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    wie werden kosten steuerlich geltend gemacht die im zusammenhang mit spekugeschäften - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 28.12.02 16:20:52 von
    neuester Beitrag 29.12.02 17:22:43 von
    Beiträge: 10
    ID: 677.613
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      Avatar
      schrieb am 28.12.02 16:20:52
      Beitrag Nr. 1 ()
      auftreten.



      folgendes beispiel:

      sagen wir einmal ich habe im jahr 2001 insgesammt einen gewinn von 20000dm gemacht.
      davon sind 15000 dm mit dem halbeinkünfteverfahren zu besteuern und 5000dm mit dem anrechnungsverfahren

      jetzt habe ich auch kosten gehabt in höhe von 1000 dm wie zb. netbis realtimesystem


      und jetzt die frage
      wie und wo kann ich diese 1000dm geltend machen???
      kann ich die 1000dm einfach von den 5000dm abziehen

      oder muss ich jeweils 500 dm von den 15000dm und 500 dm von den 5000dm abziehen oder

      muss ich das anteilsmäßig geltend machen sprich 750dm von den 15000dm und 150dm von den 5000dm abziehen??????




      ein frohes friedliches und erfolgreiches neues jahr 2003 wünscht euch



      diegoarmando
      Avatar
      schrieb am 28.12.02 16:35:01
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hi diegoarmando,
      wenn bestimmte Kosten einem bestimmten Wertpapier zugeordnet werden können, dann können diese Kosten vorweg einem Bereich (bisheriges Verfahren bzw. Halbeinkünfteverfahren) zugeordnet werden. Der Rest muss dann im Schätzungswege im Verhältnis der entsprechenden Gewinne aufgeteilt werden.
      Ich bin mir Sicher, dass die Finanzämter jede einigermaßen nachvollziehbare Aufteilung akzeptieren werden.
      Man sollte die meist einfach strukturierten Finanzbeamte aber nicht reizen und sämtliche Werbungskosten den Einkünften nach dem bisherigen Verfahren zuordnen:) .

      cu
      pegru
      Avatar
      schrieb am 28.12.02 16:47:45
      Beitrag Nr. 3 ()
      weiß es nicht so genau

      Da diese kosten nicht im zusammenhang mit den Wertpapier geschäften entstanden sind müsstest du sie eigentlich bei normalen Werbungskosten reinschreiben

      mfg Hans
      Avatar
      schrieb am 28.12.02 20:21:20
      Beitrag Nr. 4 ()
      WK, die nicht eindeutig einem ganz bestimmten Veräußerungsgeschäft zugeordnet werden können (das trifft für realtime-Kursdaten zu), müssen im Schätzungswege auf die HEV- (nicht mit HIV verwechseln, bitte) und Nicht-HEV-Geschäfte aufgteilt werden. Dazu gibt es auch ein BMF-Schreiben, ich glaube vom Juni 2002, in dem dies näher ausgeführt wird. Ich meine, dort stand auch, dass einer Aufteilung durch den Steuerpflichtigen zu folgen ist, wenn WK nicht über 1000 EUR.
      Avatar
      schrieb am 28.12.02 20:31:05
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hier der Link zum BMF-Schreiben:

      http://www.bundesfinanzministerium.de/Anlage13327/BMF-Schrei…

      Korrektur zu meinem vorigen Posting: Es handelt sich um 1000 DM bzw. 500 EUR (nicht 1000 EUR).

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      Avatar
      schrieb am 28.12.02 20:33:29
      Beitrag Nr. 6 ()
      @Hans2003:
      "Da diese kosten nicht im zusammenhang mit den Wertpapier geschäften entstanden sind müsstest du sie eigentlich bei normalen Werbungskosten reinschreiben"

      Was sind "normale" Werbungskosten?
      Avatar
      schrieb am 28.12.02 21:50:28
      Beitrag Nr. 7 ()
      In dem Link steht es ja genau erklärt.

      Habe in der Steuererklärung einfach unter weitere Werbungskosten: 1200 DM für EDV Software reingeschrieben.

      Bis jetzt hat es anscheinend keinen Interessiert, oder es wahr nicht verkehrt.

      mfg Hans
      Avatar
      schrieb am 28.12.02 23:25:55
      Beitrag Nr. 8 ()
      Zu #7: Und wo hast du die WK untergebracht? In "Anlage N" oder in "Anlage SO" (dort Seite 2)?
      Avatar
      schrieb am 29.12.02 13:31:04
      Beitrag Nr. 9 ()
      Ja habe es bei Anlage N reingeschrieben.

      mfg Hans
      Avatar
      schrieb am 29.12.02 17:22:43
      Beitrag Nr. 10 ()
      Zu #9: Wenn du mit den Speku-Einkünften im Verlust warst und du bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit auch ohne die EDV schon hohe Werbungskosten hattest, war dies eine gute Idee.


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