Frage wegen Mietvertrag - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 29.09.02 20:39:45 von
neuester Beitrag 02.10.02 17:46:37 von
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Meine Freundin ist bei mir eingezogen - mein Vermieter möchte nun, daß meine Freundin auch mit im Mietvertrag steht - auf meine Frage hin WARUM das denn, konnte er mir keine einleuchtende Erklärung geben - irgendwas mit Mithaftung - leuchtete mir irgendwie nicht ein - kann er von mir verlangen, daß wir den Mietvertrag ändern?
Weshalb möchte er das eigentlich ? - weil ich meine ganze Kohle an der Börse verzocke
Ich dachte, ich frage mal meine Kumpels bei WO !!
Danke und nen Gruß vom Dudde
P.S. Wo ois NATALY ?
Weshalb möchte er das eigentlich ? - weil ich meine ganze Kohle an der Börse verzocke
Ich dachte, ich frage mal meine Kumpels bei WO !!
Danke und nen Gruß vom Dudde
P.S. Wo ois NATALY ?
ein neuer mv ist nicht nötig
vermutlich will er sie wegen der mithaftung dabei haben.
ihr seid dann gemeinsam für die miete zuständig.
umgekehrt hat das ganze den vorteil, daß deine freundin nicht auf der straße sitzt, wenn du ausfällst.
ihr seid dann gemeinsam für die miete zuständig.
umgekehrt hat das ganze den vorteil, daß deine freundin nicht auf der straße sitzt, wenn du ausfällst.
Ausfällst ?? Wie meinste denn das ?? Habe ich es mir doch gedacht, er will sich die Miete sichern - Danke Euch ...
..nun, auch wenn zum Beispiel was kaputt geht oder so...
dudde,
ausfall = tot umfallen, etc. (freundlich umschrieben)
ausfall = tot umfallen, etc. (freundlich umschrieben)
Grundsätzlich bist du berechtigt, deine Freundin in die Wohnung aufzunehmen. Eine Verpflichtung deiner Freundin, den Mietvertrag zu unterschreiben, besteht nicht.Wenn deine Freundin unterschreibt, ist sie ebenfalls Mieterin und haftet für die Miete mit.
DA is ja die NATALY - immer zur Stelle !! Grüß Dich und DANKE !!
Tot umfallen wollte ich noch nicht ... aber der Einwand ist berechtigt ...
xylophon, kaputt geht ?? In der Wohnung oder ím Hausflur oder wie ?? Ist meine Freundin nicht auch durch meine Hausratversicherung abgedeckt ???
Dudde
Tot umfallen wollte ich noch nicht ... aber der Einwand ist berechtigt ...
xylophon, kaputt geht ?? In der Wohnung oder ím Hausflur oder wie ?? Ist meine Freundin nicht auch durch meine Hausratversicherung abgedeckt ???
Dudde
Scheiß Frühschicht - muß ich wohl Morgen weiterlesen - Guts Nächtle ...
Zu #8: Hoffe, deine Freundin wird nur von dir gedeckt
..naja, wenn Deine Freundin zum Beispiel das Bild von Eurer Urlaubsreise aufhängen will und auf einmal ist die Wasserleitung angebohrt...Du schmeißt sie zur Strafe raus, der Vermieter weiß nicht, wo sie ist....wie sie heißt...
Hausrat: weiß ich nicht
Hausrat: weiß ich nicht
wenn du deine miete nicht zahlst, verlangt´s der vermieter von deiner freundin in naturalien.
Wenn dudde oder die freundin etwas kaputtmachen, zahlt die Hausratversicherung wohl nicht. Evtl. die Privathaftpflichtversicherung. Wenn dudde die Freundin in die Wohnung aufnimmt, haftet er gegenüber dem Vermieter auch für Beschädigungen der Mietsache durch die Freundin.
@Dudde: Bei einer Freundin kann der Vermieter das verlangen - bei Deiner Lebenspartnerin nicht! Hier mußt Du ihn lediglich informieren, dass sie nun bei Dir wohnt.
Ich hatte das Spielchen mal vor 15 Jahren mit o.g. Ergebnis - inwieweit sich hier rechtlich was geändert hat, weiss ich nicht.
Ich hatte das Spielchen mal vor 15 Jahren mit o.g. Ergebnis - inwieweit sich hier rechtlich was geändert hat, weiss ich nicht.
Nochwas: bei uns war die Situation die, dass wir wollten, dass sie in den MV mit reinkommt. Daraufhin bekamen wir einen neuen Mietvertrag mit 150DM mehr Miete und sonstigen Schweinereien präsentiert.
Ich habe dann dankend abgelehnt und Vermieter informiert, dass sie als Lebensgefährtin nun bei mir wohnt. Darauf kam nie wieder was - ging also durch!
Ich habe dann dankend abgelehnt und Vermieter informiert, dass sie als Lebensgefährtin nun bei mir wohnt. Darauf kam nie wieder was - ging also durch!
Nimm die Alte nicht als Mieterin auf. Hat für Dich den Nachteil, dass wenn ihr euch trennen sollte sie einen
Anspruch auf die Wohnung geltend machen kann.
Die Frage wäre dann, wessen Anspruch stärker wiegt. Wenn Du
Pech hast, musst Du ausziehen.
Bleiben lassen.
Anspruch auf die Wohnung geltend machen kann.
Die Frage wäre dann, wessen Anspruch stärker wiegt. Wenn Du
Pech hast, musst Du ausziehen.
Bleiben lassen.
...hast du kumpels bei w :o ???
