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    Ehe - Trennung - Hausratverteilung - Scheidung ..... Hilfe Hilfe !! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 01.08.03 12:15:49 von
    neuester Beitrag 02.08.03 16:51:34 von
    Beiträge: 24
    ID: 760.370
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      Avatar
      schrieb am 01.08.03 12:15:49
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo und Hilfe zugleich ....

      meine Frau hat mich vor ein paar Monaten verlassen und jetzt geht´s um den Hausrat bzw. ums Geld:


      keine Kinder / beide hatte wir immer getrennte Konten / beide hatten wir immer eigenes Einkommen ungefähr gleich hoch / wir hatten ein gemeinsames Konto auf das jeder monatlich den gleichen Betrag eingezahlt hat, von diesem Konto wurde nur der lfd. Lebesunterhalt (Nahrung, Strom etc.) bezahlt und niemals Anschaffungen getätigt, weil es sowieso immer im Soll war.

      Das Haus ist glücklicherweise mein Alleineigentum.



      Jetzt geht es um den sehr teuren Hausrat:

      Meine Frau meinte, daß der gesamte Hausrat (Möbel im Wert von ca. 70.000,00 EUR) jedem Ehegatten zu 50% gehören würde egal wer den bezahlt hat.

      Ausnahmslos alle (!!) Anschaffungen wurden aber von mir von meinem Allein-Konto bezahlt oder hautsächlich aus früheren Vermögen von vor der Ehe bezahlt. Alle Rechnungen lauten auf mich. Dann bin ich doch Alleineigentümer der Möbel, oder etwa nicht?

      Meine Frau hat nachweislich ihre ganzen Einkünfte in Kleidung und Schuhe investiert, niemals auch nur 1000 Euro gespart oder mal zu einer Anschaffung dazugegeben ....
      und will jetzt den halben Hausrat oder Geld von mir, das find ich so übel !


      Gibt es da einer guten Internet-Tipp oder eine Scheidungs-forum?

      Bin für jede Hilfe dankbar.

      Grüße

      Zasti
      Avatar
      schrieb am 01.08.03 12:20:44
      Beitrag Nr. 2 ()
      Besorg eine gute Motorsäge und lass so einen Schrott hieraus.
      Avatar
      schrieb am 01.08.03 12:23:11
      Beitrag Nr. 3 ()
      #2
      Mit der Motorsäge die Möbel durch zwei teilen:confused:
      Avatar
      schrieb am 01.08.03 12:25:37
      Beitrag Nr. 4 ()
      #1 bei deinem Nicknamen , sag ich mal lasse der armen Frau die Möbel
      :laugh: :laugh: :laugh: :laugh: :laugh: :laugh: :laugh: :laugh: :laugh: :laugh: :laugh: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 01.08.03 12:28:26
      Beitrag Nr. 5 ()
      wenn du keine gütertrennung hattest ( jedem zu empfehlen), sondern eine zugewinngemeinschaft, dann wird jeweils 50% beiden partner zustehen für die summe, um die sich euer vermögen während eurer ehe erhöht hat.egal, wer und von welchem geld es bezahlt wurde.

      wenn du keine gütertrennung hattest, hast du sehr schlechte karten.

      gruss

      hahnebüchen

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      Avatar
      schrieb am 01.08.03 12:29:42
      Beitrag Nr. 6 ()
      hatte mal einen mitarbeiter,der borgte sich bei mir ne motorsäge.nach einigen bierchen nahm er die gütertrennung vor:eek::eek:

      halbes sofa,halber wohnzimmerschrank:D:D

      allerdings kamen die herren beamten mit der pistole im anschlag in die wohnung gestürmt,der bursche verbrachte diese nacht in der ausnüchterungszelle:D:D

      so kanns gehen;)

