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    10-Mrd.-Euro-Fusion droht durch eine 500-Euro-Lappalie zu scheitern !!! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 27.07.02 11:16:28 von
    neuester Beitrag 27.07.02 11:41:44 von
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      schrieb am 27.07.02 11:16:28
      Beitrag Nr. 1 ()
      Anwälte flehen um Milde, Protokolle fehlen - der Prozess um die Eon/Ruhrgas-Fusion offenbart, dass sich die Energieriesen zu sicher waren.

      Das Gemälde hinter dem Richtertisch strahlt Blutrünstigkeit aus. "Gottesgericht" ist die Szene aus dem Leben des Königs Gudikar betitelt. Der strenge Monarch verfolgt, umgeben vom geifernden Publikum, ein Duell. Der Kämpfer auf der linken Seite des Saales unterliegt und erwartet am Boden den tödlichen Stoß.

      Just unter dem niedergestreckten Kämpfer sitzen die Anwälte des Energieriesen Eon - und fürchten den tödlichen Stoß. Sie bitten die Richter um Milde. "Lassen Sie uns nicht im Regen stehen", flehen sie, als die Verhandlung am Abend zu Ende geht, "es kann nicht sein, dass ein so wichtiger Zusammenschluss an kleinen Formfragen scheitert".



      Verfahren der Merkwürdigkeiten


      Tatsächlich kommt es nicht oft vor, dass eine 10-Mrd.-Euro-Fusion durch eine 500-Euro-Lappalie an den Rand des Scheiterns gerät. Auch ist es äußerst ungewöhnlich, dass gegnerische Anwälte einander nach einem Verfahrenstag um Autogramme bitten. Und es ist keineswegs an der Tagesordnung, dass die Abgesandten eines Weltkonzerns bei einem kleinen Richter am Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf um Nachsicht betteln müssen.


      Bei der Fusion der Energieriesen Eon und Ruhrgas ist alles anders. Seit sich die Beteiligten auf die uneingeschränkte Unterstützung von Wirtschaftsminister Werner Müller verlassen haben, geht alles schief, was schief gehen kann. Am 11. Juli stoppt das OLG Düsseldorf die Ministererlaubnis für den Zusammenschluss von Eon und Ruhrgas dann vorläufig. Das Desaster nimmt seinen Lauf


      Die Richter haben ernsthafte Zweifel, dass die Erlaubnis aus Müllers Haus rechtmäßig zustande gekommen ist. Und so ist es gut möglich, dass die Megafusion am Ende an Formfragen scheitert, die mit der Sache wenig zu tun haben.




      Eon-Chef Ulrich Hartmann


      Das Desaster nimmt bereits im Oktober 2001 seinen Lauf. Wirtschaftsminister Werner Müller und Eon-Chef Ulrich Hartmann treffen sich vertraulich mit Bundeskanzler Schröder, um die Neuordnung des deutschen Energiemarkts zu besprechen. Der Stromriese Eon soll den Gasmarktführer Ruhrgas übernehmen, um damit einen internationalen Energieriesen zu schaffen und den Zugang zu einem umweltfreundlichen Brennstoff der Zukunft zu sichern. Die Regierung sagt ihre Unterstützung zu. Fortan bemühen sich Eon und Ruhrgas nicht mehr ernsthaft um die Genehmigung durch das Bundeskartellamt.


      Die Wettbewerbshüter können nicht anders, als den Zusammenschluss im Januar abzulehnen. Einen Monat später reicht Eon wie verabredet im Hause Müller den Antrag auf Ministererlaubnis ein, mit der Übernahmen durchgeboxt werden können.



      Nachlässig im Detail


      Doch das Ministerium macht einen Fehler: Für dieses Verfahren ist nach dem Gesetz vorgeschrieben, dass die Entscheidung über eine Ministererlaubnis auf Grund einer mündlichen Verhandlung fallen muss. Und hier spart das Ministerium jene vielleicht 500 Euro ein, die das gesamte Vorhaben zum Scheitern bringen könnte. Müllers Mitarbeiter machen sich nicht die Mühe, von der ganztägigen Anhörung ein ordentliches Protokoll in Auftrag zu geben.




      Alfred Tacke, Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium



      Beim Verfahren am Mittwoch in Düsseldorf steht deshalb vor allem eine Frage im Raum: Wie kann der von Müller beauftragte beamtete Staatssekretär Alfred Tacke, der an der Anhörung nicht teilnahm, später auf Grundlage der Anhörung die Fusion genehmigt haben, wenn nicht mal ein Protokoll vorliegt? Im Nachhinein wird händeringend versucht, ein solches zu erstellen. "Das ist aber so mickrig, dass wir es keinem zeigen können", heißt es aus dem Kreis der Verfahrensbeteiligten.



      Elegante Lösung gesucht


      "Im Grunde genommen gibt es nur einen eleganten Weg, die Formfehler aus der Welt zu schaffen", sagt der Berliner Kartellrechtler Siegfried Klaue, der lange die Energieabteilung im Bundeskartellamt geleitet hat. "Mit Zustimmung von Eon könnte das Ministerium seine Erlaubnis aufheben und eine neue mündliche Verhandlung durchführen."


      Nur so wäre auch der zweite entscheidende Punkt zu klären, den die Richter an der Ministererlaubnis monieren: der Vorwurf des mangelnden rechtlichen Gehörs für die Betroffenen.


