwas einfallen..

      nur zu:)
      Avatar
      schrieb am 19.06.05 17:42:12
      Beitrag Nr. 55 ()
      Wenn man so einen thread liest, braucht man sich nicht wundern, dass kein privater Anleger mehr auf die Idee kommt Mietwohnungen zu bauen.
      Avatar
      schrieb am 19.06.05 18:22:45
      Beitrag Nr. 56 ()
      Wie schon gesagt als erstes Mieterschutzbund aufsuchen.

      Als zweites im Mietvertrag nachschauen ob du dem Vermieter erlaubt hast, dass er einen Schlüssel hat.

      Als drittes (wenn ihr keine Hausschliessanlage habt) einfach Wohungsschloss austauschen. Falls der Vermieter fragt warum sag hat nicht mehr 100% funktioniert. Dann kannst du dir die Kosten für eine Kamera sparen.

      Wenn er/sie auf deine Briefe nicht mehr reagiert hast du ein Nachweisproblem, denn du kannst nicht beweisen was du Ihm geschickt hat und dass er/sie es bekommen hat.

      Solange immer nur Gespräche unter 4 Augen stattfinden würde vor Gericht immer Aussage gegen Aussage stehen also kommt es darauf an wer glaubwürdiger ist.

      Beim Aufzeichen von Gesprächen wäre ich vorsichtig- das ist glaub ich nicht so ohne weiteres zulässig.

      Ach und wenn du dein Fahrrad in einen Fahrradständer stellst dann scchliess es doch einfach an diesen an.

      Versuch einfach den Streit durch kluges Handeln zu umgehen.

      Wenn du erst vor Gericht bist wird es nur unnötig stressig.

      gruss

      manunikat
      Avatar
      schrieb am 19.06.05 19:55:45
      Beitrag Nr. 57 ()
      hallo manunikat

      vielen Dank für die vielen hilfreichen Tips.
      Ich hatte mir auch überlegt einfach das Schloss auszutauschen, habe nur die Befürchtung, sie bricht den Schlüssel beim nächsten Versuch ab und ich stehe vor verschlossenene Türen. Ok, mal schaun ob ich ein Schloß finde, worin sich der alte Schlüssel nicht mehr versenken lässt.

      Das werde ich machen und wenn sie mich zur Rede stellt warum, wird sie sich selbst verraten!

      Das Fahrrad anschließen, kann ich einmal probieren. Seit ich den Vermerk an die Wand geheftet hatte, ist eigentlich Ruhe, ich weiss nur nicht, ob sie ihn schon gelesen hat:rolleyes:...hier muss ich noch einmal abwarten.

      Ich möchte aber auch nicht, daß sie ihre Phantasie immer weiter strapaziert...wenn eins nicht funzt, dann probieren wir etwas anderes. Die hat sich in den Kopf gesetzt mich aus dem Haus zu mobben, das ist in ihr verankert. Sie wird weitere Gelegenheiten suchen. Die braucht einen Dämpfer von oben!

      Liebe Grüße
      Percy
      Avatar
      schrieb am 20.06.05 00:07:27
      Beitrag Nr. 58 ()
      ein Dämpfer von oben ?

      wenn du dir den Stress antun willst?

      Bleib auf jeden Fall auf der sachlichen Ebene dann stehst du auf der sicheren Seite. Und lass dir nix zu Schulden kommen.

      Ansonsten hilft meist auch einfach ein Schreiben von einem Anwalt das zeigt, dass du auch nicht davor zurück schreckst einen härteren Weg zu gehen. ( hofentlich hast du eine Rechtschutz oder bist im Mieterbund)

      manunikat
      Avatar
      schrieb am 20.06.05 09:49:35
      Beitrag Nr. 59 ()
      Noch einmal vielen Dank für Eure Hilfe


      ...jetzt hört aber mal auf zu lesen, es geht weiter mit Börse;):D
      Avatar
      schrieb am 22.06.05 11:50:36
      Beitrag Nr. 60 ()
      mon

      die Kündigung kam eben püer Post!


