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    Höhe der Abfindung bei Kündigungen ? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 23.10.02 15:54:08 von
    neuester Beitrag 24.10.02 09:49:12 von
    Beiträge: 13
    ID: 650.488
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      schrieb am 23.10.02 15:54:08
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hat jemand damit Erfarhung gemacht, wie hoch i.d.R. so Abfindungen bei betriebsbedingter Kündigung sind ? Habe mal in so Rechts-Datenbanken gewälzt, die meisten Arbeitsgerichte kalkulieren 0,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr. Habe aber von Freunden gehört, daß man u.U. deutlich mehr rausschlagen kann (angeblich bis zu 2,5 Monatsgehältern pro Beschäftigungsjahr). Ist das realistisch ?
      Avatar
      schrieb am 23.10.02 15:58:17
      Beitrag Nr. 2 ()
      zwischen 0,5 und 1,0 pro beschäftigungsjahr. es sei denn, jemand hat noch einen vertrag, welcher eigentlich nicht kündbar ist. aber wer hat den :cry:
      Avatar
      schrieb am 23.10.02 16:02:44
      Beitrag Nr. 3 ()
      Pokerei ist immer drin,

      endet es aber vor dem Gericht, wird der Richter mit dem Faktor 0,5 Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr rechnen.

      Betriebsbedingte Kündigung bedeutet, dem Betrieb gehts nicht mehr so gut, also wird der GF auf den Mindestsatz oder ohne Abfindung aus sein.

      Hast Du Druckmittel, d. h. er muß Dich noch ein Jahr beschäftigen, oder Due steckst in einem Projekt, für das er Dich noch braucht kannst Du mit sofortigem Ausstieg die Abfindung höher treiben.

      Hat er richtig gekündigt, Abmahnung und übliches Prozedere, Fristeneinhaltung, wenn nicht dann muß er weiterbeschäftigen.

      Aber aufpassen vor einem Pferdefuß: Betriebe mit weniger als 5 Beschäftigten greift alles nicht. ---- dann hast Du schlechte Karten.
      Avatar
      schrieb am 23.10.02 16:06:30
      Beitrag Nr. 4 ()
      @1

      0,5 bekommst du i.d.r. vor jedem arbeitsgericht durch.
      Es kommt es auf das verhandlungsgeschick, das verhältnis zwischen ag & an + die cashsituation des ag an, wieviel es wirklich wird.

      (guten tag, ich habe noch 20 tage resturlaub können wir die nicht mit in die abfindung packen, mein jahresendbonus könnte man doch eigentlich auch in die abfindung nehmen und oh, mein laptop brauchen sie doch bestimmt auch nicht mehr)

      dpunkt
      Avatar
      schrieb am 23.10.02 16:07:12
      Beitrag Nr. 5 ()
      Ne, das Theater bzgl. Kündigung ist schon vorbei, in unserem Betrieb gab es aber keinen Sozialplan und eigentlich hätten vier andere Mitarbeiter vor mir gehen müssen (kamen nach mir, waren jünger etc.). Habe den Abfindungssatz noch mal nach oben drücken können (also deutlich mehr als 0,5 Monatsgehälter), trotzdem hätten mich mal so Maximalsätze interessiert. Wie kommt z.B. Klaus Esser auf 60 Mio Euro Abfindung ? Soviel war`s z.B. bei mir nicht (also nicht ganz soviel)

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      Avatar
      schrieb am 23.10.02 16:07:46
      Beitrag Nr. 6 ()
      Moin königliches Fleischbrötchen,

      kreuzas hat völlig recht, die Gerichte gehen im Regelfall von 1/2 Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr aus. Da sehr viele Unternehmen den gang vor das von sozialistischem Gedankengut geprägte Arbeitsgericht scheuen, wie der Teufel das Weihwasser, läßt sich bei größeren Unternehmen in freien Verhandlungen im Einzelfall mehr herausholen.

      Kommt natürlich auf die wirtschaftliche Gesamtsituation des Unternehmens an, und bei welchem Unternehmen ist die derzeit schon gut???

