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    Ricardo.de Urteil - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 21.01.00 19:26:23 von
    neuester Beitrag 24.01.00 12:46:59 von
    Beiträge: 16
    ID: 53.544
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      schrieb am 21.01.00 19:26:23
      Beitrag Nr. 1 ()
      Neues zum Dauerbrenner Gerichte und Internet.

      Ein Angebot bei einer Auktion ist KEIN Angebot im rechtlichen Sinne. Somit kann kein KVg zustande kommen.




      Pilot-Urteil zu Internet-Auktionen

      Das Landgericht Münster hat ein bahnbrechendes Urteil zu Internet-Auktionen gefällt. Demnach garantiert die Abgabe des Höchstgebots nicht, dass der entsprechende Bieter auch in jedem Fall den Zuschlag bekommt. Die Internet-Auktionshäuser reagierten gelassen auf das Urteil.


      Nach Ansicht der Richter entsprechen zeitlich begrenzte, private Online-Auktionen nicht der Versteigerungsordnung. Das Gericht wies damit die Klage eines Online-Bieters aus Hessen gegen ein Autohaus in Münster ab. Dem Urteil wird grundsätzliche Bedeutung beigemessen.

      Der Händler hatte einen Wagen vom Typ VW Passat Variant (Neuwert rund 55.000 Mark) auf einer Internetseite des Hamburger Internet-Auktionsunternehmens ricardo.de angeboten. Der Kläger hatte bei der fünf Tage laufenden Online-Auktion im Juli vergangenen Jahres mit 26.350 Mark zwar das letzte und höchste Gebot abgegeben, das Auto im Anschluss aber nicht erhalten. Der Autohändler hatte dies damit begründet, dass das Gebot zu niedrig und der Wert des Neuwagens doppelt so hoch sei. Ein Mindestgebot hatte er zwar nicht angegeben, nach eigenen Angaben aber auf etwa 40.000 Mark gehofft.

      KEIN VERKAUFSANGEBT IM BGB-SINN
      “Wir müssen den Begriff der Internet-Auktion definieren und ihn vom dem klassischen Auktionsbegriff unterscheiden.”
      — MALTE FELLER
      Sprecher von Ebay Das Angebot auf einer Internet-Auktionsseite sei kein Verkaufsangebot im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Hagemeister in der Urteilsbegründung. Grundsätzlich seien die Bedingungen der “redlichen Geschäftspraxis” anzuwenden, nach denen bei Geschäftsabschluss eine klare Willenserklärung beider Parteien vorliegen muss. Die nach den Geschäftsbedingungen der Internet-Auktionshäuser zuvor vom Anbieter eingeholte Willenserklärung sei pauschal und abstrakt, da der Anbieter die Gebote nicht abschätzen könne. Hagemeister riet bei Online-Auktionen grundsätzlich zur Festsetzung eines Mindestgebotes.


      Internet-Auktionen sind ein lukratives, aber nicht immer sehr seriöses Geschäft. Mehr über die Schnäppchenjagd im Internet erfahren Sie hier.

      Im Fall einer zeitlich begrenzten Internet-Auktion, bei der Anbietern und Bietern nur eine Plattform gegeben werde, würden die Bedingungen der Versteigerungsordnung nicht erfüllt. Es fehle unter anderem der Auktionator, lediglich die zeitliche Begrenzung entscheide über das Höchstgebot. In diesem Sinne entspreche das Schlussgebot nicht dem Zuschlag bei einer Versteigerung.

      RECHTSLAGE MUSS GEKLÄRT WERDEN
      Die Internet-Auktionshäuser in Deutschland reagierten gelassen. “Internet-Handelsplattformen sind eingeführt und etabliert, sie werden nicht wieder verschwinden”, sagte eBay.de-Sprecher Malte Feller. Es habe bereits verschiedene Urteile gegeben, das letzte Wort in dieser Sachs sei noch nicht gesprochen. Feller räumte aber ein, dass die Auktionsseiten im Internet mit der derzeitigen Rechtslage nicht zu vereinbaren seien.

