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    Steuerliche Behandlung bei Abgeltung einer Leibrente - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 05.09.03 16:27:31 von
    neuester Beitrag 05.09.03 17:18:23 von
    Beiträge: 2
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      schrieb am 05.09.03 16:27:31
      Beitrag Nr. 1 ()
      Kann mir jemand zu folgendem Fall einen Rat/eine Auskunft geben?

      Ich habe 1990 von meinen Eltern eine Eigentumswohnung zu
      marktüblichen Konditionen auf Leibrentenbasis (Rente auf die verbundenen Leben)
      gekauft. Diese Rente habe ich bis 1999 bezahlt und den Ertragsanteil
      von der EK-Steuer abgesetzt. Meine Eltern haben den Ertragsanteil
      der Rente versteuert.

      Nach dem Tod meines Vaters habe ich mit meiner Mutter folgende
      Vereinbarung getroffen: Ich verzichte auf die Auszahlung meines
      Erbteils von meinem Vater, dafür verzichtet meine Mutter auf
      die weitere Zahlung der Rente. Im gleichen Jahr habe ich die
      Wohnung verkauft.

      Zunächst gab es vom Finanzamt keine Reaktion darauf. In den Jahren
      1999 bis 2001 tauchte die Leibrente in keinem EK-Steurbescheid auf.

      Heute nun lese ich auf dem EK-Steuerbescheid 2002 meiner Mutter, dass
      ihr die Leibrente vom Finanzamt als Einkommen angerechnet wurde.
      Tatsächlich wurde sie aber - wie oben beschrieben - seit 1999
      nicht mehr bezahlt und deshalb natürlich auch nicht auf der
      Steuerklärung angegeben.

      Eine Frage an die Experten: Was steckt dahinter? Wass kann passieren
      wenn ich dem FA mitteile, dass ich die Leibrente nicht mehr
      bezahle? Kann das zu Steuernachforderungen - bei meiner Mutter oder mir - für
      die Jahre 1990 bis 1998 führen?

      Wer kann Hinweise zur generellen steuerrechtlichen Situation
      bei der Abgeltung von Leibrenten geben?

      Vielen Dank im voraus!
      Avatar
      schrieb am 05.09.03 17:18:23
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ohne Steuerberater geht da nichts und die Sache ist
      komplizierter als gedacht.
      Denn das FA erteilt nur Steueransatzmöglichkeiten
      bei Dir, (höhere Progression als bei Deinen Elern,
      deswegen höher Steuerentlastung im Gesamten) wenn
      eine wirkliche langfristige Absicht besteht oder
      bestand. Das Eliminieren der Vereinbarung kann in
      den Augen des Finanzamtes sehr wohl zu einer
      Rückveranlagung führen bei Dir, nicht aber bei
      Deinen Eltern. Die hätten niemals zu Versteuerung herangezogen werden dürfen, denn sie haben im
      Grunde steuerfreies Privateigentum in Raten an
      Dich verkauft. Du kontest somit den Kaufpreis, also
      die Raten, steuerlich ansetzen.

      Es ist gar möglich, dass der Verzicht Deiner Mutter
      auf die Leibrente bei Dir eine kapitalisierte
      Schenkungssteuer auslöst. Das Lebensalter Deiner
      Mutter wird dabei statistisch hochgerechnet und
      ermittelt, was Du gespart hast durch den Verzicht,
      von dem man dann ausgeht, dass Deine Mutter ihn
      Dir geschenkt hat. Natürlich gibts da Freibeträge,
      aber dennoch.

      Last but not least hast Du die Wohnung für mehr
      verkauft, als Du in Leibrentenraten bezahlt hast.
      Da auch priavte Veräusserungsgeschäfte steuerpflichtig
      sind seit Neuestem, kann auch hier der Nachschlag
      angesetzt werden.

      Also, in jedem Falle zu einem Steuerberater. Wenn Du dem
      500 Euro zahlst und aus der Sache neutral rauskommst,
      kannst Du glücklich sein.

      Du siehst, wie verquert dieser Finanzstaat agiert, dass
      er jetzt Deiner Mutter Leibrente versteuert, die eh und
      je ihr eigenes Eigentum war.

      Bin kein Steuerberater, aber aus eigenen Erfahrungen
      schwer steuergeschädigt. Mach es deshalb von Anfang an
      professionell und spare nicht an der falschen Stelle.
      Am besten gehtst Du zu einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
      mit anhängender Steuerberatung. Die sind am versiertesten, können aber auch nochmal 1000 Euro mehr kosten.

      Aber im Effekt ist das gut angelegtes Geld. Besser
      1500 Euro Kosten als 75000 Euro Steuern (die zudem
      unangebracht wären, wonach aber keiner fragt)

      Ciao


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