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eröffnet am 17.11.02 14:50:39 von
neuester Beitrag 17.11.02 18:47:13 von
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aus WAMS
Dossier einer Abschiebung
Elf Jahre lang missbrauchte eine türkisch-kurdische Familie das deutsche Asylrecht - sie benutzte einen falschen Namen und kassierte 210000 Euro
Von Jochen Kummer
Dies ist ein Tatsachenbericht über die Asylwirklichkeit in Deutschland - ein Dossier zu einem elf Jahre dauernden Asylmissbrauch einer türkisch-kurdischen Familie.
Die Familie nannte sich erst C. (Name von der Redaktion abgekürzt) und nahm dann den falschen Namen Ö. an. Ab Mai 1992 hat sie durch mutmaßlichen Betrug Sozialleistungen bezogen. Seit Ende 1992 kassierte die Familie allein vom Sozialamt Rehlingen-Siersburg (Saarland) circa 210000 Euro, zuletzt monatlich rund 1700 Euro.
Das ist ein keineswegs einmaliger, in mancher Hinsicht sogar ein exemplarischer Fall. Im Stenogrammstil:
Die dreiköpfige Familie reist per Schleuser nach eigenen Angaben am 19.8.91 nach Deutschland ein und stellt unter dem Namen C. in Schwalbach/Taunus Asylantrag. Sie wird nach Halberstadt (Sachsen-Anhalt) überwiesen, reist aber zu Verwandten nach Nordrhein-Westfalen. In Bottrop und Borken stellt sie vom 24.9. 1991 bis circa März 1992 weitere, unzulässige Asylanträge als Familie (3 Personen).
In Bottrop fällt nach Monaten auf, dass die Familie nach Halberstadt "verteilt" worden war. Es folgt die schriftliche Aufforderung am 15.4.1992, sich unverzüglich nach Halberstadt zu begeben. Die Familie taucht im März 1992 unter und wird zur Fahndung ausgeschrieben.
22.5.1992: nächster Asylantrag (scheinbar Erstantrag), diesmal unter dem Namen Ö. unter Vorlage gefälschter türkischer Dokumente im saarländischen Lebach.
29.5.1992: Der Erstasylantrag unter dem Namen C. wird in Halberstadt abgelehnt. Begründung: Asylvortrag bei Antragstellung unschlüssig. Die Familie hat den Anhörungstermin nicht wahrgenommen. Abschiebungsandrohung und Ausreiseaufforderung, Rechtskraft August 1992.
24.6.1992: Asylantrag abgelehnt.
3.8.1992: Klage gegen Ablehnung Asylantrag.
26.2.1997: Verwaltungsgericht Saarlouis weist Klage ab.
5.12.1997: Das Urteil wird rechtskräftig durch Zurückweisung der Berufung durch das Oberverwaltungsgericht: Ausreisepflicht. Die schon seit 1992 bestehende Ausreisepflicht ist zu diesem Zeitpunkt wegen der Namenstäuschung noch nicht bekannt.
24.3.1998: (zweiter) Folgeantrag Asyl in Lebach (Saarland).
29.4.1998: Folgeantrag abgelehnt.
11.5.1998: Klage beim Verwaltungsgericht Saarlouis (Gerichtsbeschluss 31.5.2001: Verfahren nach Klagerücknahme eingestellt).
25.8.1998: Verfassungsbeschwer-de beim Bundesverfassungsgericht Karlsruhe. Verfassungsbeschwerde nicht angenommen. Jetzt nehmen sich Unterstützer des Falles an: Schreiben des Katholischen Pfarramtes Gerfangen (Saarland) an das Landesamt für Ausländer- und Flüchtlingsangelegenheiten Lebach. Antwort: kein Bleiberecht.
28.9.2001: Antrag auf Bleiberecht nach der so genannten Altfallregelung. Bleiberecht abgelehnt.
23.12.2001: Bittgesuch einer Familie B. aus Gerlfangen für die türkischen Kurden an den Ministerpräsidenten des Saarlandes. Abgelehnt.
28.11.2001: Eilantrag der türkisch-kurdischen Familie an das Verwaltungsgericht Saarlouis zwecks einstweiliger Untersagung der Abschiebung.
28.2.2002: Das Gericht weist den Eilantrag zurück und beanstandet rechtsmissbräuchliche Vorgehensweise des Asylanwalts N.