      “Wir müssen den Begriff der Internet-Auktion definieren und ihn unterscheiden von dem klassischen Auktionsbegriff.” Eine entsprechende Initiative gebe es im Bundeswirtschaftsministerium. Feller rechnet innerhalb der nächsten zwei Monate mit einem Ergebnis. eBay ist nach eigenen Angaben mit mehr als acht Millionen Mitgliedern der größte Online-Auktionator der Welt und auf dem deutschen Markt die Nummer eins.

      “USER MUSS BEDINGUNGEN ANERKENNEN”
      amazon.de-Pressesprecher Georg Steffen Riedel sagte, jeder Nutzer der amazon-Auktionen müsse bei seiner Registrierung die Nutzungsbedingungen des Unternehmens anerkennen. “In denen steht, dass jeder Verkäufer an sein Gebot gebunden ist”, sagte Riedel. Es habe bei amazon auch noch keinen Fall gegeben, in dem ein Anbieter das höchste Angebot nicht akzeptiert habe.

      Bei ricardo.de hieß es, das Urteil sei “praxisfern”. Sprecher Matthias Quaritsch sagte: “Auch wenn der Hammer fällt, hat niemand mehr eine Garantie, dass auch ein Vertrag zu Stande kommt.” Sein Unternehmen biete allen Anbietern die Gelegenheit, einen Mindestpreis festzusetzen, unter dem das Angebot nicht verkauft werde. Die Zahl der Angebote, die zu einem sensationell günstigen Preis weg gingen, sei an einer Hand abzuzählen. Quaritsch glaubt, das Münsteraner Urteil werde auf die Praxis keine Auswirkungen haben.

      In Deutschland gibt es etwa 100 bis 200 Auktionshäuser im Internet. Der deutsche Branchenführer ricardo.de hat nach eigenen Angaben über 400.000 registrierte Mitglieder und täglich 200.000 Besucher auf seiner Site, die jeden Monat Waren im Wert von rund 15 Millionen Mark kaufen.

      21. Januar 2000
      Mit Material von: DPA
      Avatar
      schrieb am 21.01.00 19:54:48
      Beitrag Nr. 2 ()
      Geiles Urteil, jetzt kann man Produkte ersteigern die man nicht bekommt ;)
      Avatar
      schrieb am 21.01.00 20:16:47
      Beitrag Nr. 3 ()
      Bitte eine Analyse der Auswirkungen des Urteils auf den Kurs von ricardo am Montag!
      Avatar
      schrieb am 21.01.00 20:54:29
      Beitrag Nr. 4 ()
      Ricardo habe ich heute wegen des Urteils erst mal abgegeben. Kapital ist eben ein scheues Wild. Der Kurs war reichlich um die 170 und da war bei mir das Hemd näher als die Unterhose. Ich hatte sie in der letzten Korrektur zu 95 geschossen und 170 war eigentlich mein Kursziel für die nächsten 6 Monate. Da muss man schon mal glattstellen und den Gewinn mitnehmen, wenn denn 80% Kursplus zur Disposition stehen. Ich weiss nicht, wie`s bei den Leuten aussieht, die schon eher rein sind und jetzt 2-300% im Plus sind, aber ich könnte mir ähnliche Gedankengänge vorstellen.
      Eigentlich kein schlechter Wert aber zu schnell zu teuer geworden.
      Die Märkte sind so wie so leicht überhitzt und bei der nächsten Korrektur ist es kein Fehler, cash zu haben.;)
      Avatar
      schrieb am 21.01.00 21:42:22
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hallo Cubitus,

      lieber den Spatz in der Hand als... (keine Ahnung wie der Spruch weiter geht). Tatsache ist jedoch das die kommende Woche erst ricardo` s Woche wird.

