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    Ärger mit Autoverkauf - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 04.09.02 12:01:45 von
    neuester Beitrag 05.09.02 12:01:57 von
    Beiträge: 17
    ID: 628.657
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      schrieb am 04.09.02 12:01:45
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo an alle
      Hab mal eine Frage. Hab ein Auto verkauft an Privat. Am Verkaufstag war das noch zugelassen. Hab im Kaufvertrag die Klausel mit reingeschrieben das er sich verpflichtet spätestens am 3.Tage abzumelden, bzw. umzumelden. Problem ist nun das das der Gauner noch ein Monat auf meine Kosten, ( Steuer und Haftpflicht )weitergefahren ist. Nach einer Heftigen Diskusion hat er sich nach dem besagten Monat nun auch bewegt und die Karre abgemeldet, nur auf den Monat wo er auf meine kosten gefahren warte ich noch immer auf das Geld. Das Schlimme ist auch noch das er es so sieht das er im recht ist und er das darf.
      Das es nicht so ist, ist ja unstrittig, bin nun mittlerweile dabei einen Gerichtsvollzieher zu beauftragen und mir das, was mir zusteht zu holen.
      Meine Frage wäre, für den fall das der Käufer weiterhin noch frech wird ob ich eine Anzeige gegen Ihn noch machen kann.
      Ich meine Irgendwo ist es ja auch Strafbar was er da gemacht hat.
      Gruß!
      Avatar
      schrieb am 04.09.02 12:07:33
      Beitrag Nr. 2 ()
      tja, in Zukunft immer an privat abgemeldeten Wagen verkaufen


      so bleibt dir nur der Rechtsweg.

      und sei froh, wenn er keine weiteren Verfehlungen hat!

      Du glaubst gar nicht, was es da alles gibt!
      Avatar
      schrieb am 04.09.02 12:07:35
      Beitrag Nr. 3 ()
      Ein strafbares Handeln wird ihm nicht nachzuweisen sein.
      Avatar
      schrieb am 04.09.02 12:16:57
      Beitrag Nr. 4 ()
      Tja, im nachhinein sind alle schlau. Ein Crash hat er Gott sei Dank nicht gehabt, sonst hätte ich das Ding ja auch noch gefressen.
      Avatar
      schrieb am 04.09.02 12:31:08
      Beitrag Nr. 5 ()
      @Aktienneuling: Die Beauftragung eines Gerichtsvollziehers ist nur mit vollstreckbarem "Titel" möglich. Den hast du mit Sicherheit (noch) nicht.

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      schrieb am 04.09.02 12:35:40
      Beitrag Nr. 6 ()
      Warum fragst Du nicht einfach mal bei DEINER Auto-Versicherung nach, oder beim ADAC oder bei einem RA?

      WIE sieht den die Klausel im KAUFvertrag aus???

      Verkauf der Zulassungsstelle gemeldet??? KFZ-Steuer ;)
      Avatar
      schrieb am 04.09.02 14:27:10
      Beitrag Nr. 7 ()
      @ Nataly
      Ist schon klar, ich habe vorige Woche die 3. Mahnung verschickt. Nach 14. Tagen Fahr ich zum Gericht und lass einen gerichtlichen Mahnbescheid verschicken. Ich geh mal davon aus das der kunde immer noch denkt das er der Größte ist. Nach weiteren 14 Tagen kommt der Vollstreckungsbescheid und wenn sich dann immer noch nichts tut hab ich die Möglichkeit einen gerichtsvollzieher zu beauftragen.
      Avatar
      schrieb am 04.09.02 14:32:35
      Beitrag Nr. 8 ()
      Er wird Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegen. Das ist nur eine Unterschrift bei der Zustellung des MB durch den Postboten. Dann bist Du gezwungen zu klagen und es wird noch lange dauern, bis Du Dich beim Gerichtsvollzieher melden kannst.
      Marc Aurel
      Avatar
      schrieb am 04.09.02 14:36:03
      Beitrag Nr. 9 ()
      Ach wie kann mann nur....

      Du teilst bei einem Autoverkauf Deiner Versicherung mit,
      dass die Karre weg ist

      Du teilst bei einem Autoverkauf der KFZ-Zulassungstelle
      mit, dass die Karre verkauft ist

      ...und schon hat man die Probleme nicht......

      Die Formulare gibt`s auch noch gratis:

      http://www.vrnetworld.de/phase1/vrn01.nsf/(WWWFrame)/EDF085A…

      Jetzt wirds bei Dir schwieriger, Mahnung, evtl. gerichtliches Mahnverfahren etc...