18.3.2002: Beschwerde gegen Gerichtsbeschluss vor dem Oberverwaltungsgericht Saarlouis.
26.6.2002: Das Oberverwaltungsgericht weist den Antrag zurück: keine Rechtsgründe gegen Abschiebung. Das Oberverwaltungsgericht beanstandet ebenfalls rechtsmissbräuchliche Vorgehensweise des Asylanwalts N. ("illoyaler Widerspruch")
August bis September 2002: mehrere Unterstützerschreiben an Ministerin Annegret Krampf-Karrenbauer unter anderem vom Bundestagsabgeordneten Schreiner (SPD), Landtagsabgeordneten Jost (SPD), Amnesty international, katholische Kirche Gerlfangen, evangelische Kirche Beckingen, SV Gerlfangen, Ortsvorsteher Petry (SPD).
26.7.2002: Schreiben des Innenministeriums: kein Bleiberecht. Letzte Aufforderung zur freiwilligen Ausreise mit staatlicher Förderung, Alternative: baldige Abschiebung.
13.8.2002: Übergabe von circa 650 Unterschriften an Ministerin Kramp-Karrenberger mit der Bitte um Bleiberecht. Gespräch der Unterstützer mit der Ministerin. Aufforderung an die Familie zur freiwilligen Ausreise mit staatlicher Förderung, Alternative: baldige Abschiebung.
29.8.2002: Petition der Unterstützer an den Landtag. Petitionsausschuss: Petition hat keine aufschiebende Wirkung.
5.9.2002: Tag der geplanten Abschiebung. Antrag der Familie an das Verwaltungsgericht Saarlouis auf einstweilige Untersagung der Abschiebung. Der Antrag wird abgelehnt. Die Familie wird ausgeflogen.
Elf Jahre missbrauchte die Familie das deutsche Asylrecht und betrog den Staat um hunderttausende Euro. Das Dossier verzeichnet: "Dauerstraftaten: Betrug, Personenstandsfälschung, mittelbare Falschbeurkundung etc. bis März 2000." Seltsamer Rechtsstaat Deutschland: Gegen die Familie sollte Strafanzeige wegen Betruges erst gestellt werden, wenn die Abschiebung gescheitert wäre. Ginge es nach den Unterstützern, dürften solche Familien als "Härtefälle" in Deutschland bleiben.
Dossier einer Abschiebung
Elf Jahre lang missbrauchte eine türkisch-kurdische Familie das deutsche Asylrecht - sie benutzte einen falschen Namen und kassierte 210000 Euro
Von Jochen Kummer
Dies ist ein Tatsachenbericht über die Asylwirklichkeit in Deutschland - ein Dossier zu einem elf Jahre dauernden Asylmissbrauch einer türkisch-kurdischen Familie.
Die Familie nannte sich erst C. (Name von der Redaktion abgekürzt) und nahm dann den falschen Namen Ö. an. Ab Mai 1992 hat sie durch mutmaßlichen Betrug Sozialleistungen bezogen. Seit Ende 1992 kassierte die Familie allein vom Sozialamt Rehlingen-Siersburg (Saarland) circa 210000 Euro, zuletzt monatlich rund 1700 Euro.
Das ist ein keineswegs einmaliger, in mancher Hinsicht sogar ein exemplarischer Fall. Im Stenogrammstil:
Die dreiköpfige Familie reist per Schleuser nach eigenen Angaben am 19.8.91 nach Deutschland ein und stellt unter dem Namen C. in Schwalbach/Taunus Asylantrag. Sie wird nach Halberstadt (Sachsen-Anhalt) überwiesen, reist aber zu Verwandten nach Nordrhein-Westfalen. In Bottrop und Borken stellt sie vom 24.9. 1991 bis circa März 1992 weitere, unzulässige Asylanträge als Familie (3 Personen).
In Bottrop fällt nach Monaten auf, dass die Familie nach Halberstadt "verteilt" worden war. Es folgt die schriftliche Aufforderung am 15.4.1992, sich unverzüglich nach Halberstadt zu begeben. Die Familie taucht im März 1992 unter und wird zur Fahndung ausgeschrieben.
22.5.1992: nächster Asylantrag (scheinbar Erstantrag), diesmal unter dem Namen Ö. unter Vorlage gefälschter türkischer Dokumente im saarländischen Lebach.
