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    IBS erkennt Corporate Governance Kodex an - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 07.01.03 08:36:14 von
    neuester Beitrag 13.01.03 19:29:31 von
    Beiträge: 8
    ID: 679.797
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      Avatar
      schrieb am 07.01.03 08:36:14
      Beitrag Nr. 1 ()

      Die IBS AG teilte am Dienstag mit, dass sie nahezu alle Empfehlungen der Regierungskommission für den \"Deutschen Corporate Governance Kodex\" umsetzen wird. Von den Empfehlungen der Kommission abweichen will das Unternehmen beim Abschluss von Vermögensschaden-Haftpflicht-Versicherungen für Vorstand- und Aufsichtsratmitglieder sowie bei den Kommissionsempfehlungen zur Vergütung für Aufsichtsratmitglieder.

      Den Empfehlungen, die Quartalsabschlüsse binnen 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraumes zu veröffentlichen und die Bildung eines Audit Committees wird die Gesellschaft ab dem Geschäftsjahr 2003 folgen.

      Die Aktie von IBS beendete den Handel gestern bei 1,13 Euro (-5,83 Prozent).

      Wertpapiere des Artikels:
      IBS AG ENG.CONS.SOFT.O.N.


      Autor: (© wallstreet:online AG / SmartHouse Media GmbH),08:34 07.01.2003

      Avatar
      schrieb am 07.01.03 13:10:04
      Beitrag Nr. 2 ()
      @ #1 von Redaktion WO [W:O]

      Leute die Meldung kam mit bischen Verzögerung !

      Die ist schon seit einiger Zeit bekannt !:eek:


      Dennoch , gut dass ihr es als Meldung rausbringt !;) ;)


      Gruss an die Redaktion : BrokeKing1
      Avatar
      schrieb am 09.01.03 11:04:31
      Beitrag Nr. 3 ()
      „Corporate Governance Erklärung“

      In der Fassung vom 24.10.2002

      1. Präambel

      Die „Corporate Governance Erklärung“ stellt eine
      Selbstverpflichtung von Unternehmen des Nemax50 der
      Öffentlichkeit gegenüber dar, international und national
      anerkannte Standards fairer und verantwortungsvoller
      Unternehmensführung im Unternehmen umzusetzen. Die
      Erklärung berücksichtigt nationales Recht, anerkannte nationale und internationale Wohlverhaltensregeln und marktmäßige Usancen. Sie will das Vertrauen der Anleger, der Kunden, der Mitarbeiter und der Öffentlichkeit in die Leitung und Überwachung der unterzeichnenden Unternehmen stärken. Die unterzeichnenden Unternehmen der „Corporate Governance Erklärung“ verpflichten sich freiwillig, sämtlichen „Soll“-Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex mit der Maßgabe der Ziffern 3.2d) und 5. zu entsprechen. Darüber hinaus verpflichten sie sich freiwillig zur Einhaltung bestimmter
      „Sollte“–Anregungen, sowie über den Kodex hinausgehend, zur
      Erstellung von unternehmensinternen Insider-Rules.

      Die über die „Soll“– Empfehlungen hinausgehenden
      Selbstverpflichtungen werden im Rahmen der nachfolgend
      beschriebenen „Corporate Governance Erklärung“ näher
      dargestellt; daneben werden einige besonders im öffentlichen
      Interesse stehenden „Soll“-Empfehlungen hervorgehoben.
      Unternehmen mit Sitz im Ausland kann es aufgrund nationalen
      Rechts (z.B. unterschiedliches Board-System) zum Teil nicht
      möglich sein, allen Regeln der „Corporate Governance
      Erklärung“ formal zu entsprechen. Mit der Unterzeichnung
      verpflichten sich diese ausländischen Unternehmen jedoch,
      individuelle Corporate Governance Prinzipien zu erstellen und
      zu veröffentlichen, die sinngemäß den Regeln der „Corporate
      Governance Erklärung“ entsprechen und zusätzlich die
      jeweiligen nationalen Corporate Governance Regeln
      vollumfänglich einhalten.

