F.A.M.E. - Potenzial zum Vervielfacher - 500 Beiträge pro Seite (Seite 2)
eröffnet am 09.08.05 11:36:14 von
neuester Beitrag 10.12.06 16:30:52 von
neuester Beitrag 10.12.06 16:30:52 von
Beiträge: 3.982
ID: 998.688
ID: 998.688
Aufrufe heute: 4
Gesamt: 196.015
Gesamt: 196.015
Aktive User: 0
ISIN: DE000A0BVVK7 · WKN: A0BVVK
0,6260
EUR
+22,27 %
+0,1140 EUR
Letzter Kurs 23.09.21 Lang & Schwarz
Werte aus der Branche Finanzdienstleistungen
Wertpapier | Kurs | Perf. % |
---|---|---|
32,00 | +27,95 | |
0,5800 | +23,40 | |
6,1100 | +18,64 | |
0,8600 | +14,67 | |
6,3000 | +14,55 |
Wertpapier | Kurs | Perf. % |
---|---|---|
1,2200 | -11,59 | |
14,750 | -14,14 | |
1,8775 | -14,17 | |
1,2600 | -16,00 | |
1.138,25 | -16,86 |
Ich wünsche allen einen wunderschönen guten Morgen!
Eigentlich müsste dat Ding heute nach oben explodieren... meine Einschätzung: wenn das passiert sollten wir bis max. 5,40-5,50 laufen.
Umsätze nehmen stark ab die Tage (fallende Kurse) - Fazit: wir brauchen Umsätze um zu steigen!
Eigentlich müsste dat Ding heute nach oben explodieren... meine Einschätzung: wenn das passiert sollten wir bis max. 5,40-5,50 laufen.
Umsätze nehmen stark ab die Tage (fallende Kurse) - Fazit: wir brauchen Umsätze um zu steigen!
[posting]18.004.075 von Groucho Marx am 23.09.05 09:29:09[/posting]Und warum sollte es Explodieren
Also ich denke wenn nächste Woche die Einladungen zur HV. rausgehen,
dann gibts erstmal einen Satz über 5€.
Also ich denke wenn nächste Woche die Einladungen zur HV. rausgehen,
dann gibts erstmal einen Satz über 5€.
Rationale Gründe gibt es nicht! Es war mehr so ein Gefühl... kann ja auch nicht in die Zukunft schauen!
Das ist echt so fies: Reinecke & Pohl steigen und steigen und Fame tritt auf der Stelle...
Liebe Mittrader ! Geniesst das wunderschöne herbstliche Spätsommer Wetter! F A M E ist nur wad für geduldige Anleger. Geduld und Ausdauer belohnt die Börse!
Ich das Wetter schon die ganze Woche aus dem Fenster meiner verhassten Arbeitstelle bewundern dürfen. Ist zwar gur fürs Gemüt, aber genießen kann ich es nicht!
Leider habe ich drei Werte im Depot, die sehr viel Geduld erfordern. Und ich muss zugeben: Geduld war noch nie meine Stärke; aber: diese Werte sind die beste Therapie, die man haben kann...
Leider habe ich drei Werte im Depot, die sehr viel Geduld erfordern. Und ich muss zugeben: Geduld war noch nie meine Stärke; aber: diese Werte sind die beste Therapie, die man haben kann...
Wie war das nochmal? S P O? Subjekt - Prädikat - Objekt? Ich Sprachkrüppel bin reif fürs Wochenende!
Während meiner Sprachverirrungen explodiert FAM1 nun doch. Meine Intuition spricht für mich, wie Darth Vader sagen würde - oder wars Ben Kenobi?
An alle: Da steckt doch mehr dahinter - oder? Hier weiß einer mehr... definitiv. Vielleicht ist der JA jetzt festgestellt und die sind gerade am Ausdrucken der Briefe - oder haben die Umbenennung in FAME-Solar-Beteiligungs-und-Gelddruckmaschine beantragt...
F A M E bricht gerade aus!!!!!!!!!!!!
Keine Geduld er hat!
ask KOMPLETT leer
[posting]18.005.567 von voltago01 am 23.09.05 10:40:40[/posting]Danke, voltago01. Joda wars also...
Der Makler - keine Stücke er hat!
Mein Gott, ich dreh durch. 5,30!!!
Die Macht ist mit uns
Die Macht ist mit uns
[posting]18.005.628 von voltago01 am 23.09.05 10:42:58[/posting]aber der vk hat noch welche...
Und jetzt kein Bid mehr - der Makler soll sich mal entscheiden.
Eben noch ein leeres ASK, jetzt ein leeres BID. Der Makler scheint etwas überfordert zu sein mit Fame.
"Der Makler ist ebenso ungeschickt wie töricht" Kchu-Püh!
Groucho Immer locker bleiben!!!!!!!!!!!
Keine Angst. Der Verkäufer ist wieder am Werk und bringt mich gerade auf den Boden der Tatsachen zurück. Lasse diese albernen StarWars-Zitate jetzt mal...
Merkwürdiges Spiel... da geht immer einer mit der Brechstange rein (>10T Stück) und dann wird munter mit kleinen Stücken runterverkauft. Würde mich nicht wundern, wenn wir am Tagesende wieder unter 5 stehen...
beobachte das alles auch schon länger. offensichtlich will man den kurs derzeit noch in einer bestimmten bandbreite halten... die andere frage ist, wo immer so aus dem luftleeren raum plötzlich diese schwärme an eintagsfliegen herkommen und volumen reinbringen und dann ist ebenso plötzlich wieder funkstille !??? oder wurde fame heute irgendwo getippt?
Sieht nicht nach Push aus wegen der Tausender-Blöcke... da kauft sich einer gezielt ein. Chart- bzw. Kurspflege könnte ein Grund sein. Die nähere Zukunft sollte Aufschluss geben!
Durch das von mir bereits früher erwähnte MACD-Kaufsignal könnten wir theoretisch aber diesmal auch weiter steigen bzw. endlich mal ein neues Niveau erreichen:
da ist ja heute was komisches los?!
hat jemand eine erklärung für das öftere fehlen von ask/bid kursen oder liegt es an meinem program?
aktuell mal wieder kein bid-kurs
hat jemand eine erklärung für das öftere fehlen von ask/bid kursen oder liegt es an meinem program?
aktuell mal wieder kein bid-kurs
[posting]18.006.856 von blackyy am 23.09.05 11:56:47[/posting]is nich dein proggi.
makler is besoffen und / oder traut sich nich
makler is besoffen und / oder traut sich nich
was für eine erklärung kann es dafür geben, abgesehen davon, daß der makler heute mit einem sektfrühstück den tag begonnen hat???
eine vermutung: ist nun mittlerweile der 5. versuch die 5,- € marke zu überwinden und ich denke, daß das heute klappen wird. ich könnte mir einen schlußkurs im bereich des tageshochs vorstellen. der freitag ist doch ein guter tag um eine aktie hochzubringen, so haben alle am we zeit sich damit zu beschäftigen, vielleicht gibt es ja auch eine empfehlung.
das sammeln der letzten wochen hat für mich mit dem stoploss fischen bei 4,50 € vor wenigen tagen seinen höhepunkt und finale erlebt.
so oder so werden wir uns in kürze auf einem anderen niveau befinden
we will see...
das sammeln der letzten wochen hat für mich mit dem stoploss fischen bei 4,50 € vor wenigen tagen seinen höhepunkt und finale erlebt.
so oder so werden wir uns in kürze auf einem anderen niveau befinden
we will see...
Blackyy, Dein Wort in Gottes Gehörgang... also von unserem Tradergott
@Groucho Du hast mich gerufen ( hörte was von tradergott...??)
Ach Du bist das? Na dann werde ich zum Heiden... bzw. Trader-Atheist.
Danke, Tradergott, dass Du uns erhört hast. Nebenbei steigt Fame wieder famos... ich opfere Dir dafür... ... ... ähm, Buffett!
[posting]18.008.080 von Groucho Marx am 23.09.05 13:26:44[/posting]Steigt der Kurs mal um ein paar lausige cent ,dreht hier alles durch.
Postings ohne ende, Selbstbeweihräucherung, usw. was macht Ihr eigentlich
wenn der Kurs mal um ein paar €€€ steigt? kriegt Ihr dann Angst?
Ich glaube der Makler musste PM. und seine Freunde informieren das die mal ein Stücke auf die Verkäuferseite legen, weil da waren keine mehr.
Postings ohne ende, Selbstbeweihräucherung, usw. was macht Ihr eigentlich
wenn der Kurs mal um ein paar €€€ steigt? kriegt Ihr dann Angst?
Ich glaube der Makler musste PM. und seine Freunde informieren das die mal ein Stücke auf die Verkäuferseite legen, weil da waren keine mehr.
Ne, is nur so langweilig ohne Deine Beiträge hier... Wo siehst Du denn Selbstbeweihräucherung?
Vielleicht zeichnet Fame ja Aktien von Q-Cells. Die
vorbörslichen Kurse sehen da sehr vielversprechend aus.
Und Ersol kommt ja wohl auch noch kurzfristig an die
Börse.
vorbörslichen Kurse sehen da sehr vielversprechend aus.
Und Ersol kommt ja wohl auch noch kurzfristig an die
Börse.
Profiteur ist hier übrigens Equitrust (Empfehlung von Berta, geht heut ab)... ich hoffe ja, dass FAME jetzt die Gelegenheit der Stunde nutzt, wo Solarbuden und alles was damit zusammenhängt überdimensional steigt und gepusht wird, und mal ausm Knick kommt, ehe dieser Trend abebbt. Mein ungestümes Temperament geht wieder mit mir durch
habe schon lange nichts mehr von ZpunktOcker gelesen, sehe gerade: Mitgliedschaft durch User beendet
erst skipy, jetzt zpunktocker, wie geht es weiter???
muß ich zum schluß auch noch meine mitgliedschaft beeenden?
erst skipy, jetzt zpunktocker, wie geht es weiter???
muß ich zum schluß auch noch meine mitgliedschaft beeenden?
[posting]18.008.794 von blackyy am 23.09.05 14:16:54[/posting]Das hatte andere Gründe, Du bleibst mal schön bei uns.
@ all
Wir können ja mal Tippen wo der Kurs steht wenn die Einladung zur HV. kommt.
Mein Tipp = 6,1€
@ all
Wir können ja mal Tippen wo der Kurs steht wenn die Einladung zur HV. kommt.
Mein Tipp = 6,1€
Bin ja n ganz schlechter Tipper, aber ich sach ma: um die 7 Euro. Über 6 kommen wir nächste Woche (mal gaaanz optimistisch)
Ja wo isse denn die Tabelle?
hallo freunde
also, beim letzten mal, ok, da habe ich nen thread eröffnet, als es hochging, da war cih schon nciht schuld am umsatz und kursanstieg
aber heute habe ich ncihtmal das gemacht, keinen thread oder so, umsätze kamen aus dem ncihts, die haben massig stücke abgeräumt, was zu bekommen war bis 5,30
alle paar tage
ich denke, die haben folgende strategie:
1.)sie wollen stücke sammeln, aber nicht um jeden preis
2.) deswegen verkaufen sie, nachdem sie mal wieder 10-20 k gesammelt haben, direkt wieder 2-3k ins bid, um den kurs wieder runterzubringen, die leute zu zermürben
3.) durch diese taktik, wird innerhalb einiger tage wieder das ask sukzessive von kleinanlegern zugestellt...es sammlen sich wieder 10-15k an
4.)nach einigen tagen kommt die nächste kaufwelle und nimmt wieder alles, was sich da im ask zusammengebraut hat
5.) taktik beginnt von vorn = kleine verkäufe ins bid
also, beim letzten mal, ok, da habe ich nen thread eröffnet, als es hochging, da war cih schon nciht schuld am umsatz und kursanstieg
aber heute habe ich ncihtmal das gemacht, keinen thread oder so, umsätze kamen aus dem ncihts, die haben massig stücke abgeräumt, was zu bekommen war bis 5,30
alle paar tage
ich denke, die haben folgende strategie:
1.)sie wollen stücke sammeln, aber nicht um jeden preis
2.) deswegen verkaufen sie, nachdem sie mal wieder 10-20 k gesammelt haben, direkt wieder 2-3k ins bid, um den kurs wieder runterzubringen, die leute zu zermürben
3.) durch diese taktik, wird innerhalb einiger tage wieder das ask sukzessive von kleinanlegern zugestellt...es sammlen sich wieder 10-15k an
4.)nach einigen tagen kommt die nächste kaufwelle und nimmt wieder alles, was sich da im ask zusammengebraut hat
5.) taktik beginnt von vorn = kleine verkäufe ins bid
Möglich wär datt... Zermürbungstaktik klingt plausibel, auch wenn es aufwendig ist für "SIE".
Schlußkurs über 5 wär fein...
Schlußkurs über 5 wär fein...
[posting]18.010.113 von Berta Roker am 23.09.05 15:41:37[/posting]Sehe ich auch so. Im übrigen war dieses Spiel schon bei 2, 3 und 4 Euro zu beobachten.
Das Gute: Das Zeitfenster zum Einsammeln schließt sich langsam. Schätze in 2-3 Wochen ist der Spuk vorbei.
Das Gute: Das Zeitfenster zum Einsammeln schließt sich langsam. Schätze in 2-3 Wochen ist der Spuk vorbei.
Schönes Wochenende @all
Für Dich und alle anderen auch! Genießt die letzten wärmenden Sonnenstrahlen...
Allen F A M E M I L L I O N Ä R E N
ein schönes WE!
ein schönes WE!
berta - das sehe ich auch so. derzeit will man noch keinen ausbruch nach oben - aber wie sagte hier jemand anderes - die macht ist mit uns ...
[posting]18.011.851 von Buffettvalue am 23.09.05 17:31:30[/posting]Das Gute ist, dass man dafür zur Zeit noch ungefähr 200K Aktien benötigt. Bei allem was mein weiß, hat die aber niemand. Trotzdem wird es bald FAME-Millionäre geben und dies sicher mit viel weniger als 200K Aktien.
da können wir ja amla auf die kommende Woche gespannt sein....
vllt. kommen ja endlich mal news...
vllt. kommen ja endlich mal news...
@ all
Also ich sehe in Erneuerbare Energien noch einen Riesen Hype kommen, also bis hierhin schon mal gute voraus Sicht Herr Moffat u. Partner.
http://www.n-tv.de/583431.html
Also ich sehe in Erneuerbare Energien noch einen Riesen Hype kommen, also bis hierhin schon mal gute voraus Sicht Herr Moffat u. Partner.
http://www.n-tv.de/583431.html
[posting]18.021.106 von Beutelhuepfer am 25.09.05 12:03:07[/posting]Schau dir die vorbörslichen Kurse von Q-Cell und ErSol an, dann siehst du dich bestätigt. Denke man sollten mit FAME noch rechtzeitig auf diesem Hype mit aufspringen können.
Moinmoin!
Auf eine spannende Woche. . .
Auf eine spannende Woche. . .
Geht ja jut los...
Der Verkäufer scheint noch zu schlafen ?!
Der Verkäufer scheint noch zu schlafen ?!
nanu!
wo isser...?
wo isser...?
[posting]18.029.008 von Groucho Marx am 26.09.05 10:40:15[/posting]Hi Graucho
Ja, schön mit anzusehen.
Das gleiche wird der mit Questos AG passieren, Carthago und Freunde halten schon über 50% der Anteile.
Gruss Beutel
Ja, schön mit anzusehen.
Das gleiche wird der mit Questos AG passieren, Carthago und Freunde halten schon über 50% der Anteile.
Gruss Beutel
gleich werd ich schwach und lade ab
Oder auch nicht Gibt bestimmt ne schöne Woche für uns Früheinsteiger.
Oder auch nicht Gibt bestimmt ne schöne Woche für uns Früheinsteiger.
Biste verrückt, Griller? Geht ja gerade erst los...
könnte mir auch vorstellen, daß es eine sehr angenehme woche für uns wird
[posting]18.030.310 von blackyy am 26.09.05 12:11:01[/posting]ich mir auch
das schöne ist, daß es unter geringen umsätzen und ganz allmählich hochgeht....
[posting]18.030.857 von FriFli am 26.09.05 12:55:00[/posting]Ganz unten links im Chart, das waren noch Zeiten, da haben wir uns schon über einen Anstieg von 0,01 cent gefreut.
Ja so kann es gehen, bin mal auf den Verlauf bei Questos, Stella usw. gespannt.
Das soll aber kein Push auf besagte Aktien sein, aber wenn ich da mal bei 10€ angekommen bin schreib ich Euch ne schöne Geschichte.
Beutel
Ja so kann es gehen, bin mal auf den Verlauf bei Questos, Stella usw. gespannt.
Das soll aber kein Push auf besagte Aktien sein, aber wenn ich da mal bei 10€ angekommen bin schreib ich Euch ne schöne Geschichte.
Beutel
Wenn der Verkäufer uns nicht wieder einen Strich durch die Rechnung macht, würde ich sagen: wir sind gerade Zeugen des Ausbruchs, der uns auf ein völlig neues Niveau hebt. Denke die 6 Euro Marke könnte bis Ende der Woche fallen. Das alles ohne News - ohne Pushs - sehrrrr scheen!
[posting]18.031.023 von Beutelhuepfer am 26.09.05 13:07:22[/posting]darum hab ich mich auch mal für den 1-jahres schaart entschieden
nachdem die 5,- € marke mehrfach getestet wurde,hatte ich nach überwinden dieser marke mit einer explosion gerechnet. was heute allerdings passiert, gefällt mir wesentlich besser.
wenn der verkäufer nicht mehr aktiv sein sollte, was stark danach aussieht, kann ich mir auch sehr gut kurse über 6,- € zum ende der woche vorstellen (wenn nicht sogar noch höher)
by the way, ich sage nur 200
wenn der verkäufer nicht mehr aktiv sein sollte, was stark danach aussieht, kann ich mir auch sehr gut kurse über 6,- € zum ende der woche vorstellen (wenn nicht sogar noch höher)
by the way, ich sage nur 200
"by the way, ich sage nur 200" ? ? ?
Ich bin für "Dausend" ala Schweinebacken-Förtsch. Aber mal was andres: ohne Verkäufer kann man mal die Stücke-Armut resp. den mickrigen Free-Float bewundern: was da für Sprünge möglich sind. Denke - ohne dem Größenwahnsinn zu verfallen - Berta hatte immer recht, wenn er von Zweistelligen Kursen sprach. Und die HV-Einladung bzw. Präsentation der Neustruktur fehlt ja immer noch... leggere Sache!
Ich bin für "Dausend" ala Schweinebacken-Förtsch. Aber mal was andres: ohne Verkäufer kann man mal die Stücke-Armut resp. den mickrigen Free-Float bewundern: was da für Sprünge möglich sind. Denke - ohne dem Größenwahnsinn zu verfallen - Berta hatte immer recht, wenn er von Zweistelligen Kursen sprach. Und die HV-Einladung bzw. Präsentation der Neustruktur fehlt ja immer noch... leggere Sache!
hallo freunde
schuat gut aus
der verkäufer hat scheinbar erstmal aufgegeben, die 5 euro marke zu halten
nun wird die 6 erstmal angegriffen, aber es kann durchaus auch mal schneller sein
wir reden hier nach wie vor von einem mantel, ja, aber mit ziel solar/geothermie unter teilnahme von reinecke und pohl.....und da sind die 5 mio mk (lassen wir es jetzt 6 mio sein) doch nur GIXGAX!!!!
zweistellige kurse sehe ich auf jeden fall realistisch, ohne mich allzuweit aus dem fenster zu lehnen, sind 20-30 euro für mich durchaus denkbar
schuat gut aus
der verkäufer hat scheinbar erstmal aufgegeben, die 5 euro marke zu halten
nun wird die 6 erstmal angegriffen, aber es kann durchaus auch mal schneller sein
wir reden hier nach wie vor von einem mantel, ja, aber mit ziel solar/geothermie unter teilnahme von reinecke und pohl.....und da sind die 5 mio mk (lassen wir es jetzt 6 mio sein) doch nur GIXGAX!!!!
zweistellige kurse sehe ich auf jeden fall realistisch, ohne mich allzuweit aus dem fenster zu lehnen, sind 20-30 euro für mich durchaus denkbar
@ berta
an welchen zeithorizont denkst du dabei?
an welchen zeithorizont denkst du dabei?
Hi Berta!
Wenn entspr. Werte eingebracht werden, IPO`s der Beteiligungen etc. - da wäre ein Kurs von 20-30 sicherlich vertretbar... erschtma agugge!
Wenn entspr. Werte eingebracht werden, IPO`s der Beteiligungen etc. - da wäre ein Kurs von 20-30 sicherlich vertretbar... erschtma agugge!
Taxe ist ohne Umsatz runtergekommen. Scheint unser allseitsgeliebter Verkäufer zu sein. . .
Da gehts jetzt rund! Verkäufer konnte sich bis jetzt noch nicht durchsetzen...
Wow - 6 Euro bis Ende der Woche? Bis Ende des Tages scheint realistischer...
Oh oh - Hochmut kommt vor dem Fall...
Freunde!!! Immer locker bleiben habe heute nochmals 2 K zugekauft!! rechne diese Woche mit News!!!
Solange Fame weiter steigt, brauchen wir erstmal keine News!
Das ist ja ein echt dufter Tag heute, muss ich sonst paar Monate für Zeitung austragen
ja das stimmt, und wenn man dabei noch an die arbeitslosen und 1 euro jobber denkt, bekommt man fast ein schlechtes gewissen
An was glaubt ihr eigentlich. Eine Beteiligung an verschiedenen ökofirmen oder doch einem Mantelgeschäft. Ein Kanidat wäre doch Solarwatt, hat kommischerweise sein Börsengang abgesagt.
also meine jüngst aufgestellte theorie zu fam1 scheint zu stimmen
auch heute wieder
paket gesammelt, 15k umsatz nur hoch bis 5,74...und dann mal noch 2-3k wieder abgeladenund kurs wieder runtergeschossen
alles weggesammelt aber auf jeden fall
aber er scheint es langsam eilig zu haben, früher lief das nur alle paar tage, jetzt ist der rhytmhus doch schon deutlich kürzer
auch heute wieder
paket gesammelt, 15k umsatz nur hoch bis 5,74...und dann mal noch 2-3k wieder abgeladenund kurs wieder runtergeschossen
alles weggesammelt aber auf jeden fall
aber er scheint es langsam eilig zu haben, früher lief das nur alle paar tage, jetzt ist der rhytmhus doch schon deutlich kürzer
MOIN!!!!!!
Moin, "fetter Ossi"! (Für alle, die das missverstehen könnten: Berta wurde gestern auf übelste angepöbelt...)
Jeden Tag bei Fame ne fette Lunte dran, datt jefällt ma nich!
Jeden Tag bei Fame ne fette Lunte dran, datt jefällt ma nich!
[posting]18.040.446 von Groucho Marx am 27.09.05 08:36:09[/posting]Moin Leute
Fängt ja gut an, mal sehen was draus wird.
Börsenplatz Stuttgart
Realtime-Taxe: Geld: 5,68 Vol. -
Brief: 5,75 Vol. -
Taxierungszeitpunkt 27.09.2005 09:16:57 Uhr
akt. Spread 0,070
Fängt ja gut an, mal sehen was draus wird.
Börsenplatz Stuttgart
Realtime-Taxe: Geld: 5,68 Vol. -
Brief: 5,75 Vol. -
Taxierungszeitpunkt 27.09.2005 09:16:57 Uhr
akt. Spread 0,070
Irgendwie kommt mir der Kurs manipuliert vor... oder is der besoffen?
der kurs wird seit wochen manipuliert
Solange es trotzdem nach Norden geht, kann ich mit derartigen "Manipulationen" aber ganz gut leben.
[posting]18.041.358 von dominik0407 am 27.09.05 09:47:46[/posting]Sehr schöne Manipulation bis jetzt.....ATH.
Morgen Freunde!!
Vielleicht stehen duch News unmittelbar bevor diese KÄufe werte ich als Indiz dafür!! Groucho fast 6€!!!!!!!!!!!
Vielleicht stehen duch News unmittelbar bevor diese KÄufe werte ich als Indiz dafür!! Groucho fast 6€!!!!!!!!!!!
Ruhig, Brauner....
Schaue gerade ganz entspannt zu, wie mein Depotwert wächst!
Schaue gerade ganz entspannt zu, wie mein Depotwert wächst!
jetzt bin ich gespannt
ein 5k block im ask bei 6....der wäre ja ein gefundenes fressen für den paketkäufer
wenn er aber nciht weggekauft wird, bestätigt es erneut meine theorie
dann gehe ich davon aus, das er absichtlich offen so einen block ins ask stellt, um andere zu verschrecken, die sich dann immer wieder mit ihren ministücken drunterstellen
es klappt ja auch, aktuell wieder 500 drunter
ein 5k block im ask bei 6....der wäre ja ein gefundenes fressen für den paketkäufer
wenn er aber nciht weggekauft wird, bestätigt es erneut meine theorie
dann gehe ich davon aus, das er absichtlich offen so einen block ins ask stellt, um andere zu verschrecken, die sich dann immer wieder mit ihren ministücken drunterstellen
es klappt ja auch, aktuell wieder 500 drunter
[posting]18.041.807 von Buffettvalue am 27.09.05 10:20:05[/posting]"Vielleicht stehen duch News unmittelbar bevor"
Sieht ganz so aus. Und gutinformierte Kreise scheinen sich noch die letzten "billigen" Stücke sichern zu wollen...
Sieht ganz so aus. Und gutinformierte Kreise scheinen sich noch die letzten "billigen" Stücke sichern zu wollen...
@ Berta
Schnapp Dir die 5k zeig dem was ne Harke ist.
Ich glaube auch das wir in kürze News bekommen, dann wird es turbulent.
Schnapp Dir die 5k zeig dem was ne Harke ist.
Ich glaube auch das wir in kürze News bekommen, dann wird es turbulent.
Ick schnapp mir die gleich selbst. . .
@Berta Für mich bist Du der Sympahischte Fette Ossi und vorrallem der gedanklich fixeste dies sollten sich Deine Neider mal auf die Fahne schreiben!!!
[posting]18.042.775 von Groucho Marx am 27.09.05 11:34:43[/posting]Noch stehen 5,1k im Ask, los Groucho fass.
@ Groucho solche summen hast du rumliegen . Junge Junge man sieht wieder alle Beamten sind total überbezahlt!!:laugh S P A S S !! )
[posting]18.042.800 von Beutelhuepfer am 27.09.05 11:36:57[/posting] Grärrrrmph, wuff!
Leider bin ich "nur" ein armer Angestellter. . .
Leider bin ich "nur" ein armer Angestellter. . .
moin ihr Pappnasen
moin? MAHLZEIT!
[posting]18.041.959 von Berta Roker am 27.09.05 10:29:06[/posting]berta,
so gespannt brauchst du garnicht sein. wann wir ueber die 6, 7, 8... euro marke gehen ist doch egal. dass wir es schaffen ist ziemlich sicher. ist nur ne frage der zeit.
das es sich dabei nicht um einen langen zeitraum handelt, davon gehen wir wohl alle aus!
so gespannt brauchst du garnicht sein. wann wir ueber die 6, 7, 8... euro marke gehen ist doch egal. dass wir es schaffen ist ziemlich sicher. ist nur ne frage der zeit.
das es sich dabei nicht um einen langen zeitraum handelt, davon gehen wir wohl alle aus!
Aufpassen Groucho!!!!!
Kann ich leider nicht erkennen?!
ich bin wirklich zufrieden mit der kursbewegung
das schöne ist, bisher ncoh alles ohne news
die kommen ja erst noch
!!!!!!!!!!!
dann erst mekrts ja die breite masse
wir sind doch hier maximal zu 5. bisher, guckt euch um, groucho, alu, beutel, buffet, jericho...na gut und ich ))
noch keine hotline, kein börsenbrief, keine zeitung, niemand ausser uns paar und reinecke/pohl ....ich sage euch, das kracht noch und ich war in der tat drauf und dran, dem die 5k wegzunehmen
das schöne ist, bisher ncoh alles ohne news
die kommen ja erst noch
!!!!!!!!!!!
dann erst mekrts ja die breite masse
wir sind doch hier maximal zu 5. bisher, guckt euch um, groucho, alu, beutel, buffet, jericho...na gut und ich ))
noch keine hotline, kein börsenbrief, keine zeitung, niemand ausser uns paar und reinecke/pohl ....ich sage euch, das kracht noch und ich war in der tat drauf und dran, dem die 5k wegzunehmen
[posting]18.044.659 von Berta Roker am 27.09.05 14:18:13[/posting]ey du!
bin ooch noch da - und das schon lang (die ersten unter 2...)
bin ooch noch da - und das schon lang (die ersten unter 2...)
@berta, wir sind mindestens 6 , ich halt nur die füße still.
bei feedback auch, aber mit wachsender ungeduld, wehe, wenn das kein kracher ird!
gruß nendaz
bei feedback auch, aber mit wachsender ungeduld, wehe, wenn das kein kracher ird!
gruß nendaz
Denke auch das wir mehr sind, aber egal. Schon wieder 2000 Stück gekauft worden... sieht echt gut aus Berta! Hoffentlich entsprechen die News auch unserer Vorstellung
[posting]18.044.659 von Berta Roker am 27.09.05 14:18:13[/posting]"wir sind doch hier maximal zu 5. bisher, guckt euch um, groucho, alu, beutel, buffet, jericho...na gut und ich"
Ich bin auch noch da! Ich schreib nur nicht soviel...
Ich bin auch noch da! Ich schreib nur nicht soviel...
[posting]18.044.821 von alpine110 am 27.09.05 14:32:07[/posting]"und das schon lang (die ersten unter 2...)"
Meine ersten zu 1,47.
Meine ersten zu 1,47.
Jaja, ihr Angeber. Ich habe dafür den längsten!
[posting]18.045.505 von Groucho Marx am 27.09.05 15:12:03[/posting]Meine Urahnen kommen aus Afrika Groucho, die haben mit Ihren Dingern
die Wassertiefe gelotet ab 1m.
die Wassertiefe gelotet ab 1m.
Muß mich doch auch mal melden.
Bin auch schon länger dabei (seit ca. 2,-€) beobachte den Thread auch regelmäßig, hab aber kaum Zeit zu schreiben.
Werde meine Aktien mit Sicherheit so schnell nicht verkaufen, der Kurs wird doch seit Wochen gedrückt, mit entsprechenden News die in Kürze anstehen, seh ich durchaus ein Kursziel um die 10 €.
Also abwarten und ruhig Blut.
P.S. Feedback hab ich vor dem Delisting auch noch bis zur Bauchkante gekauft, die Notiz düfte in den nächsten 4 bis 6 Wochen wieder aufgenommen werden, könnte sich dann ähnlich entwicklen wie Fame !!!!
Bin auch schon länger dabei (seit ca. 2,-€) beobachte den Thread auch regelmäßig, hab aber kaum Zeit zu schreiben.
Werde meine Aktien mit Sicherheit so schnell nicht verkaufen, der Kurs wird doch seit Wochen gedrückt, mit entsprechenden News die in Kürze anstehen, seh ich durchaus ein Kursziel um die 10 €.
Also abwarten und ruhig Blut.
P.S. Feedback hab ich vor dem Delisting auch noch bis zur Bauchkante gekauft, die Notiz düfte in den nächsten 4 bis 6 Wochen wieder aufgenommen werden, könnte sich dann ähnlich entwicklen wie Fame !!!!
@Groucho = Angeber und Chauvinist !
[posting]18.045.570 von Beutelhuepfer am 27.09.05 15:16:30[/posting]
[posting]18.045.588 von Buffettvalue am 27.09.05 15:17:58[/posting]Sorry, Buffett. Ich wollte Dich in Deiner weiblichen Ehre nicht kränken.
Also Jungs und Mädels - ich bin noch nicht so lang dabei, habe auch keine Tausende von Stücken und freu mich trotzdem mit Euch dabei zu sein und zu partiziperen! Echt ein netter Thread geworden hier mit coolen Leuten!
Also Jungs und Mädels - ich bin noch nicht so lang dabei, habe auch keine Tausende von Stücken und freu mich trotzdem mit Euch dabei zu sein und zu partiziperen! Echt ein netter Thread geworden hier mit coolen Leuten!
[posting]18.045.680 von Groucho Marx am 27.09.05 15:23:28[/posting]Los Leute Kaufen da liegen noch 4,5k.
4500 x 5,81= 26145€ + 100% =52290€
4500 x 5,81= 26145€ + 100% =52290€
Genau, los Berta und Buffett, ihr seid doch die Solventen unter uns!
@Groucho!! Sorry bin voll investiert und FAME ist momentan meine mit abstand grösste position hab gestern sogar Mologen verkauft und nochmals 2 K F A M E
gekauft!!
Der Beutelist Mathe Profesor der hat Kohle und kann weitere 3 K zukaufen !!
L E U T E K A U F T F A M E !! bevor es andere tun!!
gekauft!!
Der Beutelist Mathe Profesor der hat Kohle und kann weitere 3 K zukaufen !!
L E U T E K A U F T F A M E !! bevor es andere tun!!
Wenn die News stimmen wird hier noch jeder genug Geld verdienen!
Ihr glaubt doch nicht dass wir im ersten Anlauf die 6,00 packen???
Besser ihr verkauft erst mal wieder!
Besser ihr verkauft erst mal wieder!
Ist doch bei 5,99 bereits das erste mal gescheitert!
ja ihr habt recht, solange wie um die 4 euro und 5 euro gekämpft wurde schaffen wir die 6 nciht im ersten anlauf
aber guckt euch die umsätze an
heute schon 20k
aus dem nichts und nur hoch!!!
wir brauchen nur mal eine news, das die leute mal checken, was los ist....
und die deutet sich an
mensch, wenn das irgendwas dolles ist, ne solarfirma, was weiss ich...dann springt die nicht mehr in 10 cent schritten sondern euroweise...guckt euch die ipos an, die grad laufen, jeder will dabei sein
ersol, q-cells, centrosolar von centrotec.....alles rennt
aber guckt euch die umsätze an
heute schon 20k
aus dem nichts und nur hoch!!!
wir brauchen nur mal eine news, das die leute mal checken, was los ist....
und die deutet sich an
mensch, wenn das irgendwas dolles ist, ne solarfirma, was weiss ich...dann springt die nicht mehr in 10 cent schritten sondern euroweise...guckt euch die ipos an, die grad laufen, jeder will dabei sein
ersol, q-cells, centrosolar von centrotec.....alles rennt
[posting]18.047.648 von macaroni am 27.09.05 17:06:04[/posting]Bloß keine Verunsicherung. Jeder der jetzt verkauft, ist selbst schuld oder Trader!
ein paar gedanken:
ich denke die einladung zur HV wird noch etwas dauern, ca. 1 bis 2 monate. zwei überlegungen fließen dabei ein. einmal hat es pm fast nie?! geschafft seine vorgaben innerhalb der angegebenen zeit zu erfüllen, bestes beispiel ist feedback und zum zweiten wird es ja eine KE geben, die frage ist zu welchem kurs und wieviele neue aktien ausgegeben werden. ich könnte mir vorstellen, daß an einen zeichnungspreis von 10,- €/Stk gedacht wird, wie auch bei R&P. unter dieser annahme werden wir uns in den nächsten zwei monaten immer mehr an diesen (vermuteten) ausgabekurs heranarbeiten (lassen )
ich denke die einladung zur HV wird noch etwas dauern, ca. 1 bis 2 monate. zwei überlegungen fließen dabei ein. einmal hat es pm fast nie?! geschafft seine vorgaben innerhalb der angegebenen zeit zu erfüllen, bestes beispiel ist feedback und zum zweiten wird es ja eine KE geben, die frage ist zu welchem kurs und wieviele neue aktien ausgegeben werden. ich könnte mir vorstellen, daß an einen zeichnungspreis von 10,- €/Stk gedacht wird, wie auch bei R&P. unter dieser annahme werden wir uns in den nächsten zwei monaten immer mehr an diesen (vermuteten) ausgabekurs heranarbeiten (lassen )
[posting]18.048.293 von blackyy am 27.09.05 17:42:44[/posting]Ja dominik so kann das laufen.
Pssssssssssst bei Questos wird gesammelt.
Pssssssssssst bei Questos wird gesammelt.
Sorry blackyy
Die ganzen Mäntel machen mich schon blöd
Die ganzen Mäntel machen mich schon blöd
Jetzt muss ich mich doch mal kurz bei euch melden.
Verfolge den Thread täglich. Bin vor längerer
Zeit auf F.A.M.E aufmerksam geworden.
Mit ein Grund waren die Threads von User Berta Roker
Also Jung und Mädels. Macht weiter so
und auf weitere Kursgewinne
Verfolge den Thread täglich. Bin vor längerer
Zeit auf F.A.M.E aufmerksam geworden.
Mit ein Grund waren die Threads von User Berta Roker
Also Jung und Mädels. Macht weiter so
und auf weitere Kursgewinne
hi fahne
wo sind denn die mädels?
[posting]18.050.007 von blackyy am 27.09.05 19:05:40[/posting]Die sind schon da, mach dir keine sorgen
FAME ist der Renner
ZIEL15€
FAME ist der Renner
ZIEL15€
[posting]18.050.007 von blackyy am 27.09.05 19:05:40[/posting]Sind immer unter uns die Mädels( Berta)
oha
fahnenstange
das ehrt mich
gruss an die ventro-bande! lauft nicht alle ins falsche lager über, dann bleibt lieber hier
fahnenstange
das ehrt mich
gruss an die ventro-bande! lauft nicht alle ins falsche lager über, dann bleibt lieber hier
Guten Morgen
dann lassen wir uns doch mal überraschen was uns der tag so bringt???
dann lassen wir uns doch mal überraschen was uns der tag so bringt???
Morgen Wo sind die Beamten Trader ???
Alle wie immer im dauerschlaf!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Alle wie immer im dauerschlaf!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Huaaaahhh *gähn*
Bin gerade mibbm Kopf auf die Tischplatte geschlagen und aufjewacht - MOIN!
Wills ja nich beschwören, aber dat Ding muss auch mal konsolidieren...det is jesund!
Bin gerade mibbm Kopf auf die Tischplatte geschlagen und aufjewacht - MOIN!
Wills ja nich beschwören, aber dat Ding muss auch mal konsolidieren...det is jesund!
Bonjour,
wer will denn hier eine konsolidierung?
aber ich will mal nicht so sein, bei 20,- € darf fam1 dann auch gerne mal konsolidieren
wer will denn hier eine konsolidierung?
aber ich will mal nicht so sein, bei 20,- € darf fam1 dann auch gerne mal konsolidieren
Könnte jemand mal bitte die BID/ASK-Volumina reinstellen... wieviel müssen wir denn noch kaufen, um den Sprung durch die Lichtmauer -sprich die 6-EuroMarke- zu schaffen?
groucho, das änderst sich dauernd, aktuell
1000stk zu 5,70
4566stk zu 5,77
wäre interessant zu sehen wie unser MM reagieren würde, wenn seine position gekauft wird.
aber seine drohgebärde hat direkt wieder funktioniert 1100 stk zu 5,70 wurden verkauft
1000stk zu 5,70
4566stk zu 5,77
wäre interessant zu sehen wie unser MM reagieren würde, wenn seine position gekauft wird.
aber seine drohgebärde hat direkt wieder funktioniert 1100 stk zu 5,70 wurden verkauft
@ Groucho ua !!
Bleibt dabei gebt euch nicht mit 20% Gewinn zufrieden das machen nur PennyZocker die auf Dauer immer verlieren !!
F A M E geht auf 30- 40€
Disziplin und Ausdauer und Geduld sind die Wichtigsten Tugenden eines erfolgreichen Spekulanten!!
Bleibt dabei gebt euch nicht mit 20% Gewinn zufrieden das machen nur PennyZocker die auf Dauer immer verlieren !!
F A M E geht auf 30- 40€
Disziplin und Ausdauer und Geduld sind die Wichtigsten Tugenden eines erfolgreichen Spekulanten!!
Keine Angst, bleibe dabei. Bin übernächste Woche für drei Wochen im Urlaub. Werde höchstens einen Stopp setzen kurz über meinem Einstand. War mir schon klar, dass es nicht jeden Tag nach oben gehen kann. Wir brauchen auch mal News/ Empfehlungen zur Unterfütterung!
