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    Frage zu 325,00 Euro Jobs - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 11.03.03 11:06:03 von
    neuester Beitrag 11.03.03 12:15:40 von
    Beiträge: 20
    ID: 706.296
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      schrieb am 11.03.03 11:06:03
      Beitrag Nr. 1 ()
      hi, meine Mutter hat einen 325 Euro Job, meines Wissens geht dieser nicht auf Karte.

      Nun hat die Nachbarsfirma hier, noch nen Job für 325,00 Euro im Büro angeboten, den sie gerne ausüben möchte.

      Geht, sowas?

      Oder hat jemand ne Ahnung wie sowas funktionieren könnte?
      Avatar
      schrieb am 11.03.03 11:13:16
      Beitrag Nr. 2 ()
      hat sie eine freistellung vom finanzamt für den ersten job?
      hat sie eine hauptberufliche tätigkeit?
      Avatar
      schrieb am 11.03.03 11:15:28
      Beitrag Nr. 3 ()
      @pearlstyler ja, hat Sie vom FA.

      keine Hauptberufliche Tätigkeit.
      Avatar
      schrieb am 11.03.03 11:15:54
      Beitrag Nr. 4 ()
      Wie sollte das gehen ? Kenn mich zwar da nich aus, aber das hieße ja das man auch 10 solcher Jobs annehmen könnte und somit 3.250 Euro netto verdienen würde ohne einen Pfennig Steuern zahlen zu müssen:confused:
      Avatar
      schrieb am 11.03.03 11:18:33
      Beitrag Nr. 5 ()
      http://www.erwin-denzler.de/400-euro.html

      2. Job in Klasse 6 wäre schon schlecht

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      schrieb am 11.03.03 11:18:43
      Beitrag Nr. 6 ()
      ich kenne mich leider gar nicht mit aus. Selbst 2 Mitarbeiter beim FA ham mir unterschiedliches gesagt! Vielleicht gibts hier ja einen Experten für diese Frage.
      Avatar
      schrieb am 11.03.03 11:22:01
      Beitrag Nr. 7 ()
      @tripledoubedib

      gute Seite, aber da steht auch wieder nix davon, wenn man nen 2. Job annehmen möchte, wie dann abgerechnet wird ! :cry:
      Avatar
      schrieb am 11.03.03 11:24:40
      Beitrag Nr. 8 ()
      Zwei 400-Euro-Jobs?

      Ich habe schon eine geringfügige Beschäftigung (unter 325 Euro). Darf ich eine erneute geringfügige Beschäftigung (unter 400 Euro)
      annehmen, ohne dass ich mehr Steuern bezahlen muss (wie vor 1999)?
      Wenn beide Jobs jeweils unter 400 Euro sind, werden sie auch künftig zusammengerechnet, und
      überschreiten dann meist die Grenze (das war auch bis 1999 so). Da man dann für die zweite Stelle
      Steuerklasse VI hat, wären die Abzüge sogar besonders hoch. Günstiger ist es deshalb, wenn der neue
      Job über 400 Euro liegt: dann bleibt die bisherige Stelle völlig frei und in der neuen Beschäftigung sind die
      Abzüge geringer. Beispiele zu solchen Kombinationen werde ich demnächst unter www.400-Euro.de
      nennen.
      Avatar
      schrieb am 11.03.03 11:26:57
      Beitrag Nr. 9 ()
      die zwei jobs werden zusammen gerechnet und dann wie ein normaler job mit sozialabgaben belegt da deine mutter mehr als 325 € im monat verdient. sie muss ihren zweiten job dem ersten arbeitgeber auch mitteilen! sie soll mal bis zum 01.04. warten da ändert sich einiges, z.b. darf sie dann ohne wöchentlicher zeitbeschränkung € 400 im monat verdienen
      Avatar
      schrieb am 11.03.03 11:32:14
      Beitrag Nr. 10 ()
      @ranjid dann würd es sich überhaupt nicht lohnen. Dann soll sie bei ihrem 1. Job bleiben. Sie müßte dann ja zuviel Steuern bezahlen.

