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    EW - Daimler-Chrysler: Neuer Tiefpunkt notwendig - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 25.12.02 12:41:58 von
    neuester Beitrag 26.12.02 17:08:33 von
    Beiträge: 8
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      schrieb am 25.12.02 12:41:58
      Beitrag Nr. 1 ()

      Chart-Check Daimler-Chrysler


      Mit dem Tief 2001 hat die Aktie eine große dreiteilige Abwärtsbewegung beendet. Grundsätzlich hätte die danach gefolgte Gegenbewegung bis zumindest über 70 Euro laufen sollen. Tatsächlich wurde dieses Jahr bereits bei rund 55 Euro ein signifikantes Top ausgebildet.

      Der bisherige Downmove seit diesem Top sieht im Wochenchart zwar impulsiv aus. Beim Heranzoomen fällt aber auf, dass es mehrfach Wellenüberschneidungen und teilweise auch nur korrektive Subwaves gibt. In soweit handelt es sich beim diesjährigen Abstieg wahrscheinlich um eine ebenfalls korrektive Welle. Mittelfristig lässt sich dieses Wellenbild am Besten im Rahmen einer großen Welle (E) integrieren.

      Im Prinzip genügt bereits ein Doppel-Tief bei 27 Euro für eine nachhaltige Trendumkehr. Realistischer erscheinen mittelfristig aber Abgaben bis in den oberen 22-er Bereich. Die Frage ist, wie schnell die Aktie dieses Kursniveau erreicht. Wichtige Hinweise werden die Sitzungen zu Jahresbeginn geben. Sollte nämlich im Rahmen eines bevorstehenden Pull-Back der Bruch des kurzfristigen Abwärtstrends bei 33 Euro gelingen, so gibt es in den Folgemonaten eine Ausdehnung im Rahmen der Welle B von (E) bis knapp über 40 Euro. Erst dort beginnt in der zweiten Jahreshälfte der Rückgang bis unter das 2001-er Tief. So lange in den nächsten Tage und Wochen hingegen 33 nicht überwunden werden, bleibt im Zweifel der kurzfristige Abwärtstrend dominierend.

      Der Alternativ-Count sieht Daimler in einem großen Flat seit 2001. Momentan steht die Aktie kurz vor dem Endpunkt der Welle (B), so dass bis 2004 eine Welle (C) bis 58 folgt. Bis zum Preisniveau bei 41.50 ist aber eine Unterscheidung zum obigen Szenario nicht möglich. Langfristig wird es in 3-4 Jahren aber auch hier neue Lows geben.

      Fazit: Im Idealfall wird mittelfristig ein Preisniveau von deutlich unter 27 erreicht, so dass eine langfristige Trendumkehr möglich ist. Ein Bruch des kurzfristigen Aufwärtstrends zu Jahresbeginn verschiebt diese Verluste in die zweite Jahreshälfte, da dann zuvor Gewinne bis rund 41 Euro ausgelöst werden.


      Weekly-Chart DCX:


      Feedback: Mathias Onischka (elliott@gmx.net)



      Autor: Mathias Onischka (© wallstreet:online AG),12:41 25.12.2002

      Avatar
      schrieb am 25.12.02 13:22:40
      Beitrag Nr. 2 ()
      ich kann von meinem 3 jährigen patenkind auch noch eine strichzeichnung als chartanalyse hier niederlegen..
      fakt ist doch die aktionäre haben im moment die nase voll von durchlogenen aktionärsinformationen und die regierung gibt einen gnadenstoß dabei..der deutsche michel soll weiterhin sparen, sparen, sparen..und wie lassen sich vorstandsvorsitzende und politiker das leben versüßen...?????
      die renten sind sicher...!!!!:cool: ...private rentenvorsorge ist notwendig....damit auch hier in ein paar jahren abgezockt werden darf...
      kranken- und rentenversicherungen werden in ein paar jahren wie ein kartenhaus zusammenfallen....oder gibt es dazu auch eine chartanalysen..???
      die daimler aktie wird weiter fallen und wenn es krieg gibt erst recht.....dafür brauche ich keine chartanalyse
      Avatar
      schrieb am 26.12.02 00:25:42
      Beitrag Nr. 3 ()
      @coco1310,

      das mit den verlogenen Aktionäsinformationen wird sogar noch durch einen Freibrief der Gerichte sanktioniert.

      Das nachstehende Urteil des OLG vom 01.10.2002 macht das recht deutlich sichtbar.