Ja nicomops, das habe ich !!
OK, meine Freundin ist dann also meine Lebensabschnittsgefährtin - ich möchte keinen neuen Mietvertrag - genau um Mieterhöhungen oder andere Vertragsänderungen zu meiden !!
Die Wohnung bleibt meine und falls wir uns mal trennen sollten, dann gehört die Wohnung eben mir !!
NATALY, die Nachbarn beschweren sich schon - Du weißt was ich meine
Schönen Tag und DANKE @all, Dudde
OK, meine Freundin ist dann also meine Lebensabschnittsgefährtin - ich möchte keinen neuen Mietvertrag - genau um Mieterhöhungen oder andere Vertragsänderungen zu meiden !!
Die Wohnung bleibt meine und falls wir uns mal trennen sollten, dann gehört die Wohnung eben mir !!
NATALY, die Nachbarn beschweren sich schon - Du weißt was ich meine
Schönen Tag und DANKE @all, Dudde
Ich frage mich nur, WO ist der Unterschied zwischen Freundin und Lebenspartnerin
ich schätze mal, dass man Freundinnen durchnummerieren kann (auch zeitlich nebenherlaufen lassen kann) - Lebenspartnerin jedoch gibt´s nur die eine (also hintereinander!)
Zu #18: Kommen die Beschwerden von ungedeckten Nachbarinnen oder deckwilligen Nachbarn?
OK, na DANN weiß ich bescheid
@nataly
Ich denke,
"Grundsätzlich bist du berechtigt, deine Freundin in die Wohnung aufzunehmen."
das kann man so nicht ganz stehenlassen. Er ist nicht einfach so dazu BERECHTIGT! Wenn z.B. der Mietvertrag auf 1 Person lautet, die in der Wohnung lebt, MUSS der Vermieter darüber informiert werden, wenn die Freundin oder wer auch immer mit einzieht und es sich nicht um einen vorübergehenden Aufenthalt (z.B. Urlaub) handelt.
Der Grund, warum der Vermieter in diesem Fall eventuell die Freundin mit im Mietvertrag aufnehmen will könnte z.B. auch der sein, sich dahingehend vertraglich abzusichern, daß der Vermieter dann ja auch berechtigt ist, diverse auf die Mieteranzahl umzulegenden Nebenkosten (wie z.B. Müllabfuhr, deren Kosten sich als "Personenmüll" vielfach darstellen) anzugleichen.
Gruß
Babix
Ich denke,
"Grundsätzlich bist du berechtigt, deine Freundin in die Wohnung aufzunehmen."
das kann man so nicht ganz stehenlassen. Er ist nicht einfach so dazu BERECHTIGT! Wenn z.B. der Mietvertrag auf 1 Person lautet, die in der Wohnung lebt, MUSS der Vermieter darüber informiert werden, wenn die Freundin oder wer auch immer mit einzieht und es sich nicht um einen vorübergehenden Aufenthalt (z.B. Urlaub) handelt.
Der Grund, warum der Vermieter in diesem Fall eventuell die Freundin mit im Mietvertrag aufnehmen will könnte z.B. auch der sein, sich dahingehend vertraglich abzusichern, daß der Vermieter dann ja auch berechtigt ist, diverse auf die Mieteranzahl umzulegenden Nebenkosten (wie z.B. Müllabfuhr, deren Kosten sich als "Personenmüll" vielfach darstellen) anzugleichen.
Gruß
Babix
Der Vermieter kann die Aufnahme einer Lebensgefährtin nicht verbieten. Er kann auch nicht verbieten, dass dudde heiratet und seine Ehefrau zu ihm zieht. Außerdem kann er auch nicht verbieten, dass Kinder kommen. Soweit sich Nebenkosten nach der Anzahl der Personen in der Wohnung richten, hängt die Berücksichtigung nicht davon ab, dass diese Personen sämtliche Mieter sind.
Sorry, falls ich da falsch verstanden wurde: ich hatte nicht davon gesprochen, daß ein Vermieter den Einzug der Freundin oder einer weiteren Person verbieten kann, sondern daß ihm weitere Dauerbewohner in der Wohnung anzuzeigen sind.
"Soweit sich Nebenkosten nach der Anzahl der Personen in der Wohnung richten, hängt die Berücksichtigung nicht davon ab, dass diese Personen sämtliche Mieter sind."
Habe ich auch so nicht gesagt, sondern lediglich, daß der Vermieter sich diesbezüglich eventuell im Mietvertrag absichern will. Wenn zwei Personen in der Wohnung wohnen, ist er berechtigt, auch für zwei Personen z.B. den Personenmüll umzulegen, egal ob die zweite Person mit im Mietvertrag verankert ist, oder nicht.
Gruß
Babix
"Soweit sich Nebenkosten nach der Anzahl der Personen in der Wohnung richten, hängt die Berücksichtigung nicht davon ab, dass diese Personen sämtliche Mieter sind."
Habe ich auch so nicht gesagt, sondern lediglich, daß der Vermieter sich diesbezüglich eventuell im Mietvertrag absichern will. Wenn zwei Personen in der Wohnung wohnen, ist er berechtigt, auch für zwei Personen z.B. den Personenmüll umzulegen, egal ob die zweite Person mit im Mietvertrag verankert ist, oder nicht.
Gruß
Babix
Nabend
Also ich bezahle 10 Euro pro Monat im voraus für die Müllabfuhr !
Und der Vermieter kann jetzt 20 Euro verlangen ?? Habe ich das richtig vestanden ???