      Die unterzeichnenden Unternehmen empfehlen allen
      börsennotierten Unternehmen, die „Corporate Governance
      Erklärung“ ebenfalls umzusetzen.
      Nach dem Prinzip „substance over form“ soll es möglich sein,
      die internationalen Unternehmen in die „Corporate Governance
      Erklärung“ einzubeziehen.
      2. Verpflichtung bezüglich der Empfehlun Empfehlungen des Kodex
      gen Die unterzeichnenden Unternehmen verpflichten sich, mit der
      Maßgabe der Ziffern 3.2 d) und 5. sämtlichen „Soll“-
      Empfehlungen des Deutscher Corporate Governance Kodex zu
      entsprechen.

      Ergänzend sei erwähnt, dass die im Neuen Markt gelisteten
      Unternehmen bereits aufgrund des Regelwerks Neuer Markt
      verschiedenen Empfehlungen des Kodex entsprechen,
      insbesondere:

      2.1. Quartalsberichte und Veröffentlichung
      Unternehmen des Neuen Marktes sind aufgrund des
      Regelwerks Neuer Markt (siehe Ziffer 7.1., sowie Anlage 2,
      aktuelle Fassung vom 01.07.2002) bereits verpflichtet,
      Quartalsberichte in einer strukturierten Form zum Stichtag der
      ersten drei Quartale eines Geschäftsjahres aufzustellen und
      diese unverzüglich nach der Fertigstellung, spätestens innerhalb
      von zwei Monaten nach Ende des Berichtszeitraums an die
      Deutsche Börse AG zu übermitteln.
      Aufgrund der „Soll“ – Empfehlung des Deutschen Corporate
      Governance Kodex ergibt sich für die unterzeichnenden
      Unternehmen eine Verkürzung der Berichtspflicht für
      Quartalsberichte auf spätestens 45 Tage nach Ende des
      Berichtszeitraums.

      2.2. Internationale Rechnungslegung
      Unternehmen des Neuen Marktes sind aufgrund des
      Regelwerks Neuer Markt (siehe Ziffer 7.1.2, 7.3.2, aktuelle
      Fassung vom 01.07.2002) bereits verpflichtet,
      Konzernabschlüsse und Quartalsberichte in US-GAAP oder IAS
      aufzustellen.

      3. Verpflichtung bezüglich bestimmter Anregungen des Kodex
      Die unterzeichnenden Unternehmen verpflichten sich, über die
      „Soll“-Empfehlungen des Kodex hinaus auch mindestens den
      nachfolgenden Anregungen des Deutscher Corporate
      Governance Kodex zu entsprechen.

      3.2. Vorstand und Aufsichtsrat

      a) Die unterzeichnenden Unternehmen werden bei der
      Vergütung des Vorstands fixe und variable Bestandteile
      vorsehen, wobei die variable Vergütung sowohl einmalige als
      auch jährlich wiederkehrende, an den geschäftlichen Erfolg
      gebundene Komponenten sowie Komponenten mit langfristiger
      Anreizwirkung enthält (basierend auf vorher festgelegten
      Vergleichsparametern).

      b) Die unterzeichnenden Unternehmen verpflichten sich zur
      individualisierten Ausweisung der Gehälter der
      Vorstandsmitglieder im Anhang des Konzernabschlusses,
      differenziert in fixe und erfolgsbezogene Komponenten sowie
      Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung, sowie zur
      Erläuterung der Bezugsgrößen bei variablen Bestandteilen.