29.5.1992: Der Erstasylantrag unter dem Namen C. wird in Halberstadt abgelehnt. Begründung: Asylvortrag bei Antragstellung unschlüssig. Die Familie hat den Anhörungstermin nicht wahrgenommen. Abschiebungsandrohung und Ausreiseaufforderung, Rechtskraft August 1992.
24.6.1992: Asylantrag abgelehnt.
3.8.1992: Klage gegen Ablehnung Asylantrag.
26.2.1997: Verwaltungsgericht Saarlouis weist Klage ab.
5.12.1997: Das Urteil wird rechtskräftig durch Zurückweisung der Berufung durch das Oberverwaltungsgericht: Ausreisepflicht. Die schon seit 1992 bestehende Ausreisepflicht ist zu diesem Zeitpunkt wegen der Namenstäuschung noch nicht bekannt.
24.3.1998: (zweiter) Folgeantrag Asyl in Lebach (Saarland).
29.4.1998: Folgeantrag abgelehnt.
11.5.1998: Klage beim Verwaltungsgericht Saarlouis (Gerichtsbeschluss 31.5.2001: Verfahren nach Klagerücknahme eingestellt).
25.8.1998: Verfassungsbeschwer-de beim Bundesverfassungsgericht Karlsruhe. Verfassungsbeschwerde nicht angenommen. Jetzt nehmen sich Unterstützer des Falles an: Schreiben des Katholischen Pfarramtes Gerfangen (Saarland) an das Landesamt für Ausländer- und Flüchtlingsangelegenheiten Lebach. Antwort: kein Bleiberecht.
28.9.2001: Antrag auf Bleiberecht nach der so genannten Altfallregelung. Bleiberecht abgelehnt.
23.12.2001: Bittgesuch einer Familie B. aus Gerlfangen für die türkischen Kurden an den Ministerpräsidenten des Saarlandes. Abgelehnt.
28.11.2001: Eilantrag der türkisch-kurdischen Familie an das Verwaltungsgericht Saarlouis zwecks einstweiliger Untersagung der Abschiebung.
28.2.2002: Das Gericht weist den Eilantrag zurück und beanstandet rechtsmissbräuchliche Vorgehensweise des Asylanwalts N.
18.3.2002: Beschwerde gegen Gerichtsbeschluss vor dem Oberverwaltungsgericht Saarlouis.
26.6.2002: Das Oberverwaltungsgericht weist den Antrag zurück: keine Rechtsgründe gegen Abschiebung. Das Oberverwaltungsgericht beanstandet ebenfalls rechtsmissbräuchliche Vorgehensweise des Asylanwalts N. ("illoyaler Widerspruch")
August bis September 2002: mehrere Unterstützerschreiben an Ministerin Annegret Krampf-Karrenbauer unter anderem vom Bundestagsabgeordneten Schreiner (SPD), Landtagsabgeordneten Jost (SPD), Amnesty international, katholische Kirche Gerlfangen, evangelische Kirche Beckingen, SV Gerlfangen, Ortsvorsteher Petry (SPD).
26.7.2002: Schreiben des Innenministeriums: kein Bleiberecht. Letzte Aufforderung zur freiwilligen Ausreise mit staatlicher Förderung, Alternative: baldige Abschiebung.
13.8.2002: Übergabe von circa 650 Unterschriften an Ministerin Kramp-Karrenberger mit der Bitte um Bleiberecht. Gespräch der Unterstützer mit der Ministerin. Aufforderung an die Familie zur freiwilligen Ausreise mit staatlicher Förderung, Alternative: baldige Abschiebung.
29.8.2002: Petition der Unterstützer an den Landtag. Petitionsausschuss: Petition hat keine aufschiebende Wirkung.
5.9.2002: Tag der geplanten Abschiebung. Antrag der Familie an das Verwaltungsgericht Saarlouis auf einstweilige Untersagung der Abschiebung. Der Antrag wird abgelehnt. Die Familie wird ausgeflogen.
Elf Jahre missbrauchte die Familie das deutsche Asylrecht und betrog den Staat um hunderttausende Euro. Das Dossier verzeichnet: "Dauerstraftaten: Betrug, Personenstandsfälschung, mittelbare Falschbeurkundung etc. bis März 2000." Seltsamer Rechtsstaat Deutschland: Gegen die Familie sollte Strafanzeige wegen Betruges erst gestellt werden, wenn die Abschiebung gescheitert wäre. Ginge es nach den Unterstützern, dürften solche Familien als "Härtefälle" in Deutschland bleiben.