Mag ja sein, aber den Mietvertrag ändere ich deswegen nicht
Das ich dem Vermieter anzeigen muß, daß meine Freundin eingezogen ist, sehe ich ein !!
Ääääh NATALY, pssssst
Gruß vom Dudde
Also ich bezahle 10 Euro pro Monat im voraus für die Müllabfuhr !
Und der Vermieter kann jetzt 20 Euro verlangen ?? Habe ich das richtig vestanden ???
Mag ja sein, aber den Mietvertrag ändere ich deswegen nicht
Das ich dem Vermieter anzeigen muß, daß meine Freundin eingezogen ist, sehe ich ein !!
Ääääh NATALY, pssssst
Gruß vom Dudde
Also, normalerweise ist es ja so, daß man monatlich eine Nebenkostenvorauszahlung leistet, die am Jahresende mit den insgesamt auf Dich umzulegenden Kosten gegengerechnet wird. Mal angenommen, Du hättest von Januar bis jetzt, September, in der Wohnung alleine gewohnt, kann der Vermieter dafür natürlich auch nur die für Dich alleine angefallenen Kosten umlegen. Ab Oktober (Beispiel!) wohnt jedoch Deine Freundin bei Dir, somit ist das anders, denn dann kann er ab diesem Monat für 2 Personen die entsprechenden Kosten verlangen. Aber eben nur für die personengebundenen Kosten (dürfte sich aber eigentlich nur um den Personenmüll handeln, da ja andere Kosten wie z.B. Hausbeleuchtung, Kabelanschluß, Schornsteinreinigung etc. auf die Mietparteien (nicht einzelnen Personen!) umgelegt werden. Dazu müßte es in Deinem Mietvertrag an der Stelle, wo die Nebenkosten näher definiert sind, einen Verteilungsschlüssel geben, woraus hervor geht, welche Kosten sich auf qm, Verbrauch, Personen oder dergleichen beziehen. Aber wie gesagt: für den Personenmüll (sofern er wie bei uns pro Person berechnet wird), wirst Du dann mehr zahlen müssen, denn der Vermieter bekommt dann ja von der Gemeinde auch mehr Geld abgeknöpft!
Gruß
Babix
Gruß
Babix
Danke Dir ersma Babix
Also ich habe mal in meinen Mietvertrag nachgesehen. Bevor die Betriebskosten einzeln augezählt werden, unter anderem auch die Kosten für die Müllabfuhr, steht nur, daß die Nebenkosten auf das Verhältnis der Wohnflächen umgelegt werden. Das die Kosten personenbezogen wären und sich auf die Anzahl der Personen bezieht, die in meiner Wohnung wohnen, kann ich nicht ersehen.
Und wenn meine Freundin nun ein Baby bekommt ??? Und wenn das Fünflinge werden ??? Bin ich ja ruiniert ...
Die Höhe der Kosten für die Müllabfuhr bleibt ... egal wieviele Leute in meiner Wohnung leben ...
Gruß vom Dudde
Also ich habe mal in meinen Mietvertrag nachgesehen. Bevor die Betriebskosten einzeln augezählt werden, unter anderem auch die Kosten für die Müllabfuhr, steht nur, daß die Nebenkosten auf das Verhältnis der Wohnflächen umgelegt werden. Das die Kosten personenbezogen wären und sich auf die Anzahl der Personen bezieht, die in meiner Wohnung wohnen, kann ich nicht ersehen.
Und wenn meine Freundin nun ein Baby bekommt ??? Und wenn das Fünflinge werden ??? Bin ich ja ruiniert ...
Die Höhe der Kosten für die Müllabfuhr bleibt ... egal wieviele Leute in meiner Wohnung leben ...
Gruß vom Dudde
@Dudde
Da hat sich Dein Vermieter das wohl sehr einfach gemacht, denn alle Kosten auf die qm umzulegen, ist nicht üblich. Naja, wenn er das so handhabt, ist ja alles ok, aber wie gesagt: es könnte halt sein, daß es anders ist. Da wird er sich dann aber sicherlich melden.
Gruß
Babix
Da hat sich Dein Vermieter das wohl sehr einfach gemacht, denn alle Kosten auf die qm umzulegen, ist nicht üblich. Naja, wenn er das so handhabt, ist ja alles ok, aber wie gesagt: es könnte halt sein, daß es anders ist. Da wird er sich dann aber sicherlich melden.
Gruß
Babix
Moin Babix,
ich habe halt so einen vorgedruckten Mietvertrag - und da steht, daß es nach den Wohnflächen geht, wenn nix anderes vereinbar ist. Dann werden die Betriebskosten aufgeführt...
Außerdem ist die Kündigungsfrist nicht eindeutig geregelt, aber ich denke dann gilt die gesetzliche Kündigungsfrist und die beträgt 3 Monate. Ansonsten ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
Im übrigen wohne ich seit März 2001 hier und habe bis heute noch keine Abrechnung über die Nebenkosten erhalten ...
Gruß vom Dudde
ich habe halt so einen vorgedruckten Mietvertrag - und da steht, daß es nach den Wohnflächen geht, wenn nix anderes vereinbar ist. Dann werden die Betriebskosten aufgeführt...
Außerdem ist die Kündigungsfrist nicht eindeutig geregelt, aber ich denke dann gilt die gesetzliche Kündigungsfrist und die beträgt 3 Monate. Ansonsten ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
Im übrigen wohne ich seit März 2001 hier und habe bis heute noch keine Abrechnung über die Nebenkosten erhalten ...