      fein säuberliche trennung nennt man sowas
      Avatar
      schrieb am 01.08.03 12:33:53
      Beitrag Nr. 7 ()
      nee, jetzt mal ehrlich
      die anschaffung erfolgte in eurer ehe , also gehört die hälfte deiner frau, ob du das alleine bezahlt hast ist dabei egal,
      am ende warst du ja auch zufrieden das deine frau toll aussieht und deshalb brauchte sie auch geld für ihr äußeres.
      ist meine erfahrung als immer außenstehender, ob das rechtens ist weiß ich nicht:eek: :eek: :eek: :eek: :eek:
      Avatar
      schrieb am 01.08.03 12:35:37
      Beitrag Nr. 8 ()
      Avatar
      schrieb am 01.08.03 12:37:23
      Beitrag Nr. 9 ()
      @ zaster
      stell dich auf krieg ein. deine ex wird bald mit dem anwalt kommen und dich ausnehmen wie eine weihnachtsgans! :mad: Sei froh daß du keine Kinder hast :(
      Sollte deine Ex mehr verdienen als du, kannst du Unterhalt einfordern :D
      Avatar
      schrieb am 01.08.03 12:41:46
      Beitrag Nr. 10 ()
      Bin der gleichen Meinung und Auffassung wie #7 /soom.

      Stell Dir vor, Deine Frau hätte die Schuhe nicht selber bezahlt, dann hättest Du die auch noch bezahlen müssen :D

      Es kann doch nicht sein, was Du Dir da vorstellst.

      Stell Dir vor, ein EHEpaar kauft sich ein Haus.
      Die Raten werden vom EheMANN abgebucht.

      Die Urlaube und Autos über Jahre hinweg werden von der EheFRAU bezahlt.

      Nach 20 Jahren Ehe: Scheidung.

      Dann kommt jemand wie Du und sagt: "Das Haus ist mir, das habe ja NUR ICH bezahlt"....

      Und Du schreibst noch selber, dass Ihr in etwa den gleichen Verdienst hattet.

      :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 01.08.03 12:42:40
      Beitrag Nr. 11 ()
      lässt man mal so Kleinigkeiten wie Versorgungsausgleich, Unterhaltsansprüche etc aussen vor, ist die Rechnung relativ einfach:

      aktuelles Gesamtvermögen des (Noch)Ehepaars
      abzüglich jeweils in die Ehe eingebrachtes (Anfangs)Vermögen
      Differenz geteilt durch zwei

      Gruss
      NmA
      Avatar
      schrieb am 01.08.03 12:42:48
      Beitrag Nr. 12 ()
      #9
      alles käse , der mann geht arbeiten , deshalb bekommt er nie unterhalt:mad: :mad: :mad: :mad: :mad:
      Avatar
      schrieb am 01.08.03 12:48:52
      Beitrag Nr. 13 ()
      noch ein kleiner tip von mir
      versuche mit deiner frau zu reden, biete ihr an die möbel zu teilen ( wert - zeitwert, z.b.3jahre alt minus 25 - 30%) und biete es ihr in bar an, so behältst du die möbel.
      geht natürlich nur wenn du die kohle hast, und sie das angebot an nimmt, noch was mache es nur schriftlich
      viel glück
      :cool: :cool: :cool: :cool: :cool: :cool: :cool:
      Avatar
      schrieb am 01.08.03 12:55:38
      Beitrag Nr. 14 ()
      Hey Zaster,

      du hast großes Glück:
      Keine Kinder, gleiches Einkommen, Haus gehöhrt dir.
      (es kann sein, daß du den Wertzuwach des Hauses
      teilen mußt).

      Deshalb mein Rat:
      Setzt dich mit ihr zusammen (falls möglich)
      und teile den Hausrat mit ihr je nach vorlieben
      auf (Ferseher sie, Stereoanlage du usw.)

      Sei dabei großzügig. Denn umso länger die
      Auseinandersetzung dauert umso mehr Leute
      (Verwandte,Freundinnen,Rechtsanwälte) mischen
      sich ein und machen die Angelegenheit nervig
      und teuer.
      Mach ein Protokoll wer was bekommt und unterschreibt
      beide. (der Richter will das bei der Scheidung sehen).

      Kauf dir nach der Scheidung das was dir fehlt neu.

      Viel Glück.

      kraxl
      Avatar
      schrieb am 01.08.03 13:00:07
      Beitrag Nr. 15 ()
      Grundsätzlich gilt, dass der Zugewinn geteilt wird. Es ist somit egal von welchem Konto die Anschaffungen bezahlt worden sind.

      Allerdings, alles was du mit in die Ehe gebracht hast, kannst du auch wieder mitnehmen. Es muss nicht das Original sein.
      Z.B. wenn du einen Schrank mitgebracht hast, der ging dann auf den Sperrmüll und ihr habt einen neuen gekauft, dann gehört dir dieser.