      Sehr geehrter Herrxxx

      Nach der Auseinandersetzung mit meinem Mann am Samstag, den 11. Juni 05 möchte ich Ihnene mitteilen, daß ich Ihnen die Wohnung von xx qm fristgerecht zum 31. DEZ 2005 kündige.
      Durch Ihr persönliches Verhalten und Drohungen mit PARAGRAPHEN sehe ich den Hausfrieden erheblich gestört.

      Im Mietvertrag § 10 ist die Benutzung der Mietsache klar gestellt.

      §10 Benutzung der Mietsache
      1. Der Meiter darf die Wohnung nur zu den vertraglich bestimmten Zweckern nutzen. Er ist verpflichtet, die Mieträume und gemeinschaftlichen Einrichtungen schonend und pfleglich zu behandeln.
      2. Will er die Mietdache oder einen Teil derselben zu anderen als den vertraglichen vorgesehenen Zwecken nutzen, so bedarf er hierzu der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters.


      Im vergangenen Jahr haben wir ihnen bereits mündlich mitgeteilt, das wir nicht einverstanden sind, das sie diese kleine Wohnung als Werkstatt und Fahrradlager benutzen. Die Reparaturen sind öfters mit dem Lärm der Bohrmschine verbunden, der den Hausfrieden stört. Wir haben Ihnen für ihr Fahrrad und zusätzlich für ihren Fahrradanhänger einen Abstellplatz in unserer Holzhütte angeboten. Da ihnen der Platz bei uns nicht ausreicht, empfehlen wir ihnen sich einen größere Wohnung zu suchen.

      Viel Grüße

      xxx


      DAS ist wirklich eine Fechheit:laugh:

      Ich benutze diese Wohnung nicht als Werksatt, mein Fahrrad, das ich seit einer Woche hier stehen haben, ist sauber und hat hier jede menge Platz.
      Die stellen es so dar, als hätte ich eine Fahrradwerkstatt eingerichtet, inder es öft zu Lärm und Bohrgeräusche kommt.

      Ob die Wahrnehmungsprobleme hat?
      Avatar
      schrieb am 22.06.05 12:11:08
      Beitrag Nr. 61 ()
      Hallo Goody,

      wenn es nicht stimmt was sie schreibt, kriegt sie dich nicht raus.
      Am besten Rechtsanwalt einschalten wenn du in der Wohnung bleiben willst, oder eine andere Wohnung suchen…

      Möglich wäre auch eine schriftliche Antwort von dir, die ihre Argumente widerlegen. Dann muss sie wieder schriftlich reagieren.

      Kann mir nicht vorstellen dass du nichts anderes finden kannst. Zurzeit sind die Preise nicht sehr hoch.
      Avatar
      schrieb am 22.06.05 12:26:34
      Beitrag Nr. 62 ()
      goodbuy,

      falls Du Kaution bezahlt hast, würde ich gleichmal die Überweisung der Miete für die nächsten zwei Monate "vergessen". :mad:

      Manche Vermieter sind echte Kotzbrocken.
      Avatar
      schrieb am 22.06.05 12:32:46
      Beitrag Nr. 63 ()
      ...dann muss der aber definitiv ausziehen...
      Avatar
      schrieb am 22.06.05 13:07:50
      Beitrag Nr. 64 ()
      Hallo zusammen!

      Drohungen mit Paragraphen


      Ich habe ihr ein Schreiben innen Briefkasten geschmissen, weil sie mir den Zugang verweiget hatten, wegen des Rads. In diesem Schreiben habe ich den Paragraphen abgedruckt, der meine Ansicht bestätigt, dass ich rechtmäßig gehandelt habe und nicht gegen eine Mietordnung verstoße, wenn ich mein Rad in der Wohnung abstelle. Es ist in dem Schreiben keine Rede von Drohung und Anzeige etc. lediglich eine Info für den Vermieter!:laugh:..zu er zu Kenntnis nehmen sollte.
      Avatar
      schrieb am 22.06.05 13:10:31
      Beitrag Nr. 65 ()
      humm
      #61 ich kann ihr höchstens anbieten, die Wohnung gemeinsam zu besichtigen, und sich davon zu überzeugen, dass in meiner Wohnung keine Werkstatt existiert...und das unt6er Zeugen.
      Avatar
      schrieb am 22.06.05 13:15:58
      Beitrag Nr. 66 ()
      >> ich kann ihr höchstens anbieten, die Wohnung gemeinsam zu besichtigen, und sich davon zu überzeugen, dass in meiner Wohnung keine Werkstatt existiert...und das unt6er Zeugen. <<

      Schriftliches Angebot!
      Avatar
      schrieb am 22.06.05 14:54:22
      Beitrag Nr. 67 ()
      Ich bin zwar kein Jurist aber ist eine erhebliche Störung des Hausfriedens ohne vorherige schriftliche Abmahnung überhaupt ein Kündigungsgrund ?
      Doch wohl nur bei Widerholung. (?)