      c) Die unterzeichnenden Unternehmen verpflichten sich zur
      Offenlegung von Beratungs- und Vermittlungsmandaten von
      Aufsichtsratsmitgliedern zwischen den den
      Aufsichtsratsmitgliedern und den unterzeichnenden
      Unternehmen, sowohl der Einzelpersonen als auch der
      betreffenden Unternehmen, an denen Aufsichtsratsmitglieder
      beteiligt oder bei denen sie beschäftigt sind, zusätzlich zur
      individualisierten Offenlegung der diesbezüglich gezahlten
      Vergütungen und gewährten Vorteile im Anhang des
      Konzernabschlusses.
      Die Festlegung der Vergütung nach fixen und variablen
      Bestandteilen stellt eine Selbstverpflichtung gemäß national und
      international anerkannten Richtlinien dar, die nachvollziehbar
      die angemessene Vergütung im Verhältnis zu den Leistungen
      regelt.
      In anderen wesentlichen Rechtsordnungen wird die
      individualisierte Ausweisung der Gehälter der
      Vorstandsmitglieder ebenfalls vorgeschrieben (siehe gesetzliche
      Regelung in Großbritannien, 01.08.2002) . Eine gesetzliche
      Regelung in Deutschland ist zu erwarten.
      Diese Regelung komplettiert die Offenlegungspflicht für
      geldwerte Kompensationen von Organmitgliedern und stärkt die
      Integrität des Aufsichtsrats.

      d) Bei unterzeichnenden Unternehmen, deren Aufsichtsrat aus
      mehr als drei Mitgliedern besteht, wird der Aufsichtsrat ein
      Audit Committee (Prüfungsausschuss) einrichten, für welches
      im Bedarfsfall ein unabhängiger Berater hinzugezogen werden
      kann. Der Vorsitzende des Audit Committees darf nicht
      gleichzeitig Vorsitzender des Aufsichtsrats oder ehemaliges
      Vorstandsmitglied sein.

      3.3. Transparenz
      Die unterzeichnenden Unternehmen verpflichten sich zur
      Veröffentlichung der Unabhängigkeitserklärung des
      Wirtschaftsprüfers einschließlich der Aufstellung sonstiger
      (Beratungs-) Leistungen für die Gesellschaft im letzten und
      folgenden Geschäftsjahr.
      Die Einrichtung und Arbeit eines Audit Comittees unter
      eventueller Hinzunahme eines externen Beraters ist geeignet,
      die Kompetenz und Wirksamkeit der Kontrollfunktion in den
      Aufsichtsräten zu erhöhen.
      Mögliche Interessenskonflikte des Prüfers sollen offen gelegt
      werden.

      4. Zusätzliche Verpflichtung bezüglich Insider Rules/ Guidelines
      Zusätzlich verpflichten sich die unterzeichnenden Unternehmen
      freiwillig zur Erstellung von unternehmensinternen Insider
      Rules/Guidelines und deren Veröffentlichung im Internet. Diese
      enthalten Compliance-Richtlinien zumindest für Organmitglieder
      (und sobald und soweit möglich auch andere mit Insiderrelevanten
      Informationen befasste Mitarbeiter), einschließlich
      Regelungen zu sogenannten Trading Windows. Zusätzlich soll
      der Verzicht auf Spekulationsgeschäfte (kurzfristige Kauf- und
      Verkaufstransaktionen) in Aktien des Unternehmens für
      Organmitglieder geregelt werden.
      Die Erstellung und Veröffentlichung einer unternehmensinternen
      Insider-Policy unterstüzt die Einhaltung gesetzlicher
      Verpflichtungen und schützt insbesondere die Organmitglieder
      vor unbewusstem Verstoß gegen bestehende Gesetze. Zunächst
      sollte der Geltungsbereich die Organmitglieder umfassen. Es
      wird empfohlen, die Regelung später auf alle mit Insiderrelevanten
      Informationen befassten Mitarbeiter der
      Unternehmen auszuweiten.

      5. Umfang und Umsetzung der Verpflichtungen
      Die unterzeichnenden Unternehmen übernehmen die
      Verpflichtung zur Umsetzung der vorgenannten Corporate
      Governance Regelungen grundsätzlich ab dem Zeitpunkt der
      Unterzeichnung der „Corporate Governance Erklärung“, soweit
      dem nicht unternehmensspezifische rechtliche Gründe
      entgegenstehen, die bereits vor Unterzeichnung der Erklärung
      bestanden haben. In diesem Fall sind die betreffenden
      Unternehmen gehalten, die entsprechende Bestimmung
      unverzüglich umzusetzen, wenn und soweit der
      Hinderungsgrund weggefallen ist.

