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    wertpapierkauf minderjährigendepot - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 11.08.03 17:12:01 von
    neuester Beitrag 25.08.03 21:12:11 von
    Beiträge: 9
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      Avatar
      schrieb am 11.08.03 17:12:01
      Beitrag Nr. 1 ()
      hallo leute,

      könnt ihr mir mal bitte eure erfahrungen mit euren banken und broker posten, wenns um käufe für depots von minderjährigen geht.

      was dürft ihr alles kaufen?
      müsst ihr immer unterschreiben? oder gehts auch online oder per telephone?

      welche verbandsvorgaben gibt es bei euch (an die bänker)
      was sagen die heutigen gesetze? und wo finde ich was (hab nun 2 tage gegooglet und nix richtiges gefunden.

      gibts urteile von kindern gegen ihr eltern wg missglückten anlagen in wp??

      vielen dank und gruß

      sgeler (der die eintracht am sonntag schon siegen sa...bis die sonne ihn blendete)
      Avatar
      schrieb am 12.08.03 10:42:02
      Beitrag Nr. 2 ()
      Zwei Fälle sind zu unterscheiden:

      1. die Eltern legen das Geld der Kinder an
      2. die Eltern legen ihr eigenes Geld an, das sie den Kindern schenken wollen

      Der zweite Fall ist einfach. Minderjährigenrecht ist hier irrelevant.

      zu 1.
      Die Anlage muß im Interesse der Kinder . D.h. auf eine langfristige Strategie ausgerichete sein. Spekulative Anlagen sollten unterbleiben.
      Eines ist zu beachten: die Eltern vertreten die Kinder nur. Der Vertrag kommt also zwischen Bank und Kindern zustande. Das bedeutet, dass sich eine Falschberatung auf die Beziehung von Bank/Kind auswirkt.
      a) Wenn also die Bank die Eltern falsch berät, dann hat das kind einen Anspruch wegen Falschberatung gegen die Bank.
      b) Umgekehrt kann die Bank aber auch richtig beraten haben und die Eltern (entgegen der Empfehlung der Banken) treuwidrig Vermögen angelegt haben (z.B. OS). Hier ist aber zu beachten, dass ein Anspruch des Kindes gegen die Eltern nur besteht, wenn die Eltern die "Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten" nicht zutage gelegt haben. D.h. ihr eigenes Vermögen legen sie ganz konservativ an (Bausparvertrag), mit dem Vermögen des Kindes wird aber gezockt. (Grund: der Familienfrieden soll gewahrt bleiben. Klagen der Kinder gegen die Eltern sollen unterbleiben)
      c) Spannend ist der Fall, wenn sowohl die Banken falsch beraten haben, und auch die Eltern fahrlässig gehandelt haben (allerdings noch die Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten beachtet haben). Dann haben zwar beide pflichtwidrig gehandelt, aus Gründen des Familienfriedens haftet aber die Bank vollumfänglich (so die Rechtsprechung).

      Hoffe du kommst damit klar ;)

      Gruß
      Aufschlag
      Avatar
      schrieb am 12.08.03 11:55:05
      Beitrag Nr. 3 ()
      vielen dank aufschlag

      habt ihr einschränkungen für die eltern was sie kaufen dürfen? zb.auslandswerte oder weltweite aktienfonds??
      Avatar
      schrieb am 12.08.03 20:25:33
      Beitrag Nr. 4 ()
      Dafür müsstet Ihr doch bankintern Kategorien haben.
      Wie gesagt, spekulative Anlagen dürfen mit Sicherheit nicht getätigt werden.
      Avatar
      schrieb am 13.08.03 10:01:47
      Beitrag Nr. 5 ()
      natürlich darf alles gehandelt werden...eigene Erfahrung der SChwester

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      Avatar
      schrieb am 13.08.03 10:04:07
      Beitrag Nr. 6 ()
      @aufschlag....und wann beraten die banken falsch oder richtig?
      fängt doch schon an , wenn der banker den wechsel von einem garantiefonds in den vermögensbildungsfonds vorschlägt, der dann 30% verliert.
      Avatar
      schrieb am 24.08.03 00:27:07
      Beitrag Nr. 7 ()
      Und was macht der Thread bei Microsoft???:O :O :O
      Avatar
      schrieb am 25.08.03 13:51:11
      Beitrag Nr. 8 ()
      Also wer das Vermögen Minderjähriger verwaltet,muß das mündelsicher anlegen.
      Sonst kann er ganz schönen Ärger kriegen.
      Und welche Papiere, das sagt Euch Euer Banker.

      Woher habt Ihr denn eure Weisheiten???

      Das eigene Geld könne die Eltern spekulativ anlegen, aber doch nicht das der Midnerjährigen.

      Wenn Ihr schon Rechtsauskünfte gebt, was in Deutschland der Rechtsberatung unterliegt, solltet ihr wenigstens keine falschen Sachen erzählen.

      Wenn der sgeler jetzt Optionsscheine für seine Kinder kauft, und der fällt auf die Nase, dann kommt noch das Vormundschaftsgericht.
      Und entzieht ihm die Vermögenssorge für den Minderjährigen.

      Habt wohl noch nie was von Witwen- und Waisenpapieren gehört???

      Bundesschatzbriefe und sowas, das gehört wohl dazu. Pfandbriefe aber nicht alle. usw. Mehr wies Sparbuch geht immer. Vielleicht auch so ein Rentenfonde.

      Habe da auch einen der ist in den schlechten Jahren immer im Plus gewesen. Jezt zwar gerade nicht, ist immer so wenn die Aktien laufen.
      Avatar
      schrieb am 25.08.03 21:12:11
      Beitrag Nr. 9 ()
      geldschneider

      seit 1980 gibt es die bestimmung mit dem mündelsicher nicht mehr!

      aber danke für dein bemühen :)


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