IBS erkennt Corporate Governance Kodex an - 500 Beiträge pro Seite
neuester Beitrag 13.01.03 19:29:31 von
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Den Empfehlungen, die Quartalsabschlüsse binnen 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraumes zu veröffentlichen und die Bildung eines Audit Committees wird die Gesellschaft ab dem Geschäftsjahr 2003 folgen.
Die Aktie von IBS beendete den Handel gestern bei 1,13 Euro (-5,83 Prozent).
Wertpapiere des Artikels:
IBS AG ENG.CONS.SOFT.O.N.
Autor: (© wallstreet:online AG / SmartHouse Media GmbH),08:34 07.01.2003
Leute die Meldung kam mit bischen Verzögerung !
Die ist schon seit einiger Zeit bekannt !
Dennoch , gut dass ihr es als Meldung rausbringt !
Gruss an die Redaktion : BrokeKing1
In der Fassung vom 24.10.2002
1. Präambel
Die „Corporate Governance Erklärung“ stellt eine
Selbstverpflichtung von Unternehmen des Nemax50 der
Öffentlichkeit gegenüber dar, international und national
anerkannte Standards fairer und verantwortungsvoller
Unternehmensführung im Unternehmen umzusetzen. Die
Erklärung berücksichtigt nationales Recht, anerkannte nationale und internationale Wohlverhaltensregeln und marktmäßige Usancen. Sie will das Vertrauen der Anleger, der Kunden, der Mitarbeiter und der Öffentlichkeit in die Leitung und Überwachung der unterzeichnenden Unternehmen stärken. Die unterzeichnenden Unternehmen der „Corporate Governance Erklärung“ verpflichten sich freiwillig, sämtlichen „Soll“-Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex mit der Maßgabe der Ziffern 3.2d) und 5. zu entsprechen. Darüber hinaus verpflichten sie sich freiwillig zur Einhaltung bestimmter
„Sollte“–Anregungen, sowie über den Kodex hinausgehend, zur
Erstellung von unternehmensinternen Insider-Rules.
Die über die „Soll“– Empfehlungen hinausgehenden
Selbstverpflichtungen werden im Rahmen der nachfolgend
beschriebenen „Corporate Governance Erklärung“ näher
dargestellt; daneben werden einige besonders im öffentlichen
Interesse stehenden „Soll“-Empfehlungen hervorgehoben.
Unternehmen mit Sitz im Ausland kann es aufgrund nationalen
Rechts (z.B. unterschiedliches Board-System) zum Teil nicht
möglich sein, allen Regeln der „Corporate Governance
Erklärung“ formal zu entsprechen. Mit der Unterzeichnung
verpflichten sich diese ausländischen Unternehmen jedoch,
individuelle Corporate Governance Prinzipien zu erstellen und
zu veröffentlichen, die sinngemäß den Regeln der „Corporate
Governance Erklärung“ entsprechen und zusätzlich die
jeweiligen nationalen Corporate Governance Regeln
vollumfänglich einhalten.
Die unterzeichnenden Unternehmen empfehlen allen
börsennotierten Unternehmen, die „Corporate Governance
Erklärung“ ebenfalls umzusetzen.
Nach dem Prinzip „substance over form“ soll es möglich sein,
die internationalen Unternehmen in die „Corporate Governance
Erklärung“ einzubeziehen.
2. Verpflichtung bezüglich der Empfehlun Empfehlungen des Kodex
gen Die unterzeichnenden Unternehmen verpflichten sich, mit der
Maßgabe der Ziffern 3.2 d) und 5. sämtlichen „Soll“-
Empfehlungen des Deutscher Corporate Governance Kodex zu
entsprechen.
Ergänzend sei erwähnt, dass die im Neuen Markt gelisteten
Unternehmen bereits aufgrund des Regelwerks Neuer Markt
verschiedenen Empfehlungen des Kodex entsprechen,
insbesondere:
2.1. Quartalsberichte und Veröffentlichung
Unternehmen des Neuen Marktes sind aufgrund des
Regelwerks Neuer Markt (siehe Ziffer 7.1., sowie Anlage 2,
aktuelle Fassung vom 01.07.2002) bereits verpflichtet,
Quartalsberichte in einer strukturierten Form zum Stichtag der
ersten drei Quartale eines Geschäftsjahres aufzustellen und
diese unverzüglich nach der Fertigstellung, spätestens innerhalb
von zwei Monaten nach Ende des Berichtszeitraums an die
Deutsche Börse AG zu übermitteln.
