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    Noch 2003 Entscheidung über Spekulationssteuer - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 19.07.03 10:23:05 von
    neuester Beitrag 22.07.03 09:59:37 von
    Beiträge: 17
    ID: 755.476
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      Avatar
      schrieb am 19.07.03 10:23:05
      Beitrag Nr. 1 ()
      Samstag 19. Juli 2003, 08:14 Uhr
      Noch 2003 Entscheidung über Spekulationssteuer

      München (dpa) - Das Bundesverfassungsgericht wird noch dieses Jahr darüber entscheiden, ob die Spekulationssteuer auf Kursgewinne verfassungskonform ist. Das berichtet der «Focus». Bereits 2002 hatte der Bundesfinanzhof den Verfassungsrichtern diese Frage zur Klärung angetragen. Das Karlsruher Gericht wird nun nach einem weiteren Urteil des BFH tätig, dem zufolge Anleger Spekulationssteuern bis zur Entscheidung des BVerfG nicht zahlen müssen.
      Avatar
      schrieb am 19.07.03 10:59:15
      Beitrag Nr. 2 ()
      @kosto1929!
      Hab noch eine Frage dazu. Bedeutet dies, dass man bis zur endgültigen Entscheidung des BVerfG für die in 2003 realisierten Spekugewinne keine Steuern zahlen muß oder muß man da erst einen besonderen Antrag stellen?
      Danke
      Avatar
      schrieb am 19.07.03 11:50:29
      Beitrag Nr. 3 ()
      Dann kommt die Abgeltungssteuer


      Wer keine Spekulationssteuer zahlen will, braucht dies künftig nicht mehr. So einfach kann die Gesetzgebung sein. Das hat zumindest der Bundesfinanzhof entschieden und die Entscheidung damit begründet, dass das staatliche Gemeinwesen einen effektiven Steuerzugriff durch strukturell gegenläufige Normen verhindert.

      Hört sich kompliziert an, ist aber ganz einfach: Etwa 95 Prozent der Bundesbürger unterschlagen dem Fiskus ihre Spekulationsgewinne und der Staat unternimmt nicht alles, um diese Situation zu ändern. Daher können diejenigen, die erwischt werden, nicht einfach zur Nachzahlung gezwungen werden. Pech für die Steuerehrlichen, die brav gezahlt haben. Alle anderen hoffen jetzt auf das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, das über die mögliche Verfassungswidrigkeit des Gesetzes entscheiden muss. Die Konsequenz dürfte klar sein: Es kommt die Abgeltungssteuer.

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      gruss meislo
      Avatar
      schrieb am 19.07.03 11:52:47
      Beitrag Nr. 4 ()
      Dann kommt eben die Abgeltungssteuer und die muss jeder zahlen

      Wer keine Spekulationssteuer zahlen will, braucht dies künftig nicht mehr. So einfach kann die Gesetzgebung sein. Das hat zumindest der Bundesfinanzhof entschieden und die Entscheidung damit begründet, dass das staatliche Gemeinwesen einen effektiven Steuerzugriff durch strukturell gegenläufige Normen verhindert.

      Hört sich kompliziert an, ist aber ganz einfach: Etwa 95 Prozent der Bundesbürger unterschlagen dem Fiskus ihre Spekulationsgewinne und der Staat unternimmt nicht alles, um diese Situation zu ändern. Daher können diejenigen, die erwischt werden, nicht einfach zur Nachzahlung gezwungen werden. Pech für die Steuerehrlichen, die brav gezahlt haben. Alle anderen hoffen jetzt auf das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, das über die mögliche Verfassungswidrigkeit des Gesetzes entscheiden muss. Die Konsequenz dürfte klar sein: Es kommt die Abgeltungssteuer.

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      gruss meislo
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      schrieb am 19.07.03 11:56:44
      Beitrag Nr. 5 ()
      Mein Beitrag wird aus irgendeinem Grund nicht eingefügt
      Auf ein Neues

      Wer keine Spekulationssteuer zahlen will, braucht dies künftig nicht mehr. So einfach kann die Gesetzgebung sein. Das hat zumindest der Bundesfinanzhof entschieden und die Entscheidung damit begründet, dass das staatliche Gemeinwesen einen effektiven Steuerzugriff durch strukturell gegenläufige Normen verhindert.

      Hört sich kompliziert an, ist aber ganz einfach: Etwa 95 Prozent der Bundesbürger unterschlagen dem Fiskus ihre Spekulationsgewinne und der Staat unternimmt nicht alles, um diese Situation zu ändern. Daher können diejenigen, die erwischt werden, nicht einfach zur Nachzahlung gezwungen werden. Pech für die Steuerehrlichen, die brav gezahlt haben. Alle anderen hoffen jetzt auf das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, das über die mögliche Verfassungswidrigkeit des Gesetzes entscheiden muss. Die Konsequenz dürfte klar sein: Es kommt die Abgeltungssteuer.

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      gruss meislo

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      schrieb am 19.07.03 13:21:26
      Beitrag Nr. 6 ()
      Wie hoch ist die Abgeltungssteuer und was wird aus Gewinnen auf Aktien, welche schon 3 Jahre im Depot sind, und demzufolge steuerfrei wären?
      Danke + viele Grüße Arzgb.
      Avatar
      schrieb am 19.07.03 13:27:05
      Beitrag Nr. 7 ()
      Was ist falls die Spekusteuer verfassungswidrig erklärt wird und dann ne Abgeltungssteuer eingeführt wird? bekomme ich dann meine gezahlte Spekusteuer für 2001 wieder und muß die offenen Beträge für 2002 und bisher 2003 nicht zahlen? Ein Traum...
      Avatar
      schrieb am 19.07.03 13:28:11
      Beitrag Nr. 8 ()
      Nachtrag, habe 2001 mit vorläufigkeitsvermerk gezahlt!

