wie werden kosten steuerlich geltend gemacht die im zusammenhang mit spekugeschäften - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 28.12.02 16:20:52 von
neuester Beitrag 29.12.02 17:22:43 von
neuester Beitrag 29.12.02 17:22:43 von
Beiträge: 10
ID: 677.613
ID: 677.613
Aufrufe heute: 0
Gesamt: 416
Gesamt: 416
Aktive User: 0
Top-Diskussionen
Titel | letzter Beitrag | Aufrufe |
---|---|---|
vor 52 Minuten | 8902 | |
vor 15 Minuten | 7525 | |
heute 18:18 | 4008 | |
heute 14:42 | 3638 | |
vor 10 Minuten | 2251 | |
vor 8 Minuten | 2052 | |
vor 50 Minuten | 2014 | |
vor 1 Stunde | 1868 |
Meistdiskutierte Wertpapiere
Platz | vorher | Wertpapier | Kurs | Perf. % | Anzahl | ||
---|---|---|---|---|---|---|---|
1. | 1. | 18.422,92 | +1,13 | 301 | |||
2. | 3. | 165,41 | -3,40 | 131 | |||
3. | 2. | 10,320 | -2,46 | 99 | |||
4. | 6. | 6,8420 | -1,13 | 62 | |||
5. | 8. | 6,7120 | -1,27 | 60 | |||
6. | 13. | 0,1990 | +1,53 | 54 | |||
7. | Neu! | 11,583 | -7,10 | 51 | |||
8. | 4. | 1,1200 | -12,50 | 46 |
auftreten.
folgendes beispiel:
sagen wir einmal ich habe im jahr 2001 insgesammt einen gewinn von 20000dm gemacht.
davon sind 15000 dm mit dem halbeinkünfteverfahren zu besteuern und 5000dm mit dem anrechnungsverfahren
jetzt habe ich auch kosten gehabt in höhe von 1000 dm wie zb. netbis realtimesystem
und jetzt die frage
wie und wo kann ich diese 1000dm geltend machen???
kann ich die 1000dm einfach von den 5000dm abziehen
oder muss ich jeweils 500 dm von den 15000dm und 500 dm von den 5000dm abziehen oder
muss ich das anteilsmäßig geltend machen sprich 750dm von den 15000dm und 150dm von den 5000dm abziehen??????
ein frohes friedliches und erfolgreiches neues jahr 2003 wünscht euch
diegoarmando
folgendes beispiel:
sagen wir einmal ich habe im jahr 2001 insgesammt einen gewinn von 20000dm gemacht.
davon sind 15000 dm mit dem halbeinkünfteverfahren zu besteuern und 5000dm mit dem anrechnungsverfahren
jetzt habe ich auch kosten gehabt in höhe von 1000 dm wie zb. netbis realtimesystem
und jetzt die frage
wie und wo kann ich diese 1000dm geltend machen???
kann ich die 1000dm einfach von den 5000dm abziehen
oder muss ich jeweils 500 dm von den 15000dm und 500 dm von den 5000dm abziehen oder
muss ich das anteilsmäßig geltend machen sprich 750dm von den 15000dm und 150dm von den 5000dm abziehen??????
ein frohes friedliches und erfolgreiches neues jahr 2003 wünscht euch
diegoarmando
Hi diegoarmando,
wenn bestimmte Kosten einem bestimmten Wertpapier zugeordnet werden können, dann können diese Kosten vorweg einem Bereich (bisheriges Verfahren bzw. Halbeinkünfteverfahren) zugeordnet werden. Der Rest muss dann im Schätzungswege im Verhältnis der entsprechenden Gewinne aufgeteilt werden.
Ich bin mir Sicher, dass die Finanzämter jede einigermaßen nachvollziehbare Aufteilung akzeptieren werden.
