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    Ernsthafte Frage !!! Wo ist der Widerspruch zwischen ... - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 13.11.02 13:58:44 von
    neuester Beitrag 05.12.02 21:46:36 von
    Beiträge: 26
    ID: 659.544
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      Avatar
      schrieb am 13.11.02 13:58:44
      Beitrag Nr. 1 ()
      dem Sozialstaat und dem Rechtsstaat nach Artikel 20 GG??:confused:

      Wie ist der Begriff Sozialstaat Artikel 20 GG zu betrachten? Gibt es eine Definition??:confused:


      KR:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 13.11.02 14:19:15
      Beitrag Nr. 2 ()
      Dieser Begriff hat folgenden Ursprung. Seit den 50er Jahren bezeichnet man zentralamerikanische Länder mit korrupten Regierungen, die vom Export eines einzigen Agrarproduktes - der Banane - leben und somit nicht nur wirtschaftlich sondern auch politisch unter dem Einfluss der multinationalen Bananenkonzerne stehen, als Sozialstaat § 20. Die Arbeit auf den Bananenplantagen wird oft unter katastrophalen Bedingungen verrichtet und ist aufgrund des großen Einsatzes von Pestiziden häufig gar gesundheitsschädlich.

      Die Bedeutung des Wortes „Sozialstaat § 20“ weitete sich im Laufe der Jahre aus. Heute ist „Sozialstaat § 20“ eine eindeutig negativ konnotierte Bezeichnung für ein Land, in dem im wirtschaftlichen, politischen oder rechtlichen Bereich Korruption herrscht. So verwendet man den Ausdruck „Sozialstaat § 20 Deutschland“ oft im Zusammenhang mit den Parteispendenaffären. In der Berichterstattung über die Flick-Affäre wurde er derart häufig verwendet, daß „Sozialstaat § 20“ 1984 gar zum Wort des Jahres gekürt wurde.

      Doch Korruption scheint nicht nur in Deutschland Thema zu sein. Auch in anderen europäischen Sprachen existiert der gleiche Begriff. So spricht man in England von der banana republic, in Frankreich von der république bananière, in Spanien von der república bananera, in Portugal von der república das bananas, in Italien von der repubblica bananiera etc.

      Soviel Korruption bringt nicht nur uns zum Nachdenken, sondern auch Udo Lindenberg, der die Problematik in seinem Lied „Sozialstaat § 20“ wie folgt auf den Punkt bringt:

      Was bin ich?

      :D

      g4
      Avatar
      schrieb am 13.11.02 14:31:35
      Beitrag Nr. 3 ()
      Ergänzend wäre hinzuzufügen, daß die Abkürzung BRD für
      Bananen Republik Deutschland steht und wir uns damit auf einer Höhe mit England befinden, dessen GB bekanntlich für Grand Banana steht.

      Für die BRD taucht neuerdings ein Zusatz auf, und zwar ein i.K.

      Komplett also BRD i.K.

      Was genau das bedeutet, weiß ich aber auch nicht.

      SEP
      Avatar
      schrieb am 13.11.02 14:34:16
      Beitrag Nr. 4 ()
      in Konkurs natürlich!!
      Avatar
      schrieb am 13.11.02 15:07:22
      Beitrag Nr. 5 ()
      Danke

      SEP

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      Avatar
      schrieb am 13.11.02 15:38:21
      Beitrag Nr. 6 ()
      Gibt es sonst noch Anmerkungen.
      Avatar
      schrieb am 14.11.02 11:48:06
      Beitrag Nr. 7 ()
      Politikenten hier:mad::mad:

      KR:p
      Avatar
      schrieb am 14.11.02 12:18:01
      Beitrag Nr. 8 ()
      Die Frage war wohl ernst gemeint.

      ...Sozialstaat ist schwierig zu erklären.

      Rechtsstaat hat aber jedenfalls nichts damit zu tun. Das bedeutet ganz einfach, dass der Staat an Recht und Gesetz gebunden ist, also seine Beamten nicht einfach nach Lust und Laune machen können, was sie wollen, sondern nur mit gesetzlicher Ermächtigung in Rechte des Bürgers eingreifen. Das ganze überwacht die Justiz, die auch an Recht und Gesetz gebunden ist.

      Der Sozialstaat bedeutet letztlich ungefähr, dass der Staat Fürsorge für diejenigen leistet, die allein nicht klarkommen und die Schwachen schützt, damit sie von den Starken nicht zu sehr ausgebeutet werden. Ist aber wie gesagt viel schwieriger zu erklären als Rechtsstaat....
      Avatar
      schrieb am 17.11.02 17:49:16
      Beitrag Nr. 9 ()
      xylo, wenigstens einer der was ernsthaftes sagt:)

      Wenn Du den Artikel 20 GG liest, dann wird Dir übel!!
      Dort ist unser Staat als Staatsform SOZIALSTAAT festgelegt, aber es gibt keine Definition des Sozialstaats innerhalb des GG:eek:
      Gibt es sie überhaubt???


      Wer weiss denn hier wirklichen Rat???!!!

      KR
      Avatar
      schrieb am 17.11.02 20:16:43
      Beitrag Nr. 10 ()
      KR: das ist nunmal so bei Gesetzen, dass sie so formuliert werden, dass sie von Jursisten ausgelegt und gedeutet werden...und dass genügend Spielraum bleibt, den Wandel der Zeiten zu überstehen, ohne dass man sich jedes Mal eine neue Verfassung geben muss.