      Ich würde da Widerspruch einlegen, Drohung mit Paragrphen, zweckfremde Nutzung der Wohnung und Störung durch Bohrmaschiene (über ein zumutbares Mass hinaus) bestreiten
      aber anbieten die Wohnung trotzdem gegen volle Übernahme der Umzugskosten und 10000 Euro Abfindung zu verlassen.

      Viele Grüsse
      Mysti
      Avatar
      schrieb am 22.06.05 15:12:34
      Beitrag Nr. 68 ()
      Hallo Mysti:)

      ich habe ihr nicht gedroht, nur hingewiesen, dass ich mich nicht unrechtmäßig verhalten habe. Daraufhin eine Kündigung auszusprechen finde ich schon eine übermäßige Reaktion.

      Ich habe hier keine Werkstatt und auch keine Fahrradstellraum...ich wohne hier und habe in einem Raum mein Reiserad liegen, das ich nur gelegentlich beutze...für das es aber hier auf dem gesamten Gelände keine Abstellmöglichkeit gibt, weder im Keller, noch in dem angesprochenem Gartenhaus.

      Die mündlcihe Abmahnung ist ein weiters erfundenes Drcukmittel. Sie hatte mir für meinen Fahrradanhänger einen Stellplatz im gartenhaus angeboten, damit ich ihn nicht immer die Treppe hinauftragen muss.
      Diesen habe ich vielleiicht zweimal benutzt, ewr stand im Prinzip zusammngeklappt inner Wohnung, hätte in jeden Reisekoffer gepasst. Aber jetzte wird eine vorherige mündlioche Abmahnug daraus gemacht.


      Die hat sich da was zusammnegbastel:rolleyes:

      Gruß Percy
      Avatar
      schrieb am 22.06.05 17:46:06
      Beitrag Nr. 69 ()
      Ich kenne mich zwar mit dem Mietrecht herzlich wenig aus, aber diese Kündigung halte ich für unhaltbar.
      Wenn du damit zum Anwalt oder Mieterschutzbund gehst, bin ich mir ziemlich sicher, dass deine Vermieterin eine Abfuhr bekommt.

      Ob es dann damit gut ist, oder deine Vermieterin sich als hartneckige und rachsüchtige Person entpuppt kann ich nicht beurteilen.
      Ich persönlich würde mich in diesem Fall aber lieber nach einer anderen Wohnung umsehen, als mir meine Wohnquälität durch ständige "Kämpchen" mit den Vermietern verhageln zu lassen, - auch wenn das ungerecht ist.

      Also, zuerst mal Rechtsberatung in Anspruch nehmen, dann ggf. schriftlich widersprechen.

      Ich halte dir alle Daumen, dass das alles gut für dich wird.
      Viele Grüsse
      Mysti
      Avatar
      schrieb am 22.06.05 17:58:36
      Beitrag Nr. 70 ()
      bevor ein Vermieter dem Mieter unterstellt er habe eine Werkstatt oder ein Fahrradlager eingerichtet, sollte er doch zumindest einmal ein Besichtigungstermin vereinbart haben um sich ein Bild zu machen? Wie kann er dann solche Behauptungen aufstellen?

      Ist das nicht eine Verleumndung?
      Avatar
      schrieb am 22.06.05 18:08:00
      Beitrag Nr. 71 ()
      Hast du nicht selbst den Verdacht Goody, dass sie in deiner Wohnung rein gegangen ist ohne dass du da warst?