      PS: Wie hoch sind eigentlich die Einnahmen aus der Spekusteuer? Hab gelesen, 1998 wären es so 30 Millionen DM gewesen? :eek:
      Avatar
      schrieb am 19.07.03 13:29:56
      Beitrag Nr. 9 ()
      #6 Das weiß noch keiner... erstmal muß die abgeltungssteuer überhaupt kommen, wenn konkrete Pläne vorliegen, hast Du eh noch genug Zeit zu handeln. Depotleichen die eh aus der Spekufrist raus sind, würde ich daher lieber nicht verkaufen ;)
      Avatar
      schrieb am 19.07.03 22:45:41
      Beitrag Nr. 10 ()
      Abgeltungssteuer wird Stichtagsbezogen eingeführt .Altfälle befinden einer gesonderten Berücksichtigung und nur wer neue Aktien ab dem Datum der Gesetzgebung erwibt, wird Sie zahlen müssen. Altfälle müssen mit einer Pauschalgebühr rechnen, wenn sie dann kommt? So sehe ich das zumindest!

      gruss meislo
      Avatar
      schrieb am 20.07.03 19:18:29
      Beitrag Nr. 11 ()
      @casel

      Vor ca. 2 Jahren habe ich einmal in einer Fernsehsendung
      statistische Zahlen zur Spekulationssteuer 1999
      aufgeschnappt:

      Einnahmen aus SpekuSteuer: ca. 50 Millionen DM
      geschätzte hinterzogene SpekuSteuer: ca. 50 Millionen DM

      Verhältnis also ca. 1:1

      Allerdings wurde das Verhältnis Zahler:Hinterzieher
      auf 1:10 ... 1:15 geschätzt !!!

      Das heißt, daß kleinere Gewinne oberhalb der
      Freigrenze gern verschwiegen werden, die wenigen "großen Gewinner"
      Ihre Börsengewinne doch eher erklären.
      Avatar
      schrieb am 21.07.03 23:14:16
      Beitrag Nr. 12 ()
      Hallo Firefly2000!

      Danke... Ich glaube nie im Leben, daß es nur 100 Mio DM Spekusteuer gewesen wären, es gibt nicht gerade wenige Spekulanten, die Einkommensmillionäre sind. Außerdem sind auch Immobiliengeschäfte (übrigens sehr schwer hinterziehbare) Spekugeschäfte, der Aktien- + OS-Anteil wir also verschwindend gering sein, eine Sauerei für einen Dummen Ehrlichen wie mich :cry: Ein Komletter Wegfall wäre nicht nur fair sondern auch angebracht!
      Avatar
      schrieb am 22.07.03 00:41:09
      Beitrag Nr. 13 ()
      Hallo Casel,

      ich halte die 50 Milionen DM (1999) auf der Hinterzieherseite
      auch für sehr untertrieben. Aber diese Zahlen wurden
      damals so genannt (war es bei WISO ?) und gerade weil sie
      so unglaubwürdig sind, habe ich sie mir gemerkt.

      Natürlich darf man nie vergessen, daß die Börse nur
      ein Nullsummenspiel ist und eigentlich gar KEINE Steuer
      anfällt. Hier einer meiner Lieblingslinks zu diesem Thema,
      zwar schon etwas alt, aber immer noch zutreffend:

      http://www.opp.uni-wuppertal.de/politik/981130.htm

      Einnahmen aus der Börsenspekulation sind für den Staat
      nur möglich, weil er ungerechte Randbedingungen geschaffen hat. Denn ständige
      Verlierer bleiben füher oder später auf Ihren Verlusten
      sitzen, sie dürfen nicht mit anderen Einkommensarten verrechnet werden.
      Da nützen dann auch keine Vor- und Rückträge.
      Auch dürfen Verluste aus Wertpapiergeschäften, deren Kauf
      mehr als 12 Monate zurückliegt, nicht mindernd angesetzt werden !
      Avatar
      schrieb am 22.07.03 07:04:05
      Beitrag Nr. 14 ()
      Sehr guter Artikel!

      :)
      Avatar
      schrieb am 22.07.03 08:11:55
      Beitrag Nr. 15 ()
      also ich kann mich auch an einen artikel in der boerse online von vor ca. 4 - 5 jahren erinnern indem von 30 mio dm angegebene spekusteuer die rede ist !

      wieviel hinterzogen worden ist dürfte in den sternen stehen!

      ich hab mal den focusreadakteur gefragt der den letzten artikel über spekusteuer geschrieben hat - er will sich mal drum kümmern ! vielleicht kommt da ja was ...

      grüsse

      elbosso
      Avatar
      schrieb am 22.07.03 09:34:11
      Beitrag Nr. 16 ()
      Hallo Firefly!

      Danke schöner Artikel... ;)

      Fischer ist ein A...loch :cry:
      Avatar
      schrieb am 22.07.03 09:59:37
      Beitrag Nr. 17 ()
      Entscheidung noch dieses Jahr

      Dies bestätigte die Pressestelle gegenüber FOCUS. Bereits 2002 hatte der Bundesfinanzhof (BFH) den Verfassungsrichtern diese Frage zur Klärung angetragen. Das Karlsruher Gericht wird nun nach einem weiteren Urteil des BFH tätig, dem zufolge Anleger <b>Spekulationssteuern bis zur Entscheidung des BVerfG nicht zahlen müssen</b>.

      Die ganze News können Sie unter
      http://focus.msn.de/PF1D/PF1DN/PF1DNA/pf1dna.htm?id=1728
      lesen.


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