Privater Börsenhandel als Gewerbe anmelden - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 09.11.02 14:35:29 von
neuester Beitrag 11.11.02 11:45:43 von
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Ist es möglich, den privaten Handel an der Börse als Gewerbe anzumelden, hat schon jemand Erfhrung damit ??
na klar, in Form der "Ich-AG"
oder besser noch als
"Ich-vernichte-schneller-mein-Geld-AG"
oder besser noch als
"Ich-vernichte-schneller-mein-Geld-AG"
nicht AG , sondern ADE
Hätte ich mir eigendlich denken können, danke für die coolen Antworten ihr geistigen Tiefflieger.
#1
Klar ist das möglich. Schau dir am besten mal einige HRA-Auszüge in den Medien an. Vorteile sehe ich jedoch keine. Spar erstmal Steurern durch einen kompletten Kostenansatz;
z.Bsp. sind Fahrten zur HV inkl. ÜF absetzbar, sobald ein relevanter Bezug besteht. Aber bei einem Buchverlust von € 1.000,-- ist ein Aufwand von € 500,-- schon darstellbar. Ob du tatsächlich die HV besucht hast überlasse ich deiner Fantasie.
Klar ist das möglich. Schau dir am besten mal einige HRA-Auszüge in den Medien an. Vorteile sehe ich jedoch keine. Spar erstmal Steurern durch einen kompletten Kostenansatz;
z.Bsp. sind Fahrten zur HV inkl. ÜF absetzbar, sobald ein relevanter Bezug besteht. Aber bei einem Buchverlust von € 1.000,-- ist ein Aufwand von € 500,-- schon darstellbar. Ob du tatsächlich die HV besucht hast überlasse ich deiner Fantasie.
@idor
sollte nur in Form einer Kapitalgesellschaft möglich sein.
Als natürliche Person sollte das nicht gehen, weil das Börsengeschäft unter Kapitaleinkünfte bzw. Spekulationsgeschäfte gelten und diese keine Gewerbeeinkünfte sind.
Details musst du in Gesetzestexten nachlesen bzw. beim Steuerberater nachfragen.
sollte nur in Form einer Kapitalgesellschaft möglich sein.
Als natürliche Person sollte das nicht gehen, weil das Börsengeschäft unter Kapitaleinkünfte bzw. Spekulationsgeschäfte gelten und diese keine Gewerbeeinkünfte sind.
Details musst du in Gesetzestexten nachlesen bzw. beim Steuerberater nachfragen.
@ BigPepi
@ Hossinger
Danke für eure Antworten !
Leider gibt es eben immer noch zu viele Müllmänner hier, die man dann auch so behandel muß(siehe oben)
@ Hossinger
Danke für eure Antworten !
Leider gibt es eben immer noch zu viele Müllmänner hier, die man dann auch so behandel muß(siehe oben)
Hi Idor,
meiner Einschätzung nach müßte das auch mit einer Personengesellschaft gehen. Allerdings nicht mit einer Ennahmen-Überschuß-Rechnung. Du müßtest schon den Weg eines Vollkaufmanns mit doppelter Buchführung wählen. Warum fragst Du nicht einfach Dein Finanzamt Ich habe die Erfahrung gemacht, daß Finanzamtsmitarbeiter meistens sehr zuvorkommend und hilfsbereit sind.
Ich persönlich würde aber die Gründung einer GmbH oder einer AG vorziehen. Wenn es an den 25.000 Euro Kapital mangelt, würde ich es mir grundsätzlich gesehen noch einmal überlegen.
Gruß Chi
meiner Einschätzung nach müßte das auch mit einer Personengesellschaft gehen. Allerdings nicht mit einer Ennahmen-Überschuß-Rechnung. Du müßtest schon den Weg eines Vollkaufmanns mit doppelter Buchführung wählen. Warum fragst Du nicht einfach Dein Finanzamt Ich habe die Erfahrung gemacht, daß Finanzamtsmitarbeiter meistens sehr zuvorkommend und hilfsbereit sind.
Ich persönlich würde aber die Gründung einer GmbH oder einer AG vorziehen. Wenn es an den 25.000 Euro Kapital mangelt, würde ich es mir grundsätzlich gesehen noch einmal überlegen.
Gruß Chi
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