Gruß vom Dudde
Moin Dudde,
ja, bzgl. Kündigung gelten dann die gesetzlichen Fristen.
Wenn Du seit 03/2001 in der Wohnung wohnst und bis jetzt noch keine Nebenkostenabrechnung erhalten hast, ist das aber ein lahmer Vermieter ! Nein, im Ernst, Du hast ein Recht auf eine ordentliche Abrechnung (Voraussetzung natürlich, daß Du keine Pauschale bezahlst, sondern monatliche Nebenkostenvorauszahlungen - feiner Unterschied!), und eigentlich wäre diese schon überfällig. Es kann da natürlich noch Verschiebungen geben, die mit der Abrechnungsperiode zusammenhängen. Im Klartext heißt das: der Abrechnungszeitraum ist nicht automatisch immer von Januar bis Dezember (und im Februar/März) bekäme man seine Abrechnung, sondern das "Abrechnungsjahr" kann genauso von März 01 - April 02 gehen. Das hängt halt mit den Gegebenheiten bei Euch vor Ort zusammen, d.h. in welchem Monat von der Gemeinde und vom Strom-/Gasversorger der Verbrauch abgelesen wird. Dann dauert es halt noch eine Weile, bis die Nebenkostenabrechnung fertiggestellt ist (das ist nämlich eine ziemlich unangenehme Arbeit, wie ich aus eigener jährlicher Erfahrung weiß ).
Wenn Du Deinen Vermieter über den Einzug Deiner Freundin informierst, könntest Du ihn ja ggf. mal darauf ansprechen (oder es auch lassen, je nachdem, ob Du eine Rückzahlung oder Nachzahlung erwartest )?!
Besten Gruß,
Babix
ja, bzgl. Kündigung gelten dann die gesetzlichen Fristen.
Wenn Du seit 03/2001 in der Wohnung wohnst und bis jetzt noch keine Nebenkostenabrechnung erhalten hast, ist das aber ein lahmer Vermieter ! Nein, im Ernst, Du hast ein Recht auf eine ordentliche Abrechnung (Voraussetzung natürlich, daß Du keine Pauschale bezahlst, sondern monatliche Nebenkostenvorauszahlungen - feiner Unterschied!), und eigentlich wäre diese schon überfällig. Es kann da natürlich noch Verschiebungen geben, die mit der Abrechnungsperiode zusammenhängen. Im Klartext heißt das: der Abrechnungszeitraum ist nicht automatisch immer von Januar bis Dezember (und im Februar/März) bekäme man seine Abrechnung, sondern das "Abrechnungsjahr" kann genauso von März 01 - April 02 gehen. Das hängt halt mit den Gegebenheiten bei Euch vor Ort zusammen, d.h. in welchem Monat von der Gemeinde und vom Strom-/Gasversorger der Verbrauch abgelesen wird. Dann dauert es halt noch eine Weile, bis die Nebenkostenabrechnung fertiggestellt ist (das ist nämlich eine ziemlich unangenehme Arbeit, wie ich aus eigener jährlicher Erfahrung weiß ).
Wenn Du Deinen Vermieter über den Einzug Deiner Freundin informierst, könntest Du ihn ja ggf. mal darauf ansprechen (oder es auch lassen, je nachdem, ob Du eine Rückzahlung oder Nachzahlung erwartest )?!
Besten Gruß,
Babix
Guck Dir mal meinen Thread "Frage wegen Nebenkosten an" - da haben wir mein Drama schon mal diskutiert
Achso, ich hoffe auf eine Rückzahlung - ab März 2003 gilt folgendes:
ICH bekomme gegebenenfalls ne Rückzahlung, aber er bekommt keine Nachzahlung mehr
ICH bekomme gegebenenfalls ne Rückzahlung, aber er bekommt keine Nachzahlung mehr
Ja, habe ich gerade gelesen. Aber das mit dem Datum März 2003 ist unter Umständen Kappes, sorry. Es heißt im Gesetzestext: (#6 von NATALY im entsprechenden thread) "Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen."
Und der Abrechnungszeitraum beginnt bei Dir mit Sicherheit nicht mit Einzug in die Wohnung! Wie gesagt: es kann von Januar bis Dezember gehen, aber genausogut von Mai 2001 bis Mai 2002. Dann noch weitere 12 Monate Zeit draufgepackt, wären wir bei MAI 2003.
Sprich doch mal andere Mieter darauf an, welcher der Abrechnungszeitraum bei Euch im Haus ist, dann hast Du Klarheit!
Gruß,
Babix
Und der Abrechnungszeitraum beginnt bei Dir mit Sicherheit nicht mit Einzug in die Wohnung! Wie gesagt: es kann von Januar bis Dezember gehen, aber genausogut von Mai 2001 bis Mai 2002. Dann noch weitere 12 Monate Zeit draufgepackt, wären wir bei MAI 2003.
Sprich doch mal andere Mieter darauf an, welcher der Abrechnungszeitraum bei Euch im Haus ist, dann hast Du Klarheit!
Gruß,
Babix
Also bleiben wir bei meinem praktischen Beispiel Ich bin am 15.03.2001 eingezogen - in meinem Vertrag steht:
Über die Betriebskostenvorauszahlung ist im vereinbarten Turnus, mindestens aber jährlich mit dem Mieter abzurechnen.
Vereinbart ist NIX !!
Die 12 monatige Frist läuft also am 15.03.2003 ab - oder siehste das anders ???