@Groucho Das kannst Du uns nicht antun
Investiere die kohle vom Urlaub lieber in F A M E dann kannst Du nächstes Jahr 8 Wochen Luxus Urlaub machen !
Investiere die kohle vom Urlaub lieber in F A M E dann kannst Du nächstes Jahr 8 Wochen Luxus Urlaub machen !
Werde gleich mal nachkaufen - Niveau scheint mir günstig. Ich suche einen würdigen Vertreter während meines Urlaubs, lieber Buffett. Würdest Du das vielleicht übernehmen... ?der Thread darf ja nicht einschlafen...
[posting]18.058.024 von Groucho Marx am 28.09.05 11:54:16[/posting]auf Watchlist!
Muss noch n büschen Pulver trockenhalten für weitere Nachkäufe...
Ansonsten wächst mein Anteil jetzt stetig!
Ansonsten wächst mein Anteil jetzt stetig!
Heute mal wieder Umsatz auf Xetra!
Zeit Kurs Umsatz
13:27:24 5,65 1.688
Zeit Kurs Umsatz
13:27:24 5,65 1.688
Und in Frankfurt geht es wieder hoch:
5,64 zu 5,7
Das alte Spiel halt...
5,64 zu 5,7
Das alte Spiel halt...
... ich habe den Rücksetzer heute für einen ersten Einstieg genutzt. Mal sehen, wie es läuft.
mfg
hartmann217
mfg
hartmann217
Willkommen im Club, hartmann!
Keith... Kursanpassung des MM. mehr nicht.
@ all
MACD gibt brutales Kaufsignal.
MACD gibt brutales Kaufsignal.
[posting]18.062.940 von Beutelhuepfer am 28.09.05 16:50:07[/posting]Hoffentlich merkt es auch jemand.
[posting]18.063.057 von dominik0407 am 28.09.05 16:55:36[/posting]Hi dominik altes Warzengesicht
Ich will es mal hoffen.
Ich will es mal hoffen.
[posting]18.063.201 von Beutelhuepfer am 28.09.05 17:01:55[/posting]Musstest du das verraten? Jetzt weiß jeder, weshalb ich kein Bild eingestellt habe.
ja stell doch mal ein Bild ein. Schlimmer als unsere kanns ja kaum sein
Schönen Guten Morgen !!!!
Moin moin.
hab mal 2 Tage frei. Wird eigentlich Montag (3.10.) auch gehalndelt ?
hab mal 2 Tage frei. Wird eigentlich Montag (3.10.) auch gehalndelt ?
Moinmoin - sehe das klappt auch ohne mich. Muss erstmal den Tiefschlag mit meinem Intershop-Wandler von gestern verdauen...
Hat jemand nochmal das aktuelle Bid-Ask-Volumen? Merci...
Hat jemand nochmal das aktuelle Bid-Ask-Volumen? Merci...
Genau, steck mal Deine gestrigen Verluste wieder in FAME
Geld 5,53
Brief 5,65
Geld Stk. 181
Brief Stk. 1.000
Zeit 29.09.05 10:51:35
Geld 5,53
Brief 5,65
Geld Stk. 181
Brief Stk. 1.000
Zeit 29.09.05 10:51:35
@Groucho zu ISH hab ich ja meine Meinung im MTB gesagt wollte nur keiner hören!
Verluste gabs nicht - nur die schönen Gewinne sind wech Bin auch noch drin, außerdem habe ich FAME gestern schon nachgekauft. Habe was gegen "Klumpenbildung" im Depot
@Buffett: wie heißt Du denn im MTB?
@Groucho Auch Buffettvalue schreib dort wegen Simon , Welle ua nicht mehr.
Weißt Du Selbstdarsteller und Neurotiker haben an der Börse nix verloren
Weißt Du Selbstdarsteller und Neurotiker haben an der Börse nix verloren
Stimmt. Aber Welle schreibt ja jetzt nich mehr bei Berta. Werde ab November wieder aktiver dort...
Grundsätzlich hast Du recht: mit Egozentrikern diskutierts sich schlecht!
Grundsätzlich hast Du recht: mit Egozentrikern diskutierts sich schlecht!
Na, is ja mächtig was los heute! Alle schon im Herbsturlaub?!
Soll ich mal 10 K ins Bid stellen??????????????
[posting]18.079.300 von Buffettvalue am 29.09.05 15:36:56[/posting]Mach mal die werden Dir weggerissen.
Mit kleinen Stücken wieder runter, obwohl minütlich ne ad-hoc kommen kann, mutig.
Luft holen für die 6€ Marke so sehe ich das.
Mit kleinen Stücken wieder runter, obwohl minütlich ne ad-hoc kommen kann, mutig.
Luft holen für die 6€ Marke so sehe ich das.
mahlzeit zusammen
lausige umsätze heute...warten wir auf den nächsten tag des paketkäufers
an einem tag wie heute reichen 2k ask und die kleinen zitterbacken verkaufen
lausige umsätze heute...warten wir auf den nächsten tag des paketkäufers
an einem tag wie heute reichen 2k ask und die kleinen zitterbacken verkaufen
So Freunde heut hab ich einige Calls verkauft um Liqidität zu schaffen !!
Sollte F A M E nochmals unter 5€ fallen schlag ich richtig zu!!!
Nicht verbal sondern da werden wirklich die K´s gekauft!!!
Sollte F A M E nochmals unter 5€ fallen schlag ich richtig zu!!!
Nicht verbal sondern da werden wirklich die K´s gekauft!!!
[posting]18.081.671 von Buffettvalue am 29.09.05 17:47:49[/posting]Wird ja auch mal Zeit.
Ab 2k Fame darfst Du mich auch duzen.
Ab 2k Fame darfst Du mich auch duzen.
Sir Beutelhuepfer!!
Bin schon weit darüber!!
Bin schon weit darüber!!
Kursziel 30-50 € mit Sicht auf 1-3 Jahre!!
[posting]18.082.900 von Buffettvalue am 29.09.05 18:49:01[/posting]Na denn willkommen im Club der Spacken.
Ich bin immer wieder begeistert von.....Arques Industries
Die richtigen Profis von R&P sind schon mal bei F.A.M.E dabei.
Ich bin immer wieder begeistert von.....Arques Industries
Die richtigen Profis von R&P sind schon mal bei F.A.M.E dabei.
[posting]18.083.124 von Buffettvalue am 29.09.05 19:03:35[/posting]Bei deinem Kursziel solltest du dir überlegen, ob du für den Nachkauf wirklich auf Kurse unter 5€ warten willst. Könnte eventuell daneben gehen.
in einem anderen fam1 thread hat jemand mal einen chart zur möglichen kursentwicklung/trendfortschreibung gepostet.
vielleicht hat ja jemand den link abgespeichert oder hast du, beutelhuepfer, eine idee?
vielleicht hat ja jemand den link abgespeichert oder hast du, beutelhuepfer, eine idee?
[posting]18.084.220 von blackyy am 29.09.05 20:03:26[/posting]Ich habe es Gefunden, das meinst Du doch oder?
Wahrscheinlich konsolidiert der Kurs jetzt erstmal wieder 1-2 Monate zwischen der 5€ und 6€-Marke, so wie es schon zwischen 4€ und 5€ der Fall war...
Nicht, wenn News kommen!
danke, beutel
denke aber, das es ein anderer war , habe schon mehrmals versucht mir den entsprechenden thread in der kompletten ansicht anzeigen zu lassen, bin dafür scheinbar nicht so geeignet; grr
@VC , wäre möglich, aber dann würden wir bis zur HV niemals bei 10,- € stehen
denke aber, das es ein anderer war , habe schon mehrmals versucht mir den entsprechenden thread in der kompletten ansicht anzeigen zu lassen, bin dafür scheinbar nicht so geeignet; grr
@VC , wäre möglich, aber dann würden wir bis zur HV niemals bei 10,- € stehen
ich denke eher das hier
@ blackyy:
Na ja, ersten steht der HV-Termin noch nicht fest und zweitens ebensowenig, dass der Kurs bei der HV 10€ beträgt.
Hoffentlich steigt der Kurs nicht weiter, sonst wird die KE so teuer...
Na ja, ersten steht der HV-Termin noch nicht fest und zweitens ebensowenig, dass der Kurs bei der HV 10€ beträgt.
Hoffentlich steigt der Kurs nicht weiter, sonst wird die KE so teuer...
@ VC
richtig, alles sind Vermutungen
aber schöne
richtig, alles sind Vermutungen
aber schöne
so, und nun in einer schönen darstellung
Schöner Chart, dann stehen wir ja erst ganz am Anfang
Schönen Guten Morgen im Club der zukünftigen Millionäre !!
Moin ihr Schart-Deschnicker!
Herr Direktor Groucho !
Bitte um Erklärung was dies sein soll ??????????????
Bitte um Erklärung was dies sein soll ??????????????
Nu, wenn isch oos Socksen gömmen würd, hieße es "Schart-Deschnicker!"
Ach bist Du kein Jammer Ossi ??
Ne, ich bin n Jammer-Wessi! n Berliner-Urgestein...
Obwohl, eigentlich Spandauer. Aber diesen "Konflikt" kennen nur Berliner. . . (eine ähnliche Beziehung wie Köln und Düsseldorf)
Obwohl, eigentlich Spandauer. Aber diesen "Konflikt" kennen nur Berliner. . . (eine ähnliche Beziehung wie Köln und Düsseldorf)
[posting]18.090.362 von Buffettvalue am 30.09.05 10:57:33[/posting]Kursdrücker am Werk.
Heute bekommt man sicher noch welche unter 5€.
Heute bekommt man sicher noch welche unter 5€.
Prof Beutel !!
Unter 5€ kauf ich alles was kommt!!
Wieso willst Du schon verkaufen ? Sowas von ungeduldig
Unter 5€ kauf ich alles was kommt!!
Wieso willst Du schon verkaufen ? Sowas von ungeduldig
[posting]18.091.712 von Buffettvalue am 30.09.05 12:29:57[/posting]Von mir bekommst Du kein stück.
Boa is dat lahm heut...
Also unter 5 fallen die bitte nicht mehr, okay?!
Heut is son Tach, den man am besten im Bett verbringt...
mit wem auch immer!
Also unter 5 fallen die bitte nicht mehr, okay?!
Heut is son Tach, den man am besten im Bett verbringt...
mit wem auch immer!
ein schöner hammer mit weißem köpfchen wäre nicht schlecht.....jemand dabei???
1k bei 5,35€, müssten bei 5,45 beenden....
1k bei 5,35€, müssten bei 5,45 beenden....
Für alle, die glauben könnten, die Entwicklung im Bereich erneuerbarer Energien könnte bald ein Ende haben:
EU-Parlament will ein Viertel des Energiebedarfs mit erneuerbaren Energien decken
Das Europäische Parlament hält es für realistisch, den Anteil regenerativer Energien an der Energieversorgung bis zum Jahr 2020 auf 25 Prozent zu erhöhen. Das sind 5 Prozentpunkte mehr als das bisherige Ziel des Parlaments vorgibt. " Neue Studien kommen zu dem Ergebnis, dass eine Zielvorgabe von mindestens 25 Prozent realisierbar ist, wenn bessere Rahmenbedingungen für erneuerbare Energieträger und Energieeffizienz gegeben sind" , heißt es in einer Entschließung, die das EU-Parlament am 29.09.2005 verabschiedet hat.
Biomasse - der schlafende Riese unter den erneuerbaren Energieträgern
Der Erfolg erneuerbarer Energien sei nicht nur notwendig, um die klimapolitischen Ziele der EU zu erreichen, sondern auch, um die Export- und Innovationsfähigkeit der europäischen Wirtschaft sicherzustellen sowie um Arbeitsplätze zu schaffen, stellt das Parlament fest. Mit Nachdruck weist es zudem darauf hin, dass erneuerbare Energien die Abhängigkeit Europas von Energieeinfuhren verringern und damit politische und wirtschaftliche Risiken eindämmen. Um den Erneuerbaren Energien weiter zum Erfolg zu verhelfen, setzt das Parlament auf die Förderung von 21 verschiedenen Technologien. Besondere Bedeutung könne neben der schon jetzt sehr erfolgreichen Windenergie die Bioenergie bekommen. Unter der Überschrift " Biomasse - der schlafende Riese unter den erneuerbaren Energieträgern" heißt es in der Entschließung, dass die Bioenergie ihrer zahlreichen Vorzüge wegen besonders unterstützt werden müsse. So solle beispielsweise die Europäische Kommission die Mineralölkonzerne verpflichten, dem Benzin Bioethanol beizumischen und dessen Anteil am Kraftstoff schrittweise zu erhöhen.
Verbessert werden soll nach dem Willen des Parlamentes auch die Entwicklung neuer Technologien zur Nutzung erneuerbarer Energien – beispielweise Kraftwerke, die von Wellen oder Meeresströmungen angetrieben werden. Die Parlamentarier drängen deshalb darauf, im 7. Forschungsrahmenprogramm der EU 300 Millionen Euro jährlich für die Erneuerbare-Energien-Forschung bereitzustellen.
Gute Noten für Deutschland und Spanien
Das Parlament stellt namentlich Deutschland und Spanien gute Noten bei der Einführung erneuerbarer Energien aus. Diese Mitglieder hätten " einen geeigneten politischen Rahmen für die Erfüllung ihrer nationalen Zielvorgaben geschaffen" , heißt es in der Entschließung. Damit beziehen sich die Parlamentarier auf Fördermodelle, die einen Mindestpreis für Strom aus Erneuerbaren Energien vorschreiben, etwa das deutsche Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Auch bei einer europaweit harmonisierten Förderung der Erneuerbaren Energien könnten solche Einspeiseregelungen sinnvoll sein, um allen Technologien zum Erfolg zu verhelfen.
Das Papier kann im Internet heruntergeladen werden als Word-Dokument:
http://www.europarl.eu.int/registre/seance_pleniere/textes_d…
30.09.2005 Quelle: Informationskampagne für Erneuerbare Energien; EU-Parlament © Heindl Server GmbH
EU-Parlament will ein Viertel des Energiebedarfs mit erneuerbaren Energien decken
Das Europäische Parlament hält es für realistisch, den Anteil regenerativer Energien an der Energieversorgung bis zum Jahr 2020 auf 25 Prozent zu erhöhen. Das sind 5 Prozentpunkte mehr als das bisherige Ziel des Parlaments vorgibt. " Neue Studien kommen zu dem Ergebnis, dass eine Zielvorgabe von mindestens 25 Prozent realisierbar ist, wenn bessere Rahmenbedingungen für erneuerbare Energieträger und Energieeffizienz gegeben sind" , heißt es in einer Entschließung, die das EU-Parlament am 29.09.2005 verabschiedet hat.
Biomasse - der schlafende Riese unter den erneuerbaren Energieträgern
Der Erfolg erneuerbarer Energien sei nicht nur notwendig, um die klimapolitischen Ziele der EU zu erreichen, sondern auch, um die Export- und Innovationsfähigkeit der europäischen Wirtschaft sicherzustellen sowie um Arbeitsplätze zu schaffen, stellt das Parlament fest. Mit Nachdruck weist es zudem darauf hin, dass erneuerbare Energien die Abhängigkeit Europas von Energieeinfuhren verringern und damit politische und wirtschaftliche Risiken eindämmen. Um den Erneuerbaren Energien weiter zum Erfolg zu verhelfen, setzt das Parlament auf die Förderung von 21 verschiedenen Technologien. Besondere Bedeutung könne neben der schon jetzt sehr erfolgreichen Windenergie die Bioenergie bekommen. Unter der Überschrift " Biomasse - der schlafende Riese unter den erneuerbaren Energieträgern" heißt es in der Entschließung, dass die Bioenergie ihrer zahlreichen Vorzüge wegen besonders unterstützt werden müsse. So solle beispielsweise die Europäische Kommission die Mineralölkonzerne verpflichten, dem Benzin Bioethanol beizumischen und dessen Anteil am Kraftstoff schrittweise zu erhöhen.
Verbessert werden soll nach dem Willen des Parlamentes auch die Entwicklung neuer Technologien zur Nutzung erneuerbarer Energien – beispielweise Kraftwerke, die von Wellen oder Meeresströmungen angetrieben werden. Die Parlamentarier drängen deshalb darauf, im 7. Forschungsrahmenprogramm der EU 300 Millionen Euro jährlich für die Erneuerbare-Energien-Forschung bereitzustellen.
Gute Noten für Deutschland und Spanien
Das Parlament stellt namentlich Deutschland und Spanien gute Noten bei der Einführung erneuerbarer Energien aus. Diese Mitglieder hätten " einen geeigneten politischen Rahmen für die Erfüllung ihrer nationalen Zielvorgaben geschaffen" , heißt es in der Entschließung. Damit beziehen sich die Parlamentarier auf Fördermodelle, die einen Mindestpreis für Strom aus Erneuerbaren Energien vorschreiben, etwa das deutsche Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Auch bei einer europaweit harmonisierten Förderung der Erneuerbaren Energien könnten solche Einspeiseregelungen sinnvoll sein, um allen Technologien zum Erfolg zu verhelfen.
Das Papier kann im Internet heruntergeladen werden als Word-Dokument:
http://www.europarl.eu.int/registre/seance_pleniere/textes_d…
30.09.2005 Quelle: Informationskampagne für Erneuerbare Energien; EU-Parlament © Heindl Server GmbH
Guuuude Moooosche und nen schönen Feiertag Euch allen
Guten Morgen !! Ein wirklicher Spekulant hat keinen Feiertag! Heute gilts!!
F A M E S T R ON G B U Y !!!!!!!!!!
F A M E S T R ON G B U Y !!!!!!!!!!
[posting]18.113.754 von Buffettvalue am 03.10.05 08:36:47[/posting]Morgen zusammen
Buffet, leg schon mal ein Limit, heute geht`s unter 5€.
Buffet, leg schon mal ein Limit, heute geht`s unter 5€.
Prof Beutel !!
Danke für den Hinweis wollte das viele Geld schon verleihen
Danke für den Hinweis wollte das viele Geld schon verleihen
[posting]18.114.307 von Beutelhuepfer am 03.10.05 09:24:48[/posting]Möchte bis zum Mittag unter 5 noch etwas nachlegen, da ich am Nachmittag eingeladen bin.
Also Beutel, mach es nicht so spannend. Verkaufe deine letzten 2 k und gut ist.
Also Beutel, mach es nicht so spannend. Verkaufe deine letzten 2 k und gut ist.
keine chance werde alles bei 5,00 wegkaufen
[posting]18.115.077 von dominik0407 am 03.10.05 10:41:21[/posting]Du glaubst das ich Verkaufe?
Von mir gibt`s kein Stück mehr, Charttechnisch steht alles auf Kaufen, ab Morgen sieht die Welt schon wieder anders aus.
Zum Nachkaufen Ideal heute, stopp by Limit rein vielleicht hat man ja Glück.
Gruss Beutel
Von mir gibt`s kein Stück mehr, Charttechnisch steht alles auf Kaufen, ab Morgen sieht die Welt schon wieder anders aus.
Zum Nachkaufen Ideal heute, stopp by Limit rein vielleicht hat man ja Glück.
Gruss Beutel
Ja Beutel gebe deine letzten stücke ab und freue dich über den Kleingewinn unter 5€ schlag ich fürchterlich zu !!
Der Gewinn liegt im Einkauf!!!!!!!!!!!!!!!!!
Der Gewinn liegt im Einkauf!!!!!!!!!!!!!!!!!
[posting]18.115.696 von Buffettvalue am 03.10.05 11:30:16[/posting]Komisch, ich seh keinen der Kauft bei den Kursen.
Buffet kannst Du Du nicht Lesen?
Buffet kannst Du Du nicht Lesen?
[posting]18.115.780 von Beutelhuepfer am 03.10.05 11:35:18[/posting]Die paar Aufkäufer, die sonst für die Käufe verantwortlich sind, haben heute frei.
Unter 5€ heute kann schon gut sein.
Unter 5€ heute kann schon gut sein.
Na dann kauft mal schön...
ab 4,75 EUR bin ich auch an bord
ab 4,75 EUR bin ich auch an bord
ich kann mir gut vorstellen, was bei fame vor sich geht
in meinen augen ist es mangelndes vertrauen
und es wächst täglich, obwohl es nichtmal primär etwas mit fame zu tun hat
denn zum glück sitzen wir bei fame mit R&P im boot
in meinen augen ist es mangelndes vertrauen
und es wächst täglich, obwohl es nichtmal primär etwas mit fame zu tun hat
denn zum glück sitzen wir bei fame mit R&P im boot
[posting]18.115.383 von Beutelhuepfer am 03.10.05 11:06:15[/posting]Charttechnik bei solch einem Wert? Bei den paar Stücken täglich sicher ohne Aussagekraft.
Hmm, jetzt nur noch 5,00 EUR. Morgen gehts wohl darunter weiter...
[posting]18.121.654 von dominik0407 am 03.10.05 18:48:10[/posting]Auch bei solch einem Wert kannst Du die Charttechnik anwenden, erinnere Dich an das Gap close.
Ich denke morgen sehen wir freundlichere Kurse, bei den ganzen Käufern hier im Thread.
Allein unsere Alufolie kann noch 11,5k aufnehmen.
Bis Morgen Beutel
Ich denke morgen sehen wir freundlichere Kurse, bei den ganzen Käufern hier im Thread.
Allein unsere Alufolie kann noch 11,5k aufnehmen.
Bis Morgen Beutel
@Beutel
Für die paar hab ich auch noch Platz
Ich warte einfach ab bis das Geld irgerndwann auf mich einprasselt
Für die paar hab ich auch noch Platz
Ich warte einfach ab bis das Geld irgerndwann auf mich einprasselt
[posting]18.122.279 von Beutelhuepfer am 03.10.05 19:48:55[/posting]cap close? Keine Ahnung, wann war denn das?
Sehe auch nicht wirklich viele Käufer, heute waren es nur zwei Käufe mit niedrigen Stückzahlen. Die Käufer werden wohl eher tiefer zum Zuge kommen.
Wäre nicht schlecht, wenn ich mich da jetzt irre.
Sehe auch nicht wirklich viele Käufer, heute waren es nur zwei Käufe mit niedrigen Stückzahlen. Die Käufer werden wohl eher tiefer zum Zuge kommen.
Wäre nicht schlecht, wenn ich mich da jetzt irre.
Moin. Auf einen (weiteren) schönen Tag
....schu mer mal....
Moin! Ihr könnt gleich unter 5 Euro zukaufen - wer wollte das nochmal?!
So langsam reichts mit der Korrektur... max. noch bis zur 38 Tage Linie... also wer nochmal achkaufen will, sollte sich beeilen!
... jeder wartet, dass die 5 fällt (auch ich), aber fällt sie wirklich??
mfG
hartmann217
mfG
hartmann217
Fällt wohl nicht mehr unter 5€ auch gut damit bin und bleibe ich ja schön im plus ( MK 4,56 €) .
Nur ist es tatsächlich so wenn alle damit rechnen das unter 5 € geht ist es wahrscheinlicher , daß es in Rchtung 6€ geht .
Die Zttrigen sind wahrscheinlich draussen (Beutel auch ??? Groucho sowieso ???:laugh
Nur ist es tatsächlich so wenn alle damit rechnen das unter 5 € geht ist es wahrscheinlicher , daß es in Rchtung 6€ geht .
Die Zttrigen sind wahrscheinlich draussen (Beutel auch ??? Groucho sowieso ???:laugh
So Leute, jetzt ist Schluss mit Lustig.
Der spurt auf die 6€ kann beginnen, so schnell könnt Ihr gar nicht wie das passiert.
3,2,1....... Abschuss.
Der spurt auf die 6€ kann beginnen, so schnell könnt Ihr gar nicht wie das passiert.
3,2,1....... Abschuss.
Meine Indikatoren zeigen steigende Kurse an!! 6 € kommt!!!!!!!!!!!!
Jetzt geht es erst mal richtig nach unten.
Mal sehen, wann es einen Boden gibt.
Mal sehen, wann es einen Boden gibt.
[posting]18.129.028 von dominik0407 am 04.10.05 12:15:40[/posting]Die Gegenwehr hat eingesetzt, anschnallen bitte.
[posting]18.129.138 von Beutelhuepfer am 04.10.05 12:25:06[/posting]Gegenwehr?
Wohl doch eher ein müdes Zucken. Da möchte jemand noch unbedingt aussteigen.
Wohl doch eher ein müdes Zucken. Da möchte jemand noch unbedingt aussteigen.
hat der kurs nicht wunderbar auf der 38er linie aufgesetzt?!
[posting]18.129.527 von blackyy am 04.10.05 13:00:17[/posting]Ja das hat er blackyy.
@ domink
Meinst Du die 1,9k? die werden Ihm gleich weggefressen.
Das schlimme dabei ist ,der hätte die noch für über 6€ schmeissen können, welch eine Verschwendung.
@ domink
Meinst Du die 1,9k? die werden Ihm gleich weggefressen.
Das schlimme dabei ist ,der hätte die noch für über 6€ schmeissen können, welch eine Verschwendung.
Auch der Spread ist sehr Verführerisch.
Punktgenaue Landung auf der 38-Tage-Linie...respekt. Das war der Rücksetzer, den ich wollte. Ab jetzt gehts bergauf. Mibbm Nachkauf sollte man sich beeilen
wollte hier nicht jemand alles unter 5,- € wegkaufen?
[posting]18.131.190 von blackyy am 04.10.05 15:33:35[/posting]blackyy, alles Spacken hier.
Noch mal zum Nachdenken!!!!
Das ist aus dem Interview mit PM.
Was passiert mit den bisherigen Aktivitäten und wie soll das künftige Geschäftsmodell konkret aussehen? Welchen finanziellen Spielraum hat F.A.M.E.?
Die ursprünglichen Aktivitäten der Gesellschaft in der Medien- und Filmbranche wurden bereits im Jahr 2002 eingestellt. Die Restrukturierung der Gesellschaft wurde im Jahr 2003 mit der Verschmelzung der verbliebenen Tochtergesellschaften auf die Gesellschaft und mit dem Fortsetzungsbeschluss der Hauptversammlung vom 18.12.2003 abgeschlossen. Seitdem fungiert die Gesellschaft als Beteiligungsgesellschaft. Das Beteiligungsgeschäft soll nunmehr auf die Solarindustrie und die Branche der erneuerbaren Energien, insbesondere Biogas und Geothermie, konzentriert werden. Konkret soll sich die Gesellschaft insbesondere vorbörslich an Unternehmen beteiligen und diesen den Weg an den Kapitalmarkt bereiten. Unter besonderen Umständen sind jedoch auch Beteiligungen an bereits börsennotierten Unternehmen denkbar, sofern dies zu angemessenen Bewertungen möglich ist. Die Gesellschaft verfügt über liquide Mittel von rund 1,3 Millionen Euro. Mit diesen Mitteln ist eine erste Beteiligung geplant, in deren Anschluss eine Kapitalerhöhung durchgeführt werden soll. Die Konditionen der Kapitalerhöhung, die aller Voraussicht nach im vierten Quartal als Barkapitalerhöhung durchgeführt werden wird, werden zeitnah und unter Berücksichtigung der dann gegebenen Kapitalmarktverhältnisse festgesetzt werden.
Der Artikel von heute ist recht Interessant wie ich meine.
Welchen Rat würden Sie einem Anleger mit auf den Weg geben, der sich im Bereich Erneuerbare Energien engagieren will?
Neben Windparks und geschlossenen Solarfonds sowie der "Solar-Optimal"-Einzelanlage der S.A.G. Solarstrom gibt es einige interessante "New Energy"-Zertifikate und -Fonds wie den von Sarasin. Wer lieber in Einzelaktien investiert, dem rate ich bei Kursschwäche zu den Wind- und Solarstrom-Weltmarktführern Vestas Wind Systems, SolarWorld und Q Cells. Im Bereich Solarthermie und Biomasse gibt es noch kaum börsennotierte Aktien, aber risikobewußte Investoren konnten sich zuletzt im Sommer bei den ausserbörslichen Kapitalerhöhungen der Berliner Phönix SonnenWärme AG (zu 1 Euro) oder der Wiener EBES European Bio Energy Systems AG (zu 10 Euro) engagieren. Keine großen Kursgewinne, aber saubere Energie - und einige Prozent jährliche Rendite - liefert schließlich auch das Investment in eine Solaranlage auf dem eigenen Dach!
Herr Deml, wir bedanken uns für das Gespräch!
Das Interview führte Michael Lang.
Wir werden mit die ersten sein.
http://www.deraktionaer.de/xist4c/web/-Der-Realitaet-voraus-…
Noch mal zum Nachdenken!!!!
Das ist aus dem Interview mit PM.
Was passiert mit den bisherigen Aktivitäten und wie soll das künftige Geschäftsmodell konkret aussehen? Welchen finanziellen Spielraum hat F.A.M.E.?
Die ursprünglichen Aktivitäten der Gesellschaft in der Medien- und Filmbranche wurden bereits im Jahr 2002 eingestellt. Die Restrukturierung der Gesellschaft wurde im Jahr 2003 mit der Verschmelzung der verbliebenen Tochtergesellschaften auf die Gesellschaft und mit dem Fortsetzungsbeschluss der Hauptversammlung vom 18.12.2003 abgeschlossen. Seitdem fungiert die Gesellschaft als Beteiligungsgesellschaft. Das Beteiligungsgeschäft soll nunmehr auf die Solarindustrie und die Branche der erneuerbaren Energien, insbesondere Biogas und Geothermie, konzentriert werden. Konkret soll sich die Gesellschaft insbesondere vorbörslich an Unternehmen beteiligen und diesen den Weg an den Kapitalmarkt bereiten. Unter besonderen Umständen sind jedoch auch Beteiligungen an bereits börsennotierten Unternehmen denkbar, sofern dies zu angemessenen Bewertungen möglich ist. Die Gesellschaft verfügt über liquide Mittel von rund 1,3 Millionen Euro. Mit diesen Mitteln ist eine erste Beteiligung geplant, in deren Anschluss eine Kapitalerhöhung durchgeführt werden soll. Die Konditionen der Kapitalerhöhung, die aller Voraussicht nach im vierten Quartal als Barkapitalerhöhung durchgeführt werden wird, werden zeitnah und unter Berücksichtigung der dann gegebenen Kapitalmarktverhältnisse festgesetzt werden.
Der Artikel von heute ist recht Interessant wie ich meine.
Welchen Rat würden Sie einem Anleger mit auf den Weg geben, der sich im Bereich Erneuerbare Energien engagieren will?
Neben Windparks und geschlossenen Solarfonds sowie der "Solar-Optimal"-Einzelanlage der S.A.G. Solarstrom gibt es einige interessante "New Energy"-Zertifikate und -Fonds wie den von Sarasin. Wer lieber in Einzelaktien investiert, dem rate ich bei Kursschwäche zu den Wind- und Solarstrom-Weltmarktführern Vestas Wind Systems, SolarWorld und Q Cells. Im Bereich Solarthermie und Biomasse gibt es noch kaum börsennotierte Aktien, aber risikobewußte Investoren konnten sich zuletzt im Sommer bei den ausserbörslichen Kapitalerhöhungen der Berliner Phönix SonnenWärme AG (zu 1 Euro) oder der Wiener EBES European Bio Energy Systems AG (zu 10 Euro) engagieren. Keine großen Kursgewinne, aber saubere Energie - und einige Prozent jährliche Rendite - liefert schließlich auch das Investment in eine Solaranlage auf dem eigenen Dach!
Herr Deml, wir bedanken uns für das Gespräch!
Das Interview führte Michael Lang.
Wir werden mit die ersten sein.
http://www.deraktionaer.de/xist4c/web/-Der-Realitaet-voraus-…
[posting]18.131.492 von Beutelhuepfer am 04.10.05 15:52:14[/posting]Sehr gut erkannt für einen Beutel.
Ne, aber im Ernst,genau in die Richtung wird es gehen. Dabei ist die Sache mit Biogas nicht ganz so leicht umzusetzen wie dies bei Solar war. Die gesamten Prozesse sind dort wesentlich komplizierter (Baugenehmigung etc.).
Eine kleine Meldung dazu, nur damit auch "Spacken" erkennen um was es geht und der Kurs dürfte eine neue Dynamik entwickeln.
Ne, aber im Ernst,genau in die Richtung wird es gehen. Dabei ist die Sache mit Biogas nicht ganz so leicht umzusetzen wie dies bei Solar war. Die gesamten Prozesse sind dort wesentlich komplizierter (Baugenehmigung etc.).
Eine kleine Meldung dazu, nur damit auch "Spacken" erkennen um was es geht und der Kurs dürfte eine neue Dynamik entwickeln.
@ all
Vorsicht lasst Euch nicht rausdrücken, da sind wieder die 1 Stück Orders hatten wir schon mal.
16:47:37 4,95 V 1
16:47:23 4,95 V 1.000
15:56:18 5,00 V 1.600
15:33:55 4,95 V 1.000
14:29:33 5,01 V 200
14:20:20 5,01 V 250
13:29:57 4,99 V 350
12:22:34 4,97 V 300
12:18:10 4,92 V 500
12:15:51 4,87 V 1.000
12:12:49 4,82 V 1
12:12:41 4,82 V 1.499
12:10:07 4,96 V 760
10:51:56 5,00 V 601
10:33:15 5,05 V 60
10:07:03 5,10 V 800
09:11:10 5,10 E 1.150
Gruss Beutel
Vorsicht lasst Euch nicht rausdrücken, da sind wieder die 1 Stück Orders hatten wir schon mal.
16:47:37 4,95 V 1
16:47:23 4,95 V 1.000
15:56:18 5,00 V 1.600
15:33:55 4,95 V 1.000
14:29:33 5,01 V 200
14:20:20 5,01 V 250
13:29:57 4,99 V 350
12:22:34 4,97 V 300
12:18:10 4,92 V 500
12:15:51 4,87 V 1.000
12:12:49 4,82 V 1
12:12:41 4,82 V 1.499
12:10:07 4,96 V 760
10:51:56 5,00 V 601
10:33:15 5,05 V 60
10:07:03 5,10 V 800
09:11:10 5,10 E 1.150
Gruss Beutel
So etwas soll es auch geben.
4.10.2005: Börsennotierte Beteiligungsgesellschaft für Neue Energien will sich selbst auflösen - kein überzeugendes Konzept für Neuausrichtung
Die freiwillige Liquidation der Gesellschaft hat der Verwaltungsrat der ...
http://www.ecoreporter.de/index.php?action=,97,,,121,,,119_s…
4.10.2005: Börsennotierte Beteiligungsgesellschaft für Neue Energien will sich selbst auflösen - kein überzeugendes Konzept für Neuausrichtung
Die freiwillige Liquidation der Gesellschaft hat der Verwaltungsrat der ...
http://www.ecoreporter.de/index.php?action=,97,,,121,,,119_s…
[posting]18.133.563 von Beutelhuepfer am 04.10.05 17:49:05[/posting]Hast du den Eindruck, dass es so sein könnte?
[posting]18.135.742 von dominik0407 am 04.10.05 19:18:46[/posting]Nein dominik, nur bei der dünnen Nachrichtenlage und dem Kursverlauf
macht man sich halt ein paar Gedanken.
Man sollte auch nicht immer alles rosa rot sehen, auch ein paar Negative Kommentare sind bei mir sofern begründet immer willkommen.
Jetzt sollte auch mal langsam die Einladung zur HV. kommen, damit wir wissen wo wir dran sind.
PM. hat bei mir wegen der Feedback Aktion und den Dümmlichen Terminangaben viel Vertrauen eingebüsst.
Da bei Fame den Herren auf die Finger geschaut wird, bin ich da etwas ruhiger.
Bis denne Beutel
macht man sich halt ein paar Gedanken.
Man sollte auch nicht immer alles rosa rot sehen, auch ein paar Negative Kommentare sind bei mir sofern begründet immer willkommen.
Jetzt sollte auch mal langsam die Einladung zur HV. kommen, damit wir wissen wo wir dran sind.
PM. hat bei mir wegen der Feedback Aktion und den Dümmlichen Terminangaben viel Vertrauen eingebüsst.
Da bei Fame den Herren auf die Finger geschaut wird, bin ich da etwas ruhiger.
Bis denne Beutel
[posting]18.136.564 von Beutelhuepfer am 04.10.05 20:11:46[/posting]Eine kleine Meldung würde sicherlich dankbar aufgenommen. Nachdem, was kommuniziert wurde, dürfte es aber nicht mehr lange dauern, trotzdem bringt jeder Tag der verstreicht ein wenig mehr Unsicherheit bei einigen Marktteilnehmern. Die aktuellen Kursrückgänge sind natürlich ärgerlich, wo wir schon so nah an der 6€-Grene waren.
Aber man hat gesehen, wie schnell der Kurs auch wieder nach oben zu bringen ist.
Aber man hat gesehen, wie schnell der Kurs auch wieder nach oben zu bringen ist.
moin moin
welche gesellschaft löst sich denn auf, leider kann man den artikel ja nicht lesen
da es ein "verwaltungsrat" beschlossen hat, wird es wohl eine schweizer oder österreichische firma sein
welche gesellschaft löst sich denn auf, leider kann man den artikel ja nicht lesen
da es ein "verwaltungsrat" beschlossen hat, wird es wohl eine schweizer oder österreichische firma sein
moin moin
sollte auf jedenfall nicht fame betreffen..
aber könnte trotzdem ein interessanter tag werden, im positiven sinne...
sollte auf jedenfall nicht fame betreffen..
aber könnte trotzdem ein interessanter tag werden, im positiven sinne...
Moinmoin! Der Großteil der ziemlich heftigen Konsolidierung dürfte abgeschlossen sein... bald wieder über fünf...
>>PM. hat bei mir wegen der Feedback Aktion und den Dümmlichen Terminangaben viel Vertrauen eingebüsst
ja, da hast du völlig recht, beutel, wenn ich bedenke ich hätte meine feedback aktien behalten, würde ich ws genauso einen frust schieben wie berta. aus 4-6 wochen sind nun schon 8-9 monate geworden.
von daher bin ich auch nicht überzeugt, daß die einladung zur HV bald kommt. lasse mich natürlich aber gerne überraschen....
anfürsich wollte ich nach jahresfrist (dez/jan) verkaufen, allerdings bekomme ich immer mehr den eindruck, daß es ws sinnvoller sein wird noch etwas mehr zeit zu investieren....
ja, da hast du völlig recht, beutel, wenn ich bedenke ich hätte meine feedback aktien behalten, würde ich ws genauso einen frust schieben wie berta. aus 4-6 wochen sind nun schon 8-9 monate geworden.
von daher bin ich auch nicht überzeugt, daß die einladung zur HV bald kommt. lasse mich natürlich aber gerne überraschen....
anfürsich wollte ich nach jahresfrist (dez/jan) verkaufen, allerdings bekomme ich immer mehr den eindruck, daß es ws sinnvoller sein wird noch etwas mehr zeit zu investieren....
hier, was interessantes, bei mir kam die zeitung gestern nciht, ich zitiere aus einem anderen board (ihr wisst ja wo ich bin) und bedanke mich bei brauner bär für die info:
Zitat von Brauner Bär
Im heutigen AKTIONÄR (S.18) ist in der Titelstory auch ein kurzer Bericht zu FAME
Wörtlich heisst es:" Die Aktie könnte sich zu einer ähnlichen Erfolgsstorry entwickeln wie R+P Sun Energy"
Zitat von Brauner Bär
Im heutigen AKTIONÄR (S.18) ist in der Titelstory auch ein kurzer Bericht zu FAME
Wörtlich heisst es:" Die Aktie könnte sich zu einer ähnlichen Erfolgsstorry entwickeln wie R+P Sun Energy"
Na, bei soner positiven Nachricht muss natürlich erstmal abgeladen werden...
Berta Roker - nein, ich weiß nicht in welchem Board du bist. Deine Empfehlungen haben meistens Hintergrund und entwickeln sich positiv.
Bitte Boardangabe.
Bitte Boardangabe.
Ich bin eigentlich sehr froh dass die "Der Aktionär" Leser erstmal nicht investieren.
