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    *** Delisting - Regeln : Überraschender Erfolg für die Deutsche Börse !! *** - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 19.12.01 18:23:19 von
    neuester Beitrag 20.12.01 12:53:33 von
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      schrieb am 19.12.01 18:23:19
      Beitrag Nr. 1 ()
      ftd.de, Mi, 19.12.2001, 16:33
      Delisting-Regeln: Überraschender Erfolg für die Deutsche Börse
      Von Heino Reents, Hamburg

      Die Deutsche Börse hat im Streit um die Delisting-Regeln am Mittwoch überraschend einen Teilerfolg erzielt. Das Landgericht Frankfurt wies Einstweilige Verfügungen von sieben Unternehmen gegen das Regelwerk ab.

      Das teilte die Sprecherin der Börse, Candice Adam, auf Anfrage mit. Eine Begründung liege ihr derzeit nicht vor. Vom Landgericht Frankfurt war am Nachmittag keine Stellungnahme zu bekommen.

      Die Firmen EMS New Media , Brokat , Letsbuyit.com , Gesellschaft für Network Training (GfN) , Wizcom , NSE Software und Infogenie hatten per Einstweiliger Verfügung versucht, einen Aufschub gegen das Inkrafttreten der Delisting-Regeln zu bekommen.


      Die Entscheidung des Gerichts kommt überraschend, da 20 Firmen des Neuen Marktes in den vergangenen Monaten bereits erfolgreich juristisch gegen das Regelwerk der Börse vorgegangen waren. Zwei Firmen, MME und Prout , wurden sogar dauerhaft von den Delisting-Regeln ausgenommen. Sie hatten, anders als die meisten anderen Unternehmen am Neuen Markt keine so genannte Unterwerfungserklärung der Deutschen Börse unterzeichnet. Mit Micrologica war vorher nur eine Firma mit einer Einstweiligen Verfügung vor Gericht gescheitert.


      GfN-Sprecher Steven Hartenstein bestätigte gegenüber der FTD die Entscheidung des Landgerichts. "Die Entscheidung ist entgegen allen Erwartungen ausgefallen", sagte er. Hartenstein kündigte an, dass sein Unternehmen Rechtsmittel gegen die Entscheidung einlegen wolle. "Wir bestreiten ja gar nicht, dass die Regeln sinnvoll sind, nur der Zeitraum von der Bekanntgabe bis zum Inkrafttreten war viel zu kurz."


      Die seit Oktober geltende Delisting-Regeln sehen vor, dass Firmen, deren Aktien längere Zeit unter einem Euro gehandelt werden und deren Marktkapitalisierung dauerhaft unter 20 Mio. Euro liegen, vom Neuen Markt ausgeschlossen werden.



      © 2001 Financial Times Deutschland


      mfg derda50
      Avatar
      schrieb am 20.12.01 12:53:33
      Beitrag Nr. 2 ()
      20.12.2001 08:48

      Gerichtsentscheid


      Penny-Stock-Firmen erleiden Niederlage

      Das Landgericht Frankfurt hat es erstmals abgelehnt, Billig-Aktien einen Aufschub für den drohenden Ausschluss vom Neuen Markt zu gewähren.







      Auch in Deutschland werden Billig-Aktien nach dem Penny, der kleinsten US-Währungseinheit, benannt.





      Das Gericht wies nach Angaben der NSE Software AG die Anträge von sechs am Neuen Markt notierten Unternehmen für einen Aufschub der so genannten Penny-Stock-Regelung der Deutschen Börse zurück.

      Damit bestätigte das Unternehmen einen Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom Donnerstag, wonach Letsbuyit.com, Gesellschaft für Network (GfN), WizCom Technology, NSE Software, InfoGenie und e. Multi Digitale Dienste im Frühjahr den Rauswurf vom Neuen Markt befürchten müssen.

      „Sämtliche Anträge wurden entgegen den bisher ergangenen Entscheidungen des Landgerichts Frankfurt überraschend zurück gewiesen“, teilte NSE Software in einer Pflichtveröffentlichung mit. Vor der Dritten Kammer für Handelssachen des Gerichts seien alle sechs Verfahren zusammen verhandelt worden. NSE prüfe die Möglichkeit, Rechtsmittel gegen diese Entscheidung einzulegen.

      Verschärftes Regelwerk

      Nach dem seit dem 1. Oktober geltenden verschärften Regelwerk sind solche Firmen von einem Delisting bedroht, deren Aktienkurs an 30 aufeinander folgenden Börsentagen im Tagesdurchschnitt unter einem Euro notiert und deren Marktkapitalisierung während dieser Zeit dauerhaft 20 Millionen Euro unterschreitet.

      Liegen Aktienkurs und Börsenwert der Firma dann in den folgenden 90 Handelstagen nicht an mindestens 15 aufeinander folgenden Tagen über einem Euro beziehungsweise 20 Millionen Euro, wird die Firma vom Neuen Markt ausgeschlossen.

      Bislang 20 Niederlagen

      In mehr als 20 Fällen hatte die Deutsche Börse bislang allerdings juristische Niederlagen bei den Penny-Stock-Regeln erlitten.

      Im jüngsten Entscheid garnierte das Gericht den Entscheid nun mit einem Appell an die Deutsche Börse, ihre Vorgehensweise zu ändern. Sonst werde durch weitere langwierige Prozesse "noch mehr Porzellan zerschlagen". Die Börse solle eine Regelung finden, bei der die Gerichte nicht mehr so häufig angerufen würden: "Die Unsicherheit durch diese Prozesse ist Gift für alle Beteiligten."

      Aktzeptable Übergangsfrist

      Eine "justizförmige Erledigung" des Streits werde auf dem Rücken der Betroffenen ausgetragen und drücke die Kurse. Eine nachträgliche Einigung auf eine einheitliche Übergangsfrist, mit der die Betroffenen leben könnten, fände daher die "volle Zustimmung" des Gerichts.

      (sueddeutsche.de/Reuters)


      mfg derda50


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