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    Spekulationssteuer - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 19.07.02 12:51:08 von
    neuester Beitrag 19.07.02 15:52:21 von
    Beiträge: 10
    ID: 609.880
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      schrieb am 19.07.02 12:51:08
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,
      auch ich habe mal eine Frage zum Thema Steuern. Muss ich den Aktienkauf und den leider bei mir damit verbundenen Verlust im Jahr 2000 und 2001 bei der Steuererklärung angeben? Steuerbetrug kann es ja nicht sein, weil kein Gewinn da ist. Habe auch nicht mehr vor in Zukunft zu spekulieren...

      Kann das jemand beantworten ???

      Gruss, Rollins2000
      Avatar
      schrieb am 19.07.02 12:58:31
      Beitrag Nr. 2 ()
      wenn du nicht mehr spekulieren willst, dann bringt es nix.

      angeben musst du verluste nie, das Finanzamt interessiert nur dein Gewinn
      Avatar
      schrieb am 19.07.02 12:59:03
      Beitrag Nr. 3 ()
      Also wenn du für die Zukunft Steuererlichkeit planst, dann würde ich es mit angeben. Schließlich kann man Verluste in das Folgejahr vortragen. Wenn ich mich recht entsinne steht in der Steuererklärung, ob man Gewinne im Sinne der Spekulation von über 1000 DM gemacht hat. D.h. man kann dem Worte nach nicht die Verluste mit den Gewinnen verrechnen. Das muss man dann in der Erklärung machen.
      Avatar
      schrieb am 19.07.02 13:01:07
      Beitrag Nr. 4 ()
      Gute Frage, hab auch kein Bock, den Mist vom letzten Jahr zu sehen.....


      Andere Frage:

      Warum sollte ich den Staat an meinen Spekulationsgewinnen beteiligen, haben die das verdient. Immerhin muss ich mich mit Insiderscheiß, Bilanzmanipulationen und anderen fiesen Tricks alleine, also ohne staatliche Rahmenbedingungen, zufrieden geben.

      ERGO ist der Staat für mich ein Schmarotzer. Dreckshaufen. Ich bin total enttäuscht von unseren Politikern.
      Avatar
      schrieb am 19.07.02 13:06:26
      Beitrag Nr. 5 ()
      Es ist nicht strafbar, die Verluste nicht anzugeben. Ich würde aber dazu raten, es zu tun, weil die Verluste vorgetragen werden können. Auch eine Verrechnung mit Gewinnen bei Grundstücksveräußerungen ist möglich. Evtl. willst du in 5 Jahren doch wieder traden?

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      Avatar
      schrieb am 19.07.02 13:13:37
      Beitrag Nr. 6 ()
      Wenn bessere Zeiten kommen dann wirst Du sicher wieder anfangen zu spekulieren. Du solltest es angeben.
      Avatar
      schrieb am 19.07.02 13:18:15
      Beitrag Nr. 7 ()
      Stell Dir mal das folgend Szenario vor:

      Du bist ein ehrlicher Steuerbürger.
      ( wie etwa 10 % der Bevölkerung )

      Du hast brav Deine Spekusteuer bezahlt, weil Du alles
      angegeben hast.

      Du hast auch brav die Rechtskraft Deiner Steuerbescheide nicht durch Mätzchen bis heute verhindert.

      Du erfährst morgen, daß das Bundesverfassungsdingens
      die Spekusteuer tatsächlich kippt.

      Du hast dann keine Möglichkeit mehr, obwohl der Fiskus
      Dich widerrrechtlich abkassiert hat, Deine Kohle zurück-
      zubekommen.

      Du wirst dann dem Staat danken, und er Dir.
      Weil Du ehrlich warst, Dich hast betrügen lassen
      ( widerspruchslos ) und es garkeinen Unterschied
      zwischen den Lumpen am NM und dem Staat gibt.

      Schönes Wochenende !

      kswb
      Avatar
      schrieb am 19.07.02 15:34:21
      Beitrag Nr. 8 ()
      http://www.welt.de/daten/2002/07/19/0719fi345340.htx

      Ich habe mal eine Frage: wenn ich meine Spekuverluste vortrage, besteht dann eine Chance daß ich sie als negative Einkünfte auf mein zu versteuerndes Einkommen anrechnen lassen kann, wenn das BVerfG die derzeitige Regelung zur Besteuerung kippt?
      Avatar
      schrieb am 19.07.02 15:40:13
      Beitrag Nr. 9 ()
      @goldaktie: Davon ist nicht auszugehen. Die Nichtverrechenbarkeit der Speku-Verluste mit anderen Einkünften ist im anhängigen Verfahren auch gar nicht angegriffen worden.
      Avatar
      schrieb am 19.07.02 15:52:21
      Beitrag Nr. 10 ()
      Trotzdem: Auch wenn es weh tut, die Verluste aufzulisten und an all die falschen Entscheidungen erinnert zu werden: Ich rate allen dazu, die Verluste feststellen zu lassen. Man kann nicht wissen, ob man sie mal brauchen kann.


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