checkAd

    Frage zu PC-Kauf bei Ebay! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 19.12.02 17:49:04 von
    neuester Beitrag 23.12.02 08:42:52 von
    Beiträge: 8
    ID: 675.609
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 797
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 19.12.02 17:49:04
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich habe mir einen PC bei einer Firma über eBAY GEKAUFT:

      Als der PC ankam war der Lüfter ab.ICh habe angerufen und gefragt ob ich ihn selber wieder drauf stecken darf oder ob ich zurück schicken soll.
      Man hat mir gesagt vorsichtig draufstecken.
      Gesagt getan. Rechner lief immer noch nicht.
      Hat nicht gebootet.
      Also habe ich den Rechner zurückgeschickt.
      Ergebnis: CD-Laufwerk war defekt(deshalb hat auch die Windows CD ihn nicht zum starten gekriegt)
      und die CPU ist defekt. Angeblich weil ich den Lüfter zu fest aufgesetzt habe.Haarriss in der Platte und was abgebrochen.
      Was mache ich jetzt?Habe schon mit Anwalt gedroht.
      Tipps?

      Danke!
      obolus
      Avatar
      schrieb am 19.12.02 18:11:14
      Beitrag Nr. 2 ()
      Du hast ein reines Beweisproblem.
      Wenn Du nachweisen kannst, dass Du sorgsam bei dem Aufdrücken warst, kannst Du den PC zurückgeben bzw Reparatur verlangen.
      Hast Du Zeugen, die bei der Reparatur dabei waren?
      Ansonsten wirst Du schlechte Karten haben. Wie gesagt, DU hast kein rechtliches sondern ein Beweisproblem!

      Wenn Du keine Zeugen hast und eine sorgsame Reparatur nicht nachweisen kannst, dann drohe mit Anwalt, Betrugsanzeige, schlechten Bewertungen etc.
      Avatar
      schrieb am 19.12.02 18:11:32
      Beitrag Nr. 3 ()
      amd cpu ?

      falls der rechner ohne lüfter lief, ist die cpu durchgebrannt. passiert innerhalb von sekunden.


      gruss b.
      Avatar
      schrieb am 19.12.02 18:16:01
      Beitrag Nr. 4 ()
      Rechner lief nicht ohne Lüfter.
      Es geht um einen Bruch der CPU.
      Einzige Zeugin ist meine Freundin.

      Mit Anwalt hab ich gedroht. Die nehmen sich aber nicht viel davon an.
      Scheiß Laden!(Sorry das musste jetzt mal raus).
      Und bei der Post brauch ich es erst gar nicht versuchen...
      Avatar
      schrieb am 19.12.02 18:28:11
      Beitrag Nr. 5 ()
      ich hab ja richtig mitleid mit dir...hahaha:D
      leute gibts hier.....besser wie in östreisch...:cry:

      Trading Spotlight

      Anzeige
      InnoCan Pharma
      0,1995EUR +3,64 %
      InnoCan Pharma: Q1 2024 Monster-Zahlen “ante portas”?!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 19.12.02 18:40:49
      Beitrag Nr. 6 ()
      Genau, besser wie in Ö.

      Du bist ja ein ganz lustiger.
      Avatar
      schrieb am 21.12.02 01:03:09
      Beitrag Nr. 7 ()
      @obolus
      Da Du den Rechner von einer Firma gekauft hast, hast Du gemäss Fernabsatzgesetz ein uneingeschränktes Rückgaberecht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt ((egal ob geöffnet, getestet...). Auch und gerade wenn diese Firma nun Dich als Verursacher für ein Abbrechen des Dies bei der CPU - obwohl Du auf deren Anraten den Lüfterwechsel selber vorgenommen hast - verantwortlich machen will, beherzige folgendes: Selbst bei Profis wird in ca.5 % der Fälle die CPU bei Lüfterwechsel beschädigt!
      Ausserdem:
      1.Jede seriöse Firma würde Dir NICHT raten, den "Lüfter vorsichtig selber zu wechseln".
      2.Stattdessen würde man die Ware zweimal NACHBESSERN (gesetzlich so festgelegt) oder den Kaufpreis rückerstatten.
      3.Verklag den Misthaufen, der Dir dazu geraten hat, selber den Lüfter zu wechseln.
      4.Räume ihnen zwei Ausschlussfristen zur Nachbesserung ein, bevor Du sie verklagst.
      Das Rückgaberecht verlängert sich übrigens auf sechs Monate, wenn die Firma versucht, die gesetzlichen Bestimmungen zur Rückgabe per AGB etc.zu umgehen...

      Viel Glück, Dein Risiko liegt in erster Linie darin begründet, dass der Laden insolvent wird...
      Nach Rechtslage hast Du keine Probleme oder Beweispflicht...
      Avatar
      schrieb am 23.12.02 08:42:52
      Beitrag Nr. 8 ()
      Wie ist denn der Name des Laden?


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Frage zu PC-Kauf bei Ebay!