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    Merkwürdiger Fragebogen vom FA: Eigenheimzulage nur gegen "Hosenrunterlassen" - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 17.12.02 00:23:22 von
    neuester Beitrag 18.12.02 14:05:32 von
    Beiträge: 18
    ID: 673.981
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      Avatar
      schrieb am 17.12.02 00:23:22
      Beitrag Nr. 1 ()
      Guten Abend,

      unserem Antrag auf die Eigenheimzulage sollen wir laut freundlicher Dame am Empfang des FA ein Formblatt "Finanzierung des hergestellten...Gebäudes..." beifügen, bei dem "Eigene Mittel", "Bausparkasse...", "Hypotheken", "Darlehen" usw detailliert aufgelistet werden sollen.

      Warum will das FA dies wissen? Was geschieht mit den Daten? Müssen wir das abgeben?

      Herzlichen Dank für Eure Hilfe!!

      webworker
      Avatar
      schrieb am 17.12.02 01:27:17
      Beitrag Nr. 2 ()
      Klar wollen die das wissen!
      Man kann einerseits nicht gegen Geldwäsche sein und andererseits
      staatliche Maßnahmen dagegen ablehnen!
      Diese Info will das FA nur zur Verhinderung dieser unlauteren Machenschaften haben!!!
      Ich stehe im Moment auch in einer derartigen Situation.
      Bei mir will das FA, um Betrug zu verhindern, beim Kauf einer Immo
      und Eigenheimförderung nach noch derzeitigem Recht eine Anmeldung für den Mülleimer und den Strom haben.....
      Sind halt Misstrauisch, die Burschen und Mädels
      Avatar
      schrieb am 17.12.02 01:34:42
      Beitrag Nr. 3 ()
      Das Finazamt will wahrscheinlich in erster Linie wissen woher die Eigenmittel herkommen.wenn du hohes eigenkapital einsetzt und in der vergangenheit keine zinsen angegeben
      hast:( :( na denn prost....die anderen finanziellen mittel
      sind relevant für eventuelle disagien usw. die du als werbungskosten angeben willst,oder wenn du ein arbeitszimmer steuerlich geltend machen willst.
      Avatar
      schrieb am 17.12.02 08:52:27
      Beitrag Nr. 4 ()
      #2, #3 Danke soweit. Habe ähnliches vermutet.

      Es handelt sich übrigens um Vordrucke des hiesigen FA, keines Bundesformulare.

      Weiß jemand sicher, was das soll?

      webworker
      Avatar
      schrieb am 17.12.02 11:10:41
      Beitrag Nr. 5 ()
      @webworker: Nachdem du Eigenheimzulage beantragtst, bist du verpflichtet, sämtliche Angaben zu machen, die hierfür erforderlich sind. Hierfür ist nach § 12 EigZulG ein amtlicher Vorduck vorgesehen:

      EigZulG § 12 Antrag auf Eigenheimzulage

      (1) Der Antrag auf Eigenheimzulage ist nach amtlichem Vordruck zu stellen und eigenhändig zu unterschreiben.

      (2) Der Anspruchsberechtigte ist verpflichtet, dem zuständigen Finanzamt unverzüglich eine Änderung der Verhältnisse mitzuteilen, die zu einer Minderung oder dem Wegfall der Eigenheimzulage führen.

      Aus § 18 EigZulG ergibt sich, dass ein bundeseinheitlicher Vordruck vorgesehen ist:

      EigZulG § 18 Ermächtigung

      Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, den Wortlaut dieses Gesetzes in der jeweils geltenden Fassung satzweise numeriert mit neuem Datum, unter neuer Überschrift und in neuer Paragraphenfolge bekanntzumachen und dabei Unstimmigkeiten des Wortlauts zu beseitigen und im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder den Vordruck für den nach § 12 Abs. 1 vorgesehenen Antrag zu bestimmen.