      Anstelle der Empfehlung in Ziffer 6.6 des Deutschen Corporate
      Governance Kodex werden die unterzeichnenden Unternehmen
      die zwischenzeitlich kodifizierte Regelung in § 15a WpHG
      einhalten.
      Soweit Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance
      Kodex, in dieser Erklärung unter 3. wiedergegebene
      Anregungen des Kodex, die Erstellung von
      unternehmensinternen Insider-Rules/Guidelines gemäß 4.
      dieser Erklärung sowie die nachstehend vorgesehene
      Berichterstattungspflicht von Vorstand und Aufsichtsrat über die
      Einhaltung dieser Erklärung zu ihrer Umsetzung den Erlass
      einer Geschäftsordnung für den Vorstand oder für den
      Aufsichtsrat oder eine Änderung der Satzung, der
      Geschäftsordnung für den Vorstand oder für den Aufsichtsrat
      Dieser Passus Generali dient nicht dazu, eine „comply-orexplain-
      Regelung“ einzuführen, sondern berücksichtigt lediglich
      in Ausnahmefällen vorhandene unternehmens-spezifische
      Besonderheiten, die zu einem Interessenskonflikt zwischen
      Corporate Governance Erklärung und bereits bestehenden
      rechtlichen Verpflichtungen der betreffenden Unternehmen
      führen.
      oder in sonstiger Weise eine Mitwirkung des Aufsichtsrats, der
      Hauptversammlung oder nicht unterzeichnender
      Vorstandsmitglieder erfordern, verpflichten die
      Unterzeichnenden sich, den jeweils zur Mitwirkung berufenen
      Organen und Organmitgliedern vorzuschlagen, die
      erforderlichen Maßnahmen zu treffen, und zwar hinsichtlich
      Änderungen der Satzung in der nächsten Hauptversammlung
      spätestens bis Ende 2003 und hinsichtlich Erlass oder
      Änderungen der Geschäftsordnung für den Vorstand oder für
      den Aufsichtsrat spätestens bis Ende 2002.
      Vorstand und Aufsichtsrat der unterzeichnenden Unternehmen
      werden über die Einhaltung der Erklärung jährlich im
      Geschäftsbericht im Zusammenhang mit dem Bericht über die
      Corporate Governance des Unternehmens gemäß Ziffer 3.10
      des Deutschen Corporate Governance Kodex berichten (unter
      der Rubrik “unsere Aktie/IR”;). Die Erklärung ist auch im Internet zu veröffentlichen.
      Avatar
      schrieb am 10.01.03 14:16:47
      Beitrag Nr. 4 ()
      DeutscheBörse

      Unternehmen verpflichten sich zu hohen Corporate Governance-Standards


      Zehn Unternehmen geben Erklärung zu Corporate-Governance ab


      Konzertierte Aktion für mehr Anlegervertrauen

      Zehn börsennotierte Unternehmen haben sich am Mittwoch öffentlich zur Einhaltung national
      und international anerkannter Standards für faire und verantwortungsvolle Unternehmensführung
      verpflichtet: ACG Advanced Component Group,
      AT&S Austria Technologie & Systemtechnik, Balda, Dialog Semiconductor,
      Evotec OAI, Funkwerk, Gericom, GPC Biotech, IXOS SOFTWARE und Qiagen haben als
      erste die gemeinsam entworfene Corporate Governance-Erklärung als für sich bindend akzeptiert.
      Diese Erklärung enthält alle Soll-Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance
      Kodex der Bundesregierung sowie die meisten Anregungen des Kodex.

      Mit dieserCorporate Governance-Erklärung wollen die Unternehmen das Vertrauen der Anleger stärken.
      Die Deutsche Börse hat die Erarbeitung der Erklärung als Moderator begleitet.

      “Es ist erfreulich, dass die Unternehmen die Initiative ergreifen. Sie setzen einen Best Practice-
      Standard für gute Corporate Governance und stärken damit das Vertrauen der Anleger,“
      sagte Christian Strenger, Aufsichtsrat der DWS Investment GmbH und Mitglied derRegierungskommission Corporate Governance . Auch die Deutsche Schutzvereinigung für
      den Wertpapierbesitz (DSW) begrüßte die Initiative. „Die Unternehmen, die die Corporate
      Governance-Erklärung unterschreiben, stellen die Investoren in den Mittelpunkt und erhöhen
      die Attraktivität ihrer Aktien,“ sagte Marc Tüngler von der DSW.