Aufgrund der „Soll“ – Empfehlung des Deutschen Corporate
Governance Kodex ergibt sich für die unterzeichnenden
Unternehmen eine Verkürzung der Berichtspflicht für
Quartalsberichte auf spätestens 45 Tage nach Ende des
Berichtszeitraums.
2.2. Internationale Rechnungslegung
Unternehmen des Neuen Marktes sind aufgrund des
Regelwerks Neuer Markt (siehe Ziffer 7.1.2, 7.3.2, aktuelle
Fassung vom 01.07.2002) bereits verpflichtet,
Konzernabschlüsse und Quartalsberichte in US-GAAP oder IAS
aufzustellen.
3. Verpflichtung bezüglich bestimmter Anregungen des Kodex
Die unterzeichnenden Unternehmen verpflichten sich, über die
„Soll“-Empfehlungen des Kodex hinaus auch mindestens den
nachfolgenden Anregungen des Deutscher Corporate
Governance Kodex zu entsprechen.
3.2. Vorstand und Aufsichtsrat
a) Die unterzeichnenden Unternehmen werden bei der
Vergütung des Vorstands fixe und variable Bestandteile
vorsehen, wobei die variable Vergütung sowohl einmalige als
auch jährlich wiederkehrende, an den geschäftlichen Erfolg
gebundene Komponenten sowie Komponenten mit langfristiger
Anreizwirkung enthält (basierend auf vorher festgelegten
Vergleichsparametern).
b) Die unterzeichnenden Unternehmen verpflichten sich zur
individualisierten Ausweisung der Gehälter der
Vorstandsmitglieder im Anhang des Konzernabschlusses,
differenziert in fixe und erfolgsbezogene Komponenten sowie
Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung, sowie zur
Erläuterung der Bezugsgrößen bei variablen Bestandteilen.
c) Die unterzeichnenden Unternehmen verpflichten sich zur
Offenlegung von Beratungs- und Vermittlungsmandaten von
Aufsichtsratsmitgliedern zwischen den den
Aufsichtsratsmitgliedern und den unterzeichnenden
Unternehmen, sowohl der Einzelpersonen als auch der
betreffenden Unternehmen, an denen Aufsichtsratsmitglieder
beteiligt oder bei denen sie beschäftigt sind, zusätzlich zur
individualisierten Offenlegung der diesbezüglich gezahlten
Vergütungen und gewährten Vorteile im Anhang des
Konzernabschlusses.
Die Festlegung der Vergütung nach fixen und variablen
Bestandteilen stellt eine Selbstverpflichtung gemäß national und
international anerkannten Richtlinien dar, die nachvollziehbar
die angemessene Vergütung im Verhältnis zu den Leistungen
regelt.
In anderen wesentlichen Rechtsordnungen wird die
individualisierte Ausweisung der Gehälter der
Vorstandsmitglieder ebenfalls vorgeschrieben (siehe gesetzliche
Regelung in Großbritannien, 01.08.2002) . Eine gesetzliche
Regelung in Deutschland ist zu erwarten.
Diese Regelung komplettiert die Offenlegungspflicht für
geldwerte Kompensationen von Organmitgliedern und stärkt die
Integrität des Aufsichtsrats.
d) Bei unterzeichnenden Unternehmen, deren Aufsichtsrat aus
mehr als drei Mitgliedern besteht, wird der Aufsichtsrat ein
Audit Committee (Prüfungsausschuss) einrichten, für welches
im Bedarfsfall ein unabhängiger Berater hinzugezogen werden
kann. Der Vorsitzende des Audit Committees darf nicht
gleichzeitig Vorsitzender des Aufsichtsrats oder ehemaliges
Vorstandsmitglied sein.
3.3. Transparenz
Die unterzeichnenden Unternehmen verpflichten sich zur
Veröffentlichung der Unabhängigkeitserklärung des
Wirtschaftsprüfers einschließlich der Aufstellung sonstiger
(Beratungs-) Leistungen für die Gesellschaft im letzten und
folgenden Geschäftsjahr.