      Gibts vielleicht irgendwie nen Hintertürchen oder Trick wie das funktionieren könnte?
      Avatar
      schrieb am 11.03.03 11:33:24
      Beitrag Nr. 11 ()
      sie kann mit freistellung 325,-euro verdienen (ohne abzüge),
      den 2.job müßte sie versteuern,
      ab 1.4. erhöht sich die grenze auf 400,-euro.
      die 1. sinnvolle regierungshandlung von schröder, z.b.habe ich mitarbeiterinnen, die ab april ca.410,- verdienen, sie sind KV RV AV etc., es werden aber nur ca. 25,- euro abgezogen.
      wie das ganze funktionieren soll, bleibt mir ein rätsel, da zum beispiel bei manchen alleinerziehenden das oder die kinder auch noch mit krankenversichert sind.
      mfg
      Avatar
      schrieb am 11.03.03 11:37:11
      Beitrag Nr. 12 ()
      @pearlstyler meinst du jetzt vom 2. Job 25 Euro Abzug?

      Danke dir schonmal im voraus für deine Antwort!
      Avatar
      schrieb am 11.03.03 11:48:41
      Beitrag Nr. 13 ()
      nein, wenn sie ab 1.4. über 400,- verdienen würde, wäre sie nicht mehr geringverdiener.
      die 25,- euro werden dann abgezogen, was nicht viel ist, wenn ich das mit anderen AN vergleiche.
      außerdem ist man KV und RV.


      der zweite 325,- euro job (ab jetzt dann bis 400,-)muß versteuert werden, so ca. 60,- euro bei 325,- , je nach KK.
      Avatar
      schrieb am 11.03.03 11:52:09
      Beitrag Nr. 14 ()
      @pearlstyler danke dir, Sie soll sich mal selber dazu Gedanken machen. 60 Euro Abzüge kann man ja noch verschmerzen.
      Avatar
      schrieb am 11.03.03 11:54:37
      Beitrag Nr. 15 ()
      @FrankLorber

      Deine Mutter kann momentan nur insgesamt 325,00 Euro als geringfügig Beschäftigte verdienen.
      Verdient sie mehr wird sie voll sozialversicherungspflichtig und zahlt Steuern anhand ihrer Lohnsteuerkarte (je nach Steuerklasse).
      Steuerfreistellung kann dann nicht mehr angewandt werden.

      Ab April kann sie insgesamt 400,00 Euro verdienen. Der Arbeitgeber zahlt dann pauschal 25% an die Bundesknappschaft (RV, KV, Lst.). Deine Mutter hat keine Abzüge.
      Zwischen 400,01 und 800,00 Euro zahlt sie nur anteilig Sozialversicherungsbeiträge gemäß einem Stufenplan.

      @pearlstyler

      Du als Arbeitgeber bezahlst aber aus dem gesamten Betrag Deine Sozialversicherungsabgaben. Nur der Arbeitnehmer zahlt anteilig gemäß einem Stufenplan.

      Gruss
      Shimarcal
      Avatar
      schrieb am 11.03.03 11:55:52
      Beitrag Nr. 16 ()
      @pearlstyler sag mir bitte nochmal was du mit KK meinst?
      Avatar
      schrieb am 11.03.03 11:57:53
      Beitrag Nr. 17 ()
      wieso nur € 25 abgezogen? bei € 410 verdienst zahlt der AN € 20,93 und der AG € 87,95 an die bundesknappschaft, minijob-zentrale
      Avatar
      schrieb am 11.03.03 12:00:10
      Beitrag Nr. 18 ()
      @pearlstyler

      KK wohl Krankenkasse. Was muß denn dann noch an Steuern u.s.w. bezahlt werden beim 2 Job? Sorry wenn ich dich von deiner Arbeit abhalte.
      Avatar
      schrieb am 11.03.03 12:04:10
      Beitrag Nr. 19 ()
      der AG zahlt wie immer ca. 20% vom brutto, dem AN werden nur ca.25,-euro abgezogen (bei ca.410,- brutto)

      KK = krankenkasse
      Avatar
      schrieb am 11.03.03 12:15:40
      Beitrag Nr. 20 ()
      beim 2.geringverdiener job sonst nichts mehr.
      bei geringverdienerjobs zahlt eben auch der AG immer so ca. seine in diesem fall 22%ige geringverdienerpauschale.
      der 1.ist steuerfrei durch die freistellung, der 2.nicht mehr.


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