checkAd

    Frage zur Erbschaft - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 09.09.03 21:43:53 von
    neuester Beitrag 10.09.03 08:51:09 von
    Beiträge: 4
    ID: 773.968
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 280
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 09.09.03 21:43:53
      Beitrag Nr. 1 ()
      Nehmen wir folgenden Erbfall an: Vater besitzt ein Einfamilienhaus und ca Eur 60.000,00 Bargeld. Vater hat 2 Söhne. Der jüngste Sohn soll das Haus bekommen. Wie wird das Haus bewertet? Verkehrswert? Einheitswert x Faktor ? Wie formuliert man die Übertragung des Hauses in einem Testament, soll direkt beim Amtsgericht hinterlegt werden, nicht über Notar (wg. Kosten) Wer kann helfen?
      Avatar
      schrieb am 09.09.03 22:31:26
      !
      Dieser Beitrag wurde vom System automatisch gesperrt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an feedback@wallstreet-online.de
      Avatar
      schrieb am 10.09.03 06:58:22
      Beitrag Nr. 3 ()
      Es geht hier um 60 kilo bares und ein Häuschen.
      Und da gibt es wohl ja auch noch mehr:
      Evtl. den alten Schrank von der Oma oder die
      goldene Taschenuhr, das Auto oder das Silberbesteck ?
      Sucht Euch um Gottes Willen einen guten Notar, nicht
      so einen verstaubten, und sprecht vorher noch mit dem
      Steuerberater.
      Es gibt ca. tausend rechtliche und steuerrechtliche
      Fallstricke, die später mal viel Geld und auch Streit bringen können. Da reicht unter Umständen der fehlende i-Punkt.
      Was ist, wenn einer der Erben eher stirbt als der Erblasser ? Was ist, wenn der Erblasser zum Pflegefall wird ? Mal über vorgezogene Erbschaft oder Schenkung
      nachgedacht, über Nießbrauchrechte ?
      Also geht zum Notar!!!
      Um sich vorher zu informieren, gibt es z.B. von der
      Stiftung Warentest einen Ratgeber "Vererben und Erben".
      Die Volksbank hat auch mal eine gute kostenlose Broschüre herausgebracht, weiss aber nicht, ob man diese noch
      bekommen kann.
      Übrigens, sollte sich jeder, der ein bisschen Vermögen hat, egal wie alt, über das "danach" Gedanken machen.

      Laster
      Avatar
      schrieb am 10.09.03 08:51:09
      Beitrag Nr. 4 ()
      @mani2001

      zur bewertung:
      (vergleichbare) jahresmiete x 12,5
      abzüglich Altersabschlag 0,5% je Jahr (max. 25%)
      zuzüglich 20% Zuschlag für Einfamilenhaus

      höchstens Verkehrswert
      mindestens aber Bodenwert.


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Frage zur Erbschaft