      Gruss
      NmA
      Avatar
      schrieb am 04.09.02 14:36:29
      Beitrag Nr. 10 ()
      Klar hab ich den Verkauf der Zulassungsstelle gemeldet, weil sich nach 4 Wochen noch nichts getan hat bin ich hingefahren und hab da erst mal erfahren das er nicht Umgemeldet hat.
      Die Klausel im kaufvertrag : Der Käufer verpflichtet sich spätestens am 3. Werktag das fahrzeug abzumelden bzw Umzuschreiben. Im Falle eines Unfalls übernimmt er die Kosten einer Höherstufung des Schadenfreiheitsrabattes.
      Das eigentliche Problem ist ja das Er nun auch noch so langsam frech wird und sobald er das Maul auf macht eh nur Lügt. Ich hab natürlich nun auch keine Lust mich zum Narren halten zu lassen.
      Deswegen ja die Frage ob irgendwie die Möglichkeit einer Anzeige besteht.
      Avatar
      schrieb am 04.09.02 14:41:27
      Beitrag Nr. 11 ()
      Wo wir schon beim Thema kluge Ratschläge sind: bei Verkauf das Fahrzeug noch nicht übergeben, sondern nur den Brief. Übergabe des Wagens erst, wenn der Käufer den Wagen umgemeldet hat.
      Marc Aurel
      Avatar
      schrieb am 04.09.02 14:42:05
      Beitrag Nr. 12 ()
      @ NiemehrArm
      Nee, Nee so einfach ist`s auch nicht. Klar hab ich mittgeteilt, aber von allein werden die nicht tätig.
      Gruß!
      Avatar
      schrieb am 04.09.02 14:51:27
      Beitrag Nr. 13 ()
      "4. Was bei jedem Autoverkauf beachtet werden muß

      4.1 Benachrichtigung der ALTEN LEIPZIGER
      Die für das Fahrzeug bestehend Versicherung geht auf den Käufer über, wenn er von dem ihm zustehenden Kündiungsrecht keinen Gebrauch macht.
      Lassen Die daher bitte den Käufer in dem beigefügten Mitteilungsformular angeben, ob er die Versicherung übernimmt oder kündigt.

      Der noch nicht verbrauchte Teil des von Ihnen bezahlten Beitrages bleibt Ihnen in beiden Fällen erhalten, ebenso der von Ihnen erworbene Schadenfreiheitsrabatt. Die sofortige Absendung der Verkaufsmitteilung an die ALTE LEIPZIGER ist wichtig, damit Sie nicht mit unnötigen Beitragsforderungen belastet werden.

      4.2 Verkaufsmeldung an Zulassungsstelle
      Auch wenn sich der Käufer Ihres Autos zur Ab- und Ummeldung verpflichtet hat, sollten Die selbst sofort der Zulassungsstelle den Verkauf melden, die automatisch das Finanzamt informiert. Benutzen Sie am besten das beigefügte Formular und lassen Sie es vom Käufer mitunterschreiben. Zur unverzüglichen Verkaufsmeldung an die Zulassungsstelle, die das Kennzeichen ausgehändigt hat, sind Sie gem. §27 Abs. 3 StVZO verpflichtet. Sie ist darüber hinaus für Sie deshalb wichtig, weil bis zur Ab- oder Ummeldung

      · Sie selbst für Versicherunsbeitrag und Kfz-Steuer aufkommen müssen,
      · der Schadenfreiheitsrabatt für Ihren verkauften Wagen nicht auf eine andere Versicherung übertragen werden kann."

      Quelle:http://www.alte-leipziger.de/privkunden/kfz/tipsundtricks/ti…

      Es ist zwar richtig, dass Du für KFZ-Steuer und Versicherung
      bis zur Ab- Ummeldung weiter im Feuer stehst, aber das kannst Du ja beim Verkauf schon regeln!

      Gruss
      NmA
      Avatar
      schrieb am 04.09.02 17:55:54
      Beitrag Nr. 14 ()
      @Aktienneuling: Hast du eine RS-Versicherung?
      Avatar
      schrieb am 04.09.02 21:50:07
      Beitrag Nr. 15 ()
      @Aktienneuling
      Du könntest ihm mit einer Betrugsanzeige drohen.
      Argumentiere, dass er sich verpflichtete Dir entstehende Kosten zu übernehmen -> Vorspiegeln von Zahlungsbereitschaft

      Die Strafanzeige hat natürlich fast keine Aussicht auf Erfolg. Aber wenns hübsch formuliert ist kanns ganz schön Angst einflößen ;)
      Avatar
      schrieb am 05.09.02 09:26:03
      Beitrag Nr. 16 ()
      Er müsste diese Absicht schon bei Vertragsschluss gehabt haben. Das zu beweisen wird schwer werden. Ergebnis: #3
      Avatar
      schrieb am 05.09.02 12:01:57
      Beitrag Nr. 17 ()
      Ich werde das so machen, nach der 3. Mahnung mit 14 Tägiger Frist geh ich zum Gericht, lass einen Gerichtlichen Mahnbescheid ausstellen. Wenn er dagegen Wiederspruch einlegt kommt es zum Verfahren. Ich kann mir allerdings beim besten Willen und aller Phantasie nicht vorstellen das irgendein Gericht da mitgehen würde.
      Jedenfalls werde ich es draufankommen lassen.
      Gruß!


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