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    Gericht weist Klage von MLP-Kleinaktionären zurück - 500 Beiträge pro Seite | Diskussion im Forum

    eröffnet am 28.08.02 15:12:09 von
    neuester Beitrag 29.08.02 12:07:36 von
    Beiträge: 8
    ID: 625.839
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    MLP
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      Avatar
      schrieb am 28.08.02 15:12:09
      Beitrag Nr. 1 ()

      Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat die von Kleinaktionären eingereichte Klage gegen eine Kapitalerhöhung des Finanzdienstleisters MLP zurückgewiesen und auch eine Revision beim Bundesgerichtshof nicht zugelassen. Damit scheiterte die Anfechtungsklage der Anteilseigner Cosmos Vermögensverwaltung GmbH und Anneliese Hiecke auch in zweiter Instanz.

      Das Gericht entschied, dass die Zustimmung der Hauptversammlung gültig ist und dass seitens MLP keine Verletzung der Informationspflichten vorliege. Die beiden Großaktionäre, der Vorstandschef Bernhard Termühlen und der Aufsichtsratschef Manfred Lautenschläger, hatten Beteiligungen von vier Tochter-Gesellschaften in Aktien der Holding umgetauscht und ihre Beteiligung an der Holding damit auf etwa 47,0 Prozent erhöht.

      Das Gericht wies auch Vorwürfe einer überhöhten Bewertung der Tochter-Unternehmen zurück und entschied, dass die Bewertung internationalen Standards gerecht wird.

      Die Aktien fielen bisher um 4,15 Prozent und notieren aktuell bei 15,70 Euro.

      Wertpapiere des Artikels:
      MARSCHOLLEK,LAUT.U.P.O.N.


      Autor: (© wallstreet:online AG / SmartHouse Media GmbH),15:04 28.08.2002

      Avatar
      schrieb am 28.08.02 15:17:56
      Beitrag Nr. 2 ()
      Frage an die Redaktion von WO.

      Eure Berichte sind wohl ein schlechter Witz?
      Wenn ihr solche Meldungen schon bringt, dann sollte sie zeitnäher sein.

      Ansonsten stellt ihr euch selber nur ein Armutszeugnis aus.
      Avatar
      schrieb am 28.08.02 16:06:09
      Beitrag Nr. 3 ()
      :laugh:

      Du hast recht, doch anscheinend vertrauen die darauf, daß die User das für sie erledigen.

      ;)

      interna
      Avatar
      schrieb am 28.08.02 17:37:45
      Beitrag Nr. 4 ()
      "Das Gericht entschied, dass die Zustimmung der Hauptversammlung gültig ist und das seitens MLP keine Verletzung der Informationspflichten vorliege."


      DAMIT IST DER HAUPTVORWURF, VON HÖCHSTER INSTANZ ABGESEGNET, VOM TISCH!

      Es würde mich nicht wundern, wenn bald die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen fallen ließe. Das Urteil ist zumindest hierfür ein Vorbote

      Zudem wurde eine Revision unterbunden!

      Für vermeintliche Aktionärsschützer: Game over!

      Aktionäre dürfen jetzt hoffen, das die Aktie in ruhigeres Fahrwasser gerät. Der Aktie räume ich indes die nächsten Monate nur begrenztes Kurspotential ein. Denke eher an einer Seitwärtsbewegung in der Range zwischen 13-18 Euro - 20 Euro knacken wir, wenn das Geschäft besser läuft als erwartet... dann geht die Post ab! :)

      FAZIT: Tiefs wie heute sollte man zum Kauf nutzen, die man long halten kann. Jeder neuer Artikel von BO über MLP- so er denn erscheint - der die Aktie evtl unter Druck bringt, ist eine willkommende Angelegenheit um Positionen aufzubauen.

      Trader kommen bei dieser Aktie sicherlich auch auf Ihre Kosten. ;-)

      In diesem Sinne
      Happy Trades
      mescalin

      PS: An die Redaktion von Wallstreetonline: Habt ihr den Artikel von Finanznet "geklauft"?
      Avatar
      schrieb am 28.08.02 17:57:56
      Beitrag Nr. 5 ()
      Dass damit das Thema abgeschlossen ist, dürften Träume und Wunschdenken eines L und T sein.

      Es ist die Reaktion der unterlegenen Partei abzuwarten.
      Es könnte zB. mit Schadenersatzklagen gegen L und T weitergehen.

      Erst mal auch sehen wie die sdk auf dieses Urteil reagiert.
      Ihre Klage ist ja immer noch anhängig.

      Meiner Meinung nach war die Klage der Aktionärin falsch aufgezogen.
      Bereits die erste Abweisung hat ja schon signalisiert, dass sie so nicht durchkommen.

      Wenn jemand die Mühe und Kosten auf sich nimmt, dass angeblich nach internationalen Standards gültige (Gefälligkeits?) Gutachten zu zerlegen und dagegen klagt, dürften L und T noch erhebliche Probleme kriegen.

      Speziell, wenn der Nachweis gelingt, dass MLP die Gewinne aufgebläht hat umd die Töchter zu schönen.

      Zudem dürfte eine gute Einnahmequelle von MLP weiterhin darben.
      Kaum damit zu rechnen, dass sich das FLV-Geschäft belebt.

      Was hat das Gericht mit diesem Urteil eigentlich angerichtet?

      Es hat lediglich bestätigt, dass wenn auf breiter Front abgezockt wird, auch MLP abzocken darf.
      Nicht mehr und nicht weniger.
      Das selbe Problem wie bei den überhöhten Bewertungen einiger NM Börsengänge.
      Die Zeche zahlt immer der Kleinaktionär.

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      Avatar
      schrieb am 28.08.02 21:58:14
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hallo rkb,

      nimm doch die Fakten einmal zur kenntnis, auch wenn es schwer fällt.

      1. Klage ist entgültig abgewiesen.

      2. Damit ist die Kapitalerhöhung entgültig durch.

      3. Schadensersatzklage aussichtslos da Kapitalerhöhung rechtmässig.

      4. Klage sdk bedeutungslos, da nur der erneute Beschluß zur Kapitlaerhöhung angefochten wurde. Für die Kapitalerhöhung wird aber nur der ursprüngliche Beschluss benötigt.

      Nicht hinter jedem Baum liegt eine Leiche, auch wenn der Baum MLP heißt.
      Avatar
      schrieb am 29.08.02 09:50:04
      Beitrag Nr. 7 ()
      Nicht hinter jedem Baum liegt eine Leiche, auch wenn der Baum MLP heißt.

      treffender wär wohl

      Hinter vielen Bäumen liegt eine Leiche, nicht nur bei MLP.
      Avatar
      schrieb am 29.08.02 12:07:36
      Beitrag Nr. 8 ()
      "Hinter vielen Bäumen liegt eine Leiche, nicht nur bei MLP."

      Ergibt keinen Sinn. Was willst Du uns damit sagen?


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