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    ZAST bei GmbH - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 07.03.03 11:30:43 von
    neuester Beitrag 07.03.03 12:42:14 von
    Beiträge: 3
    ID: 705.018
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      schrieb am 07.03.03 11:30:43
      Beitrag Nr. 1 ()
      Muss eine GmbH die Zast sofort abführen und dann über die Haressteuer wieder einfordern oder ist sie nicht sofort Steuerpflichtig und muss sie dann über die Jahressteuer nachzahlen?

      danke im voraus
      Avatar
      schrieb am 07.03.03 12:15:28
      Beitrag Nr. 2 ()
      ZASt. wird sofort einbehalten

      Gruss
      NmA
      Avatar
      schrieb am 07.03.03 12:42:14
      Beitrag Nr. 3 ()
      Wenn eine GmbH Kapitalertragsteuer einbehalten muss, hat sie im weiteren nichts mehr damit zu tun. Das sollte das Problem des Gläubigers der Kapitalerträge sein.
      Deine Frage ist m. E. auch etwas unklar. Den klassischen Zinsabschlag von 30% muss eine GmbH eigentlich nicht einbehalten und abführen. Das müssen grundsätzlich nur Kreditinstitute.
      Falls die GmbH Gläubiger der Kapitalerträge ist, hat bereits ein anderer die Zast oder KapESt abgeführt.

      Gruß


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