      Wenn du nachweisen kannst, dass du Bargeld mitgebracht hast (Kontobelege von der Bank besorgen) dann würde ich das mit dem Hausrat gegenrechnen.
      Also den derzeitigen Wert (nicht die Anschaffungspreise) feststellen lassen. GGf. durch Gutachter.
      Davon das abziehen was du als Bargeld mitgebracht hast und den Rest kannst du dann, wenn noch was bleibt, getrost teilen.

      Stelle doch mal erst eine Gegenforderung an Deine Frau für das Bargeld. Damit erreichst du erstmal, dass sie nichts aus der Wohnung holen kann.
      Avatar
      schrieb am 01.08.03 13:00:20
      Beitrag Nr. 16 ()
      Hallo Zaster,
      ein Kompromissvorschlag wäre doch vielleicht, daß deine Frau die Hälfte der Möbel mitnimmt und du die Hälfte ihrer Schuhe. :laugh:

      (Entschuldige bitte - Du hast wirklich mein Mitgefühl. Ich darf auch jeden Monat Unterhalt abdrücken. Und zwar nicht zu knapp :cry: )
      Avatar
      schrieb am 01.08.03 13:03:43
      Beitrag Nr. 17 ()
      geht zusammen zu einem rechtsanwalt und einigt euch außergerichtlich. verzichte lieber auf geld, erspar dir eine schlammschlacht.
      Avatar
      schrieb am 01.08.03 13:06:53
      Beitrag Nr. 18 ()
      Kleiner Nachtrag: Wenn du jetzt noch grössere Beträge Bargeld besitzt, dann soltest du versuchen es zu beseitigen.
      Gehe mal häufiger in Spielcasino. Dort wird man ja bekanntlich registriert.
      Wenn dann die Frage kommt, wo es geblieben ist, dann hast du ein stichhaltiges Argument.

      Übrigens: In einer Ehe gibt es keinen Diebstahl. D.h.; alles was du jetzt noch beiseite schaffen kannst, kann deine Frau nicht später einklagen.
      Avatar
      schrieb am 01.08.03 13:23:07
      Beitrag Nr. 19 ()
      @ Zaster,

      weißt du, was ein "Junggeselle" ist?

      Ein Junggeselle ist ein Mann, dem "zum Glück" eine Frau fehlt.



      (frei interpretierbar) :D
      Avatar
      schrieb am 01.08.03 14:18:19
      Beitrag Nr. 20 ()
      ihr habt doch 2 getrennte Konten gehabt

      sagen wir ihr hättet am 2.Jan1990 geheiratet
      dann hätte doch jeder auf seinem Konto innerhalb
      von 13 Jahren was angespart

      die Ansparbeträge von 1990 bis jetzt werden
      zusammengeworfen und durch 2 geteilt.

      Auf jedenfall deine Ex nicht an deine Papiere ranlassen
      Frauen können unheimlich egoistisch sein.

      (Frauen riechen Geld 10 Meter gegen den Wind)
      Avatar
      schrieb am 01.08.03 18:41:30
      Beitrag Nr. 21 ()
      So eine Frau hatte ich auch mal ...
      Oh Mann richte Dich auf das schlimmste ein.
      Übrigens: Es ärgert mich noch heute, dass ich ihr aus Anstand nicht in den A.... getreten habe.
      Mir juckt es immer noch im Fuß, wenn ich nur daran denke.
      Vielleicht hilft Dir das.
      :D :eek:
      Avatar
      schrieb am 01.08.03 18:45:22
      Beitrag Nr. 22 ()
      # 21

      war wirklich "nett" von dir, dass du dich zurückgehalten hast.
      ;)
      Avatar
      schrieb am 02.08.03 16:21:24
      Beitrag Nr. 23 ()
      was auch wichtig ist in so einer Stress-Situation
      einen Ausgleich schaffen.

      z.B. Mountain-Bike fahren in einer kühlen Nacht bewirkt
      wunder und beim Radfahren dann noch mit dem
      tragbaren CD-Player die besten Oldies hören
      da kannst Du entspannen
      (geht natürlich nur auf Waldwegen wegen der StVo)
      sowas muss man einfach mal testen.
      Avatar
      schrieb am 02.08.03 16:51:34
      Beitrag Nr. 24 ()
      Danke für eure Hilfe.
      Bin total gefrustet.


      Zasti


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