Über die Betriebskostenvorauszahlung ist im vereinbarten Turnus, mindestens aber jährlich mit dem Mieter abzurechnen.
Vereinbart ist NIX !!
Die 12 monatige Frist läuft also am 15.03.2003 ab - oder siehste das anders ???
@Dudde w/#33
"ICH bekomme gegebenenfalls ne Rückzahlung, aber er bekommt keine Nachzahlung mehr"
Ist so nicht unbedingt richtig, denn (wieder #6 in entsprechenden thread)
"...es sei denn, der Vermieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten"
Wenn z.B. das Stromversorgungsunternehmen mit den Abrechnungen nicht zu Potte kommt und dem Vermieter ohne sein Verschulden z.B. Unterlagen fehlen bzw. er diese noch nicht hat, kannst Du das vergessen - dann ist das NICHT SEIN VERSCHULDEN!
Aber was anderes: ich denke, man sollte es in einem Mietverhältnis weder als Mieter noch als Vermieter wegen soetwas auf einen Streit ankommen lassen! Sprich ihn doch mal ganz freundlich darauf an und dann klärt sich die Sache hoffentlich.
Gruß
Babix
"ICH bekomme gegebenenfalls ne Rückzahlung, aber er bekommt keine Nachzahlung mehr"
Ist so nicht unbedingt richtig, denn (wieder #6 in entsprechenden thread)
"...es sei denn, der Vermieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten"
Wenn z.B. das Stromversorgungsunternehmen mit den Abrechnungen nicht zu Potte kommt und dem Vermieter ohne sein Verschulden z.B. Unterlagen fehlen bzw. er diese noch nicht hat, kannst Du das vergessen - dann ist das NICHT SEIN VERSCHULDEN!
Aber was anderes: ich denke, man sollte es in einem Mietverhältnis weder als Mieter noch als Vermieter wegen soetwas auf einen Streit ankommen lassen! Sprich ihn doch mal ganz freundlich darauf an und dann klärt sich die Sache hoffentlich.
Gruß
Babix
w/#35
Ja, das sehe ich anders, denn der ABRECHNUNGSZEITRAUM hat nichts, aber auch überhaupt nichts mit Deinem Einzug zu tun. Wir wissen beide leider nicht, welches bei Euch der entsprechende Abrechnungszeitraum ist, d.h. wann er BEGINNT (05/01-05/02?? 01/01-12/01???) und so lange kann man da nichts zu sagen!
Hoffe, ich habe das klar rübergebracht
Gruß
Babix
Ja, das sehe ich anders, denn der ABRECHNUNGSZEITRAUM hat nichts, aber auch überhaupt nichts mit Deinem Einzug zu tun. Wir wissen beide leider nicht, welches bei Euch der entsprechende Abrechnungszeitraum ist, d.h. wann er BEGINNT (05/01-05/02?? 01/01-12/01???) und so lange kann man da nichts zu sagen!
Hoffe, ich habe das klar rübergebracht
Gruß
Babix
Niedlich wie Du versuchst den Vermieter zu schützen Ich werde auch keinen Streit provozieren, ich spiele das Spiel nur mal gedanklich weiter - und ich wäre im Recht - der Strom wird pünktlich im März abgelesen, außerdem gehört der nicht zu den Nebenkosten, sondern den bezahle ich extra !!
Und meinen Vermieter rettet NIX - das Verschulden liegt auf SEINER Seite, daß bis heute nicht abgerechnet wurde - da beißt die Maus keinen Faden ab !!! Und die Frist läuft und läuft und läuft ...
Und im März 2003 wäre FEIERABEND !!!
Und meinen Vermieter rettet NIX - das Verschulden liegt auf SEINER Seite, daß bis heute nicht abgerechnet wurde - da beißt die Maus keinen Faden ab !!! Und die Frist läuft und läuft und läuft ...
Und im März 2003 wäre FEIERABEND !!!
Du hast ALLES klar rübergebracht - aber ab der Aprilmiete 2003 dürfte ich die Nebenkosten erstmal einbehalten bis der Vermieter abrechnet !!!!! Klar rübergebracht ???
Mein guter Dudde: ich versuche nicht, Deinen Vermieter zu schützen, denn mit dem habe ich nichts am Hut (auch wenn ich selbst Vermieter bin und Du mir diesbezüglich vielleicht ein entsprechendes Interesse unterstellst). Schließlich versuche ich DIR nur etwas zu erklären (wovon ICH nichs habe!) und Du verstehst nicht so recht, was es mit dem Abrechnungszeitraum auf sich hat!
Es ist schön, wenn Du Deinen Strom selbst zahlst, das ist auch richtig so. Aber es wird mit Sicherheit noch weiterer Strom auf alle Mietparteien umgelegt, z.B. Treppenhausbeleuchtung, Kellerbeleuchtung oder was da noch anfallen könnte. Und wenn der Stromversorger im März abliest heißt das ja nicht, daß der Wasserverbrauch von der Stadt (im ersten Schritt) und eventuell von einer anderen Firma, die bei Dir in der Wohnung den Verbrauch abliest, auch im März erfolgt!!! Das kann genausogut im April oder Mai, oder Februar erfolgen!
Also nochmals: wenn der Abrechnungszeitraum z.B. im Mail beginnen würde (könnte man bei anderen Mietern anhand des Datums der letzten Abrechnung ersehen), würde die 12-monatige Frist auch erst im Mai 2003 ablaufen!
Alles klar?