Die Einrichtung und Arbeit eines Audit Comittees unter
eventueller Hinzunahme eines externen Beraters ist geeignet,
die Kompetenz und Wirksamkeit der Kontrollfunktion in den
Aufsichtsräten zu erhöhen.
Mögliche Interessenskonflikte des Prüfers sollen offen gelegt
werden.
4. Zusätzliche Verpflichtung bezüglich Insider Rules/ Guidelines
Zusätzlich verpflichten sich die unterzeichnenden Unternehmen
freiwillig zur Erstellung von unternehmensinternen Insider
Rules/Guidelines und deren Veröffentlichung im Internet. Diese
enthalten Compliance-Richtlinien zumindest für Organmitglieder
(und sobald und soweit möglich auch andere mit Insiderrelevanten
Informationen befasste Mitarbeiter), einschließlich
Regelungen zu sogenannten Trading Windows. Zusätzlich soll
der Verzicht auf Spekulationsgeschäfte (kurzfristige Kauf- und
Verkaufstransaktionen) in Aktien des Unternehmens für
Organmitglieder geregelt werden.
Die Erstellung und Veröffentlichung einer unternehmensinternen
Insider-Policy unterstüzt die Einhaltung gesetzlicher
Verpflichtungen und schützt insbesondere die Organmitglieder
vor unbewusstem Verstoß gegen bestehende Gesetze. Zunächst
sollte der Geltungsbereich die Organmitglieder umfassen. Es
wird empfohlen, die Regelung später auf alle mit Insiderrelevanten
Informationen befassten Mitarbeiter der
Unternehmen auszuweiten.
5. Umfang und Umsetzung der Verpflichtungen
Die unterzeichnenden Unternehmen übernehmen die
Verpflichtung zur Umsetzung der vorgenannten Corporate
Governance Regelungen grundsätzlich ab dem Zeitpunkt der
Unterzeichnung der „Corporate Governance Erklärung“, soweit
dem nicht unternehmensspezifische rechtliche Gründe
entgegenstehen, die bereits vor Unterzeichnung der Erklärung
bestanden haben. In diesem Fall sind die betreffenden
Unternehmen gehalten, die entsprechende Bestimmung
unverzüglich umzusetzen, wenn und soweit der
Hinderungsgrund weggefallen ist.
Anstelle der Empfehlung in Ziffer 6.6 des Deutschen Corporate
Governance Kodex werden die unterzeichnenden Unternehmen
die zwischenzeitlich kodifizierte Regelung in § 15a WpHG
einhalten.
Soweit Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance
Kodex, in dieser Erklärung unter 3. wiedergegebene
Anregungen des Kodex, die Erstellung von
unternehmensinternen Insider-Rules/Guidelines gemäß 4.
dieser Erklärung sowie die nachstehend vorgesehene
Berichterstattungspflicht von Vorstand und Aufsichtsrat über die
Einhaltung dieser Erklärung zu ihrer Umsetzung den Erlass
einer Geschäftsordnung für den Vorstand oder für den
Aufsichtsrat oder eine Änderung der Satzung, der
Geschäftsordnung für den Vorstand oder für den Aufsichtsrat
Dieser Passus Generali dient nicht dazu, eine „comply-orexplain-
Regelung“ einzuführen, sondern berücksichtigt lediglich
in Ausnahmefällen vorhandene unternehmens-spezifische
Besonderheiten, die zu einem Interessenskonflikt zwischen
Corporate Governance Erklärung und bereits bestehenden
rechtlichen Verpflichtungen der betreffenden Unternehmen
führen.
oder in sonstiger Weise eine Mitwirkung des Aufsichtsrats, der
Hauptversammlung oder nicht unterzeichnender
Vorstandsmitglieder erfordern, verpflichten die
Unterzeichnenden sich, den jeweils zur Mitwirkung berufenen
Organen und Organmitgliedern vorzuschlagen, die
erforderlichen Maßnahmen zu treffen, und zwar hinsichtlich
Änderungen der Satzung in der nächsten Hauptversammlung
spätestens bis Ende 2003 und hinsichtlich Erlass oder
Änderungen der Geschäftsordnung für den Vorstand oder für
den Aufsichtsrat spätestens bis Ende 2002.