Die können ruhig später mit einer großen Titelblattstory bedacht werden
Die können ruhig später mit einer großen Titelblattstory bedacht werden
hehe alu
ja das wär auch ok
da steht dann sicher auch ne wkn zum ordern
@piz
du willst mich sicher nur bei w:o verpfeifen, wenn ich das board nenne
ja das wär auch ok
da steht dann sicher auch ne wkn zum ordern
@piz
du willst mich sicher nur bei w:o verpfeifen, wenn ich das board nenne
Ick wills ja nich beschreien, aber der Verkäufer sollte jetzt echt aufpassen, das ihm nicht Stück ausgehen!
[posting]18.148.088 von Groucho Marx am 05.10.05 14:59:34[/posting]Tach zusammen
Alles versprüht gute Laune und bei + 0,30 cents gehen dem Verkäufer mal wieder die Stücke aus, ist ja wieder so wie immer hier.
Hör mal Berta, wie isses eigentlich im Master Traders Board?
http://www.mastertraders.de/boersenforum/search.php?s=72a48f…
Beutel
Alles versprüht gute Laune und bei + 0,30 cents gehen dem Verkäufer mal wieder die Stücke aus, ist ja wieder so wie immer hier.
Hör mal Berta, wie isses eigentlich im Master Traders Board?
http://www.mastertraders.de/boersenforum/search.php?s=72a48f…
Beutel
Kann mir bitte mal jemand erklären, wo die Werte von FAME sind? was haben sie?
DANKE!
LG
ADERA
DANKE!
LG
ADERA
FAME ist ein leerer Mantel mit ca 1,2 Mio€ Cash. Fame soll von Phillip Moffat einem der bekanntesten Mantelspezialisten zu einer Beteiligungsgesellschaft im Bereich Biogas-Geothermie-Energie umgeandelt werden.
Es soll sich auch an vorbörslichen Unternehmen beteiligt werden. Im Aktionär war ein ganz gutes Interview.
http://www.deraktionaer.de/xist4c/web/Fokus-Umweltbranche_id…
Zur Zeit warten wir halt frohlockend auf weitere Infos zur Neuausrichtung.
Es soll sich auch an vorbörslichen Unternehmen beteiligt werden. Im Aktionär war ein ganz gutes Interview.
http://www.deraktionaer.de/xist4c/web/Fokus-Umweltbranche_id…
Zur Zeit warten wir halt frohlockend auf weitere Infos zur Neuausrichtung.
Solarenergie nehmen wir natürlich auch noch mit...
Mich würde mal Interessieren, welches Unternehmen die an die Börse bringen (begleiten wollen) ist bestimmt ein Ableger von R&P.
Die Kracher Meldung kommt bestimmt schon zuerst, die wollen doch glänzen und uns die Barkaperh. versüssen, was Denkt Ihr?
Lt. Aussage von PM. haben die ja schon eine Interessante Beteiligung bzw.
haben diese schon getätigt.
Ja wer könnte da in frage kommen?
Beutel
Die Kracher Meldung kommt bestimmt schon zuerst, die wollen doch glänzen und uns die Barkaperh. versüssen, was Denkt Ihr?
Lt. Aussage von PM. haben die ja schon eine Interessante Beteiligung bzw.
haben diese schon getätigt.
Ja wer könnte da in frage kommen?
Beutel
[posting]18.152.348 von Beutelhuepfer am 05.10.05 19:16:16[/posting]Es wird nicht mehr lange dauern Beutel und du wirst es wissen. Es kommt aktuell Bewegung ins Spiel!
Morsche Genossen! Lassen wir uns auch heute wieder überraschen:
die 4566 stk im ask kommen mir irgendwie bekannt vor
[posting]18.160.207 von blackyy am 06.10.05 10:41:39[/posting] Klär mich bitte auf.
Heute will gar keine Gegenwehr aufkommen...
Wo seid ihr eigentlich alle?! Drachen-steigen?
Wo seid ihr eigentlich alle?! Drachen-steigen?
@dominik
genau die aktienzahl hatten wir auch schon als bei knapp unter 6,- € der kurs gedrückt wurde...
genau die aktienzahl hatten wir auch schon als bei knapp unter 6,- € der kurs gedrückt wurde...
Hi at all,
angenehmer Thread hier; hab mir heute noch ein Paar FAME`s unters Kopfkissen gelegt.
Ich glaube, dass besonders für Beteiligungsgesellschaften in nächster Zeit (evtl. 2 - 3 Jahre?) im wahrsten Sinne des Wortes "die Sonne" scheinen wird. Die erste vorsichtige Gier bei Börsengängen ist ja schon wieder zu beobachten.
Hoffe auf ein angenehmes Erwachen
Gruß
TD
angenehmer Thread hier; hab mir heute noch ein Paar FAME`s unters Kopfkissen gelegt.
Ich glaube, dass besonders für Beteiligungsgesellschaften in nächster Zeit (evtl. 2 - 3 Jahre?) im wahrsten Sinne des Wortes "die Sonne" scheinen wird. Die erste vorsichtige Gier bei Börsengängen ist ja schon wieder zu beobachten.
Hoffe auf ein angenehmes Erwachen
Gruß
TD
schönen Guten Morgen !
Wunderschönes Herbstwetter bei uns!!!
Wunderschönes Herbstwetter bei uns!!!
Einen ebenso schönen Morgen, Buffett!
Ja, ein weiterer wundervoller Tag ist im Anmarsch... so, ich fahre Anfang nächster Woche nach Sardinien und hoffe, ihr kümmert Euch fein um den Thread und vor allem: UM DEN KURS! Werde KEINEN Stopp eingeben, da ich Eurer Kurspflege vertraue!
Ja, ein weiterer wundervoller Tag ist im Anmarsch... so, ich fahre Anfang nächster Woche nach Sardinien und hoffe, ihr kümmert Euch fein um den Thread und vor allem: UM DEN KURS! Werde KEINEN Stopp eingeben, da ich Eurer Kurspflege vertraue!
Achso: same procedure as every day...
[posting]18.175.708 von Buffettvalue am 07.10.05 08:57:49[/posting]Guten Morgen Ihr Schnarschnasen
Buffet wie war das Essen Gestern.
Buffet wie war das Essen Gestern.
Beutel !! Bei Lafer ist es immer Top er ist mit Thieltges zusammen einer der Grossen Künstler!!
So. nun hat uns der Kursdrücker wieder unter die 5€ gebracht.
Immer wieder mal tauchen die ominösen 4566 Stücke im ask auf, verkaufen
will er sie aber nicht, was sagt uns das?
Beim nächsten mal wenn ich das sehe schnapp ich die mir, ob der dann blöd....
Gruss Beutel
Immer wieder mal tauchen die ominösen 4566 Stücke im ask auf, verkaufen
will er sie aber nicht, was sagt uns das?
Beim nächsten mal wenn ich das sehe schnapp ich die mir, ob der dann blöd....
Gruss Beutel
beutel, ich nehme dich beim wort!
und wenn nicht, fasse ich dich an deinem .....
und wenn nicht, fasse ich dich an deinem .....
Schönen Urlaub Groucho
ist das beste was man machen kann-
wir warten weiter wie die spacken
vll. klappt`s ja mit neuer Kurstafel
in der nächsten Woche
ist das beste was man machen kann-
wir warten weiter wie die spacken
vll. klappt`s ja mit neuer Kurstafel
in der nächsten Woche
[posting]18.181.624 von blackyy am 07.10.05 16:25:24[/posting]Du pöser Pube Du
vll. klappt`s ja mit neuer Kurstafel
auf einmal die anderen auch wieder da
Hier wird man noch bekloppt!
auf einmal die anderen auch wieder da
Hier wird man noch bekloppt!
Danke, fühl mich auch total ausgebrannt. . . ich brauche jetzt das Meer und die gute Seeluft!
Machts gut, Jungs & Mädels!
Und denkt dran: schön den Kurs pflegen; ich mach ab und zu mal Kontrollblicke, wenn ich n Internet-Cafe sehe
Machts gut, Jungs & Mädels!
Und denkt dran: schön den Kurs pflegen; ich mach ab und zu mal Kontrollblicke, wenn ich n Internet-Cafe sehe
Auch von mir schönen Urlaub
Schätze Du wirst hier nicht viel verpassen, die Sache zieht sich wohl noch bischen
Schätze Du wirst hier nicht viel verpassen, die Sache zieht sich wohl noch bischen
Danke, Alu! Das denke ich auch...
So, bin jetze aba wirklisch weg!
So, bin jetze aba wirklisch weg!
Dem Prof Groucho
einen schönen und erholsamen Urlaub!
einen schönen und erholsamen Urlaub!
Guten Morgen FAME Gemeinde
wünsche auch einen wunderschönen guten Morgen
Schönen Sonnigen
Herbstmorgen
Herbstmorgen
Scheiss Telekom, war 2 Tage vom Virtuellen Geschehen abgeschnitten.
Dann obendrein noch nen Long auf den Dax am Freitag Abend Gekauft, ist zum Glück gut gegangen.
Also was gibt`s neues.
Beutel
Dann obendrein noch nen Long auf den Dax am Freitag Abend Gekauft, ist zum Glück gut gegangen.
Also was gibt`s neues.
Beutel
Nix neues, immer noch die selben Leute in der FAME HV-Warteschleife.
[posting]18.213.146 von Alufoliengriller am 10.10.05 15:45:21[/posting]Bei Questos sammelt wieder jemand.
Ich rechne da auch noch dieses Jahr mit news.
Mir ist schon ganz warm vor lauter Mäntel.
Ich rechne da auch noch dieses Jahr mit news.
Mir ist schon ganz warm vor lauter Mäntel.
Heut wird mal wieder fast 2% des grundkapitals bewegt ohne den Kurs zu beeinflussen.
Die 4566 haben auch einen Abnehmer gefunden.
An anderen Tagen langen 1/5 der Umsätze für 10% Plus.
Die 4566 haben auch einen Abnehmer gefunden.
An anderen Tagen langen 1/5 der Umsätze für 10% Plus.
[posting]18.214.691 von Alufoliengriller am 10.10.05 17:20:44[/posting]Bis zur HV. wird das auch weiter so gehen Range zwischen 4,5-6€.
Wer von Euch war das bei Questos?
17:09:48 0,80 V 2.638
17:08:27 0,79 V 1.000
17:07:32 0,79 V 1.350
13:41:07 0,78 V 7.500
13:38:58 0,77 V 1.000
13:28:46 0,76 V 2.000
Wer von Euch war das bei Questos?
17:09:48 0,80 V 2.638
17:08:27 0,79 V 1.000
17:07:32 0,79 V 1.350
13:41:07 0,78 V 7.500
13:38:58 0,77 V 1.000
13:28:46 0,76 V 2.000
Also ich wars schonmal nicht Hatte ich aber mal vor FAME verfolgt.
Bei Questos steht ja doch immernoch der Kapitalschnitt 1:20 an, oder ?
Bei Questos steht ja doch immernoch der Kapitalschnitt 1:20 an, oder ?
[posting]18.215.077 von Alufoliengriller am 10.10.05 17:44:57[/posting]Da wird erst mal gar nichts beschnitten.
In der letzten HV. ging nur nicht Top 7 durch, ist aber lt. Börsenmantel com.
kein Problem.
Die haben mit befreundeten Investoren über 50% eingesammelt, da lässt sich das ein oder andere schon machen.
So nun zurück zur Fame AG , ordentliche Umsätze mehr ist eigentlich nicht
zu sagen.
Beutel
In der letzten HV. ging nur nicht Top 7 durch, ist aber lt. Börsenmantel com.
kein Problem.
Die haben mit befreundeten Investoren über 50% eingesammelt, da lässt sich das ein oder andere schon machen.
So nun zurück zur Fame AG , ordentliche Umsätze mehr ist eigentlich nicht
zu sagen.
Beutel
1% Plus ist doch schonmal sehr schön
[posting]18.215.793 von Alufoliengriller am 10.10.05 18:42:46[/posting]Ja gaaaaaanz toll.
Wenn das so weiter geht, stehen wir in 10 Jahren bei 7€
Wenn das so weiter geht, stehen wir in 10 Jahren bei 7€
soo 5,03 sollten hoffentlich halten...und morgen dann 7€ wer will denn schon 10 jahre warten wenns auch in einem tag geht
So, ein letzter Gruß an die FAME-Gemeinde!
Morgen früh gehts bei mir los (4:30 aufstehen:cry. . .
Ganz schön was los heute - ohne Bewegung.
Schön die Ohren steif halten!!!
Morgen früh gehts bei mir los (4:30 aufstehen:cry. . .
Ganz schön was los heute - ohne Bewegung.
Schön die Ohren steif halten!!!
...nicht nur die Ohren
Schönen Urlaub Du Spacko
Schönen Urlaub Du Spacko
[posting]18.216.661 von Groucho Marx am 10.10.05 19:23:02[/posting]Tschau Groucho
4:30? da ist ja der ganze Urlaub dahin.
Gute Erholung und schönes Wetter wünsch ich Dir.
Dein Thread wird bis dahin mit Ranken, Moos und Efeu überzogen sein.
4:30? da ist ja der ganze Urlaub dahin.
Gute Erholung und schönes Wetter wünsch ich Dir.
Dein Thread wird bis dahin mit Ranken, Moos und Efeu überzogen sein.
wie war das doch mit effeu und moos..
Ist ja gar nix los hier...seit wohl alle ausgeflogen
habe gestern aufjednefall noch die 5,03 weggekauft - fand das der chart so besser aussieht-
Ist ja gar nix los hier...seit wohl alle ausgeflogen
habe gestern aufjednefall noch die 5,03 weggekauft - fand das der chart so besser aussieht-
[posting]18.228.381 von mobay am 11.10.05 15:59:35[/posting]Hab ich Geklaut aus dem MT. Board.
Mal schauen, ob unser Verkäufer nun die Fronten wechselt :
Ich hatte gerade ein zwar kurzes, aber trotzdem interessantes Telefonat bezgl. Fame1. Die HV findet voraussichtlich Ende November statt und voraussichtlich Anfang nächster Woche wird darüber informiert.
Mal schauen, ob unser Verkäufer nun die Fronten wechselt :
Ich hatte gerade ein zwar kurzes, aber trotzdem interessantes Telefonat bezgl. Fame1. Die HV findet voraussichtlich Ende November statt und voraussichtlich Anfang nächster Woche wird darüber informiert.
ENDLICH GEHT ES LOS!
darauf haben wir nun wirklich lange warten müssen
schon nächste woche gibts dann sicher die tagesordnung und einladung zur hv
dann wissen wir endlich, was reinecke und pohl mit der firma vorhaben!!!!!
darauf haben wir nun wirklich lange warten müssen
schon nächste woche gibts dann sicher die tagesordnung und einladung zur hv
dann wissen wir endlich, was reinecke und pohl mit der firma vorhaben!!!!!
naja diese Infos zur angeblichen HV Einladung hatten wir ja schon paar mal.
Wie sicher soll dass denn diesmal sein ?
Wie sicher soll dass denn diesmal sein ?
[posting]18.229.906 von Alufoliengriller am 11.10.05 17:06:35[/posting]Ruuuuf mich an.
Glaub ich schon, die Zeit ist reif für Fame.
Glaub ich schon, die Zeit ist reif für Fame.
die info ist zuverlässig
Wie wird denn Fame zukünftig heißen?? Auf der HV wird doch sicher ein neuer Name beschlossen!
kommt Zeit kommt Rat!
wo wird die hv eigentlich stattfinden, schon eine idee?????
[posting]18.232.412 von mobay am 11.10.05 19:44:54[/posting]Hamburg
Hauptsitz ist aber doch in münchen.....
Hamburg ist doch bloss ein Büro von Fam1
München wäre mir lieber.....
Hamburg ist doch bloss ein Büro von Fam1
München wäre mir lieber.....
bin auch für München
Auch ich habe gehört, dass die HV in HH stattfinden soll.
naja, da wirds ja hoffentlich auch ein Weizenbier geben...
[posting]18.233.195 von Alufoliengriller am 11.10.05 20:26:07[/posting]Ne Alu, da gibt`s Aal und den kannst Du dann in Flensburger Tunken.
Na, heute ist der Kursdrücker wieder unterwegs. Er dürfte bald ausgedient haben.
Na hoffentlich, es nervt langsam.
Immer das selbe Spiel,
Immer das selbe Spiel,
@die Dame von der Küste
Telefonier doch nochmal bitte
[posting]18.258.109 von FriFli am 13.10.05 13:22:51[/posting]
Sagt leise Tschüss zur 5€ Marke.
Heute ist der letzte Tag zum spielen, ab Montag bekommt der Verkäufer seine Förmchen abgenommen.
Die Spannung steigt, wer hat recht, der Verkäufer oder wir? viel kann nicht passieren der Kurs dürfte bei 2,07€ einen Boden finden.
Gruss Beutel
Heute ist der letzte Tag zum spielen, ab Montag bekommt der Verkäufer seine Förmchen abgenommen.
Die Spannung steigt, wer hat recht, der Verkäufer oder wir? viel kann nicht passieren der Kurs dürfte bei 2,07€ einen Boden finden.
Gruss Beutel
LOL-jawohl bei 2,07 kauf ich glaub ich auch wieder ein stücke bina ber grad mit 5k gut bedient...
Auch bei Questos hat sich gerade jemand mit 12,5k bedient.
@ mobay
Dann hast Du ja noch platz für 6,5k Fame.
@ mobay
Dann hast Du ja noch platz für 6,5k Fame.
Da habt Ihr mal was zu Lesen, Carthago kann es auch.
Carthago Capital AG: Erfolgreicher Börsengang der informica.de AG
14.10.2005 (11:48)
Die informica.de AG (WKN 526620/ISIN DE0005266209), eine 1999 gegründete, indirekte Tochtergesellschaft der Carthago Capital Beteiligungen AG (News/Kurs/Chart/Board), konnte heute erfolgreich ihr Debüt an der Börse Frankfurt geben. Der erste Kurs im Freiverkehr wurde mit Euro 5,00 festgestellt. In den Handel einbezogen wurden sämtliche 350.000 Aktien der Gesellschaft. Die informica.de AG strebt mit der Aufnahme der Notierung eine Verbreiterung der Aktionärsstruktur an, um eine solide Basis für eine mittelfristig geplante Kapitalerhöhung zu legen.
Die informica.de AG ist eine im Freiverkehr notierte Beteiligungsgesellschaft mit Schwerpunkt auf Investments im Internet- und Medienbereich. Dabei konzentriert sich die Gesellschaft vor allem auf Investments in kleinere, unnotierte Beteiligungen.
Die Carthago Capital Beteiligungen AG ist eine seit 2000 im Freiverkehr notierte Beteiligungsgesellschaft, die über ihre Tochtergesellschaften in den Bereichen Value Investments (Carthago Value Invest AG) und Corporate-Finance- Beratung/Vermittlung von Börsenmanteln (Carthago Capital Consulting AG) tätig ist.
R&P, die können natürlich auch was.
EQS-News: Reinecke + Pohl Sun Energy AG erhält Auftrag für weltweit größte Photovoltaikaufdachanlage mit CTS Dünnschichtmodulen
14.10.2005 (10:07)
Reinecke + Pohl Sun Energy AG / Vertrag
14.10.2005
Corporate-Mitteilung übermittelt durch die EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
Hamburg, 14.10.2005 - Die Nastro-Umwelttechnik GmbH, Meppen, eine 100 prozentige Tochter der Reinecke + Pohl Sun Energy AG, Hamburg, hat mit der Entsorgungsgesellschaft Westmünsterland mbH (EGW) Verträge zur Errichtung eines Solarkraftwerkes auf den Dachflächen der kommunalen Entsorgungsgesellschaft des Kreises Borken mit einer Spitzenleistung von 1,4 Megawatt geschlossen. Bau und Inbetriebnahme der Solarkraftanlage werden in drei Bauabschnitten durchgeführt. Das Projekt stellt mit einem Auftragsvolumen von über 6 Mio. Euro die weltweit größte Photovoltaikaufdachanlage mit CTS Dünnschichtmodulen dar.
"Dass wir die Ausschreibung für dieses Projekt gewonnen haben, bestätigt unsere hervorragende Position als Anbieter schlüsselfertiger Photovoltaik-Großanlagen", so Martin Schulz-Colmant, Vorstandssprecher der Reinecke + Pohl Sun Energy AG. "Die innovative Technik und die Größe dieser Anlage verdeutlichen, dass die Photovoltaik bei der Energieversorgung einen immer größeren Stellenwert einnimmt", so Schulz-Colmant weiter.
"Wir freuen uns, dass unsere Solarmodule für diese repräsentative Solaranwendung eingesetzt werden", fügt Stephan Hansen, Geschäftsführer der First Solar GmbH, hinzu. "Dieses Projekt bestätigt, dass unsere innovativen Dünnschichtmodule auch für große Aufdachprojekte sehr wettbewerbsfähig sind."
In den ersten beiden Bauabschnitten wird die Reinecke + Pohl Sun Energy 13.444 Solarmodule des amerikanischen Modulherstellers First Solar vom Typ FS-60 auf einer Dachfläche von 10.000 Quadratmetern installieren. Die ersten 800 kWp des Solarkraftwerkes werden noch in diesem Jahr in Betrieb genommen.
Mit dem dritten Bauabschnitt wird im Januar 2006 begonnen und die Inbetriebnahme wird im ersten Quartal 2006 erfolgen. Für das gesamte Projekt werden somit an die 24.000 Solarmodule auf einer Fläche von über 17.000 Quadratmetern installiert.
Über Reinecke + Pohl Sun Energy AG:
Die Reinecke + Pohl Sun Energy AG ist ein technologisch führender Anbieter für die Realisierung von Photovoltaik-Großanlangen in Deutschland und Europa. Das Unternehmen adressiert als Hersteller-unabhängiger Systemanbieter schlüsselfertige Solarkraftwerke exklusiv an Einzelinvestoren und institutionelle Investoren. Die Nastro-Umwelttechnik GmbH ist als operatives Tochterunternehmen im Konzern für die technische Umsetzung der solaren Großprojekte verantwortlich. Die Reinecke + Pohl Sun Energy AG geht davon aus, einen Umsatz von 116 Mio. EUR bei einem EBIT (Ergebnis vor Zinsen und Steuern) von 10,2 Mio. EUR in 2006 zu erzielen.
Reinecke + Pohl Sun Energy AG ISIN: DE0005250708 WKN: 525070 Geregelter Markt (Börse Düsseldorf) Xetra (fortlaufender Handel) Kontakt: Martin Schulz-Colmant ABC-Str. 19 20354 Hamburg Tel.: (040) 696528-0 Fax: (040) 696528-58 e-mail: info@rpse.de www.rpse.de
Veröffentlichungen honorarfrei; um ein Belegexemplar wird gebeten
EquityStory AG 14.10.2005
-------------------------------------------------------------------------
Carthago Capital AG: Erfolgreicher Börsengang der informica.de AG
14.10.2005 (11:48)
Die informica.de AG (WKN 526620/ISIN DE0005266209), eine 1999 gegründete, indirekte Tochtergesellschaft der Carthago Capital Beteiligungen AG (News/Kurs/Chart/Board), konnte heute erfolgreich ihr Debüt an der Börse Frankfurt geben. Der erste Kurs im Freiverkehr wurde mit Euro 5,00 festgestellt. In den Handel einbezogen wurden sämtliche 350.000 Aktien der Gesellschaft. Die informica.de AG strebt mit der Aufnahme der Notierung eine Verbreiterung der Aktionärsstruktur an, um eine solide Basis für eine mittelfristig geplante Kapitalerhöhung zu legen.
Die informica.de AG ist eine im Freiverkehr notierte Beteiligungsgesellschaft mit Schwerpunkt auf Investments im Internet- und Medienbereich. Dabei konzentriert sich die Gesellschaft vor allem auf Investments in kleinere, unnotierte Beteiligungen.
Die Carthago Capital Beteiligungen AG ist eine seit 2000 im Freiverkehr notierte Beteiligungsgesellschaft, die über ihre Tochtergesellschaften in den Bereichen Value Investments (Carthago Value Invest AG) und Corporate-Finance- Beratung/Vermittlung von Börsenmanteln (Carthago Capital Consulting AG) tätig ist.
R&P, die können natürlich auch was.
EQS-News: Reinecke + Pohl Sun Energy AG erhält Auftrag für weltweit größte Photovoltaikaufdachanlage mit CTS Dünnschichtmodulen
14.10.2005 (10:07)
Reinecke + Pohl Sun Energy AG / Vertrag
14.10.2005
Corporate-Mitteilung übermittelt durch die EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
Hamburg, 14.10.2005 - Die Nastro-Umwelttechnik GmbH, Meppen, eine 100 prozentige Tochter der Reinecke + Pohl Sun Energy AG, Hamburg, hat mit der Entsorgungsgesellschaft Westmünsterland mbH (EGW) Verträge zur Errichtung eines Solarkraftwerkes auf den Dachflächen der kommunalen Entsorgungsgesellschaft des Kreises Borken mit einer Spitzenleistung von 1,4 Megawatt geschlossen. Bau und Inbetriebnahme der Solarkraftanlage werden in drei Bauabschnitten durchgeführt. Das Projekt stellt mit einem Auftragsvolumen von über 6 Mio. Euro die weltweit größte Photovoltaikaufdachanlage mit CTS Dünnschichtmodulen dar.
"Dass wir die Ausschreibung für dieses Projekt gewonnen haben, bestätigt unsere hervorragende Position als Anbieter schlüsselfertiger Photovoltaik-Großanlagen", so Martin Schulz-Colmant, Vorstandssprecher der Reinecke + Pohl Sun Energy AG. "Die innovative Technik und die Größe dieser Anlage verdeutlichen, dass die Photovoltaik bei der Energieversorgung einen immer größeren Stellenwert einnimmt", so Schulz-Colmant weiter.
"Wir freuen uns, dass unsere Solarmodule für diese repräsentative Solaranwendung eingesetzt werden", fügt Stephan Hansen, Geschäftsführer der First Solar GmbH, hinzu. "Dieses Projekt bestätigt, dass unsere innovativen Dünnschichtmodule auch für große Aufdachprojekte sehr wettbewerbsfähig sind."
In den ersten beiden Bauabschnitten wird die Reinecke + Pohl Sun Energy 13.444 Solarmodule des amerikanischen Modulherstellers First Solar vom Typ FS-60 auf einer Dachfläche von 10.000 Quadratmetern installieren. Die ersten 800 kWp des Solarkraftwerkes werden noch in diesem Jahr in Betrieb genommen.
Mit dem dritten Bauabschnitt wird im Januar 2006 begonnen und die Inbetriebnahme wird im ersten Quartal 2006 erfolgen. Für das gesamte Projekt werden somit an die 24.000 Solarmodule auf einer Fläche von über 17.000 Quadratmetern installiert.
Über Reinecke + Pohl Sun Energy AG:
Die Reinecke + Pohl Sun Energy AG ist ein technologisch führender Anbieter für die Realisierung von Photovoltaik-Großanlangen in Deutschland und Europa. Das Unternehmen adressiert als Hersteller-unabhängiger Systemanbieter schlüsselfertige Solarkraftwerke exklusiv an Einzelinvestoren und institutionelle Investoren. Die Nastro-Umwelttechnik GmbH ist als operatives Tochterunternehmen im Konzern für die technische Umsetzung der solaren Großprojekte verantwortlich. Die Reinecke + Pohl Sun Energy AG geht davon aus, einen Umsatz von 116 Mio. EUR bei einem EBIT (Ergebnis vor Zinsen und Steuern) von 10,2 Mio. EUR in 2006 zu erzielen.
Reinecke + Pohl Sun Energy AG ISIN: DE0005250708 WKN: 525070 Geregelter Markt (Börse Düsseldorf) Xetra (fortlaufender Handel) Kontakt: Martin Schulz-Colmant ABC-Str. 19 20354 Hamburg Tel.: (040) 696528-0 Fax: (040) 696528-58 e-mail: info@rpse.de www.rpse.de
Veröffentlichungen honorarfrei; um ein Belegexemplar wird gebeten
EquityStory AG 14.10.2005
-------------------------------------------------------------------------
IPO/Baader: Sunline-Emission 37fach überzeichnet
UNTERSCHLEIßHEIM (Dow Jones)--Die von der Baader Wertpapierhandelsbank AG
betreute Emission der Sunline AG, Fürth, war insgesamt etwa 37fach überzeichnet.
Das Emissionsvolumen über 1,5 Mio Aktien zuzüglich des ausgeübten Greenshoes von
200.000 Aktien wurde zu 80% an institutionelle Investoren und zu 20% an private
Investoren zugeteilt, wie Baader am Donnerstag mitteilte. Alle durchleitenden
Banken erhielten auf ihre Zeichnung eine pro rata-Zuteilung unter der
Voraussetzung, dass der resultierende Zuteilungsbetrag ein Minimum von 1.000
Aktien erreichte.
DJG/nas/jhe
Vielleicht war Fame ja dabei...
UNTERSCHLEIßHEIM (Dow Jones)--Die von der Baader Wertpapierhandelsbank AG
betreute Emission der Sunline AG, Fürth, war insgesamt etwa 37fach überzeichnet.
Das Emissionsvolumen über 1,5 Mio Aktien zuzüglich des ausgeübten Greenshoes von
200.000 Aktien wurde zu 80% an institutionelle Investoren und zu 20% an private
Investoren zugeteilt, wie Baader am Donnerstag mitteilte. Alle durchleitenden
Banken erhielten auf ihre Zeichnung eine pro rata-Zuteilung unter der
Voraussetzung, dass der resultierende Zuteilungsbetrag ein Minimum von 1.000
Aktien erreichte.
DJG/nas/jhe
Vielleicht war Fame ja dabei...
Glaube ich nicht, die beteiligen sich nicht zum IPO sondern in einer früheren Phase. Außerdem ist es nach wie vor ein Mantel ohne operative Tätigkeit. Insofern ist Fame nicht in Sunline investiert...
hoho
4.600 stück fam1 zu 5,15 gerade
und nächste woche die hv einladung
da möchte wohl nch jemand bei uns sein
4.600 stück fam1 zu 5,15 gerade
und nächste woche die hv einladung
da möchte wohl nch jemand bei uns sein
Schni Schna Schappi war der Blocker weg
Carthago, ein gutes Stichwort:
Carthago hat zum 02.09.05 ihre börsennotierte Beteiligung Carthago Biotech, WKN: 522734 zu 80 % an eine Hamburger Investorengruppe verkauft.
Bereits im März 2005 wurde der Geschäftszweck dieser Gesellschaft und deren Name geändert. Danach heißt das Ding demnächst Corona Energy AG und wird im Bereich erneuerbarer Energien aktiv.
Quelle: http://www.ccbag.de
Ihr könnt ja mal überlegen, ob es da etwa einen Bezug zu Fame geben könnte.
Carthago hat zum 02.09.05 ihre börsennotierte Beteiligung Carthago Biotech, WKN: 522734 zu 80 % an eine Hamburger Investorengruppe verkauft.
Bereits im März 2005 wurde der Geschäftszweck dieser Gesellschaft und deren Name geändert. Danach heißt das Ding demnächst Corona Energy AG und wird im Bereich erneuerbarer Energien aktiv.
Quelle: http://www.ccbag.de
Ihr könnt ja mal überlegen, ob es da etwa einen Bezug zu Fame geben könnte.
@ dominik0407
Wenn man davon ausgeht, dass FAME den vorhandenen Cash zum Kauf eingesetzt hat, hätten wir für diese Beteiligung mit 160.000 Aktien ca 8€ je Aktie bezahlt und schon einen schönen Buchgewinn von 135%.
Hoffen wir mal dass sich demnächst alle Spekulationen in Wohlgefallen auflösen.
Wenn man davon ausgeht, dass FAME den vorhandenen Cash zum Kauf eingesetzt hat, hätten wir für diese Beteiligung mit 160.000 Aktien ca 8€ je Aktie bezahlt und schon einen schönen Buchgewinn von 135%.
Hoffen wir mal dass sich demnächst alle Spekulationen in Wohlgefallen auflösen.
[posting]18.283.804 von Alufoliengriller am 14.10.05 21:34:58[/posting]Ich gehe davon aus, dass ein solches neues Unternehmen dann recht zügig eine Bewertung von 20 - 30 Mio € erreicht. Ist in etwa die Größe, die BKM auch nach Offenlegung aller Details Anfang des Jahres hatte (ca. 3 Mio Aktien/Kurs 10 €).
FAME wird sicherlich keine 80 % dieser Beteilung halten, schließlich wollen die Initiatoren und auch Derjenige, der das Geschäft einbringt, noch ein paar Aktien für sich behalten.
Aber bei einer angenommenen 25%-Beteiligung bliebe da immer noch ein Wert von 5 - 7,5 Mio € übrig. Gewinn läge bei ca. 4 - 6,5 Mio €, was in etwa der derzeitige MK entspricht.
So oder ähnlich wird es laufen, ob es jetzt tatsächlich der genannte Mantel ist oder ein anderer.
Mit dem Geld aus der anstehenden KE könnte man dann noch ein paar gleichgelagerte Deals eintüten. Die Bereiche Biogas, Geothermie und Solarthermie sind auf dem deutschen Börsenzettel ja bisher eindeutig Mangelware.
Wünsche allen ein schönes Wochenende!
FAME wird sicherlich keine 80 % dieser Beteilung halten, schließlich wollen die Initiatoren und auch Derjenige, der das Geschäft einbringt, noch ein paar Aktien für sich behalten.
Aber bei einer angenommenen 25%-Beteiligung bliebe da immer noch ein Wert von 5 - 7,5 Mio € übrig. Gewinn läge bei ca. 4 - 6,5 Mio €, was in etwa der derzeitige MK entspricht.
So oder ähnlich wird es laufen, ob es jetzt tatsächlich der genannte Mantel ist oder ein anderer.
Mit dem Geld aus der anstehenden KE könnte man dann noch ein paar gleichgelagerte Deals eintüten. Die Bereiche Biogas, Geothermie und Solarthermie sind auf dem deutschen Börsenzettel ja bisher eindeutig Mangelware.
Wünsche allen ein schönes Wochenende!
[posting]18.283.978 von dominik0407 am 14.10.05 21:53:22[/posting]dominik, aber nicht mehr lange, und wir werden mit die ersten sein die dann profitieren.
14.10.2005: Ein Riesen-Schritt für die Geothermie in Deutschland: Probebohrung für Geothermie-Kraftwerk im Oberrheingraben stößt auf 150 Grad heißes Wasser in 3.200 Metern Tiefe/Der kostenlose ECOreporter.de-Ratgeber zur Geldanlage mit Erdwärme
150 Grad heißes Wasser in 3.200 Metern Tiefe: Das ist das Ergebnis der Probebohrung für ein Geothermie-Kraftwerk am Oberrheingraben. Weitere Untersuchungen werden folgen - für die Geothermie in Deutschland aber ist es schon jetzt ein wichtiger Schritt. (ECOreporter.de-Leser können unseren kostenlosen Geothermie-Anlage-Ratgeber bestellen. Dieses Angebot gilt nur für Privatleute! Unseren Leitfaden bekommen Sie zugesendet, wenn Sie Ihren Namen, Vornamen und die vollständige Postadresse plus eMail-Adresse sowie Ihre Telefonnummer senden an: info@ecoreporter.de. Sie stimmen damit zu, dass wir Ihre Adresse an ausgewählte Anbieter weitergeben dürfen, damit Sie Informationen über deren Angebot erhalten. Sie bestätigen mit Ihrer Antwort-Mail außerdem, dass Sie unseren kostenlosen Service nicht professionell nutzen. Daher senden wir den Leitfaden nicht an Firmenadressen!) ... ...D
14.10.2005: Ein Riesen-Schritt für die Geothermie in Deutschland: Probebohrung für Geothermie-Kraftwerk im Oberrheingraben stößt auf 150 Grad heißes Wasser in 3.200 Metern Tiefe/Der kostenlose ECOreporter.de-Ratgeber zur Geldanlage mit Erdwärme
150 Grad heißes Wasser in 3.200 Metern Tiefe: Das ist das Ergebnis der Probebohrung für ein Geothermie-Kraftwerk am Oberrheingraben. Weitere Untersuchungen werden folgen - für die Geothermie in Deutschland aber ist es schon jetzt ein wichtiger Schritt. (ECOreporter.de-Leser können unseren kostenlosen Geothermie-Anlage-Ratgeber bestellen. Dieses Angebot gilt nur für Privatleute! Unseren Leitfaden bekommen Sie zugesendet, wenn Sie Ihren Namen, Vornamen und die vollständige Postadresse plus eMail-Adresse sowie Ihre Telefonnummer senden an: info@ecoreporter.de. Sie stimmen damit zu, dass wir Ihre Adresse an ausgewählte Anbieter weitergeben dürfen, damit Sie Informationen über deren Angebot erhalten. Sie bestätigen mit Ihrer Antwort-Mail außerdem, dass Sie unseren kostenlosen Service nicht professionell nutzen. Daher senden wir den Leitfaden nicht an Firmenadressen!) ... ...D
[posting]18.307.286 von Alufoliengriller am 17.10.05 07:32:30[/posting]Warum so nervös Alu? alles wird gut.
Dausend%
Dausend%
Mal eine kurze Anmerkung im Bezug auf die (unterstellt, die hier verbreiteten Infos stimmen) in Hamburg stattfindende HV.
HV findet grds. am Sitz der Gesellschaft statt; dies war bei Fam in der Tat München. Fände HV in HH statt, würde Sitz zwischenzeitlich geändert worden sein, wofür angesichts der Gerüchte einiges zu sprechen scheint.
Kleine Parallele: Der Sitz von Reinecke & Pohl ist ebenfalls HH.
Beste Grüße
JS
HV findet grds. am Sitz der Gesellschaft statt; dies war bei Fam in der Tat München. Fände HV in HH statt, würde Sitz zwischenzeitlich geändert worden sein, wofür angesichts der Gerüchte einiges zu sprechen scheint.
Kleine Parallele: Der Sitz von Reinecke & Pohl ist ebenfalls HH.
Beste Grüße
JS
Habe mir vor ca. 2 Wochen FAME aufgrund einer Empfehlung gekauft - seitdem gehts bergab . . . kann mir jemand dazu etwas sagen oder raten . . . soll ich investiert bleiben ??? Vielen Dank erstmal im voraus
hello,
sorry dass ich nachfrage: was für eine Empfehlung war das denn ?
Da es nunmehr wohl in Kürze zur HV kommen wird, sollte jeder für sich entscheiden, ob er investiert bleiben möchte.
M.E. überwiegen die Chancen das Risiko bei weitem.
Gruß
JS
(der bisher mehr still mitgelesen hat)
sorry dass ich nachfrage: was für eine Empfehlung war das denn ?
Da es nunmehr wohl in Kürze zur HV kommen wird, sollte jeder für sich entscheiden, ob er investiert bleiben möchte.
M.E. überwiegen die Chancen das Risiko bei weitem.
Gruß
JS
(der bisher mehr still mitgelesen hat)
In der letzen Adhoc war ja folgendes zu lesen :
"Es ist vorgesehen, den Sitz der Gesellschaft nach Hamburg zu verlegen."
Dies müsste ja erst noch auf der HV beschlossen werden, oder
"Es ist vorgesehen, den Sitz der Gesellschaft nach Hamburg zu verlegen."
Dies müsste ja erst noch auf der HV beschlossen werden, oder
[posting]18.309.174 von DieAktionaerin am 17.10.05 10:57:01[/posting]Erstmal herzlich willkommen.
Also Empfehlungen abgeben damit tue ich mich schwer, das muss jeder für sich entscheiden.
Jules hat schon recht, es kommt jetzt alles auf die HV. an, wie wird die KE. ausfallen, an was haben die sich beteiligt usw. ich denke aber auch da es sich hier um Profis handelt, das die Chancen überwiegen, trotz allem sollte man nicht vergessen das Fame schon sehr gut gelaufen ist.
Gruss Beutel
Also Empfehlungen abgeben damit tue ich mich schwer, das muss jeder für sich entscheiden.
Jules hat schon recht, es kommt jetzt alles auf die HV. an, wie wird die KE. ausfallen, an was haben die sich beteiligt usw. ich denke aber auch da es sich hier um Profis handelt, das die Chancen überwiegen, trotz allem sollte man nicht vergessen das Fame schon sehr gut gelaufen ist.
