Frage zur Erbschaft - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 09.09.03 21:43:53 von
neuester Beitrag 10.09.03 08:51:09 von
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Nehmen wir folgenden Erbfall an: Vater besitzt ein Einfamilienhaus und ca Eur 60.000,00 Bargeld. Vater hat 2 Söhne. Der jüngste Sohn soll das Haus bekommen. Wie wird das Haus bewertet? Verkehrswert? Einheitswert x Faktor ? Wie formuliert man die Übertragung des Hauses in einem Testament, soll direkt beim Amtsgericht hinterlegt werden, nicht über Notar (wg. Kosten) Wer kann helfen?
!
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Es geht hier um 60 kilo bares und ein Häuschen.
Und da gibt es wohl ja auch noch mehr:
Evtl. den alten Schrank von der Oma oder die
goldene Taschenuhr, das Auto oder das Silberbesteck ?
Sucht Euch um Gottes Willen einen guten Notar, nicht
so einen verstaubten, und sprecht vorher noch mit dem
Steuerberater.
Es gibt ca. tausend rechtliche und steuerrechtliche
Fallstricke, die später mal viel Geld und auch Streit bringen können. Da reicht unter Umständen der fehlende i-Punkt.
Was ist, wenn einer der Erben eher stirbt als der Erblasser ? Was ist, wenn der Erblasser zum Pflegefall wird ? Mal über vorgezogene Erbschaft oder Schenkung
nachgedacht, über Nießbrauchrechte ?
Also geht zum Notar!!!
Um sich vorher zu informieren, gibt es z.B. von der
Stiftung Warentest einen Ratgeber "Vererben und Erben".
Die Volksbank hat auch mal eine gute kostenlose Broschüre herausgebracht, weiss aber nicht, ob man diese noch
bekommen kann.
Übrigens, sollte sich jeder, der ein bisschen Vermögen hat, egal wie alt, über das "danach" Gedanken machen.
Laster
Und da gibt es wohl ja auch noch mehr:
Evtl. den alten Schrank von der Oma oder die
goldene Taschenuhr, das Auto oder das Silberbesteck ?
Sucht Euch um Gottes Willen einen guten Notar, nicht
so einen verstaubten, und sprecht vorher noch mit dem
Steuerberater.
Es gibt ca. tausend rechtliche und steuerrechtliche
Fallstricke, die später mal viel Geld und auch Streit bringen können. Da reicht unter Umständen der fehlende i-Punkt.
Was ist, wenn einer der Erben eher stirbt als der Erblasser ? Was ist, wenn der Erblasser zum Pflegefall wird ? Mal über vorgezogene Erbschaft oder Schenkung
nachgedacht, über Nießbrauchrechte ?
Also geht zum Notar!!!
Um sich vorher zu informieren, gibt es z.B. von der
Stiftung Warentest einen Ratgeber "Vererben und Erben".
Die Volksbank hat auch mal eine gute kostenlose Broschüre herausgebracht, weiss aber nicht, ob man diese noch
bekommen kann.
Übrigens, sollte sich jeder, der ein bisschen Vermögen hat, egal wie alt, über das "danach" Gedanken machen.
Laster
@mani2001
zur bewertung:
(vergleichbare) jahresmiete x 12,5
abzüglich Altersabschlag 0,5% je Jahr (max. 25%)
zuzüglich 20% Zuschlag für Einfamilenhaus
höchstens Verkehrswert
mindestens aber Bodenwert.
zur bewertung:
(vergleichbare) jahresmiete x 12,5
abzüglich Altersabschlag 0,5% je Jahr (max. 25%)
zuzüglich 20% Zuschlag für Einfamilenhaus
höchstens Verkehrswert
mindestens aber Bodenwert.
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