Ernsthafte Frage !!! Wo ist der Widerspruch zwischen ... - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 13.11.02 13:58:44 von
neuester Beitrag 05.12.02 21:46:36 von
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ID: 659.544
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dem Sozialstaat und dem Rechtsstaat nach Artikel 20 GG??
Wie ist der Begriff Sozialstaat Artikel 20 GG zu betrachten? Gibt es eine Definition??
KR
Wie ist der Begriff Sozialstaat Artikel 20 GG zu betrachten? Gibt es eine Definition??
KR
Dieser Begriff hat folgenden Ursprung. Seit den 50er Jahren bezeichnet man zentralamerikanische Länder mit korrupten Regierungen, die vom Export eines einzigen Agrarproduktes - der Banane - leben und somit nicht nur wirtschaftlich sondern auch politisch unter dem Einfluss der multinationalen Bananenkonzerne stehen, als Sozialstaat § 20. Die Arbeit auf den Bananenplantagen wird oft unter katastrophalen Bedingungen verrichtet und ist aufgrund des großen Einsatzes von Pestiziden häufig gar gesundheitsschädlich.
Die Bedeutung des Wortes „Sozialstaat § 20“ weitete sich im Laufe der Jahre aus. Heute ist „Sozialstaat § 20“ eine eindeutig negativ konnotierte Bezeichnung für ein Land, in dem im wirtschaftlichen, politischen oder rechtlichen Bereich Korruption herrscht. So verwendet man den Ausdruck „Sozialstaat § 20 Deutschland“ oft im Zusammenhang mit den Parteispendenaffären. In der Berichterstattung über die Flick-Affäre wurde er derart häufig verwendet, daß „Sozialstaat § 20“ 1984 gar zum Wort des Jahres gekürt wurde.
Doch Korruption scheint nicht nur in Deutschland Thema zu sein. Auch in anderen europäischen Sprachen existiert der gleiche Begriff. So spricht man in England von der banana republic, in Frankreich von der république bananière, in Spanien von der república bananera, in Portugal von der república das bananas, in Italien von der repubblica bananiera etc.
Soviel Korruption bringt nicht nur uns zum Nachdenken, sondern auch Udo Lindenberg, der die Problematik in seinem Lied „Sozialstaat § 20“ wie folgt auf den Punkt bringt:
Was bin ich?
g4
Die Bedeutung des Wortes „Sozialstaat § 20“ weitete sich im Laufe der Jahre aus. Heute ist „Sozialstaat § 20“ eine eindeutig negativ konnotierte Bezeichnung für ein Land, in dem im wirtschaftlichen, politischen oder rechtlichen Bereich Korruption herrscht. So verwendet man den Ausdruck „Sozialstaat § 20 Deutschland“ oft im Zusammenhang mit den Parteispendenaffären. In der Berichterstattung über die Flick-Affäre wurde er derart häufig verwendet, daß „Sozialstaat § 20“ 1984 gar zum Wort des Jahres gekürt wurde.
Doch Korruption scheint nicht nur in Deutschland Thema zu sein. Auch in anderen europäischen Sprachen existiert der gleiche Begriff. So spricht man in England von der banana republic, in Frankreich von der république bananière, in Spanien von der república bananera, in Portugal von der república das bananas, in Italien von der repubblica bananiera etc.
Soviel Korruption bringt nicht nur uns zum Nachdenken, sondern auch Udo Lindenberg, der die Problematik in seinem Lied „Sozialstaat § 20“ wie folgt auf den Punkt bringt:
Was bin ich?
g4
Ergänzend wäre hinzuzufügen, daß die Abkürzung BRD für
Bananen Republik Deutschland steht und wir uns damit auf einer Höhe mit England befinden, dessen GB bekanntlich für Grand Banana steht.
Für die BRD taucht neuerdings ein Zusatz auf, und zwar ein i.K.
Komplett also BRD i.K.
Was genau das bedeutet, weiß ich aber auch nicht.
