Telekom: Sammelklage wegen Emissionsbetruges - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 19.04.03 17:28:05 von
neuester Beitrag 19.04.03 22:36:21 von
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Initiative kündigt Sammelklage gegen Telekom wegen Emissionsbetrug an
19.04.2003
Die in Darmstadt ansässige Interessengemeinschaft geschädigter T-Aktionäre bereitet nach eigenen Angaben eine Sammelklage gegen die Deutsche Telekom vor, die auf dem Vorwurf des Emissionsbetrugs beruhen soll. Die Initiative steht in keinem Zusammenhang mit der "Interessengemeinschaft Telekommunikation" (frühere Interessengemeinschaft Telekomgeschädigter) von Andreas Schlacht aus Mülheim, die unter anderem Protestaktionen gegen Tariferhöhungen organisiert hat.
Hintergrund der Klagedrohung ist der Verdacht, dass der "rosa Riese" zu seinem dritten Börsengang im Mai 2000 bewusst falsche Angaben gemacht und damit für einen zunächst überhöhten Aktienkurs gesorgt habe, der nicht durch die voraussichtliche Geschäftsentwicklung des Unternehmens gedeckt gewesen sei. Sollte dergleichen nachweisbar sein, könnte – so die Initiative – ein Anspruch der Anleger auf Schadensersatz unter dem Gesichtspunkt der sogenannten Prospekthaftung nach § 44 des Börsengesetzes gegeben sein.
Da die Verjährungsfrist dafür am 28. Mai abläuft, müssen dergleichen Ansprüche zuvor geltend gemacht werden. Hans Hemmerich, Initiator der Interessengemeinschaft, ruft nun Geschädigte dazu auf, sich einer Klageaktion anzuschließen, die eine Erfurter Rechtsanwaltskanzlei derzeit vorbereitet. Die Erfurter sollen dann auch den Auftrag erhalten, die Rechtsstreitigkeiten einzuleiten. Eine formelle Sammelklage gibt es nach deutschem Recht – anders als in den USA – nicht; es wird also auf eine Flut gleichzeitig zu startender Einzelklagen nach einheitlichem Muster hinauslaufen.
Man habe sich nicht zuletzt aus Kostengründen für eine Kanzlei in den neuen Bundesländern entschieden, so Hemmerich, da die Anwaltsgebühren dort um 10 Prozent niedriger seien als im übrigen Bundesgebiet. Die Interessengemeinschaft selbst werde in den zu erwartenden Verfahren nicht als Partei in Erscheinung treten.
Als Beleg für einen anzunehmenden Emissionsbetrug führt Hemmerich vor allem Recherchen von Journalisten und Aussagen von Börsenexperten ins Feld. Besondere Bedeutung hat dabei etwa eine Einschätzung, die Prof. Wolfgang Gerke in einer Fernsehsendung der ARD-Magazinreihe "Report" am 3. Februar geäußert hat: Ihm zufolge hätte die dritte Telekom-Aktienemission niemals so durchgeführt werden dürfen; den Anlegern seien absichtlich Informationen vorenthalten worden. Zu ähnlichen Ergebnissen kommen auch etliche Presseveröffentlichungen, auf welche die Website der Initiative verlinkt.
Hemmerich weist darauf hin, dass nur solche Anleger sich beteiligen können, die ihre T-Aktien im Rahmen des dritten Börsengangs Mitte 2000 erworben haben. Wer diese Aktien bereits wieder verkauft habe, könne immerhin noch auf die Differenz zwischen dem persönlichen Verkaufspreis und dem Emissionskurs hoffen.
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/data/psz-19.04.03-005/
Weitere Nachrichtenseiten: http://www.Germany-Pool.de
.
19.04.2003
Die in Darmstadt ansässige Interessengemeinschaft geschädigter T-Aktionäre bereitet nach eigenen Angaben eine Sammelklage gegen die Deutsche Telekom vor, die auf dem Vorwurf des Emissionsbetrugs beruhen soll. Die Initiative steht in keinem Zusammenhang mit der "Interessengemeinschaft Telekommunikation" (frühere Interessengemeinschaft Telekomgeschädigter) von Andreas Schlacht aus Mülheim, die unter anderem Protestaktionen gegen Tariferhöhungen organisiert hat.
Hintergrund der Klagedrohung ist der Verdacht, dass der "rosa Riese" zu seinem dritten Börsengang im Mai 2000 bewusst falsche Angaben gemacht und damit für einen zunächst überhöhten Aktienkurs gesorgt habe, der nicht durch die voraussichtliche Geschäftsentwicklung des Unternehmens gedeckt gewesen sei. Sollte dergleichen nachweisbar sein, könnte – so die Initiative – ein Anspruch der Anleger auf Schadensersatz unter dem Gesichtspunkt der sogenannten Prospekthaftung nach § 44 des Börsengesetzes gegeben sein.
Da die Verjährungsfrist dafür am 28. Mai abläuft, müssen dergleichen Ansprüche zuvor geltend gemacht werden. Hans Hemmerich, Initiator der Interessengemeinschaft, ruft nun Geschädigte dazu auf, sich einer Klageaktion anzuschließen, die eine Erfurter Rechtsanwaltskanzlei derzeit vorbereitet. Die Erfurter sollen dann auch den Auftrag erhalten, die Rechtsstreitigkeiten einzuleiten. Eine formelle Sammelklage gibt es nach deutschem Recht – anders als in den USA – nicht; es wird also auf eine Flut gleichzeitig zu startender Einzelklagen nach einheitlichem Muster hinauslaufen.