      25.01. - geheimnisumwitterte PK in London (Kooperation/Akquisition?)
      27.01. - 6 Monatszahlen PK (Überraschungen - z.B. extreme
      Planzahlenanhebungen)

      Dieses Urteil paßt dem Kurs natürlich nicht. Es ist jedoch offensichtlich das ricardo.de & Co ihre Geschäftsbedingungen nun dem Urteil anpassen werden und damit der "Auktions"-Boom weitergeht. Und b.2c. ist ja eh nicht mehr die wahre Phantasie bei ricardo. Die 9 Handelsplattformen (nach Spiegel online) und die connections v. Aufsichtsratsvorsitzender Pfeifer (der den Vorsitz auch bei ish innehält) sind das Spannende an der Geschichte (siehe Ariba).


      Aber was solls einsteigen kannste ja immer noch... ;)


      MfG K.
      (der auch noch aus :( MS kommt)

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      Avatar
      schrieb am 21.01.00 22:27:40
      Beitrag Nr. 6 ()
      Wenn ich mir anschaue, wieviel Phantasie bei 170 in Ricardo eskomtiert wird, dann wird mir`s schon etwas schwummerig, angesichts der Tatsache, dass sie sich immerhin schon mehr als ver-10-facht haben. Trozdem, viel Performance wünsche ich allen Investierten - zieht aber schön eure STOPs nach und scheut euch nicht, den Gewinn mal mit zu nehemen.
      Avatar
      schrieb am 21.01.00 22:38:03
      Beitrag Nr. 7 ()
      Hallo Cubitus,

      mehr als verzehnfacht? Hast Du Dich da unter Umständen ein wenig verrechnet?

      Egal, in der Tendenz hast Du sicher recht. Der Kurs ist ín kurzer Zeit sehr (zu) stark
      gestiegen.

      Dieses Gerichtsurteil ist jedoch für Ricardo von geringer Bedeutung.

      M.E. sind die Kursverluste gegen Handelsschluß mit der Meldung in Zusammenhang zu bringen,
      daß Ebay Partner von AOL Dt. wird.

      Da Ricardo ebay vor Monaten die Partnerschaft zu T-Online abgenommen hat, war dies jedoch zu erwarten.

      Ich denke, die Ricardo-Story ist nach wie vor eine der interessantesten am NM.


      Grüße

      Bx
      Avatar
      schrieb am 21.01.00 22:43:50
      Beitrag Nr. 8 ()
      P.S.: Welcher `Trottel` hat denn im Xetra noch 265.000 DM zu 269 angelegt?

      Grüße

      Bx
      Avatar
      schrieb am 21.01.00 22:51:26
      Beitrag Nr. 9 ()
      Analyst in n-tv Telebörse call-in:

      Ich weiß nicht ob Ricardo eine Marke ist. ... mit b2b hat ricardo herzlich wenig zu tun (im Moment), der Kurs ist ja auch in letzter Zeit sehr stark gestiegen, alle Fantasie ist wohl schon drin




      aber... Pixelpark ist super interessant


      was soll dieser Mist?????
      Avatar
      schrieb am 21.01.00 22:53:02
      Beitrag Nr. 10 ()
      Ricardo hat nicht die einzige B2B Auktionsplattform

      Bald kommt atrada.de in den NM . OK die machen genausoviel oder sogar mehr umsatz . Also pushen wir auch hier den KURS auf eine MK von 1 Mill.d

      Kaum ist atrada auf dem Markt da kommt schon netbid.de. Ok den geben wir auch 1 Milld. MK
      Ah jetzt kommt noch itrade.de eine 1 und 1 Beteiligung. Ja demgeben wir auch 1 Milliarde.