      * * *

      OLG München vom 1.10.02 (Az.: 30 U 855/01) - Freibrief für Vorstände.
      KEINE HAFTUNG TROTZ BEWUSST FALSCHER AD?HOC MITTEILUNG

      „Zur Begründung führt das OLG aus, eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung der Anleger sei nicht erwiesen, weil nicht davon auszugehen sei, dass die beklagten Vorstände in Verfolgung eigensüchtiger Interessen und im Bewusstsein einer möglichen Schädigung potentieller Aktionäre handelten.“
      Avatar
      schrieb am 26.12.02 00:38:58
      Beitrag Nr. 4 ()
      Quelle:
      http://www.otto-schmidt.de/ovs_gesellschaftsrecht/9897_12655…


      OLG München 1.10.2002, 30 U 855/01
      Falsche Pflichtmitteilung begründet keinen Schadensersatzanspruch der Anleger ("Infomatic")

      Gibt der Vorstand eines börsennotierten Unternehmens wissentlich eine falsche Pflichtmitteilung heraus, so haftet er hierfür gegenüber den Anlegern nicht. Auch wenn diese ausschließlich im Vertrauen auf die falsche Pflichtmitteilung Aktien des Unternehmens gekauft und später hiermit große Verluste erlitten haben, liegt in der Falschmitteilung keine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung gem. § 826 BGB.

      Der Sachverhalt:
      Das Software-Unternehmen Infomatic hatte im Mai 1999 eine falsche Pflichtmitteilung herausgegeben. Der Kläger hatte daraufhin Aktien des Unternehmens gekauft. Entgegen der durch die Pflichtmitteilung begründeten Gewinn-Erwartung kam es zu erheblichen Kursverlusten. Der Kläger verlangte deshalb von den zwei Unternehmensvorständen die Zahlung von Schadensersatz i.H.v. 51.000 Euro. Seine hierauf gerichtete Klage hatte vor dem LG Erfolg. Auf die Berufung der Beklagten wurde die Klage abgewiesen. Das OLG ließ allerdings die Revision zum BGH zu.
      Die Gründe:
      Zwar war die Pflichtmitteilung vom Mai 1999 falsch. Dies war zumindest auch einem der Beklagten bekannt. Trotzdem kann der Kläger keinen Schadensersatz verlangen, weil es insoweit an einer Anspruchsgrundlage fehlt. Eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung i.S.v. § 826 BGB ist im Streitfall nicht gegeben. Auch aus dem Börsengesetz lässt sich kein Schadensersatzanspruch ableiten, da es den Kapitalmarkt und nicht den einzelnen Anleger schützt.
      Der Hintergrund:
      Das mit dieser Entscheidung aufgehobene Urteil des LG Augsburg war das bislang einzige, das einem Anleger gegen die früheren Vorstände der Infomatec AG Schadensersatz zugebilligt hatte. Zahlreiche andere Kläger waren gescheitert, da die Gerichte die Kausalität der Mitteilungen für den Aktienkauf anzweifelten oder keine andere Rechtsgrundlage sahen. Der Anwalt des Klägers hat bereits angekündigt, gegen das Urteil des OLG Revision einzulegen.
      Linkhinweis:
      Für eine Nachricht über das Urteil des LG Augsburg klicken Sie bitte hier.
      Avatar
      schrieb am 26.12.02 13:25:19
      Beitrag Nr. 5 ()
      #2

      Die Charttechnik ist dafür da Umkehrpunkte zu ermitteln
      und Trends zu erkennen.
      Wenn ich lese ich weiss dass die Daimler weiter fallen wird
      ist das genauso ein Kommentar wie im Mai 1998 nur hätte der Kommentar damals geheissen: komm mir nicht mit Charts und Eliiott Wellen ich weiss dass Daimler weiter steigen wird weil ja die Aussichten so gut sind.

      Daimler hat nicht mehr viel Potential nach unten,man bekommt sie für Kurse von 1988. Dividendenrendite, KGV,
      Buchwert, Cashflow klarer kann ein Kauf nicht sein, ob zu 30 oder 25 (man kann ja auch nachkaufen);)

      MfG
      Patrick

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      Avatar
      schrieb am 26.12.02 13:47:21
      Beitrag Nr. 6 ()
      @ wwolfgang

      ...tja und das alles..!!!..im namen des volkes..!!!!..oder doch eine verdeckte diktatur ????:confused:

      gr coco
      Avatar
      schrieb am 26.12.02 14:18:02
      Beitrag Nr. 7 ()
      @coco1310

      wen an der Boerse interessieren schon Fakten?

      an der Boerse wird die Zukunft gehandelt und nicht die Vergangenheit. Und wer weiss schon, wie es in einem Jahr aussieht?
      Avatar
      schrieb am 26.12.02 17:08:33
      Beitrag Nr. 8 ()
      @FelixDem "an der Boerse wird die Zukunft gehandelt"

      Ja eben, drum ist es auch so unsinnig diese Zukunft in Charts zu suchen die ja bekanntlich die Vergangenheit abbilden.
      Immer wenn Fakten scheinbar keinen interessieren sollte man ganz genau darauf sehen. So wie man im Frühjahr 2000 astronomische KGV´s ignoriert hat und auf Aufwärtstrends der Chartkucker geachtet hat, und damit kräftig baden ging, haben wir jetzt das selbe Problem nur eben in der anderen Richtung. Bis die Chartkucker wieder zum Einstieg blasen ist der erste Aufschwung garantiert schon vorbei.


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