Vorstand und Aufsichtsrat der unterzeichnenden Unternehmen
werden über die Einhaltung der Erklärung jährlich im
Geschäftsbericht im Zusammenhang mit dem Bericht über die
Corporate Governance des Unternehmens gemäß Ziffer 3.10
des Deutschen Corporate Governance Kodex berichten (unter
der Rubrik “unsere Aktie/IR”. Die Erklärung ist auch im Internet zu veröffentlichen.
Unternehmen verpflichten sich zu hohen Corporate Governance-Standards
Zehn Unternehmen geben Erklärung zu Corporate-Governance ab
Konzertierte Aktion für mehr Anlegervertrauen
Zehn börsennotierte Unternehmen haben sich am Mittwoch öffentlich zur Einhaltung national
und international anerkannter Standards für faire und verantwortungsvolle Unternehmensführung
verpflichtet: ACG Advanced Component Group,
AT&S Austria Technologie & Systemtechnik, Balda, Dialog Semiconductor,
Evotec OAI, Funkwerk, Gericom, GPC Biotech, IXOS SOFTWARE und Qiagen haben als
erste die gemeinsam entworfene Corporate Governance-Erklärung als für sich bindend akzeptiert.
Diese Erklärung enthält alle Soll-Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance
Kodex der Bundesregierung sowie die meisten Anregungen des Kodex.
Mit dieserCorporate Governance-Erklärung wollen die Unternehmen das Vertrauen der Anleger stärken.
Die Deutsche Börse hat die Erarbeitung der Erklärung als Moderator begleitet.
“Es ist erfreulich, dass die Unternehmen die Initiative ergreifen. Sie setzen einen Best Practice-
Standard für gute Corporate Governance und stärken damit das Vertrauen der Anleger,“
sagte Christian Strenger, Aufsichtsrat der DWS Investment GmbH und Mitglied derRegierungskommission Corporate Governance . Auch die Deutsche Schutzvereinigung für
den Wertpapierbesitz (DSW) begrüßte die Initiative. „Die Unternehmen, die die Corporate
Governance-Erklärung unterschreiben, stellen die Investoren in den Mittelpunkt und erhöhen
die Attraktivität ihrer Aktien,“ sagte Marc Tüngler von der DSW.
Der Deutsche Corporate Governance Kodex unterscheidet zwischen Empfehlungen und Anregungen;
Abweichungen von den Empfehlungen sind von den Unternehmen zu erklären(Comply or Explain-Prinzip).
Die Corporate Governance-Erklärung geht über den Deutschen
Corporate Governance Kodex hinaus: Sie enthält alle Empfehlungen sowie die meisten Anregungen
und macht diese verpflichtend.
Unter der Maßgabe der Corporate Governance-Erklärung verpflichten sich die Unternehmen
zum Beispiel zu einer Verkürzung der Fristen für die Berichtspflicht auf 45 Tage für
Quartalsberichte.
Sie erleichtern die Stimmrechtsausübung der Aktionäre in der Hauptversammlung durch die Bereitstellung eines unabhängigen Vertreters, übertragen Teile der
Hauptversammlung im Internet und berufen bei Vorliegen eines Übernahmeangebots in angezeigten Fällen eine außerordentliche Hauptversammlung ein.
Zusätzlich erklären sich diese Unternehmen bereit, Vorstands- und Aufsichstratsvergütung
individualisiert nach fixen und variablen Bestandteilen offenzulegen, Beratungs- und Vermittlungsmandate von Aufsichtsratsmitgliedern zu erläuten sowie ein
Audit Committee bei einem Aufsichtrat von mehr als drei Mitgliedern einzurichten, deren Vorsitzender nicht gleichzeitig Vorsitzender des Aufsichtsrats oder ehemaliges Vorstandsmitglied sein darf. Dies soll der Erhöhung der Kompetenz und Wirksamkeit der Kontrollfunktion
in den Aufsichtsräten dienen.
Darüber hinaus erstellen die Unternehmen Insider Rules/Guidelines, die zum Beispiel Regelungen
zu Trading Windows enthalten. Diese Guidelines sind auch auf den Internetseiten der Unternehmen abrufbar.