      Offerto.de wil auch in den B2B Markt, Gut der Kriegt nur eine halbe Milliarde

      Dann fehlen noch die Firmen die behaupten das Sie BTBAuktionen zu machen. Die kriegen auch alle eine MK von 1 Mill. Ich frag mich wie lange soll das weitergehen
      Avatar
      schrieb am 21.01.00 23:23:14
      Beitrag Nr. 11 ()
      Hallo

      Das ricardo teuer ist ,wissen wir alle.Aber das ricardo mittlerweile in Deutschland ein Markenname ist,sollte der nette Herr aber schon wissen,wenn er eine Firma beurteilen will.Da gab es am 07-01-00 eine nette Meldung dazu.Und wenn das bekannteste Online-Auktionshaus in Deutschland keine Marke ist-was ist dann eine Marke??

      anbei nochmal die Meldung.

      ricardo.de mit Abstand bekanntestes Online-Auktionshaus in Deutschland

      Hamburg (ots) - ricardo.de ist mit 80 Prozent Bekanntheitsgrad das
      mit grossem Abstand bekannteste Auktionshaus im Internet. Zu diesem
      Ergebnis kommt die juengste W3B-Studie von Fittkau & Maass, einem der
      renommiertesten Internet-Marktforschungsunternehmen. An der
      unabhaengigen Umfrage haben sich 25.000 Internet-Nutzer beteiligt.
      "Dieser Vorsprung spiegelt die fuehrende Position von ricardo.de in
      diesem Markt eindrucksvoll wider", so Dr. Stefan Glaenzer, Mitglied
      des Vorstands von ricardo.de.

      Ebenso stieg die Nutzung und Akzeptanz von Online-Auktionen
      insgesamt: Nahmen im Fruehling letzten Jahres noch 17,5 Prozent der
      Internet-Nutzer an Online-Auktionen teil, so wurden jetzt 33,3
      Prozent aktive Teilnehmer gezaehlt. Im gleichen Zeitraum wuchs die
      Zahl der registrierten Mitglieder von ricardo.de um rund 600 Prozent
      auf jetzt ueber 400.000 - und damit deutlich staerker als der Markt.

      "ricardo hat die groesste kauffreudige Internet-Gemeinde in
      Deutschland und die kritische Masse bereits erreicht.", so Glaenzer.
      "Die hohe Markenbekanntheit verbessert weiter die sehr guten
      Voraussetzungen fuer die anstehende Internationalisierung und den
      Start von ricardoBiz, der Handelsplattform fuer Unternehmen im
      Internet."

      ots Originaltext: ricardo.de
      Im Internet recherchierbar: http://www.newsaktuell.de
      Avatar
      schrieb am 21.01.00 23:46:30
      Beitrag Nr. 12 ()
      Hallo Bx,

      ich dachte auch ich krieg ein Kind als ich diese Aussagen hörte.:)
      Das sind definitiv 2 Falschaussagen v. Freund Andrew. Gerade diese beiden Punkte sind ja das "Wertvolle" an dem Unternehmen. Der "Markenname" im b2c und das beim b2b Start bereits 1000 Firmen (auch wenn da kleine Klitschen dabei sind) registriert sind muß doch auch ein Analyst mitbekommen.
      Ich hab`s nun nicht so mit Verschwörungstheorien aber so viel Unwissendheit trau ich einem Profi nicht zu, wo doch klar ist, dass die Dresdner Investmentbank nicht ihren schlechtesten Gaul ins Rennen schickt.