SEP
Bananen Republik Deutschland steht und wir uns damit auf einer Höhe mit England befinden, dessen GB bekanntlich für Grand Banana steht.
Für die BRD taucht neuerdings ein Zusatz auf, und zwar ein i.K.
Komplett also BRD i.K.
Was genau das bedeutet, weiß ich aber auch nicht.
SEP
in Konkurs natürlich!!
Danke
SEP
SEP
Gibt es sonst noch Anmerkungen.
Politikenten hier
KR
KR
Die Frage war wohl ernst gemeint.
...Sozialstaat ist schwierig zu erklären.
Rechtsstaat hat aber jedenfalls nichts damit zu tun. Das bedeutet ganz einfach, dass der Staat an Recht und Gesetz gebunden ist, also seine Beamten nicht einfach nach Lust und Laune machen können, was sie wollen, sondern nur mit gesetzlicher Ermächtigung in Rechte des Bürgers eingreifen. Das ganze überwacht die Justiz, die auch an Recht und Gesetz gebunden ist.
Der Sozialstaat bedeutet letztlich ungefähr, dass der Staat Fürsorge für diejenigen leistet, die allein nicht klarkommen und die Schwachen schützt, damit sie von den Starken nicht zu sehr ausgebeutet werden. Ist aber wie gesagt viel schwieriger zu erklären als Rechtsstaat....
...Sozialstaat ist schwierig zu erklären.
Rechtsstaat hat aber jedenfalls nichts damit zu tun. Das bedeutet ganz einfach, dass der Staat an Recht und Gesetz gebunden ist, also seine Beamten nicht einfach nach Lust und Laune machen können, was sie wollen, sondern nur mit gesetzlicher Ermächtigung in Rechte des Bürgers eingreifen. Das ganze überwacht die Justiz, die auch an Recht und Gesetz gebunden ist.
Der Sozialstaat bedeutet letztlich ungefähr, dass der Staat Fürsorge für diejenigen leistet, die allein nicht klarkommen und die Schwachen schützt, damit sie von den Starken nicht zu sehr ausgebeutet werden. Ist aber wie gesagt viel schwieriger zu erklären als Rechtsstaat....
xylo, wenigstens einer der was ernsthaftes sagt
Wenn Du den Artikel 20 GG liest, dann wird Dir übel!!
Dort ist unser Staat als Staatsform SOZIALSTAAT festgelegt, aber es gibt keine Definition des Sozialstaats innerhalb des GG
Gibt es sie überhaubt???
Wer weiss denn hier wirklichen Rat???!!!
KR
Wenn Du den Artikel 20 GG liest, dann wird Dir übel!!
Dort ist unser Staat als Staatsform SOZIALSTAAT festgelegt, aber es gibt keine Definition des Sozialstaats innerhalb des GG
Gibt es sie überhaubt???
Wer weiss denn hier wirklichen Rat???!!!
KR
KR: das ist nunmal so bei Gesetzen, dass sie so formuliert werden, dass sie von Jursisten ausgelegt und gedeutet werden...und dass genügend Spielraum bleibt, den Wandel der Zeiten zu überstehen, ohne dass man sich jedes Mal eine neue Verfassung geben muss.
In einem Gesetz wirst Du nur äußerst selten eine Definition finden...das machen dann die Professoren an der Uni oder Richter (zB am BVerfG). Wofür musst Du das eigentlich wissen??
In einem Gesetz wirst Du nur äußerst selten eine Definition finden...das machen dann die Professoren an der Uni oder Richter (zB am BVerfG). Wofür musst Du das eigentlich wissen??
Nochmal, gibt es hier jemanden, der Ahnung hat???