Gruss Beutel
bin auch dafür das erst auf der hv über sitzwechsel abgestimmt werden sollte und zwar in MÜNCHEN dann kannn der sitz meinetwegen nach hh verlegt werden
war ein kleiner Denkfehler von mir. Natürlich muss Sitzverlegung erst von HV beschlossen werden.
Sorry
Sorry
[posting]18.309.093 von JulesSpecial am 17.10.05 10:50:10[/posting]"HV findet grds. am Sitz der Gesellschaft statt;"
Ist so zwar üblich, aber nicht zwingend! Kommt m.E. auf die Satzung an.
Ist so zwar üblich, aber nicht zwingend! Kommt m.E. auf die Satzung an.
sollte auch im Sinne von "ist normalerweise so" und nicht iSv "hat am Sitz der Gesellschaft stattzufinden" gemeint sein. Sonst hätte ich ich das auch so geschrieben ;-)
Habe lediglich unterschlagen, dass Sitzwechsel Satzungsänderung ist und deshalb eines entspr. HV-Beschlusses bedarf, den es noch nicht gibt (zur Entschuldigung: hatte noch keinen Kaffee zu dem Zeitpunkt getrunken, war also noch nicht rifri)
Nun aber auch Ende über Sitz und tralala. Relevant ist doch in erster Linie - wie hier auch bereits mehrfach erwähnt - was auf der TO steht und was beschlossen wird.
Gruß
JS
Habe lediglich unterschlagen, dass Sitzwechsel Satzungsänderung ist und deshalb eines entspr. HV-Beschlusses bedarf, den es noch nicht gibt (zur Entschuldigung: hatte noch keinen Kaffee zu dem Zeitpunkt getrunken, war also noch nicht rifri)
Nun aber auch Ende über Sitz und tralala. Relevant ist doch in erster Linie - wie hier auch bereits mehrfach erwähnt - was auf der TO steht und was beschlossen wird.
Gruß
JS
bei Kursen unter 5€ lohnt sich für mich die Anfahrt auch nicht.
[posting]18.311.166 von Alufoliengriller am 17.10.05 14:02:31[/posting]Wo unser PM. so überall drin steckt.
Handelsregister
Thalossos Beratungs GmbH
Hamburg
(HRB 90807)
Bundesanzeiger (Zentralhandelsregister) 11.08.2005
Trefferumgebung
[...] gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Graf von Spee, Jan, Hamburg, *15.12.1956; Dr. von Lenthe, Christian, Hamburg, *14.02.1960. Bestellt: Geschäftsführer: Moffat, Philip, Hamburg, *14.02.1962, [...]
[...] Graf von Spee, Jan Graf von Spee, Jan [...]
[...] Dr. von Lenthe, Christian [...]
Handelsregister
Thalossos Beratungs GmbH
Hamburg
(HRB 90807)
Bundesanzeiger (Zentralhandelsregister) 11.08.2005
Trefferumgebung
[...] gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Graf von Spee, Jan, Hamburg, *15.12.1956; Dr. von Lenthe, Christian, Hamburg, *14.02.1960. Bestellt: Geschäftsführer: Moffat, Philip, Hamburg, *14.02.1962, [...]
[...] Graf von Spee, Jan Graf von Spee, Jan [...]
[...] Dr. von Lenthe, Christian [...]
Guten Morgen, beim wohl erstmals letzten sonnigen Herbsttag...
was dringt denn so aus der Gerüchteküche, da sollte doch diese Woche etwas kommen....
was dringt denn so aus der Gerüchteküche, da sollte doch diese Woche etwas kommen....
Morgen blackyy
Die Woche ist ja noch lang blackyy und die Terminangaben von den Herren
kennen wir ja zur genüge.
Bis dann Beutel
Die Woche ist ja noch lang blackyy und die Terminangaben von den Herren
kennen wir ja zur genüge.
Bis dann Beutel
wenn die Termine hier genauso eingehalten werden wie bei Feedback guck ich lieber erst im nächsten Frühjahr erneut auf den Kurs...
der war gut , nendaz!
aber nicht , das du dann im nächsten frühjahr einen schock bekommst und feststellst nicht mehr arbeiten zu müssen....
aber nicht , das du dann im nächsten frühjahr einen schock bekommst und feststellst nicht mehr arbeiten zu müssen....
JETZ GEHTS LOS!!!
gerade per email:
Sehr geehrter *******,
die Hauptversammlung der F.A.M.E. AG wird am 7. Dezember um 11:00 Uhr in Hamburg stattfinden. Die Hauptversammlungseinladung wird
voraussichtlich in der nächsten Woche im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht und auf der Internetseite unserer
Gesellschaft veröffentlicht.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Lukas Lenz
Vorstand
F.A.M.E. AG
Brook 1
20457 Hamburg
gerade per email:
Sehr geehrter *******,
die Hauptversammlung der F.A.M.E. AG wird am 7. Dezember um 11:00 Uhr in Hamburg stattfinden. Die Hauptversammlungseinladung wird
voraussichtlich in der nächsten Woche im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht und auf der Internetseite unserer
Gesellschaft veröffentlicht.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Lukas Lenz
Vorstand
F.A.M.E. AG
Brook 1
20457 Hamburg
immerhin, jetzt wissen wir, daß die HV noch dieses jahr stattfindet....
allerdings geht das warten weiter, da die tagesordnung (noch) nicht bekannt ist....
Geduld ist eine Tugend
allerdings geht das warten weiter, da die tagesordnung (noch) nicht bekannt ist....
Geduld ist eine Tugend
ABER wir wissen schon das wir nicht mehr bis 2006 warten müssen ..und trotzdem ist die hv in hh
Danke Mobay.
Super, jetzt wissen wir wenigstens dass das Warten bald ein Ende hat.
Super, jetzt wissen wir wenigstens dass das Warten bald ein Ende hat.
[posting]18.331.177 von mobay am 18.10.05 16:57:54[/posting]Wisst Ihr was von mir aus kann die in Timbuktu stattfinden.
Hauptsache ist doch da kommt was Gescheites bei raus.
Die IR. von denen kannst Du inne Tonne kloppen, mal so, dann wieder so. Stichwort Feedback, also da hat sich PM. ein paar dolle Dinger Erlaubt.
So nu reg ich mich mal wieder ab.
Wo bleibt eigentlich die Reinkarnation Z.Ocker? Die Olle hat dem wahrscheinlich die Rote Karte gezeigt.
Beutel:O
Hauptsache ist doch da kommt was Gescheites bei raus.
Die IR. von denen kannst Du inne Tonne kloppen, mal so, dann wieder so. Stichwort Feedback, also da hat sich PM. ein paar dolle Dinger Erlaubt.
So nu reg ich mich mal wieder ab.
Wo bleibt eigentlich die Reinkarnation Z.Ocker? Die Olle hat dem wahrscheinlich die Rote Karte gezeigt.
Beutel:O
hätte gern mal vorbeigeschaut in münchen aber HH is mir zu weit...bestimmt ne kleine süße HV so mit 25 aktionären
Vielleicht kann man dann ja dann zusammen hinfahren.
Wo kommt ihr denn alle so her ? Ich aus Frankfurt am Main (500km 2 go)
Wo kommt ihr denn alle so her ? Ich aus Frankfurt am Main (500km 2 go)
LOL - komme aus ULM ..... aber wie gesagt fam1 bei 10€ und ich kann mir auch ein zugticket leisten...
siehste liegt doch schon genau auf meiner Strecke.
Bei 10€ können wir mit nem Helicopter weiterfliegen, ich hasse Staus
Bei 10€ können wir mit nem Helicopter weiterfliegen, ich hasse Staus
HH; werde wohl hingehen und würde mich dann als Berichterstatter anbieten.
Besten Gruß
Jules
Besten Gruß
Jules
naja, hat ja alles noch bischen Zeit, warten wir erstmal die HV Einladung ab.
Wie seht ihr die Sache mit dem Streubsitz ? Moffat & Friends hielten 2004 schon 60% der Aktien. Letzer Stand war ja folgender :
Aktionärsstruktur per 23.08.05
Nach den der Gesellschaft vorliegenden Meldungen, besteht folgende Aktionärsstruktur:
8,21% Herr Philip Moffat, Hamburg
8,39% RSI Societas GmbH, Hamburg
8,39% Pohl Beteiligungs GmbH, Lütjensee
= 24,99%
Die restlichen Aktien befinden sich (angeblich) im Streubesitz.
Da sich die Aktien wohl nicht im richtigen Streubesitz befinden, wann denkt ihr werden die Bestände gemeldet ? Erst mit HV Einladung ?
Wie seht ihr die Sache mit dem Streubsitz ? Moffat & Friends hielten 2004 schon 60% der Aktien. Letzer Stand war ja folgender :
Aktionärsstruktur per 23.08.05
Nach den der Gesellschaft vorliegenden Meldungen, besteht folgende Aktionärsstruktur:
8,21% Herr Philip Moffat, Hamburg
8,39% RSI Societas GmbH, Hamburg
8,39% Pohl Beteiligungs GmbH, Lütjensee
= 24,99%
Die restlichen Aktien befinden sich (angeblich) im Streubesitz.
Da sich die Aktien wohl nicht im richtigen Streubesitz befinden, wann denkt ihr werden die Bestände gemeldet ? Erst mit HV Einladung ?
Letzter Termin für eine Einladung wäre ja dann der 07.11..
Bin mal optimistisch, dass es in der nächsten Woche klappt. Bis dahin sollte aber noch die neue Website der "XXX XXXXXX XX" fertig werden.
Bin mal optimistisch, dass es in der nächsten Woche klappt. Bis dahin sollte aber noch die neue Website der "XXX XXXXXX XX" fertig werden.
Nee, zur FAME-HV muss spätestens bis zum 26.10. (nächsten Mittwoch) eingeladen werden (6 Wochen vor Termin).
Das deckt sich aber mit den Aussagen von Herrn Dr. Lenz!
Das deckt sich aber mit den Aussagen von Herrn Dr. Lenz!
[posting]18.337.183 von VC Analyst am 18.10.05 23:48:15[/posting]6 Wochen, ok! Dachte immer einen Monat vorher. Soll mir aber auch Recht sein.
Hier gibts Infos dazu :
http://www.hv-info.de/hv-abwicklung.php4
Ist also doch 1 Monat vor HV zu melden, dachte es wären 4 Wochen.
Sagt mal Eure Meinung zum Streubesitz. Was denkt ihr denn wie hoch der noch ist ?
Wie hat Moffat das denn bei anderen Mänteln gehandhabt ?
http://www.hv-info.de/hv-abwicklung.php4
Ist also doch 1 Monat vor HV zu melden, dachte es wären 4 Wochen.
Sagt mal Eure Meinung zum Streubesitz. Was denkt ihr denn wie hoch der noch ist ?
Wie hat Moffat das denn bei anderen Mänteln gehandhabt ?
[posting]18.338.230 von Alufoliengriller am 19.10.05 07:48:45[/posting]Ist also doch 1 Monat vor HV zu melden, dachte es wären 4 Wochen.
Muss ich doch schon am frühen morgen über Dich lachen.
Diese Woche fällt noch die 6€.
Muss ich doch schon am frühen morgen über Dich lachen.
Diese Woche fällt noch die 6€.
also 4 Wochen sind ja noch kein Monat !
[posting]18.338.701 von Alufoliengriller am 19.10.05 08:52:36[/posting]Denn sie wissen was sie tun.
Der Kurs wird bewusst Gedrückt, da wird Getrickst auf Teufel komm raus, die bekommen von mir kein einziges Stück.
Schöne Gelegenheit zum Nachkauf.
Beutel
Der Kurs wird bewusst Gedrückt, da wird Getrickst auf Teufel komm raus, die bekommen von mir kein einziges Stück.
Schöne Gelegenheit zum Nachkauf.
Beutel
Anscheinend sind einige sehr nervös umso besser konnte ich heute günstig nachkaufen!! Zittrige bedenkt !!
IHR VERLIERT IMMER !!!
Wenn F A M E zweistellig ist werden diese Loser wieder einsteigen !!
IHR VERLIERT IMMER !!!
Wenn F A M E zweistellig ist werden diese Loser wieder einsteigen !!
buffi hast total Recht Ich habe nochmal gekauft in total habe 1250 stuecke durchschnitt 4,79. ich habe auch centrotec diese werte ist total ueberverkauft mit r..s.i unten 30 und auch equitrust 777600
die 2 Euro markte wird halten der chef von wdg hat aktienn von seine firma gekauft das bedeutet strong buy
die 2 Euro markte wird halten der chef von wdg hat aktienn von seine firma gekauft das bedeutet strong buy
[posting]18.342.130 von aurelio1963 am 19.10.05 12:56:07[/posting]"Zeitpunkt der Veröffentlichung
Zunächst ist die Hauptversammlung im elektronischen Bundesanzeiger bekannt zu machen, § 25 S. 1 AktG. Das Aktiengesetz bestimmt, dass der Vorstand die Hauptversammlung mindestens einen Monat vor dem Tag der Versammlung einzuberufen hat. Hierzu ist anzumerken, dass in der Praxis bei Publikumsaktiengesellschaften eine Hinterlegung von Aktien üblich ist. Der letzte Tag der Hinterlegung ist meist ca. 1 Woche vor dem Tag der Hauptversammlung. Liegt ein solcher Fall vor, so tritt an die Stelle des Tages der Hauptversammlung der letzte Hinterlegungstag. In der Praxis wird eine Hauptversammlung ca. 5-6 Wochen vor dem geplanten Termin einberufen."
Zunächst ist die Hauptversammlung im elektronischen Bundesanzeiger bekannt zu machen, § 25 S. 1 AktG. Das Aktiengesetz bestimmt, dass der Vorstand die Hauptversammlung mindestens einen Monat vor dem Tag der Versammlung einzuberufen hat. Hierzu ist anzumerken, dass in der Praxis bei Publikumsaktiengesellschaften eine Hinterlegung von Aktien üblich ist. Der letzte Tag der Hinterlegung ist meist ca. 1 Woche vor dem Tag der Hauptversammlung. Liegt ein solcher Fall vor, so tritt an die Stelle des Tages der Hauptversammlung der letzte Hinterlegungstag. In der Praxis wird eine Hauptversammlung ca. 5-6 Wochen vor dem geplanten Termin einberufen."
@aurelio1963
#860 bezog sich natürlich nicht auf Dein Posting.
#860 bezog sich natürlich nicht auf Dein Posting.
Fame hat unheimliches Kurspotenzial, schaut euch mal Xerius oder Informica an, Fame ist um ein vielfaches besser, Kurse um 15€ sollten hier sehr schnell möglich sein.
Also drin bleiben und nachkaufen aber um Himmelswillen nicht Verkaufen.
So, ich werde mich nun von euch verabschieden und wünsche Euch noch sehr viel Erfolg mit Eueren Investitionen.
Hat sehr viel spass gemacht mit Euch.
Tschau Beutel
Also drin bleiben und nachkaufen aber um Himmelswillen nicht Verkaufen.
So, ich werde mich nun von euch verabschieden und wünsche Euch noch sehr viel Erfolg mit Eueren Investitionen.
Hat sehr viel spass gemacht mit Euch.
Tschau Beutel
Hey Beutel
das kannste uns doch nicht antun
einfach so absetzen
Benutzername: Beutelhuepfer
Mitgliedschaft durch User beendet
Registriert seit: vor April 1999 [ seit 13.076 Tagen ]
Benutzer ist momentan: Offline (Letzter Login: 19.10.2005 18:03:30)
Erstellte Themen: 1 [ 490 - Verhältnis Postings zu Threads ]
Alle Threads anzeigen
Erstellte Antworten: 490 [ Durchschnittlich 0,0375 Beiträge/Tag ]
Wünsch dir auf jedenfall weiterhin alles Gute und maximale Gewinne
Schade Beutel. Du gehörtest zu den positiven Teilnehmern hier im Board. Die Gründe für deinen plötzlichen Abschied würden mich schon interessieren.
Ich wünsche dir alles Gute.
dominik
Ich wünsche dir alles Gute.
dominik
was soll denn dass jetzt ?
Laß mal was von Dir hören!
Alles Gute
Alles Gute
wie lang ist marx eigentlich im urlaub oder hat er schon genug verdient
@Beutel
wünsch Dir alles Gute, auch wenn ich nicht verstehe warum man sich einfach so hier abmeldet.
Finde ich echt sehr schade Vielleicht sieht man sich ja auf der HV
wünsch Dir alles Gute, auch wenn ich nicht verstehe warum man sich einfach so hier abmeldet.
Finde ich echt sehr schade Vielleicht sieht man sich ja auf der HV
@beutel
so mal sehn was der Tag heut für Überraschungen bringt
strong buy
Hallo erstmal
Ich war bisher stiller mitleser dieses Thread`s und dachte mir jetzt wird es Zeit mal meinen Senf dazu zugeben.
@ aurelio
Im Moment ist wohl erstmal strong sell angesagt.
Das wird mm. nach auch so bleiben bis die HV. Einladung raus ist, vielleicht
komm ich bei 4,5€ noch mal zum Zug.
So bis später
Axel..Naesse
Ich war bisher stiller mitleser dieses Thread`s und dachte mir jetzt wird es Zeit mal meinen Senf dazu zugeben.
@ aurelio
Im Moment ist wohl erstmal strong sell angesagt.
Das wird mm. nach auch so bleiben bis die HV. Einladung raus ist, vielleicht
komm ich bei 4,5€ noch mal zum Zug.
So bis später
Axel..Naesse
LOL - 4,5 von was träumst du denn .... ich denke auch das ich nochmal bis nächste woche bei 3 € zum zuge komme...
alles ist denkbar, aber vieles davon sehr unwahrscheinlich!!!
ich wünsche dir glück axel, aber wahrscheinlich willst du eh nur nachkaufen
ich wünsche dir glück axel, aber wahrscheinlich willst du eh nur nachkaufen
[posting]18.355.824 von mobay am 20.10.05 12:39:10[/posting]3€ könnte klappen wenn schlechte Nachrichten bezügl. der KE. bekannt gegeben werden.
Aber da glaube ich nicht dran, ich will ja 4fünfzig bezahlen, hoffe das es klappt.
So long
Axel..Naesse
Aber da glaube ich nicht dran, ich will ja 4fünfzig bezahlen, hoffe das es klappt.
So long
Axel..Naesse
[posting]18.356.202 von Axel..Naesse am 20.10.05 13:15:24[/posting]
[posting]18.356.266 von alpine110 am 20.10.05 13:21:39[/posting]Was!!
Liest Euch das mal durch, so ähnlich könnte das F.A.M.E ablaufen.
http://finanzen.sueddeutsche.de/nws.php?nws_id=1000448388&cm…
http://finanzen.sueddeutsche.de/nws.php?nws_id=1000448388&cm…
[posting]18.356.762 von Axel..Naesse am 20.10.05 13:58:26[/posting]Wieso "könnte", "wird" ist da m. E. eher angebracht.
Ich glaub hier will und einer den Beutel langziehen
[posting]18.357.478 von Alufoliengriller am 20.10.05 14:54:49[/posting]Ich hab Heute nen grund zu Feiern und zwar richtig.
Schaut Euch mal WKN 518830 und 526620 an, beides Ableger von Carthago Capital.
Das schöne ist....bei Fame wird`s genauso abgehen.
@ die beknackte Alufolie
Nun Kauf Dir endlich mal Questos dann hast Du auch mal nen grund zu feiern.
Ich krich angst bei Xerius.
Schaut Euch mal WKN 518830 und 526620 an, beides Ableger von Carthago Capital.
Das schöne ist....bei Fame wird`s genauso abgehen.
@ die beknackte Alufolie
Nun Kauf Dir endlich mal Questos dann hast Du auch mal nen grund zu feiern.
Ich krich angst bei Xerius.
Glückwunsch...
Im Moment bin ich leider ziemlich voll investiert
Im Moment bin ich leider ziemlich voll investiert
[posting]18.358.703 von Alufoliengriller am 20.10.05 16:12:54[/posting]Du bist mir einer.
Was treibt unsere Dicke Berta eigentlich, hat der keine Lust mehr Fame zu pushen.
Komm Berta mach noch mal nen Thread auf bitte.
Gruss Axel..Naesse
Was treibt unsere Dicke Berta eigentlich, hat der keine Lust mehr Fame zu pushen.
Komm Berta mach noch mal nen Thread auf bitte.
Gruss Axel..Naesse
berta kommt heute durch die hintertür
http://www.wallstreet-online.de/ws/community/board/threadpag…
und.... Glückwunsch mein nasser Freund zu Xerius
http://www.wallstreet-online.de/ws/community/board/threadpag…
und.... Glückwunsch mein nasser Freund zu Xerius
[posting]18.358.871 von blackyy am 20.10.05 16:23:35[/posting]Nasser Freund
Beutelhuepfer verabschiedet sich.
Axel..Naesse erscheint auf der Bildfläche.
Was für ein Zufall...
Axel..Naesse erscheint auf der Bildfläche.
Was für ein Zufall...
[posting]18.359.309 von Axel..Naesse am 20.10.05 16:52:14[/posting]warum meldet man sich eigentlich an einem tag ab und am nächsten unter einem anderen nick wieder an...
Kauft doch mal einer dem Philip den 3,5k Blocker zu 5,05 weg
[posting]18.359.499 von alpine110 am 20.10.05 17:06:09[/posting]Ich denke er möchte sein hier gepostetes Insiderwissen geschickt tarnen.
Ihr habt sorgen
alpine das hat alles tiefgreifende Gründe, glaub mir das mal.
So und nun lasst uns mal wieder über Fame quatschen Ihr Schnattergänse.
Euer Geruchsfreier Freund Axel..Naesse
alpine das hat alles tiefgreifende Gründe, glaub mir das mal.
So und nun lasst uns mal wieder über Fame quatschen Ihr Schnattergänse.
Euer Geruchsfreier Freund Axel..Naesse
Zurücklehnen und auf die Hv warten!
so, so... ein mantel..
zu füllen mit??? `nem solarwert????...
äusserst verlockende perspektive bei dem momentanen solar-boom...
r+p involviert??? die läuft ja auch hervorragend....
z.zt. alles andere als ein kauf...
zu füllen mit??? `nem solarwert????...
äusserst verlockende perspektive bei dem momentanen solar-boom...
r+p involviert??? die läuft ja auch hervorragend....
z.zt. alles andere als ein kauf...
[posting]18.361.148 von egoexpress am 20.10.05 19:37:17[/posting]Dann klär uns mal auf.
Wie kann den die KE aussehen?? Doch im Prinzip nur 4:1 oder 2:1.
Das bedeutet, dass 290.000 bzw. 580.000 neue Aktien auf den Markt kämen.
Wenn man den Ausgabepreis mit 4,50 EUR kalkuliert, würden 1,3 Mio. bzw. 2,6 Mio. eingenommen werden.
Will man seinen Anteil nicht verwässern lassen, muss man 1/4 bzw. die Hälfte seiner Aktienanzahl x 4,50 EUR (Annhame!) an Cash aufwenden.
Ein großartig anderes Szenario ist doch nicht denkbar bei der jetzt anstehenden Barkapitalerhöhung, oder??
Das bedeutet, dass 290.000 bzw. 580.000 neue Aktien auf den Markt kämen.
Wenn man den Ausgabepreis mit 4,50 EUR kalkuliert, würden 1,3 Mio. bzw. 2,6 Mio. eingenommen werden.
Will man seinen Anteil nicht verwässern lassen, muss man 1/4 bzw. die Hälfte seiner Aktienanzahl x 4,50 EUR (Annhame!) an Cash aufwenden.
Ein großartig anderes Szenario ist doch nicht denkbar bei der jetzt anstehenden Barkapitalerhöhung, oder??
kommt drauf an was vor der Barkapitalerhöhung noch alles ausm Hut gezaubert wird.
Ich denke wir haben noch eine spannende Woche vor uns
so schonmal für morgen früh alles herrichten
PS: N8 @ Beutelnaesser
Ich denke wir haben noch eine spannende Woche vor uns
so schonmal für morgen früh alles herrichten
PS: N8 @ Beutelnaesser
@VC Analyst
Warst Du auch mal in den guten Zeiten in GUB investiert ? war 98 meine 1. Aktie
Jetzt ist Glasauer endlich da wo er hingehört
Warst Du auch mal in den guten Zeiten in GUB investiert ? war 98 meine 1. Aktie
Jetzt ist Glasauer endlich da wo er hingehört
[posting]18.361.687 von VC Analyst am 20.10.05 20:25:54[/posting]Der Bezugspreis steht noch völlig in den Sternen.
Könnte auch sein dass man das Bezugsrecht für die Altaktionäre ausschließt und ein Investor zu 10 Euro zeichnet.
Ist aber alles pure Spekulation!
Könnte auch sein dass man das Bezugsrecht für die Altaktionäre ausschließt und ein Investor zu 10 Euro zeichnet.
Ist aber alles pure Spekulation!
[posting]18.363.410 von Alufoliengriller am 20.10.05 23:26:28[/posting]Gute Nacht Folie
macaroni völlig richtig, ist reine Spekulation.
@ egoexpress
Ich warte auf Antwort, oder kannste nicht.
macaroni völlig richtig, ist reine Spekulation.
@ egoexpress
Ich warte auf Antwort, oder kannste nicht.
@ Alufoliengriller :
Nee, GUB hatte ich nie
Nee, GUB hatte ich nie
[posting]18.363.445 von Alufoliengriller am 20.10.05 23:33:46[/posting]Kenne einen Haufen leute die in GUB investiert haben, wo ist denn Herr Glausauer?
Glasauer verwaltet jetzt seinen Pennystock
Wie gesagt hatte ich da mal vor 7 Jahren investiert und Glasauer hat die Nerven von uns Aktionären stark strapaziert.
Bin zum Glück sehr früh rein und konnte so auch nach 1 Jahr noch gut aussteigen bevor alles den Bach runterging.
Mit dem jetzigen Mantel hat das aber eigentlich nix zu tun.
Wie gesagt hatte ich da mal vor 7 Jahren investiert und Glasauer hat die Nerven von uns Aktionären stark strapaziert.
Bin zum Glück sehr früh rein und konnte so auch nach 1 Jahr noch gut aussteigen bevor alles den Bach runterging.
Mit dem jetzigen Mantel hat das aber eigentlich nix zu tun.
[posting]18.375.743 von Alufoliengriller am 22.10.05 02:16:49[/posting]Nächste Woche wird`s spannend, bei Fame und Feedback werden wir endlich erfahren wie es weitergeht.
Hopp oder Flopp, ich freu mich schon.
Bei Fame bin ich mir sicher das es für uns Altaktionäre keine bösen Überraschungen geben wird( der Markt schaut zu) und ich Denke mal nicht das R&P und PM. sich in irgend einer weise schaden zufügen wollen.
Bei Feedback ist PM. genauso betroffen wie alle anderen auch und ich bin der Meinung das es mit Sicherheit kein Verlust Geschäft wird.
Wenn ich mir die beiden Newcomer Xerius und Informica anschaue,besser konnte es gar nicht laufen.
Alles wird besser.
Axel..Naesse
Hopp oder Flopp, ich freu mich schon.
Bei Fame bin ich mir sicher das es für uns Altaktionäre keine bösen Überraschungen geben wird( der Markt schaut zu) und ich Denke mal nicht das R&P und PM. sich in irgend einer weise schaden zufügen wollen.
Bei Feedback ist PM. genauso betroffen wie alle anderen auch und ich bin der Meinung das es mit Sicherheit kein Verlust Geschäft wird.
Wenn ich mir die beiden Newcomer Xerius und Informica anschaue,besser konnte es gar nicht laufen.
Alles wird besser.
Axel..Naesse
Bei FAME haben wir zumindest schonmal einen Boden bei 2,07€, dafür haben ja R&P ihre Aktien erstanden.
Ist halt ein blödes Gefühl, weil man nicht genau weiss was auf einen zukommt und man auf Moffat vertrauen muss.
Schade dass ich nächste Woche schon wieder arbeiten muss
Ist halt ein blödes Gefühl, weil man nicht genau weiss was auf einen zukommt und man auf Moffat vertrauen muss.
Schade dass ich nächste Woche schon wieder arbeiten muss
[posting]18.391.331 von Alufoliengriller am 23.10.05 13:01:11[/posting]Gib mir Deine Konto Daten, ich hab nächste Woche frei und pass auf das bei Dir nichts anbrennt, ja so bin ich nun mal.
Gruss Axel..Naesse
Gruss Axel..Naesse
Mir ist grad eingefallen, dass ich zur HV schon im Urlaub bin
Ich dachte das wär ne Woche später aber wir fliegen schon am 02.12. weg.
Ein lupenreiner Börsenmantel, deren Gesellschaft nie insolvent war und obendrein noch 1,3 Mio. € an Cash mitbringt, zudem in der nächsten Woche zur ersten HV mit neuer Ausrichtung einladen wird und dessen Management aus dem Sparta-Umfeld stammt... warum soll die Aktie unter diesen Umständen auf 2,07 € fallen!?
[posting]18.400.885 von VC Analyst am 23.10.05 18:10:19[/posting]Wie Du ja sicherlich weisst, haben wir einen offiziellen Freefloat von 75%
wenn schlechte Nachrichten bezgl. der KE. Massnahmen kommen, kann es durchaus sein das eine menge Leute ihre Anteile schmeissen.
Alu meint, das R&P bei 2,07 ihre Anteile erworben haben und spätestens
dort Schluss mit dem (sofern er denn kommt) Abverkauf sein wird, das ist alles, nur reine Gedankenspielerei sonst nix.
Gruss Axel
wenn schlechte Nachrichten bezgl. der KE. Massnahmen kommen, kann es durchaus sein das eine menge Leute ihre Anteile schmeissen.
Alu meint, das R&P bei 2,07 ihre Anteile erworben haben und spätestens
dort Schluss mit dem (sofern er denn kommt) Abverkauf sein wird, das ist alles, nur reine Gedankenspielerei sonst nix.
Gruss Axel
Wie soll den ein Worst-Case Szenario bei der KE aussehen? Es wird doch keine andere Gesellschaft eingebracht, so dass eine Sachkapitalerhöhung mit gleichzeitigem Ausschluss des Bezugsrechts eher unwahrscheinlich ist!
guten morgen leute wie war eure nacht ich hoffe ihr habt gut geschlafen
Na ja, kurzfristiger Abwärtstrend scheint gebrochen....
Alles wird gut...
das denke ich auch.....
[posting]18.391.331 von Alufoliengriller am 23.10.05 13:01:11[/posting]Komme gerade aus ein paar Tagen geiler Sonne und Meer zurück und was muss ich da lesen, 2,07 €.
Dann ist der Mantel ca. 2 Mio Euro Wert mit 1,3 Mio Cash etc.. Was soll man denn mit einem solchen Mantel veranstalten, bzw.verunstalten, damit diese Bewertung gerechtfertigt wäre.
Die 2,07 € waren für R+P ein Geschenk, dass sie sich so nicht nehmen lassen werden.
Dann ist der Mantel ca. 2 Mio Euro Wert mit 1,3 Mio Cash etc.. Was soll man denn mit einem solchen Mantel veranstalten, bzw.verunstalten, damit diese Bewertung gerechtfertigt wäre.
Die 2,07 € waren für R+P ein Geschenk, dass sie sich so nicht nehmen lassen werden.
Habe ich gerade in meinem Mailkasten gefunden Mail vom 24.10., 14:45 Uhr:
Sehr geehrter Herr xxxxx,
der Termin für die F.A.M.E.-Hauptversammlung steht jetzt fest. Es ist Mittwoch, der 7.12.2005 im LYSEE Hotel in Hamburg. Die
Einladung erscheint morgen im Bundesanzeiger und wird ab Donnerstag unter www.fame.de zur Verfügung gestellt.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Lukas Lenz
Vorstand
F.A.M.E. AG
Brook 1
20457 Hamburg
T: +49 40 41 34 34 34
F: +49 40 41 34 34 44
E: l.lenz@fame.de
Sehr geehrter Herr xxxxx,
der Termin für die F.A.M.E.-Hauptversammlung steht jetzt fest. Es ist Mittwoch, der 7.12.2005 im LYSEE Hotel in Hamburg. Die
Einladung erscheint morgen im Bundesanzeiger und wird ab Donnerstag unter www.fame.de zur Verfügung gestellt.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Lukas Lenz
Vorstand
F.A.M.E. AG
Brook 1
20457 Hamburg
T: +49 40 41 34 34 34
F: +49 40 41 34 34 44
E: l.lenz@fame.de
hat noch keiner einen blick in den bundesanzeiger werfen können?
(noch) nix drin...
Kurs zieht aber an
Kurs zieht aber an
anziehen ist übertrieben 5,25-5,3
Gemach meine Herren Gemach.
Soll doch erst morgen dort erscheinen, wer von Euch fährt zur HV. und berichtet?
Wenn alles klappt fahr ich hin und nehme mir mit Alufolie ein Doppelz.
Soll doch erst morgen dort erscheinen, wer von Euch fährt zur HV. und berichtet?
Wenn alles klappt fahr ich hin und nehme mir mit Alufolie ein Doppelz.
[posting]18.428.891 von Axel..Naesse am 25.10.05 10:47:30[/posting]Bin sicher dort. Ist übrigens ein sehr schönes Hotel, habe dort mal eine Nacht verbringen dürfen.
Warum kommt denn die Einladung nun doch erst morgen
Kurs geht weiter hoch: jetzt 5,35€ b
Kurs geht weiter hoch: jetzt 5,35€ b
@axel, warum erst morgen, in der mail von fame steht, daß es HEUTE im bundesanzeiger veröffentlicht wird !?
kann man die anreise und die übernachtungskosten steuerlich geltend machen, sozusagen als aufwand des aktieninvestments?
kann man die anreise und die übernachtungskosten steuerlich geltend machen, sozusagen als aufwand des aktieninvestments?
[posting]18.428.969 von VC Analyst am 25.10.05 10:54:34[/posting]Wenn die Herren Heute sagen, meinen die meistens Morgen.
@ dominik
Sieht ja auch toll aus, die Zimmer Gefallen mir auch aber leider sind das von mir aus 500 Km.
Aber vielleicht klappt es ja und ich häng noch 1-2 Tage dran.
@ dominik
Sieht ja auch toll aus, die Zimmer Gefallen mir auch aber leider sind das von mir aus 500 Km.
Aber vielleicht klappt es ja und ich häng noch 1-2 Tage dran.
[posting]18.429.062 von Axel..Naesse am 25.10.05 11:03:10[/posting]Für mich sind es 400 km. Machen wir eben eine Fahrgemeinschaft. Komme aus dem Großraum Dortmund.
bei mir sind es auch ca 500 km von bonn aus. würde nur sinn machen, wenn man, wie du sagst beutel, noch 1-2 tage dran hängt......
hmm, heute keine großen Pakete im Ask, jetzt will scheinbar keiner mehr abgeben...
[posting]18.429.082 von dominik0407 am 25.10.05 11:05:26[/posting]Wenn es bei mir klappt sage ich Dir bescheid. würde Dich dann mitnehmen
liegt ja auf meinem Weg.( längste Theke der Welt)
liegt ja auf meinem Weg.( längste Theke der Welt)
[posting]18.429.147 von blackyy am 25.10.05 11:11:54[/posting]Ja blackyy sonst macht es keinen Sinn und stress mag ich nicht.
wäre ja auch möglich sich an der längsten theke der welt zu treffen, ein kölsch trinken und dann gehts los richtung HH
[posting]18.429.349 von blackyy am 25.10.05 11:27:26[/posting]Einzelheiten besprechen wir sofern es bei mir klappt via BM. OK?
Kölsch????
Kölsch????
BM ist natürlich klar besser!
500 scheint die zahl des tages zu sein
ob da jemand seine strategie geändert hat
500 scheint die zahl des tages zu sein
ob da jemand seine strategie geändert hat
Schaut Euch mal 541240 an, Gestern Blocktrade in Berlin 70k, ist schon mehrmals zu beobachten gewesen. frage, warum in Berlin
@ blackyy
Flensburger ist auch ein lecker Tröpfchen.
@ blackyy
Flensburger ist auch ein lecker Tröpfchen.
F A M E wird in
Solar Equity umbenannt !!!!!!!!!!!!
Solar Equity umbenannt !!!!!!!!!!!!
@Axel
Wie gesagt bin ich da leider schon im Urlaub, ansonsten wärs natürlich kein Problem mit dem Doppelzimmer
Ich hoffe dass ich da überhaupt ins Internet kann
Wie gesagt bin ich da leider schon im Urlaub, ansonsten wärs natürlich kein Problem mit dem Doppelzimmer
Ich hoffe dass ich da überhaupt ins Internet kann
@Axel:
Questos ist zwar nicht Thema dieses Threads, aber dieser Block-Trade gestern in Berlin ist mir auch aufgefallen.
War nicht das erste Mal in diesem Jahr:
Am 18.08. & 22.08. gingen auch jeweils 70.000 Questos-Aktien zu 0,71 resp. 0,70 um.
Nebenbei bemerkt:
Questos ist nicht der einzige (Neben-)Wert bei dem mir in den letzten Jahren Block-Trades über die Börse Berlin aufgefallen sind...
Questos ist zwar nicht Thema dieses Threads, aber dieser Block-Trade gestern in Berlin ist mir auch aufgefallen.
War nicht das erste Mal in diesem Jahr:
Am 18.08. & 22.08. gingen auch jeweils 70.000 Questos-Aktien zu 0,71 resp. 0,70 um.
Nebenbei bemerkt:
Questos ist nicht der einzige (Neben-)Wert bei dem mir in den letzten Jahren Block-Trades über die Börse Berlin aufgefallen sind...
[posting]18.429.927 von bamster am 25.10.05 12:11:04[/posting]Danke, heute aber schon wieder.
@all
Heute Nachmittag Bundesanzeiger im Auge behalten.
@all
Heute Nachmittag Bundesanzeiger im Auge behalten.
[posting]18.429.530 von Axel..Naesse am 25.10.05 11:41:34[/posting]warum in Berlin?
Normalerweise gibt es dort keine Umsätze in diesem Wert, d.h. das Risiko, daß die Order an den falschen Adressaten gerät ist nahezu ausgeschlossen. Würde man eine entsprechende Order am Haupthandelsplatz einstellen, bestünde die Gefahr, daß zumindest ein Teil davon in andere Hände gerät, als dies geplant war
Normalerweise gibt es dort keine Umsätze in diesem Wert, d.h. das Risiko, daß die Order an den falschen Adressaten gerät ist nahezu ausgeschlossen. Würde man eine entsprechende Order am Haupthandelsplatz einstellen, bestünde die Gefahr, daß zumindest ein Teil davon in andere Hände gerät, als dies geplant war
[posting]18.429.815 von Buffettvalue am 25.10.05 12:02:31[/posting]@buffet
quelle?
quelle?
[posting]18.430.234 von MFC500 am 25.10.05 12:36:26[/posting]Ja das könnte sein, klingt zumindest plausibel, dank Dir.
Habe heute eine Mail der IR von F A M E bekommen wenn die Meldung heute mittag veröffentlicht wird explodiert der Kurs!!
[posting]18.430.672 von Buffettvalue am 25.10.05 13:02:15[/posting]danke dir!
@buffet
stell die mail doch bitte mal rein
stell die mail doch bitte mal rein
Na dann warten wir mal gespannt
Ganz was neues
Ganz was neues
die spannung steigt.....
habe gerade gelesen, daß der bundesanzeiger erst ab 15:00 veröffentlicht
"Publikationszeit ab 15 Uhr"
hoffe mal, daß wir uns heute abend auf einem neuen kursniveau befinden
habe gerade gelesen, daß der bundesanzeiger erst ab 15:00 veröffentlicht
"Publikationszeit ab 15 Uhr"
hoffe mal, daß wir uns heute abend auf einem neuen kursniveau befinden
Mein tipp zum Schlusskurs heute 7,65€
oder 3 euro..
wer schreibt mir ne SMS wenn die einladung draußen ist?????
muss leider noch nebenher studieren...
mutige prognose axel
[posting]18.432.435 von blackyy am 25.10.05 14:43:48[/posting]Ja seh ich auch so.