Man sollte die meist einfach strukturierten Finanzbeamte aber nicht reizen und sämtliche Werbungskosten den Einkünften nach dem bisherigen Verfahren zuordnen .
cu
pegru
wenn bestimmte Kosten einem bestimmten Wertpapier zugeordnet werden können, dann können diese Kosten vorweg einem Bereich (bisheriges Verfahren bzw. Halbeinkünfteverfahren) zugeordnet werden. Der Rest muss dann im Schätzungswege im Verhältnis der entsprechenden Gewinne aufgeteilt werden.
Ich bin mir Sicher, dass die Finanzämter jede einigermaßen nachvollziehbare Aufteilung akzeptieren werden.
Man sollte die meist einfach strukturierten Finanzbeamte aber nicht reizen und sämtliche Werbungskosten den Einkünften nach dem bisherigen Verfahren zuordnen .
cu
pegru
weiß es nicht so genau
Da diese kosten nicht im zusammenhang mit den Wertpapier geschäften entstanden sind müsstest du sie eigentlich bei normalen Werbungskosten reinschreiben
mfg Hans
Da diese kosten nicht im zusammenhang mit den Wertpapier geschäften entstanden sind müsstest du sie eigentlich bei normalen Werbungskosten reinschreiben
mfg Hans
WK, die nicht eindeutig einem ganz bestimmten Veräußerungsgeschäft zugeordnet werden können (das trifft für realtime-Kursdaten zu), müssen im Schätzungswege auf die HEV- (nicht mit HIV verwechseln, bitte) und Nicht-HEV-Geschäfte aufgteilt werden. Dazu gibt es auch ein BMF-Schreiben, ich glaube vom Juni 2002, in dem dies näher ausgeführt wird. Ich meine, dort stand auch, dass einer Aufteilung durch den Steuerpflichtigen zu folgen ist, wenn WK nicht über 1000 EUR.
Hier der Link zum BMF-Schreiben:
http://www.bundesfinanzministerium.de/Anlage13327/BMF-Schrei…
Korrektur zu meinem vorigen Posting: Es handelt sich um 1000 DM bzw. 500 EUR (nicht 1000 EUR).
http://www.bundesfinanzministerium.de/Anlage13327/BMF-Schrei…
Korrektur zu meinem vorigen Posting: Es handelt sich um 1000 DM bzw. 500 EUR (nicht 1000 EUR).
@Hans2003:
"Da diese kosten nicht im zusammenhang mit den Wertpapier geschäften entstanden sind müsstest du sie eigentlich bei normalen Werbungskosten reinschreiben"
Was sind "normale" Werbungskosten?
"Da diese kosten nicht im zusammenhang mit den Wertpapier geschäften entstanden sind müsstest du sie eigentlich bei normalen Werbungskosten reinschreiben"
Was sind "normale" Werbungskosten?
In dem Link steht es ja genau erklärt.
Habe in der Steuererklärung einfach unter weitere Werbungskosten: 1200 DM für EDV Software reingeschrieben.
Bis jetzt hat es anscheinend keinen Interessiert, oder es wahr nicht verkehrt.
mfg Hans
Habe in der Steuererklärung einfach unter weitere Werbungskosten: 1200 DM für EDV Software reingeschrieben.
Bis jetzt hat es anscheinend keinen Interessiert, oder es wahr nicht verkehrt.
mfg Hans
Zu #7: Und wo hast du die WK untergebracht? In "Anlage N" oder in "Anlage SO" (dort Seite 2)?
Ja habe es bei Anlage N reingeschrieben.
mfg Hans
mfg Hans
Zu #9: Wenn du mit den Speku-Einkünften im Verlust warst und du bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit auch ohne die EDV schon hohe Werbungskosten hattest, war dies eine gute Idee.
Beitrag zu dieser Diskussion schreiben
Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie eine neue Diskussion.
Meistdiskutiert
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
301 | ||
131 | ||
99 | ||
62 | ||
60 | ||
54 | ||
51 | ||
46 | ||
45 | ||
43 |
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
41 | ||
33 | ||
29 | ||
26 | ||
25 | ||
24 | ||
24 | ||
20 | ||
20 | ||
19 |