MLP Ein Umsatz mit ca. 700.000 Stück !!!!!!!!!!!!!!!!!!! - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 21.06.02 13:29:15 von
neuester Beitrag 21.06.02 22:42:24 von
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02.05.24 · dpa-AFX Analysen |
02.05.24 · dpa-AFX |
12.04.24 · wO Newsflash |
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Was hat denn das zu bedeuten wenn plötzlich ca. 700.000 Aktien über den Tisch gehen ? Da schiebt doch einer dem anderen ein Paket rüber ! Aber wer ??? ...und warum ???
Gruss Schlumpf
Gruss Schlumpf
Das waren erste eindeckungen für den verfall !
716902 31,50 13:05:21
...und ich sach noch, jedes mal das gleiche an einem verfall.....
Sonst wär´sa ja kein verfall !
A = Auktion
NH
NH
wieso brauchen die denn bei einem Verfall Aktien...??!? sollten sie da nicht besser keine haben... *ggg*
Je nach dem wie man Positioniert ist muss man sich halt auch
mal eindecken !!
mal eindecken !!
Freitag, 21. Juni 2002
Schreiben für "Börse Online"?
MLP greift SDK an
Nachdem MLP mittels Einstweiliger Verfügungen das Anlegermagazin "Börse Online" in die Schranken gewiesen hat, nimmt der Finanzdienstleister nun die Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre ins Visier. Die Vorwürfe des SDK im Zusammenhang mit den Artikeln von "Börse Online" werfe die Frage auf, ob ein oder mehrere Mitglieder des Vorstandes der SdK unter einem Pseudonym Artikel in der Anlegerzeitschrift publizierten, erklärte MLP in einer Pressemitteilung. Hinter den Autoren vermutet MLP SDK-Vorstand Markus Straub.
In der Pressemitteilung werden eine Reihe von Fragen an die Schutzgemeinschaft gestellt. Der SDK habe in den vergangenen Wochen mehrmals in der Öffentlichkeit haltlose Vorwürfe gegen MLP erhoben, heißt es darin. Diese Äußerungen würden einige Fragen aufwerfen, um deren Beantwortung MLP im Sinne eines offenen und transparenten Umgangs miteinander bitte.
Per Mail habe der SDK MLP am 17. Juni aufgefordert, die Einzelabschlüsse von MLP zu kommunizieren. Fast zeitgleich habe die Schutzgemeinschaft jedoch die Abschlüsse auf ihrer Website veröffentlicht, mit dem Zusatz, MLP habe etwas zu verbergen, klagt der Finanzdienstleister. Man habe der Schutzgemeinschaft jedoch noch am gleichen Tag geantwortet und zugesagt, die Informationen nah Feststellung durch die Hauptversammlungen zur Verfügung zu stellen. Warum blieb die Unterstellung auf der Website stehen und sei erst auf Nachfrage mehr als 24 Stunden später unkommentiert aus dem Netz genommen worden, fragt MLP.
Gleichzeitig will der Finanzdienstleister wissen, ob es richtig ist, das ein oder mehrere Vorstandsmitglieder der SdK unter falschen Namen Artikel in "Börse Online" veröffentlichen, und wenn ja, welche Artikel seit 1999 von SDK-Vorständen stammen. Der Finanzdienstleister vermutet offenbar auch, dass SDK-Vorstandsmitglied Straub an den Berichten beteiligt war und fragt provozierend nach, welche Vergütungen da geflossen sind.
Erst am Vortag hatte MLP eine weitere einstweilige Verfügung gegen "Börse Online" erwirkt. Das Anlegermagazin darf nicht länger behaupten, das MLP seine Kunden beim Tausch von Fonds innerhalb der fondsgebundenen Lebensversicherung mit Ausgabeaufschlägen belaste.
Zuvor wurde dem Magazin gerichtlich untersagt, die Kapitalflussrechnung von MLP als Doppelabrechnung darzustellen. Desweiteren darf "Börse Online " den Experten Prof. Küting nicht mehr mit der Aussage zitieren, er habe noch "offene Fragen " zu den Bilanzen von MLP.
Hält sich "Börse Online " nicht an die Verfügungen, kommt eine saftige Geldstrafe auf das Anlegermagazin zu. Mit 250.000 Euro wurde das Ordnungsgeld ungewöhnlich hoch festgesetzt. Damit stütze der Richterspruch ganz offensichtlich die Auffassung von MLP, dass die Verbreitung von Falschaussagen nicht als Kavaliersdelikt geahndet werden dürfe, weil sie Unternehmen zu Unrecht schweren Schaden zufüge, erklärte MLP zufrieden.
Doch das Anlegermagazin will die Verfügungen nicht so einfach hinnehmen. "Börse Online" kündigte nun an, gegen beide Einstweiligen Verfügungen Einspruch einlegen zu wollen. Anstatt wirklich fundierte Antworten auf die im "Börse Online "-Artikel vom 13. Juni aufgeworfene Fragen zu geben, habe MLP lediglich zwei einzelne Passagen gerichtlich aufgegriffen, kritisierte das Magazin.
Gleichzeitig räumte das Magazin ein, beim Zitieren von Prof. Küting einen Fehler gemacht zu haben. Die verantwortlichen Redakteure hätten den Steuerexperten offenbar falsch verstanden, hieß es. Gegen die Entscheidung des Gerichts, dass "Börse Online" künftig eine bestimmte Äußerung zur Kapitalabflussrechnung von MLP für das erste Quartal 2002 nicht mehr verbreiten dürfte, werde das Magazin jedoch Widerspruch einlegen und die Instanzen, wenn nötig, voll ausschöpfen, hieß es.