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      Avatar
      schrieb am 17.12.02 11:17:40
      Beitrag Nr. 6 ()
      Ich nehme an, dass ihr den in § 12 Abs. 1 EigZulG vorgesehenen Antrag ordnungsgemäß ausgefüllt und dort sämtliche Angaben gemacht habt, die zur Festsetzung der Eigenheimzulage erforderlich sind.
      Weitere Vordrucke sind im EigZulG nicht vorgesehen. Die Bitte des Finanzamts, den dir zugesandten Vordruck auszufüllen, hat somit keine gesetzliche Grundlage. Die Gewährung der EigZul kann nicht davon abhängig gemacht werden.
      Avatar
      schrieb am 17.12.02 11:46:00
      Beitrag Nr. 7 ()
      Dieses "Formular" ist sicherlich nur als "Service" des FA zu verstehen, um dem Stpfl. die Aufzählung der zur Finanzierung des Hauses eingesetzten Mittel zu erleichtern. Es ist doch allgemein bekannt, dass das FA immer den Finanzierungsplan sehen will. Der Grund: Die Eigenheimzulage kriegt man nur, wenn die Anschaffungs-/Herstellungskosten mit Eigenmitteln und/oder der Finanzierung erbracht werden (also nicht bei Erbschaft oder Schenkung).
      Man kann natürlich auch seine eigene Aufstellung formlos einreichen.
      Avatar
      schrieb am 17.12.02 13:06:54
      Beitrag Nr. 8 ()
      Der Antrag auf Eigenheimzulage ist unter Verwendung des amtlichen Vordrucks EZ 1A zu stellen.
      Üblicherweise werden Antragsformulare so gestaltet, dass dort sämtliche Angaben enthalten sind, die zur Entscheidung über den Antrag erforderlich sind.
      Leider habe ich das Formular nicht vorliegen, ich nehme jedoch an, dass auch der Vordruck EZ 1A so gestaltet ist, dass das Finanzamt dem Vordruck (wenn er ordnungsgemäß ausgefüllt ist), sämtliche erforderlichen Informationen entnehmen kann.
      In Posting #4 wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der zugesandte Fragebogen vom "hiesigen Finanzamt" erstellt wurde. Hier stellt sich die Frage, ob das örtliche Finanzamt befugt ist, den bundeseinheitlichen Vordruck für ungenügend zu erklären und zusätzliche Auskünfte anzufordern.
      Avatar
      schrieb am 17.12.02 13:14:21
      Beitrag Nr. 9 ()
      @Aktienfee: Bist du sicher, dass geschenkte oder geerbte Geldbeträge, die zur Finanzierung der Anschaffung oder Herstellung eines Eigenheims verwendet werden, keine "Eigenmittel" sind?
      Avatar
      schrieb am 17.12.02 13:32:43
      Beitrag Nr. 10 ()
      Nach § 2 EigZulG ist die "Anschaffung oder Herstellung" einer Wohnung begünstigt:
      EigZulG § 2 Begünstigtes Objekt

      (1) Begünstigt ist die Herstellung oder Anschaffung einer Wohnung in einem im Inland belegenen eigenen Haus oder einer im Inland belegenen eigenen Eigentumswohnung. Nicht begünstigt ist eine Ferien- oder Wochenendwohnung oder eine Wohnung, für die Absetzungen für Abnutzung als Betriebsausgaben oder Werbungskosten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung abgezogen werden oder § 52 Abs. 15 Satz 2 oder 3 oder Abs. 21 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes gilt. Nicht begünstigt sind auch eine Wohnung oder ein Anteil daran, die der Anspruchsberechtigte von seinem Ehegatten anschafft, wenn bei den Ehegatten im Zeitpunkt der Anschaffung die Voraussetzungen des § 26 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes vorliegen.

      (2) Ausbauten und Erweiterungen an einer Wohnung in einem im Inland belegenen eigenen Haus oder einer im Inland belegenen eigenen Eigentumswohnung stehen der Herstellung einer Wohnung im Sinne des Absatzes 1 gleich."