      Wenn das was sie da gesehen hat ihr nicht gefallen hat, dann verstehe ich dass sie sauer ist.
      Es wird ihr aber schwer sein vor Gericht zu erklären woher sie den Zustand deiner Wohnung zu kennen meint. ;)
      Avatar
      schrieb am 22.06.05 18:31:11
      Beitrag Nr. 72 ()
      Zumindest versicherungstechnisch gehören Fahrräder zum Hausrat (Hausratversicherung).
      Wenn das relevant ist, sollte man die dann ja auch ganz prinzipiell mit in die Wohnung nehmen dürfen !
      (D.h. im Mietvertrag müsste ggf. das explizid ausgeschlossen sein.)
      Nachträglich dann mündliche Einschränkungen des Vertrages vorzunehmen ist sicher nicht zulässig.


      Viele Grüsse
      Mysti
      Avatar
      schrieb am 22.06.05 18:32:27
      Beitrag Nr. 73 ()
      hallo humm:)

      ich habe nur neulich meine Einzeltzeile zusammengebastelt, aber ohne Lärm...Die Teile waren alle sauber und neu lackiert, von einer Werkstatt!

      Das kann sie also nur wissen, wenn sie meine Wohnung unangemeldet und ohne meine Wissen betreten hat.
      Im prinzip kann sie dann ihr Werkzeugköfferchen auspacken, und dann meine Wohnung zur Werkstatt machen.

      Ganz unten im Kündigungsschreiben steht noch ein letzter Satz:

      Des weiteren habe ich seit erneuerung der heizungsanlage ein Recht auf Mieterhöhung.

      hehehe, muss die doch aktiv werden...Aber warum muss man mit einem solchen Satz drohen, es hat doch mit dem was sie mir unterstell nix zu tun. Hat sie etwa ein schlechtes Gewissen, das ihre Unterstellungen haltlos sind?


      Liebe Grüße
      Avatar
      schrieb am 22.06.05 18:41:13
      Beitrag Nr. 74 ()
      Mysti:)
      die hat andere Gründe warum sie mich raushaben will...Ich zahle wenig Geld, die könnte wesentlich mehr bekommen. Selbst wenn die ihre Miete um 20% erhöhen sollte ist sie noch günstig.

      Vielleicht hat sie auch andere minderwertige Gründe, aber sie will mich los werden und sucht nach Gründen.
      Ich glaube sie hält mich für unmündig und versucht es einfach einmal.
      Die Störungen des Hausfriedens gehen von ihrer Seite aus. Vor drei Wochen wurden in der Wohnung unter mir , am SONNTAG, von ihr und ihrem Mann Rohleitungen verlegt, das war sehr laut und Kommentarlos lief das Ganze auch nicht vonstatten. Vor ca. 2 Jahren, wurde das Haus neu gedämmt und verputzt, die Fließen auf den Balkonen waren teilweise lose und weggebrochen, mussten also auch erneuert werden. Mein Balkon wurde aber nicht berücksichtigt und erst Monate später gefliest, das war für mich eigentlich das erste Indiz, dass etwas mit denen nicht stimmt.
      Avatar
      schrieb am 22.06.05 18:47:25
      Beitrag Nr. 75 ()
      >> Im vergangenen Jahr haben wir ihnen bereits mündlich mitgeteilt, das wir nicht einverstanden sind, das sie diese kleine Wohnung als Werkstatt und Fahrradlager benutzen.<<
      Das heißt dass das Thema „Werkstatt“ schon länger dauert, mindesten für sie, und wenn sie die Teile in deine Wohnung gesehen hat, (oder vielleicht wie du die Teile hoch geschleppt hattest ) ist sie eben sauer.

      Der Satz: >> Des weiteren habe ich seit erneuerung der heizungsanlage ein Recht auf Mieterhöhung. <<
      bedeutet für mich dass sie dich nicht wirklich rauswerfen will, sondern erwartet dass du an ihre Vorstellungen dich anpasst, oder vielleicht dass sie unkonsequent ist, da der Satz nur Sinn macht wenn du länger in der Wohnung bleibst.
      Avatar
      schrieb am 22.06.05 19:07:40
      Beitrag Nr. 76 ()
      > Im vergangenen Jahr haben wir ihnen bereits mündlich mitgeteilt, das wir nicht einverstanden sind, das sie diese kleine Wohnung als Werkstatt und Fahrradlager benutzen.< <

      das haben die erfunden, weil sie ohen Vorwarnung überhaupt keinen Kündigungsgrund hätte!!!(wenn überhaupt)

      Es ging lediglich einmal um einen Fahrradanhänger, den ich mit in die Wohnung genommen hatte...Sie hat mir daraufhin einen Platz im Gartenhäuschen angeboten.