"Börse Online " hatte in zwei Artikeln die Bilanzierungspraktiken von MLP in Zweifel gezogen und damit einen Kurssturz bei der MLP-Aktie ausgelöst. Nachdem MLP sich nach dem ersten Artikel erst bemühte, die Sachlage in den Medien richtig darzustellen, brachte der zweite Artikel das Fass offenbar zum Überlaufen - und der Finanzdienstleister kündigte rechtliche Schritte an.
Quelle: N-TV.de
Schreiben für "Börse Online"?
MLP greift SDK an
Nachdem MLP mittels Einstweiliger Verfügungen das Anlegermagazin "Börse Online" in die Schranken gewiesen hat, nimmt der Finanzdienstleister nun die Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre ins Visier. Die Vorwürfe des SDK im Zusammenhang mit den Artikeln von "Börse Online" werfe die Frage auf, ob ein oder mehrere Mitglieder des Vorstandes der SdK unter einem Pseudonym Artikel in der Anlegerzeitschrift publizierten, erklärte MLP in einer Pressemitteilung. Hinter den Autoren vermutet MLP SDK-Vorstand Markus Straub.
In der Pressemitteilung werden eine Reihe von Fragen an die Schutzgemeinschaft gestellt. Der SDK habe in den vergangenen Wochen mehrmals in der Öffentlichkeit haltlose Vorwürfe gegen MLP erhoben, heißt es darin. Diese Äußerungen würden einige Fragen aufwerfen, um deren Beantwortung MLP im Sinne eines offenen und transparenten Umgangs miteinander bitte.
Per Mail habe der SDK MLP am 17. Juni aufgefordert, die Einzelabschlüsse von MLP zu kommunizieren. Fast zeitgleich habe die Schutzgemeinschaft jedoch die Abschlüsse auf ihrer Website veröffentlicht, mit dem Zusatz, MLP habe etwas zu verbergen, klagt der Finanzdienstleister. Man habe der Schutzgemeinschaft jedoch noch am gleichen Tag geantwortet und zugesagt, die Informationen nah Feststellung durch die Hauptversammlungen zur Verfügung zu stellen. Warum blieb die Unterstellung auf der Website stehen und sei erst auf Nachfrage mehr als 24 Stunden später unkommentiert aus dem Netz genommen worden, fragt MLP.
Gleichzeitig will der Finanzdienstleister wissen, ob es richtig ist, das ein oder mehrere Vorstandsmitglieder der SdK unter falschen Namen Artikel in "Börse Online" veröffentlichen, und wenn ja, welche Artikel seit 1999 von SDK-Vorständen stammen. Der Finanzdienstleister vermutet offenbar auch, dass SDK-Vorstandsmitglied Straub an den Berichten beteiligt war und fragt provozierend nach, welche Vergütungen da geflossen sind.
Erst am Vortag hatte MLP eine weitere einstweilige Verfügung gegen "Börse Online" erwirkt. Das Anlegermagazin darf nicht länger behaupten, das MLP seine Kunden beim Tausch von Fonds innerhalb der fondsgebundenen Lebensversicherung mit Ausgabeaufschlägen belaste.
Zuvor wurde dem Magazin gerichtlich untersagt, die Kapitalflussrechnung von MLP als Doppelabrechnung darzustellen. Desweiteren darf "Börse Online " den Experten Prof. Küting nicht mehr mit der Aussage zitieren, er habe noch "offene Fragen " zu den Bilanzen von MLP.
Hält sich "Börse Online " nicht an die Verfügungen, kommt eine saftige Geldstrafe auf das Anlegermagazin zu. Mit 250.000 Euro wurde das Ordnungsgeld ungewöhnlich hoch festgesetzt. Damit stütze der Richterspruch ganz offensichtlich die Auffassung von MLP, dass die Verbreitung von Falschaussagen nicht als Kavaliersdelikt geahndet werden dürfe, weil sie Unternehmen zu Unrecht schweren Schaden zufüge, erklärte MLP zufrieden.
Doch das Anlegermagazin will die Verfügungen nicht so einfach hinnehmen. "Börse Online" kündigte nun an, gegen beide Einstweiligen Verfügungen Einspruch einlegen zu wollen. Anstatt wirklich fundierte Antworten auf die im "Börse Online "-Artikel vom 13. Juni aufgeworfene Fragen zu geben, habe MLP lediglich zwei einzelne Passagen gerichtlich aufgegriffen, kritisierte das Magazin.
Gleichzeitig räumte das Magazin ein, beim Zitieren von Prof. Küting einen Fehler gemacht zu haben. Die verantwortlichen Redakteure hätten den Steuerexperten offenbar falsch verstanden, hieß es. Gegen die Entscheidung des Gerichts, dass "Börse Online" künftig eine bestimmte Äußerung zur Kapitalabflussrechnung von MLP für das erste Quartal 2002 nicht mehr verbreiten dürfte, werde das Magazin jedoch Widerspruch einlegen und die Instanzen, wenn nötig, voll ausschöpfen, hieß es.
"Börse Online " hatte in zwei Artikeln die Bilanzierungspraktiken von MLP in Zweifel gezogen und damit einen Kurssturz bei der MLP-Aktie ausgelöst. Nachdem MLP sich nach dem ersten Artikel erst bemühte, die Sachlage in den Medien richtig darzustellen, brachte der zweite Artikel das Fass offenbar zum Überlaufen - und der Finanzdienstleister kündigte rechtliche Schritte an.
Quelle: N-TV.de
Es gibt tatsächlich MLP-Mitarbeiter, die nie MLP-Aktien gekauft haben.
Diese Mitarbeiter sollen jetzt wegen Insiderhandels belangt werden.
Diese Mitarbeiter sollen jetzt wegen Insiderhandels belangt werden.
Börsenwitz des Jahres! Super.
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