      Die Kläger, die Energiehändler Ampere und Trianel sowie die Stadtwerke Rosenheim und Aachen, bemängeln, dass es zwischen dem mündlichen Verfahren und der Entscheidung geheime Kontakte zwischen Eon und dem Ministerium gegeben hat. "Der Brief mit den entscheidenden Zusicherungen von Eon vom 3. Juli ist uns nicht bekannt gemacht worden", beklagt die Ampere-Anwältin Ines Zenke.


      In dem Brief hat Eon sich erst zwei Tage vor der Erteilung der Ministererlaubnis verpflichtet, 6 bis 8 Mrd. Eon in die Ruhrgas zu investieren. Auch über die Treffen zwischen Tacke und Hartmann sind die Kritiker der Fusion nicht vom Ministerium informiert worden. Mindestens dreimal kamen beide Seiten geheim zusammen, mindestens zwei Briefe gingen hin und her.




      Geheimschreiben, Geheimtreffen


      "So ein Verfahren darf nicht in Geheimdiplomatie abgewickelt werden", kritisiert Kartellrechtler Klaue. "Die Betroffenen müssen das Recht haben, zu den erwogenen Auflagen für die Fusion Stellung zu nehmen."


      Offenbar hat Eon in einem Brief von Mitte Juni dem Ministerium aufgelistet, welche Unternehmen zur Belebung des Wettbewerbs verkauft werden könnten. Die Existenz des Schreibens gesteht die Bundesregierung erst auf Nachfrage des Richters am Mittwoch ein. "Wir hätten gerne deutlich gemacht, dass nur fünf Prozent des Gasmarktes mit den Unternehmensverkäufen geöffnet wurden", argumentieren die Anwälte der Energiehändler. "Durch die Geheimhaltung hatten wir keine Chance." Die kleinen Unternehmen fürchten, von einer allmächtigen Eon/Ruhrgas nicht mit Gas beliefert zu werden.




      Wolfgang Jaeger, Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht in Düsseldorf



      Der Vorsitzende Richter am OLG Düsseldorf, Wolfgang Jaeger, legt die formellen Vorschriften in dem Fall Eon/Ruhrgas streng aus. Denn es gibt zudem erhebliche Bedenken in der Sache. Das Bundeskartellamt hat die Fusion abgelehnt. Es will eine noch marktbeherrschendere Stellung auf dem Strom- und Gasmarkt sowie steigende Energiepreise verhinden. Auch die Monopolkommission hat von einer Ministererlaubnis abgeraten. Weder die Verbesserung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit noch die Versorgung mit Erdgas in Krisenzeiten konnte sie überzeugen. Für ein Gericht ist eine Ministererlaubnis in der Sache nur schwer zu überprüfen. Die Einhaltung der Form ist da weitaus einfacher zu beanstanden.


      Dabei hatten Eon und Ruhrgas den großen Konkurrenten RWE extra ruhig gestellt, indem er voraussichtlich die Eon-Wassertochter Gelsenwasser kaufen darf. RWE ist, zu Beginn noch entschiedener Gegner der Fusion, zum OLG-Verfahren gar nicht erst erschienen. Umso mehr ärgert es Eon und den Minister, dass so kleine Firmen wie Ampere mit rund 20 Mitarbeitern einen Weltkonzern stoppen dürfen.



      Druck auf die Kläger


      Durch Druck sollen die Kläger jetzt gezwungen werden, ihre Klagen zurückzuziehen. "Die Fusionskandidaten haben eine Rechtsposition. Den Gegnern geht es nur um ihre wirtschaftlichen Interessen", schimpft der Rechtsanwalt des Bundeswirtschaftsministeriums, Rainer Bechtold, im Gerichtssaal. Ein Aufschub der Übernahme sei durch bloße wirtschaftliche Interessen der Gegner nicht gerechtfertigt.


      Anwältin Ines Zenke verweist daraufhin auf den führenden Grundsatzkommentar zum Thema, wonach für die Beschwerde noch nicht einmal ein konkreter wirtschaftlicher Nachteil nachgewiesen werden muss. "Der Autor des Kommentars ist Rainer Bechtold. Ich lese ihn sehr gern", sagt Zenke grinsend und verweist auf den einschlägigen Band. Später geht sie zu Bechthold - und bittet ihn um ein Autogramm in seinem Werk. Der findet das gar nicht lustig.


      Richter Jaeger kündigt schließlich eine Entscheidung bis zum 5. August an. Bis dahin dürfen die Beteiligten deuteln, was es wohl heißt, dass er beim Eon-Vortrag ausführlich seine Brille putzte, beim Vortrag der Gegner aber emsig mitschrieb. Den Eon-Anwälten bleibt womöglich nur ein Hoffnungsschimmer: das Gemälde über ihnen. König Gudikar erhebt darauf die Hand - als wolle er den Tod des Unterlegenen doch noch in letzter Minute verhindern.



      © 2002 Financial Times Deutschland
      Avatar
      schrieb am 27.07.02 11:20:24
      Beitrag Nr. 2 ()
      @aurel3000
      Hey, du Batzi :) klau mir nicht meine Quellen (hahaha :))!
      Ciao BigLinus :cool:
      Avatar
      schrieb am 27.07.02 11:41:44
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hallo Big Linus ,

      andere Leute wissen auch, wo der Bär ins Weizenfeld
      scheißt.

      Gruß aurel3000 !!!!!


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