Babix
Es ist schön, wenn Du Deinen Strom selbst zahlst, das ist auch richtig so. Aber es wird mit Sicherheit noch weiterer Strom auf alle Mietparteien umgelegt, z.B. Treppenhausbeleuchtung, Kellerbeleuchtung oder was da noch anfallen könnte. Und wenn der Stromversorger im März abliest heißt das ja nicht, daß der Wasserverbrauch von der Stadt (im ersten Schritt) und eventuell von einer anderen Firma, die bei Dir in der Wohnung den Verbrauch abliest, auch im März erfolgt!!! Das kann genausogut im April oder Mai, oder Februar erfolgen!
Also nochmals: wenn der Abrechnungszeitraum z.B. im Mail beginnen würde (könnte man bei anderen Mietern anhand des Datums der letzten Abrechnung ersehen), würde die 12-monatige Frist auch erst im Mai 2003 ablaufen!
Alles klar?
Babix
Doch ich habe Dich sehr gut verstanden - ich ich greife Dich ja auch nicht an und bin Dir sehr dankbar, daß Du mir alles erklärst !!
Aber im März 2002 wurde natürlich auch der auf die Nebenkosten umgelegte Allgemeinstrom abgelesen.
Und erzähle mir bitte nicht er hätte im März 2003 für die anderen Nebenkosten keine Zahlen !!
Im März 2003 wohne ich 2 Jahre hier und da kann ich verlangen, daß er das ERSTE Jahr von März 2001- März 2002 abrechnet !!
Im übrigen ist alles neu renoviert, hier wohnen 4 Parteien und es gab noch keine Vormieter !!
Gruß vom Dudde
Aber im März 2002 wurde natürlich auch der auf die Nebenkosten umgelegte Allgemeinstrom abgelesen.
Und erzähle mir bitte nicht er hätte im März 2003 für die anderen Nebenkosten keine Zahlen !!
Im März 2003 wohne ich 2 Jahre hier und da kann ich verlangen, daß er das ERSTE Jahr von März 2001- März 2002 abrechnet !!
Im übrigen ist alles neu renoviert, hier wohnen 4 Parteien und es gab noch keine Vormieter !!
Gruß vom Dudde
Dudde, hab jetztnicht alles hier gelesen, aber ich "glaube zu wissen", dass das Abrechnungsjahr der NK immer ds Kalenderjahr ist - sonst müßßte VM ja für jede Partei ständig neu das rechnen anfangen.
Wenn Du also 03/01 eingezogen bist - dann also zunächst mal +2 Jahre = 03/03 - dies Jahr 03 dann aber bis zum Ende. Sprich: die Frist für Erstellung der 2001er NK-Abrechnung für alle Mieter läuft m.E. am 31.12.2003 ab - und
Ich hatte mich diesbzgl. mal schlau gemacht, da ich m.E. viel zuwenig NK zahle + insofern um mich vor unliebsamen Überraschungen zu schützen montlich einen Betrag zurücklege. Nun kam seit 5 Jahren keine Abrechnung + mein Topf schwoll bedenklich an
Wenn Du also 03/01 eingezogen bist - dann also zunächst mal +2 Jahre = 03/03 - dies Jahr 03 dann aber bis zum Ende. Sprich: die Frist für Erstellung der 2001er NK-Abrechnung für alle Mieter läuft m.E. am 31.12.2003 ab - und
Ich hatte mich diesbzgl. mal schlau gemacht, da ich m.E. viel zuwenig NK zahle + insofern um mich vor unliebsamen Überraschungen zu schützen montlich einen Betrag zurücklege. Nun kam seit 5 Jahren keine Abrechnung + mein Topf schwoll bedenklich an
sorry, etwas hastig gesendet - aber ich glaube, der Sinn ist klar?
@hawkhead
In einem Mietshaus gibt es meist einen einheitlichen Abrechnungszeitraum, der nichts mit den Einzugsdaten der Mieter zu tun hat und er muß auch nicht unbedingt ein Kalenderjahr von Januar bis Dezember erfassen! (Aber ich wiederhole mich...)
Gruß
Babix
In einem Mietshaus gibt es meist einen einheitlichen Abrechnungszeitraum, der nichts mit den Einzugsdaten der Mieter zu tun hat und er muß auch nicht unbedingt ein Kalenderjahr von Januar bis Dezember erfassen! (Aber ich wiederhole mich...)
Gruß
Babix
@hawkhead
Vielleicht zahlst Du ja eine NebenkostenPAUSCHALE??????? Wäre nicht schlecht, doch mal die vorhergehenden postings zu lesen....
Schönen Tag noch allen!
Gruß
Babix
Vielleicht zahlst Du ja eine NebenkostenPAUSCHALE??????? Wäre nicht schlecht, doch mal die vorhergehenden postings zu lesen....
Schönen Tag noch allen!
Gruß
Babix
Zu #42: Der Abrechnungszeitraum ist für alle Mieter gleich, aber nicht mit dem Kalenderjahr identisch ( vgl. § 556 Abs. 3 BGB).
Babix, ja, ich zahle eine Pauschale - 50DM/Monat bzw. den entsr. Euro-Betrag. Nur denke ich, dass nachdem die Kosten variabel sind irgendwann eine Schluss-Abrechnung erfolgen sollte, - ja, dass ich ein Anrecht darauf habe. Bei genannten 50DM/Monat werde ich auf mein Recht jedoch nicht bestehen. Und - sorry, ich hab den Thread immer noch nicht gelesen
Zu #47: Wenn du eine NK-Pauschale bezahlst, kommt nie eine Abrechnung.