      Der Deutsche Corporate Governance Kodex unterscheidet zwischen Empfehlungen und Anregungen;
      Abweichungen von den Empfehlungen sind von den Unternehmen zu erklären(Comply or Explain-Prinzip).

      Die Corporate Governance-Erklärung geht über den Deutschen
      Corporate Governance Kodex hinaus: Sie enthält alle Empfehlungen sowie die meisten Anregungen
      und macht diese verpflichtend.

      Unter der Maßgabe der Corporate Governance-Erklärung verpflichten sich die Unternehmen
      zum Beispiel zu einer Verkürzung der Fristen für die Berichtspflicht auf 45 Tage für
      Quartalsberichte.
      Sie erleichtern die Stimmrechtsausübung der Aktionäre in der Hauptversammlung durch die Bereitstellung eines unabhängigen Vertreters, übertragen Teile der
      Hauptversammlung im Internet und berufen bei Vorliegen eines Übernahmeangebots in angezeigten Fällen eine außerordentliche Hauptversammlung ein.

      Zusätzlich erklären sich diese Unternehmen bereit, Vorstands- und Aufsichstratsvergütung
      individualisiert nach fixen und variablen Bestandteilen offenzulegen, Beratungs- und Vermittlungsmandate von Aufsichtsratsmitgliedern zu erläuten sowie ein
      Audit Committee bei einem Aufsichtrat von mehr als drei Mitgliedern einzurichten, deren Vorsitzender nicht gleichzeitig Vorsitzender des Aufsichtsrats oder ehemaliges Vorstandsmitglied sein darf. Dies soll der Erhöhung der Kompetenz und Wirksamkeit der Kontrollfunktion
      in den Aufsichtsräten dienen.

      Darüber hinaus erstellen die Unternehmen Insider Rules/Guidelines, die zum Beispiel Regelungen
      zu Trading Windows enthalten. Diese Guidelines sind auch auf den Internetseiten der Unternehmen abrufbar.
      Avatar
      schrieb am 13.01.03 13:19:48
      Beitrag Nr. 5 ()
      Statements zur „ Corporate Governance Erklärung“

      ACG Advanced Component Group AG

      Dr. Cornelius Boersch, Vorstandsvorsitzender
      Für uns hat Corporate Governance einen hohen Stellenwert. Effizienz in der Zusammenarbeit
      zwischen Vorstand und Aufsichtsrat, klare Regelungen, Achtung der Aktionärsinteressen
      sowie Transparenz und Offenheit der Unternehmenskommunikation sind für uns elementare
      Aspekte. Durch pflichtbewusste Corporate Governance will die ACG eine auf Shareholder
      Value ausgerichtete Unternehmensführung und -kontrolle gewährleisten.

      Dies soll das Vertrauen unserer Aktionäre, Geschäftspartner und Mitarbeiter in die ACG fördern.
      Uns ist bewusst, dass die Verpflichtung zu einer Corporate Governance ein weiterer wichtiger
      Schritt ist, um das verloren gegangene Vertrauen im gesamten Kapitalmarkt zurückzugewinnen.
      Ein Beleg dafür wie ernst die ACG bspw. das Thema Transparenz nimmt, ist die Auszeichung
      des ACG-Geschäftsberichts 2001 im Segment Nemax 50 mit dem ersten Platz
      durch das Wirtschaftsmagazin manager magazin (2. Platz im vergangenen Jahr).
      AT&S Austria Technologie & Systemtechnik AG
      Willibald Dörflinger, Chief Executive Officer
      Dr. Harald Sommerer, Chief Financial Officer
      Seit dem Börsengang der AT&S Austria Technologie & Systemtechnik AG hat sich das Unternehmen
      hohe Transparenz und eine offene Kommunikation mit allen Aktionären auf die
      Fahnen geschrieben. In diesem Sinne begrüßen wir auch die jüngsten Entwicklungen zum
      Thema Corporate Governance.