@mobay
2,07€ wenn schon.
@mobay
2,07€ wenn schon.
schade, nix drin heut...
[posting]18.432.824 von alpine110 am 25.10.05 15:12:15[/posting]Kommt schon noch.
@ alpine, bis jetzt....
hat denn niemand die mail von heute von fame, oder ist buffet der einziger?
hat denn niemand die mail von heute von fame, oder ist buffet der einziger?
"Beschlussfassung über die Änderung der Firma und entsprechende Satzungsänderung
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Firma der Gesellschaft in solar equity AG zu ändern und § 1 Abs. 1 der Satzung wie folgt neu zu fassen:
„Die Firma der Gesellschaft lautet: solar equity AG.“
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Firma der Gesellschaft in solar equity AG zu ändern und § 1 Abs. 1 der Satzung wie folgt neu zu fassen:
„Die Firma der Gesellschaft lautet: solar equity AG.“
da habt ihr nun was zu lesen
F.A.M.E. AG
München
ISIN: DE000A0BVVk7
Wertpapier-Kenn-Nummer A0B VVK
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft hiermit zu der am Mittwoch, den 7. Dezember 2005 um 11:00 Uhr im ELYSEE Hotel, Raum Europa, Rothenbaumchaussee 10 in Hamburg stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
TAGESORDNUNG
1) Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichtes sowie des Berichtes des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2004
2) Beschlussfassung über die Entlastung des Abwicklers und des Vorstands für das Geschäftsjahr 2004
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem Abwickler der Gesellschaft und den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2004 Entlastung zu erteilen.
3) Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2004
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2004 Entlastung zu erteilen.
4) Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
Zwei Mitglieder des amtierenden Aufsichtsrats, die Herren Andreas Beyer und Erich Pfaffenberger, haben ihre Ämter mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung niedergelegt, so dass zwei neue Aufsichtsratsmitglieder zu wählen sind.
Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 9 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft in Verbindung mit §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG ausschließlich aus von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die folgenden Personen in den Aufsichtsrat zu wählen, und zwar für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009 beschließt:
1. Herrn Jörn Reinecke, Vorstand Reinecke + Pohl Erneuerbare Energien AG, Hamburg
2. Herrn Christoph Schäfers, Vorstand FALKENSTEIN Nebenwerte AG, Hamburg
Herr Christoph Schäfers ist Aufsichtsratsvorsitzender der FALKENSTEIN Swiss AG, Hamburg. Weitere Mitgliedschaften der vorgeschlagenen Personen in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien bestehen nicht.
Die Hauptversammlung ist an diese Wahlvorschläge nicht gebunden.
5) Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2005
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die WAPAG Allgemeine Revisions- und Treuhandgesellschaft AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2005 zu wählen.
6) Beschlussfassung über die Änderung der Firma und entsprechende Satzungsänderung
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Firma der Gesellschaft in solar equity AG zu ändern und § 1 Abs. 1 der Satzung wie folgt neu zu fassen:
„Die Firma der Gesellschaft lautet: solar equity AG.“
7) Beschlussfassung über die Änderung des Unternehmensgegenstandes und entsprechende Satzungsänderung
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Unternehmensgegenstand der Gesellschaft enger zu fassen und § 2 der Satzung wie folgt neu zu fassen:
„Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb und die Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen im Bereich der erneuerbaren Energien, insbesondere Photovoltaik, Solarthermie, Geothermie und Energie aus Biomasse, Biogas und Biodiesel, sowie die Verwaltung, strategische Führung, Steuerung und Koordinierung dieser eigenen Beteiligungen.“
8) Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands zur Erhöhung des Grundkapitals mit Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss (Genehmigtes Kapital) und entsprechende Satzungsänderung
Die bestehende Ermächtigung des Vorstands zur Erhöhung des Grundkapitals in § 5 Abs. 5 war bis zum 1. Juni 2005 befristet und ist somit ausgelaufen. Von ihr wurde kein Gebrauch gemacht.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, ein neues genehmigtes Kapital zu schaffen und dementsprechend § 5 Absatz 5 der Satzung wie folgt neu zu fassen:
„Der Vorstand ist ermächtigt, in der Zeit bis zum 7. Dezember 2010 das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrfach um bis zu insgesamt 580.000,00 Euro durch Ausgabe von bis zu 580.000 neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital). Über den weiteren Inhalt der jeweiligen Aktienrechte einschließlich der Gattung der auszugebenden Aktien und die sonstigen Bedingungen der Aktienausgabe entscheidet der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen mit Zustimmung des Aufsichtsrats auszuschließen:
• um Spitzenbeträge auszugleichen;
• um den Inhabern von Wandelschuldverschreibungen, Optionsscheinen oder Optionsanleihen ein Bezugsrecht in dem Umfang einzuräumen, wie es ihnen nach Ausübung des Wandlungs- bzw. Optionsrechts oder in Erfüllung einer Wandlungspflicht als Aktionär zustehen würde;
• soweit ein Dritter, der nicht Kreditinstitut i.S.d. § 186 Abs. 5 AktG ist, die neuen Aktien zeichnet und sicherstellt, dass den Aktionären ein mittelbares Bezugsrecht eingeräumt wird;
• soweit die Kapitalerhöhung zum Zwecke des Unternehmenszusammenschlusses oder des Erwerbs von Unternehmen oder von Beteiligungen an Unternehmen oder von sonstigen Wirtschaftsgütern im Wege der Sacheinlage erfolgt; und/oder
• soweit der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, entfallende Anteil am Grundkapital insgesamt zehn vom Hundert des Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis nicht wesentlich im Sinne der §§ 203 Abs. 1 und 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet.“
9) Beschlussfassung über die Sitzverlegung und entsprechende Satzungsänderung
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Sitz der Gesellschaft nach Hamburg zu verlegen und § 1 Abs. 2 der Satzung wie folgt neu zu fassen:
„Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Hamburg.“
Der Vorstand wird angewiesen, die Sitzverlegung erst zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden, wenn die unter den Tagesordnungspunkten 6 und 7 beschlossenen Satzungsänderungen im Handelsregister eingetragen worden sind.
10) Beschlussfassung über die Neufassung der Satzung unter anderem zur Anpassung an das Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG)
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG) umzusetzen und die gemäß Tagesordnungspunkten 6 bis 9 geänderte Satzung bei dieser Gelegenheit insgesamt neu zu fassen und ihr die in der Anlage wiedergegebene Fassung zu geben.
Der Vorstand wird angewiesen, die Neufassung der Satzung erst zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden, wenn die unter den Tagesordnungspunkt 9 beschlossene Sitzverlegung im Handelsregister eingetragen worden ist.
11) Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals mit teilweisem Bezugsrechtsausschluss und entsprechende Satzungsänderung
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
(a) das Grundkapital der Gesellschaft von 1.160.000 Euro um bis zu 775.000 Euro gegen Bareinlage auf bis zu 1.935.000 Euro durch Ausgabe von bis zu 775.000 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je 1,00 Euro zu erhöhen. Je 1,5 Aktien der Gesellschaft berechtigen zum Bezug von einer neuen Aktie der Gesellschaft. Die neuen Aktien nehmen ab Beginn des Geschäftsjahres 2005 am Gewinn teil. Die Kapitalerhöhung ist unverzüglich nach Billigung des Prospektes durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), spätestens jedoch bis 30. April 2006 durchzuführen.
(b) Der Vorstand wird ermächtigt, den Ausgabebetrag, der 1,00 Euro nicht unterschreiten darf, mit Zustimmung des Aufsichtsrats zeitnah vor Durchführung der Kapitalerhöhung festzusetzen.
(c) Der Vorstand wird ermächtigt, nicht ausgeübte Bezugsrechte institutionellen Investoren mit Zustimmung des Aufsichtsrats zur Ausübung anzubieten. Insoweit sowie hinsichtlich der nicht durch 1,5 teilbaren Spitzenbeträge wird das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen.
(d) Die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung legt der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats fest.
12) Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
a) den Vorstand zu ermächtigen, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 29. Mai 2007 eigene Aktien der Gesellschaft zu erwerben. Die zeitliche Befristung gilt nur für den Erwerb, nicht für das Halten der Aktien. Der Erwerb darf nur über die Börse oder mittels eines an die Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots erfolgen. Dabei darf der Bestand der aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien zusammen mit anderen eigenen Aktien, die sich im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach den §§ 71 a ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt zehn (10) vom Hundert des Grundkapitals der Gesellschaft übersteigen. Im Falle des Erwerbs über die Börse darf der Erwerbspreis vor Erwerbsnebenkosten 0,01 Euro nicht unterschreiten und den durchschnittlichen Schlusskurs der Aktie im Parketthandel an der Frankfurter Wertpapierbörse an den jeweils fünf (5) vorangegangenen Börsentagen nicht um mehr als zehn (10) vom Hundert übersteigen. Bei einem öffentlichen Kaufangebot darf der Angebotspreis den durchschnittlichen Schlusskurs der Aktien im Parketthandel an der Frankfurter Wertpapierbörse an den zehn der Veröffentlichung des Kaufangebots vorangegangenen Börsentagen um nicht mehr als zwanzig (20) vom Hundert über- beziehungsweise unterschreiten. Das Volumen des Angebots kann begrenzt werden. Sofern die gesamte Zeichnung des Angebots dieses Volumen überschreitet, muss die Annahme im Verhältnis der jeweils angebotenen Aktien erfolgen. Eine bevorrechtigte Annahme geringer Stückzahlen bis zu 100 Stück zum Erwerb angebotener Aktien der Gesellschaft je Aktionär kann vorgesehen werden. Als Zweck des Erwerbs ist der Handel in eigenen Aktien ausgeschlossen.
b) den Vorstand zu ermächtigen, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien auch in anderer Weise als über die Börse oder durch Angebot an alle Aktionäre zu veräußern, insbesondere die Aktien
1. einem Dritten als Gegenleistung für Unternehmenszusammenschlüsse oder beim Erwerb von Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen oder als Gegenleistung für sonstige Wirtschaftsgüter oder Leistungen zu übertragen;
2. an institutionelle Anleger zu verkaufen; oder
3. an einen Dritten, der nicht Kreditinstitut i.S.d. § 186 Abs. 5 AktG ist, zu übertragen, wenn sichergestellt ist, dass die Aktien den Aktionären zum Erwerb angeboten werden
In den Fällen der Ziff. 1 und 2 darf der Verkaufspreis den Börsenkurs nicht wesentlich im Sinne von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreiten. Maßgeblicher Börsenkurs im Sinne der vorstehenden Regelung ist der durchschnittliche Schlusskurs der Aktie im Parketthandel an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten fünf (5) Börsentagen vor der Veräußerung der betreffenden Aktien. In Fällen der Ziffer 3 muss der von den Aktionären zu zahlende Verkaufspreis mindestens 1,00 Euro je Aktie betragen.
c) den Vorstand zu ermächtigen, die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen.
d) Die Ermächtigungen unter a), b) und c) können einmal oder mehrmals, einzeln oder gemeinsam ausgeübt werden.
e) Das Bezugsrecht der Aktionäre auf diese eigenen Aktien wird insoweit ausgeschlossen, wie diese Aktien gemäß den vorstehenden Ermächtigungen b) und c) verwandt werden.
Teilnahmevoraussetzungen:
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 15 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien bei der Gesellschaft, einem deutschen Notar, einer Wertpapiersammelbank oder bei der Bankhaus Neelmeyer AG, Bremen während der Geschäftsstunden hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen. Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß, wenn die Aktien mit Zustimmung der Hinterlegungsstelle für diese bei einem Kreditinstitut bis zur Beendigung der Hauptversammlung im Sperrdepot gehalten werden.
Die Hinterlegung muss spätestens am Mittwoch, den 30. November 2005 erfolgen. Im Falle der Hinterlegung bei einem deutschen Notar oder einer Wertpapiersammelbank ist die darüber auszustellende Bescheinigung spätestens am Montag, den 5. Dezember 2005 bei der Gesellschaft einzureichen.
Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten, ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung ausüben lassen. Stimmrechtsvollmachten sind ausnahmslos schriftlich zu erteilen.
Wir bieten unseren Aktionären ferner an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung mit der Stimmrechtsausübung zu bevollmächtigen. Die Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter eine Vollmacht erteilen möchten, benötigen hierzu eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarte sicherzustellen, sollte die Bestellung möglichst frühzeitig bei der Depotbank eingehen. Soweit von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Falle Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Hierfür ist der Vordruck auf der Eintrittskarte zu verwenden. Ohne diese Weisung ist die Vollmacht ungültig. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Die Eintrittskarte mit der auf ihr erteilten Vollmacht und den auf ihr erteilten Weisungen muss der Gesellschaft bis spätestens Mittwoch, den 30. November 2005 im Original vorliegen.
Anträge von Aktionäre gemäß § 126 Absatz 1 Aktiengesetz sind ausschließlich zu richten an:
F.A.M.E. AG
Postfach 11 17 04
20417 Hamburg
Telefax +49 40 41 34 34 44
E-Mail: ir@fame.de
Gegenanträge werden, soweit dies gem. § 126 AktG vorgeschrieben ist, auf der Internetseite der Gesellschaft www.fame.de veröffentlicht.
München, im Oktober 2005
Der Vorstand
Bericht des Vorstands zum Bezugsrechtsausschluss nach § 203 Abs. 1 und 2, § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG (TOP 8)
Die vorgeschlagene Ermächtigung des Vorstands, das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre im Falle der Ausnutzung des genehmigten Kapitals ganz oder teilweise auszuschließen, wird wie folgt begründet:
Der Ausschluss des Bezugsrechts für Spitzenbeträge ermöglicht die Ausnutzung der erbetenen Ermächtigung durch runde Beträge unter Beibehaltung eines glatten Bezugsrechtsverhältnisses. Dies erleichtert die technische Abwicklung des Bezugsrechts der Aktionäre und spart daher Kosten.
Ferner sieht die Ermächtigung vor, dass das Bezugsrecht der Aktionäre auch ausgeschlossen werden kann, um den Inhabern von Wandelanleihen, Optionsanleihen und Optionsscheinen ein Bezugsrecht in dem Umfang einzuräumen, wie es ihnen nach Ausübung des Optionsrechts beziehungsweise des Wandlungsrechts beziehungsweise nach Erfüllung einer Wandlungspflicht als Aktionär zustehen würde. Insoweit wird dem üblichen Verwässerungsschutz Rechnung getragen.
Außerdem ist ein Bezugsrechtsausschluss unter der Voraussetzung vorgesehen, dass ein Dritter, der nicht Kreditinstitut i.S.d. § 186 Abs. 5 AktG ist, Aktien mit der Verpflichtung übernimmt, sie allen Aktionären so zum Bezug anzubieten, als wäre das Bezugsrecht nicht ausgeschlossen worden. Damit wird das Bezugsrecht lediglich rein formal ausgeschlossen, materiell wird sichergestellt, dass die Aktionäre ihr gesetzliches Bezugsrecht ausüben können.
Die vorgesehene Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses bei Sachkapitalerhöhungen soll den Vorstand in die Lage versetzen, mit Zustimmung des Aufsichtsrats in geeigneten Fällen Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen oder auch andere Wirtschaftsgüter wie. z.B. Immobilien gegen Überlassung von Aktien der Gesellschaft, auch im Wege des Unternehmenszusammenschlusses, erwerben zu können. Hierdurch soll die Gesellschaft die Möglichkeit erhalten, auf nationalen und internationalen Märkten rasch und erfolgreich auf vorteilhafte Angebote oder sich sonst bietende Gelegenheiten zum Erwerb von Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen oder zum Erwerb sonstiger Wirtschaftsgüter reagieren zu können. Nicht selten ergibt sich aus Verhandlungen die Notwendigkeit, als Gegenleistung nicht Geld, sondern Aktien bereitzustellen. Um den Erwerb auch in diesen Fällen durchführen zu können, muss die Gesellschaft erforderlichenfalls die Möglichkeit haben, ihr Kapital unter Bezugsrechtsausschluss gegen Sacheinlagen zu erhöhen. Der Ausgabebetrag für die Aktien wird dabei vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats unter angemessener Berücksichtigung der Interessen der Gesellschaft und der Aktionäre festgelegt. Konkrete Erwerbsvorhaben, zu deren Durchführung das Kapital mit Bezugsrechtsausschluss erhöht werden soll, bestehen zur Zeit nicht.
Weiterhin soll der Vorstand ermächtigt werden, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in dem gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG zugelassenen Rahmen auszuschließen. Der Ausschluss des Bezugsrechts ermöglicht es, im Interesse des Unternehmens neue Aktien an den Kapitalmärkten im In- und Ausland gezielt zu platzieren, indem die Aktien unter kurzfristiger Ausnutzung einer günstigen Börsensituation zu einem marktnah festgesetzten und möglichst hohen Preis ausgegeben werden. Dadurch kann eine größtmögliche Stärkung des Eigenkapitals erreicht werden. Dieser Ausschluss des Bezugsrechts ist nur zulässig, soweit der nominelle Ausgabebetrag zehn von Hundert des Grundkapitals nicht übersteigt und der Börsenpreis nicht wesentlich i.S.d. §§ 203 Abs. 1 und 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschritten wird. Aus heutiger Sicht wird sich ein Abschlag gegenüber dem Börsenkurs nicht auf mehr als fünf vom Hundert belaufen.
Bericht des Vorstands zum Bezugsrechtsausschluss nach § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG (TOP 11)
Die vorgeschlagene Ermächtigung des Vorstands, das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auf die von anderen Aktionären nicht ausgeübten Bezugsrechte und für Spitzenbeträge auszuschließen, wird wie folgt begründet:
Die Aktionäre sind in dem beschlossenen Verhältnis zum Bezug neuer Aktien berechtigt. Sofern und soweit Aktionäre ihr vorbezeichnetes Bezugsrecht nicht ausüben, würde das Bezugsrecht verfallen. Die Ermächtigung, die Bezugsrechte institutionellen Investoren zur Ausübung anzubieten ermöglicht es der Gesellschaft, neue Aktien an den Kapitalmärkten im In- und Ausland gezielt zu platzieren. Dadurch kann eine größtmögliche Stärkung des Eigenkapitals erreicht werden.
Der Ausschluss des Bezugsrechts für Spitzenbeträge ermöglicht die Durchführung der Kapitalerhöhung in dem vorgeschlagenen Umfang unter Beibehaltung des vorgeschlagenen Bezugsrechtsverhältnisses. Dies erleichtert die technische Abwicklung des Bezugsrechts der Aktionäre und spart daher Kosten.
Der Vorstand ist ermächtigt, den Ausgabebetrag der neuen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats zeitnah vor Durchführung der Kapitalerhöhung festzusetzen. Dadurch soll ihm Gelegenheit gegeben werden, die Entwicklung des Börsenkurses bis zur Durchführung der Kapitalerhöhung zu berücksichtigen. Damit wird vermieden, dass bereits jetzt ein bei Durchführung der Kapitalerhöhung zu hoher oder zu niedriger Ausgabekurs festgesetzt ist. Die Kapitalerhöhung soll erst durchgeführt werden, sobald der für die Börsenzulassung der neuen Aktien erforderliche Prospekt von der BaFin gebilligt wurde.
Bericht des Vorstands zum Bezugsrechtsausschluss gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5, § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG (TOP 12)
Der Gesetzgeber hat Aktiengesellschaften durch die Einführung des § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG die Möglichkeit eingeräumt, eigene Aktien auch zu anderen als in den § 71 Abs. 1 Nrn. 1 – 7 AktG genannten Gründen zu erwerben. Damit soll die Gesellschaft auf Entwicklungen im Markt zügig und angemessen reagieren können. Zugleich kann die allgemeine Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb eigener Aktien mit der Möglichkeit, eigene Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats in einer anderen Weise als durch die Veräußerung über die Börse oder ein Angebot an alle Aktionäre zu veräußern, verbunden werden.
Die erbetene Ermächtigung soll insbesondere dazu dienen, den Vorstand in die Lage zu versetzen, mit Zustimmung des Aufsichtsrats in geeigneten Fällen Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen gegen Überlassung von Aktien der Gesellschaft sowie sonstige Wirtschaftsgüter zu erwerben und Leistungen in Anspruch nehmen zu können. Hierdurch soll die Gesellschaft die Möglichkeit erhalten, auf nationalen und internationalen Märkten rasch und erfolgreich auf vorteilhafte Angebote oder sich sonst bietende Geschäftschancen, insbesondere zum Erwerb von Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen, reagieren zu können. Nicht selten ergibt sich aus den Verhandlungen die Notwendigkeit, als Gegenleistung nicht Geld, sondern Aktien bereit zu stellen. Um auch in diesen Fällen aktiv werden zu können, muss die Gesellschaft erforderlichenfalls die Möglichkeit haben, in entsprechendem Maße auf vorhandene, eigene Aktien zurückzugreifen. Der Vorstand wird sich bei einer solchen Veräußerung der Aktie vom aktuellen Börsenkurs der Aktie leiten lassen, da dieser unmittelbar deren Wert als „Akquisitionswährung“ zum Ausdruck bringt.
Des Weiteren dient die erbetene Ermächtigung der erleichterten Kapitalaufnahme der Gesellschaft. Die Möglichkeit einer solchen Veräußerung liegt im Interesse der Gesellschaft. Sie erlaubt insbesondere eine schnelle und kostengünstigere Platzierung der Aktien, als wenn diese Aktien nach den Regelungen über die Einräumung von Bezugsrechten an die Aktionäre veräußert werden müssten. Der Vorstand denkt konkret an Platzierungen bei institutionellen Anlegern sowie bei Anlegern mit unternehmerischem Beteiligungsinteresse.
Die vorgesehene Ermächtigung, Aktien auch an einen Dritten, der nicht Kreditinstitut i.S.d. § 186 Abs. 5 AktG ist, mit der Verpflichtung zu veräußern, diese den Aktionären zum Erwerb anzubieten, stellt lediglich formal einen Bezugsrechtsausschluss dar. Materiell ist sichergestellt, dass die Aktionäre ihr Bezugsrecht ausüben können.
Anlage:
Satzung der
solar equity AG
I.
Allgemeine Bestimmungen
§ 1
Firma, Sitz und Dauer
(1) Die Firma der Gesellschaft lautet:
solar equity AG.
(2) Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Hamburg.
(3) Die Dauer der Gesellschaft ist nicht auf eine bestimmte Zeit beschränkt.
§ 2
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb und die Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen im Bereich der erneuerbaren Energien, insbesondere Photovoltaik, Solarthermie, Geothermie und Energie aus Biomasse, Biogas und Biodiesel, sowie die Verwaltung, strategische Führung, Steuerung und Koordinierung dieser eigenen Beteiligungen.
II.
Grundkapital und Aktien
§ 3
Grundkapital
(1) Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 1.160.000 Euro (in Worten: eine Million einhundertsechzigtausend Euro).
(2) Das Grundkapital der Gesellschaft ist eingeteilt in 1.160.000 (in Worten: eine Million einhundertsechzigtausend) Stückstammaktien.
§ 4
Bedingtes Kapital
Das Grundkapital ist um bis zu 580.000 Euro durch Ausgabe von bis zu 580.000 neuen Aktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Wandelschuldverschreibungen, zu deren Ausgabe der Vorstand von der Hauptversammlung vom 15. Juni 2004 ermächtigt wurde, von ihren Wandlungsrechten Gebrauch machen oder ihre Pflicht zur Wandlung erfüllen. Die aufgrund der Ausübung der Wandlungsrechte oder durch Erfüllung von Wandlungspflichten ausgegebenen neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie aufgrund der Ausübung von Wandlungsrechten oder durch Erfüllung von Wandlungspflichten entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.
§ 5
Genehmigtes Kapital
Der Vorstand ist ermächtigt, in der Zeit bis zum 7. Dezember 2010 das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt 580.000,00 Euro durch Ausgabe von bis zu 580.000 neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital). Über den weiteren Inhalt der jeweiligen Aktienrechte einschließlich der Gattung der auszugebenden Aktien und die sonstigen Bedingungen der Aktienausgabe entscheidet der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen mit Zustimmung des Aufsichtsrats auszuschließen:
• um Spitzenbeträge auszugleichen;
• um den Inhabern von Wandelschuldverschreibungen, Optionsscheinen oder Optionsanleihen ein Bezugsrecht in dem Umfang einzuräumen, wie es ihnen nach Ausübung des Wandlungs- bzw. Optionsrechts oder in Erfüllung einer Wandlungspflicht als Aktionär zustehen würde;
• soweit ein Dritter, der nicht Kreditinstitut i.S.d. § 186 Abs. 5 AktG ist, die neuen Aktien zeichnet und sicherstellt, dass den Aktionären ein mittelbares Bezugsrecht eingeräumt wird;
• soweit die Kapitalerhöhung zum Zwecke des Unternehmenszusammenschlusses oder des Erwerbs von Unternehmen oder von Beteiligungen an Unternehmen oder von sonstigen Wirtschaftsgütern im Wege der Sacheinlage erfolgt; und/oder
• soweit der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, entfallende Anteil am Grundkapital insgesamt zehn vom Hundert des Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis nicht wesentlich im Sinne der §§ 203 Abs. 1 und 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet.
§ 6
Aktien
(1) Die Aktien der Gesellschaft lauten auf den Inhaber. Dies gilt auch bei Kapitalerhöhungen, sofern nicht etwas anderes beschlossen wird.
(2) Die Form und den Inhalt von Aktienurkunden sowie von etwaigen Gewinnanteils- und Erneuerungsscheinen, Schuldverschreibungen und Zinsscheinen bestimmt der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats.
(3) Die Gesellschaft ist berechtigt, Aktienurkunden auszustellen, die mehrere Aktien verbriefen (Sammelurkunden). Der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihrer Aktien und Gewinnanteile ist ausgeschlossen.
III.
Vorstand
§ 7
Zusammensetzung des Vorstands
Der Vorstand der Gesellschaft besteht aus einer oder mehreren Personen. Die Zahl der Mitglieder des Vorstands bestimmt der Aufsichtsrat. Auch wenn das Grundkapital der Gesellschaft mehr als drei (3) Millionen Euro beträgt, kann der Aufsichtsrat bestimmen, dass der Vorstand nur aus einer Person besteht.
§ 8
Vertretung der Gesellschaft
(1) Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt dieses die Gesellschaft einzeln. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
(2) Der Aufsichtsrat kann einzelne Vorstandsmitglieder ermächtigen, die Gesellschaft einzeln zu vertreten.
(3) Der Aufsichtsrat kann einzelnen Vorstandsmitgliedern generell oder für den Einzelfall die Befugnis erteilen, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
IV.
Aufsichtsrat
§ 9
Aufgaben und Befugnisse des Aufsichtsrats
(1) Der Aufsichtsrat hat alle Aufgaben und Rechte, die ihm durch Gesetz, Satzung oder in sonstiger Weise, insbesondere durch eine Geschäftsordnung, zugewiesen werden. Er hat insbesondere den Vorstand bei seiner Geschäftsführung zu überwachen und zu beraten.
(2) Der Vorstand hat dem Aufsichtsrat laufend in dem durch das Gesetz festgelegten Umfang zu berichten. Weitergehende Berichtspflichten können in einer Geschäftsordnung festgelegt werden.
(3) Der Aufsichtsrat ist berechtigt, Änderungen der Satzung, die nur die Fassung betreffen, zu beschließen.
§ 10
Zusammensetzung, Amtsdauer und Amtsniederlegung
(1) Der Aufsichtsrat besteht aus drei Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden.
(2) Soweit die Hauptversammlung nicht bei der Wahl für einzelne der von ihr zu wählenden Aufsichtsratsmitglieder oder für den Gesamtaufsichtsrat einen kürzeren Zeitraum beschließt, werden die Aufsichtsratsmitglieder bis zur Beendigung der Hauptversammlung bestellt, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.
(3) Die Aufsichtsratsmitglieder können ihr Amt mit Monatsfrist zum Monatsende auch ohne wichtigen Grund durch schriftliche Mitteilung an den Vorstand niederlegen. Der Aufsichtsratsvorsitzende kann einer Verkürzung der Frist zustimmen.
§ 11
Aufsichtsratsvorsitzender und Stellvertreter
(1) Der Aufsichtsrat wählt einen Aufsichtsratsvorsitzenden und seinen Stellvertreter.
(2) Scheidet der Aufsichtsratsvorsitzende oder sein Stellvertreter aus dem Amt aus, so hat der Aufsichtsrat unverzüglich einen Nachfolger zu wählen.
(3) Der Aufsichtsratsvorsitzende und im Fall seiner Verhinderung sein Stellvertreter, leitet die Sitzungen des Aufsichtsrats und bestimmt die Reihenfolge der Verhandlungsgegenstände sowie die Art und Form der Abstimmung.
§ 12
Innere Ordnung des Aufsichtsrats
(1) An den Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse kann der Vorstand mit beratender Stimme teilnehmen, sofern der Aufsichtsrat nicht etwas anderes beschließt. Ferner können Personen, die dem Aufsichtsrat nicht angehören, an Stelle von verhinderten Aufsichtsratsmitgliedern teilnehmen, wenn diese sie hierzu in Textform ermächtigt haben.
(2) Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn sämtliche drei Aufsichtsratsmitglieder an der Beschlussfassung teilnehmen. Aufsichtsratsmitglieder können in begründeten Ausnahmefällen mit Zustimmung des Aufsichtsratsvorsitzenden auch per Telefon oder Videokonferenz an einer Sitzung des Aufsichtsrats teilnehmen. Aufsichtsratsmitglieder können an der Beschlussfassung ferner teilnehmen, indem sie durch ein in der Sitzung persönlich anwesendes Aufsichtsratsmitglied oder eine andere an der Sitzung nach Abs. 1 teilnehmende Person schriftliche Stimmabgaben überreichen lassen.
(3) Der Aufsichtsrat kann Beschlüsse auch ohne Einberufung einer Sitzung im Wege schriftlicher, fernmündlicher, fernschriftlicher (Telefax) oder elektronischer (E-Mail) Abstimmung - sowie durch eine Kombination dieser Kommunikationsmedien - herbeiführen, wenn der Aufsichtsratsvorsitzende dies anordnet und kein Aufsichtsratsmitglied diesem Verfahren innerhalb einer vom Aufsichtsratsvorsitzenden zu bestimmenden angemessenen Frist widerspricht.
(4) Der Aufsichtsrat fasst seine Beschlüsse mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen, soweit das Gesetz nicht zwingend eine andere Mehrheit bestimmt. Stimmenthaltungen werden nicht mitgezählt.
(5) Die weiteren Einzelheiten seiner inneren Ordnung regelt der Aufsichtsrat in einer Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat.
§ 13
Vergütung des Aufsichtsrats
(1) Die Aufsichtratsmitglieder erhalten eine feste, nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbare Vergütung. Diese beträgt für jedes Geschäftsjahr – pro rata temporis der Amtszeit – 13.000 Euro für das einfache Aufsichtsratsmitglied, 15.000 Euro für den Stellvertreter des Aufsichtsratsvorsitzenden und 18.000 Euro für den Aufsichtsratsvorsitzenden, sofern die Hauptversammlung keine höhere oder niedrigere Vergütung beschließt. Die Gesellschaft trägt ferner die Kosten einer auf die Pflichten als Aufsichtsrat bezogenen Haftpflichtversicherung der Aufsichtsratsmitglieder.
(2) Die Gesellschaft ersetzt den Aufsichtsratsmitgliedern ferner deren Auslagen und die auf diese und die Vergütung entfallende Umsatzsteuer, soweit die Aufsichtsratsmitglieder berechtigt sind, die Umsatzsteuer der Gesellschaft gesondert in Rechnung zu stellen und sie dieses Recht ausüben.
§ 14
Vertraulichkeit
(1) Die Aufsichtsratsmitglieder haben über vertrauliche Angaben und Geheimnisse der Gesellschaft, namentlich über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, die ihnen im Rahmen ihrer Tätigkeit im Aufsichtsrat der Gesellschaft bekannt geworden sind, Stillschweigen zu bewahren. Diese Verpflichtung gilt auch nach dem Ausscheiden aus dem Amt fort. Am Ende der Amtszeit sind alle vertraulichen Unterlagen an den Aufsichtsratsvorsitzenden zurück zu geben.
(2) Beabsichtigt ein Aufsichtsratsmitglied Informationen über den Inhalt und Verlauf einer Aufsichtsratssitzung oder einer sonstigen Beschlussfassung des Aufsichtsrats aus besonderem Grund an Dritte weiter zu geben, so hat es sich zuvor mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden über die Weitergabe der Informationen zu verständigen.
V.
Hauptversammlung
§ 15
Einberufung der Hauptversammlung, Auskünfte
(1) Die Hauptversammlung wird durch den Vorstand oder durch die in den gesetzlich vorgeschriebenen Fällen hierzu Berechtigten einberufen. Die Hauptversammlung findet am Sitz der Gesellschaft oder in einer deutschen Stadt mit mindestens 200.000 Einwohnern statt.
(2) Der Vorstand kann vor der Hauptversammlung Auskünfte auf der Internetseite der Gesellschaft erteilen, die dort mindestens sieben Tage vor Beginn der Hauptversammlung verfügbar sein und in der Hauptversammlung durchgängig zugänglich sein müssen.
§ 16
Voraussetzung für die Teilnahme und die Stimmrechtsausübung
(1) Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bis spätestens am fünften Tage vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft angemeldet und der Gesellschaft bis spätestens am fünften Tage vor der Hauptversammlung ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachgewiesen haben.
(2) Stimmrechtsvollmachten können auch fernschriftlich (Telefax) erteilt werden. Benennt die Gesellschaft einen Stimmrechtsvertreter, so können die Vollmachten und Weisungen an den Stimmrechtsvertreter schriftlich oder fernschriftlich (Telefax) erteilt werden.
§ 17
Versammlungsleitung
(1) Die Hauptversammlung wird von dem Aufsichtsratsvorsitzenden und im Falle seiner Verhinderung von einem von ihm bestimmten anderen Aufsichtsratsmitglied geleitet. Ist der Aufsichtsratsvorsitzende verhindert und hat er keinen Vertreter bestimmt, so leitet der stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende die Hauptversammlung. Ist keine der vorbezeichneten Personen erschienen oder zur Leitung der Versammlung bereit, so eröffnet der Aktionär oder Aktionärsvertreter der die meisten Stimmen vertritt die Versammlung und lässt von dieser einen Versammlungsleiter wählen.
(2) Der Versammlungsleiter bestimmt die Reihenfolge der Verhandlungsgegenstände sowie die Art und Form der Abstimmungen. Er kann die Reihenfolge der Redebeiträge bestimmen und das Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen beschränken sowie Näheres dazu bestimmen.
(3) Sofern dies in der Einberufung der Hauptversammlung angekündigt ist, kann der Versammlungsleiter die Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung sowie die Teilnahme an der Hauptversammlung, an deren Abstimmungen und die Wahrnehmung weiterer Mitwirkungsrechte der Aktionäre über elektronische oder andere Medien in einer von ihm näher zu bestimmenden Weise zulassen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
§ 18
Stimmrecht und Beschlussfassung
(1) Je eine Stückstammaktie gewährt eine Stimme. Das Stimmrecht beginnt, sobald die gesetzliche Mindesteinlage auf die Aktie geleistet ist
(2) Die Hauptversammlung fasst ihre Beschlüsse mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen und, soweit eine Kapitalmehrheit erforderlich ist, mit der einfachen Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals, soweit nicht das Gesetz oder die Satzung zwingend eine größere Mehrheit erfordert. Stimmenthaltungen werden nicht mitgezählt. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.
(3) Bei Wahlen entscheidet die verhältnismäßige Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Wird diese im ersten Wahlgang nicht erreicht, findet eine engere Wahl unter denjenigen Personen statt, welche die meisten Stimmen erhalten haben. Bei Stimmengleichheit auch im zweiten Wahlgang entscheidet das vom Versammlungsleiter zu ziehende Los.
VI.
Sonstiges
§ 19
Geschäftsjahr, Jahresabschluss, Gewinnverwendung
(1) Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
(2) Der Jahresabschluss und der Lagebericht sind gemäß den gesetzlichen Regelungen aufzustellen, zu prüfen und festzustellen.
(3) Der Vorstand ist mit Zustimmung des Aufsichtsrats ermächtigt, den verwendbaren Jahresüberschuss in andere Gewinnrücklagen einzustellen, bis diese die Hälfte des Grundkapitals erreichen.
(4) Über die Verwendung des Bilanzgewinns beschließt die Hauptversammlung. Sie kann auch Sachausschüttungen beschließen.
(5) Die Gewinnanteile der Aktionäre bestimmen sich nach ihren Anteilen am Grundkapital. Bei der Ausgabe neuer Aktien kann eine andere Gewinnberechtigung festgesetzt werden.
§ 20
Bekanntmachungen
Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen durch Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger.
§ 21
Gründungsaufwand
Die Gesellschaft trägt den Aufwand ihrer Gründung (Gericht, Notar, Veröffentlichung) bis zur Höhe von 3.000 Euro.
- Ende der Satzung -
F.A.M.E. AG
München
ISIN: DE000A0BVVk7
Wertpapier-Kenn-Nummer A0B VVK
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft hiermit zu der am Mittwoch, den 7. Dezember 2005 um 11:00 Uhr im ELYSEE Hotel, Raum Europa, Rothenbaumchaussee 10 in Hamburg stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
TAGESORDNUNG
1) Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichtes sowie des Berichtes des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2004
2) Beschlussfassung über die Entlastung des Abwicklers und des Vorstands für das Geschäftsjahr 2004
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem Abwickler der Gesellschaft und den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2004 Entlastung zu erteilen.
3) Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2004
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2004 Entlastung zu erteilen.
4) Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
Zwei Mitglieder des amtierenden Aufsichtsrats, die Herren Andreas Beyer und Erich Pfaffenberger, haben ihre Ämter mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung niedergelegt, so dass zwei neue Aufsichtsratsmitglieder zu wählen sind.
Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 9 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft in Verbindung mit §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG ausschließlich aus von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die folgenden Personen in den Aufsichtsrat zu wählen, und zwar für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009 beschließt:
1. Herrn Jörn Reinecke, Vorstand Reinecke + Pohl Erneuerbare Energien AG, Hamburg
2. Herrn Christoph Schäfers, Vorstand FALKENSTEIN Nebenwerte AG, Hamburg
Herr Christoph Schäfers ist Aufsichtsratsvorsitzender der FALKENSTEIN Swiss AG, Hamburg. Weitere Mitgliedschaften der vorgeschlagenen Personen in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien bestehen nicht.
Die Hauptversammlung ist an diese Wahlvorschläge nicht gebunden.
5) Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2005
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die WAPAG Allgemeine Revisions- und Treuhandgesellschaft AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2005 zu wählen.
