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    Privater Börsenhandel als Gewerbe anmelden - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 09.11.02 14:35:29 von
    neuester Beitrag 11.11.02 11:45:43 von
    Beiträge: 8
    ID: 657.835
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      schrieb am 09.11.02 14:35:29
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ist es möglich, den privaten Handel an der Börse als Gewerbe anzumelden, hat schon jemand Erfhrung damit ??
      Avatar
      schrieb am 09.11.02 14:52:11
      Beitrag Nr. 2 ()
      na klar, in Form der "Ich-AG"
      oder besser noch als

      "Ich-vernichte-schneller-mein-Geld-AG"
      Avatar
      schrieb am 09.11.02 15:24:21
      Beitrag Nr. 3 ()
      nicht AG , sondern ADE
      Avatar
      schrieb am 09.11.02 17:53:18
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hätte ich mir eigendlich denken können, danke für die coolen Antworten ihr geistigen Tiefflieger.
      Avatar
      schrieb am 09.11.02 17:59:21
      Beitrag Nr. 5 ()
      #1
      Klar ist das möglich. Schau dir am besten mal einige HRA-Auszüge in den Medien an. Vorteile sehe ich jedoch keine. Spar erstmal Steurern durch einen kompletten Kostenansatz;
      z.Bsp. sind Fahrten zur HV inkl. ÜF absetzbar, sobald ein relevanter Bezug besteht. Aber bei einem Buchverlust von € 1.000,-- ist ein Aufwand von € 500,-- schon darstellbar. Ob du tatsächlich die HV besucht hast überlasse ich deiner Fantasie.

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      schrieb am 10.11.02 00:36:56
      Beitrag Nr. 6 ()
      @idor
      sollte nur in Form einer Kapitalgesellschaft möglich sein.

      Als natürliche Person sollte das nicht gehen, weil das Börsengeschäft unter Kapitaleinkünfte bzw. Spekulationsgeschäfte gelten und diese keine Gewerbeeinkünfte sind.

      Details musst du in Gesetzestexten nachlesen bzw. beim Steuerberater nachfragen.
      Avatar
      schrieb am 10.11.02 21:17:38
      Beitrag Nr. 7 ()
      @ BigPepi
      @ Hossinger

      Danke für eure Antworten !
      Leider gibt es eben immer noch zu viele Müllmänner hier, die man dann auch so behandel muß(siehe oben)
      Avatar
      schrieb am 11.11.02 11:45:43
      Beitrag Nr. 8 ()
      Hi Idor,

      meiner Einschätzung nach müßte das auch mit einer Personengesellschaft gehen. Allerdings nicht mit einer Ennahmen-Überschuß-Rechnung. Du müßtest schon den Weg eines Vollkaufmanns mit doppelter Buchführung wählen. Warum fragst Du nicht einfach Dein Finanzamt Ich habe die Erfahrung gemacht, daß Finanzamtsmitarbeiter meistens sehr zuvorkommend und hilfsbereit sind.

      Ich persönlich würde aber die Gründung einer GmbH oder einer AG vorziehen. Wenn es an den 25.000 Euro Kapital mangelt, würde ich es mir grundsätzlich gesehen noch einmal überlegen.

      Gruß Chi


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