      Die Mittel zur Anschaffung oder Herstellung einer Wohnung können auch aus einer Erbschaft oder Schenkung stammen.
      Dagegen liegt eine Anschaffung oder Herstellung nicht vor, wenn eine Wohnung durch Erbschaft oder Schenkung erworben wird.
      Avatar
      schrieb am 17.12.02 13:39:42
      Beitrag Nr. 11 ()
      Nataly, ich habe nichts von geschenkten oder geerbten Geldbeträgen geschrieben, es geht darum, dass das Objekt nicht geschenkt oder erebt sein darf. Dies weist man durch die Finanzierung nach.
      Avatar
      schrieb am 17.12.02 14:31:54
      Beitrag Nr. 12 ()
      Mir ist nicht klar, weshalb es zum Nachweis der "Herstelllung" oder "Anschaffung" erforderlich sein soll, nachzuweisen, woher die zur Anschaffung oder Herstellung erforderlichen Mittel kommen, bzw., wie diese sich im Einzelnen zusammensetzen. Nach meiner Meinung reicht es, nachzuweisen, dass die Wohnung gekauft wurde (In diesem Fall gibt es auch einen notariell beurkundeten Kaufvertrag; eine Ausfertigung wird dem FA zugeschickt). Im Fall der Herstellung dürften auch Unterlagen hierüber vorliegen.
      Auf die Kernfrage bist du überhaupt nicht eingegangen: Worauf gründet die Befugnis des Finanzamtes, zusätzlich zu dem bundeseinheitlichen Antragsformular EZ A1 noch ein selbstgestricktes Formular zu verschicken?
      Avatar
      schrieb am 17.12.02 19:18:01
      Beitrag Nr. 13 ()
      Nataly, Du hast noch nie gebaut, nicht wahr?
      Die Befugnis ... naja vergiss es einfach, wenn Du mal selbst betroffen bist, wirst Du es merken.
      Avatar
      schrieb am 17.12.02 23:22:57
      Beitrag Nr. 14 ()
      @all:

      Erstmal vielen herzlichen Dank für die Infos und die interessante Diskussion, speziell an Aktienfee und NATALY.

      Das Thema scheint nicht einfach zu sein. Dieser Finanzierungsnachweis wird allerdings immer mysteriöser.

      Wäre nett, wenn jemand mit absoluter Sachkenntnis was dazu schreibt.

      Nochmals Dank an alle

      webworker
      Avatar
      schrieb am 17.12.02 23:45:41
      Beitrag Nr. 15 ()
      @webworker

      http://www.wowi.de/info/gesetze/index.htm

      oder

      http://www.wowi.de/info/gesetze/wohnungsbaufoerderung.htm

      hier kannst du dich ausführlich über die Eigenheimzulage informieren


      .
      Avatar
      schrieb am 18.12.02 00:09:05
      Beitrag Nr. 16 ()
      @webworker

      Ich seh´da nix mysteriöses - das FA will nur wissen, wie Du die Immobilie finanziert hast. Ganz einfach.
      Gibst Du z.B. an, daß 50% über Darlehen finanziert wurde und die andere Hälfte aus Eigenmitteln gedeckt ist wird das FA wissen wollen, woher denn die Eigenmittel stammen.
      Ist dann zufällig bei der letzten Steuererklärung im Formular "Kapitaleinkünfte" gähnende Leere, wirst Du ein Problem bekommen.
      Die Nummer mit dem Sparstrumpf zieht meines Wissens nach nicht mehr - "von Opa geschenkt bekommen" ist da schon besser, könnte aber Probleme mit Schenkungssteuer machen.

      100%-Finanzierung, und Du bist fein raus!
      Oder zinsloses Darlehen von Papi - auch nicht schlecht.
      Dabei sollte aber zumindest pro forma Geld geflossen sein.
      Nur für den Fall der Fälle.

      Fazit: Eigenmittel führen immer zu Begehrlichkeiten!
      Also tunlichst vermeiden!

      Aldy
      Avatar
      schrieb am 18.12.02 09:49:40
      Beitrag Nr. 17 ()
      @Aktienfee:
      "Nataly, Du hast noch nie gebaut, nicht wahr?"

      Da hast du allerdings recht. :cry:

      "Die Befugnis ... naja vergiss es einfach, wenn Du mal selbst betroffen bist, wirst Du es merken."

      In absehbarer Zukunft werde ich es wohl mangels eigener Betroffenheit nicht merken. Schade, dass du zur Befugnis nichts sagen möchtest. Ich schätze deine Diskussionsbeiträge sehr (das wollte ich auch mal erwähnen). Es kann durchaus sein, dass man in der Praxis um diesen "Finanzierungsnachweis" nicht herumkommt.
      Andererseits erinnere ich mich auch daran, dass in der Fachpresse ("Capital" oder so ähnlich) auch darauf hingewiesen wurde, dass die Finanzämter gelegentlich ohne gesetzliche Grundlage zu viel wissen wollen.
      Falls webworker aus dem Finanzierungsnachweis Probleme erwartet, wäre möglicherweise eine Beratung durch einen Steuerberater anzuraten. Was meinst du dazu?
      Avatar
      schrieb am 18.12.02 14:05:32
      Beitrag Nr. 18 ()
      @Nataly: Post 4u

      Ich würde erstmal einen einfachen Finanzierungsplan formlos einreichen, nicht zu professionell aussehend. ;)


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