      Wir sind überzeugt, dass die Unternehmen - und damit auch die Aktienmärkte - das Vertrauen
      der Anleger nur dann zurückverdienen können, wenn klare Verhaltensregeln kommuniziert
      und auch kontrolliert werden.Der Deutsche Corporate Governance Kodex bietet
      hierfür eine solide Grundlage. Darüber hinaus ist die AT&S Austria Technologie & Systemtechnik
      AG bereit, sich gemäß der nunmehr veröffentlichten Corporate Governance Erklärung
      zu verpflichten.

      Mit der Selbstverpflichtung zur Corporate Governance Erklärung nehmen wir für uns in Anspruch,
      dass wir den modernsten Anforderungen, die an ein börsennotiertes Unternehmen
      von Aktionären und anderen Stakeholdern gestellt werden, im höchstmöglichen Umfang
      Rechnung tragen. Nichts desto trotz werden wir auch zukünftig bemüht sein, unsere
      Transparenz zu erhöhen und die Zusammenarbeit mit allen Marktteilnehmern zu verbessern.
      Ein jährlicher Corporate Governance Bericht, der dann sowohl im Geschäftsbericht
      als auch auf unserer Internetseite zur Verfügung steht, wird dies entsprechend dokumentieren.

      Balda AG

      Gerhard Holdijk, Vorstandsvorsitzender
      Wir haben uns als eines der ersten börsennotierten Unternehmen mit den Empfehlungen
      der Cromme-Kommission zu Corporate Governance-Standards auseinander gesetzt. Als international
      agierendes Unternehmen mit fast 100-jähriger Tradition befürworten wir ausdrücklich
      die Inhalte des Kodex, der national und international anerkannte Standards guter
      und verantwortungsvoller Unternehmensführung enthält.
      Wir sehen darin eine wichtige Maßnahme zur Vertrauenssteigerung bei Aktionären, Fremdkapitalgebern,
      Mitarbeitern, Geschäftspartnern und der Öffentlichkeit. Deshalb haben die
      Organe der Balda AG einstimmig die Umsetzung des Corporate Governance Kodex beschlossen.
      Die Gesellschaft verpflichtet sich damit zu einer transparenten, verantwortlichen
      und auf nachhaltige Wertschöpfung ausgerichteten Leitung und Kontrolle des Unternehmens.
      Wir gehen aber noch einen Schritt weiter: Da Balda die so genannten Soll-Vorschriften bereits
      seit Jahren praktiziert, unterstützen wir nachdrücklich auch die weitergehenden Empfehlungen,
      zu denen sich bislang rund zehn börsennotierte Unternehmen bekannt haben.

      Das Ziel dabei ist es, dem Anleger größtmögliche Transparenz über sein Unternehmen zu
      bieten. Für Balda ist diese Maßnahme eine Frage gelebter Unternehmenskultur.

      Dialog Semiconductor Plc

      Roland Pudelko, Chief Executive Officer & President
      Dialog Semiconductor Plc hat sich -als ausländisches Unternehmen- entschlossen, die
      Vorgaben des Deutschen Corporate Governance Kodex in vollem Umfang umzusetzen und
      individuelle Corporate Governance Prinzipien zu erstellen und zu veröffentlichen, die sinngemäß
      den Regeln der „Corporate Governance Erklärung“ entsprechen.

      Wir sehen in diesem Schritt eine weitere Verbesserung unserer eigenen Corporate Governance,
      die bereits maßgeblich durch die Umsetzung wesentlicher Elemente des Deutschen
      Codex geprägt war. So hatte Dialog Semiconductor im Rahmen des Börsengangs 1999
      entsprechend den Anforderungen der Nasdaq Europe, die wichtigsten Corporate Governance-
      Elemente eingeführt. Dazu zählten etwa die Einführung unternehmensinterner Insiderrichtlinien
      und die Einrichtung eines „Audit and Compensation Committee“.
      Dialog Semiconductor sieht den Sinn von guten und umfassenden Corporate Governance-
      Standards vor allem im Schutz der Aktionärsinteressen und in einer verbesserten Kommunikation
      mit dem Kapitalmarkt und versteht Corporate Governance als Prozess, der zukünftig
      laufend überprüft und verbessert werden muss, um auf geänderte Rahmenbedingungen
      angepasst zu werden. So erwartet das Unternehmen in naher Zukunft weitere Herausforderungen,
      die sich aus der Umsetzung des Sarbanes–Oxley Act und die derzeit bei der SEC
      zur Prüfung vorliegenden Corporate Governance-Standards der Nasdaq ergeben werden.