      MfG K.
      (der sich mal Objektivität im Aktien TV wünscht & nicht Manipulation :()
      Avatar
      schrieb am 22.01.00 10:00:03
      !
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      Avatar
      schrieb am 22.01.00 11:17:44
      Beitrag Nr. 14 ()
      Schnell ricardo verkaufen ! Leider gibt es keine PUT-Scheine auf diesen Wert , sonst könnte man schnell reich werden.
      Ich habe selber als Kunde unter den schlechten Lieferzeiten von Ricardo
      gelitten und warte heute noch, nach 7 Wochen, auf meine Ware.
      Nach dem Artikel in Computerbild weiß ich : ich bin kein Einzelfall.
      Jetzt noch das Urteil. Wenn man etwas billig ersteigert wird die Ware nicht geliefert, bei einem hohen Preis muß man
      wochen-monatelang auf die Ware warten. Bei einem so schlechten Kundenservice hat die Firma keine Chancen auf Erfolg.
      Ist der Ruf erst zerstört kommen die Kunden nicht zurück, es gibt schließlich
      viel Konkurrenz im Internet.
      Der tiiiiefe Fall ist vorprogrammiert.
      Avatar
      schrieb am 22.01.00 22:59:10
      Beitrag Nr. 15 ()
      An JWie!

      Wenn es diese Scheine gäbe, wäre ich bereit, Ihnen Scheine mit einer Basis von 180 (Laufzeit Februar 2000?) zu verkaufen!

      Lesen Sie lieber gute Finanzzeitungen als die Computerbild.

      ricardo.de wird meiner Ansicht nach das deutsche Internet-Unternehmen werden. Gerichtsurteile, die auf einer veralteten Rechtsgrundlage basieren, werden daran überhaupt nichts ändern. Der B2B-Weltmarkt bleibt das feste Ziel. Haben Sie sich einmal Gedanken darüber gemacht, wie verschwindend gering der Umsatzanteil des privaten Auktionskanals in 2 oder 3 Jahren sein könnte? Ich denke, mit dem Hermes-Vertrieb ist eine gute Grundlage geschaffen worden, um die Lieferzeiten zu verkürzen. Außerdem ist zu bedenken, daß ricardo.de offenbar bei Kommissionsgeschäften häufig zu geringen Einfluß auf die Liefertreue der Lieferanten hatte. Ich bin davon überzeugt, daß sich das Management bereits wieder von besonders "schwarzen Schafen" als Lieferant getrennt hat. Schließlich ist Kundenzufriedenheit im Handel besonders wichtig. Die hohe Wiederkaufsrate bei ricardo.de zeigt hier in die richtige Richtung.

      ricardo.de-Aktien werden noch viele Investoren begeistern.

      Gruß

      Ihre Urve
      Avatar
      schrieb am 24.01.00 12:46:59
      Beitrag Nr. 16 ()
      ricardo: Urteil zu Internetauktionen schmälert Geschäft nicht

      ++Keine negativen Auswirkungen auf das Geschäft erwartet die
      ricardo.de AG, Hamburg, von einem Urteil des Landgerichts Münster vom
      Freitag, wonach sich aus Internetauktionen keine Verpflichtung zur
      Lieferung
      der ersteigerten Ware ergibt. Das Gericht gab einem Autohändler recht,
      der
      ein neues Auto ohne Mindestpreis versteigert hatte, sich dann aber
      geweigert
      hatte, es an den Höchstbietenden auszuliefern, da ihm der erzielte Preis
      nicht hoch genug ausgefallen war.

      Wie ein ricardo-Sprecher gegenüber vwd am Montag betonte, gilt das
      Urteil
      nur für Auktion von Privaten an Private. Wenn ricardo als
      Auktionspartner
      auftrete, sei die Lieferung garantiert. Zudem könnten Private mit der
      Eingabe eines Mindestpreises verhindern, dass Ware zu billig abgegeben
      werde. Dieses Instrument werde bei höherwertigen Artikeln auch stark
      genutzt. Im Übrigen sei in dieser Angeglenheit noch nicht das letzte
      Wort
      gesprochen. Der Kläger werde in Berufung gehen. In ähnlich gelagerten
      Fällen
      haben laut ricardo Gerichte bereits zu Gunsten des Bieters entschieden.



      Aktuell 175 € ,die Aktionäre sehen es also ebenfalls nicht als Problem an.


      Hallo JWie

      Das mit den Put auf ricardo wäre zumindestens heute in die Hose gegangen


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      Ricardo.de Urteil