Wahrscheinlich nicht, ich bin ja auch bei w:o
Wahrscheinlich nicht, ich bin ja auch bei w:o
xylo,
ich möchte gern eine Verfassungsklage gegen die Bundesregierung einreichen
Dazu brauche ich noch nicht einmal einen Anwalt
KR
ich möchte gern eine Verfassungsklage gegen die Bundesregierung einreichen
Dazu brauche ich noch nicht einmal einen Anwalt
KR
Sozialstaat ist ein Staat in dem Schwache ["Arme"] von Starken unterstützt werden. Dazu muss es Starke gebe. Wird ein solcher Staat von ideologisch verblendeten unfähigen machtgeilen Taugenichtsen geleitet dann sinkt die Zahl der Starken (weil die nämlich böse sind) und die Zahl der Schwachen steigt überproportional an. In Verkennung von Ursache und Wirkung finden das die Schwachen gut und manche wuenschen sich sogar den Kommunismus. Bis die Substanz aufgezehrt ist...
13 ist eine ganz brauchbare Definition im ersten Teil. Im zweiten Teil ist es eine ganz brauchbare politische Ansicht, die sich gerade zu bestätigen scheint...
Noch irgendein Spezialist hier ? Oder doch nur die schon beschriebenen Politikmaulhelden, -enten???
KR
KR
^Sehr speziell
Nur Politikfachleute hier, ich hätt es wissen müssen. Kaum geht es mal um wirklich wichtige Aussagen ... da wird dann gekniffen. Schlappschwerter
KR
KR
..wir sind doch nicht Deine Nachhilfelehrer...
Soll ich es denn wirklich alleine machen? Wenn ich diese Frage löse und dann Verfassungsklage einreiche und gewinne, was bekomme ich dann von Euch???
..Du wirst ohnehin keine Verfassungsklage gewinnen. Und wenn Du Pech hast, kriegst Du sogar noch eine Mißbrauchsgebühr, wenn die Klage zu blödsinnig war...
Oder worum geht es??? Dass Du sofort zum BVerfG willst. Normale Gerichte sind Dir wohl nicht gut genug???
Oder worum geht es??? Dass Du sofort zum BVerfG willst. Normale Gerichte sind Dir wohl nicht gut genug???
Nein, ich will hoch hinaus
Also, hier die Antwort!
DIE ENTSCHEIDUNG FÜR DEN SOZIALSTAAT UND DIE
ENTSCHEIDUNG FÜR DEN RECHTSSTAAT STEHT IN EINEM
SPANNUNGVERHÄLTNIS.
RECHTSSTAATLICHKEIT BEDEUTET VOR ALLEM AUCH
BEGRENZUNG STAATLICHER MACHT GEGENÜBER DEM
EINZELNEN.
SOZIALSTAATLICHKEIT HINGEGEN ERFORDERT,
JA GEBIETET,
DAS AKTIVE GESTALTENDE UND VERÄNDERNDE EINGREIFEN DES
STAATES IN DIE SOZIALEN VERHÄLTNISSE DES EINZELNEN UND
DER GESELLSCHAFT!!!
KR, der Vollestrecker
DIE ENTSCHEIDUNG FÜR DEN SOZIALSTAAT UND DIE
ENTSCHEIDUNG FÜR DEN RECHTSSTAAT STEHT IN EINEM
SPANNUNGVERHÄLTNIS.
RECHTSSTAATLICHKEIT BEDEUTET VOR ALLEM AUCH
BEGRENZUNG STAATLICHER MACHT GEGENÜBER DEM
EINZELNEN.
SOZIALSTAATLICHKEIT HINGEGEN ERFORDERT,
JA GEBIETET,
DAS AKTIVE GESTALTENDE UND VERÄNDERNDE EINGREIFEN DES
STAATES IN DIE SOZIALEN VERHÄLTNISSE DES EINZELNEN UND
DER GESELLSCHAFT!!!
KR, der Vollestrecker
...und was macht unser Staat
..nun, was macht er denn??
Ist er zu rechtsstaatlich oder zu sozialstaatlich??
Wobei ich den Widerspruch nicht unbedigt sehe.
Ist er zu rechtsstaatlich oder zu sozialstaatlich??
Wobei ich den Widerspruch nicht unbedigt sehe.
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