      In einem Gesetz wirst Du nur äußerst selten eine Definition finden...das machen dann die Professoren an der Uni oder Richter (zB am BVerfG). Wofür musst Du das eigentlich wissen??
      Avatar
      schrieb am 18.11.02 13:23:18
      Beitrag Nr. 11 ()
      Nochmal, gibt es hier jemanden, der Ahnung hat???

      Wahrscheinlich nicht, ich bin ja auch bei w:o:laugh:
      Avatar
      schrieb am 18.11.02 13:30:08
      Beitrag Nr. 12 ()
      xylo,

      ich möchte gern eine Verfassungsklage gegen die Bundesregierung einreichen:D
      Dazu brauche ich noch nicht einmal einen Anwalt:D

      KR:cool:
      Avatar
      schrieb am 18.11.02 14:41:21
      Beitrag Nr. 13 ()
      Sozialstaat ist ein Staat in dem Schwache ["Arme"] von Starken unterstützt werden. Dazu muss es Starke gebe. Wird ein solcher Staat von ideologisch verblendeten unfähigen machtgeilen Taugenichtsen geleitet dann sinkt die Zahl der Starken (weil die nämlich böse sind) und die Zahl der Schwachen steigt überproportional an. In Verkennung von Ursache und Wirkung finden das die Schwachen gut und manche wuenschen sich sogar den Kommunismus. Bis die Substanz aufgezehrt ist...
      Avatar
      schrieb am 18.11.02 16:22:39
      Beitrag Nr. 14 ()
      13 ist eine ganz brauchbare Definition im ersten Teil. Im zweiten Teil ist es eine ganz brauchbare politische Ansicht, die sich gerade zu bestätigen scheint...:laugh:
      Avatar
      schrieb am 19.11.02 13:06:30
      Beitrag Nr. 15 ()
      Noch irgendein Spezialist hier ? Oder doch nur die schon beschriebenen Politikmaulhelden, -enten???

      KR
      Avatar
      schrieb am 19.11.02 13:14:19
      Beitrag Nr. 16 ()
      Avatar
      schrieb am 19.11.02 13:22:34
      Beitrag Nr. 17 ()
      Avatar
      schrieb am 19.11.02 13:45:31
      Beitrag Nr. 18 ()
      ^Sehr speziell:eek:
      Avatar
      schrieb am 20.11.02 17:52:05
      Beitrag Nr. 19 ()
      Nur Politikfachleute hier, ich hätt es wissen müssen. Kaum geht es mal um wirklich wichtige Aussagen ... da wird dann gekniffen. Schlappschwerter:p:p:p

      KR:look:
      Avatar
      schrieb am 20.11.02 17:56:37
      Beitrag Nr. 20 ()
      ..wir sind doch nicht Deine Nachhilfelehrer...:laugh: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 20.11.02 18:00:48
      Beitrag Nr. 21 ()
      Soll ich es denn wirklich alleine machen? Wenn ich diese Frage löse und dann Verfassungsklage einreiche und gewinne, was bekomme ich dann von Euch???
      Avatar
      schrieb am 20.11.02 18:48:38
      Beitrag Nr. 22 ()
      ..Du wirst ohnehin keine Verfassungsklage gewinnen. Und wenn Du Pech hast, kriegst Du sogar noch eine Mißbrauchsgebühr, wenn die Klage zu blödsinnig war...:laugh:

      Oder worum geht es??? Dass Du sofort zum BVerfG willst. Normale Gerichte sind Dir wohl nicht gut genug???:laugh:
      Avatar
      schrieb am 20.11.02 18:55:59
      Beitrag Nr. 23 ()
      Nein, ich will hoch hinaus:D:D:D
      Avatar
      schrieb am 05.12.02 17:44:49
      Beitrag Nr. 24 ()
      Also, hier die Antwort!


      DIE ENTSCHEIDUNG FÜR DEN SOZIALSTAAT UND DIE

      ENTSCHEIDUNG FÜR DEN RECHTSSTAAT STEHT IN EINEM

      SPANNUNGVERHÄLTNIS.

      RECHTSSTAATLICHKEIT BEDEUTET VOR ALLEM AUCH

      BEGRENZUNG STAATLICHER MACHT GEGENÜBER DEM

      EINZELNEN.

      SOZIALSTAATLICHKEIT HINGEGEN ERFORDERT,

      JA GEBIETET,

      DAS AKTIVE GESTALTENDE UND VERÄNDERNDE EINGREIFEN DES

      STAATES
      IN DIE SOZIALEN VERHÄLTNISSE DES EINZELNEN UND

      DER GESELLSCHAFT!!!




      KR, der Vollestrecker
      Avatar
      schrieb am 05.12.02 17:46:24
      Beitrag Nr. 25 ()
      ...und was macht unser Staat:confused:
      Avatar
      schrieb am 05.12.02 21:46:36
      Beitrag Nr. 26 ()
      ..nun, was macht er denn??

      Ist er zu rechtsstaatlich oder zu sozialstaatlich??

      Wobei ich den Widerspruch nicht unbedigt sehe.


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