ACG Advanced Component Group AG
Dr. Cornelius Boersch, Vorstandsvorsitzender
Für uns hat Corporate Governance einen hohen Stellenwert. Effizienz in der Zusammenarbeit
zwischen Vorstand und Aufsichtsrat, klare Regelungen, Achtung der Aktionärsinteressen
sowie Transparenz und Offenheit der Unternehmenskommunikation sind für uns elementare
Aspekte. Durch pflichtbewusste Corporate Governance will die ACG eine auf Shareholder
Value ausgerichtete Unternehmensführung und -kontrolle gewährleisten.
Dies soll das Vertrauen unserer Aktionäre, Geschäftspartner und Mitarbeiter in die ACG fördern.
Uns ist bewusst, dass die Verpflichtung zu einer Corporate Governance ein weiterer wichtiger
Schritt ist, um das verloren gegangene Vertrauen im gesamten Kapitalmarkt zurückzugewinnen.
Ein Beleg dafür wie ernst die ACG bspw. das Thema Transparenz nimmt, ist die Auszeichung
des ACG-Geschäftsberichts 2001 im Segment Nemax 50 mit dem ersten Platz
durch das Wirtschaftsmagazin manager magazin (2. Platz im vergangenen Jahr).
AT&S Austria Technologie & Systemtechnik AG
Willibald Dörflinger, Chief Executive Officer
Dr. Harald Sommerer, Chief Financial Officer
Seit dem Börsengang der AT&S Austria Technologie & Systemtechnik AG hat sich das Unternehmen
hohe Transparenz und eine offene Kommunikation mit allen Aktionären auf die
Fahnen geschrieben. In diesem Sinne begrüßen wir auch die jüngsten Entwicklungen zum
Thema Corporate Governance.
Wir sind überzeugt, dass die Unternehmen - und damit auch die Aktienmärkte - das Vertrauen
der Anleger nur dann zurückverdienen können, wenn klare Verhaltensregeln kommuniziert
und auch kontrolliert werden.Der Deutsche Corporate Governance Kodex bietet
hierfür eine solide Grundlage. Darüber hinaus ist die AT&S Austria Technologie & Systemtechnik
AG bereit, sich gemäß der nunmehr veröffentlichten Corporate Governance Erklärung
zu verpflichten.
Mit der Selbstverpflichtung zur Corporate Governance Erklärung nehmen wir für uns in Anspruch,
dass wir den modernsten Anforderungen, die an ein börsennotiertes Unternehmen
von Aktionären und anderen Stakeholdern gestellt werden, im höchstmöglichen Umfang
Rechnung tragen. Nichts desto trotz werden wir auch zukünftig bemüht sein, unsere
Transparenz zu erhöhen und die Zusammenarbeit mit allen Marktteilnehmern zu verbessern.
Ein jährlicher Corporate Governance Bericht, der dann sowohl im Geschäftsbericht
als auch auf unserer Internetseite zur Verfügung steht, wird dies entsprechend dokumentieren.
Balda AG
Gerhard Holdijk, Vorstandsvorsitzender
Wir haben uns als eines der ersten börsennotierten Unternehmen mit den Empfehlungen
der Cromme-Kommission zu Corporate Governance-Standards auseinander gesetzt. Als international
agierendes Unternehmen mit fast 100-jähriger Tradition befürworten wir ausdrücklich
die Inhalte des Kodex, der national und international anerkannte Standards guter
und verantwortungsvoller Unternehmensführung enthält.
Wir sehen darin eine wichtige Maßnahme zur Vertrauenssteigerung bei Aktionären, Fremdkapitalgebern,
Mitarbeitern, Geschäftspartnern und der Öffentlichkeit. Deshalb haben die
Organe der Balda AG einstimmig die Umsetzung des Corporate Governance Kodex beschlossen.
Die Gesellschaft verpflichtet sich damit zu einer transparenten, verantwortlichen
und auf nachhaltige Wertschöpfung ausgerichteten Leitung und Kontrolle des Unternehmens.
Wir gehen aber noch einen Schritt weiter: Da Balda die so genannten Soll-Vorschriften bereits
seit Jahren praktiziert, unterstützen wir nachdrücklich auch die weitergehenden Empfehlungen,
zu denen sich bislang rund zehn börsennotierte Unternehmen bekannt haben.
Das Ziel dabei ist es, dem Anleger größtmögliche Transparenz über sein Unternehmen zu
bieten. Für Balda ist diese Maßnahme eine Frage gelebter Unternehmenskultur.
