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    KOMMENTAR: Börsen-Abzocker Bund? - 500 Beiträge pro Seite | Diskussion im Forum

    eröffnet am 11.05.03 19:42:27 von
    neuester Beitrag 11.05.03 22:21:47 von
    Beiträge: 2
    ID: 730.547
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      schrieb am 11.05.03 19:42:27
      Beitrag Nr. 1 ()

      Der Bundesrechnungshof hat in Abstimmung mit dem Finanzministerium der Staatsanwaltschaft keinen Einblick in einen geheimen Revisionsbericht gegeben. Das \"Wohl des Bundes\" sei bedroht.

      Seit mehr als drei Jahren beschäftigt sich die Staatsanwaltschaft in Bonn mit der Bewertung der Telekom-Immobilien in der Eröffnungsbilanz der AG im Jahr 1995. Der Vorwurf: Die Werte seien zu hoch angesetzt worden, der Wert der Telekom damit überhöht ausgewiesen worden. Ein weiterer Vorwurf, weit schlimmer als der erste: Telekom-Manager, Aufsichtsrat und damit auch der Bund als größter Anteilseigner sollen davon gewusst haben. Sollten der Verdacht der Staatsanwaltschaft zutreffen, sähe sich die deutsche Börse mit dem größten und spektakulärsten Fall von Kapitalanlagebetrug ihrer Geschichte konfrontiert. Tausende Anleger wären dann bei den drei Telekom-Emissionen über den wahren Wert der Telekom eigenen Immobilien getäuscht worden – auch vom eigenen Staat.

      Ein geheimer Bericht des Bundesrechnungshofes sollte eigentlich Licht ins Dunkel bringen. Den Bericht, der sich einem Bericht des Nachrichtenmagazins „Der Spiegel“ zufolge vor allem mit der Immobilienbewertung und der Rolle der Bundesregierung als Vertreter im Telekom-Aufsichtsrat auseinander setzt, hatten die Bonner Staatsanwälte im Zuge der Ermittlungen angefordert. Die Einsichtnahme wurde verweigert, gemäß Paragraph 96 der Strafprozessordnung mit dem Hinweis auf das Wohl des Bundes, das gefährdet wäre. Aus Sicht von Rechtsexperten ein Rückschlag für rund 2.500 bereits eingereichte oder noch einzureichende Klagen von Anlegern, die auf Schadenersatz hoffen.

      Ohnehin steht der Bund in Sachen Aufsichtspflicht bei der Telekom arg im Kreuzfeuer. Nicht lange ist es her, da wurde dem Bund Versagen in der Aufsichtspflicht bei überteuerten Firmenkäufen durch den damaligen Vorstandschef Ron Sommer vorgeworfen. Mahnende Stimmen, dass der Kauf der britischen Mobilfunksparte zu überhöhten Preisen erfolgte, gab es genug – gehört oder hören wollen hat sie offensichtlich niemand. Das Sommer-Nachfolgetheater war ebenfalls alles andere als ein Kunstgriff der Verantwortlichen in Berlin, um nur wenige Beispiele zu nennen.

      Geradezu unglaublich wäre es aber, wenn sich der Verdacht des Kapitalanlagebetrugs sich bewahrheitet: In den drei Privatisierungsschritten hätte der Staat sich auf Kosten der eigenen Bürger bereichert. Dass die Haushaltslöcher des Bundes dennoch ungeahnte Ausmaße annehmen, erscheint geradezu grotesk vor diesem Hintergrund.

      Die Möglichkeit, dass es zu einer Erhärtung des Verdachtes kommt, sind nun aber drastisch gesunken: Auch wenn die Zurückhaltung des geheimen Prüfberichts, zusammen mit der gewählten Begründung, wie ein Schuldeingeständnis des Bundes wirken mag – die Chancen, dass die Schadenersatzklagen Aussicht auf Erfolg haben, sind damit gesunken. Das Ermittlungsverfahren könnte eingestellt werden. Noch stärker in den Keller gehen dürfte damit aber das Vertrauen der Anleger in die Telekom, seinen Großaktionär und den deutschen Aktienmarkt, vor allem aus dem Ausland. Die Frage, womit dem Wohl des Bundes nun stärker geschadet wird, muss unbedingt gestellt werden.

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      Autor: Michael Barck (© 4investors.de),19:42 11.05.2003

      Avatar
      schrieb am 11.05.03 22:21:47
      Beitrag Nr. 2 ()
      "das wohl des bundes" könnte tatsächlich tangiert sein, weil nicht auszuschließen wäre, daß einem neuen antisemitismus vorschub geleistet werden würde.

      vor einigen jahren wurden ermittlungsverfahren in sachen herzklappen, die gegenüber den krankenkassen mit 12.000 bzw. 14.000 dm abgerechnet worden waren (bei einem pfennigartikel), ebenfalls eingestellt, obwohl sich der anbieter mit den chirurgen summen von 10.000 dm jeweils geteilt hatten.

      der "spiegel" hatte seinerzeit berichtet.

      ebenfalls berichtet hatte der "spiegel" seinerzeit, daß danny dattel, der bei der herrstadt-bank betrügerische deviesengeschäfte getätigt hatte, und sie anschließend in konkurs gegangen war, nicht verurteilt werden konnte, weil ein prozeßhindernis bestand:

      der 1947 geborene dattel litt unter dem "kz-syndrom", das eine verurteilung zu freiheitsstrafe ausschloß, auf die hätte wahrscheinlich erkannt werden müssen.

      auch hier wäre das wohl des bundes berührt gewesen, wenn es dennoch zu einer verurteilung gekommen wäre.

      den frankfurtern ist sicher noch die sache mit den brüdern bekker bekannt (frankfurter "innenstadt"), in der es auch nie zu prozessen kam, und die sachen dann irgendwie informell aus der welt geschaffen wurden.
      auch hier hatte der spiegel berichtet.


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