Wenn das am Unterschied zwischen Pauschale und Abschlagszahlung liegt, gebe ich mich geschlagen + hiermit zu, dass ich doch den thread hätte lesen sollen...oder zumindest meinen Mietvertrag Ne, ich mach´s jetzt immer noch nicht, aber hör auf, Eure Zeit zu stehlen
@hawkhead
Korrekt, das ist der Unterschied .
Gruß
Babix
Korrekt, das ist der Unterschied .
Gruß
Babix
Vielen Dank Babix!
Jetzt werd ich doch neugierig - was sagst Du denn hierzu (mein MV)?
Das Ganze ist ein Vordruck (Formular Haus- und Grundbesiitzerverein) - das incl. Nebenkosten in #1 ist per Maschine dazugeschrieben.
1. Der Mietzins beträgt monatlich incl. NK DM xxx
2. Die monatliche Abschlagszahlungen auf die Betriebskosten werden nach Ablauf des jährlichen Abrechnungszeitraumes nach den gesetzl. Vorschriften abgerechnet und ausgeglichen. Der Verteilungsschlüssel ist nach dem Verhältnis der Wohn- und Nutzflächen vereinbart.
Wie ich das sehe, erklärt der Zusatz in #1 dat Janze zu ner Pauschale, während #2 zwar im Vertrag steht, aber nicht berücksichtigt wird. Solange der Hausverwalter das weiterhin so sieht, soll´s mir recht sein
Jetzt werd ich doch neugierig - was sagst Du denn hierzu (mein MV)?
Das Ganze ist ein Vordruck (Formular Haus- und Grundbesiitzerverein) - das incl. Nebenkosten in #1 ist per Maschine dazugeschrieben.
1. Der Mietzins beträgt monatlich incl. NK DM xxx
2. Die monatliche Abschlagszahlungen auf die Betriebskosten werden nach Ablauf des jährlichen Abrechnungszeitraumes nach den gesetzl. Vorschriften abgerechnet und ausgeglichen. Der Verteilungsschlüssel ist nach dem Verhältnis der Wohn- und Nutzflächen vereinbart.
Wie ich das sehe, erklärt der Zusatz in #1 dat Janze zu ner Pauschale, während #2 zwar im Vertrag steht, aber nicht berücksichtigt wird. Solange der Hausverwalter das weiterhin so sieht, soll´s mir recht sein
.nun, es ist ganz offensichtlich KEINE Pauschale, sondern ein Abschlag, wie sich aus Nr. 2 ergibt...
Der mit Schreibmaschine geschriebene Zusatz zu Nr. 1 (incl. Nebenkosten) ist gegenüber dem vorgedruckten Text vorrangig (§ 305 b BGB).
Unklarheiten und Widersprüche gehen zu Lasten des Vermieters (§ 305 c Abs. 2 BGB).
Demnach ist von einer Pauschale auszugehen; dafür spricht auch die Vertragsabwicklung über 5 Jahre.
Unklarheiten und Widersprüche gehen zu Lasten des Vermieters (§ 305 c Abs. 2 BGB).
Demnach ist von einer Pauschale auszugehen; dafür spricht auch die Vertragsabwicklung über 5 Jahre.
@hawkhead: Ich würde die Sache auf sich beruhen lassen; insbesondere würde ich keine NK-Abrechnung anfordern.
@hawkhead
Ich schließe mich NATALY an - das auf sich beruhen zu lassen, ist wohl besser, denn über monatliche Nebenkosten von DM 50,-- kann man wohl nicht meckern, ganz im Gegenteil .
Dennoch ist der Text im Mietvertrag irreführend, denn während Punkt 2 auf Nebenkostenvorauszahlungen hindeutet, kann Punkt 1 als Pauschale gedeutet werden. Sollte aber nicht Dein Problem sein, wenn Du mit der Höhe der Nebenkosten leben kannst. Ehrlich gesagt: bei dem Betrag glaube ich kaum, daß Du noch etwas herausbekämst, ganz im Gegenteil
Gruß
Babix
Ich schließe mich NATALY an - das auf sich beruhen zu lassen, ist wohl besser, denn über monatliche Nebenkosten von DM 50,-- kann man wohl nicht meckern, ganz im Gegenteil .
Dennoch ist der Text im Mietvertrag irreführend, denn während Punkt 2 auf Nebenkostenvorauszahlungen hindeutet, kann Punkt 1 als Pauschale gedeutet werden. Sollte aber nicht Dein Problem sein, wenn Du mit der Höhe der Nebenkosten leben kannst. Ehrlich gesagt: bei dem Betrag glaube ich kaum, daß Du noch etwas herausbekämst, ganz im Gegenteil
Gruß
Babix
Danke @all!!!
Naja, ich legte in steter Erwartung einer Horror-Nachzahlung brav jeden Monat 100 zusätzliche Märker zurück. Und das genau solange, wie die nachfordern dürfen - daher hatte ich für mich das "wie lange" irgendwann mal interessiert
Danke nochmal!
Naja, ich legte in steter Erwartung einer Horror-Nachzahlung brav jeden Monat 100 zusätzliche Märker zurück. Und das genau solange, wie die nachfordern dürfen - daher hatte ich für mich das "wie lange" irgendwann mal interessiert
Danke nochmal!
man sieht mal wieder: 2 Juristen, 3 Meinungen....
Meines Erachtens handelt es sich bei Nr. 1 nur um eine Falschbezeichnung, wenn überhaupt von Pauschale die Rede ist. Auch die Miete incl. NK kann ja einen Abschlag enthalten...aber lassen wirs mal gut sein...