      Es war nicht die Rede von "Sie dürfen nicht, ich will nicht, bitte unterlassen sie es..blablabla...."


      ausserdem, was ist ein Fahrradlager???
      Was eine Werkstatt???
      Avatar
      schrieb am 22.06.05 19:14:07
      Beitrag Nr. 77 ()
      Auch deine Argumente von #76 müssen schriftlich dargelegt werden!
      Wenn das so ist, hat sie keine Chance.
      Versuche doch mit ihr zu sprechen.
      Wenn du immer pünktlich bezahlst und wirklich keine Probleme machst, dann tut sie sich selber kein Gefallen damit. Schließlich weiß sie nicht wie der Nächste sein wird, und da gibt es manche Eckelpakete…

      Ich habe eine vermietete Wohnung, und ich bin heil froh keine Probleme zu haben. Es kann richtig teuer werden wenn der Mieter nicht bezahlt und die Wohnung ruiniert…
      Avatar
      schrieb am 22.06.05 20:22:48
      Beitrag Nr. 78 ()
      ich kenne mich mit mieterrecht nicht aus, würde es aber wie folgt machen. ich werfe einen brief bei ihr ein in dem ich ihr mitteile das ich ihre kündigung leider ablehnen muß, weil ich die aufgeführten gründe für nicht zutreffend halte...und dann mal schauen wie sie reagiert. ansonsten aber in jedemfall mit einem anwalt oder mieterbund, etc reden. die kennen sich besser aus.
      Avatar
      schrieb am 22.06.05 21:04:15
      Beitrag Nr. 79 ()
      hallo naked:)

      einen Brief kann man in diesem Fall nur als Einschreiben mit Rückschein zuschicken. In diesem Fall werde ich eher beim Mieterbund nachfragen was machbar ist...ich bin leider noch kein Mitglied.:(


      humm, vielleicht hat sie ja schon einen nächsten?
      Avatar
      schrieb am 22.06.05 23:47:25
      Beitrag Nr. 80 ()
      Hallo goodbuy,

      leg erstmal schriftlich per Einschrieben mit Rückschein Einspruch ein um die Frist zu wahren.

      Danach nimmst du zu den einzelnen Punkt stand am besten mit Anwalt sonst wirds richtig teuer.

      Deine Chancen stehen gut

      nur nimm dir nen Anwalt

      jeder hat sein Sachgebiet

      ich habs auch ohne Anwalt probiert und bin eeiner aus dem Fach

      aber vor Gericht sind Recht haben und Recht bekommen zwei unterschiedliche Dinge .

