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    Hohe Verlustzuweisungen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 16.12.02 13:26:29 von
    neuester Beitrag 16.12.02 14:50:52 von
    Beiträge: 5
    ID: 673.665
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      Avatar
      schrieb am 16.12.02 13:26:29
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo!

      Ich möchte noch dieses Jahr eine möglichst hohe Verlustzuweisung an den Fiskus senden. Worin sollte ich am besten investieren? Da Rot-Grün noch an der macht ist, dürften regenerative Energieqeullen qie Windkraftfonds oder Solaranlagen recht profitabel sein. Was meint Ihr?
      Avatar
      schrieb am 16.12.02 13:35:22
      Beitrag Nr. 2 ()
      Dazu noch eine kleine Frage:

      Nehmen wir an ich investiere 5000 € in einen Windkraftfonds dessen Verlustzuweisung 74% beträgt. Auf meiner Steuererklärung für 2002 kann ich doch somit sofort 3750 € als Verlust geltend machen und so etwas von meiner Steuervorzahlung zurückerhalten.

      Oder sehe ich das falsch?
      Avatar
      schrieb am 16.12.02 13:37:36
      Beitrag Nr. 3 ()
      Also irgendwie hackts bei WO. Sollten mal das System überprüfen. Versuch das nun schon zum dritten mal zu posten!


      Kleine Frage am Rande:

      Ich investiere 5000 € in einen Windkraftfonds. Die Verlustzuweisung dieses FOnds beträgt 74%. Demnach könnte ich für 2002 doch noch einen Verlust in Höhe von 3750 € geltend machen.

      Oder sehe ich das falsch?


      MfG Jarrod
      Avatar
      schrieb am 16.12.02 14:47:42
      Beitrag Nr. 4 ()
      @jarrod

      zunächst mal gibts Verlustzuweisungen nur wenn Du auch Gewinne erzielen willst. Es handelt sich also um Steuerverschiebungsmodelle. Ob Rot/Grün zur Zeit an der Macht ist, ist ohne Bedeutung da diese Modelle i.d.R. 10 oder 20 Jahre laufen. Du zahlst also jetzt eher einen Aufschlag wegen Rot Grün.

      Die Verlustzuweisung bezieht sich auf das Eigenkapital der Gesellschaft, nicht auf den Nominalbetrag -Stichwort Fremdfinanzierung-.

      Die Verlustzuweisung reduziert Dein zu versteuerndes Einkommen, nicht Deine Steuerschuld. Nach Einzahlung der Kommanditeinlage erhälst Du von der Gesellschaft ein Schreiben über die erwarteten Verluste. Die kannst Du dann eintragen lassen, hängt aber oft vom Goodwill des Fianzbeamten ab.

      Grds. gilt unter 40% Einkommensteuersatz=

      vergiss es

      Hoffe Dir ein wenig geholfen zu haben

      MK
      Avatar
      schrieb am 16.12.02 14:50:52
      Beitrag Nr. 5 ()


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