Meines Erachtens handelt es sich bei Nr. 1 nur um eine Falschbezeichnung, wenn überhaupt von Pauschale die Rede ist. Auch die Miete incl. NK kann ja einen Abschlag enthalten...aber lassen wirs mal gut sein...
Zu #57: Nachdem in Nr. 1 festgelegt ist, dass in der Miete die Nebenkosten enthalten sind, ist Nr. 2 falsch. Die maschinengeschriebene Regelung ("incl. Nebenkosten" ) hat gegenüber dem gedruckten Text den Vorrang (§ 305 b BGB).
Zu #55: Wenn der Text irreführend ist, geht dies zu Lasten des Vermieters.In solchen Fällen gilt die dem Mieter günstige Interpretation (§ 305 c BGB).
Ergänzend ist noch auf Folgendes hinzuweisen:
Wenn ein Mietvertrag seit Anfang in einer bestimmten Weise praktiziert wird (hier: Erhebung einer NK-Pauschale)deutet dies darauf hin, dass eine NK-Pauschale vereinbart wurde.
Selbst dann, wenn eine NK-Abrechnung (also keine Pauschale) vereinbart worden wäre (wovon hier aber nicht auszugehen ist), wäre § 556 Abs. 3 Satz 3 BGB zu beachten. Diese Bestimmung schließt ebenfalls die Geltendmachung von NK-Nachforderungen in dem vorliegenden Fall weitgehend aus.
Zu #55: Wenn der Text irreführend ist, geht dies zu Lasten des Vermieters.In solchen Fällen gilt die dem Mieter günstige Interpretation (§ 305 c BGB).
Ergänzend ist noch auf Folgendes hinzuweisen:
Wenn ein Mietvertrag seit Anfang in einer bestimmten Weise praktiziert wird (hier: Erhebung einer NK-Pauschale)deutet dies darauf hin, dass eine NK-Pauschale vereinbart wurde.
Selbst dann, wenn eine NK-Abrechnung (also keine Pauschale) vereinbart worden wäre (wovon hier aber nicht auszugehen ist), wäre § 556 Abs. 3 Satz 3 BGB zu beachten. Diese Bestimmung schließt ebenfalls die Geltendmachung von NK-Nachforderungen in dem vorliegenden Fall weitgehend aus.
Um noch etwas Licht ins Dunkel zu bringen: Vermieterin war bei Unterzeichnung 100J alt und verstarb 2 Wochn nach Unterzeichnung. Erbe ist eine Stiftung, die wohl gewisse Auflagen hat, an den Mieten lange Zeit nicht zu rütteln oder so.
P.S.: Welche Nebenkosten kommen denn vorliegend in Betracht? Strom, Heizung, Wasser, Abwasser, Müll?
@hawkhead: Behalte die alte Frau in guter Erinnerung. Offensichtlich wollte sie ihren Mitmenschen helfen. Die Einrichtung einer Stiftung spricht dafür. Weiss nicht, ob du ein Christ bist. Wenn ja, könntest du mal ihr Grab besuchen und ein Gebet für sie sprechen.
Gute Worte NATALY - auf ihrer Beerdigung war ich damals und ansonsten schau ich, dass im Haus ein angenehmes Klima ist Bin so ne Art Psycho-Hausmeister ... Trotzdem: was die Verwaltung aus so Manchem gemacht hat ... traurig!
Die alte Frau wusste, dass sie nichts mitnehmen kann. Die Leute von der Hausverwaltung haben sicher eine andere Perspektive.
63 ???? Seid ihr IRRE ??? Dann muß ich die Postings von 40 aufwärtes lesen ... aber erst Morgen .. heute schaffe ich das nicht mehr ...
Guets Nächtle, Dudde.
@Dudde
Tja, öfter mal reinschauen...
@NATALY
Hut ab, starkes statement in #61!!
Gute N8,
Babix
Tja, öfter mal reinschauen...
@NATALY
Hut ab, starkes statement in #61!!
Gute N8,
Babix
Ich habe ECHT ein schlechtes Gewissen, NATALY hat mir schon so OFT geholfen - Dir Babix Danke ich auch
Ich schaffe es aber heute nicht mehr alles zu lesen, aber Morgen gucke ich mir alles an - Versprochen !!
Ich gebe auch noch einiges von mir bekannt ... guckt Morgen ruhig rein ...
ALSO Nataly, ich bin z.B. Staatlich geprüfter Medizinischer Dokumentationasassistent
Gruß vom Dudde , aber pssssst
Ich schaffe es aber heute nicht mehr alles zu lesen, aber Morgen gucke ich mir alles an - Versprochen !!
Ich gebe auch noch einiges von mir bekannt ... guckt Morgen ruhig rein ...
ALSO Nataly, ich bin z.B. Staatlich geprüfter Medizinischer Dokumentationasassistent
Gruß vom Dudde , aber pssssst
Assistent heißt das , aber psssssssssssssssssssssst
Für mich endet meine Frist immernoch am 15.03.2003
Im März 2003 hatte mein Vermieter 1 Jahr Zeit meine Nebenkostenrechnung zu erstellen - ich denke das langt
Das ist aber noch ein halbes Jahr.
Grüß Dich NATALY
Ich weiß, aber meiner Meinung nach bin ich immernoch im RECHT
Wo hast Du Jura studiert ???
Gruß vom Dudde
Ich weiß, aber meiner Meinung nach bin ich immernoch im RECHT
Wo hast Du Jura studiert ???
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