Delisting - Unentschieden vor Gericht - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 29.01.02 10:56:19 von
neuester Beitrag 29.01.02 12:58:39 von
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Die Klage von Foris gegen die Delisting-Regeln wurde abgewiesen. Begründung: Foris war und ist nie von einem Delisting bedroht gewesen, da sie immer um die zwei Euro notieren.
Aber die Grundsatzentscheidung bleibt offen. Jetzt kommt als nächstes die Klage von NSE. Die sind wirklich betroffen.
Aber die Grundsatzentscheidung bleibt offen. Jetzt kommt als nächstes die Klage von NSE. Die sind wirklich betroffen.
richtig,raus mit dem ganzen schrott
Kann man auch als Schlappe für die Deutsche Börse interpretieren. Manche Pennystocks sind per Gericht dauerhaft gegen Delisting gesichert, manche zeitweise und manche nicht.
Erledigt sich doch von ganz alleine bei Insolvenz (Brokat usw.).
Aber die nicht Insolventen sollten bleiben dürfen. Ich schätze die nächste Klage von NSE bringt das endgültige Aus für die Regeln.
Erledigt sich doch von ganz alleine bei Insolvenz (Brokat usw.).
Aber die nicht Insolventen sollten bleiben dürfen. Ich schätze die nächste Klage von NSE bringt das endgültige Aus für die Regeln.
Gericht weist Foris-Antrag gegen Delisting vom Neuen Markt zurück
Frankfurt (vwd) - Das Frankfurter Oberlandesgericht hat am Dienstag den
Antrag der Foris AG gegen die Ausschlussregeln der Deutschen Börse vom Neuen
Markt zurückgewiesen. Der Senat des Oberlandesgerichts sah den Antrag auf
Erlass einer einstweiligen Verfügung im Eilverfahren als unbegründet an. Für
den Prozessfinanzierer Foris bestehe zur Zeit keine Gefahr, die verschärften
Ausschlusskriterien zu erfüllen, zumal sich der Kurs der Aktien des
Unternehmen bei zwei EUR bewege.
Ferner habe Foris nicht glaubhaft gemacht, dass sich bereits die
Ankündigung der Änderungen nachteilig auf ihre Aktien ausgewirkt habe. Dass
der Kurs tatsächlich vorübergehend gefallen sei, sei keine Folge der
Ankündigung oder Änderung des Regelwerkes gewesen. Die gleiche Entwicklung
hätten nach den Terroranschlägen in den USA die meisten Aktien durchgemacht,
begründete der Senat seine Entscheidung weiter. Im übrigen habe sich der
Kurs der Foris-Aktien inzwischen erholt und stehe über zwei EUR.
Wie das Gericht weiter mitteilte, liegen dem 5. Zivilsenat inzwischen
drei weitere Berufungen zu der Penny-Stocks-Regelung vor. Ein
Verhandlungstermin ist den Angaben zufolge noch nicht bestimmt.
vwd/29.1.2002/pal/reh
29.01.2002 - 11:12 Uhr
Frankfurt (vwd) - Das Frankfurter Oberlandesgericht hat am Dienstag den
Antrag der Foris AG gegen die Ausschlussregeln der Deutschen Börse vom Neuen
Markt zurückgewiesen. Der Senat des Oberlandesgerichts sah den Antrag auf
Erlass einer einstweiligen Verfügung im Eilverfahren als unbegründet an. Für
den Prozessfinanzierer Foris bestehe zur Zeit keine Gefahr, die verschärften
Ausschlusskriterien zu erfüllen, zumal sich der Kurs der Aktien des
Unternehmen bei zwei EUR bewege.
Ferner habe Foris nicht glaubhaft gemacht, dass sich bereits die
Ankündigung der Änderungen nachteilig auf ihre Aktien ausgewirkt habe. Dass
der Kurs tatsächlich vorübergehend gefallen sei, sei keine Folge der
Ankündigung oder Änderung des Regelwerkes gewesen. Die gleiche Entwicklung
hätten nach den Terroranschlägen in den USA die meisten Aktien durchgemacht,
begründete der Senat seine Entscheidung weiter. Im übrigen habe sich der
Kurs der Foris-Aktien inzwischen erholt und stehe über zwei EUR.
Wie das Gericht weiter mitteilte, liegen dem 5. Zivilsenat inzwischen
drei weitere Berufungen zu der Penny-Stocks-Regelung vor. Ein
Verhandlungstermin ist den Angaben zufolge noch nicht bestimmt.
vwd/29.1.2002/pal/reh
29.01.2002 - 11:12 Uhr
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