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    "Liebesbrief" vom Finanzamt - was nun ? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 21.08.03 14:59:01 von
    neuester Beitrag 25.08.03 21:28:27 von
    Beiträge: 17
    ID: 767.062
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      schrieb am 21.08.03 14:59:01
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo!!

      Ich habe neulich einen Brief vom Finanzamt bekommen, wo ich gebeten werde zu ein paar Sachen Stellung zu nehmen.

      Es handelt sich hierbei um Verkäufe meinerseits(keine Aktien), die ich von zwei Jahren getätigt habe.
      Der gesamte Gewinn belief sich auf ca. 3500 Euro.
      Ich selbst bin noch Student, habe kein Einkommen und werde von meinen Eltern unterstützt.


      Meine frage:
      Wer kann mir helfen ? Sollte ich zum Rechtsanwalt laufen, oder den Steuerberater aufsuchen)
      Vielleicht habt ihr noch andere Vorschläge?


      DANKE
      Avatar
      schrieb am 21.08.03 15:02:16
      Beitrag Nr. 2 ()
      Aber flott zum Steuerberater. Gewinn angeben und versteuern. studenten sind momentan im Fokus, wegen Bafög. Mach denen klar, dass du trotz des Gewinns kein Vermögen über 5000 Euro hast, sonst gehts an Bafög, und das wird schmerzhafter...


      Viel Glück
      Avatar
      schrieb am 21.08.03 15:10:30
      Beitrag Nr. 3 ()
      Bei einem Gewinn von 3.500 EUR fällt ja eh keine Einkommensteuer an, wenn Du keine andere steuerpflichtigen Einkünfte hast.
      Bafög zählt ja nicht als steuerpflichtiges Einkommen.

      Also nur Vorsicht wegen Bafögbezug!
      Avatar
      schrieb am 21.08.03 15:10:39
      Beitrag Nr. 4 ()
      Wo liegt jetzt genau Dein Problem ?
      Avatar
      schrieb am 21.08.03 15:11:45
      Beitrag Nr. 5 ()
      #1:
      Neugierhalber (Frau halt): Was waren das für Verkäufe und wie ist das Finanzamt darauf gekommen? Wenn ich Dich richtig verstehe, hast Du doch gar keine entsprechende Steuererklärung abgegeben?
      Alles Gute,
      Princess.

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      Avatar
      schrieb am 21.08.03 15:12:15
      Beitrag Nr. 6 ()
      ich beziehe kein bafög - werde von meinen eltern unterstützt
      Avatar
      schrieb am 21.08.03 15:14:48
      Beitrag Nr. 7 ()
      #5 ich habe keine Steuererklärung abgegeben
      Avatar
      schrieb am 21.08.03 15:19:43
      Beitrag Nr. 8 ()
      Wenn Du kein Bafög beziehst brauchst Du Dir auch darüber keine Sorgen zu machen.

      Mußt den Gewinn von 3.500 EUR nur erklären.
      FA vermutet vielleicht noch mehr Gewinn, deswegen fordern Sie dich auch eine Einkommensteuererklärung abzugeben.

      Sollte deine Eltern die Unterstützung an dich steuerlich absetzen (kommt darauf an wie alt Du bist und ob deine es für dich noch Kindergeld gibt) würde diese entsprechend gemindert.

      Also wenn Du alles so dem FA erklärst und mitteilst passiert nichts!
      Avatar
      schrieb am 21.08.03 15:23:42
      Beitrag Nr. 9 ()
      Mal ganz dumm gefragt:

      Du hast KEINE Steuererklärung abgegeben, Du beziehst KEIN Bafög......


      Wie kommt das FA darauf, dass Du mit Aktien gehandelt hast?? bzw. woher wissen die von Deinen Gewinnen???

      Zufall oder hat der Broker "geplaudert" ;)
      Avatar
      schrieb am 21.08.03 15:32:41
      Beitrag Nr. 10 ()
      es handelt sich nicht um aktien !!!!
      Avatar
      schrieb am 21.08.03 15:37:27
      Beitrag Nr. 11 ()
      ein mofa:laugh:
      Avatar
      schrieb am 21.08.03 15:45:27
      Beitrag Nr. 12 ()
      # 11
      es handelt sich garantiert nicht um mofa oder sonst.

      sorry, dass ich nicht so genial bin wie du und mein geld mit aktien verdiene - oder muss ich zur zeit sagen verliere :laugh:
      Avatar
      schrieb am 21.08.03 16:32:28
      Beitrag Nr. 13 ()
      Was haste nun verkauft?
      WEnn du hier eine einigermaßen seriöse Antwort haben willst, solltest du Ross und Reiter benennen.

      cu
      pegru
      Avatar
      schrieb am 21.08.03 17:22:32
      Beitrag Nr. 14 ()
      lohnt es sich, zum steuerberater zu laufen ?
      welche kosten kommen da auf mich zu ?
      Avatar
      schrieb am 21.08.03 17:35:24
      Beitrag Nr. 15 ()
      hey @was,
      bist ja ganz energisch beim auslassen der fragen nach dem verkaufsgegenstand :confused:

      ist es bei dir vielleicht wie bei al capone den man schließlich wegen steuerhinterziehung rangekriegt hat ?

      was hast du gedealt ;)
      Avatar
      schrieb am 21.08.03 17:57:26
      Beitrag Nr. 16 ()
      ups, er schreibt es auch noch im ersten Posting, im Kleingedruckten (keine Aktien) :cry::D ;) :kiss:
      Avatar
      schrieb am 25.08.03 21:28:27
      Beitrag Nr. 17 ()
      Wenn Du eine seriöse Antwort willst:

      Um welche Transaktionen ging es konkret?
      Wie oft wurden solche Transaktionenn vorgenommen?
      Welcher Zeitraum lag zwischen Anschaffung und Veräußerung der betreffenden Gegenstände?
      Wurde diese Gegenstände zur Einkommenserzielung verwendet?

      Gruß
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