      Evotec OAI AG

      Dr. Dirk H. Ehlers, Chief Financial Officer
      Eine gute Corporate Governance ist ein elementarer Bestandteil der
      Unternehmenssteuerung und Kapitalmarkt-Kommunikation und hat für uns als
      international agierendes Unternehmen seit jeher große Bedeutung. Die
      Selbstverpflichtung zu höheren Corporate Governance Standards verstehen
      wir als Chance, den Markteilnehmern unseren Einsatz für ausgewogene und
      transparente Regeln zu signaliseren.

      Funkwerk AG

      Dr. Hans Grundner, Vorstandsvorsitzender
      Funkwerk hat bereits in der Vergangenheit viele der Empfehlungen angewendet, so dass
      der Codex für uns keine Umstellung bedeutet. Wir hoffen, dass alle börsennotierten Unternehmen
      die Corporate Governance Erklärung ebenfalls umsetzen, um das Vertrauen in den
      Kapitalmarkt wieder zu stärken.
      Die Corporate Governance Erklärung wurde am 18. Oktober 2002 unterschrieben und
      stellt eine Selbstverpflichtung von Funkwerk dar, um noch größere Transparenz gegenüber
      Aktionären und Mitarbeitern zu schaffen.

      Gericom AG

      Gerhard Leimer, Chief Financial Officer
      Die jetzt unterzeichnete Erklärung stellt eine Selbstverpflichtung von Gericom gegenüber
      der Öffentlichkeit dar, um das Vertrauen der Anleger, der Kunden und der Mitarbeiter in die
      Führung des Unternehmens zusätzlich zu stärken.
      Wir werden künftig jährlich über die Einhaltung unserer Verpflichtungen berichten. Mit diesem
      Schritt hoffen wir, viele börsennotierte Unternehmen überzeugen zu können, ebenfalls
      die Corporate Governance Erklärung zu unterschreiben, um das Vertrauen der Anleger wieder
      zu stärken. Über die langfristige Umsetzung dieser Erklärung für Gericom wird zusätzlich
      in einer dafür einberufenen Aufsichtsratsitzung getagt.

      GPC Biotech AG

      Dr. Mirko Scherer, Chief Financial Officer
      Die GPC Biotech AG erachtet schon seit Längerem eine gute Corporate Governance als einen
      sehr wichtigen Bestandteil einer modernen Unternehmensführung und hat bereits im
      November 2001, als eines der ersten Unternehmen, eigene Corporate Governance Grundsätze
      erstellt und veröffentlicht.
      Die jetzt zusätzlich abgegebene Corporate Governance Erklärung ist für GPC Biotech ein
      weiterer konsequenter Schritt in Richtung einer transparenten Unternehmensleitung, und
      wir hoffen, dass dieser Auftakt weitere Unternehmen motiviert, sich anzuschließen.