      manunikat
      Avatar
      schrieb am 25.06.05 17:52:58
      Beitrag Nr. 81 ()
      Hi Percy,
      üble Sache, ähnliches hatte ich auch mal. War mit meiner Freundin in ne schöne große Wohnung gezogen, zweistöckig, 5 Zimmer in nem alten Haus. Unten hatte die Vermieterin (jenseits der 80:laugh: ) Ihre Wohnung.
      Anfangs lief alles ganz gut, aber sie hat auch schnell gemerkt, daß wir nicht die "Richtigen" sind.
      Erst fings an, daß wir ne Katze hatten, daß sie allerdings tolerierte, dann haben wir uns noch ne zweite geholt, quasi als Spielpartner für die erste, da hat sie gemault und meinte, die soll wieder weg.
      Haben wir natürlich nicht gemacht, hat sie dann zähneknirschend hingenommen.
      Hausordnung war, den gesamten Gehsteig ums Haus zu kehren(obwohl da eh fast nix an Dreck war). Kein Problem, nur kam sie dann an und meinte, ich soll auch die Unkrautpflänzchen in der Straßenrinne mit ausreißen.Tststs!
      Wollte sie schon fragen, ob ich demnächst mit der Zahnbürste kehren soll:D
      Und dann hatten wir ebenso den verdacht, daß sie in unserer Wohnung war.
      Wir hatten dann immer kleine Tesastreifen zwischen Tür und Rahmen geklebt, bevor wir länger weg waren und siehe da, der Verdacht wurde bestätigt.
      Wir kauften uns dann so einen Schließbolzen, den man im Schlüsselloch versenken und abschließen kann, so daß kein Schlüssel mehr rein kann(geht nur bei so alten Türschlössern).
      Aufgrunddessen kündigte sie dann eine Wohnbegehung an, zu der sie ja einmal im Jahr ein Recht drauf hat.
      Da meinte sie dann auf einmal, wir heizen bei geöffneten Fenstern. Völliger Blödsinn. Sie hat beobachtet, die Fenster seien immer gekippt,wenn wir weg sind und die Heizung läuft. So ein Schmarrn!
      Selbst wenn, wir zahlten eh den größeren Teil von der Heizölfüllung im Keller.
      Naja, usw usw. irgendwann hatten wir eh vor wieder 2 versch. Wohnungen zu nehemen, klappte nicht so mit dem Zusammenwohnen und haben der Sache vorzeitig den Wind aus den segeln genommen. Aber vertreiben hätte ich mich da nicht lassen, zumal es mir dort sehr gefallen hat. Da wäre ich bis zum äußersten gegangen.
      Irgendwann bin ich mal wieder inkognito an der Wohnung vorbei gefahren, ob neue Opfer eingezogen waren. Das schon, nur die liebe Frau M....r war wohl nicht mehr da, zumindest stand ihr Name nicht mehr auf Ihrem Klingelschild....
      Ob sie in den ewigen Jagdgründen weilt...?
      Avatar
      schrieb am 25.06.05 18:01:28
      Beitrag Nr. 82 ()
      Ach ja, einmal sagte sie zu mir, sie muß uns ja rügen weil Zitat: "Ihr folgt ja nicht":laugh:
      Als wären wir Ihre Enkel oder sowas.
      Also echt, Leute in so nem Alter leben echt in Ihrer eigenen Welt. Die kann man nicht mehr von der Realität überzeugen. Hoffentlich werd ich nicht auch mal so...:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 25.06.05 18:02:54
      Beitrag Nr. 83 ()
      also ich hätte da kein Bock drauf. ich würd sofort abdampfen. soll sich der Vermieter seine Wohnung doch in den Arsch schieben. Aber dann, wenn ich weg wäre, würde ich ihn etwas terrorisieren:D
      Avatar
      schrieb am 25.06.05 19:23:41
      Beitrag Nr. 84 ()
      Hallo Ducki,
      ja das ist wirklich so mit den alten Leuten. Mit der Zahnbürste das Treppenhaus putzen musste ich zwar noch nicht, aber wenn ich es machen, dann würde sie mit dem Ohrstäbchen und Zahnstocher noch nachlaufen:D

      Meine hat auch so einen ausgeprägten Mutterinstinkt. Und wenn einmal etwas nicht uniform abläuft, dann werden gleich schlimmste Vermutungen zu ihrer zweiten Wirklichkeit.

      Ich habe im Prinzip nix dagengen wenn jemand meine Wohnung betritt, aber man darf ihnen auch nicht zu viel Freiheiten einräumen, sonst mach die was sie wollen und richten dir noch die Wohnung nach ihren Vorstellungen ein.:D
      Eine Besichtigung sollte vorher vereinbart werden. In eine Wohnung lagern Lebensmittel, teilweise offen im Kühlschrank, ich hätte kein gutes Gefühl wenn jemand hinter meinem Rücken solche Dinger macht.


      Gruß Percy
      Avatar
      schrieb am 25.06.05 19:28:28
      Beitrag Nr. 85 ()
      olcapi, :laugh:

      wenn ich draussen bin, will ich mich auch nicht mehr damit belasten. Die Art und Weise wie sie die Kpndigung begründet hat und ausserdem dabei offensichtlich keine Rücksicht auf eine schwere Belastung des Verhältnisses genommen hat, finde ich so nicht ok. Man sollte sich wenigstens die Mühe machen und einen Mißstand oder eine Vermutung vorher versuchen zu klären. Aber darauf hat sie offensichtlich keinen Wert gelegt und es drauf ankommen lassen. Sie hätte die Wohnung jederzeit besichtigen können auch kurzfristig un unangemeldet, warum sie darauf verzichtet hat ist mir ein Rätsel.