6) Beschlussfassung über die Änderung der Firma und entsprechende Satzungsänderung
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Firma der Gesellschaft in solar equity AG zu ändern und § 1 Abs. 1 der Satzung wie folgt neu zu fassen:
„Die Firma der Gesellschaft lautet: solar equity AG.“
7) Beschlussfassung über die Änderung des Unternehmensgegenstandes und entsprechende Satzungsänderung
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Unternehmensgegenstand der Gesellschaft enger zu fassen und § 2 der Satzung wie folgt neu zu fassen:
„Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb und die Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen im Bereich der erneuerbaren Energien, insbesondere Photovoltaik, Solarthermie, Geothermie und Energie aus Biomasse, Biogas und Biodiesel, sowie die Verwaltung, strategische Führung, Steuerung und Koordinierung dieser eigenen Beteiligungen.“
8) Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands zur Erhöhung des Grundkapitals mit Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss (Genehmigtes Kapital) und entsprechende Satzungsänderung
Die bestehende Ermächtigung des Vorstands zur Erhöhung des Grundkapitals in § 5 Abs. 5 war bis zum 1. Juni 2005 befristet und ist somit ausgelaufen. Von ihr wurde kein Gebrauch gemacht.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, ein neues genehmigtes Kapital zu schaffen und dementsprechend § 5 Absatz 5 der Satzung wie folgt neu zu fassen:
„Der Vorstand ist ermächtigt, in der Zeit bis zum 7. Dezember 2010 das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrfach um bis zu insgesamt 580.000,00 Euro durch Ausgabe von bis zu 580.000 neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital). Über den weiteren Inhalt der jeweiligen Aktienrechte einschließlich der Gattung der auszugebenden Aktien und die sonstigen Bedingungen der Aktienausgabe entscheidet der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen mit Zustimmung des Aufsichtsrats auszuschließen:
• um Spitzenbeträge auszugleichen;
• um den Inhabern von Wandelschuldverschreibungen, Optionsscheinen oder Optionsanleihen ein Bezugsrecht in dem Umfang einzuräumen, wie es ihnen nach Ausübung des Wandlungs- bzw. Optionsrechts oder in Erfüllung einer Wandlungspflicht als Aktionär zustehen würde;
• soweit ein Dritter, der nicht Kreditinstitut i.S.d. § 186 Abs. 5 AktG ist, die neuen Aktien zeichnet und sicherstellt, dass den Aktionären ein mittelbares Bezugsrecht eingeräumt wird;
• soweit die Kapitalerhöhung zum Zwecke des Unternehmenszusammenschlusses oder des Erwerbs von Unternehmen oder von Beteiligungen an Unternehmen oder von sonstigen Wirtschaftsgütern im Wege der Sacheinlage erfolgt; und/oder
• soweit der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, entfallende Anteil am Grundkapital insgesamt zehn vom Hundert des Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis nicht wesentlich im Sinne der §§ 203 Abs. 1 und 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet.“
9) Beschlussfassung über die Sitzverlegung und entsprechende Satzungsänderung
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Sitz der Gesellschaft nach Hamburg zu verlegen und § 1 Abs. 2 der Satzung wie folgt neu zu fassen:
„Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Hamburg.“
Der Vorstand wird angewiesen, die Sitzverlegung erst zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden, wenn die unter den Tagesordnungspunkten 6 und 7 beschlossenen Satzungsänderungen im Handelsregister eingetragen worden sind.
10) Beschlussfassung über die Neufassung der Satzung unter anderem zur Anpassung an das Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG)
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG) umzusetzen und die gemäß Tagesordnungspunkten 6 bis 9 geänderte Satzung bei dieser Gelegenheit insgesamt neu zu fassen und ihr die in der Anlage wiedergegebene Fassung zu geben.
Der Vorstand wird angewiesen, die Neufassung der Satzung erst zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden, wenn die unter den Tagesordnungspunkt 9 beschlossene Sitzverlegung im Handelsregister eingetragen worden ist.
11) Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals mit teilweisem Bezugsrechtsausschluss und entsprechende Satzungsänderung
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
(a) das Grundkapital der Gesellschaft von 1.160.000 Euro um bis zu 775.000 Euro gegen Bareinlage auf bis zu 1.935.000 Euro durch Ausgabe von bis zu 775.000 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je 1,00 Euro zu erhöhen. Je 1,5 Aktien der Gesellschaft berechtigen zum Bezug von einer neuen Aktie der Gesellschaft. Die neuen Aktien nehmen ab Beginn des Geschäftsjahres 2005 am Gewinn teil. Die Kapitalerhöhung ist unverzüglich nach Billigung des Prospektes durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), spätestens jedoch bis 30. April 2006 durchzuführen.
(b) Der Vorstand wird ermächtigt, den Ausgabebetrag, der 1,00 Euro nicht unterschreiten darf, mit Zustimmung des Aufsichtsrats zeitnah vor Durchführung der Kapitalerhöhung festzusetzen.
(c) Der Vorstand wird ermächtigt, nicht ausgeübte Bezugsrechte institutionellen Investoren mit Zustimmung des Aufsichtsrats zur Ausübung anzubieten. Insoweit sowie hinsichtlich der nicht durch 1,5 teilbaren Spitzenbeträge wird das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen.
(d) Die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung legt der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats fest.
12) Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
a) den Vorstand zu ermächtigen, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 29. Mai 2007 eigene Aktien der Gesellschaft zu erwerben. Die zeitliche Befristung gilt nur für den Erwerb, nicht für das Halten der Aktien. Der Erwerb darf nur über die Börse oder mittels eines an die Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots erfolgen. Dabei darf der Bestand der aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien zusammen mit anderen eigenen Aktien, die sich im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach den §§ 71 a ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt zehn (10) vom Hundert des Grundkapitals der Gesellschaft übersteigen. Im Falle des Erwerbs über die Börse darf der Erwerbspreis vor Erwerbsnebenkosten 0,01 Euro nicht unterschreiten und den durchschnittlichen Schlusskurs der Aktie im Parketthandel an der Frankfurter Wertpapierbörse an den jeweils fünf (5) vorangegangenen Börsentagen nicht um mehr als zehn (10) vom Hundert übersteigen. Bei einem öffentlichen Kaufangebot darf der Angebotspreis den durchschnittlichen Schlusskurs der Aktien im Parketthandel an der Frankfurter Wertpapierbörse an den zehn der Veröffentlichung des Kaufangebots vorangegangenen Börsentagen um nicht mehr als zwanzig (20) vom Hundert über- beziehungsweise unterschreiten. Das Volumen des Angebots kann begrenzt werden. Sofern die gesamte Zeichnung des Angebots dieses Volumen überschreitet, muss die Annahme im Verhältnis der jeweils angebotenen Aktien erfolgen. Eine bevorrechtigte Annahme geringer Stückzahlen bis zu 100 Stück zum Erwerb angebotener Aktien der Gesellschaft je Aktionär kann vorgesehen werden. Als Zweck des Erwerbs ist der Handel in eigenen Aktien ausgeschlossen.
b) den Vorstand zu ermächtigen, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien auch in anderer Weise als über die Börse oder durch Angebot an alle Aktionäre zu veräußern, insbesondere die Aktien
1. einem Dritten als Gegenleistung für Unternehmenszusammenschlüsse oder beim Erwerb von Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen oder als Gegenleistung für sonstige Wirtschaftsgüter oder Leistungen zu übertragen;
2. an institutionelle Anleger zu verkaufen; oder
3. an einen Dritten, der nicht Kreditinstitut i.S.d. § 186 Abs. 5 AktG ist, zu übertragen, wenn sichergestellt ist, dass die Aktien den Aktionären zum Erwerb angeboten werden
In den Fällen der Ziff. 1 und 2 darf der Verkaufspreis den Börsenkurs nicht wesentlich im Sinne von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreiten. Maßgeblicher Börsenkurs im Sinne der vorstehenden Regelung ist der durchschnittliche Schlusskurs der Aktie im Parketthandel an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten fünf (5) Börsentagen vor der Veräußerung der betreffenden Aktien. In Fällen der Ziffer 3 muss der von den Aktionären zu zahlende Verkaufspreis mindestens 1,00 Euro je Aktie betragen.
c) den Vorstand zu ermächtigen, die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen.
d) Die Ermächtigungen unter a), b) und c) können einmal oder mehrmals, einzeln oder gemeinsam ausgeübt werden.
e) Das Bezugsrecht der Aktionäre auf diese eigenen Aktien wird insoweit ausgeschlossen, wie diese Aktien gemäß den vorstehenden Ermächtigungen b) und c) verwandt werden.
Teilnahmevoraussetzungen:
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 15 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien bei der Gesellschaft, einem deutschen Notar, einer Wertpapiersammelbank oder bei der Bankhaus Neelmeyer AG, Bremen während der Geschäftsstunden hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen. Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß, wenn die Aktien mit Zustimmung der Hinterlegungsstelle für diese bei einem Kreditinstitut bis zur Beendigung der Hauptversammlung im Sperrdepot gehalten werden.
Die Hinterlegung muss spätestens am Mittwoch, den 30. November 2005 erfolgen. Im Falle der Hinterlegung bei einem deutschen Notar oder einer Wertpapiersammelbank ist die darüber auszustellende Bescheinigung spätestens am Montag, den 5. Dezember 2005 bei der Gesellschaft einzureichen.
Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten, ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung ausüben lassen. Stimmrechtsvollmachten sind ausnahmslos schriftlich zu erteilen.
Wir bieten unseren Aktionären ferner an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung mit der Stimmrechtsausübung zu bevollmächtigen. Die Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter eine Vollmacht erteilen möchten, benötigen hierzu eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarte sicherzustellen, sollte die Bestellung möglichst frühzeitig bei der Depotbank eingehen. Soweit von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Falle Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Hierfür ist der Vordruck auf der Eintrittskarte zu verwenden. Ohne diese Weisung ist die Vollmacht ungültig. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Die Eintrittskarte mit der auf ihr erteilten Vollmacht und den auf ihr erteilten Weisungen muss der Gesellschaft bis spätestens Mittwoch, den 30. November 2005 im Original vorliegen.
Anträge von Aktionäre gemäß § 126 Absatz 1 Aktiengesetz sind ausschließlich zu richten an:
F.A.M.E. AG
Postfach 11 17 04
20417 Hamburg
Telefax +49 40 41 34 34 44
E-Mail: ir@fame.de
Gegenanträge werden, soweit dies gem. § 126 AktG vorgeschrieben ist, auf der Internetseite der Gesellschaft www.fame.de veröffentlicht.
München, im Oktober 2005
Der Vorstand
Bericht des Vorstands zum Bezugsrechtsausschluss nach § 203 Abs. 1 und 2, § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG (TOP 8)
Die vorgeschlagene Ermächtigung des Vorstands, das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre im Falle der Ausnutzung des genehmigten Kapitals ganz oder teilweise auszuschließen, wird wie folgt begründet:
Der Ausschluss des Bezugsrechts für Spitzenbeträge ermöglicht die Ausnutzung der erbetenen Ermächtigung durch runde Beträge unter Beibehaltung eines glatten Bezugsrechtsverhältnisses. Dies erleichtert die technische Abwicklung des Bezugsrechts der Aktionäre und spart daher Kosten.
Ferner sieht die Ermächtigung vor, dass das Bezugsrecht der Aktionäre auch ausgeschlossen werden kann, um den Inhabern von Wandelanleihen, Optionsanleihen und Optionsscheinen ein Bezugsrecht in dem Umfang einzuräumen, wie es ihnen nach Ausübung des Optionsrechts beziehungsweise des Wandlungsrechts beziehungsweise nach Erfüllung einer Wandlungspflicht als Aktionär zustehen würde. Insoweit wird dem üblichen Verwässerungsschutz Rechnung getragen.
Außerdem ist ein Bezugsrechtsausschluss unter der Voraussetzung vorgesehen, dass ein Dritter, der nicht Kreditinstitut i.S.d. § 186 Abs. 5 AktG ist, Aktien mit der Verpflichtung übernimmt, sie allen Aktionären so zum Bezug anzubieten, als wäre das Bezugsrecht nicht ausgeschlossen worden. Damit wird das Bezugsrecht lediglich rein formal ausgeschlossen, materiell wird sichergestellt, dass die Aktionäre ihr gesetzliches Bezugsrecht ausüben können.
Die vorgesehene Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses bei Sachkapitalerhöhungen soll den Vorstand in die Lage versetzen, mit Zustimmung des Aufsichtsrats in geeigneten Fällen Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen oder auch andere Wirtschaftsgüter wie. z.B. Immobilien gegen Überlassung von Aktien der Gesellschaft, auch im Wege des Unternehmenszusammenschlusses, erwerben zu können. Hierdurch soll die Gesellschaft die Möglichkeit erhalten, auf nationalen und internationalen Märkten rasch und erfolgreich auf vorteilhafte Angebote oder sich sonst bietende Gelegenheiten zum Erwerb von Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen oder zum Erwerb sonstiger Wirtschaftsgüter reagieren zu können. Nicht selten ergibt sich aus Verhandlungen die Notwendigkeit, als Gegenleistung nicht Geld, sondern Aktien bereitzustellen. Um den Erwerb auch in diesen Fällen durchführen zu können, muss die Gesellschaft erforderlichenfalls die Möglichkeit haben, ihr Kapital unter Bezugsrechtsausschluss gegen Sacheinlagen zu erhöhen. Der Ausgabebetrag für die Aktien wird dabei vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats unter angemessener Berücksichtigung der Interessen der Gesellschaft und der Aktionäre festgelegt. Konkrete Erwerbsvorhaben, zu deren Durchführung das Kapital mit Bezugsrechtsausschluss erhöht werden soll, bestehen zur Zeit nicht.
Weiterhin soll der Vorstand ermächtigt werden, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in dem gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG zugelassenen Rahmen auszuschließen. Der Ausschluss des Bezugsrechts ermöglicht es, im Interesse des Unternehmens neue Aktien an den Kapitalmärkten im In- und Ausland gezielt zu platzieren, indem die Aktien unter kurzfristiger Ausnutzung einer günstigen Börsensituation zu einem marktnah festgesetzten und möglichst hohen Preis ausgegeben werden. Dadurch kann eine größtmögliche Stärkung des Eigenkapitals erreicht werden. Dieser Ausschluss des Bezugsrechts ist nur zulässig, soweit der nominelle Ausgabebetrag zehn von Hundert des Grundkapitals nicht übersteigt und der Börsenpreis nicht wesentlich i.S.d. §§ 203 Abs. 1 und 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschritten wird. Aus heutiger Sicht wird sich ein Abschlag gegenüber dem Börsenkurs nicht auf mehr als fünf vom Hundert belaufen.
Bericht des Vorstands zum Bezugsrechtsausschluss nach § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG (TOP 11)
Die vorgeschlagene Ermächtigung des Vorstands, das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auf die von anderen Aktionären nicht ausgeübten Bezugsrechte und für Spitzenbeträge auszuschließen, wird wie folgt begründet:
Die Aktionäre sind in dem beschlossenen Verhältnis zum Bezug neuer Aktien berechtigt. Sofern und soweit Aktionäre ihr vorbezeichnetes Bezugsrecht nicht ausüben, würde das Bezugsrecht verfallen. Die Ermächtigung, die Bezugsrechte institutionellen Investoren zur Ausübung anzubieten ermöglicht es der Gesellschaft, neue Aktien an den Kapitalmärkten im In- und Ausland gezielt zu platzieren. Dadurch kann eine größtmögliche Stärkung des Eigenkapitals erreicht werden.
Der Ausschluss des Bezugsrechts für Spitzenbeträge ermöglicht die Durchführung der Kapitalerhöhung in dem vorgeschlagenen Umfang unter Beibehaltung des vorgeschlagenen Bezugsrechtsverhältnisses. Dies erleichtert die technische Abwicklung des Bezugsrechts der Aktionäre und spart daher Kosten.
Der Vorstand ist ermächtigt, den Ausgabebetrag der neuen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats zeitnah vor Durchführung der Kapitalerhöhung festzusetzen. Dadurch soll ihm Gelegenheit gegeben werden, die Entwicklung des Börsenkurses bis zur Durchführung der Kapitalerhöhung zu berücksichtigen. Damit wird vermieden, dass bereits jetzt ein bei Durchführung der Kapitalerhöhung zu hoher oder zu niedriger Ausgabekurs festgesetzt ist. Die Kapitalerhöhung soll erst durchgeführt werden, sobald der für die Börsenzulassung der neuen Aktien erforderliche Prospekt von der BaFin gebilligt wurde.
Bericht des Vorstands zum Bezugsrechtsausschluss gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5, § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG (TOP 12)
Der Gesetzgeber hat Aktiengesellschaften durch die Einführung des § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG die Möglichkeit eingeräumt, eigene Aktien auch zu anderen als in den § 71 Abs. 1 Nrn. 1 – 7 AktG genannten Gründen zu erwerben. Damit soll die Gesellschaft auf Entwicklungen im Markt zügig und angemessen reagieren können. Zugleich kann die allgemeine Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb eigener Aktien mit der Möglichkeit, eigene Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats in einer anderen Weise als durch die Veräußerung über die Börse oder ein Angebot an alle Aktionäre zu veräußern, verbunden werden.
Die erbetene Ermächtigung soll insbesondere dazu dienen, den Vorstand in die Lage zu versetzen, mit Zustimmung des Aufsichtsrats in geeigneten Fällen Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen gegen Überlassung von Aktien der Gesellschaft sowie sonstige Wirtschaftsgüter zu erwerben und Leistungen in Anspruch nehmen zu können. Hierdurch soll die Gesellschaft die Möglichkeit erhalten, auf nationalen und internationalen Märkten rasch und erfolgreich auf vorteilhafte Angebote oder sich sonst bietende Geschäftschancen, insbesondere zum Erwerb von Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen, reagieren zu können. Nicht selten ergibt sich aus den Verhandlungen die Notwendigkeit, als Gegenleistung nicht Geld, sondern Aktien bereit zu stellen. Um auch in diesen Fällen aktiv werden zu können, muss die Gesellschaft erforderlichenfalls die Möglichkeit haben, in entsprechendem Maße auf vorhandene, eigene Aktien zurückzugreifen. Der Vorstand wird sich bei einer solchen Veräußerung der Aktie vom aktuellen Börsenkurs der Aktie leiten lassen, da dieser unmittelbar deren Wert als „Akquisitionswährung“ zum Ausdruck bringt.
Des Weiteren dient die erbetene Ermächtigung der erleichterten Kapitalaufnahme der Gesellschaft. Die Möglichkeit einer solchen Veräußerung liegt im Interesse der Gesellschaft. Sie erlaubt insbesondere eine schnelle und kostengünstigere Platzierung der Aktien, als wenn diese Aktien nach den Regelungen über die Einräumung von Bezugsrechten an die Aktionäre veräußert werden müssten. Der Vorstand denkt konkret an Platzierungen bei institutionellen Anlegern sowie bei Anlegern mit unternehmerischem Beteiligungsinteresse.
Die vorgesehene Ermächtigung, Aktien auch an einen Dritten, der nicht Kreditinstitut i.S.d. § 186 Abs. 5 AktG ist, mit der Verpflichtung zu veräußern, diese den Aktionären zum Erwerb anzubieten, stellt lediglich formal einen Bezugsrechtsausschluss dar. Materiell ist sichergestellt, dass die Aktionäre ihr Bezugsrecht ausüben können.
Anlage:
Satzung der
solar equity AG
I.
Allgemeine Bestimmungen
§ 1
Firma, Sitz und Dauer
(1) Die Firma der Gesellschaft lautet:
solar equity AG.
(2) Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Hamburg.
(3) Die Dauer der Gesellschaft ist nicht auf eine bestimmte Zeit beschränkt.
§ 2
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb und die Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen im Bereich der erneuerbaren Energien, insbesondere Photovoltaik, Solarthermie, Geothermie und Energie aus Biomasse, Biogas und Biodiesel, sowie die Verwaltung, strategische Führung, Steuerung und Koordinierung dieser eigenen Beteiligungen.
II.
Grundkapital und Aktien
§ 3
Grundkapital
(1) Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 1.160.000 Euro (in Worten: eine Million einhundertsechzigtausend Euro).
(2) Das Grundkapital der Gesellschaft ist eingeteilt in 1.160.000 (in Worten: eine Million einhundertsechzigtausend) Stückstammaktien.
§ 4
Bedingtes Kapital
Das Grundkapital ist um bis zu 580.000 Euro durch Ausgabe von bis zu 580.000 neuen Aktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Wandelschuldverschreibungen, zu deren Ausgabe der Vorstand von der Hauptversammlung vom 15. Juni 2004 ermächtigt wurde, von ihren Wandlungsrechten Gebrauch machen oder ihre Pflicht zur Wandlung erfüllen. Die aufgrund der Ausübung der Wandlungsrechte oder durch Erfüllung von Wandlungspflichten ausgegebenen neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie aufgrund der Ausübung von Wandlungsrechten oder durch Erfüllung von Wandlungspflichten entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.
§ 5
Genehmigtes Kapital
Der Vorstand ist ermächtigt, in der Zeit bis zum 7. Dezember 2010 das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt 580.000,00 Euro durch Ausgabe von bis zu 580.000 neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital). Über den weiteren Inhalt der jeweiligen Aktienrechte einschließlich der Gattung der auszugebenden Aktien und die sonstigen Bedingungen der Aktienausgabe entscheidet der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen mit Zustimmung des Aufsichtsrats auszuschließen:
• um Spitzenbeträge auszugleichen;
• um den Inhabern von Wandelschuldverschreibungen, Optionsscheinen oder Optionsanleihen ein Bezugsrecht in dem Umfang einzuräumen, wie es ihnen nach Ausübung des Wandlungs- bzw. Optionsrechts oder in Erfüllung einer Wandlungspflicht als Aktionär zustehen würde;
• soweit ein Dritter, der nicht Kreditinstitut i.S.d. § 186 Abs. 5 AktG ist, die neuen Aktien zeichnet und sicherstellt, dass den Aktionären ein mittelbares Bezugsrecht eingeräumt wird;
• soweit die Kapitalerhöhung zum Zwecke des Unternehmenszusammenschlusses oder des Erwerbs von Unternehmen oder von Beteiligungen an Unternehmen oder von sonstigen Wirtschaftsgütern im Wege der Sacheinlage erfolgt; und/oder
• soweit der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, entfallende Anteil am Grundkapital insgesamt zehn vom Hundert des Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis nicht wesentlich im Sinne der §§ 203 Abs. 1 und 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet.
§ 6
Aktien
(1) Die Aktien der Gesellschaft lauten auf den Inhaber. Dies gilt auch bei Kapitalerhöhungen, sofern nicht etwas anderes beschlossen wird.
(2) Die Form und den Inhalt von Aktienurkunden sowie von etwaigen Gewinnanteils- und Erneuerungsscheinen, Schuldverschreibungen und Zinsscheinen bestimmt der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats.
(3) Die Gesellschaft ist berechtigt, Aktienurkunden auszustellen, die mehrere Aktien verbriefen (Sammelurkunden). Der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihrer Aktien und Gewinnanteile ist ausgeschlossen.
III.
Vorstand
§ 7
Zusammensetzung des Vorstands
Der Vorstand der Gesellschaft besteht aus einer oder mehreren Personen. Die Zahl der Mitglieder des Vorstands bestimmt der Aufsichtsrat. Auch wenn das Grundkapital der Gesellschaft mehr als drei (3) Millionen Euro beträgt, kann der Aufsichtsrat bestimmen, dass der Vorstand nur aus einer Person besteht.
§ 8
Vertretung der Gesellschaft
(1) Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt dieses die Gesellschaft einzeln. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
(2) Der Aufsichtsrat kann einzelne Vorstandsmitglieder ermächtigen, die Gesellschaft einzeln zu vertreten.
(3) Der Aufsichtsrat kann einzelnen Vorstandsmitgliedern generell oder für den Einzelfall die Befugnis erteilen, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
IV.
Aufsichtsrat
§ 9
Aufgaben und Befugnisse des Aufsichtsrats
(1) Der Aufsichtsrat hat alle Aufgaben und Rechte, die ihm durch Gesetz, Satzung oder in sonstiger Weise, insbesondere durch eine Geschäftsordnung, zugewiesen werden. Er hat insbesondere den Vorstand bei seiner Geschäftsführung zu überwachen und zu beraten.
(2) Der Vorstand hat dem Aufsichtsrat laufend in dem durch das Gesetz festgelegten Umfang zu berichten. Weitergehende Berichtspflichten können in einer Geschäftsordnung festgelegt werden.
(3) Der Aufsichtsrat ist berechtigt, Änderungen der Satzung, die nur die Fassung betreffen, zu beschließen.
§ 10
Zusammensetzung, Amtsdauer und Amtsniederlegung
(1) Der Aufsichtsrat besteht aus drei Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden.
(2) Soweit die Hauptversammlung nicht bei der Wahl für einzelne der von ihr zu wählenden Aufsichtsratsmitglieder oder für den Gesamtaufsichtsrat einen kürzeren Zeitraum beschließt, werden die Aufsichtsratsmitglieder bis zur Beendigung der Hauptversammlung bestellt, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.
(3) Die Aufsichtsratsmitglieder können ihr Amt mit Monatsfrist zum Monatsende auch ohne wichtigen Grund durch schriftliche Mitteilung an den Vorstand niederlegen. Der Aufsichtsratsvorsitzende kann einer Verkürzung der Frist zustimmen.
§ 11
Aufsichtsratsvorsitzender und Stellvertreter
(1) Der Aufsichtsrat wählt einen Aufsichtsratsvorsitzenden und seinen Stellvertreter.
(2) Scheidet der Aufsichtsratsvorsitzende oder sein Stellvertreter aus dem Amt aus, so hat der Aufsichtsrat unverzüglich einen Nachfolger zu wählen.
(3) Der Aufsichtsratsvorsitzende und im Fall seiner Verhinderung sein Stellvertreter, leitet die Sitzungen des Aufsichtsrats und bestimmt die Reihenfolge der Verhandlungsgegenstände sowie die Art und Form der Abstimmung.
§ 12
Innere Ordnung des Aufsichtsrats
(1) An den Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse kann der Vorstand mit beratender Stimme teilnehmen, sofern der Aufsichtsrat nicht etwas anderes beschließt. Ferner können Personen, die dem Aufsichtsrat nicht angehören, an Stelle von verhinderten Aufsichtsratsmitgliedern teilnehmen, wenn diese sie hierzu in Textform ermächtigt haben.
(2) Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn sämtliche drei Aufsichtsratsmitglieder an der Beschlussfassung teilnehmen. Aufsichtsratsmitglieder können in begründeten Ausnahmefällen mit Zustimmung des Aufsichtsratsvorsitzenden auch per Telefon oder Videokonferenz an einer Sitzung des Aufsichtsrats teilnehmen. Aufsichtsratsmitglieder können an der Beschlussfassung ferner teilnehmen, indem sie durch ein in der Sitzung persönlich anwesendes Aufsichtsratsmitglied oder eine andere an der Sitzung nach Abs. 1 teilnehmende Person schriftliche Stimmabgaben überreichen lassen.
(3) Der Aufsichtsrat kann Beschlüsse auch ohne Einberufung einer Sitzung im Wege schriftlicher, fernmündlicher, fernschriftlicher (Telefax) oder elektronischer (E-Mail) Abstimmung - sowie durch eine Kombination dieser Kommunikationsmedien - herbeiführen, wenn der Aufsichtsratsvorsitzende dies anordnet und kein Aufsichtsratsmitglied diesem Verfahren innerhalb einer vom Aufsichtsratsvorsitzenden zu bestimmenden angemessenen Frist widerspricht.
(4) Der Aufsichtsrat fasst seine Beschlüsse mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen, soweit das Gesetz nicht zwingend eine andere Mehrheit bestimmt. Stimmenthaltungen werden nicht mitgezählt.
(5) Die weiteren Einzelheiten seiner inneren Ordnung regelt der Aufsichtsrat in einer Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat.
§ 13
Vergütung des Aufsichtsrats
(1) Die Aufsichtratsmitglieder erhalten eine feste, nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbare Vergütung. Diese beträgt für jedes Geschäftsjahr – pro rata temporis der Amtszeit – 13.000 Euro für das einfache Aufsichtsratsmitglied, 15.000 Euro für den Stellvertreter des Aufsichtsratsvorsitzenden und 18.000 Euro für den Aufsichtsratsvorsitzenden, sofern die Hauptversammlung keine höhere oder niedrigere Vergütung beschließt. Die Gesellschaft trägt ferner die Kosten einer auf die Pflichten als Aufsichtsrat bezogenen Haftpflichtversicherung der Aufsichtsratsmitglieder.
(2) Die Gesellschaft ersetzt den Aufsichtsratsmitgliedern ferner deren Auslagen und die auf diese und die Vergütung entfallende Umsatzsteuer, soweit die Aufsichtsratsmitglieder berechtigt sind, die Umsatzsteuer der Gesellschaft gesondert in Rechnung zu stellen und sie dieses Recht ausüben.
§ 14
Vertraulichkeit
(1) Die Aufsichtsratsmitglieder haben über vertrauliche Angaben und Geheimnisse der Gesellschaft, namentlich über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, die ihnen im Rahmen ihrer Tätigkeit im Aufsichtsrat der Gesellschaft bekannt geworden sind, Stillschweigen zu bewahren. Diese Verpflichtung gilt auch nach dem Ausscheiden aus dem Amt fort. Am Ende der Amtszeit sind alle vertraulichen Unterlagen an den Aufsichtsratsvorsitzenden zurück zu geben.
(2) Beabsichtigt ein Aufsichtsratsmitglied Informationen über den Inhalt und Verlauf einer Aufsichtsratssitzung oder einer sonstigen Beschlussfassung des Aufsichtsrats aus besonderem Grund an Dritte weiter zu geben, so hat es sich zuvor mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden über die Weitergabe der Informationen zu verständigen.
V.
Hauptversammlung
§ 15
Einberufung der Hauptversammlung, Auskünfte
(1) Die Hauptversammlung wird durch den Vorstand oder durch die in den gesetzlich vorgeschriebenen Fällen hierzu Berechtigten einberufen. Die Hauptversammlung findet am Sitz der Gesellschaft oder in einer deutschen Stadt mit mindestens 200.000 Einwohnern statt.
(2) Der Vorstand kann vor der Hauptversammlung Auskünfte auf der Internetseite der Gesellschaft erteilen, die dort mindestens sieben Tage vor Beginn der Hauptversammlung verfügbar sein und in der Hauptversammlung durchgängig zugänglich sein müssen.
§ 16
Voraussetzung für die Teilnahme und die Stimmrechtsausübung
(1) Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bis spätestens am fünften Tage vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft angemeldet und der Gesellschaft bis spätestens am fünften Tage vor der Hauptversammlung ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachgewiesen haben.
(2) Stimmrechtsvollmachten können auch fernschriftlich (Telefax) erteilt werden. Benennt die Gesellschaft einen Stimmrechtsvertreter, so können die Vollmachten und Weisungen an den Stimmrechtsvertreter schriftlich oder fernschriftlich (Telefax) erteilt werden.
§ 17
Versammlungsleitung
(1) Die Hauptversammlung wird von dem Aufsichtsratsvorsitzenden und im Falle seiner Verhinderung von einem von ihm bestimmten anderen Aufsichtsratsmitglied geleitet. Ist der Aufsichtsratsvorsitzende verhindert und hat er keinen Vertreter bestimmt, so leitet der stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende die Hauptversammlung. Ist keine der vorbezeichneten Personen erschienen oder zur Leitung der Versammlung bereit, so eröffnet der Aktionär oder Aktionärsvertreter der die meisten Stimmen vertritt die Versammlung und lässt von dieser einen Versammlungsleiter wählen.
(2) Der Versammlungsleiter bestimmt die Reihenfolge der Verhandlungsgegenstände sowie die Art und Form der Abstimmungen. Er kann die Reihenfolge der Redebeiträge bestimmen und das Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen beschränken sowie Näheres dazu bestimmen.
(3) Sofern dies in der Einberufung der Hauptversammlung angekündigt ist, kann der Versammlungsleiter die Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung sowie die Teilnahme an der Hauptversammlung, an deren Abstimmungen und die Wahrnehmung weiterer Mitwirkungsrechte der Aktionäre über elektronische oder andere Medien in einer von ihm näher zu bestimmenden Weise zulassen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
§ 18
Stimmrecht und Beschlussfassung
(1) Je eine Stückstammaktie gewährt eine Stimme. Das Stimmrecht beginnt, sobald die gesetzliche Mindesteinlage auf die Aktie geleistet ist
(2) Die Hauptversammlung fasst ihre Beschlüsse mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen und, soweit eine Kapitalmehrheit erforderlich ist, mit der einfachen Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals, soweit nicht das Gesetz oder die Satzung zwingend eine größere Mehrheit erfordert. Stimmenthaltungen werden nicht mitgezählt. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.
(3) Bei Wahlen entscheidet die verhältnismäßige Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Wird diese im ersten Wahlgang nicht erreicht, findet eine engere Wahl unter denjenigen Personen statt, welche die meisten Stimmen erhalten haben. Bei Stimmengleichheit auch im zweiten Wahlgang entscheidet das vom Versammlungsleiter zu ziehende Los.
VI.
Sonstiges
§ 19
Geschäftsjahr, Jahresabschluss, Gewinnverwendung
(1) Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
(2) Der Jahresabschluss und der Lagebericht sind gemäß den gesetzlichen Regelungen aufzustellen, zu prüfen und festzustellen.
(3) Der Vorstand ist mit Zustimmung des Aufsichtsrats ermächtigt, den verwendbaren Jahresüberschuss in andere Gewinnrücklagen einzustellen, bis diese die Hälfte des Grundkapitals erreichen.
(4) Über die Verwendung des Bilanzgewinns beschließt die Hauptversammlung. Sie kann auch Sachausschüttungen beschließen.
(5) Die Gewinnanteile der Aktionäre bestimmen sich nach ihren Anteilen am Grundkapital. Bei der Ausgabe neuer Aktien kann eine andere Gewinnberechtigung festgesetzt werden.
§ 20
Bekanntmachungen
Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen durch Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger.
§ 21
Gründungsaufwand
Die Gesellschaft trägt den Aufwand ihrer Gründung (Gericht, Notar, Veröffentlichung) bis zur Höhe von 3.000 Euro.
- Ende der Satzung -
F.A.M.E. AG
München
ISIN: DE000A0BVVk7
Wertpapier-Kenn-Nummer A0B VVK
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft hiermit zu der am Mittwoch, den 7. Dezember 2005 um 11:00 Uhr im ELYSEE Hotel, Raum Europa, Rothenbaumchaussee 10 in Hamburg stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
TAGESORDNUNG
1) Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichtes sowie des Berichtes des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2004
2) Beschlussfassung über die Entlastung des Abwicklers und des Vorstands für das Geschäftsjahr 2004
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem Abwickler der Gesellschaft und den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2004 Entlastung zu erteilen.
3) Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2004
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2004 Entlastung zu erteilen.
4) Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
Zwei Mitglieder des amtierenden Aufsichtsrats, die Herren Andreas Beyer und Erich Pfaffenberger, haben ihre Ämter mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung niedergelegt, so dass zwei neue Aufsichtsratsmitglieder zu wählen sind.
Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 9 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft in Verbindung mit §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG ausschließlich aus von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die folgenden Personen in den Aufsichtsrat zu wählen, und zwar für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009 beschließt:
1. Herrn Jörn Reinecke, Vorstand Reinecke + Pohl Erneuerbare Energien AG, Hamburg
2. Herrn Christoph Schäfers, Vorstand FALKENSTEIN Nebenwerte AG, Hamburg
Herr Christoph Schäfers ist Aufsichtsratsvorsitzender der FALKENSTEIN Swiss AG, Hamburg. Weitere Mitgliedschaften der vorgeschlagenen Personen in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien bestehen nicht.
Die Hauptversammlung ist an diese Wahlvorschläge nicht gebunden.
5) Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2005
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die WAPAG Allgemeine Revisions- und Treuhandgesellschaft AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2005 zu wählen.
6) Beschlussfassung über die Änderung der Firma und entsprechende Satzungsänderung
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Firma der Gesellschaft in solar equity AG zu ändern und § 1 Abs. 1 der Satzung wie folgt neu zu fassen:
„Die Firma der Gesellschaft lautet: solar equity AG.“
7) Beschlussfassung über die Änderung des Unternehmensgegenstandes und entsprechende Satzungsänderung
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Unternehmensgegenstand der Gesellschaft enger zu fassen und § 2 der Satzung wie folgt neu zu fassen:
„Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb und die Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen im Bereich der erneuerbaren Energien, insbesondere Photovoltaik, Solarthermie, Geothermie und Energie aus Biomasse, Biogas und Biodiesel, sowie die Verwaltung, strategische Führung, Steuerung und Koordinierung dieser eigenen Beteiligungen.“
8) Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands zur Erhöhung des Grundkapitals mit Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss (Genehmigtes Kapital) und entsprechende Satzungsänderung
Die bestehende Ermächtigung des Vorstands zur Erhöhung des Grundkapitals in § 5 Abs. 5 war bis zum 1. Juni 2005 befristet und ist somit ausgelaufen. Von ihr wurde kein Gebrauch gemacht.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, ein neues genehmigtes Kapital zu schaffen und dementsprechend § 5 Absatz 5 der Satzung wie folgt neu zu fassen:
„Der Vorstand ist ermächtigt, in der Zeit bis zum 7. Dezember 2010 das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrfach um bis zu insgesamt 580.000,00 Euro durch Ausgabe von bis zu 580.000 neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital). Über den weiteren Inhalt der jeweiligen Aktienrechte einschließlich der Gattung der auszugebenden Aktien und die sonstigen Bedingungen der Aktienausgabe entscheidet der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen mit Zustimmung des Aufsichtsrats auszuschließen:
• um Spitzenbeträge auszugleichen;
• um den Inhabern von Wandelschuldverschreibungen, Optionsscheinen oder Optionsanleihen ein Bezugsrecht in dem Umfang einzuräumen, wie es ihnen nach Ausübung des Wandlungs- bzw. Optionsrechts oder in Erfüllung einer Wandlungspflicht als Aktionär zustehen würde;
• soweit ein Dritter, der nicht Kreditinstitut i.S.d. § 186 Abs. 5 AktG ist, die neuen Aktien zeichnet und sicherstellt, dass den Aktionären ein mittelbares Bezugsrecht eingeräumt wird;
• soweit die Kapitalerhöhung zum Zwecke des Unternehmenszusammenschlusses oder des Erwerbs von Unternehmen oder von Beteiligungen an Unternehmen oder von sonstigen Wirtschaftsgütern im Wege der Sacheinlage erfolgt; und/oder
• soweit der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, entfallende Anteil am Grundkapital insgesamt zehn vom Hundert des Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis nicht wesentlich im Sinne der §§ 203 Abs. 1 und 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet.“
9) Beschlussfassung über die Sitzverlegung und entsprechende Satzungsänderung
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Sitz der Gesellschaft nach Hamburg zu verlegen und § 1 Abs. 2 der Satzung wie folgt neu zu fassen:
„Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Hamburg.“
Der Vorstand wird angewiesen, die Sitzverlegung erst zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden, wenn die unter den Tagesordnungspunkten 6 und 7 beschlossenen Satzungsänderungen im Handelsregister eingetragen worden sind.
10) Beschlussfassung über die Neufassung der Satzung unter anderem zur Anpassung an das Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG)
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG) umzusetzen und die gemäß Tagesordnungspunkten 6 bis 9 geänderte Satzung bei dieser Gelegenheit insgesamt neu zu fassen und ihr die in der Anlage wiedergegebene Fassung zu geben.
Der Vorstand wird angewiesen, die Neufassung der Satzung erst zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden, wenn die unter den Tagesordnungspunkt 9 beschlossene Sitzverlegung im Handelsregister eingetragen worden ist.
11) Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals mit teilweisem Bezugsrechtsausschluss und entsprechende Satzungsänderung
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
(a) das Grundkapital der Gesellschaft von 1.160.000 Euro um bis zu 775.000 Euro gegen Bareinlage auf bis zu 1.935.000 Euro durch Ausgabe von bis zu 775.000 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je 1,00 Euro zu erhöhen. Je 1,5 Aktien der Gesellschaft berechtigen zum Bezug von einer neuen Aktie der Gesellschaft. Die neuen Aktien nehmen ab Beginn des Geschäftsjahres 2005 am Gewinn teil. Die Kapitalerhöhung ist unverzüglich nach Billigung des Prospektes durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), spätestens jedoch bis 30. April 2006 durchzuführen.
(b) Der Vorstand wird ermächtigt, den Ausgabebetrag, der 1,00 Euro nicht unterschreiten darf, mit Zustimmung des Aufsichtsrats zeitnah vor Durchführung der Kapitalerhöhung festzusetzen.
(c) Der Vorstand wird ermächtigt, nicht ausgeübte Bezugsrechte institutionellen Investoren mit Zustimmung des Aufsichtsrats zur Ausübung anzubieten. Insoweit sowie hinsichtlich der nicht durch 1,5 teilbaren Spitzenbeträge wird das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen.
(d) Die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung legt der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats fest.
12) Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
a) den Vorstand zu ermächtigen, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 29. Mai 2007 eigene Aktien der Gesellschaft zu erwerben. Die zeitliche Befristung gilt nur für den Erwerb, nicht für das Halten der Aktien. Der Erwerb darf nur über die Börse oder mittels eines an die Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots erfolgen. Dabei darf der Bestand der aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien zusammen mit anderen eigenen Aktien, die sich im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach den §§ 71 a ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt zehn (10) vom Hundert des Grundkapitals der Gesellschaft übersteigen. Im Falle des Erwerbs über die Börse darf der Erwerbspreis vor Erwerbsnebenkosten 0,01 Euro nicht unterschreiten und den durchschnittlichen Schlusskurs der Aktie im Parketthandel an der Frankfurter Wertpapierbörse an den jeweils fünf (5) vorangegangenen Börsentagen nicht um mehr als zehn (10) vom Hundert übersteigen. Bei einem öffentlichen Kaufangebot darf der Angebotspreis den durchschnittlichen Schlusskurs der Aktien im Parketthandel an der Frankfurter Wertpapierbörse an den zehn der Veröffentlichung des Kaufangebots vorangegangenen Börsentagen um nicht mehr als zwanzig (20) vom Hundert über- beziehungsweise unterschreiten. Das Volumen des Angebots kann begrenzt werden. Sofern die gesamte Zeichnung des Angebots dieses Volumen überschreitet, muss die Annahme im Verhältnis der jeweils angebotenen Aktien erfolgen. Eine bevorrechtigte Annahme geringer Stückzahlen bis zu 100 Stück zum Erwerb angebotener Aktien der Gesellschaft je Aktionär kann vorgesehen werden. Als Zweck des Erwerbs ist der Handel in eigenen Aktien ausgeschlossen.
b) den Vorstand zu ermächtigen, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien auch in anderer Weise als über die Börse oder durch Angebot an alle Aktionäre zu veräußern, insbesondere die Aktien
1. einem Dritten als Gegenleistung für Unternehmenszusammenschlüsse oder beim Erwerb von Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen oder als Gegenleistung für sonstige Wirtschaftsgüter oder Leistungen zu übertragen;
2. an institutionelle Anleger zu verkaufen; oder
3. an einen Dritten, der nicht Kreditinstitut i.S.d. § 186 Abs. 5 AktG ist, zu übertragen, wenn sichergestellt ist, dass die Aktien den Aktionären zum Erwerb angeboten werden
In den Fällen der Ziff. 1 und 2 darf der Verkaufspreis den Börsenkurs nicht wesentlich im Sinne von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreiten. Maßgeblicher Börsenkurs im Sinne der vorstehenden Regelung ist der durchschnittliche Schlusskurs der Aktie im Parketthandel an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten fünf (5) Börsentagen vor der Veräußerung der betreffenden Aktien. In Fällen der Ziffer 3 muss der von den Aktionären zu zahlende Verkaufspreis mindestens 1,00 Euro je Aktie betragen.
c) den Vorstand zu ermächtigen, die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen.
d) Die Ermächtigungen unter a), b) und c) können einmal oder mehrmals, einzeln oder gemeinsam ausgeübt werden.
e) Das Bezugsrecht der Aktionäre auf diese eigenen Aktien wird insoweit ausgeschlossen, wie diese Aktien gemäß den vorstehenden Ermächtigungen b) und c) verwandt werden.
Teilnahmevoraussetzungen:
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 15 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien bei der Gesellschaft, einem deutschen Notar, einer Wertpapiersammelbank oder bei der Bankhaus Neelmeyer AG, Bremen während der Geschäftsstunden hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen. Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß, wenn die Aktien mit Zustimmung der Hinterlegungsstelle für diese bei einem Kreditinstitut bis zur Beendigung der Hauptversammlung im Sperrdepot gehalten werden.
Die Hinterlegung muss spätestens am Mittwoch, den 30. November 2005 erfolgen. Im Falle der Hinterlegung bei einem deutschen Notar oder einer Wertpapiersammelbank ist die darüber auszustellende Bescheinigung spätestens am Montag, den 5. Dezember 2005 bei der Gesellschaft einzureichen.
Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten, ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung ausüben lassen. Stimmrechtsvollmachten sind ausnahmslos schriftlich zu erteilen.
Wir bieten unseren Aktionären ferner an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung mit der Stimmrechtsausübung zu bevollmächtigen. Die Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter eine Vollmacht erteilen möchten, benötigen hierzu eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarte sicherzustellen, sollte die Bestellung möglichst frühzeitig bei der Depotbank eingehen. Soweit von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Falle Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Hierfür ist der Vordruck auf der Eintrittskarte zu verwenden. Ohne diese Weisung ist die Vollmacht ungültig. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Die Eintrittskarte mit der auf ihr erteilten Vollmacht und den auf ihr erteilten Weisungen muss der Gesellschaft bis spätestens Mittwoch, den 30. November 2005 im Original vorliegen.
Anträge von Aktionäre gemäß § 126 Absatz 1 Aktiengesetz sind ausschließlich zu richten an:
F.A.M.E. AG
Postfach 11 17 04
20417 Hamburg
Telefax +49 40 41 34 34 44
E-Mail: ir@fame.de
Gegenanträge werden, soweit dies gem. § 126 AktG vorgeschrieben ist, auf der Internetseite der Gesellschaft www.fame.de veröffentlicht.
München, im Oktober 2005
Der Vorstand
Bericht des Vorstands zum Bezugsrechtsausschluss nach § 203 Abs. 1 und 2, § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG (TOP 8)
Die vorgeschlagene Ermächtigung des Vorstands, das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre im Falle der Ausnutzung des genehmigten Kapitals ganz oder teilweise auszuschließen, wird wie folgt begründet:
Der Ausschluss des Bezugsrechts für Spitzenbeträge ermöglicht die Ausnutzung der erbetenen Ermächtigung durch runde Beträge unter Beibehaltung eines glatten Bezugsrechtsverhältnisses. Dies erleichtert die technische Abwicklung des Bezugsrechts der Aktionäre und spart daher Kosten.
Ferner sieht die Ermächtigung vor, dass das Bezugsrecht der Aktionäre auch ausgeschlossen werden kann, um den Inhabern von Wandelanleihen, Optionsanleihen und Optionsscheinen ein Bezugsrecht in dem Umfang einzuräumen, wie es ihnen nach Ausübung des Optionsrechts beziehungsweise des Wandlungsrechts beziehungsweise nach Erfüllung einer Wandlungspflicht als Aktionär zustehen würde. Insoweit wird dem üblichen Verwässerungsschutz Rechnung getragen.
Außerdem ist ein Bezugsrechtsausschluss unter der Voraussetzung vorgesehen, dass ein Dritter, der nicht Kreditinstitut i.S.d. § 186 Abs. 5 AktG ist, Aktien mit der Verpflichtung übernimmt, sie allen Aktionären so zum Bezug anzubieten, als wäre das Bezugsrecht nicht ausgeschlossen worden. Damit wird das Bezugsrecht lediglich rein formal ausgeschlossen, materiell wird sichergestellt, dass die Aktionäre ihr gesetzliches Bezugsrecht ausüben können.
Die vorgesehene Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses bei Sachkapitalerhöhungen soll den Vorstand in die Lage versetzen, mit Zustimmung des Aufsichtsrats in geeigneten Fällen Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen oder auch andere Wirtschaftsgüter wie. z.B. Immobilien gegen Überlassung von Aktien der Gesellschaft, auch im Wege des Unternehmenszusammenschlusses, erwerben zu können. Hierdurch soll die Gesellschaft die Möglichkeit erhalten, auf nationalen und internationalen Märkten rasch und erfolgreich auf vorteilhafte Angebote oder sich sonst bietende Gelegenheiten zum Erwerb von Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen oder zum Erwerb sonstiger Wirtschaftsgüter reagieren zu können. Nicht selten ergibt sich aus Verhandlungen die Notwendigkeit, als Gegenleistung nicht Geld, sondern Aktien bereitzustellen. Um den Erwerb auch in diesen Fällen durchführen zu können, muss die Gesellschaft erforderlichenfalls die Möglichkeit haben, ihr Kapital unter Bezugsrechtsausschluss gegen Sacheinlagen zu erhöhen. Der Ausgabebetrag für die Aktien wird dabei vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats unter angemessener Berücksichtigung der Interessen der Gesellschaft und der Aktionäre festgelegt. Konkrete Erwerbsvorhaben, zu deren Durchführung das Kapital mit Bezugsrechtsausschluss erhöht werden soll, bestehen zur Zeit nicht.
Weiterhin soll der Vorstand ermächtigt werden, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in dem gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG zugelassenen Rahmen auszuschließen. Der Ausschluss des Bezugsrechts ermöglicht es, im Interesse des Unternehmens neue Aktien an den Kapitalmärkten im In- und Ausland gezielt zu platzieren, indem die Aktien unter kurzfristiger Ausnutzung einer günstigen Börsensituation zu einem marktnah festgesetzten und möglichst hohen Preis ausgegeben werden. Dadurch kann eine größtmögliche Stärkung des Eigenkapitals erreicht werden. Dieser Ausschluss des Bezugsrechts ist nur zulässig, soweit der nominelle Ausgabebetrag zehn von Hundert des Grundkapitals nicht übersteigt und der Börsenpreis nicht wesentlich i.S.d. §§ 203 Abs. 1 und 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschritten wird. Aus heutiger Sicht wird sich ein Abschlag gegenüber dem Börsenkurs nicht auf mehr als fünf vom Hundert belaufen.
Bericht des Vorstands zum Bezugsrechtsausschluss nach § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG (TOP 11)
Die vorgeschlagene Ermächtigung des Vorstands, das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auf die von anderen Aktionären nicht ausgeübten Bezugsrechte und für Spitzenbeträge auszuschließen, wird wie folgt begründet:
Die Aktionäre sind in dem beschlossenen Verhältnis zum Bezug neuer Aktien berechtigt. Sofern und soweit Aktionäre ihr vorbezeichnetes Bezugsrecht nicht ausüben, würde das Bezugsrecht verfallen. Die Ermächtigung, die Bezugsrechte institutionellen Investoren zur Ausübung anzubieten ermöglicht es der Gesellschaft, neue Aktien an den Kapitalmärkten im In- und Ausland gezielt zu platzieren. Dadurch kann eine größtmögliche Stärkung des Eigenkapitals erreicht werden.
Der Ausschluss des Bezugsrechts für Spitzenbeträge ermöglicht die Durchführung der Kapitalerhöhung in dem vorgeschlagenen Umfang unter Beibehaltung des vorgeschlagenen Bezugsrechtsverhältnisses. Dies erleichtert die technische Abwicklung des Bezugsrechts der Aktionäre und spart daher Kosten.
Der Vorstand ist ermächtigt, den Ausgabebetrag der neuen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats zeitnah vor Durchführung der Kapitalerhöhung festzusetzen. Dadurch soll ihm Gelegenheit gegeben werden, die Entwicklung des Börsenkurses bis zur Durchführung der Kapitalerhöhung zu berücksichtigen. Damit wird vermieden, dass bereits jetzt ein bei Durchführung der Kapitalerhöhung zu hoher oder zu niedriger Ausgabekurs festgesetzt ist. Die Kapitalerhöhung soll erst durchgeführt werden, sobald der für die Börsenzulassung der neuen Aktien erforderliche Prospekt von der BaFin gebilligt wurde.
Bericht des Vorstands zum Bezugsrechtsausschluss gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5, § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG (TOP 12)
Der Gesetzgeber hat Aktiengesellschaften durch die Einführung des § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG die Möglichkeit eingeräumt, eigene Aktien auch zu anderen als in den § 71 Abs. 1 Nrn. 1 – 7 AktG genannten Gründen zu erwerben. Damit soll die Gesellschaft auf Entwicklungen im Markt zügig und angemessen reagieren können. Zugleich kann die allgemeine Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb eigener Aktien mit der Möglichkeit, eigene Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats in einer anderen Weise als durch die Veräußerung über die Börse oder ein Angebot an alle Aktionäre zu veräußern, verbunden werden.
Die erbetene Ermächtigung soll insbesondere dazu dienen, den Vorstand in die Lage zu versetzen, mit Zustimmung des Aufsichtsrats in geeigneten Fällen Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen gegen Überlassung von Aktien der Gesellschaft sowie sonstige Wirtschaftsgüter zu erwerben und Leistungen in Anspruch nehmen zu können. Hierdurch soll die Gesellschaft die Möglichkeit erhalten, auf nationalen und internationalen Märkten rasch und erfolgreich auf vorteilhafte Angebote oder sich sonst bietende Geschäftschancen, insbesondere zum Erwerb von Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen, reagieren zu können. Nicht selten ergibt sich aus den Verhandlungen die Notwendigkeit, als Gegenleistung nicht Geld, sondern Aktien bereit zu stellen. Um auch in diesen Fällen aktiv werden zu können, muss die Gesellschaft erforderlichenfalls die Möglichkeit haben, in entsprechendem Maße auf vorhandene, eigene Aktien zurückzugreifen. Der Vorstand wird sich bei einer solchen Veräußerung der Aktie vom aktuellen Börsenkurs der Aktie leiten lassen, da dieser unmittelbar deren Wert als „Akquisitionswährung“ zum Ausdruck bringt.
Des Weiteren dient die erbetene Ermächtigung der erleichterten Kapitalaufnahme der Gesellschaft. Die Möglichkeit einer solchen Veräußerung liegt im Interesse der Gesellschaft. Sie erlaubt insbesondere eine schnelle und kostengünstigere Platzierung der Aktien, als wenn diese Aktien nach den Regelungen über die Einräumung von Bezugsrechten an die Aktionäre veräußert werden müssten. Der Vorstand denkt konkret an Platzierungen bei institutionellen Anlegern sowie bei Anlegern mit unternehmerischem Beteiligungsinteresse.
Die vorgesehene Ermächtigung, Aktien auch an einen Dritten, der nicht Kreditinstitut i.S.d. § 186 Abs. 5 AktG ist, mit der Verpflichtung zu veräußern, diese den Aktionären zum Erwerb anzubieten, stellt lediglich formal einen Bezugsrechtsausschluss dar. Materiell ist sichergestellt, dass die Aktionäre ihr Bezugsrecht ausüben können.
Anlage:
Satzung der
solar equity AG
I.
Allgemeine Bestimmungen
§ 1
Firma, Sitz und Dauer
(1) Die Firma der Gesellschaft lautet:
solar equity AG.
(2) Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Hamburg.
(3) Die Dauer der Gesellschaft ist nicht auf eine bestimmte Zeit beschränkt.
§ 2
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb und die Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen im Bereich der erneuerbaren Energien, insbesondere Photovoltaik, Solarthermie, Geothermie und Energie aus Biomasse, Biogas und Biodiesel, sowie die Verwaltung, strategische Führung, Steuerung und Koordinierung dieser eigenen Beteiligungen.
II.
Grundkapital und Aktien
§ 3
Grundkapital
(1) Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 1.160.000 Euro (in Worten: eine Million einhundertsechzigtausend Euro).
(2) Das Grundkapital der Gesellschaft ist eingeteilt in 1.160.000 (in Worten: eine Million einhundertsechzigtausend) Stückstammaktien.
§ 4
Bedingtes Kapital
Das Grundkapital ist um bis zu 580.000 Euro durch Ausgabe von bis zu 580.000 neuen Aktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Wandelschuldverschreibungen, zu deren Ausgabe der Vorstand von der Hauptversammlung vom 15. Juni 2004 ermächtigt wurde, von ihren Wandlungsrechten Gebrauch machen oder ihre Pflicht zur Wandlung erfüllen. Die aufgrund der Ausübung der Wandlungsrechte oder durch Erfüllung von Wandlungspflichten ausgegebenen neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie aufgrund der Ausübung von Wandlungsrechten oder durch Erfüllung von Wandlungspflichten entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.
§ 5
Genehmigtes Kapital
Der Vorstand ist ermächtigt, in der Zeit bis zum 7. Dezember 2010 das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt 580.000,00 Euro durch Ausgabe von bis zu 580.000 neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital). Über den weiteren Inhalt der jeweiligen Aktienrechte einschließlich der Gattung der auszugebenden Aktien und die sonstigen Bedingungen der Aktienausgabe entscheidet der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen mit Zustimmung des Aufsichtsrats auszuschließen:
• um Spitzenbeträge auszugleichen;
• um den Inhabern von Wandelschuldverschreibungen, Optionsscheinen oder Optionsanleihen ein Bezugsrecht in dem Umfang einzuräumen, wie es ihnen nach Ausübung des Wandlungs- bzw. Optionsrechts oder in Erfüllung einer Wandlungspflicht als Aktionär zustehen würde;
• soweit ein Dritter, der nicht Kreditinstitut i.S.d. § 186 Abs. 5 AktG ist, die neuen Aktien zeichnet und sicherstellt, dass den Aktionären ein mittelbares Bezugsrecht eingeräumt wird;
• soweit die Kapitalerhöhung zum Zwecke des Unternehmenszusammenschlusses oder des Erwerbs von Unternehmen oder von Beteiligungen an Unternehmen oder von sonstigen Wirtschaftsgütern im Wege der Sacheinlage erfolgt; und/oder
• soweit der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, entfallende Anteil am Grundkapital insgesamt zehn vom Hundert des Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis nicht wesentlich im Sinne der §§ 203 Abs. 1 und 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet.
§ 6
Aktien
(1) Die Aktien der Gesellschaft lauten auf den Inhaber. Dies gilt auch bei Kapitalerhöhungen, sofern nicht etwas anderes beschlossen wird.
(2) Die Form und den Inhalt von Aktienurkunden sowie von etwaigen Gewinnanteils- und Erneuerungsscheinen, Schuldverschreibungen und Zinsscheinen bestimmt der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats.
(3) Die Gesellschaft ist berechtigt, Aktienurkunden auszustellen, die mehrere Aktien verbriefen (Sammelurkunden). Der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihrer Aktien und Gewinnanteile ist ausgeschlossen.
III.
Vorstand
§ 7
Zusammensetzung des Vorstands
Der Vorstand der Gesellschaft besteht aus einer oder mehreren Personen. Die Zahl der Mitglieder des Vorstands bestimmt der Aufsichtsrat. Auch wenn das Grundkapital der Gesellschaft mehr als drei (3) Millionen Euro beträgt, kann der Aufsichtsrat bestimmen, dass der Vorstand nur aus einer Person besteht.
§ 8
Vertretung der Gesellschaft
(1) Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt dieses die Gesellschaft einzeln. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
(2) Der Aufsichtsrat kann einzelne Vorstandsmitglieder ermächtigen, die Gesellschaft einzeln zu vertreten.
(3) Der Aufsichtsrat kann einzelnen Vorstandsmitgliedern generell oder für den Einzelfall die Befugnis erteilen, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
IV.
Aufsichtsrat
§ 9
Aufgaben und Befugnisse des Aufsichtsrats
(1) Der Aufsichtsrat hat alle Aufgaben und Rechte, die ihm durch Gesetz, Satzung oder in sonstiger Weise, insbesondere durch eine Geschäftsordnung, zugewiesen werden. Er hat insbesondere den Vorstand bei seiner Geschäftsführung zu überwachen und zu beraten.
(2) Der Vorstand hat dem Aufsichtsrat laufend in dem durch das Gesetz festgelegten Umfang zu berichten. Weitergehende Berichtspflichten können in einer Geschäftsordnung festgelegt werden.
(3) Der Aufsichtsrat ist berechtigt, Änderungen der Satzung, die nur die Fassung betreffen, zu beschließen.
§ 10
Zusammensetzung, Amtsdauer und Amtsniederlegung
(1) Der Aufsichtsrat besteht aus drei Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden.
(2) Soweit die Hauptversammlung nicht bei der Wahl für einzelne der von ihr zu wählenden Aufsichtsratsmitglieder oder für den Gesamtaufsichtsrat einen kürzeren Zeitraum beschließt, werden die Aufsichtsratsmitglieder bis zur Beendigung der Hauptversammlung bestellt, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.
(3) Die Aufsichtsratsmitglieder können ihr Amt mit Monatsfrist zum Monatsende auch ohne wichtigen Grund durch schriftliche Mitteilung an den Vorstand niederlegen. Der Aufsichtsratsvorsitzende kann einer Verkürzung der Frist zustimmen.
§ 11
Aufsichtsratsvorsitzender und Stellvertreter
(1) Der Aufsichtsrat wählt einen Aufsichtsratsvorsitzenden und seinen Stellvertreter.
(2) Scheidet der Aufsichtsratsvorsitzende oder sein Stellvertreter aus dem Amt aus, so hat der Aufsichtsrat unverzüglich einen Nachfolger zu wählen.
(3) Der Aufsichtsratsvorsitzende und im Fall seiner Verhinderung sein Stellvertreter, leitet die Sitzungen des Aufsichtsrats und bestimmt die Reihenfolge der Verhandlungsgegenstände sowie die Art und Form der Abstimmung.
§ 12
Innere Ordnung des Aufsichtsrats
(1) An den Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse kann der Vorstand mit beratender Stimme teilnehmen, sofern der Aufsichtsrat nicht etwas anderes beschließt. Ferner können Personen, die dem Aufsichtsrat nicht angehören, an Stelle von verhinderten Aufsichtsratsmitgliedern teilnehmen, wenn diese sie hierzu in Textform ermächtigt haben.
(2) Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn sämtliche drei Aufsichtsratsmitglieder an der Beschlussfassung teilnehmen. Aufsichtsratsmitglieder können in begründeten Ausnahmefällen mit Zustimmung des Aufsichtsratsvorsitzenden auch per Telefon oder Videokonferenz an einer Sitzung des Aufsichtsrats teilnehmen. Aufsichtsratsmitglieder können an der Beschlussfassung ferner teilnehmen, indem sie durch ein in der Sitzung persönlich anwesendes Aufsichtsratsmitglied oder eine andere an der Sitzung nach Abs. 1 teilnehmende Person schriftliche Stimmabgaben überreichen lassen.
(3) Der Aufsichtsrat kann Beschlüsse auch ohne Einberufung einer Sitzung im Wege schriftlicher, fernmündlicher, fernschriftlicher (Telefax) oder elektronischer (E-Mail) Abstimmung - sowie durch eine Kombination dieser Kommunikationsmedien - herbeiführen, wenn der Aufsichtsratsvorsitzende dies anordnet und kein Aufsichtsratsmitglied diesem Verfahren innerhalb einer vom Aufsichtsratsvorsitzenden zu bestimmenden angemessenen Frist widerspricht.
(4) Der Aufsichtsrat fasst seine Beschlüsse mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen, soweit das Gesetz nicht zwingend eine andere Mehrheit bestimmt. Stimmenthaltungen werden nicht mitgezählt.
(5) Die weiteren Einzelheiten seiner inneren Ordnung regelt der Aufsichtsrat in einer Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat.
§ 13
Vergütung des Aufsichtsrats
(1) Die Aufsichtratsmitglieder erhalten eine feste, nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbare Vergütung. Diese beträgt für jedes Geschäftsjahr – pro rata temporis der Amtszeit – 13.000 Euro für das einfache Aufsichtsratsmitglied, 15.000 Euro für den Stellvertreter des Aufsichtsratsvorsitzenden und 18.000 Euro für den Aufsichtsratsvorsitzenden, sofern die Hauptversammlung keine höhere oder niedrigere Vergütung beschließt. Die Gesellschaft trägt ferner die Kosten einer auf die Pflichten als Aufsichtsrat bezogenen Haftpflichtversicherung der Aufsichtsratsmitglieder.
(2) Die Gesellschaft ersetzt den Aufsichtsratsmitgliedern ferner deren Auslagen und die auf diese und die Vergütung entfallende Umsatzsteuer, soweit die Aufsichtsratsmitglieder berechtigt sind, die Umsatzsteuer der Gesellschaft gesondert in Rechnung zu stellen und sie dieses Recht ausüben.
§ 14
Vertraulichkeit
(1) Die Aufsichtsratsmitglieder haben über vertrauliche Angaben und Geheimnisse der Gesellschaft, namentlich über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, die ihnen im Rahmen ihrer Tätigkeit im Aufsichtsrat der Gesellschaft bekannt geworden sind, Stillschweigen zu bewahren. Diese Verpflichtung gilt auch nach dem Ausscheiden aus dem Amt fort. Am Ende der Amtszeit sind alle vertraulichen Unterlagen an den Aufsichtsratsvorsitzenden zurück zu geben.
(2) Beabsichtigt ein Aufsichtsratsmitglied Informationen über den Inhalt und Verlauf einer Aufsichtsratssitzung oder einer sonstigen Beschlussfassung des Aufsichtsrats aus besonderem Grund an Dritte weiter zu geben, so hat es sich zuvor mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden über die Weitergabe der Informationen zu verständigen.
V.
Hauptversammlung
§ 15
Einberufung der Hauptversammlung, Auskünfte
(1) Die Hauptversammlung wird durch den Vorstand oder durch die in den gesetzlich vorgeschriebenen Fällen hierzu Berechtigten einberufen. Die Hauptversammlung findet am Sitz der Gesellschaft oder in einer deutschen Stadt mit mindestens 200.000 Einwohnern statt.
(2) Der Vorstand kann vor der Hauptversammlung Auskünfte auf der Internetseite der Gesellschaft erteilen, die dort mindestens sieben Tage vor Beginn der Hauptversammlung verfügbar sein und in der Hauptversammlung durchgängig zugänglich sein müssen.
§ 16
Voraussetzung für die Teilnahme und die Stimmrechtsausübung
(1) Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bis spätestens am fünften Tage vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft angemeldet und der Gesellschaft bis spätestens am fünften Tage vor der Hauptversammlung ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachgewiesen haben.
(2) Stimmrechtsvollmachten können auch fernschriftlich (Telefax) erteilt werden. Benennt die Gesellschaft einen Stimmrechtsvertreter, so können die Vollmachten und Weisungen an den Stimmrechtsvertreter schriftlich oder fernschriftlich (Telefax) erteilt werden.
§ 17
Versammlungsleitung
(1) Die Hauptversammlung wird von dem Aufsichtsratsvorsitzenden und im Falle seiner Verhinderung von einem von ihm bestimmten anderen Aufsichtsratsmitglied geleitet. Ist der Aufsichtsratsvorsitzende verhindert und hat er keinen Vertreter bestimmt, so leitet der stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende die Hauptversammlung. Ist keine der vorbezeichneten Personen erschienen oder zur Leitung der Versammlung bereit, so eröffnet der Aktionär oder Aktionärsvertreter der die meisten Stimmen vertritt die Versammlung und lässt von dieser einen Versammlungsleiter wählen.
(2) Der Versammlungsleiter bestimmt die Reihenfolge der Verhandlungsgegenstände sowie die Art und Form der Abstimmungen. Er kann die Reihenfolge der Redebeiträge bestimmen und das Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen beschränken sowie Näheres dazu bestimmen.
(3) Sofern dies in der Einberufung der Hauptversammlung angekündigt ist, kann der Versammlungsleiter die Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung sowie die Teilnahme an der Hauptversammlung, an deren Abstimmungen und die Wahrnehmung weiterer Mitwirkungsrechte der Aktionäre über elektronische oder andere Medien in einer von ihm näher zu bestimmenden Weise zulassen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
§ 18
Stimmrecht und Beschlussfassung
(1) Je eine Stückstammaktie gewährt eine Stimme. Das Stimmrecht beginnt, sobald die gesetzliche Mindesteinlage auf die Aktie geleistet ist
(2) Die Hauptversammlung fasst ihre Beschlüsse mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen und, soweit eine Kapitalmehrheit erforderlich ist, mit der einfachen Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals, soweit nicht das Gesetz oder die Satzung zwingend eine größere Mehrheit erfordert. Stimmenthaltungen werden nicht mitgezählt. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.
(3) Bei Wahlen entscheidet die verhältnismäßige Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Wird diese im ersten Wahlgang nicht erreicht, findet eine engere Wahl unter denjenigen Personen statt, welche die meisten Stimmen erhalten haben. Bei Stimmengleichheit auch im zweiten Wahlgang entscheidet das vom Versammlungsleiter zu ziehende Los.
VI.
Sonstiges
§ 19
Geschäftsjahr, Jahresabschluss, Gewinnverwendung
(1) Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
(2) Der Jahresabschluss und der Lagebericht sind gemäß den gesetzlichen Regelungen aufzustellen, zu prüfen und festzustellen.
(3) Der Vorstand ist mit Zustimmung des Aufsichtsrats ermächtigt, den verwendbaren Jahresüberschuss in andere Gewinnrücklagen einzustellen, bis diese die Hälfte des Grundkapitals erreichen.
(4) Über die Verwendung des Bilanzgewinns beschließt die Hauptversammlung. Sie kann auch Sachausschüttungen beschließen.
(5) Die Gewinnanteile der Aktionäre bestimmen sich nach ihren Anteilen am Grundkapital. Bei der Ausgabe neuer Aktien kann eine andere Gewinnberechtigung festgesetzt werden.
§ 20
Bekanntmachungen
Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen durch Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger.
§ 21
Gründungsaufwand
Die Gesellschaft trägt den Aufwand ihrer Gründung (Gericht, Notar, Veröffentlichung) bis zur Höhe von 3.000 Euro.
- Ende der Satzung -
Copyright 2005, Bundesanzeiger Verlag
München
ISIN: DE000A0BVVk7
Wertpapier-Kenn-Nummer A0B VVK
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft hiermit zu der am Mittwoch, den 7. Dezember 2005 um 11:00 Uhr im ELYSEE Hotel, Raum Europa, Rothenbaumchaussee 10 in Hamburg stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
TAGESORDNUNG
1) Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichtes sowie des Berichtes des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2004
2) Beschlussfassung über die Entlastung des Abwicklers und des Vorstands für das Geschäftsjahr 2004
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem Abwickler der Gesellschaft und den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2004 Entlastung zu erteilen.
3) Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2004
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2004 Entlastung zu erteilen.
4) Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
Zwei Mitglieder des amtierenden Aufsichtsrats, die Herren Andreas Beyer und Erich Pfaffenberger, haben ihre Ämter mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung niedergelegt, so dass zwei neue Aufsichtsratsmitglieder zu wählen sind.
Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 9 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft in Verbindung mit §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG ausschließlich aus von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die folgenden Personen in den Aufsichtsrat zu wählen, und zwar für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009 beschließt:
1. Herrn Jörn Reinecke, Vorstand Reinecke + Pohl Erneuerbare Energien AG, Hamburg
2. Herrn Christoph Schäfers, Vorstand FALKENSTEIN Nebenwerte AG, Hamburg
Herr Christoph Schäfers ist Aufsichtsratsvorsitzender der FALKENSTEIN Swiss AG, Hamburg. Weitere Mitgliedschaften der vorgeschlagenen Personen in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien bestehen nicht.
Die Hauptversammlung ist an diese Wahlvorschläge nicht gebunden.
5) Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2005
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die WAPAG Allgemeine Revisions- und Treuhandgesellschaft AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2005 zu wählen.
6) Beschlussfassung über die Änderung der Firma und entsprechende Satzungsänderung
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Firma der Gesellschaft in solar equity AG zu ändern und § 1 Abs. 1 der Satzung wie folgt neu zu fassen:
„Die Firma der Gesellschaft lautet: solar equity AG.“
7) Beschlussfassung über die Änderung des Unternehmensgegenstandes und entsprechende Satzungsänderung
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Unternehmensgegenstand der Gesellschaft enger zu fassen und § 2 der Satzung wie folgt neu zu fassen:
„Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb und die Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen im Bereich der erneuerbaren Energien, insbesondere Photovoltaik, Solarthermie, Geothermie und Energie aus Biomasse, Biogas und Biodiesel, sowie die Verwaltung, strategische Führung, Steuerung und Koordinierung dieser eigenen Beteiligungen.“
8) Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands zur Erhöhung des Grundkapitals mit Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss (Genehmigtes Kapital) und entsprechende Satzungsänderung
Die bestehende Ermächtigung des Vorstands zur Erhöhung des Grundkapitals in § 5 Abs. 5 war bis zum 1. Juni 2005 befristet und ist somit ausgelaufen. Von ihr wurde kein Gebrauch gemacht.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, ein neues genehmigtes Kapital zu schaffen und dementsprechend § 5 Absatz 5 der Satzung wie folgt neu zu fassen:
„Der Vorstand ist ermächtigt, in der Zeit bis zum 7. Dezember 2010 das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrfach um bis zu insgesamt 580.000,00 Euro durch Ausgabe von bis zu 580.000 neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital). Über den weiteren Inhalt der jeweiligen Aktienrechte einschließlich der Gattung der auszugebenden Aktien und die sonstigen Bedingungen der Aktienausgabe entscheidet der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen mit Zustimmung des Aufsichtsrats auszuschließen:
• um Spitzenbeträge auszugleichen;
• um den Inhabern von Wandelschuldverschreibungen, Optionsscheinen oder Optionsanleihen ein Bezugsrecht in dem Umfang einzuräumen, wie es ihnen nach Ausübung des Wandlungs- bzw. Optionsrechts oder in Erfüllung einer Wandlungspflicht als Aktionär zustehen würde;
• soweit ein Dritter, der nicht Kreditinstitut i.S.d. § 186 Abs. 5 AktG ist, die neuen Aktien zeichnet und sicherstellt, dass den Aktionären ein mittelbares Bezugsrecht eingeräumt wird;
• soweit die Kapitalerhöhung zum Zwecke des Unternehmenszusammenschlusses oder des Erwerbs von Unternehmen oder von Beteiligungen an Unternehmen oder von sonstigen Wirtschaftsgütern im Wege der Sacheinlage erfolgt; und/oder
• soweit der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, entfallende Anteil am Grundkapital insgesamt zehn vom Hundert des Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis nicht wesentlich im Sinne der §§ 203 Abs. 1 und 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet.“
9) Beschlussfassung über die Sitzverlegung und entsprechende Satzungsänderung
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Sitz der Gesellschaft nach Hamburg zu verlegen und § 1 Abs. 2 der Satzung wie folgt neu zu fassen:
„Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Hamburg.“
Der Vorstand wird angewiesen, die Sitzverlegung erst zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden, wenn die unter den Tagesordnungspunkten 6 und 7 beschlossenen Satzungsänderungen im Handelsregister eingetragen worden sind.
10) Beschlussfassung über die Neufassung der Satzung unter anderem zur Anpassung an das Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG)
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG) umzusetzen und die gemäß Tagesordnungspunkten 6 bis 9 geänderte Satzung bei dieser Gelegenheit insgesamt neu zu fassen und ihr die in der Anlage wiedergegebene Fassung zu geben.
Der Vorstand wird angewiesen, die Neufassung der Satzung erst zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden, wenn die unter den Tagesordnungspunkt 9 beschlossene Sitzverlegung im Handelsregister eingetragen worden ist.
11) Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals mit teilweisem Bezugsrechtsausschluss und entsprechende Satzungsänderung
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
(a) das Grundkapital der Gesellschaft von 1.160.000 Euro um bis zu 775.000 Euro gegen Bareinlage auf bis zu 1.935.000 Euro durch Ausgabe von bis zu 775.000 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je 1,00 Euro zu erhöhen. Je 1,5 Aktien der Gesellschaft berechtigen zum Bezug von einer neuen Aktie der Gesellschaft. Die neuen Aktien nehmen ab Beginn des Geschäftsjahres 2005 am Gewinn teil. Die Kapitalerhöhung ist unverzüglich nach Billigung des Prospektes durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), spätestens jedoch bis 30. April 2006 durchzuführen.
(b) Der Vorstand wird ermächtigt, den Ausgabebetrag, der 1,00 Euro nicht unterschreiten darf, mit Zustimmung des Aufsichtsrats zeitnah vor Durchführung der Kapitalerhöhung festzusetzen.
(c) Der Vorstand wird ermächtigt, nicht ausgeübte Bezugsrechte institutionellen Investoren mit Zustimmung des Aufsichtsrats zur Ausübung anzubieten. Insoweit sowie hinsichtlich der nicht durch 1,5 teilbaren Spitzenbeträge wird das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen.
(d) Die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung legt der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats fest.
12) Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
a) den Vorstand zu ermächtigen, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 29. Mai 2007 eigene Aktien der Gesellschaft zu erwerben. Die zeitliche Befristung gilt nur für den Erwerb, nicht für das Halten der Aktien. Der Erwerb darf nur über die Börse oder mittels eines an die Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots erfolgen. Dabei darf der Bestand der aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien zusammen mit anderen eigenen Aktien, die sich im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach den §§ 71 a ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt zehn (10) vom Hundert des Grundkapitals der Gesellschaft übersteigen. Im Falle des Erwerbs über die Börse darf der Erwerbspreis vor Erwerbsnebenkosten 0,01 Euro nicht unterschreiten und den durchschnittlichen Schlusskurs der Aktie im Parketthandel an der Frankfurter Wertpapierbörse an den jeweils fünf (5) vorangegangenen Börsentagen nicht um mehr als zehn (10) vom Hundert übersteigen. Bei einem öffentlichen Kaufangebot darf der Angebotspreis den durchschnittlichen Schlusskurs der Aktien im Parketthandel an der Frankfurter Wertpapierbörse an den zehn der Veröffentlichung des Kaufangebots vorangegangenen Börsentagen um nicht mehr als zwanzig (20) vom Hundert über- beziehungsweise unterschreiten. Das Volumen des Angebots kann begrenzt werden. Sofern die gesamte Zeichnung des Angebots dieses Volumen überschreitet, muss die Annahme im Verhältnis der jeweils angebotenen Aktien erfolgen. Eine bevorrechtigte Annahme geringer Stückzahlen bis zu 100 Stück zum Erwerb angebotener Aktien der Gesellschaft je Aktionär kann vorgesehen werden. Als Zweck des Erwerbs ist der Handel in eigenen Aktien ausgeschlossen.
b) den Vorstand zu ermächtigen, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien auch in anderer Weise als über die Börse oder durch Angebot an alle Aktionäre zu veräußern, insbesondere die Aktien
1. einem Dritten als Gegenleistung für Unternehmenszusammenschlüsse oder beim Erwerb von Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen oder als Gegenleistung für sonstige Wirtschaftsgüter oder Leistungen zu übertragen;
2. an institutionelle Anleger zu verkaufen; oder
3. an einen Dritten, der nicht Kreditinstitut i.S.d. § 186 Abs. 5 AktG ist, zu übertragen, wenn sichergestellt ist, dass die Aktien den Aktionären zum Erwerb angeboten werden
In den Fällen der Ziff. 1 und 2 darf der Verkaufspreis den Börsenkurs nicht wesentlich im Sinne von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreiten. Maßgeblicher Börsenkurs im Sinne der vorstehenden Regelung ist der durchschnittliche Schlusskurs der Aktie im Parketthandel an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten fünf (5) Börsentagen vor der Veräußerung der betreffenden Aktien. In Fällen der Ziffer 3 muss der von den Aktionären zu zahlende Verkaufspreis mindestens 1,00 Euro je Aktie betragen.
c) den Vorstand zu ermächtigen, die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen.
d) Die Ermächtigungen unter a), b) und c) können einmal oder mehrmals, einzeln oder gemeinsam ausgeübt werden.
e) Das Bezugsrecht der Aktionäre auf diese eigenen Aktien wird insoweit ausgeschlossen, wie diese Aktien gemäß den vorstehenden Ermächtigungen b) und c) verwandt werden.
Teilnahmevoraussetzungen:
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 15 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien bei der Gesellschaft, einem deutschen Notar, einer Wertpapiersammelbank oder bei der Bankhaus Neelmeyer AG, Bremen während der Geschäftsstunden hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen. Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß, wenn die Aktien mit Zustimmung der Hinterlegungsstelle für diese bei einem Kreditinstitut bis zur Beendigung der Hauptversammlung im Sperrdepot gehalten werden.
Die Hinterlegung muss spätestens am Mittwoch, den 30. November 2005 erfolgen. Im Falle der Hinterlegung bei einem deutschen Notar oder einer Wertpapiersammelbank ist die darüber auszustellende Bescheinigung spätestens am Montag, den 5. Dezember 2005 bei der Gesellschaft einzureichen.
Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten, ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung ausüben lassen. Stimmrechtsvollmachten sind ausnahmslos schriftlich zu erteilen.
Wir bieten unseren Aktionären ferner an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung mit der Stimmrechtsausübung zu bevollmächtigen. Die Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter eine Vollmacht erteilen möchten, benötigen hierzu eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarte sicherzustellen, sollte die Bestellung möglichst frühzeitig bei der Depotbank eingehen. Soweit von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Falle Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Hierfür ist der Vordruck auf der Eintrittskarte zu verwenden. Ohne diese Weisung ist die Vollmacht ungültig. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Die Eintrittskarte mit der auf ihr erteilten Vollmacht und den auf ihr erteilten Weisungen muss der Gesellschaft bis spätestens Mittwoch, den 30. November 2005 im Original vorliegen.
