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    Verfassungsklage Verrechnung von Spekuverlusten? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 02.08.02 13:53:03 von
    neuester Beitrag 26.09.02 21:38:48 von
    Beiträge: 13
    ID: 615.021
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      schrieb am 02.08.02 13:53:03
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      Beim Verfassungsgericht ist ja eine Klage von Herrn Tipke anhängig, ob Spekusteuern wg. fehlender Nachprüfbarkeit überhautpt zulässig sind.

      Ist eigentlich auch ein Verfahren anhängig, ob die Einschränkung der Verrechnung von Spekuverlusten nur mit Spekugewinnen und nicht mit anderen Einkunftsarten zulässig ist? Ein Aktenzeichen wäre schön.

      Lohnt es sich aus Eurer Sicht Einspruch gegen einen Steuerbescheid einzulegen, in welchem die Spekuverluste nur vor- oder zurückgetragen wurden, aber nicht mit positiven Einkünften anderer Einkunftsarten verrechnet wurden?

      Grüße
      Sunny
      Avatar
      schrieb am 02.08.02 14:05:55
      Beitrag Nr. 2 ()
      Spekulationsgewinne lassen sich nur mit Spekulationsverlusten verrechnen.

      Da die Spekulationssteuer aber allgemein als verfassungsrechtlich problematisch angesehen wird, kann man nun nicht beides haben: keine Spekulationssteuer zahlen und Spekulationsverluste mit anderen Einkünften verrechnen.

      Ich denke, da lohnt sich ein Einspruch nicht.
      Avatar
      schrieb am 02.08.02 14:33:28
      Beitrag Nr. 3 ()
      ..........aber vielleicht lohnt sich dafür eine gesonderte Verfassungsklage.
      Avatar
      schrieb am 02.08.02 14:38:45
      Beitrag Nr. 4 ()
      Zu #2: Die Speku-Steuer ist verfassungsrechtlich unproblematisch, problematisch ist lediglich (wegen Art. 3 GG) das Kontrolldefizit. Sobald dieses beseitigt ist, kann die Speku-Steuer weiter kassiert werden.
      Avatar
      schrieb am 02.08.02 14:58:35
      Beitrag Nr. 5 ()
      Wie sieht es denn nun aber mit dem Problem aus, daß die Verluste nicht mit anderen Einkunftsarten verrechenbar sind? Gibt es hier nicht auch verfassungsrechtliche bedenken?

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      Avatar
      schrieb am 02.08.02 15:14:17
      Beitrag Nr. 6 ()
      Der Staat wird das Problem einer eventuellen Verfassungsnichtkonformität der "Spekulations"steuer früher oder später beheben, indem er das Bankgeheimnis aufhebt, um vollen Zugriff auf das Vermögen der Bürger zu bekommen.
      Folglich würde die Ungleichbehandlung bzw. Nichtüberprüfbarkeit nicht mehr gegeben sein und damit die Verfassungsmäßigkeit der Steuer vorerst wieder hergestellt.
      Insofern macht es durchaus Sinn, vorsorglich zu prüfen, ob die Ungleichbehandlung von Spekulationsverlusten und -gewinnen verfassungsmäßig ist. Immerhin können daraus sehr ungerechte Situationen entstehen, etwa, falls ein Anleger erhebliche Verluste macht, die er nie wieder durch Gewinne ausgleichen kann/wird, gleichzeitig aber das restliche Einkommen ungemindert versteuern muß. Im ungekehrten Fall von Gewinnen dagegen wäre der Anleger doppelt zur Kasse gebeten worden.
      Außerdem kann man es für bedenklich halten, wie beliebig die Steuersätze und Fristen für Spekulationsgewinne verändert werden. So wurde in der Hausse 1999/2000, als die meisten Anleger Gewinne machten, einfach die Spekulationsfrist verdoppelt, während rechzeitig zur Baisse 2001/2002 die überwiegenden Verluste der Anleger plötzlich nach dem Halbeinkünfteverfahren nur noch zur Hälfte geltend gemacht werden können. Ein Schelm, wer erwartet, daß in der nächsten Hausse von Halbeinkünfteverfahren wieder auf Vollanrechnung umgestellt wird, damit die Gewinne wieder mit bis über 50% belastet werden?
      Bedenklich ist es auch, daß Verluste nicht einmal mit Dividenden und Sonderausschüttungen, aus denen die Kursabschläge manchmal resultieren, verrechnet werden können, während Gewinne auch hier wieder zusätzlich angerechnet werden.
      Es gibt also genügend Fragen zur Spekulationssteuer, mit denen das Verfassungsgericht sich einmal beschäftigen sollte.
      Avatar
      schrieb am 02.08.02 18:21:10
      Beitrag Nr. 7 ()
      @sunny: Eine Verrechenbarkeit von Speku-Verlusten mit Einkünften z.B. aus nichtselbständiger oder selbständiger Arbeit oder aus Gewerbebetrieb wäre aus fiskalischer Sicht das reine Fiasko.
      Du könntest dann z.B. in Dax-Futures gleichzeitig long und short gehen. Kurz vor Ablauf der Speku-Frist schaust du dann, welches Papier nach einem Jahr im Verlust ist; dieses verkaufst du dann mit Verlust und ziehst den Verlust von deinen anderen Einkünften ab. Das Papier, das im Gewinn ist, verkaufst du nach Ablauf der Speku-Frist und strechst den Gewinn steuerfrei ein.
      Bei Einführung der Verrechenbarkeit von Speku-Verlusten mit anderen Einkünften würden solche Kombigeschäfte mit Sicherheit sofort angeboten.
      Avatar
      schrieb am 02.08.02 18:23:53
      Beitrag Nr. 8 ()
      P.S.: Kombigeschäfte können auch jetzt schon abgeschlossen werden, nur zahlen sie sich steuerlich derzeit nicht aus. Ich denke, sobald die unbeschränkte Verrechenbarkeit der Speku-Verluste eingeführt würde, würde jeder versuchen,durch Speku-Verluste sein steuerpflichtiges Einkommen auf den Grundfreibetrag zu drücken.
      Avatar
      schrieb am 02.08.02 20:35:38
      Beitrag Nr. 9 ()
      Die Probleme, die sich für das FA aus einer Verrechbarkeit von Spekuverlusten mit positven Einkünften anderer Einkunftsarten ergeben sind bekannt. Nur verstößt doch die aktuelle Situation eklatant gegen die Steuersystematik. Man kann schließlich jeden steuerlich relevanten Verlust mit positiven anderen Einkünften verrechnen, nur nicht die Spekuverluste. Das müßte doch ein Verstoß gegen den Grundsatz der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit darstellen.

