LBC hat Berufung eingelegt ! - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 01.02.02 06:57:34 von
neuester Beitrag 01.02.02 08:08:04 von
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@alle
Delisting-Regelungen der Deuschen Börse AG
Was bedeuten die geänderten Delisting-Regeln der Deutschen Börse AG?
Nach Plänen der Deutsche Börse AG sollen Unternehmen, die an 30 Börsentagen einen Tagesdurchschnittskurs von einem Euro und gleichzeitig eine Marktkapitalisierung von 20 Millionen Euro unterschreiten, aus dem Neuen Markt ausgeschlossen werden. Dieser Ausschluss würde allerdings nur erfolgen, falls in den nächsten 90 Börsentagen diese beiden Werte nicht an mindestens 15 aufeinanderfolgenden Börsentagen übertroffen werden. Der Ausschluss erfolgt dann nach Ablauf eines Monats nach Veröffentlichung der Entscheidung. Ein solcher Zeitpunkt wäre also frühestens im April gegeben.
Was tut LetsBuyIt.com gegen ein eventuelles Delisting vom Neuen Markt?
LetsBuyIt.com hat bereits im September beim Landgericht Frankfurt am Main eine einstweilige Verfügung gegen die Anwendung der geänderten Delisting-Regeln der Deutschen Börse AG beantragt. Ein ursprünglich für den 24.10.2001 festgesetzter Termin für die mündliche Verhandlung wurde erst auf den 28.11.2001 und dann auf den 19.12.2001 verschoben. Bei diesem Termin hat das Landgericht Frankfurt am Main die Einstweilige Verfügung zurückgewiesen. Gegen diese Entscheidung hat LetsBuyIt.com am 28.01.2002 Berufung eingelegt.
Sie kämpfen weiter !!
Quelle: http://investor.letsbuyit.com/investor/de/delisting/index.ht…
Delisting-Regelungen der Deuschen Börse AG
Was bedeuten die geänderten Delisting-Regeln der Deutschen Börse AG?
Nach Plänen der Deutsche Börse AG sollen Unternehmen, die an 30 Börsentagen einen Tagesdurchschnittskurs von einem Euro und gleichzeitig eine Marktkapitalisierung von 20 Millionen Euro unterschreiten, aus dem Neuen Markt ausgeschlossen werden. Dieser Ausschluss würde allerdings nur erfolgen, falls in den nächsten 90 Börsentagen diese beiden Werte nicht an mindestens 15 aufeinanderfolgenden Börsentagen übertroffen werden. Der Ausschluss erfolgt dann nach Ablauf eines Monats nach Veröffentlichung der Entscheidung. Ein solcher Zeitpunkt wäre also frühestens im April gegeben.
Was tut LetsBuyIt.com gegen ein eventuelles Delisting vom Neuen Markt?
LetsBuyIt.com hat bereits im September beim Landgericht Frankfurt am Main eine einstweilige Verfügung gegen die Anwendung der geänderten Delisting-Regeln der Deutschen Börse AG beantragt. Ein ursprünglich für den 24.10.2001 festgesetzter Termin für die mündliche Verhandlung wurde erst auf den 28.11.2001 und dann auf den 19.12.2001 verschoben. Bei diesem Termin hat das Landgericht Frankfurt am Main die Einstweilige Verfügung zurückgewiesen. Gegen diese Entscheidung hat LetsBuyIt.com am 28.01.2002 Berufung eingelegt.
Sie kämpfen weiter !!
Quelle: http://investor.letsbuyit.com/investor/de/delisting/index.ht…
kläglich...solln sie mal besser dafür sorgen, dass sie geld verdienen.
Morgen
habe gar nicht geglaubt das LBC noch gibt?
.
Gestern habe ich aber noch Werbung gesehen im TV!
habe gar nicht geglaubt das LBC noch gibt?
.
Gestern habe ich aber noch Werbung gesehen im TV!
Ja, Werbung bei Harald Schmidt.
Ente das ist längst bekannt, mit der Berufung.
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