      IXOS S SOFTWARE OFTWARE AG

      Peter Rau, Chief Financial Officer
      Bei IXOS haben die Grundsätze wertorientierter und transparenter Unternehmensführung
      und –kontrolle einen hohen Stellenwert. Die Initiative zur freiwilligen Selbstverpflichtung
      auf international anerkannte Standards guter Corporate Governance haben wir von Anfang
      an voll unterstützt. IXOS sieht in der freiwilligen Selbstverpflichtung ein positives Signal an
      den Kapitalmarkt, das Vertrauen schafft und Glaubwürdigkeit erhöht.
      Die IXOS Software AG hat die gesetzlich vorgeschriebene Entsprechenserklärung gemäß
      §161 Aktiengesetz bereits im September 2002 abgegeben. Demnach erfüllt der IXOSKonzern
      alle Sollbestimmungen des Deutschen Corporate Governance Kodex. IXOS hat den
      Wortlaut der Erklärung im Geschäftsbericht und auf der Website des Unternehmens veröffentlicht.
      Darüber hinaus gelten für
      IXOS die verschärften Auflagen der Securities and Exchange Commission, da der Münchner
      Softwarekonzern auch über ein Level III Listing an der US-Technologiebörse NASDAQ
      verfügt. IXOS erfüllt damit hohe internationale Standards guter Unternehmensführung und
      kontrolle.

      Qiagen N.V

      Peer Schatz, Chief Financial Officer
      QIAGEN war immer stolz darauf, höchste Ansprüche an Corporate Governance zu
      stellen und hat sich bereits 1997 mit der Anerkennung schriftlich
      niedergelegter Corporate Governance Regeln verpflichtet. Es ist von daher
      für uns selbstverständlich gewesen, als eines der ersten Unternehmen im März
      2002 den Deutschen Corporate Governance Kodex anzunehmen und nun, zusammen
      mit anderen Unternehmen, eine Vorreiterrolle zu übernehmen und dies heute
      hier öffentlich durch die Unterschrift unter die "Corporate Governance
      Erklärung" zu bestätigen. Ein klarer, niedergeschriebener und
      standardisierter Corporate Governance Kodex, eingebettet in die
      Unternehmenskultur, stärkt das Unternehmen in Entscheidungsfindungsprozessen
      durch eine klar definierte Verteilung von Aufgaben und Verantwortlichkeiten.

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      Avatar
      schrieb am 13.01.03 17:04:17
      Beitrag Nr. 6 ()
      sag mal Broki,

      merkst Du eigentlich nicht, dass Du hier der einzige bist, den IBS überhaupt interessiert?

      Hat sich das BAFin eigentlich schon bei Dir gemeldet? Ich werde heute übrigens noch einmal eine neue Beschwerde einreichen, die mit Deinen Postings und Deiner IP "garniert" sind.

      Herzlichst grüßt Dich
      Dein Freund
      I.w.j.u.b.d.G.
      _
      Avatar
      schrieb am 13.01.03 17:04:31
      Beitrag Nr. 7 ()
      Vorschau:

      von IchwarjungundbrauchtedasGeld 13.01.03 17:04:02
      betrifft Aktie: IBS AG ENG.CONS.SOFT.O.N.
      sag mal Broki,

      merkst Du eigentlich nicht, dass Du hier der einzige bist, den IBS überhaupt interessiert?

      Hat sich das BAFin eigentlich schon bei Dir gemeldet? Ich werde heute übrigens noch einmal eine neue Beschwerde einreichen, die mit Deinen Postings und Deiner IP "garniert" sind.

      Herzlichst grüßt Dich
      Dein Freund
      I.w.j.u.b.d.G.
      _
      Avatar
      schrieb am 13.01.03 19:29:31
      Beitrag Nr. 8 ()
      @iwjubdg

      wie kommst du auf die Idee , dass ich der Einzige sei , den IBS interessiert ???????:eek: :eek: :eek:

      Schau dir mal die Nachfrage aufd Xetra an , dann weisste bescheid !:D :D :D


      Anzahl Kauf Kurs
      5500 0,91
      5750 0,95
      5200 0,96
      1500 1,03
      200 1,05
      150 1,09
      2000 1,10

      Anzahl Verkauf Kurs
      1,17 3 500
      1,18 2 000
      1,19 2 000
      1,20 770
      1,23 1 000
      1,33 1 000
      1,38 800
      1,40 130
      1,49 250
      1,50 500

      20300 Ratio: 1,70 11950


      Eröffnung: 1,05


      Mich störts nicht , wenn ich heut als einziger was schreibe !
      :p


      Soll ja zur Information dienen , da dieses Thema nicht so richtig diskutiert wurde .

      Wie kommst du auf die Idee , dass du mein Freund bist ?????


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