      Gruß Percy
      Avatar
      schrieb am 27.06.05 16:45:18
      Beitrag Nr. 86 ()
      Junge, zieh einfach aus, dann hast du Ruhe und brauchst dich nicht aufzuregen. hat kein zweck, fang neu an.
      Avatar
      schrieb am 28.06.05 12:39:23
      Beitrag Nr. 87 ()
      ich glaub, die Alte ist scharf auf dich

      tu ihr den Gefallen. Dann ist vielleicht Ruh ...
      Avatar
      schrieb am 28.06.05 15:00:05
      Beitrag Nr. 88 ()
      genau:laugh:
      ...die kann es nicht verkraften, dass ich ihr nicht nach pfeiffe.
      Das war die bestimmt früher von jungen Männern anders gewöhnt.
      Avatar
      schrieb am 03.07.05 22:40:59
      Beitrag Nr. 89 ()
      #55 mondoro,

      völlig richtig!

      Die Zerstörungskraft von 1000 deutschen Mietern kommt einer Wasserstoffbombe gleich.
      Avatar
      schrieb am 03.07.05 22:43:43
      Beitrag Nr. 90 ()
      moin Sperling

      Mieter zahlen aber VERMIETERN die Bude ab.
      Avatar
      schrieb am 07.07.05 13:56:26
      Beitrag Nr. 91 ()
      Das Mietrecht wurde in den letzten Jahren so oft zugunsten der Mieter geändert, was soll da groß passieren?
      Und im Zweifelsfall: frag einfach den örtlichen Mieterschutzverein!
      Avatar
      schrieb am 07.07.05 15:54:38
      Beitrag Nr. 92 ()
      Nach meinen Infos, kann in einem Zwei- oder Dreifamilienhaus, wo der Vermieter selber wohnt, eine Kündigung jederzeit ohne Angabe von Gründen mit der gesetzlichen Frist, hier wohl 3 Monate ausgesprochen werden!

      Ungeachtet, dieser ganzen juristischen Überlegungen, finde ich hat Good- also der Mieter hier grosse Fehler gemacht!

      Du weisst, dass Du bei einem Ehepaar einzogen bist, die zusammen mit ihren Mietern wohnen. Für diese sind die Mieter nciht nur Leute, die die Miete überweisen, sondern vielmehr, meine sie, sie müssten sich mit den Mietern auch "gut" verstehen. In derem Sinne also, sollten sich die Mieter an ihre Regeln halten.

      Du hättest von anfang an, jeder Situation durch ein vernünftiges Gespräch die Schärfe nehmen können!

      Statt einfach immer wieder das Fahrrad mit zu nehmen, hättest Du Deine Problematik einfach mit ihnen besprechen können!

      Warum erzählst Du uns jetzt alle Gründe und nicht vorher den Vermietern?

      Es geht gewiss nicht um juristische, spricht mietrechtliche Belange, es geht hier mehr um Menschen!

      Auch wenn du evtl. vor Gericht Recth bekommen würdest, was ich jedoch wegen der oben geschilderten Gesetzslage bezweifel, was ist dann?
      Avatar
      schrieb am 07.07.05 19:21:02
      Beitrag Nr. 93 ()
      Hallo,

      habe mir die geschilderte Problematik in groben Zügen auch mal reingezogen und wollte jetzt meinen Senf dazugeben:

      Unabhängig ob goodbuy hier im Recht ist oder nicht, hier würde jeder vernünftige normaldenkende Mensch schnellstmöglich von sich aus ausziehen.
      Wenn man im selben Haus mit dem Vermieter wohnt, muss man mit diesen klarkommen.
      Was bringt es, mal in irgendeiner Sache Recht zu bekommen oder sich durchzusetzen, wenn man ständig dann wo anders gepiesakt wird, oder irgendwie den Kürzeren zieht? Wollt ihr euch jetzt die nächsten Monate gegenseitig belauern, um beweissichernde Maßnahmen gegen den anderen zu ergreifen? Oder euch mit juristischen Schriftwechsel beharken? Dafür sind die Nerven doch zu kostbar, isb. wenn es um das tagtägliche Miteinander geht.

