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    Verwaltergenehmigung in grundbuchmäßiger Form - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 15.02.03 09:26:01 von
    neuester Beitrag 15.02.03 15:13:13 von
    Beiträge: 4
    ID: 696.712
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      Avatar
      schrieb am 15.02.03 09:26:01
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      habe mal ne kurze Frage und hoffe auf eine sachverständige Antwort:

      Ich habe vor kurzem eine Wohnung gekauft. In meinem Kaufvertrag steht, daß dieser Kaufvertrag keiner Genehmigung durch den Wohnungsverwalter bedarf. Jetzt aber habe ich eine Rechnung von der Hausverwaltung erhalten für:

      "die Erteilung der Verwaltergenehmigung in grundbuchmäßiger Form"

      Was heißt das und muß ich das bezahlen?

      Danke im voraus.

      Gruß, Jochen
      Avatar
      schrieb am 15.02.03 09:43:55
      Beitrag Nr. 2 ()
      Die Summe muss eigentlich der Vorbesitzer bezahlen
      Avatar
      schrieb am 15.02.03 14:04:49
      Beitrag Nr. 3 ()
      Ob eine Verwaltergenehmigung erforderlich ist ergibt sich letztendlich nicht aus dem Kaufvertrag sondern aus der Teilungserklärung.

      Wenn die Teilungserklärung eine Verwaltergenehmigung nicht vorschreibt ist die Rechnung nichtig. Wenn doch, ist die Erklärung im Kaufvertrag, daß eine Verwaltergenehmigung nicht erforderlich ist, eine zugesicherte Eigenschaft. Stellt sich nun heraus, daß diese doch erforderlich ist gehen die Kosten zu Lasten des Verkäufers.
      Avatar
      schrieb am 15.02.03 15:13:13
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hallo,

      Vielen dank für diese Antworten. Gruß, Jochen


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