Anträge von Aktionäre gemäß § 126 Absatz 1 Aktiengesetz sind ausschließlich zu richten an:
F.A.M.E. AG
Postfach 11 17 04
20417 Hamburg
Telefax +49 40 41 34 34 44
E-Mail: ir@fame.de
Gegenanträge werden, soweit dies gem. § 126 AktG vorgeschrieben ist, auf der Internetseite der Gesellschaft www.fame.de veröffentlicht.
München, im Oktober 2005
Der Vorstand
Bericht des Vorstands zum Bezugsrechtsausschluss nach § 203 Abs. 1 und 2, § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG (TOP 8)
Die vorgeschlagene Ermächtigung des Vorstands, das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre im Falle der Ausnutzung des genehmigten Kapitals ganz oder teilweise auszuschließen, wird wie folgt begründet:
Der Ausschluss des Bezugsrechts für Spitzenbeträge ermöglicht die Ausnutzung der erbetenen Ermächtigung durch runde Beträge unter Beibehaltung eines glatten Bezugsrechtsverhältnisses. Dies erleichtert die technische Abwicklung des Bezugsrechts der Aktionäre und spart daher Kosten.
Ferner sieht die Ermächtigung vor, dass das Bezugsrecht der Aktionäre auch ausgeschlossen werden kann, um den Inhabern von Wandelanleihen, Optionsanleihen und Optionsscheinen ein Bezugsrecht in dem Umfang einzuräumen, wie es ihnen nach Ausübung des Optionsrechts beziehungsweise des Wandlungsrechts beziehungsweise nach Erfüllung einer Wandlungspflicht als Aktionär zustehen würde. Insoweit wird dem üblichen Verwässerungsschutz Rechnung getragen.
Außerdem ist ein Bezugsrechtsausschluss unter der Voraussetzung vorgesehen, dass ein Dritter, der nicht Kreditinstitut i.S.d. § 186 Abs. 5 AktG ist, Aktien mit der Verpflichtung übernimmt, sie allen Aktionären so zum Bezug anzubieten, als wäre das Bezugsrecht nicht ausgeschlossen worden. Damit wird das Bezugsrecht lediglich rein formal ausgeschlossen, materiell wird sichergestellt, dass die Aktionäre ihr gesetzliches Bezugsrecht ausüben können.
Die vorgesehene Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses bei Sachkapitalerhöhungen soll den Vorstand in die Lage versetzen, mit Zustimmung des Aufsichtsrats in geeigneten Fällen Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen oder auch andere Wirtschaftsgüter wie. z.B. Immobilien gegen Überlassung von Aktien der Gesellschaft, auch im Wege des Unternehmenszusammenschlusses, erwerben zu können. Hierdurch soll die Gesellschaft die Möglichkeit erhalten, auf nationalen und internationalen Märkten rasch und erfolgreich auf vorteilhafte Angebote oder sich sonst bietende Gelegenheiten zum Erwerb von Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen oder zum Erwerb sonstiger Wirtschaftsgüter reagieren zu können. Nicht selten ergibt sich aus Verhandlungen die Notwendigkeit, als Gegenleistung nicht Geld, sondern Aktien bereitzustellen. Um den Erwerb auch in diesen Fällen durchführen zu können, muss die Gesellschaft erforderlichenfalls die Möglichkeit haben, ihr Kapital unter Bezugsrechtsausschluss gegen Sacheinlagen zu erhöhen. Der Ausgabebetrag für die Aktien wird dabei vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats unter angemessener Berücksichtigung der Interessen der Gesellschaft und der Aktionäre festgelegt. Konkrete Erwerbsvorhaben, zu deren Durchführung das Kapital mit Bezugsrechtsausschluss erhöht werden soll, bestehen zur Zeit nicht.
Weiterhin soll der Vorstand ermächtigt werden, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in dem gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG zugelassenen Rahmen auszuschließen. Der Ausschluss des Bezugsrechts ermöglicht es, im Interesse des Unternehmens neue Aktien an den Kapitalmärkten im In- und Ausland gezielt zu platzieren, indem die Aktien unter kurzfristiger Ausnutzung einer günstigen Börsensituation zu einem marktnah festgesetzten und möglichst hohen Preis ausgegeben werden. Dadurch kann eine größtmögliche Stärkung des Eigenkapitals erreicht werden. Dieser Ausschluss des Bezugsrechts ist nur zulässig, soweit der nominelle Ausgabebetrag zehn von Hundert des Grundkapitals nicht übersteigt und der Börsenpreis nicht wesentlich i.S.d. §§ 203 Abs. 1 und 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschritten wird. Aus heutiger Sicht wird sich ein Abschlag gegenüber dem Börsenkurs nicht auf mehr als fünf vom Hundert belaufen.
Bericht des Vorstands zum Bezugsrechtsausschluss nach § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG (TOP 11)
Die vorgeschlagene Ermächtigung des Vorstands, das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auf die von anderen Aktionären nicht ausgeübten Bezugsrechte und für Spitzenbeträge auszuschließen, wird wie folgt begründet:
Die Aktionäre sind in dem beschlossenen Verhältnis zum Bezug neuer Aktien berechtigt. Sofern und soweit Aktionäre ihr vorbezeichnetes Bezugsrecht nicht ausüben, würde das Bezugsrecht verfallen. Die Ermächtigung, die Bezugsrechte institutionellen Investoren zur Ausübung anzubieten ermöglicht es der Gesellschaft, neue Aktien an den Kapitalmärkten im In- und Ausland gezielt zu platzieren. Dadurch kann eine größtmögliche Stärkung des Eigenkapitals erreicht werden.
Der Ausschluss des Bezugsrechts für Spitzenbeträge ermöglicht die Durchführung der Kapitalerhöhung in dem vorgeschlagenen Umfang unter Beibehaltung des vorgeschlagenen Bezugsrechtsverhältnisses. Dies erleichtert die technische Abwicklung des Bezugsrechts der Aktionäre und spart daher Kosten.
Der Vorstand ist ermächtigt, den Ausgabebetrag der neuen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats zeitnah vor Durchführung der Kapitalerhöhung festzusetzen. Dadurch soll ihm Gelegenheit gegeben werden, die Entwicklung des Börsenkurses bis zur Durchführung der Kapitalerhöhung zu berücksichtigen. Damit wird vermieden, dass bereits jetzt ein bei Durchführung der Kapitalerhöhung zu hoher oder zu niedriger Ausgabekurs festgesetzt ist. Die Kapitalerhöhung soll erst durchgeführt werden, sobald der für die Börsenzulassung der neuen Aktien erforderliche Prospekt von der BaFin gebilligt wurde.
Bericht des Vorstands zum Bezugsrechtsausschluss gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5, § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG (TOP 12)
Der Gesetzgeber hat Aktiengesellschaften durch die Einführung des § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG die Möglichkeit eingeräumt, eigene Aktien auch zu anderen als in den § 71 Abs. 1 Nrn. 1 – 7 AktG genannten Gründen zu erwerben. Damit soll die Gesellschaft auf Entwicklungen im Markt zügig und angemessen reagieren können. Zugleich kann die allgemeine Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb eigener Aktien mit der Möglichkeit, eigene Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats in einer anderen Weise als durch die Veräußerung über die Börse oder ein Angebot an alle Aktionäre zu veräußern, verbunden werden.
Die erbetene Ermächtigung soll insbesondere dazu dienen, den Vorstand in die Lage zu versetzen, mit Zustimmung des Aufsichtsrats in geeigneten Fällen Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen gegen Überlassung von Aktien der Gesellschaft sowie sonstige Wirtschaftsgüter zu erwerben und Leistungen in Anspruch nehmen zu können. Hierdurch soll die Gesellschaft die Möglichkeit erhalten, auf nationalen und internationalen Märkten rasch und erfolgreich auf vorteilhafte Angebote oder sich sonst bietende Geschäftschancen, insbesondere zum Erwerb von Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen, reagieren zu können. Nicht selten ergibt sich aus den Verhandlungen die Notwendigkeit, als Gegenleistung nicht Geld, sondern Aktien bereit zu stellen. Um auch in diesen Fällen aktiv werden zu können, muss die Gesellschaft erforderlichenfalls die Möglichkeit haben, in entsprechendem Maße auf vorhandene, eigene Aktien zurückzugreifen. Der Vorstand wird sich bei einer solchen Veräußerung der Aktie vom aktuellen Börsenkurs der Aktie leiten lassen, da dieser unmittelbar deren Wert als „Akquisitionswährung“ zum Ausdruck bringt.
Des Weiteren dient die erbetene Ermächtigung der erleichterten Kapitalaufnahme der Gesellschaft. Die Möglichkeit einer solchen Veräußerung liegt im Interesse der Gesellschaft. Sie erlaubt insbesondere eine schnelle und kostengünstigere Platzierung der Aktien, als wenn diese Aktien nach den Regelungen über die Einräumung von Bezugsrechten an die Aktionäre veräußert werden müssten. Der Vorstand denkt konkret an Platzierungen bei institutionellen Anlegern sowie bei Anlegern mit unternehmerischem Beteiligungsinteresse.
Die vorgesehene Ermächtigung, Aktien auch an einen Dritten, der nicht Kreditinstitut i.S.d. § 186 Abs. 5 AktG ist, mit der Verpflichtung zu veräußern, diese den Aktionären zum Erwerb anzubieten, stellt lediglich formal einen Bezugsrechtsausschluss dar. Materiell ist sichergestellt, dass die Aktionäre ihr Bezugsrecht ausüben können.
Anlage:
Satzung der
solar equity AG
I.
Allgemeine Bestimmungen
§ 1
Firma, Sitz und Dauer
(1) Die Firma der Gesellschaft lautet:
solar equity AG.
(2) Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Hamburg.
(3) Die Dauer der Gesellschaft ist nicht auf eine bestimmte Zeit beschränkt.
§ 2
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb und die Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen im Bereich der erneuerbaren Energien, insbesondere Photovoltaik, Solarthermie, Geothermie und Energie aus Biomasse, Biogas und Biodiesel, sowie die Verwaltung, strategische Führung, Steuerung und Koordinierung dieser eigenen Beteiligungen.
II.
Grundkapital und Aktien
§ 3
Grundkapital
(1) Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 1.160.000 Euro (in Worten: eine Million einhundertsechzigtausend Euro).
(2) Das Grundkapital der Gesellschaft ist eingeteilt in 1.160.000 (in Worten: eine Million einhundertsechzigtausend) Stückstammaktien.
§ 4
Bedingtes Kapital
Das Grundkapital ist um bis zu 580.000 Euro durch Ausgabe von bis zu 580.000 neuen Aktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Wandelschuldverschreibungen, zu deren Ausgabe der Vorstand von der Hauptversammlung vom 15. Juni 2004 ermächtigt wurde, von ihren Wandlungsrechten Gebrauch machen oder ihre Pflicht zur Wandlung erfüllen. Die aufgrund der Ausübung der Wandlungsrechte oder durch Erfüllung von Wandlungspflichten ausgegebenen neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie aufgrund der Ausübung von Wandlungsrechten oder durch Erfüllung von Wandlungspflichten entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.
§ 5
Genehmigtes Kapital
Der Vorstand ist ermächtigt, in der Zeit bis zum 7. Dezember 2010 das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt 580.000,00 Euro durch Ausgabe von bis zu 580.000 neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital). Über den weiteren Inhalt der jeweiligen Aktienrechte einschließlich der Gattung der auszugebenden Aktien und die sonstigen Bedingungen der Aktienausgabe entscheidet der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen mit Zustimmung des Aufsichtsrats auszuschließen:
• um Spitzenbeträge auszugleichen;
• um den Inhabern von Wandelschuldverschreibungen, Optionsscheinen oder Optionsanleihen ein Bezugsrecht in dem Umfang einzuräumen, wie es ihnen nach Ausübung des Wandlungs- bzw. Optionsrechts oder in Erfüllung einer Wandlungspflicht als Aktionär zustehen würde;
• soweit ein Dritter, der nicht Kreditinstitut i.S.d. § 186 Abs. 5 AktG ist, die neuen Aktien zeichnet und sicherstellt, dass den Aktionären ein mittelbares Bezugsrecht eingeräumt wird;
• soweit die Kapitalerhöhung zum Zwecke des Unternehmenszusammenschlusses oder des Erwerbs von Unternehmen oder von Beteiligungen an Unternehmen oder von sonstigen Wirtschaftsgütern im Wege der Sacheinlage erfolgt; und/oder
• soweit der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, entfallende Anteil am Grundkapital insgesamt zehn vom Hundert des Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis nicht wesentlich im Sinne der §§ 203 Abs. 1 und 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet.
§ 6
Aktien
(1) Die Aktien der Gesellschaft lauten auf den Inhaber. Dies gilt auch bei Kapitalerhöhungen, sofern nicht etwas anderes beschlossen wird.
(2) Die Form und den Inhalt von Aktienurkunden sowie von etwaigen Gewinnanteils- und Erneuerungsscheinen, Schuldverschreibungen und Zinsscheinen bestimmt der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats.
(3) Die Gesellschaft ist berechtigt, Aktienurkunden auszustellen, die mehrere Aktien verbriefen (Sammelurkunden). Der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihrer Aktien und Gewinnanteile ist ausgeschlossen.
III.
Vorstand
§ 7
Zusammensetzung des Vorstands
Der Vorstand der Gesellschaft besteht aus einer oder mehreren Personen. Die Zahl der Mitglieder des Vorstands bestimmt der Aufsichtsrat. Auch wenn das Grundkapital der Gesellschaft mehr als drei (3) Millionen Euro beträgt, kann der Aufsichtsrat bestimmen, dass der Vorstand nur aus einer Person besteht.
§ 8
Vertretung der Gesellschaft
(1) Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt dieses die Gesellschaft einzeln. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
(2) Der Aufsichtsrat kann einzelne Vorstandsmitglieder ermächtigen, die Gesellschaft einzeln zu vertreten.
(3) Der Aufsichtsrat kann einzelnen Vorstandsmitgliedern generell oder für den Einzelfall die Befugnis erteilen, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
IV.
Aufsichtsrat
§ 9
Aufgaben und Befugnisse des Aufsichtsrats
(1) Der Aufsichtsrat hat alle Aufgaben und Rechte, die ihm durch Gesetz, Satzung oder in sonstiger Weise, insbesondere durch eine Geschäftsordnung, zugewiesen werden. Er hat insbesondere den Vorstand bei seiner Geschäftsführung zu überwachen und zu beraten.
(2) Der Vorstand hat dem Aufsichtsrat laufend in dem durch das Gesetz festgelegten Umfang zu berichten. Weitergehende Berichtspflichten können in einer Geschäftsordnung festgelegt werden.
(3) Der Aufsichtsrat ist berechtigt, Änderungen der Satzung, die nur die Fassung betreffen, zu beschließen.
§ 10
Zusammensetzung, Amtsdauer und Amtsniederlegung
(1) Der Aufsichtsrat besteht aus drei Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden.
(2) Soweit die Hauptversammlung nicht bei der Wahl für einzelne der von ihr zu wählenden Aufsichtsratsmitglieder oder für den Gesamtaufsichtsrat einen kürzeren Zeitraum beschließt, werden die Aufsichtsratsmitglieder bis zur Beendigung der Hauptversammlung bestellt, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.
(3) Die Aufsichtsratsmitglieder können ihr Amt mit Monatsfrist zum Monatsende auch ohne wichtigen Grund durch schriftliche Mitteilung an den Vorstand niederlegen. Der Aufsichtsratsvorsitzende kann einer Verkürzung der Frist zustimmen.
§ 11
Aufsichtsratsvorsitzender und Stellvertreter
(1) Der Aufsichtsrat wählt einen Aufsichtsratsvorsitzenden und seinen Stellvertreter.
(2) Scheidet der Aufsichtsratsvorsitzende oder sein Stellvertreter aus dem Amt aus, so hat der Aufsichtsrat unverzüglich einen Nachfolger zu wählen.
(3) Der Aufsichtsratsvorsitzende und im Fall seiner Verhinderung sein Stellvertreter, leitet die Sitzungen des Aufsichtsrats und bestimmt die Reihenfolge der Verhandlungsgegenstände sowie die Art und Form der Abstimmung.
§ 12
Innere Ordnung des Aufsichtsrats
(1) An den Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse kann der Vorstand mit beratender Stimme teilnehmen, sofern der Aufsichtsrat nicht etwas anderes beschließt. Ferner können Personen, die dem Aufsichtsrat nicht angehören, an Stelle von verhinderten Aufsichtsratsmitgliedern teilnehmen, wenn diese sie hierzu in Textform ermächtigt haben.
(2) Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn sämtliche drei Aufsichtsratsmitglieder an der Beschlussfassung teilnehmen. Aufsichtsratsmitglieder können in begründeten Ausnahmefällen mit Zustimmung des Aufsichtsratsvorsitzenden auch per Telefon oder Videokonferenz an einer Sitzung des Aufsichtsrats teilnehmen. Aufsichtsratsmitglieder können an der Beschlussfassung ferner teilnehmen, indem sie durch ein in der Sitzung persönlich anwesendes Aufsichtsratsmitglied oder eine andere an der Sitzung nach Abs. 1 teilnehmende Person schriftliche Stimmabgaben überreichen lassen.
(3) Der Aufsichtsrat kann Beschlüsse auch ohne Einberufung einer Sitzung im Wege schriftlicher, fernmündlicher, fernschriftlicher (Telefax) oder elektronischer (E-Mail) Abstimmung - sowie durch eine Kombination dieser Kommunikationsmedien - herbeiführen, wenn der Aufsichtsratsvorsitzende dies anordnet und kein Aufsichtsratsmitglied diesem Verfahren innerhalb einer vom Aufsichtsratsvorsitzenden zu bestimmenden angemessenen Frist widerspricht.
(4) Der Aufsichtsrat fasst seine Beschlüsse mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen, soweit das Gesetz nicht zwingend eine andere Mehrheit bestimmt. Stimmenthaltungen werden nicht mitgezählt.
(5) Die weiteren Einzelheiten seiner inneren Ordnung regelt der Aufsichtsrat in einer Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat.
§ 13
Vergütung des Aufsichtsrats
(1) Die Aufsichtratsmitglieder erhalten eine feste, nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbare Vergütung. Diese beträgt für jedes Geschäftsjahr – pro rata temporis der Amtszeit – 13.000 Euro für das einfache Aufsichtsratsmitglied, 15.000 Euro für den Stellvertreter des Aufsichtsratsvorsitzenden und 18.000 Euro für den Aufsichtsratsvorsitzenden, sofern die Hauptversammlung keine höhere oder niedrigere Vergütung beschließt. Die Gesellschaft trägt ferner die Kosten einer auf die Pflichten als Aufsichtsrat bezogenen Haftpflichtversicherung der Aufsichtsratsmitglieder.
(2) Die Gesellschaft ersetzt den Aufsichtsratsmitgliedern ferner deren Auslagen und die auf diese und die Vergütung entfallende Umsatzsteuer, soweit die Aufsichtsratsmitglieder berechtigt sind, die Umsatzsteuer der Gesellschaft gesondert in Rechnung zu stellen und sie dieses Recht ausüben.
§ 14
Vertraulichkeit
(1) Die Aufsichtsratsmitglieder haben über vertrauliche Angaben und Geheimnisse der Gesellschaft, namentlich über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, die ihnen im Rahmen ihrer Tätigkeit im Aufsichtsrat der Gesellschaft bekannt geworden sind, Stillschweigen zu bewahren. Diese Verpflichtung gilt auch nach dem Ausscheiden aus dem Amt fort. Am Ende der Amtszeit sind alle vertraulichen Unterlagen an den Aufsichtsratsvorsitzenden zurück zu geben.
(2) Beabsichtigt ein Aufsichtsratsmitglied Informationen über den Inhalt und Verlauf einer Aufsichtsratssitzung oder einer sonstigen Beschlussfassung des Aufsichtsrats aus besonderem Grund an Dritte weiter zu geben, so hat es sich zuvor mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden über die Weitergabe der Informationen zu verständigen.
V.
Hauptversammlung
§ 15
Einberufung der Hauptversammlung, Auskünfte
(1) Die Hauptversammlung wird durch den Vorstand oder durch die in den gesetzlich vorgeschriebenen Fällen hierzu Berechtigten einberufen. Die Hauptversammlung findet am Sitz der Gesellschaft oder in einer deutschen Stadt mit mindestens 200.000 Einwohnern statt.
(2) Der Vorstand kann vor der Hauptversammlung Auskünfte auf der Internetseite der Gesellschaft erteilen, die dort mindestens sieben Tage vor Beginn der Hauptversammlung verfügbar sein und in der Hauptversammlung durchgängig zugänglich sein müssen.
§ 16
Voraussetzung für die Teilnahme und die Stimmrechtsausübung
(1) Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bis spätestens am fünften Tage vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft angemeldet und der Gesellschaft bis spätestens am fünften Tage vor der Hauptversammlung ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachgewiesen haben.
(2) Stimmrechtsvollmachten können auch fernschriftlich (Telefax) erteilt werden. Benennt die Gesellschaft einen Stimmrechtsvertreter, so können die Vollmachten und Weisungen an den Stimmrechtsvertreter schriftlich oder fernschriftlich (Telefax) erteilt werden.
§ 17
Versammlungsleitung
(1) Die Hauptversammlung wird von dem Aufsichtsratsvorsitzenden und im Falle seiner Verhinderung von einem von ihm bestimmten anderen Aufsichtsratsmitglied geleitet. Ist der Aufsichtsratsvorsitzende verhindert und hat er keinen Vertreter bestimmt, so leitet der stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende die Hauptversammlung. Ist keine der vorbezeichneten Personen erschienen oder zur Leitung der Versammlung bereit, so eröffnet der Aktionär oder Aktionärsvertreter der die meisten Stimmen vertritt die Versammlung und lässt von dieser einen Versammlungsleiter wählen.
(2) Der Versammlungsleiter bestimmt die Reihenfolge der Verhandlungsgegenstände sowie die Art und Form der Abstimmungen. Er kann die Reihenfolge der Redebeiträge bestimmen und das Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen beschränken sowie Näheres dazu bestimmen.
(3) Sofern dies in der Einberufung der Hauptversammlung angekündigt ist, kann der Versammlungsleiter die Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung sowie die Teilnahme an der Hauptversammlung, an deren Abstimmungen und die Wahrnehmung weiterer Mitwirkungsrechte der Aktionäre über elektronische oder andere Medien in einer von ihm näher zu bestimmenden Weise zulassen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
§ 18
Stimmrecht und Beschlussfassung
(1) Je eine Stückstammaktie gewährt eine Stimme. Das Stimmrecht beginnt, sobald die gesetzliche Mindesteinlage auf die Aktie geleistet ist
(2) Die Hauptversammlung fasst ihre Beschlüsse mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen und, soweit eine Kapitalmehrheit erforderlich ist, mit der einfachen Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals, soweit nicht das Gesetz oder die Satzung zwingend eine größere Mehrheit erfordert. Stimmenthaltungen werden nicht mitgezählt. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.
(3) Bei Wahlen entscheidet die verhältnismäßige Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Wird diese im ersten Wahlgang nicht erreicht, findet eine engere Wahl unter denjenigen Personen statt, welche die meisten Stimmen erhalten haben. Bei Stimmengleichheit auch im zweiten Wahlgang entscheidet das vom Versammlungsleiter zu ziehende Los.
VI.
Sonstiges
§ 19
Geschäftsjahr, Jahresabschluss, Gewinnverwendung
(1) Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
(2) Der Jahresabschluss und der Lagebericht sind gemäß den gesetzlichen Regelungen aufzustellen, zu prüfen und festzustellen.
(3) Der Vorstand ist mit Zustimmung des Aufsichtsrats ermächtigt, den verwendbaren Jahresüberschuss in andere Gewinnrücklagen einzustellen, bis diese die Hälfte des Grundkapitals erreichen.
(4) Über die Verwendung des Bilanzgewinns beschließt die Hauptversammlung. Sie kann auch Sachausschüttungen beschließen.
(5) Die Gewinnanteile der Aktionäre bestimmen sich nach ihren Anteilen am Grundkapital. Bei der Ausgabe neuer Aktien kann eine andere Gewinnberechtigung festgesetzt werden.
§ 20
Bekanntmachungen
Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen durch Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger.
§ 21
Gründungsaufwand
Die Gesellschaft trägt den Aufwand ihrer Gründung (Gericht, Notar, Veröffentlichung) bis zur Höhe von 3.000 Euro.
- Ende der Satzung -
Copyright 2005, Bundesanzeiger Verlag
11) Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals mit teilweisem Bezugsrechtsausschluss und entsprechende Satzungsänderung
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, (a) das Grundkapital der Gesellschaft von 1.160.000 Euro um bis zu 775.000 Euro gegen Bareinlage auf bis zu 1.935.000 Euro durch Ausgabe von bis zu 775.000 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je 1,00 Euro zu erhöhen . Je 1,5 Aktien der Gesellschaft berechtigen zum Bezug von einer neuen Aktie der Gesellschaft. Die neuen Aktien nehmen ab Beginn des Geschäftsjahres 2005 am Gewinn teil. Die Kapitalerhöhung ist unverzüglich nach Billigung des Prospektes durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), spätestens jedoch bis 30. April 2006 durchzuführen.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, (a) das Grundkapital der Gesellschaft von 1.160.000 Euro um bis zu 775.000 Euro gegen Bareinlage auf bis zu 1.935.000 Euro durch Ausgabe von bis zu 775.000 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je 1,00 Euro zu erhöhen . Je 1,5 Aktien der Gesellschaft berechtigen zum Bezug von einer neuen Aktie der Gesellschaft. Die neuen Aktien nehmen ab Beginn des Geschäftsjahres 2005 am Gewinn teil. Die Kapitalerhöhung ist unverzüglich nach Billigung des Prospektes durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), spätestens jedoch bis 30. April 2006 durchzuführen.
Seid ihr jetzt alle sprachlos?
Wenn das erst mal in den einschlägigen Börsenblättern steht, gibt`s Kaufpanik
Wenn das erst mal in den einschlägigen Börsenblättern steht, gibt`s Kaufpanik
jetzt lassen wir die story mal durch alle medien gehen!"
es geht jetzt erst los!
wie immer werden sich alle früher oder später drauf stürzen und was darüber schreiben
und wir können uns freuen, schon sehr früh dabei zu sein
es werden täglich mehr leute mitbekommen, das fame bald nciht mehr fame ist sondern solar equity
bei bkm gab es dann noch mal einen richtig dicken schub, als die umbenennung in rheinecke und pohl sun energy vollzogen war, obwohl das geschäft längst "solar" war...alleine die opische umbenennung brachte einen weiteren schub
ich bin sehr zufrieden
es geht jetzt erst los!
wie immer werden sich alle früher oder später drauf stürzen und was darüber schreiben
und wir können uns freuen, schon sehr früh dabei zu sein
es werden täglich mehr leute mitbekommen, das fame bald nciht mehr fame ist sondern solar equity
bei bkm gab es dann noch mal einen richtig dicken schub, als die umbenennung in rheinecke und pohl sun energy vollzogen war, obwohl das geschäft längst "solar" war...alleine die opische umbenennung brachte einen weiteren schub
ich bin sehr zufrieden
keine schlechte vergütung...
§ 13
Vergütung des Aufsichtsrats
(1) Die Aufsichtratsmitglieder erhalten eine feste, nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbare Vergütung. Diese beträgt für jedes Geschäftsjahr – pro rata temporis der Amtszeit – 13.000 Euro für das einfache Aufsichtsratsmitglied, 15.000 Euro für den Stellvertreter des Aufsichtsratsvorsitzenden und 18.000 Euro für den Aufsichtsratsvorsitzenden, sofern die Hauptversammlung keine höhere oder niedrigere Vergütung beschließt. Die Gesellschaft trägt ferner die Kosten einer auf die Pflichten als Aufsichtsrat bezogenen Haftpflichtversicherung der Aufsichtsratsmitglieder.
(2) Die Gesellschaft ersetzt den Aufsichtsratsmitgliedern ferner deren Auslagen und die auf diese und die Vergütung entfallende Umsatzsteuer, soweit die Aufsichtsratsmitglieder berechtigt sind, die Umsatzsteuer der Gesellschaft gesondert in Rechnung zu stellen und sie dieses Recht ausüben.
§ 13
Vergütung des Aufsichtsrats
(1) Die Aufsichtratsmitglieder erhalten eine feste, nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbare Vergütung. Diese beträgt für jedes Geschäftsjahr – pro rata temporis der Amtszeit – 13.000 Euro für das einfache Aufsichtsratsmitglied, 15.000 Euro für den Stellvertreter des Aufsichtsratsvorsitzenden und 18.000 Euro für den Aufsichtsratsvorsitzenden, sofern die Hauptversammlung keine höhere oder niedrigere Vergütung beschließt. Die Gesellschaft trägt ferner die Kosten einer auf die Pflichten als Aufsichtsrat bezogenen Haftpflichtversicherung der Aufsichtsratsmitglieder.
(2) Die Gesellschaft ersetzt den Aufsichtsratsmitgliedern ferner deren Auslagen und die auf diese und die Vergütung entfallende Umsatzsteuer, soweit die Aufsichtsratsmitglieder berechtigt sind, die Umsatzsteuer der Gesellschaft gesondert in Rechnung zu stellen und sie dieses Recht ausüben.
ob alle sprachlos sind, wollte ich auch gerade fragen.....
seit dem die meldung raus ist, kann man nicht von großen umsätzen sprechen..., ergo, die meldung haben bisher erst wenige gelesen (da hat man ja auch einiges zu lesen)
wenn die meldung gesackt ist, morgen/übermorgen, wird es gut nach oben gehen, und wenn es dann die ersten empfehlungen kommen, sehen wir schnell die 10,- €
seit dem die meldung raus ist, kann man nicht von großen umsätzen sprechen..., ergo, die meldung haben bisher erst wenige gelesen (da hat man ja auch einiges zu lesen)
wenn die meldung gesackt ist, morgen/übermorgen, wird es gut nach oben gehen, und wenn es dann die ersten empfehlungen kommen, sehen wir schnell die 10,- €
Gut ist schonmal dass ich mir die neuen Aktien leisten kann
Wichtiger ist wohl was FAME mit dem neuen und vorhandenen Kapital anstellt.
Nach der HV werden dann wohl die Beteiligungen eingegangen die wahrscheinlich eh schon in der Schublade liegen.
Kommt auf jedenfall schonmal gut an
Wichtiger ist wohl was FAME mit dem neuen und vorhandenen Kapital anstellt.
Nach der HV werden dann wohl die Beteiligungen eingegangen die wahrscheinlich eh schon in der Schublade liegen.
Kommt auf jedenfall schonmal gut an
Die 6 € wären heute schon mal ein guter Anfang
5,7- 5,8
würde sagen ab nächsten montag kann gefeiert werden denn dann sollten die ersten briefe, zeitungen berichte schreiben...
würde sagen ab nächsten montag kann gefeiert werden denn dann sollten die ersten briefe, zeitungen berichte schreiben...
Adhoc wäre ja besser oder kommt das noch ???
Egal, ob Freitag, Montag oder Dienstag. Wir haben alle so lange gewartet, da kommt es auf einen Tag mehr oder weniger auch nicht an
was heisst hier keine gro0ßen umsätze 1000 st entsprechen 0,1% !!!!!!!!! bei heutigen 26k sind das 2,6% !!! davon 0,6% seit bekanntgabe aber hast recht es könnte mehr sein....
@alu, hast du so eine dicke brieftasche, daß du dir sicher bist die neuen aktien auch zeichnen zu können, denn ist es ja noch völlig offen zu welchem preis sie uns angeboten werden.
Kommt ja drauf an, wieviel er hat
achso stimmt ja der Preis kommt ja erst noch
Ne ich glaub dann wirds doch nix.
Ne ich glaub dann wirds doch nix.
bezugsrecht kannm an bestimmt au verkaufen oder??
Ich will ja nix beschreien, aber wir nähern uns der 6
+5% seit bekanntgabe....
Also ich bin begeistert von dem Namen, hört sich gut an.
Na ja 1,9 Mio sind ja nicht gerade viel, aber die Herren werden daraus schon was machen.
Die Gehälter sind etwas zu hoch wie ich finde, da werde ich mein Veto einlegen. 7500€ hätten es auch getan zu Anfang und bei Erfolg hätte man dann immer noch über ne Gehaltserh. sprechen können(Raffsäcke).
Ansonsten bin ich zufrieden und verleite andere jetzt zum Kauf.
Gruss Axel..Naesse
Ps. jetzt muss ich mich aber erstmal Duschen.
Na ja 1,9 Mio sind ja nicht gerade viel, aber die Herren werden daraus schon was machen.
Die Gehälter sind etwas zu hoch wie ich finde, da werde ich mein Veto einlegen. 7500€ hätten es auch getan zu Anfang und bei Erfolg hätte man dann immer noch über ne Gehaltserh. sprechen können(Raffsäcke).
Ansonsten bin ich zufrieden und verleite andere jetzt zum Kauf.
Gruss Axel..Naesse
Ps. jetzt muss ich mich aber erstmal Duschen.
Bei Xerius geht die Kapitalerhöhung grad nach hinten los.
Aktionäre bekommen garkein Bezugsrecht und es werden 60 Mio neue Aktien ausgegeben.
Aktionäre bekommen garkein Bezugsrecht und es werden 60 Mio neue Aktien ausgegeben.
[posting]18.435.133 von Alufoliengriller am 25.10.05 16:40:21[/posting]WARUM sollte ne adhoc kommen?
streng genommen ist nix passiert. die TATSÄCHLICHE umbenennung, die die hv ja erst noch beschliessen muss, die is dann adhoc-pflichtig...
streng genommen ist nix passiert. die TATSÄCHLICHE umbenennung, die die hv ja erst noch beschliessen muss, die is dann adhoc-pflichtig...
trau mich ja kaum es zu sagen: kein verkäufer weit und breit...
Der erste 6€ Käufer ist gefunden
@alpine
Das sind doch noch Baby Kurse, bis zur HV. sind wir 2stellig.
Wat für Verkäufer meinste denn? wer jetzt Verkauft dem kann man eh nicht mehr helfen.
Das sind doch noch Baby Kurse, bis zur HV. sind wir 2stellig.
Wat für Verkäufer meinste denn? wer jetzt Verkauft dem kann man eh nicht mehr helfen.
variabel Berlin 4,78
EUR 24.10.05
09:00 0,00
- 0,00 0,00
0,00 4,78
24.10.05 5,39 6,21
variabel Düsseldorf 5,13
EUR 25.10.05
09:13 5,13
- 0,00 5,13
5,13 5,15
24.10.05 5,83 5,90
variabel Frankfurt 6,10 (b)
EUR 25.10.05
17:20 5,15
- 33.022,00 6,10
5,15 5,15
24.10.05 6,04 6,16
variabel Stuttgart 4,95
EUR 24.10.05
09:00 0,00
- 0,00 0,00
0,00 4,95
24.10.05 5,85 5,96
auction only XETRA-Handel 5,60
EUR 30.09.05
13:27 0,00
- 0,00 0,00
0,00 5,60
30.09.05 - -
EUR 24.10.05
09:00 0,00
- 0,00 0,00
0,00 4,78
24.10.05 5,39 6,21
variabel Düsseldorf 5,13
EUR 25.10.05
09:13 5,13
- 0,00 5,13
5,13 5,15
24.10.05 5,83 5,90
variabel Frankfurt 6,10 (b)
EUR 25.10.05
17:20 5,15
- 33.022,00 6,10
5,15 5,15
24.10.05 6,04 6,16
variabel Stuttgart 4,95
EUR 24.10.05
09:00 0,00
- 0,00 0,00
0,00 4,95
24.10.05 5,85 5,96
auction only XETRA-Handel 5,60
EUR 30.09.05
13:27 0,00
- 0,00 0,00
0,00 5,60
30.09.05 - -
bidkurs fährt achterbahn....
ich denke
der kurs wird bei fam1 jetzt nciht mehr blockiert, im gegenteil
ich rechne nicht damit, das die neuen aktien zu kursen von weniger als 10 plaziert werden sollen (ich glaube, das war bei bkm auch so??)
also muss der kurs erstmal da hoch
und ausserdem
wir reden nach wie vor von einer lächerlichen marktkapitalisierung, manche substanzlose insoklitsche hat da 5 mal soviel
der kurs wird bei fam1 jetzt nciht mehr blockiert, im gegenteil
ich rechne nicht damit, das die neuen aktien zu kursen von weniger als 10 plaziert werden sollen (ich glaube, das war bei bkm auch so??)
also muss der kurs erstmal da hoch
und ausserdem
wir reden nach wie vor von einer lächerlichen marktkapitalisierung, manche substanzlose insoklitsche hat da 5 mal soviel
[posting]18.436.174 von Berta Roker am 25.10.05 17:36:08[/posting]Richtig Berta, bin mal gespannt wann die ersten Börsenblättchen über Fame
berichten.
berichten.
Hallihallo Leute,
Tutto ist auch dabei. KK 5,75
Tutto ist auch dabei. KK 5,75
immer nur der makler sichtbar im ask
wenn der man nich irgendwann n problem bekommt...
wenn der man nich irgendwann n problem bekommt...
oh, da is n kleiner auf 6,30!
Das Durchhalten und dabeibleiben wird sich wirklich F E T T lohnen , bin ganz FETT dabei !
Da kann man als Aktionär doch prima mit leben
Je nachdem was FETT bedeutet, bin ich dann eher
Ähhm... wo ist denn nun der Rest des Streubeitzes geblieben ?
Da muss doch auch bald mal irgerndwie was gemeldet werden ?!
mittelfettdabei.
Ähhm... wo ist denn nun der Rest des Streubeitzes geblieben ?
Da muss doch auch bald mal irgerndwie was gemeldet werden ?!
Nene Alu
du bist schon richtig fett
Hauptsache die Rendite stimmt
du bist schon richtig fett
Hauptsache die Rendite stimmt
@alu, ja, die information fehlt mir auch noch.
ich war überrascht den namen falkenstein wieder zu lesen, dachte die hätten ihre aktien verkauft.......
ich war überrascht den namen falkenstein wieder zu lesen, dachte die hätten ihre aktien verkauft.......
...soo kann man sich täuschen
Die hatten mal 10% und dann 2,99% so ist der stand bis heute lt. deren Meldung.
Das ist immer relativ schon klar , für mich sind jedenfalls meine 10 K ne Menge Holz aber man konnte ja die letzten Monate total günstig und relaxt ohne Stress nach und nach KAUFEN .
Bin gespannt welcher Börsenbrief die story als erster ausgräbt .
Bin gespannt welcher Börsenbrief die story als erster ausgräbt .
[posting]18.436.795 von blackyy am 25.10.05 18:13:30[/posting]"ich war überrascht den namen falkenstein wieder zu lesen, dachte die hätten ihre aktien verkauft......."
Ich war nicht überrascht.
Dr.Lenz ist Aufsichtsratsvorsitzender bei Falkenstein.
Und die Büros liegen im gleichen Haus:
Büro Hamburg:
F.A.M.E. AG
Brook 1
20457 Hamburg
Ich war nicht überrascht.
Dr.Lenz ist Aufsichtsratsvorsitzender bei Falkenstein.
Und die Büros liegen im gleichen Haus:
Büro Hamburg:
F.A.M.E. AG
Brook 1
20457 Hamburg
@buffet
10k bei aktuellem niveau sind ne menge holz
wo liegt dein durchschnittskurs?
10k bei aktuellem niveau sind ne menge holz
wo liegt dein durchschnittskurs?
Beitrag zu dieser Diskussion schreiben
Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie eine neue Diskussion.
Investoren beobachten auch:
Wertpapier | Perf. % |
---|---|
+6,39 | |
+7,69 | |
-0,42 | |
+0,30 | |
+2,36 | |
-3,21 | |
+1,29 | |
+0,43 | |
0,00 | |
-4,22 |
Meistdiskutiert
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
240 | ||
95 | ||
73 | ||
70 | ||
57 | ||
50 | ||
48 | ||
39 | ||
38 | ||
32 |
F.A.M.E. - Potenzial zum Vervielfacher