      Ich würde goodbuy emnpfehlen, in Frieden schnellstmöglich auszuziehen und zukünftig nur noch bei professionellen Vermietern eine Wohnung zu mieten, auch wenn es etwas teuerer ist, was aber auch nicht immer sein muss.

      Wer es als Privatmann nötig hat, sein eigenes Häuschen dauerhaft mit anderen Mietern zu teilen, ist eh` meist mit Vorsicht zu geniesen und da sollte man charakterlich und von der Lebensaufassung (sind meist Erbsenzähler) schon zusammen passen.

      ;
      Avatar
      schrieb am 07.07.05 19:32:28
      Beitrag Nr. 94 ()
      @Super Alexi

      es sind im Fall einer Sonderkündigungsregel 6 Monate(2-3Wohneinheiten inc. Vermieter im Haus).
      Es muss aber vorher auch schriftlich im Mietvertag vereinbart sein bzw. vermerkt.



      @Semikolon
      Ich fühle mich seitdem auch nicht mehr wohl. Ein Abgang in Frieden brauch ich nicht. Wenn ich die Kündigung erfolgreich anfechten kann und sie bezahlt mir eine vernünftige Abfindung wenn ich doch ausziehe, dann wäre das für mich natürlich die beste aller Lösungen. Versuchen kann man es ja. Ich selbst habe die Möglichkeit nach 3 Mon. auszuziehen. Wenn ich morgen etwas gescheites finde, dann werde ich es mir überlegen.

      Liebe Grüße
      Avatar
      schrieb am 07.07.05 19:43:14
      Beitrag Nr. 95 ()
      [posting]17.171.261 von goodbuy2003 am 07.07.05 19:32:28[/posting]Ist das tatsächlich so???

      Muss sogar im Mietvertrag stehen?

      Tja, mal wieder ein Beweiss dafür was unsere tolle, rot-grüne Regierung wieder mal alles gemacht hat, um die "Benachteiligten" dieser Welt, durch irgendwann unbeazahlbare Wohnungen in weitere Armut zu treiben...!
      Avatar
      schrieb am 07.07.05 20:26:55
      Beitrag Nr. 96 ()
      >>>Wollte sie schon fragen, ob ich demnächst mit der Zahnbürste kehren soll<<<

      Kennst du das noch von der Reichswehr?

      Ich hätte dich jünger eingeschätzt.
      Avatar
      schrieb am 07.07.05 20:34:08
      Beitrag Nr. 97 ()
      Sperling, wo hassen das her:confused:
      Avatar
      schrieb am 07.07.05 20:38:53
      Beitrag Nr. 98 ()
      #97,

      aus #81.
      Avatar
      schrieb am 07.07.05 20:39:48
      Beitrag Nr. 99 ()
      [posting]17.171.261 von goodbuy2003 am 07.07.05 19:32:28[/posting]Ja, natürlich kannst du versuchen noch deinen Schnitt dabei zu machen.
      Und dabei zusehen, wie sich dabei die Sache immer weiter hochschaukelt und irgendwnan vielleicht eskaliert.

      Du wirst jedoch dir dabei aber in meinen Augen, den Verdacht einheimsen, genau derselben menschlichen Erbsenzählerfraktion zuzurechnen zu sein, der deine Vermieter offensichtlich angehören.

      Ich jedenfalls, würde schnellstmöglich (!) da raus.
      Da gibt es nichts zu "überlegen".
      Nur für Erbsenzähler vielleicht.

      Schöne Grüße

      ;
      Avatar
      schrieb am 08.07.05 07:01:55
      Beitrag Nr. 100 ()
      Wieso "Schnitt machen"?

      Ein Umzug/ neue Wohnung kostet Geld

      Wenn der Vermieter ohne wirkliche Gründe/ Handhabe
      einen Mieter loswerden will sollte er sich auch
      an diesen Kosten beteiligen
      Avatar
      schrieb am 10.07.05 13:18:50
      Beitrag Nr. 101 ()
      Besorgs Ihr tüchtich, dann nervt Sie nicht mehr !!! :D


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