Man habe sich nicht zuletzt aus Kostengründen für eine Kanzlei in den neuen Bundesländern entschieden, so Hemmerich, da die Anwaltsgebühren dort um 10 Prozent niedriger seien als im übrigen Bundesgebiet. Die Interessengemeinschaft selbst werde in den zu erwartenden Verfahren nicht als Partei in Erscheinung treten.
Als Beleg für einen anzunehmenden Emissionsbetrug führt Hemmerich vor allem Recherchen von Journalisten und Aussagen von Börsenexperten ins Feld. Besondere Bedeutung hat dabei etwa eine Einschätzung, die Prof. Wolfgang Gerke in einer Fernsehsendung der ARD-Magazinreihe "Report" am 3. Februar geäußert hat: Ihm zufolge hätte die dritte Telekom-Aktienemission niemals so durchgeführt werden dürfen; den Anlegern seien absichtlich Informationen vorenthalten worden. Zu ähnlichen Ergebnissen kommen auch etliche Presseveröffentlichungen, auf welche die Website der Initiative verlinkt.
Hemmerich weist darauf hin, dass nur solche Anleger sich beteiligen können, die ihre T-Aktien im Rahmen des dritten Börsengangs Mitte 2000 erworben haben. Wer diese Aktien bereits wieder verkauft habe, könne immerhin noch auf die Differenz zwischen dem persönlichen Verkaufspreis und dem Emissionskurs hoffen.
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/data/psz-19.04.03-005/
Weitere Nachrichtenseiten: http://www.Germany-Pool.de
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Geklagt werden sollte v.a. gegen die Hauptnutznießer dieser dritten Emission - nämlich die staatlichen Stellen, aus deren Besitz die Aktien gekommen sind und die die Erlöse kassierten.
Die Telekom leistete wie die Banken "nur" Beihilfe zum Betrug.
Die Telekom leistete wie die Banken "nur" Beihilfe zum Betrug.
1. ...Ist dieser Hut schon ziemlich alt
2. ...Schliessen sich da ja auch nur die Leute an, die so blöd waren und gekauft haben.
3. ...Sind Leute, die von damals bis jetzt ihre Aktien immer noch im Depot haben für die Börse gänzlich ungeeignet und haben sich ihre Verluste redlich verdient.
2. ...Schliessen sich da ja auch nur die Leute an, die so blöd waren und gekauft haben.
3. ...Sind Leute, die von damals bis jetzt ihre Aktien immer noch im Depot haben für die Börse gänzlich ungeeignet und haben sich ihre Verluste redlich verdient.
Ich verstehe nichts von den juristischen Zusammenhängen, aber gab es überhaupt eine zweite und dritte
Emission? Oder hat nur ein Großaktionär (der Staat) einen
Teil seiner Aktien verkauft?
Wäre dann ein Prospekt überhaupt vorgeschrieben?
Emission? Oder hat nur ein Großaktionär (der Staat) einen
Teil seiner Aktien verkauft?
Wäre dann ein Prospekt überhaupt vorgeschrieben?
Es gab 3. Mit viel Rummel und Manfred Krug.
:O
Dieses Beamtenversorungspapier kaufte ich nie.
Kein Vertrauen, ganz easy.
$$
:O
Dieses Beamtenversorungspapier kaufte ich nie.
Kein Vertrauen, ganz easy.
$$
# 4
Du scheinst ja ein besonders Ausgeschlafener zu sein
Du scheinst ja ein besonders Ausgeschlafener zu sein
Sammelklagen sind in Deutschland nicht möglich.
wenn "ron" sommer die klage führt, ist in deutschland alles möglich; villeicht wird er ja auch wieder eingestell - mit entschädigung selbstverständlich.
und manfred krug wird aufsichtsratsvorsitzender.
und manfred krug wird aufsichtsratsvorsitzender.
regt Euch mal nicht so auf, die 63 Teuros waren doch damals echt ein Schnäppchen, hat sogar mein Sparkassenberater gesagt, und der kennt sich aus
Die Zeiten wo es für Anwälte in den Neuen Bundesländern einen Abschlag von 10% gab sind vorbei. Hat vor so gar nicht langer Zeit das BVerfG entschieden. Ich halte gar nichts davon, einer Kanzlei eine Unmenge von Mandaten zuzutreiben.Da ist man bei einem guten Anwalt als Einzelner erheblich besser aufgehoben, zumal kein Fall wieder andere liegt. Allein schon der Erwerb der Aktien wird kaum am selben Tag erfolgt sein (von der Emission mal abgesehen). Finanziell gesehen ist die Beauftragung eines eigenen Anwaltes auch kaum teurer.
Ich möchte niemandem zu nahe treten, aber wie sagt so schön eine Redensart: Hinter jedem Mieterverein steht ein Anwalt.
Ich möchte niemandem zu nahe treten, aber wie sagt so schön eine Redensart: Hinter jedem Mieterverein steht ein Anwalt.
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