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    Schutzrechte - ganz wichtig, bitte!! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 09.12.02 07:23:52 von
    neuester Beitrag 09.12.02 13:26:20 von
    Beiträge: 3
    ID: 670.507
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      schrieb am 09.12.02 07:23:52
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo liebe Leute,

      kennst Du Dich mit Gesetzen zum Schutz von Geschäftskonzepten aus? National wie international?

      Folgendes Problem:
      In den USA lassen sich neuartige Geschäftskonzepte schützen. Niemand darf ohne Einwilligung das Konzept für sein Geschäft anwenden oder es gar kopieren. Falls es zur Einwilligung kommt, werden Lizenzgebühren an das Unternehmen, welches das Konzept als erstes geschützt hat, fällig.
      Beispiel: Priceline.com mit dem Geschäftskonzept „Name your own price!“

      Frage: Lassen sich Geschäftskonzepte nur in den USA und dann auch nur für den amerikanischen Markt schützen? Oder gilt der Schutz international, also über US-Landesgrenzen hinweg, bis nach Deutschland und Europa?

      Ich glaube, in Deutschland kann man Geschäftskonzepte nicht schützen und der US-Schutz gilt nicht für Deutschland. Umgekehrt hieße das, wenn man ein neuartiges Geschäftskonzept in Deutschland entwickelt und es hier nicht schützt, weil es wegen den deutschen Gesetzen nicht möglich ist, können Amerikaner mein Geschäftskonzept in den USA problemlos und ohne Lizenzgebühren zu entrichten, anwenden. Das wäre doch eine riesengroße Ungerechtigkeit für uns! Muss ich dann sofort vor Beginn der Geschäftstätigkeit in die USA gehen und das Konzept dort schützen lassen, für den Fall, dass ich eines Tages in die USA expandiere oder damit kein Konkurrenzunternehmen von Amerika aus entstehen kann?

      Wenn meine Vermutung richtig ist und der amerikanische Schutz von Geschäftskonzepten in Deutschland nicht wirksam ist, wieso zahlt dann z.B. der Fernsehsender SAT1 für die Spielshow „Wer wird Millionär?“ Lizenzgebühren nach Amerika, obgleich er sie selber produziert und nicht, wie bei Filmen, nur synchronisiert und 1:1 ausstrahlt?

      Es wäre echt sehr nett, wenn Du mir die Frage irgendwie beantworten könntest. Vielen Dank!
      Avatar
      schrieb am 09.12.02 08:16:05
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ruf doch mal die IHK an, die müssten sowas wissen.
      Ansonsten mal `nen Patentanwalt fragen. Hatte auch mal ein Problem mit `nen Namensrecht. Die IHK hat mir `nen Fachanwalt genannt und der hat mir, sogar kostenlos, am Telefon die Sache kurz erklärt.
      Avatar
      schrieb am 09.12.02 13:26:20
      Beitrag Nr. 3 ()
      #1 erau

      Ich hatte zum Thema "Patentfähigkeit von Business Processes" in den USA mal eine längere Diskussion mit einigen Patentprüfern vom Europäischen Patentamt.

      Nicht mal die hatten - gelinde gesagt - eine Ahnung von der gängigen Praxis in den USA.

      Mein Rat: geh` direkt zu einer guten US-Kanzlei, am besten zu einer, die bereits erteilte Business Process Patente vorzuweisen hat (siehe z.B. Priceline).

      Viel Erfolg !

      VC01

      P.S. (1)
      In der EU war Software über Jahre hinweg aus Prinzip nicht patentierbar. In den USA hingegen schon. Über die letzten 10 Jahre hat sich die EU-Position weitgehend der US-Position angenähert.

      Persönlich vermute ich, dass es bei Business Processes nicht anders sein wird. Hierzu gab es auch keinen Widerspruch von den Patentprüfern.

      P.S. (2)
      Obige Statements geben lediglich persönliche Erfahrungswerte wieder. Rechtsberatung nach dem Rechtsberatungsgesetz ist nicht beabsichtigt und wird nicht gegeben.

      P.S. (3)
      Überraschend viele Business Processes sind in den USA bereits zum Patent angemeldet, insbesondere in den Bereichen Internet Security/Authorization, Chip Card Transactions, Disease Management, telemedizinische Dienstleistungen. Eine umfassende Recherche hilft, ggf. viel Geld für eigene Anmeldungen zu sparen.

      Weitere Auskünfte, auch Guidelines etc. : www.dpma.de


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