      Ich meine, mich erinnern zu können, daß dieses Problem vor wenigen Jahren heftigst in der Presse diskutiert wurde. Habe daher vermutet, daß eine entsprechende Klage nun bereits beim Verfassungsgericht liegt. Da die in diesem Forum renomierten Mitglieder hiervon wohl nichts dergleichen wissen, ist wohl davon auszugehen, daß dem Verfassungsgericht auch keine entsprechende Klage vorliegt.

      Für mich würde es sicher nicht lohnen eine solche Klage bis zum Verfassungsgericht zu führen. Kann man nach einem abgelehnten Einspruch noch irgendwie "weiter machen", ohne ein Kostenrisiko einzugehen oder sind die kostenfreien Maßnahmen mit dem Einspruch erschöpft?
      Avatar
      schrieb am 02.08.02 20:40:45
      Beitrag Nr. 10 ()
      @Nataly
      Mit den Kombigeschäften ist es nicht ganz so einfach. Wenn exakt der gleiche Basiswert zu Grunde liegt, werden diese Geschäfte zusammen betrachtet und nicht jedes Geschäft für sich.

      Trotzdem gibt es noch genügend steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten (z. B. andere Basispreise, Stämme versus Vorzüge, 2 verschiedene Unternehmen mit Korrelation von 1...).
      Avatar
      schrieb am 02.08.02 21:09:18
      Beitrag Nr. 11 ()
      Zu #10: Die Korrelation sollte bei -1 liegen, denn ein Geschäft sollte ja Gewinn abwerfen, das andere einen Verlust. Unterm Strich sollte das Geschäft nach einem Jahr wirtschaftlich neutral sein.
      Avatar
      schrieb am 02.08.02 22:16:36
      Beitrag Nr. 12 ()
      @Nataly zu #11
      wie man`s nimmt: ich bin davon ausgegangen, daß man auf ähnlich verlaufende Basiswerte gegenläufige Optionsgeschäfte aufbaut. Aber Du hast recht, im Endeffekt muß eine Korrelation von (ungefähr) -1 herauskommen.
      Avatar
      schrieb am 26.09.02 21:38:48
      Beitrag Nr. 13 ()
      Wenn ich Deine bisherigen Beiträge hier bei w : o lese könnte ich Dir einen wirklich guten, allgemeingültigen Tip geben:
      Werde doch am besten selber Anwalt. Du willst doch eh jeden verklagen mit dem Du es zu tun hast.
      Wenn ich Deine Fragen zu ebay und dem Reisebüro lese kann ich mir genau vorstellen was Du für ein Zeitgenosse bist.
      Zitat in diesem Thread:
      "Aus meiner (subjektiven) Sicht sind schon leichte Schäden da."
      Diese Aussage ist Deine fundierteste überhaupt und bedarf keiner weiteren Erklärung. Ich würde sie Dir sofort unterschreiben.
      Weil ich heute viel Geld verdient habe und auch anders denkenden Individuen wie Dir heute einen guten Rat geben möchte gebe ich Dir einen zweiten guten Tip. Du hast richtig gelesen: Er kostet Dich nichts:
      Wandere am besten aus nach Amerika. Da kannst Du mit Schadensersatzklagen reicher werden als Donald Trump.
      Da gibt es Leute die sind hauptberuflich Trickbetrüger. Die verdienen Geld damit das sie im Supermarkt ausrutschen.

      Hoffentlich konnte ich Dir etwas helfen. Für weitere Informationen zum Thema Trickbetrug kannst Du Dir eine Reportage auf dem Discovery Channel ansehen. Da wird das ausreichend thematisiert.

      Außerdem möchte ich Dir noch mitteilen das ich Deine aufopferungsvolle Tätigkeit bewiundere, beim Versuch der Wirtschaftskrise in Deutschland dahingehend zu trotzen, indem Du möglichst viele Anwälte mit geistigen Ergüssen beschäftigst. Da stehen die voll drauf.

      Gruß und danke für Deinen Einsatz
      AL


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