Dialog Semiconductor Plc
Roland Pudelko, Chief Executive Officer & President
Dialog Semiconductor Plc hat sich -als ausländisches Unternehmen- entschlossen, die
Vorgaben des Deutschen Corporate Governance Kodex in vollem Umfang umzusetzen und
individuelle Corporate Governance Prinzipien zu erstellen und zu veröffentlichen, die sinngemäß
den Regeln der „Corporate Governance Erklärung“ entsprechen.
Wir sehen in diesem Schritt eine weitere Verbesserung unserer eigenen Corporate Governance,
die bereits maßgeblich durch die Umsetzung wesentlicher Elemente des Deutschen
Codex geprägt war. So hatte Dialog Semiconductor im Rahmen des Börsengangs 1999
entsprechend den Anforderungen der Nasdaq Europe, die wichtigsten Corporate Governance-
Elemente eingeführt. Dazu zählten etwa die Einführung unternehmensinterner Insiderrichtlinien
und die Einrichtung eines „Audit and Compensation Committee“.
Dialog Semiconductor sieht den Sinn von guten und umfassenden Corporate Governance-
Standards vor allem im Schutz der Aktionärsinteressen und in einer verbesserten Kommunikation
mit dem Kapitalmarkt und versteht Corporate Governance als Prozess, der zukünftig
laufend überprüft und verbessert werden muss, um auf geänderte Rahmenbedingungen
angepasst zu werden. So erwartet das Unternehmen in naher Zukunft weitere Herausforderungen,
die sich aus der Umsetzung des Sarbanes–Oxley Act und die derzeit bei der SEC
zur Prüfung vorliegenden Corporate Governance-Standards der Nasdaq ergeben werden.
Evotec OAI AG
Dr. Dirk H. Ehlers, Chief Financial Officer
Eine gute Corporate Governance ist ein elementarer Bestandteil der
Unternehmenssteuerung und Kapitalmarkt-Kommunikation und hat für uns als
international agierendes Unternehmen seit jeher große Bedeutung. Die
Selbstverpflichtung zu höheren Corporate Governance Standards verstehen
wir als Chance, den Markteilnehmern unseren Einsatz für ausgewogene und
transparente Regeln zu signaliseren.
Funkwerk AG
Dr. Hans Grundner, Vorstandsvorsitzender
Funkwerk hat bereits in der Vergangenheit viele der Empfehlungen angewendet, so dass
der Codex für uns keine Umstellung bedeutet. Wir hoffen, dass alle börsennotierten Unternehmen
die Corporate Governance Erklärung ebenfalls umsetzen, um das Vertrauen in den
Kapitalmarkt wieder zu stärken.
Die Corporate Governance Erklärung wurde am 18. Oktober 2002 unterschrieben und
stellt eine Selbstverpflichtung von Funkwerk dar, um noch größere Transparenz gegenüber
Aktionären und Mitarbeitern zu schaffen.
Gericom AG
Gerhard Leimer, Chief Financial Officer
Die jetzt unterzeichnete Erklärung stellt eine Selbstverpflichtung von Gericom gegenüber
der Öffentlichkeit dar, um das Vertrauen der Anleger, der Kunden und der Mitarbeiter in die
Führung des Unternehmens zusätzlich zu stärken.
Wir werden künftig jährlich über die Einhaltung unserer Verpflichtungen berichten. Mit diesem
Schritt hoffen wir, viele börsennotierte Unternehmen überzeugen zu können, ebenfalls
die Corporate Governance Erklärung zu unterschreiben, um das Vertrauen der Anleger wieder
zu stärken. Über die langfristige Umsetzung dieser Erklärung für Gericom wird zusätzlich
in einer dafür einberufenen Aufsichtsratsitzung getagt.
GPC Biotech AG
Dr. Mirko Scherer, Chief Financial Officer
Die GPC Biotech AG erachtet schon seit Längerem eine gute Corporate Governance als einen
sehr wichtigen Bestandteil einer modernen Unternehmensführung und hat bereits im
November 2001, als eines der ersten Unternehmen, eigene Corporate Governance Grundsätze
erstellt und veröffentlicht.
Die jetzt zusätzlich abgegebene Corporate Governance Erklärung ist für GPC Biotech ein
weiterer konsequenter Schritt in Richtung einer transparenten Unternehmensleitung, und
wir hoffen, dass dieser Auftakt weitere Unternehmen motiviert, sich anzuschließen.