      2,5 Monatsgehälter sind in jedoch völlig utopisch. Theoretisch höchstens vorstellbar, wenn ein AN erst kurz (vielleicht 1 Jahr) beschäftigt ist, und ihn das Unternehmen auf jeden Fall ohne Stress los werden will!
      Avatar
      schrieb am 23.10.02 16:11:35
      Beitrag Nr. 7 ()
      übers Verhandeln mit dem Arbeitgeber nicht vergessen die Kündigungsschutzklage einzureichen. Die Frist beträgt drei Wochen nach Zugang der Kündigung. Wenns vor dem Gütetermin zur Einigung kommt, kann man die Klage immer zurücknehmen. 0,5 Montatsgehalt pro Jahr Betriebszugehörigkeit stimmt, manchmal bekommt man auch 1 volles Gehalt raus. Noch höher geht meist nur vorher, wenn man gute Gründe hat.

      Wenn die Kündigung aus berechtigten betriebsbedingten Gründen gekündigt worden ist und der Arbeitsgeber hat den Betriebsrat angehört und auch bei der Sozialauswahl nichts falsch gemacht, dann gibts, wenn man sich nicht dennoch im Gütetermin einigt, nix.
      Avatar
      schrieb am 23.10.02 16:16:46
      Beitrag Nr. 8 ()
      Angenommen Sozialauswahl war nicht Ok, wieviel könnte man dann eurer hypothetischen Meinung nach raushandeln ?
      Avatar
      schrieb am 23.10.02 16:28:43
      Beitrag Nr. 9 ()
      Bei uns gab es 1,1. Verhandlungsgeschick ist gefragt.

      Hier solltest Du vielleicht noch reinschauen:
      http://www.wiwo.de/wiwowwwangebot/fn/ww/SH/0/sfn/buildww/cn/…
      Avatar
      schrieb am 23.10.02 16:38:36
      Beitrag Nr. 10 ()
      für eine Abfindung an sich, ist Voraussetzung, dass die Sozialauswahl fehlerhaft ist!!!!

      Ist die Sozialauswahl korrekt (was allerdings fast nie der Fall ist) gibt es ÜBERHAUPT KEINE Abfindung!!!!!!

      Die Vorstellung, es gebe in jedem Fall bei einer betriebsbedingten Kündigung eine Abfindung ist ein unter Rechtsunkundigen weit verbreiteter Irrglaube!!!!!!

      Grüße

      Crypti

      P.S. Leute kauft SCM Microsystems, Zahlen morgen werden klasse sein!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
      Avatar
      schrieb am 24.10.02 08:20:25
      Beitrag Nr. 11 ()
      #10
      Richtig, aber bei Vorliegen eines Sozialplanes ist dort die Abfindung geregelt, aber ohne Betriebsrat kein Sozialplan!
      Avatar
      schrieb am 24.10.02 09:32:06
      Beitrag Nr. 12 ()
      Kleine Bemerkung, nicht zum Thema ....
      ... aber das ist das, was ich hier in unserem kleinen Familenboard so klasse finde ...
      Es gibt zu fast jedem Thema, Leute, die weiterhelfen können ... und das binnen Minuten nach Eröffnung dieses Threads.

      @HamburgerTSRoyal ...
      ..... hoffe Du findest bald einen neuen Job !


      Grüsse

      technostud ;)
      Avatar
      schrieb am 24.10.02 09:49:12
      Beitrag Nr. 13 ()
      Ja ist mir auch schon angenehm aufgefallen, unabhängig von dem was man fragt kriegt man i.d.R. mehr oder minder kompetente Antworten, mit den Antworten die ich auf meinen thread gekriegt habe bin ich ganz zufrieden, haben meine persönliche Einschätzung bestätigt.
      Vorteil meiner momentanen Situation: Lebe zur Zeit von meiner hochgezockzen Abfindung und habe "etwas" mehr Zeit bei w:o zu posten


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