...keine sorge: nächste woche sind die wieder da
109:
wenn du DM 50,-- steuern zu spät bezahlst, wird keine 11 Jahre rumgezappelt.
da steht nach 14 tagen der gerichtsvollzieher vor der tür!
wenn du DM 50,-- steuern zu spät bezahlst, wird keine 11 Jahre rumgezappelt.
da steht nach 14 tagen der gerichtsvollzieher vor der tür!
damals war ja auch der dicke an der macht !!
JETZT ändert sich alles !!!
JETZT ändert sich alles !!!
Wenn die Leute, die Ihre Unterschriften für das Bleiberecht hergeben, auch gleich die notwendigen Euros abliefern, habe ich kein Problem damit. Vorausgesetzt: die x00000 Euro werden auch zurückbezahlt und die unterschreibendne Leute haften mit ihrem Privatvermögen für die Zukunft.
Wenn ich sage RAUSSSSSSS MIT SOLCH EINEM PACK!! Bin ich dann ein Nazi??
hallo zusammen,
kein einzelfall. ist in bremen genauso gelaufen.
mfg
kein einzelfall. ist in bremen genauso gelaufen.
mfg
Leute regt euch nicht auf, daß ist an der Tagesordnung.
Die Sozialämter arbeiten teilweise noch mit Karteikärtchen und Radiergummi.
Diskussion erübrigt sich.
Die Sozialämter arbeiten teilweise noch mit Karteikärtchen und Radiergummi.
Diskussion erübrigt sich.
Zum Abgeordneten "Schreiner Gibt`s interessante News:
Thread: Betonsozen Bartels und Schreiner rütteln an der Steuerreform
Thread: Betonsozen Bartels und Schreiner rütteln an der Steuerreform
#1
Habs auch heute morgen gelesen. Da gehen jährlich Millarden durch den Schornstein.
Hier wird geltendes Recht nicht durchgesetzt. Menschen bleiben, trotz Ablehnung unter Zuhilfenahme findiger Juristen jahrelang in Deutschland, beschäftigen die Gerichte und die Polizei. Am Ende fallen Sie unter die Altfallregelung und erlangen dauerhaftes Bleiberecht mit lebenslanger Alimentierung. Seriöse Schätzungen gehen von jährlichen Zuwanderungkosten [in Summe, also nicht nur Asyl] von 30-50 Millarden Euro aus [Sozialtransfer, Infrastrukur, Kriminalität etc.]. Aber wir haben diese Art der "Bereicherung" ja gewollt. Hauptsache unsere politischen Kleingeister können sich auf Kosten der Allgemeinheit weiterhin ihren moralischen Heiligenschein polieren.
Habs auch heute morgen gelesen. Da gehen jährlich Millarden durch den Schornstein.
Hier wird geltendes Recht nicht durchgesetzt. Menschen bleiben, trotz Ablehnung unter Zuhilfenahme findiger Juristen jahrelang in Deutschland, beschäftigen die Gerichte und die Polizei. Am Ende fallen Sie unter die Altfallregelung und erlangen dauerhaftes Bleiberecht mit lebenslanger Alimentierung. Seriöse Schätzungen gehen von jährlichen Zuwanderungkosten [in Summe, also nicht nur Asyl] von 30-50 Millarden Euro aus [Sozialtransfer, Infrastrukur, Kriminalität etc.]. Aber wir haben diese Art der "Bereicherung" ja gewollt. Hauptsache unsere politischen Kleingeister können sich auf Kosten der Allgemeinheit weiterhin ihren moralischen Heiligenschein polieren.
genau solche fälle
sorgen für unmut hier und die 40-50mrd kosten sind wissenschaftlich bewiesen!
raus mit den schmarotzern
sorgen für unmut hier und die 40-50mrd kosten sind wissenschaftlich bewiesen!
raus mit den schmarotzern
die dumme claudia roth würde die figuren noch mit doppelpass einbürgern, damit sie schön diese regierung wählen können. das kind wird ja mal unsere rente sichern....
Jedes Volk hat die Regierung, die es verdient hat.
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