IXOS S SOFTWARE OFTWARE AG
Peter Rau, Chief Financial Officer
Bei IXOS haben die Grundsätze wertorientierter und transparenter Unternehmensführung
und –kontrolle einen hohen Stellenwert. Die Initiative zur freiwilligen Selbstverpflichtung
auf international anerkannte Standards guter Corporate Governance haben wir von Anfang
an voll unterstützt. IXOS sieht in der freiwilligen Selbstverpflichtung ein positives Signal an
den Kapitalmarkt, das Vertrauen schafft und Glaubwürdigkeit erhöht.
Die IXOS Software AG hat die gesetzlich vorgeschriebene Entsprechenserklärung gemäß
§161 Aktiengesetz bereits im September 2002 abgegeben. Demnach erfüllt der IXOSKonzern
alle Sollbestimmungen des Deutschen Corporate Governance Kodex. IXOS hat den
Wortlaut der Erklärung im Geschäftsbericht und auf der Website des Unternehmens veröffentlicht.
Darüber hinaus gelten für
IXOS die verschärften Auflagen der Securities and Exchange Commission, da der Münchner
Softwarekonzern auch über ein Level III Listing an der US-Technologiebörse NASDAQ
verfügt. IXOS erfüllt damit hohe internationale Standards guter Unternehmensführung und
kontrolle.
Qiagen N.V
Peer Schatz, Chief Financial Officer
QIAGEN war immer stolz darauf, höchste Ansprüche an Corporate Governance zu
stellen und hat sich bereits 1997 mit der Anerkennung schriftlich
niedergelegter Corporate Governance Regeln verpflichtet. Es ist von daher
für uns selbstverständlich gewesen, als eines der ersten Unternehmen im März
2002 den Deutschen Corporate Governance Kodex anzunehmen und nun, zusammen
mit anderen Unternehmen, eine Vorreiterrolle zu übernehmen und dies heute
hier öffentlich durch die Unterschrift unter die "Corporate Governance
Erklärung" zu bestätigen. Ein klarer, niedergeschriebener und
standardisierter Corporate Governance Kodex, eingebettet in die
Unternehmenskultur, stärkt das Unternehmen in Entscheidungsfindungsprozessen
durch eine klar definierte Verteilung von Aufgaben und Verantwortlichkeiten.
merkst Du eigentlich nicht, dass Du hier der einzige bist, den IBS überhaupt interessiert?
Hat sich das BAFin eigentlich schon bei Dir gemeldet? Ich werde heute übrigens noch einmal eine neue Beschwerde einreichen, die mit Deinen Postings und Deiner IP "garniert" sind.
Herzlichst grüßt Dich
Dein Freund
I.w.j.u.b.d.G.
_
von IchwarjungundbrauchtedasGeld 13.01.03 17:04:02
betrifft Aktie: IBS AG ENG.CONS.SOFT.O.N.
sag mal Broki,
merkst Du eigentlich nicht, dass Du hier der einzige bist, den IBS überhaupt interessiert?
Hat sich das BAFin eigentlich schon bei Dir gemeldet? Ich werde heute übrigens noch einmal eine neue Beschwerde einreichen, die mit Deinen Postings und Deiner IP "garniert" sind.
Herzlichst grüßt Dich
Dein Freund
I.w.j.u.b.d.G.
_
wie kommst du auf die Idee , dass ich der Einzige sei , den IBS interessiert ???????
Schau dir mal die Nachfrage aufd Xetra an , dann weisste bescheid !
Anzahl Kauf Kurs
5500 0,91
5750 0,95
5200 0,96
1500 1,03
200 1,05
150 1,09
2000 1,10
Anzahl Verkauf Kurs
1,17 3 500
1,18 2 000
1,19 2 000
1,20 770
1,23 1 000
1,33 1 000
1,38 800
1,40 130
1,49 250
1,50 500
20300 Ratio: 1,70 11950
Eröffnung: 1,05
Mich störts nicht , wenn ich heut als einziger was schreibe !
Soll ja zur Information dienen , da dieses Thema nicht so richtig diskutiert wurde .
Wie kommst du auf die Idee , dass du mein Freund bist ?????
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