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    Endschädigungsansprüche gegen börse-online - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 23.06.02 05:27:11 von
    neuester Beitrag 23.06.02 15:15:40 von
    Beiträge: 6
    ID: 600.557
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      schrieb am 23.06.02 05:27:11
      Beitrag Nr. 1 ()
      Nachdem vom Gericht gegen börse-online Einstweilige Verfügungungen ergangen sind, stellt sich die dringende Frage, welche Schritte der einzelne MLP - Aktionär jetzt unternehmen muß, um den, durch börse-online erzeugten Vermögensschaden ersetzt zu bekommen.
      Avatar
      schrieb am 23.06.02 05:52:17
      Beitrag Nr. 2 ()
      @undnun

      lies lieber die neueste Ausgabe von Börse-Online, um Dich vor weiteren Vermögensschaden zu schützen!
      Darin ist nachzulesen, dass MLP keinen der BO-Vorwürfe entkräften konnte.
      Avatar
      schrieb am 23.06.02 07:16:02
      Beitrag Nr. 3 ()
      Jeder MLP Aktionär erhält ein 6 wochen Boerse Online Abo.

      Welchen Schaden haben die MLP-Aktionäre denn ? Sie haben genauso viele Aktien wie zuvor - im Gegenteil sie haben einen Nutzen und können jetzt verbilligen!
      Avatar
      schrieb am 23.06.02 08:32:18
      Beitrag Nr. 4 ()
      ... oder aussteigen !
      Avatar
      schrieb am 23.06.02 10:08:08
      Beitrag Nr. 5 ()
      Solange Ron Sommer seinen Aktionären keine Schadenersatz bezahlt, wird es in Deutschland für überhaupt keinen Klein-Aktionär von irgendwem Schadensersatz geben.
      Außerdem liegt genau wie bei der Telekom auch bei MLP einiges im Argen.
      Wer immer noch meint, daß das Spekulieren mit DAX-Titeln sicherer als das Investieren in Firmen wie BALLARD POWER oder NANOPHASE ist, sollte im eigenen Interesse aufwachen oder aufhören.

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      Avatar
      schrieb am 23.06.02 15:15:40
      Beitrag Nr. 6 ()
      1. Ein Vermögensschaden ist auch buchtechnisch regressfähig. Es muß nicht zu tatsächlichen Verkäufen - freiwillig oder zwangsweise bei Kreditengagement - kommen.
      2. Eine gerichtliche Verfügung bedeutet, daß nach Beurteilung des Geichtes hier ein Handlungsbedarf entstand.
      Ein kausaler Zusammenhang zwischen Kursrückgang der Aktie und den per gerichtlicher Verfügung verbotenen Behauptungen kann vom Aktionär zur Beweislage vorgetragen werden.
      3. Auf der sicheren Seite ist der geschädigte Aktionär aber erst, wenn auch der Widerspruch von börse-online zurückgewiesen wird.


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