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    komplizierte Rechtsfrage - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 13.11.02 13:20:54 von
    neuester Beitrag 13.11.02 13:51:11 von
    Beiträge: 7
    ID: 659.517
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      schrieb am 13.11.02 13:20:54
      Beitrag Nr. 1 ()
      Im Sofa gibt es einen Thread zu einer ersteigerten LP von den Beatles mit angeblich ORIGINAL-UNTERSCHRIFTEN der Beatles.
      Der Thread heisst: "Beatles - gibt es hier Kenner" oder so ähnlich.

      Die Artikelbeschreibung bei ebay lautet:

      Dieser Artikel ist in seiner Seltenheit unschlagbar.
      Angeboten werden die Original Signaturen auf einer Doppel-LP!

      Es handelt sich um die Original Autogramme von allen Beatles Mitgliedern: Paul McCartney, John Lennon, George Harrison und Ringo
      Starr.

      Diese befinden sich wie sie den von mir zugefügten Fotos entnehmen können auf der Innenseite der seltenen Doppel -LP The Beatles - Love
      Songs aus dem Jahre 1977. Made in Bulgaria , wobei es sich demnach um eine bulgarische Pressung handelt.

      Zu der LP ist noch zu erwähnen das sie einige Gebrauchsspuren aufweist, heißt Kratzer auf dem Pappcover und leicht eingeknickte Ecken.
      Ansonsten befindet sich der Artikel in bestem Zustand.

      Die wenigen Gebrauchsspuren an dem Pappcover sollten jedoch nicht allzu wichtig erscheinen, wenn man bedenkt das dass gute Stück durch die
      4 Unterschriften erst zu einer richtigen Rarität wird.

      Zu der Herkunft: Dieses seltene Exemplar habe ich vor längerer Zeit ebenfalls bei einer Auktion erstanden.
      Dabei wurde mir leider kein schriftlicher Beweis der Autentität der Unterschriften ausgehändigt.

      Mir wurde lediglich in einem mündlichen Vertrag zugesagt das es sich um ein Original handelt.

      Ich bin auch persönlich felsenfest davon überzeugt das es sich um Originale handelt.

      Nun bleibt mir nur noch übrig Ihnen viel Spaß und Erfolg beim bieten zu wünschen.

      Die Ebay Gebühren übernehmen selbstverständlich wir, der Käufer zahlt legedlich die anfallenden Versandkosten.




      Ein User ist der Meinung, dass es sich nur um eine Fälschung handeln kann.
      Stimmt das?:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 13.11.02 13:25:23
      Beitrag Nr. 2 ()
      Was willst Du jetzt eigentlich!??
      Avatar
      schrieb am 13.11.02 13:26:56
      Beitrag Nr. 3 ()
      gepresst in Bulgarien? da muss dir doch ein Licht aufgehen, oder?
      100%ige Fälschung. Und die Unterschriften hat seine Sippe geleistet.
      Avatar
      schrieb am 13.11.02 13:29:11
      Beitrag Nr. 4 ()
      ich meinte nur damit, dass die Beatles wohl nie in Bulgarien waren.
      Wenn ich Original und Ostblockländer höre, ist das ein WIderspruch in sich.
      Avatar
      schrieb am 13.11.02 13:33:12
      Beitrag Nr. 5 ()
      Langsam, langsam!
      Ich habe gerade nochmal den Original-Thread (sind nur 13 Postings) gelesen.Der Verkäufer schreibt einerseits, dass es sich um ORIGINALE
      handelt. Anderseits sagt er aber auch, dass er dass nicht beweisen kann. :confused:

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      Avatar
      schrieb am 13.11.02 13:46:47
      Beitrag Nr. 6 ()
      klar schreibt er das. Wenn nämlich herauskommt, dass es Fälschungen sind,
      dann kann er immer noch sagen: ich hab aber gesagt, dass ich es nicht
      beweisen kann. So trägt der Käufer 100% Risiko.
      Avatar
      schrieb am 13.11.02 13:51:11
      Beitrag Nr. 7 ()
      "Ich bin auch persönlich felsenfest davon überzeugt das es sich um Originale handelt."

      und

      "Es sind Originale"

      sind unterschiedliche Aussagen. Wenn er _persönlich_ davon überzeugt ist muss es ein anderer nicht sein.


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